{"id":15562,"date":"2019-06-04T22:04:58","date_gmt":"2019-06-04T22:04:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=15562"},"modified":"2019-06-04T22:04:58","modified_gmt":"2019-06-04T22:04:58","slug":"wandlungen-und-kontinuitaeten-vier-jahrzehnte-kritik-der-inneren-sicherheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=15562","title":{"rendered":"Wandlungen und Kontinuit\u00e4ten:\u00a0Vier Jahrzehnte Kritik der \u201eInneren Sicherheit\u201c"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u201eInnere Sicherheit\u201c zu versprechen, das ist in Deutschland gleichbedeutend mit einem Angriff auf die Rechte von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern. Anders als durch den Eingriff in und den Abbau von Grundrechten scheint \u201eSicherheit\u201c nicht herstellbar. Je hilfloser die Politik gegen\u00fcber gesellschaftlichen Problemen ist, desto intensiver forciert sie den Ausbau des kontrollierend-strafenden Staates. Und desto wichtiger ist b\u00fcrgerrechtliche Beobachtung als Voraussetzung des Widerstands.<\/strong><\/p>\n<p>Im M\u00e4rz 1978 erschien die \u201eNummer 0\u201c von CILIP, dem \u201enews-letter on civil liberties and police development\u201c. Unter der \u00dcberschrift \u201eWozu ein Informationsdienst zur Polizeientwicklung\u201c wird im Editorial auf die Gefahr hingewiesen, dass \u2013 verglichen mit dem Milit\u00e4r \u2013 die \u201ePolizei-Entwicklung \u00fcber Geb\u00fchr verharmlost wird\u201c. \u201eVer\u00e4nderungen der liberalen Demokratie, die durch den Funktionswandel der Polizei und ihre ver\u00e4nderten Instrumente bewirkt werden k\u00f6nnen oder schon bewirkt worden sind, fallen nicht auf.\u201c Der Informationsdienst wolle eine \u201ekritische \u00d6ffentlichkeit herstellen\u201c, denn \u201ealles, was angesichts beobachtbarer Tendenzen getan werden kann, um rechtsstaatliche Verfahren bezogen auf die Substanz der Grund- und Menschenrechte zu verteidigen bzw. ihre Gef\u00e4hrdung zu dokumentieren, sollte man versuchen.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Um die Gr\u00fcndung von Cilip nachvollziehen zu k\u00f6nnen, muss man sich die Bundesrepublik in den 1970er Jahren in Erinnerung rufen. Cilip-Gr\u00fcnder haben 1977 vom \u201eJahrzehnt der Inneren Sicherheit\u201c gesprochen:<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Offiziell eingel\u00e4utet hatte dieses Jahrzehnt die Innenministerkonferenz (IMK) mit ihrem \u201eProgramm Innere Sicherheit\u201c. Das Programm etablierte das Politikfeld \u201einnere Sicherheit\u201c. Es leitete die umfassende Modernisierung der Polizeiapparate und \u2013 wie man heute sagen w\u00fcrde \u2013 der inneren Sicherheitsarchitektur ein.<\/p>\n<p>Das Jahrzehnt war innenpolitisch von den Folgen von \u201e68\u201c bestimmt. Das programmatische Angebot \u201eMehr Demokratie wagen\u201c aus der Regierungserkl\u00e4rung von Bundeskanzler Willy Brandt 1969 wurde durch den \u201eRadikalenerlass\u201c der Ministerpr\u00e4sidenten von 1972 entwertet. Die Auseinandersetzungen \u00fcber die Berufsverbote \u2013 heute kaum noch vorstellbar: es ging auch um Lokomotivf\u00fchrer und Postboten \u2013 r\u00fcckten den \u201eVerfassungsschutz\u201c in das \u00f6ffentliche Interesse. Die 1970er Jahre waren auch das Jahrzehnt des RAF-Terrorismus. Er erreichte im Herbst 1977 seinen H\u00f6hepunkt. Der \u201eKampf gegen den Terrorismus\u201c stand von Anfang an Pate bei der Etablierung der Politik Innerer Sicherheit \u2013 mit Konjunkturen ist er es bis heute geblieben.<\/p>\n<p>Diese Kontexte klingen im zitierten Editorial an. Ausbau und Modernisierung der Polizeiapparate, erweiterte Eingriffsbefugnisse mit neuen polizeilichen Instrumenten, die Ausweitung geheimdienstlicher T\u00e4tigkeiten und deren Verh\u00e4ltnis zur Polizei, schlie\u00dflich auch die \u2013 ebenfalls antiterroristisch forcierte \u2013 Europ\u00e4isierung der Polizeiarbeit: Das waren (und sind) die Problemfelder, die der Informationsdienst aus b\u00fcrgerrechtlicher Perspektive dokumentierend aufdecken will.<\/p>\n<p>Cilip tat das in den ersten acht Ausgaben (Nr. 0-7) im f\u00fcr damalige Zeiten typischen Sch\u00fclerzeitungsformat: DIN\u00a0A4, getippt mit Schreibmaschine, grafische Elemente deutlich sichtbar eingeklebt. Cilip war und ist ein Teil alternativer \u00d6ffentlichkeit. Die \u00e4u\u00dfere Form hat sich gewandelt, an der kritischen Distanz zum Mainstream des Sicherheitsdiskurses hat sich nichts ge\u00e4ndert.<\/p>\n<h4>Themen: vom sozialen Protest \u2026<\/h4>\n<p>In den vergangenen Jahrzehnten sind in B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip Beitr\u00e4ge zu sehr vielen Aspekten der Entwicklung von Polizeien und Geheimdiensten erschienen. Innerhalb dieser Vielfalt lassen sich deutliche Schwerpunkte ausmachen, die die Wandlungen und Konjunkturen Innerer Sicherheit(spolitik) widerspiegeln. Solange Cilip im Rahmen von Forschungsprojekten an der Freien Universit\u00e4t Berlin herausgegeben wurde, spiegelten die Themen auch die der Forschungsprojekte wider, deren Ergebnisse wiederum in Monografien ver\u00f6ffentlicht wurden.