{"id":1554,"date":"2001-12-09T15:52:49","date_gmt":"2001-12-09T15:52:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1554"},"modified":"2001-12-09T15:52:49","modified_gmt":"2001-12-09T15:52:49","slug":"geheimdienste-aufruesten-elemente-einer-abschreckenden-bilanz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1554","title":{"rendered":"Geheimdienste aufr\u00fcsten? Elemente einer abschreckenden Bilanz"},"content":{"rendered":"<h3>von Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p><b>Zu den reflexartigen Reaktionen auf die Anschl\u00e4ge vom 11. September geh\u00f6rte der Ruf nach einem Ausbau der Nachrichtendienste und nach mehr geheimdienstlichen Kompetenzen. Die das fordern, gehen dabei regelm\u00e4\u00dfig der naheliegenden Frage aus dem Weg, welche Erfolge des geheimdienstlichen &#8222;Kampfes gegen den Terrorismus&#8220; daf\u00fcr sprechen, (wieder) in die Dienste zu investieren.<\/b><\/p>\n<p>Die lange und gut vorbereiteten Anschl\u00e4ge in den USA sind mit Recht als ein Indiz f\u00fcr das Versagen der Nachrichtendienste bewertet worden. Das gilt nicht allein f\u00fcr die deutschen, sondern auch f\u00fcr die angeblich f\u00fchrenden Geheimdienste CIA und Mossad. Der Vorwurf wiegt um so schwerer, wenn man ber\u00fccksichtigt, dass seit Ende des Kalten Krieges die Sicherheitsexperten des Westens die gr\u00f6\u00dften Gefahren f\u00fcr die &#8222;freie Welt&#8220; im Extremismus und Terrorismus islamisch motivierter Gruppen verortet haben. Vor diesem Hintergrund l\u00e4sst der 11. September nur zwei Schlussfolgerungen zu: Entweder haben die Dienste ihren eigenen Feindbildern nicht getraut, d.h. die Szenarien der islamistischen Bedrohung waren f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit gedachte Inszenierungen. Oder die Dienste haben sich schlicht als unf\u00e4hig erwiesen, auf ihre eigene Diagnose zu reagieren. Keine dieser Alternativen w\u00e4re ein zureichender Grund, umstandslos gerade auf diese Beh\u00f6rden zu setzen, die am offenkundigsten versagt haben. Ein Blick auf den Anti-Terrorismus der deutschen Geheimdienste zeigt, dass diese Skepsis jenseits des Einzelfalles f\u00fcr jede Form nachrichtendienstlicher &#8222;Terrorbek\u00e4mpfung&#8220; gilt.<!--more--><\/p>\n<p>Dabei erschwert die Natur der &#8222;geheimen Nachrichtendienste&#8220; die Bilanzierung ihrer Erfolge enorm, denn f\u00fcr eine empirisch-handfeste Bestandsaufnahme fehlen die Informationen. Die Nachrichtendienste scheuen nicht allein in ihrer T\u00e4tigkeit die \u00d6ffentlichkeit; denn es soll ja ihre besondere Qualit\u00e4t gegen\u00fcber der Polizei ausmachen, dass sie nicht offen in Erscheinung treten. Auch in der Au\u00dfendarstellung schl\u00e4gt die Geheimhaltung durch. Denn wer auch zuk\u00fcnftig erfolgreich im Geheimen arbeiten will, wird seine Arbeitsweise nicht durch Erfolgsmeldungen gef\u00e4hrden wollen. Wie jede Geheimdienstarbeit ist auch die gegen den Terrorismus deshalb ein ideales Feld f\u00fcr vage Andeutungen, Spekulationen und Verschw\u00f6rungstheorien. Die vielen Geheimdienstexperten haben bislang weder eine detaillierte Erfolgsbilanz der nachrichtendienstlichen Terrorismusbek\u00e4mpfung vorgelegt noch eine kritische Gesamtschau. Im Folgenden k\u00f6nnen deshalb nur einige Aspekte zusammengestellt werden, die f\u00fcr Folgen und Nebenfolgen der Geheimdienstaktivit\u00e4ten kennzeichnend sind.