{"id":15570,"date":"2019-06-06T00:20:02","date_gmt":"2019-06-06T00:20:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=15570"},"modified":"2019-06-06T00:20:02","modified_gmt":"2019-06-06T00:20:02","slug":"die-ungeklaerte-rolle-des-verfassungsschutzes-beim-keupstrassen-anschlag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=15570","title":{"rendered":"Die ungekl\u00e4rte Rolle des Verfassungsschutzes beim Keupstra\u00dfen-Anschlag"},"content":{"rendered":"<h3>Von Hendrik Puls<\/h3>\n<p>Vor 15 Jahren, am 9. Juni 2004, explodierte auf der Keupstra\u00dfe in K\u00f6ln-M\u00fclheim eine mit 800 Zimmermannsn\u00e4geln gef\u00fcllte Bombe. Dreiundzwanzig Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Nur dem Zufall ist es zu verdanken, dass keine Todesopfer zu beklagen waren. Denn die vor einem gut besuchten Fris\u00f6rsalon platzierte Bombe sollte t\u00f6ten: Im Umkreis vom mindestens 50 Metern um den Explosionsort bestand die konkrete Gefahr get\u00f6tet oder lebensgef\u00e4hrlich verletzt zu werden. Dies stellte ein Sprengstoffsachverst\u00e4ndiger sp\u00e4ter fest.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Auf der Stra\u00dfe hinterlie\u00df die Bombe eine Spur der Verw\u00fcstung. Bei keiner anderen NSU-Tat dr\u00e4ngte sich aufgrund der Bomben- und Tatortswahl schon auf den ersten Blick ein rechtsterroristischer Hintergrund so stark auf wie bei dem Nagelbombenanschlag in der von t\u00fcrkischem Gewerbe gepr\u00e4gten Keupstra\u00dfe.<!--more--><\/p>\n<p>Dass es sich um einen rechtsterroristischen Anschlag handeln k\u00f6nnte, formulierten Betroffene, Anwohner*innen und Initiativen aus dem Stadtteil unmittelbar nach der Tat. Zeug*innen \u00e4u\u00dferten diesen Verdacht auch gegen\u00fcber der Polizei.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Von einem \u201eAnschlag gegen die ganze Keupstra\u00dfe\u201c sprach etwa das Antidiskriminierungsb\u00fcro \u201e\u00d6ffentlichkeit gegen Gewalt e.V.\u201c in einem Beitrag f\u00fcr eine Sonderzeitung, die anl\u00e4sslich eines \u201eSolidarit\u00e4tsfestes\u201c, das einen Monat nach dem Anschlag auf der Keupstra\u00dfe stattfand, ver\u00f6ffentlicht wurde.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Der Verein forderte, ebenso wie die Initiative \u201eM\u00fclheim gegen Rechts\u201c, dass die Polizei endlich in Richtung eines rassistischen Tatmotivs ermitteln m\u00fcsse, anstatt die auf der Keupstra\u00dfe Lebenden als Teil eines \u201ekriminellen Milieus\u201c zu stigmatisieren. \u201eM\u00fclheim gegen Rechts\u201c stellte den Anschlag zudem in Zusammenhang mit gestiegenen NPD-Aktivit\u00e4ten im Stadtteil und wies auf die Bombenanschl\u00e4ge des britischen Neonazis David Copeland 1999 in London hin.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Der WDR \u00e4u\u00dferte fr\u00fch den Verdacht, der Keupstra\u00dfen-Anschlag k\u00f6nnte mit einem, seit November 2011 dem NSU zugerechneten, Bombenanschlag 2001 in der K\u00f6lner Probsteigasse und einer noch immer unaufgekl\u00e4rten Sprengfallenserie in K\u00f6ln aus dem Jahr 1993 zusammenh\u00e4ngen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Die Ermittlungen der Polizei K\u00f6ln hingegen waren von Anbeginn von der Vermutung gepr\u00e4gt, dass sich die T\u00e4ter*innen des Anschlags im Umfeld der Keupstra\u00dfe finden lassen m\u00fcssten bzw. dass die Motive f\u00fcr den Anschlag im Verhalten der Opfer l\u00e4gen, denen Spielschulden, kriminelle Aktivit\u00e4ten oder Probleme mit Schutzgelderpressung unterstellt wurden. Diese falsche Motivhypothese f\u00fchrte zu einer T\u00e4ter-Opfer-Umkehr, durch die insbesondere die Familie, die den Fris\u00f6rladen betrieb, \u00fcber Jahre im Fokus der Ermittlungen stand und anhaltenden Ermittlungsma\u00dfnahmen ausgesetzt war, die tief in den pers\u00f6nlichen Lebensbereich eingriffen. Die Polizei verfolgte in ihrem Fall sogar das Ziel, \u201eeinen Statuswechsel vom Zeugen zum Beschuldigten herbeizuf\u00fchren.