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Bis Mitte der 1980er Jahre nahm das Thema \u201ePolizei und sozialer Protest\u201c eine prominente Rolle ein: Hausbesetzungen und -r\u00e4umungen, die Auseinandersetzung um Atomkraft und Aufr\u00fcstung machten die Polizei zum gewalthaften Akteur in manifesten gesellschaftlichen Konflikten. Cilip widmete den Hausbesetzungen sein erstes Doppelheft;<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> in der 1985 erschienenen Bilanz des polizeilichen Reformjahrzehnts nahm das Thema \u201ePolizei und sozialer Protest\u201c eine zentrale Rolle ein.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Es hat seither nichts an seiner b\u00fcrgerrechtlichen Brisanz verloren und tauchte zu entsprechenden Anl\u00e4ssen auch immer wieder im Heft auf \u2013 von der Berliner IWF-Tagung 1988 bis zum Hamburger G20 2017.<\/p>\n<p>Bis in die Gegenwart bleiben die Probleme dieselben: Werden Konflikte polizeilich-gewalthaft oder politisch gel\u00f6st? Wird polizeiliche, legalisierte Gewalt zum Mittel der Politik? Tragen polizeiliche Vorfeld- und Einsatzstrategien zur Diskreditierung des Protests und zur Kriminalisierung der Protestierenden bei? Wer Antworten auf diese Fragen geben will, muss sich mit der Polizeibewaffnung besch\u00e4ftigen (etwa mit der Diskussion \u00fcber Gummigeschosse oder Gaswaffen), muss polizeiliche Einsatzkonzepte kennen (von der \u201eLeberwursttaktik\u201c \u00fcber die Deeskalation bis zu Einkesselungen und zum Einsatz von \u201eBeweissicherungs- und Festnahmeeinheiten\u201c), muss die Kriminalisierung in Rechnung stellen (von der Ausweitung des \u201eLandfriedensbruchs\u201c bis zum Vermummungsverbot), muss die polizeilichen Befugnisse betrachten (von der Einrichtung von Kontrollstellen bis zur Infiltration mit V-Personen) und muss schlie\u00dflich die polizeiliche \u00d6ffentlichkeitsarbeit (von Teilnahmewarnungen bis zur gezielten Desinformationen) einbeziehen.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<h4>\u2026 \u00fcber die \u201evorbeugende Verbrechensbek\u00e4mpfung\u201c \u2026<\/h4>\n<p>Schon 1983 hatte der Arbeitskreis II der IMK ein Papier zu \u201eNeuen Methoden der Verbrechensbek\u00e4mpfung\u201c beschlossen.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Anfang der 90er Jahre traten diese \u201eneuen Methoden\u201c erneut \u2013 auch in Cilip \u2013 st\u00e4rker in den Vordergrund.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> In der politischen \u00d6ffentlichkeit wurden sie legitimiert mit \u201eder Organisierten Kriminalit\u00e4t\u201c, insbesondere \u2013 aber nicht nur \u2013 dem internationalen Handel mit verbotenen Rauschmitteln. Die \u201evorbeugende Bek\u00e4mpfung von Straftaten\u201c war schon seit den 70ern als neuer Aufgabenbereich in die Polizeigesetze aufgenommen worden. In den folgenden Jahrzehnten wurde die Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung \u201eim Vorfeld\u201c zum strategischen Angelpunkt der Polizeientwicklung. Damit verbunden war die Etablierung, Ausweitung und Professionalisierung verdeckter Polizeimethoden: Was zun\u00e4chst in den Polizeigesetzen \u201everrechtlicht\u201c worden war (Verdeckte Ermittlungen, l\u00e4ngerfristige Observationen, akustische und visuelle \u00dcberwachungen), wurde seit Beginn der 1990er auch strafprozessual legalisiert.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Mit dem Ziel effektivierter \u201eVerbrechensbek\u00e4mpfung\u201c (so der Titel eines Gesetzes von 1994) wurde die Professionalisierung verdeckter Polizeimethoden vor- angetrieben. Die geheimen Ermittlungen im Vorfeld, so das strategische Kalk\u00fcl, sollten den Zugang zu den \u201eHinterm\u00e4nnern\u201c und \u201eDrahtziehern\u201c organisierter Kriminalit\u00e4t schaffen.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Verbunden wurde dieser Ansatz mit institutionellen Ver\u00e4nderungen: Datenaustausch mit den Geheimdiensten, gemeinsame Ermittlungen mit dem Zoll, intensivierte europ\u00e4ische und internationale Zusammenarbeit. Mit der Vorstellung, \u00fcber die \u201eHinterm\u00e4nner\u201c k\u00f6nne \u201edie Organisierte Kriminalit\u00e4t\u201c erfolgreich bek\u00e4mpft werden, war auch die Bek\u00e4mpfung der \u201eGeldw\u00e4sche\u201c verbunden.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> W\u00e4hrend zu dieser Zeit der allgemeine Geldverkehr dereguliert wurde, wurden die Banken und andere Finanzdienstleister zur kriminalistischen Verdachtssch\u00f6pfung und Mitwirkung gesetzlich verpflichtet.