<\/p>\n<h4>Leerstellen in der Gesamtbilanz<\/h4>\n<p>Seit Anfang der 70er Jahre wurden in der BRD terroristische Anschl\u00e4ge ver\u00fcbt. Ein einfacher Indikator f\u00fcr den Beitrag der Geheimdienste zur Verhinderung oder Verminderung der terroristischen Gefahr k\u00f6nnte aus den Strafverfahren gewonnen werden, die gegen &#8222;Terroristen&#8220; gef\u00fchrt wurden. Zwar ist die Strafverfolgung Sache von Staatsanwaltschaften und Polizeibeh\u00f6rden, die Geheimdienste sollen jedoch das weite Um- und Vorfeld verbotener Handlungen beobachten und aussp\u00e4hen. Von ihnen w\u00e4re zu erwarten, dass sie Hinweise auf geplante Anschl\u00e4ge oder untergetauchte T\u00e4ter lieferten. Eine Analyse der Staatsschutz-Statistik des Bundeskriminalamtes best\u00e4tigt diese Hoffnung nicht. In den 80er Jahren wurden von s\u00e4mtlichen Ermittlungsverfahren im Staatsschutzbereich j\u00e4hrlich nur zwischen 0,3 und 0,7% durch Hinweise der Nachrichtendienste ausgel\u00f6st.[1] Nun stellen terroristische Straftaten nur einen Teil aller Staatsschutzdelikte dar. Der marginale Input der Dienste bei diesen Verfahren insgesamt deutet jedoch darauf hin, dass sie auch bei terroristischen Straftaten allenfalls in Ausnahmef\u00e4llen etwas zur Aufdeckung beitragen konnten.<\/p>\n<p>Statistisch lassen sich die Leistungen der Geheimdienste offenkundig nicht nachweisen. Auch die beiden gr\u00f6\u00dften Erfolge in der Auseinandersetzung mit der RAF gehen nicht auf das Konto der Dienste: Der gr\u00f6\u00dfte Fahndungserfolg ist auf den Zusammenbruch der DDR zur\u00fcckzuf\u00fchren. Und die westdeutschen Dienste sagten weder deren Ende voraus noch wussten sie (oder gaben es preis), dass sich einige der steckbrieflich Gesuchten hinter die Mauer abgesetzt hatten. Auch die Aufl\u00f6sung der RAF geschah ohne nachrichtendienstliches Zutun. Allenfalls in Einzelf\u00e4llen mischten die Dienste mit &#8211; aber das waren regelm\u00e4\u00dfig teuer erkaufte &#8222;Erfolge&#8220;.<\/p>\n<h4>Telefon\u00fcberwachung, Lauschangriffe, Staubsauger<\/h4>\n<p>Zwei Wege bieten sich den Diensten an, wenn sie (terroristische) Gefahren und potentielle Straft\u00e4ter im weiten Vorfeld strafbarer Handlungen aufsp\u00fcren wollen. Sie k\u00f6nnen die vermuteten Zielmilieus oder Zielgruppen \u00fcberwachen, vorzugsweise mit technischen Mitteln. Oder sie k\u00f6nnen versuchen, durch Vertrauens-Leute in diese Gruppen einzudringen. Wer auf diese Strategien f\u00fcr die Zukunft setzt, der muss fragen, was sie in der Vergangenheit gen\u00fctzt haben.