\u201c<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Der Schlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Landtags NRW spricht deshalb von einer \u201eerneuten Viktimisierung der Opfer\u201c<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> und \u201eversuchten Kriminalisierung der Opfer\u201c<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> durch das Verhalten der Polizei. Hinweise, die in Richtung eines rassistischen Motivs deuteten, verfolgte die K\u00f6lner Polizei schlichtweg nicht. Dabei hatten sowohl die Profiler des nordrhein-westf\u00e4lischen Landeskriminalamts als auch des Bundeskriminalamts in zwei Operativen Fallanalysen die These eines t\u00fcrkenhassenden T\u00e4ters formuliert. Die Ermittlungskommission setzte diese These aber nicht in konkrete Ermittlungsma\u00dfnahmen um. Stattdessen wurden Rasterfahndungen konzipiert, die auf der ebenfalls in den Fallanalysen formulierte These aufbauten, dass die T\u00e4ter im Umfeld der Keupstra\u00dfe wohnen oder dort zumindest ein Depot unterhalten.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Umfangreiche Hinweise der britischen Kriminalpolizei Scotland Yard auf die Anschl\u00e4ge des Neonazis David Copeland in London 1999 legte die Ermittlungskommission ungelesen zu den Akten.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Im Handeln der Polizei zeigte sich somit ein institutioneller Rassismus \u2013 ein Begriff, den aber s\u00e4mtliche mit dem Anschlag befassten parlamentarischen Untersuchungsaussch\u00fcsse scheuten.<\/p>\n<p>Im Folgenden soll das Handeln der Inlandsgeheimdienste im Vordergrund stehen, die sich selbst als \u201eFr\u00fchwarnsystem im Sinne unserer wehrhaften Demokratie\u201c<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> verstehen. Zu fragen ist, was wir nun nach der Arbeit der Untersuchungsaussch\u00fcsse im Bundestag und im Landtag \u00fcber die Rolle des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) und der nordrhein-westf\u00e4lischen Verfassungsschutzabteilung (VS-NRW) beim Keupstra\u00dfen-Anschlag wissen. Dies bedeutet auch zu er\u00f6rtern, welche Fragen noch immer nicht nachvollziehbar und glaubw\u00fcrdig beantwortet sind.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h4>Eine treffende Analyse des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz<\/h4>\n<p>Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden seien auf dem rechten Augen blind gewesen. Ihnen fehlten Informationen \u00fcber die militante Neonazi-Szene. So lautet ein Zerrbild, das nicht nur von Kritiker*innen, sondern ebenso von Verteidiger*innen der Geheimdienste bem\u00fcht wird. Tats\u00e4chlich hatten die Geheimdienste ein \u201edichte(s) Netz von V-Personen\u201c<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> in der militanten Neonazi-Szene gesponnen. Viele dieser V-Personen waren gut vernetzt und hatten F\u00fchrungspositionen innerhalb der Szene inne. Auch fehlte es in Hinblick auf das Erkennen rechtsterroristischer Anschl\u00e4ge und Strategien nicht an der oftmals angemahnten Analysef\u00e4higkeit. Dies zeigt sich in der Reaktion des BfV auf die Bombe in der Keupstra\u00dfe. So besch\u00e4ftigte sich die f\u00fcr Rechtsterrorismus zust\u00e4ndige \u201eProjekteinheit II 22b\u201c mit dem Anschlag. Sie besorgte sich Informationen von den Ermittlungsbeh\u00f6rden und stellte am 8. Juli 2004 \u2013 vier Wochen nach dem Anschlag \u2013 einen umfangreichen Vermerk fertig. Die Projekteinheit Rechtsterrorismus war seit 1998 auch mit dem untergetauchten Neonazi-Trio Beate Zsch\u00e4pe, Uwe B\u00f6hnhardt und Uwe Mundlos aus Jena befasst.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Der in der Projekteinheit erarbeitete, neun Seiten lange Vermerk \u00fcber den Keupstra\u00dfen-Anschlag zog die richtigen Parallelen. Die Verwendung einer Nagelbombe und die Tatortwahl erinnere an die Copeland-Anschl\u00e4ge. Diese k\u00f6nne dem T\u00e4ter in K\u00f6ln-M\u00fclheim als \u201eMuster gedient haben\u201c<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a>, schrieb der Verfasser, ein BfV-Mitarbeiter mit dem Arbeitsnamen J\u00f6rg Appenroth.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Weiter hie\u00df es: Es sei Copelands Ziel gewesen, einen \u201eRassenkrieg\u201c auszul\u00f6sen. Die Neonazi-Gruppe \u201eCombat 18\u201c (C18) habe sich \u00f6ffentlich zu den Anschl\u00e4gen bekannt, Copeland solle nach eigenen Angaben aber als Einzelt\u00e4ter gehandelt haben. Da in einem britischen C18-Magazin eine Bombenbauanleitung unter dem Titel \u201eHow to build a Dave Copeland Special\u201c ver\u00f6ffentlicht worden war, verglich Appenroth diese Anleitung mit dem Aufbau der K\u00f6lner Nagelbombe, fand aber nur unwesentliche \u00dcbereinstimmungen.