<\/p>\n<h4>\u2026 und die kommunale Pr\u00e4vention \u2026<\/h4>\n<p>Mitte der 1990er Jahre erreichten die Erfolgsnachrichten der \u201eZero Tolerance-Politik\u201c der New Yorker Polizei die deutsche \u00d6ffentlichkeit. In der Folge wurde den lokalen Kontexten der Polizeiarbeit auch bei uns mehr Aufmerksamkeit geschenkt. In dieser Perspektive standen die kommunalen Sicherheits- und Ordnungsprobleme im Zentrum. Die Polizeien in der Bundesrepublik waren bereits recht fr\u00fch verstaatlicht, d.h. den St\u00e4dten entzogen worden. Mit den Reformen in den 1970er Jahren folgte eine weitere Zentralisierung. Die Fokussierung auf schwere Kriminalit\u00e4t bewirkte zudem, dass die Polizei in vielen Bereichen aus der \u00d6ffentlichkeit verschwand. Die Renaissance der St\u00e4dte in den 90ern ging einher mit einer lokalen Variation polizeilichen Selbstverst\u00e4ndnisses:<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Die Polizei begab sich auf die Suche nach Verb\u00fcndeten: von den privaten Sicherheitsdiensten \u00fcber die wiederbelebten Hilfs- und Laienpolizeien und die uniformierten Kr\u00e4fte der Ordnungs\u00e4mter<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> bis hin zu anderen Beh\u00f6rden (z. B. Jugend\u00e4mtern) oder sozial helfenden Institutionen.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<h4>\u2026 bis zur Terrorismusbek\u00e4mpfung<\/h4>\n<p>Die Anschl\u00e4ge des 11. September 2001 beendeten die kurze Konjunktur lokaler Polizeikonzepte. Pl\u00f6tzlich stand die terroristische Bedrohung wieder im Zentrum der Szenarien. Wie in den 1970ern, als der Anti-Terrorismus die zentrale Legitimation f\u00fcr den Ausbau der Apparate darstellte, so bildete nun der Bezug auf den internationalen, islamistischen Terrorismus die Begr\u00fcndung f\u00fcr neue Eingriffsbefugnisse (IMSI-Catcher, Vorratsdatenspeicherung), f\u00fcr erweiterte Datenzug\u00e4nge (Bestandsdaten der Telekommunikation, Fluggastdaten, Provider-Daten), f\u00fcr institutionelle Verschiebungen (GTAZ), f\u00fcr die \u201eVergeheimdienstlichung\u201c (Auskunftsbefugnisse f\u00fcr die Dienste) und Internationalisierung (Datenaustausch in der EU und mit den USA) der Polizeiarbeit.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Der neue Anti-Terrorismus ist anschlussf\u00e4hig an eine Diskussion, die auf Fluchtmigration mit der Verst\u00e4rkung neu-alter Feindbilder reagiert: Weil die Gefahr vermeintlich von au\u00dfen kommt, m\u00fcssen Migrant*innen besonders \u00fcberwacht werden: von der Erfassung im \u201eAusl\u00e4nderzentralregister\u201c bis zu den \u201everdachts- und ereignisunabh\u00e4ngigen Personenkontrollen\u201c, die \u201eFremde\u201c vor allen anderen treffen.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/p>\n<h4>B\u00fcrgerrechtliche Probleme: Gewalt \u2026<\/h4>\n<p>So verschieden die in Cilip behandelten Themen \u00fcber die Jahrzehnte sind, sie kreisen alle um einen vergleichsweisen kleinen Kreis \u2013 allerdings demokratisch schwerwiegender \u2013 Probleme:<\/p>\n<p>Im Kern ist und bleibt die Polizei das ausf\u00fchrende Organ des staatlichen Gewaltmonopols im Innern. Das ist das Spezifikum der Institution Polizei: Sie verf\u00fcgt \u00fcber die Gewaltmittel im Innern, die sie bef\u00e4higen sollen, den Bestand des Staates, die Rechtsordnung, die Sicherheit, die Durchsetzung der herrschenden Staats-Politik etc. zu gew\u00e4hrleisten. Diese Gewalt(drohung) richtet sich nicht gegen fremde Staaten, sondern gegen die eigenen B\u00fcrger*innen und alle, die sich im Staatsgebiet aufhalten. Wer etwas \u00fcber die Polizei erfahren will, muss deshalb zuerst auf deren Gewaltf\u00e4higkeit und auf die Aus\u00fcbung von Polizeigewalt blicken. Cilip hat deshalb schon fr\u00fch die extremste Form polizeilicher Gewaltanwendung, die polizeilichen Todessch\u00fcsse, dokumentiert.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Im Unterschied zur blo\u00dfen Statistik, die die Innenministerkonferenz j\u00e4hrlich erstellen l\u00e4sst, liefern die Cilip-Bilanzen kurze Szenarien, in denen die Umst\u00e4nde der T\u00f6tungen deutlich werden. Ohne diese aus Medienberichten rekonstruierten Darstellungen w\u00fcssten wir erheblich weniger \u00fcber die Wirklichkeit polizeilicher Todessch\u00fcsse.<\/p>\n<p>Die Grenze zwischen Gebrauch und Missbrauch von Polizeigewalt wird durch das Recht, genauer: durch dessen Anwendung gezogen. Dass die \u201eKlientele\u201c der Polizei erhebliche Probleme haben, ihrer Sicht polizeilicher Gewaltanwendung Geltung zu verschaffen, ist offensichtlich: Denn die Polizei repr\u00e4sentiert ihrem Anspruch nach die Interessen des Staates, der Allgemeinheit etc.; dass ihr \u00f6ffentlich und rechtlich eine h\u00f6here Glaubw\u00fcrdigkeit zugesprochen wird, liegt auf der Hand. Der Missbrauch von Polizeigewalt, der \u00dcbergriff, ist deshalb ein dauerhaftes Cilip-Thema (gewesen).