<\/p>\n<p>Auch hinsichtlich der technischen \u00dcberwachung durch die deutschen Geheimdienste fehlt jede solide empirische Grundlage. Zahlen \u00fcber das Ausma\u00df des Abh\u00f6rens von Telefonen, Wohnungen oder B\u00fcros werden nicht ver\u00f6ffentlicht. Die Kontrolle obliegt parlamentarischen Gremien, die ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Was bleibt, sind Einzelf\u00e4lle, die ein Licht auf die \u00dcberwachungspraxis werfen.<\/p>\n<ul>\n<li>Auf der Suche nach Terroristen \u00fcberwachten die Verfassungsschutz\u00e4mter Anfang der 70er Jahre verschiedene Wohnungen, Hotelzimmer und Aufenthaltsr\u00e4ume auf Flugh\u00e4fen &#8211; in s\u00e4mtlichen F\u00e4llen ohne Erfolg.[2]<\/li>\n<li>Mitte der 70er Jahre h\u00f6rte der Verfassungsschutz das Telefon des Schriftstellers G\u00fcnter Wallraff ab, weil dieser angeblich Kontakte zu Terroristen unterhielt; der Verdacht stellte sich als falsch heraus.[3]<\/li>\n<li>1976 installierten Beamte des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz eine Wanze im Haus des Atomwissenschaftlers Traube; auch er wurde zu Unrecht verd\u00e4chtigt, Kontakt zu Terroristen zu haben.[4]<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Abh\u00f6rskandale der 70er Jahre haben sich in den folgenden beiden Jahrzehnten nicht wiederholt; vielleicht weil die Anti-Terrorismus-Hysterie nachgelassen hatte. Ob mit oder ohne Skandal: kein einziger Fall ist bekannt, in dem das Abh\u00f6ren durch Geheimdienste einen Anschlag verhindert oder nachtr\u00e4glich aufgekl\u00e4rt h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Neben den Verfassungsschutz\u00e4mtern ist im &#8222;Kampf&#8220; gegen den Terror auch der BND gefragt. Seit 1968 geh\u00f6rt die sogenannte strategische Fernmeldekontrolle zu den Kompetenzen des Auslandsgeheimdienstes. Im Unterschied zu den Verfassungsschutz\u00e4mtern \u00fcberwacht der BND nicht einzelne Anschl\u00fcsse, sondern kann den gesamten Fernmeldeverkehr mit dem Ausland abh\u00f6ren (&#8222;Staubsauger-Methode&#8220;). Bekanntlich wurde die Zust\u00e4ndigkeit des BND durch das Verbrechensbek\u00e4mpfungsgesetz auf einige Kriminalit\u00e4tsbereiche au\u00dferhalb der Staatsschutzkriminalit\u00e4t erweitert. Vor dem Bundesverfassungsgericht, das diese Bestimmung \u00fcberpr\u00fcfte &#8211; und insgesamt f\u00fcr verfassungsgem\u00e4\u00df erkl\u00e4rte &#8211; nannte die Bundesregierung erstmals Zahlen zum Umfang der BND-\u00dcberwachung. Der Dienst sei technisch in der Lage, t\u00e4glich weltweit rund 100.000 &#8222;Telekommunikationen&#8220; zu erfassen. Diese w\u00fcrden durch automatisierte Wortfilter \u00fcberpr\u00fcft und ggf. durch die Mitarbeiter des Amtes in Augenschein genommen. Rund 14.000 bis 15.000 Meldungen werden demnach j\u00e4hrlich dieser genaueren Auswertung unterzogen.[5] Ob, wie h\u00e4ufig und mit welchem Erfolg der BND nach Hinweisen auf Terroristen suchte, ist nicht bekannt. Allerdings teilte die Bundesregierung noch im vergangenen Jahr mit, dass die Suchbegriffe im Bereich des internationalen Terrorismus in den vergangenen Jahren nicht ver\u00e4ndert worden seien, da &#8222;keine hinreichenden Erfolge&#8220; zu erwarten seien.