<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a><\/p>\n<p>Zum Aspekt der physischen Gewalthaftigkeit z\u00e4hlen aber auch die Fragen der aktiven und passiven Bewaffnung von Polizist*innen. In Cilip lassen sich auch hier die Entwicklungen verfolgen: Abschaffung milit\u00e4rtypischer Waffen, Einf\u00fchrung von CS\/CN-Gas (immerhin: keine Einf\u00fchrung von Gummigeschossen), aufpilzende Munition, Pfefferspray, Taser, robuste Schusswaffen<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> \u2026<\/p>\n<h4>\u2026 \u00dcberwachung \u2026<\/h4>\n<p>Niemand wei\u00df, in welchem Umfang, gegen\u00fcber welchen Personen in welchen Situationen Polizeigewalt angewendet wird. Niemand wei\u00df, welche Folgen diese Gewaltanwendungen haben, und niemand wei\u00df, inwieweit nicht allein die glaubhafte Gewaltdrohung (welche) Wirkungen zeigt. Nur phasenweise tritt in entwickelten Gesellschaften rohe Polizeigewalt in den Vordergrund. Sie bestimmt nicht den polizeilichen und nicht den gesellschaftlichen Alltag.<\/p>\n<p>Das ist allerdings nicht gleichbedeutend mit dem Verschwinden der Polizei oder ihres schwindenden Einflusses. Insbesondere die pr\u00e4ventive Kehre der Polizeiarbeit,<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> die Orientierung an der \u201evorbeugenden Verbrechensbek\u00e4mpfung\u201c, hat dazu gef\u00fchrt, dass auch die Formen polizeilichen Handelns sich \u00e4nderten. Ein verd\u00e4chtiges Milieu mit Verdeckten Ermittler*inen zu infiltrieren, Bewegungsprofile anhand Stiller SMS zu erstellen, Telefone und Wohnungen abzuh\u00f6ren, Finanzstr\u00f6me und die Internetkommunikation zu verfolgen: Das sind einige der Methoden fortgeschrittener Polizeiarbeit. Mit ihrer Hilfe dringt die Polizei in soziale Beziehungen ein. Sie wendet hier keine physische Gewalt an, aber sie bedroht die Integrit\u00e4t von Personen und das vom Staat unbehelligte Zusammenleben, das die Grundlage demokratisch verfasster liberaler Gesellschaften sein soll. Mit der Digitalisierung steht dieser Angriff auf b\u00fcrgerliche Freiheiten erst am Anfang. Und es ist offenkundig, dass die Apparate Innerer Sicherheit sich die Zug\u00e4nge zu jenen Datenmassen verschaffen werden, die die kapitalistischen Global Player des Internetzeitalters anh\u00e4ufen.<\/p>\n<p>Die Polizei in der (alten) Bundesrepublik, das waren elf L\u00e4nderpolizeien sowie zwei Bundespolizeien mit spezifischen und beschr\u00e4nkten Zust\u00e4ndigkeiten. Diese institutionelle Grundstruktur ist in den vergangenen Jahrzehnten in mehrfacher Hinsicht modifiziert worden. Erstens ist die Tendenz zur Zentralisierung un\u00fcbersehbar. Geschah die Aufwertung des Bundeskriminalamtes (BKA) in den 1970er noch aufgrund der Zentralstellenfunktion im Zusammenhang mit der Einf\u00fchrung der polizeilichen EDV, so sind in immer wieder neuen Versuchen die polizeirechtlichen Zust\u00e4ndigkeiten des Amtes ausgeweitet worden. Trotz R\u00fcckschl\u00e4gen \u2013 etwa durch Urteile des Verfassungsgerichts \u2013 wird das BKA an Bedeutung zunehmen. Der Bundesgrenzschutz \u2013 in den 90ern nicht nur semantisch zur \u201eBundespolizei\u201c umgestaltet \u2013 ist zu einer im gesamten Bundesgebiet (Bahnh\u00f6fe und -anlagen) zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde geworden. Auch die schrittweise Ausweitung von Aufgaben und Befugnissen des Zolls verst\u00e4rkt die Bedeutung der Bundesbeh\u00f6rden f\u00fcr die Innere Sicherheit.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a><\/p>\n<p>Zweitens ver\u00e4ndert die europ\u00e4ische polizeiliche Zusammenarbeit die Institutionen der Inneren Sicherheit. Das BKA wird als Zentralstelle f\u00fcr den Verkehr nach au\u00dfen weiter gest\u00e4rkt. Mit Europol (und auch mit Frontex) sind Agenturen entstanden, die auch im Innern der Mitgliedstaaten wirken.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a><\/p>\n<p>Drittens hat sich das Verh\u00e4ltnis der Polizeien zu den Geheimdiensten gewandelt. Das lange hoch gehaltene \u201eTrennungsgebot\u201c wurde im neueren Anti-Terrorismus in sein Gegenteil, in ein \u201eZusammenarbeitsgebot\u201c verwandelt. Betraf die \u00dcberschneidung zwischen geheimdienstlichen und polizeilichen Zust\u00e4ndigkeiten sachlich nur den Staatsschutz und nur im \u00dcbergang von allgemeinen Vermutungen zum strafjustiziellen Verdacht, so hat die \u201evorbeugende Verbrechensbek\u00e4mpfung\u201c die Polizei weit ins Vorfeld und der Anti-Terrorismus die Dienste weit ins Feld der Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung vorgeschoben. Dass Polizei und Geheimdienste sich gleichwohl noch deutlich unterscheiden, ist f\u00fcr die Zusammenarbeit von Vorteil. Aus b\u00fcrgerrechtlicher Sicht ist sie eine Katastrophe.