[6]<\/p>\n<h4>Spitzel und V-Personen<\/h4>\n<p>Seit jeher gilt das Eindringen in terroristische Gruppen als erfolgversprechender Weg geheimdienstlicher (und auch polizeilicher) &#8222;Terrorismusbek\u00e4mpfung&#8220;. Betrachtet man die Geschichte der Bundesrepublik, dann hat die praktische Anwendung dieser Strategie fast immer zu einem Desaster gef\u00fchrt. F\u00fcnf prominente Beispiele aus drei Jahrzehnten illustrieren die Probleme dieser Art von Untergrundarbeit nachdr\u00fccklich:<\/p>\n<p><b>Der Fall Schm\u00fccker:<\/b> Im Juni 1974 wurde der Student Ulrich Schm\u00fccker in Berlin von einem Mitglied der &#8222;Bewegung 2. Juni&#8220; erschossen, nachdem er als Informant des Berliner Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz enttarnt worden war. Mit dem Versprechen, auf ihn das Jugendstrafrecht anzuwenden, wurde einer der Angeklagten als Kronzeuge gewonnen und wegen des Mordes zu einer f\u00fcnfj\u00e4hrigen Jugendstrafe verurteilt. W\u00e4hrend der Prozesse gegen die anderen Beschuldigten versuchte der Berliner Verfassungsschutz alles &#8211; von der Manipulation der Gerichtsakten bis zur \u00dcberwachung der Verteidiger durch das Einschleusen von V-Leuten -, um die Umst\u00e4nde von Schm\u00fcckers Tod zu vertuschen. Die Waffe, mit der Schm\u00fccker erschossen wurde, wurde 15 Jahre lang vom Verfassungsschutz versteckt. 1991 stellte das Landgericht Berlin den Prozess nach vier Verfahrensdurchg\u00e4ngen und 591 Verhandlungstagen ein.[7]<\/p>\n<p><b>Das Celler Loch:<\/b>[8] Um 2.54 Uhr am 25. Juli 1978 explodierte ein Sprengsatz an der Au\u00dfenmauer der Justizvollzugsanstalt Celle. Man vermutete einen Befreiungsversuch f\u00fcr den in Celle einsitzenden Terroristen Sigurd Debus. Erst acht Jahre sp\u00e4ter kam die Wahrheit ans Licht: Beamte der GSG 9 des Bundesgrenzschutzes und des Nieders\u00e4chsischen Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz hatten das Loch in die Mauer gesprengt. Nach der Darstellung der \u00c4mter sollte auf diesem Weg einem V-Mann des Verfassungsschutzes der Einstieg in die Terrorszene erm\u00f6glicht werden. Diese Strategie misslang. Die \u00d6ffentlichkeit wurde jedoch \u00fcber Jahre in die Irre gef\u00fchrt, die Angst vor gef\u00e4hrlichen Terroristen wurde mit dem Anschlag gesch\u00fcrt. Der Anschlag blieb ohne gerichtliche Folgen f\u00fcr die Beamten, die ihn ausf\u00fchrten und anordneten.<\/p>\n<p><b>V-Mann Siegfried Nonne:<\/b> Am 30.11.1989 wurde der Chef der Deutschen Bank Alfred Herrhausen durch einen Sprengstoffanschlag get\u00f6tet. Im Januar 1992 meldete das Bundeskriminalamt (BKA) einen Fahndungserfolg: Ein Mann aus Bad Homburg habe die Beteiligung an dem Anschlag gestanden und vier Personen schwer belastet. Bei dem gest\u00e4ndigen Mitt\u00e4ter handelt es sich um einen V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes, der fr\u00fcher die GegnerInnen der Startbahn West des Frankfurter Flughafens ausspioniert hatte. Bevor das Landesamt seine Erkenntnisse an das BKA weitergab, hatte man vergeblich versucht, an die &#8222;Kommandoebene&#8220; der RAF heran zu kommen. Als dann der &#8222;Ermittlungserfolg&#8220; publik und Widerspr\u00fcche in der Aussage des &#8222;Kronzeugen&#8220; offenbar wurden, wiederrief dieser sein Gest\u00e4ndnis; die Verfassungssch\u00fctzer h\u00e4tten ihn zu seiner Aussage gezwungen. 1994 wurde das Verfahren gegen den Kronzeugen eingestellt, da er zur Aufkl\u00e4rung des Anschlags auf Herrhausen beigetragen habe.[9] F\u00fcnf Jahre sp\u00e4ter lie\u00df der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof den Mordvorwurf gegen Andrea Klump, die der Kronzeuge belastet hatte, fallen; dieses Mal wurde der Zeuge als unglaubw\u00fcrdig eingesch\u00e4tzt.[10]<\/p>\n<p><b>Das Mykonos-Attentat:<\/b> Am 17.9.1992 wurden in dem Berliner Restaurant &#8222;Mykonos&#8220; vier iranisch-kurdische Oppositionspolitiker erschossen. Die T\u00e4ter wurden 1997 verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie im Auftrag der iranischen Staatsf\u00fchrung gehandelt hatten. Dass die Sch\u00fctzen gefunden worden konnten, gilt laut BND-&#8222;Experte&#8220; Udo Ulfkotte als einer &#8222;der gr\u00f6\u00dften &#8211; und bislang geheimgehaltenen Erfolge &#8211; des BND&#8220;.[11] Bei genauerer Betrachtung f\u00e4llt die Bilanz etwas n\u00fcchterner aus: Der Drahtzieher des Attentats h\u00e4tte bereits 1982 wegen Gewaltt\u00e4tigkeiten gegen Khomeni-Kritiker ausgewiesen werden m\u00fcssen. Aufgrund einer &#8222;besonderen Vereinbarung&#8220; zwischen der Iranischen Botschaft, dem deutschen Au\u00dfenministerium und dem Land Rheinland-Pfalz geschah dies nicht. Statt dessen \u00fcberwachte der Verfassungsschutz sein Telefon.[12] Der Sinn jener Vereinbarung ist bis heute unklar. Offenkundig aber ist, dass der Verfassungsschutz den Mann als Zugang zu iranischen Gruppen nutzte. W\u00e4re er abgeschoben worden, h\u00e4tte zumindest er das Attentat nicht planen k\u00f6nnen. Der Aufkl\u00e4rungserfolg des BND verwundert deshalb nicht; denn seit mehr als 10 Jahren kannten die Dienste das Milieu, aus dem heraus das Attentat begangen wurde.<\/p>\n<p><b>Bad Kleinen:<\/b> Am 27.6.1993 wurde im mecklenburgischen Bad Kleinen das RAF-Mitglied Birgit Hogefeld festgenommen. Bei dem Polizeieinsatz starben der GSG 9-Beamte Michael Newrzella und Hogefelds Begleiter Wolfgang Grams. Erst am 17. Juli best\u00e4tigte das rheinland-pf\u00e4lzische Innenministerium, dass ein V-Mann des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz bei der Aktion in Bad Kleinen zugegen war.[13] Erst der V-Mann hatte die Fahnder auf die Spur von Hogefeld und Grams gef\u00fchrt. Verfassungsschutz und Polizeien, seit 1991 in der &#8222;Koordinierungsgruppe Terrorismus&#8220; (KGT) zusammenarbeitend, hatten die Aktion akribisch und unter gro\u00dfem Kr\u00e4fteeinsatz geplant. Dabei hatten die Verfassungssch\u00fctzer ein besonderes Interesse daran, ihren V-Mann nicht auffliegen zu lassen.