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a><\/p>\n<p>Schlie\u00dflich haben die institutionellen Wandlungen noch zwei weitere Bereiche erfasst: Nach \u201eunten\u201c, im Hinblick auf den gesellschaftlichen Alltag sind vielf\u00e4ltige Konstellationen unterschiedlicher Sicherheitsakteure entstanden. Die Polizei ist da weiterhin die \u201eExpertin\u201c f\u00fcr Sicherheit und Ordnung, aber die Sicherheitsarbeit selbst wird von anderen \u00fcbernommen. Arbeit in Netzwerken ist hier die Losung. Nach \u201eoben\u201c, wenn es um die Bew\u00e4ltigung au\u00dfergew\u00f6hnlicher Situationen geht, ist die Grenze zum Milit\u00e4r br\u00fcchig geworden. Das gilt nicht nur f\u00fcr die Amtshilfe der Bundeswehr im Innern<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a>, sondern auch f\u00fcr die Einsetzbarkeit in extremen Notlagen, die 2012 im zweiten Versuch verfassungsrichterlich best\u00e4tigt wurde.<\/p>\n<h4>\u2026 und Recht<\/h4>\n<p>Die kritische Auseinandersetzung mit der Politik Innerer Sicherheit fand und findet auf der Ebene rechtlicher Vorschriften statt. Politisch ist das mitunter fragw\u00fcrdig, weil die juristische Kritik leicht den Fehler begeht, die Formulierung eines Paragraphen f\u00fcr die Beschreibung polizeilicher Wirklichkeit zu halten. Aber die Auseinandersetzung mit dem Recht ist aus guten Gr\u00fcnden wichtig und unverzichtbar: Traditionell wird im Recht das st\u00e4rkste Mittel gesehen, staatliches Handeln zu beschr\u00e4nken und zu lenken. Insofern l\u00e4sst sich am Recht ablesen, von welchen Vorstellungen der Gesetzgeber sich leiten l\u00e4sst. Auch ist es ein Indikator f\u00fcr den (demokratischen) Zustand des Gemeinwesens oder den Verfall demokratisch-rechtsstaatlicher Selbstverst\u00e4ndlichkeiten.<\/p>\n<p>Sicherheitspolitisch wurde und wird \u201eVorw\u00e4rtsverrechtlichung\u201c betrieben, d.h. Zust\u00e4ndigkeiten und Befugnisse werden geschaffen, die nicht Praxis beschr\u00e4nken, sondern zuk\u00fcnftige Praxen legalisieren. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach bremsend in diesen Prozess ein\u00adge\u00adgriffen. Mit unterschiedlichen Folgen. So hat der Brokdorf-Beschluss von 1985 zu einer demonstrationsfreundlicheren Auslegung des Versammlungsrechts gef\u00fchrt \u2013 wenn auch eher bei den Gerichten als bei der Polizei. Andererseits hat das Volksz\u00e4hlungsurteil von 1983 vor allem einen weiteren Verrechtlichungsschub und ein enormes Anwachsen der gesetzgeberischen Prosa bewirkt. In der Sache hat die Ma\u00dfgabe, dass Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung einer gesetzlichen Grundlage bed\u00fcrfen, nicht dazu gef\u00fchrt, dass die Eingriffe unterblieben, sondern dass die Grundlagen geschaffen wurden. Auch die Entscheidung vom April 2016 zum BKA-Gesetz, mit der das Gericht die Vorfeld-Befugnisse des Amtes (und\u00a0 der Polizei insgesamt) beschr\u00e4nken wollte, ist von Bund und L\u00e4ndern als Aufforderung interpretiert worden, mit der \u201edrohenden Gefahr\u201c die weitere Ausdehnung polizeilicher \u00dcberwachung zu legalisieren.<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a><\/p>\n<h4>Kontrolle und Alternativen<\/h4>\n<p>Die b\u00fcrgerrechtlichen Antworten zur Begrenzung von Polizeigewalt, zum Abbau geheimer \u00dcberwachung, zur Verhinderung der weiteren Vergeheimdienstlichung und zur Aufl\u00f6sung institutioneller Verschr\u00e4nkungen fallen unterschiedlich aus. Gemeinsam ist ihnen jedoch die Forderung, die Kontrolle der Apparate zu verst\u00e4rken.<a href=\"#_ftn26\" name=\"_ftnref26\">[26]<\/a> Das war der Gr\u00fcndungsgedanke eines Informationsdienstes: Denn etwas bekannt zu machen, ist die Grundvoraussetzung seiner Kontrolle und Kontrollierbarkeit. Auch das Kontrollproblem hat sich in den Jahrzehnten gewandelt. Die Kontrollrechte der Parlamente sind schleppend \u2013 von Skandal zu Skandal \u2013 ausgeweitet worden, einige (wenige) Berichtspflichten zu Grundrechtseingriffen sind rechtlich vorgeschrieben worden, in einigen Bundesl\u00e4ndern wurde die pers\u00f6nliche Kennzeichnung von Polizist*innen eingef\u00fchrt, andere wagen sich vorsichtig in den Bereich von Beschwerdeaussch\u00fcssen vor.<a href=\"#_ftn27\" name=\"_ftnref27\">[27]<\/a> Insgesamt bleibt jedoch das Kontrolldefizit notorisch. Der Aussto\u00df beh\u00f6rdlicher Publikationen verdeckt eher, dass die b\u00fcrgerrechtlich relevanten Dinge weiterhin als sicherheitsgef\u00e4hrdende Staatsgeheimnisse behandelt werden.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend andere Mitte der 1980er Jahre Bekenntnisse zum staatlichen Gewaltmonopol ablegten, begann die Cilip-Redaktion \u00fcber \u201eAlternative(n zur) Polizei?\u201c nachzudenken.<a href=\"#_ftn28\" name=\"_ftnref28\">[28]<\/a> Statt die gewaltt\u00e4tige Entstehungsgeschichte des modernen Staates zu verdr\u00e4ngen und den Staat als \u201es\u00e4kularen Gott\u201c zu stilisieren, hielt es die Redaktion \u201ehistorisch und gegenw\u00e4rtig f\u00fcr notwendig, andere, nicht staatsmonopolartig garantierte Formen gesellschaftlicher Organisation ausfindig zu machen \u2026 Schon heute k\u00f6nnten weite Teile der polizeilichen T\u00e4tigkeit entpolizeilicht werden, weil es zu Ihrer Erf\u00fcllung nicht polizeilicher Formen bedarf oder\/und sie von anderen gesellschaftlichen Institutionen besser gel\u00f6st werden k\u00f6nnen.\u201c Aber auch dort, wo es wegen der gewaltsamen Durchdringung der Gesellschaft einen gewaltsamen Schutz weiter braucht, stelle sich die Frage, wie dieser denn zu organisieren sei. \u201eWir setzen also auf eine scheuklappenlose und umfassende Formen-, Instrumente- und Funktionsdiskussion des staatlichen Gewaltmonopols.\u201c<a href=\"#_ftn29\" name=\"_ftnref29\">[29]<\/a><\/p>\n<p>1990 spann die Redaktion im Auftrag der Gr\u00fcnen im Bundestag ihre ganz und gar nicht \u201erealpolitische\u201c, sondern radikal-reformistische Perspektive weiter. \u201eNicht dem Staate, sondern den B\u00fcrgern dienen\u201c lauteten Motto und Untertitel des Gutachtens \u201ezur demokratischen Neubestimmung polizeilicher Aufgaben, Strukturen und Befugnisse\u201c.<a href=\"#_ftn30\" name=\"_ftnref30\">[30]<\/a> Die Grundlinien einer anderen Polizei sind auch heute noch aktuell; sie scheinen aber weiter denn je von den tats\u00e4chlichen Ver\u00e4nderungen, denen die Polizei in den vergangenen Jahrzehnten unterworfen war, entfernt. Die Stichworte im Gutachten lauten: Ein neues polizeiliches Selbstverst\u00e4ndnis ist erforderlich, das die Polizei in einer der Gesellschaft (nicht dem Staat) dienenden Funktion sieht; sie nicht als starken Arm der staatlichen Exekutive behandelt, sondern als eine Einrichtung, die die B\u00fcrgerInnen vor allt\u00e4glichen Gefahren sch\u00fctzt. Eine solche \u201eb\u00fcrgernahe\u201c Polizei m\u00fcsse die Integrit\u00e4t der Einzelnen ebenso respektieren, wie sie den Vorrang gesellschaftlicher Konfliktl\u00f6sungen akzeptieren m\u00fcsse. Institutionell bedeutet das die Forderung nach m\u00f6glichst weitgehender Dezentralisierung und Kommunalisierung der Polizeien, die Begrenzung des Einflusses polizeilicher Zentralstellen, die Reduzierung polizeilicher Datensammlung und schlie\u00dflich die Abschaffung von Geheimdiensten sowie der Truppen\u00adpolizeien und des Bundesgrenzschutzes (der heutigen Bundespolizei).<\/p>\n<p>In rechtlicher Hinsicht verlangt das Gutachten, statt der Verrechtlichung des polizeilichen Todesschusses, die Bewaffnungspflicht abzuschaffen und das Anti-Stress- und Anti-Schie\u00df-Training auszubauen. Durch eine Politik der Entkriminalisierung (Staatsschutz, Drogen, Bagatelldelikte) soll der polizeiliche Zust\u00e4ndigkeitsbereich verringert werden. Durch eine umfassende Reform der Polizeiausbildung soll die Basis (auch im Selbstverst\u00e4ndnis) f\u00fcr eine b\u00fcrgerorientierte Polizei geschaffen werden. Schlie\u00dflich soll die Polizei einer b\u00fcrgerschaftlichen Kontrolle unterworfen werden, indem sie in eine \u201ePolitik \u00f6rtlicher Sicherheit\u201c eingebunden wird, an der \u201eB\u00fcrgerkomitees als Kontroll-, Mittler- und Klageinstanz f\u00fcr die B\u00fcrger\u201c beteiligt sind. Ein Ausbau der parlamentarischen Kontrollbefugnisse, versch\u00e4rfter Datenschutz und die Umwandlung des Auskunftsrechts in eine Auskunftspflicht \u00fcber die zur eigenen Person bei der Polizei gespeicherten Daten wird vorgeschlagen.<\/p>\n<h4>Ebenen der Kritik<\/h4>\n<p>Schon im Namen zum Ausdruck gebracht, sind \u201eB\u00fcrgerrechte\u201c der zentrale politische Bezugspunkt von Cilip. \u201eB\u00fcrgerrechte\u201c sind im Zusammenhang mit Polizei, innerer Sicherheit und Gewaltmonopol vor allem als Abwehrrechte gegen Staatseingriffe zu verstehen. Im Editorial der Null-Nummer ist deshalb vom \u201eliberalen Rechtsstaat\u201c und von \u201eliberaler Demokratie\u201c die Rede. Die b\u00fcrgerlichen Vorstellungen \u00fcber den modernen Staat, die Idee, dass der Staat sich aus den \u201eprivaten\u201c Angelegenheiten der B\u00fcrger*innen herauszuhalten habe, wird ernst genommen. Cilip betreibt deshalb seit Jahrzehnten den \u201eKampf um das Grundgesetz\u201c \u2013 gegen\u00fcber einer Politik, die die liberalen Versprechungen dauerhaft und in immer neuen Varianten unterl\u00e4uft und entwertet. Nur strafprozessual gilt die Unschuldsvermutung weiterhin; polizei- und sicherheitspolitisch ist die Schuldvermutung handlungsleitend \u2013 zumindest dann, wenn es sich um Gruppen oder Milieus handelt, die beh\u00f6rdlich als \u201esicherheitsrelevant\u201c diagnostiziert werden. Dass diese Diagnosen selbst wieder Kriterien unterhalb des Rechts \u2013 entwickelt in den Apparaten Innerer Sicherheit \u2013 folgen, ist ein zentrales Merkmal fortschreitender Entgrenzung.