[14] Dass die Aktion schief ging, lag nicht nur daran, dass man bis zuletzt hoffte, Hogefeld werde sich noch mit mehr Gesuchten aus der RAF treffen, sondern auch daran, dass die V-Person des Verfassungsschutzes f\u00fcr weitere Eins\u00e4tze gesch\u00fctzt werden sollte.<\/p>\n<h4>Unheimlich statt effektiv<\/h4>\n<p>Diese Episoden aus der Geschichte des nachrichtendienstlichen Anti-Terrorismus deuten auf ein grundlegendes Muster hin. 1.: Gro\u00dfe Erfolge sind nicht in Sicht; Erfolge im Einzelfall die Ausnahme. 2.: Die Ertr\u00e4ge der technischen \u00dcberwachung sind nicht ersichtlich; breite \u00dcberwachungen f\u00fchren zu winzigen Resultaten. 3.: Der Anti-Terrorismus der Dienste verselbst\u00e4ndigt sich; der Zweck heiligt die Mittel: vom Abh\u00f6ren von Wohnungen \u00fcber Sprengladungen an Gef\u00e4ngnissen bis zum Pakt mit dubiosen V-Personen. 4.: Das Interesse der Geheimdienste an ihren eigenen Methoden bestimmt deren T\u00e4tigkeit. Wenn die eigenen Quellen gesch\u00fctzt werden sollen, dann werden Akten gef\u00e4lscht, die \u00d6ffentlichkeit get\u00e4uscht oder ausl\u00e4ndische Gewaltt\u00e4ter gezielt im Land gelassen.<\/p>\n<p>Was die Nachrichtendienste unternehmen werden, um in islamische Gruppen einzudringen, wagt man sich angesichts dieser Vorgeschichte nicht vorzustellen. Dass sie zudem noch mit mehr Personal, mit mehr Geld (f\u00fcr Spitzeldienste) und mehr Kompetenzen (Zugriff u.a. auf Bank- und Telekommunikationsdaten) bedacht werden, kann nur b\u00fcrgerrechtliches Unheil bedeuten.<\/p>\n<h5>Norbert P\u00fctter ist Redakteur von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6>[1] Werkentin, F.: &#8222;Staatsschutz&#8220; statistisch gesehen, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 42 (2\/1992), S. 47-51 (51)<br \/>\n[2] Der Spiegel 1977, H. 54, S. 22f.<br \/>\n[3] Holtfort, W.: Der Fall Wallraff &#8211; ein ganz gew\u00f6hnlicher Abh\u00f6rfall, in: B\u00f6ttcher, H.-E. (Hg.): Recht, Justiz, Kritik, Baden-Baden 1985, S. 271-284<br \/>\n[4] Seifert, J.: Die Abh\u00f6raff\u00e4re 1977 und der \u00fcberverfassungsgesetzliche Notstand, in: Kritische Justiz 1977, H. 2, S. 105-125<br \/>\n[5] s. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 68 (1\/2000), S. 84<br \/>\n[6] BT-Drs. 14\/4948 v. 8.12.2000, S. 3<br \/>\n[7] s. Rem\u00e9, H.: Schm\u00fccker-Verfahren endg\u00fcltig eingestellt, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 39 (2\/1991), S. 72-77<br \/>\n[8] s. Ellersiek, C.; Becker, W.: Das Celler Loch, Hamburg 1987<br \/>\n[9] tageszeitung v. 22.9.1994<br \/>\n[10] Frankfurter Rundschau v. 28.12.1999<br \/>\n[11] Ulfkotte, U.: Verschlu\u00dfsache BND, M\u00fcnchen, Berlin 1997, S. 294<br \/>\n[12] Abgeordnetenhaus von Berlin, Drs. 12\/5949 v. 6.9.1995, insbes. S. 16-26<br \/>\n[13] Korell, J.: Bad Kleinen &#8211; ein organisiertes Desaster, in: Unbequem Nr. 15 (September 1993), S. 22-27 (25)<br \/>\n[14] Dietl, W.: Die BKA-Story, M\u00fcnchen 2000, S. 242 u. 244<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Norbert P\u00fctter Zu den reflexartigen Reaktionen auf die Anschl\u00e4ge vom 11. 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