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Aufkl\u00e4rung \u00fcber die Angriffe auf das liberal-b\u00fcr\u00adger\u00adliche Staatsverst\u00e4ndnis im Zentrum von Cilip steht, umfasst der Bezug auf \u201eB\u00fcrgerrechte\u201c zwei weitere Aspekte: Der erste ber\u00fchrt das Verh\u00e4ltnis von Innerer Sicherheits- und allgemeiner Politik. Denn mit der Ausweitung jener Felder, die als solche Innerer Sicherheit gerahmt und den dort zust\u00e4ndigen Apparaten \u201ezur Bearbeitung\u201c zugewiesen werden, schwindet der Raum, in dem \u201eSachpolitik\u201c stattfinden kann. Wenn es gelingt, sozialen Protest unter der Perspektive von Gewalt bei Demonstrationen zu thematisieren, dann tritt das Anliegen des Protests in den Hintergrund: \u00d6ffentlich ist es desavouiert, und in der Sache kann der Protest umso leichter ignoriert werden. Innere Sicherheitspolitik und der Ausbau der Strategien, Instrumente und Apparate, die diese realisieren sollen, wird so zum Politikersatz. Auch hier ist der Angriff auf das liberal-b\u00fcrgerliche Selbstverst\u00e4ndnis offenkundig: Wenn an die Stelle offener Auseinandersetzung Kriminalisierung, Infiltration, \u00dcberwachung und Sanktionierung treten, dann verwandelt sich die vielbeschworene Zivil- in eine Art Staatsgesellschaft. \u00dcber Innere Sicherheitspolitik aufzukl\u00e4ren, bedeutet deshalb gleichzeitig, auf den Voraussetzungen demokratischer Prozesse zu bestehen.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich hat Sicherheits- als Ersatzpolitik auch die Funktion, bestehende Macht- und Herrschaftsverh\u00e4ltnisse zu bewahren. Die Kritik am \u00dcberwachungs-, Kontroll- oder Sicherheitsstaat muss deshalb zugleich die gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse in Rechnung stellen. Zu kurz griffe eine Perspektive, die die Politik Innerer Sicherheit auf die Verselbstst\u00e4ndigung der Apparate und ihrer Logiken oder als billigen Ersatz f\u00fcr Versagen, Unt\u00e4tigkeit oder Unf\u00e4higkeit in anderen Politikfeldern interpretiert. All dies mag eine Rolle spielen. Zugleich sind die Wandlungen des Gewaltmonopols, wie sie in den Apparaten der Inneren Sicherheit deutlich werden, Ausdruck ver\u00e4nderter gesellschaftlicher Verh\u00e4ltnisse, die ohne den Blick auf die globalisierte kapitalistische Basis moderner Gesellschaften nicht verstanden werden k\u00f6nnen. Wer Innere Sicherheit aus einer b\u00fcrger- und menschenrechtlichen Perspektive betrachtet, muss deshalb gleichzeitig die Formen und Folgen kapitalistischer Vergesellschaftung thematisieren. Kapitalismus und Staat sind genetische und systematische Zwillinge \u2013 das freilich sind Zusammenh\u00e4nge, die \u00fcber die konkreten Inhalte einer als \u201eInformationsdienst\u201c gegr\u00fcndeten Publikation hinausgehen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Wozu ein Informationsdienst zur Polizeientwicklung, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip Nr. 0 (M\u00e4rz 1978), S. 1-6 (1, 4, 5). Im Folgenden werden nur exemplarische Hinweise auf Ver\u00f6ffentlichungen gegeben. Die Inhalte von Cilip sind \u00fcber die Suchfunktion der Homepage leicht auffindbar: <a href=\"http:\/\/www.cilip.de\">www.cilip.de<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 Funk, A.; Werkentin, F.: Die siebziger Jahre \u2013 Das Jahrzehnt der inneren Sicherheit?, in: Narr, W.-D. (Hg.): Wir B\u00fcrger als Sicherheitsrisiko, Reinbek 1977, S. 189-209<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 s. f\u00fcr die 1980er Jahre: Werkentin, Falco: Die Restauration der deutschen Polizei, Frankfurt\/M. 1984; Funk, A.: Polizei und Rechtsstaat, Frankfurt\/M. 1986; Kau\u00df, U.: Der suspendierte Datenschutz bei Polizei und Geheimdiensten, Frankfurt\/M. 1989<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 9\/10 (Dezember 1981), Schwerpunkt: Berlin \u2013 Z\u00fcrich \u2013 Amsterdam. Politik, Protest und Polizei<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 Busch, H.; Funk, A.; Kau\u00df, U.; Narr, W.-D.; Werkentin, F.: Die Polizei in der Bundesrepublik, Frankfurt\/M. 1985, insbes. S. 318-357<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 s. eine fr\u00fche Zwischenbilanz: Walter, M.; Tielemann, K: Neue Soziale Bewegungen und Polizei \u2013 eine Bibliographie, Berlin 1991, v. a. den einleitenden Beitrag von A. Funk<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 siehe B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 17 (1\/1984): Schwerpunkt: V-Leute, S. 76-86<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 39 (2\/1991): Schwerpunkt: Organisierte Kriminalit\u00e4t<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 49 (3\/1994): Schwerpunkt: Operative Polizeimethoden<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> P\u00fctter, N.: Der OK-Komplex, M\u00fcnster 1998<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 74 (1\/2003): Schwerpunkt: Wirtschaftskriminalit\u00e4t und Geldw\u00e4sche<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 63 (3\/1999): Schwerpunkt: \u201eCommunity Policing\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 66 (2\/2000): Schwerpunkt: B\u00fcrger \u2013 Nachbarn &#8211; Kontrolleure<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> P\u00fctter, N.: Polizei und kommunale Kriminalpr\u00e4vention, Frankfurt\/M. 2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 80 (1\/2005): Schwerpunkt: Anti-Terrorismus \u2013 eine Zwischenbilanz<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 65 (1\/2000): Schwerpunkt: Kriminalisierung von Ausl\u00e4nderInnen; B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 104 (Dezember 2013): Schwerpunkt: Racial Profiling; B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 109 (Januar 2016): Schwerpunkt: Europas Staatsgewaltgen gegen Migration; s. a. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip; Diederichs, O. (Hg.): Hilfe, Polizei. Fremdenfeindlichkeit bei Deutschlands Ordnungsh\u00fctern, Berlin 1995<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> beginnend mit: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 12 (1982): Schwerpunkt: Polizeilicher Schusswaffengebrauch<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 67 (3\/2000): Schwerpunkt: Polizei\u00fcbergriffe \u2013 Polizeikontrolle<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> beginnend mit: Neue Waffen f\u00fcr die Polizei, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 8 (April 1981), S. 8-25<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 86 (1\/2007): Schwerpunkt: Pr\u00e4vention<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> eine fr\u00fche Zwischenbilanz: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 62 (1\/1999): Schwerpunkt: Polizeien des Bundes<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> zur Europ\u00e4isierung der Fr\u00fchphase s. Busch, H.: Grenzenlose Polizei? M\u00fcnster 1995<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 78 (2\/2004): Schwerpunkt: Geheimdienste im Aufwind?; B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 93 (2\/2009): Schwerpunkt: Bundesdeutsche Geheimdienste \u2013 eine aufhaltsame Geschichte?<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 75 (2\/2003): Schwerpunkt: Milit\u00e4r und Polizei<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 117 (November 2018): Schwerpunkt: Drohende Gefahren<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a> beginnend mit: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 15 (2\/1983): Schwerpunkt: Kontrolle der Polizei, erneut: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 99 (2\/2011): Schwerpunkt: Kontrolle der Polizei<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref27\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a> zuletzt: T\u00f6pfer, E.: Unabh\u00e4ngige Beschwerdestellen. Stand der Dinge, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 116 (Juli 2018), S. 72-81<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref28\" name=\"_ftn28\">[28]<\/a> Gewaltmonopol \u2013 Selbstbestimmung und Demokratie. Ein Gespr\u00e4ch mit U.K. Preuss und O. Schily, in: Freibeuter 1986, Nr. 28, S. 47-63; B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 25 (3\/1986): Schwerpunkt: Alternative Polizei \u2013 Alternativen zur Polizei?<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref29\" name=\"_ftn29\">[29]<\/a> ebd., S. 10 f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref30\" name=\"_ftn30\">[30]<\/a> Die Gr\u00fcnen im Bundestag (Hg.): Eine neue Polizeipolitik. Kriterien &amp; Konzepte, Bonn 1990<\/h6>\n<h3>Beitragsbild: Konferenz <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/institut\/konferenz-40-jahre-cilip\/\">#40jahreCILIP<\/a>.<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eInnere Sicherheit\u201c zu versprechen, das ist in Deutschland gleichbedeutend mit einem Angriff auf die Rechte<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":15099,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,123],"tags":[723,777,1094,1162,1338,1491],"class_list":["post-15562","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-118-119","tag-grundrechte","tag-innere-sicherheit","tag-polizei","tag-protest","tag-soziale-bewegungen","tag-verfassungsschutz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15562","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=15562"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15562\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/15099"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=15562"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=15562"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=15562"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}