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/p>\n<p>Appenroth wusste, dass \u201eCombat 18\u201c zum Zeitpunkt des Anschlags auch in Deutschland existierte. Mehrmals hatten sich die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden 2003 \u00fcber das Thema ausgetauscht.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Denn die Geheimdienste hatten nicht nur wahrgenommen, dass zahlreiche deutsche Neonazis das C18-Label nutzten, sondern auch, dass seit 2000 mehrere illegal produzierte, deutschsprachige Fanzines f\u00fcr die Gewaltstrategie von \u201eCombat 18\u201c warben.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Den Inhalt eines solchen Artikels zitierte Appenroth ausf\u00fchrlich in seinem Vermerk. Die dort skizzierte Terrorstrategie weist \u00c4hnlichkeiten zum Vorgehen des NSU auf. So schrieben die unbekannten Verfasser*innen, dass gewaltsame Aktionen gegen den Staat keinerlei Erfolgsaussichten h\u00e4tten, stattdessen solle man gegen \u201eausl\u00e4ndische Kriminelle\u201c vorgehen, um die niemand trauern w\u00fcrde. Solche Aktionen z\u00f6gen auch keinen gro\u00dfen Verfolgungsdruck seitens des Staates nach sich. Appenroth sah hier die Parallelen, schrieb aber auch, dass \u201ekonkrete Hinweise, dass mit dem K\u00f6lner Anschlag ein derartiges Konzept zur Umsetzung kam\u201c<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> nicht vorl\u00e4gen.<\/p>\n<h4>Nicht an das Neonazi-Trio aus Jena gedacht<\/h4>\n<p>Die beiden T\u00e4ter des Keupstra\u00dfen-Anschlags waren bei der Tat von \u00dcberwachungskameras erfasst worden. Auch Appenroth sichtete dieses zu Ermittlungszwecken ver\u00f6ffentlichte Material. Der Gedanke, dass es sich bei den beiden M\u00e4nnern um die untergetauchten Neonazis Uwe Mundlos und Uwe B\u00f6hnhardt handeln k\u00f6nnte, will ihm aber nicht in den Sinn gekommen sein. Dabei war Appenroth im Jahr 1999 seitens des BfV mit der Suche nach den Untergetauchten befasst.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> Au\u00dferdem hatte er ma\u00dfgeblich an der Brosch\u00fcre \u201eBfV Spezial Nr. 21. Gefahr eines bewaffneten Kampfes deutscher Rechtsextremisten \u2013 Entwicklungen 1997 bis Mitte 2004\u201c mitgewirkt. Darin verfasste er unter anderem das Kapitel \u201eRohrbombenfunde in Jena\u201c \u00fcber B\u00f6hnhardt, Mundlos und Zsch\u00e4pe. Die Brosch\u00fcre wurde im Juli 2004, also etwa zeitgleich mit dem Keupstra\u00dfen-Vermerk, ver\u00f6ffentlicht. Auch sonst will keinem Mitarbeiter*innen der Projektgruppe Rechtsterrorismus der Verdacht gekommen sein, dass es sich bei den Keupstra\u00dfen-T\u00e4tern um die untergetauchten Neonazis aus Jena handeln k\u00f6nnte.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a><\/p>\n<p>Appenroth erkl\u00e4rte vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss, er sei aufgrund der verwendeten Fahrr\u00e4der von T\u00e4tern aus dem \u201eNahbereich\u201c<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> ausgegangen. Er recherchierte nach C18-Sympathisant*innen aus dem \u201eGro\u00dfraum K\u00f6ln\u201c, fand 13 Mitglieder eines Online-Forums, die er aber nicht namentlich identifizieren konnte. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden wussten, dass Aktivit\u00e4ten mit Bezug auf \u201eCombat 18\u201c vor allem im 70 Kilometer entfernten Dortmund zu verzeichnen waren.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> Doch Hinweise auf C18-Sympathisant*innen aus dem Raum Dortmund enthielt der Vermerk nicht. Stattdessen f\u00fchrte er vier wegen Gewalttaten bekannte Neonazis aus dem Gro\u00dfraum K\u00f6ln auf. Informationen zu einem dieser M\u00e4nner gab Appenroth telefonisch an die Polizei K\u00f6ln weiter, die eine Spur anlegte und den Mann kurz darauf aufgrund seiner Gr\u00f6\u00dfe und seines schmalen Erscheinungsbildes als T\u00e4ter ausschloss.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a><\/p>\n<h4>Die Polizei K\u00f6ln wird nicht informiert<\/h4>\n<p>Der umfangreiche Vermerk selbst erreichte die Ermittlungskommission der Polizei K\u00f6ln hingegen nicht. Auf dem \u00fcblichen Dienstweg war das Dokument vom BfV an den nordrhein-westf\u00e4lischen Verfassungsschutz geschickt worden. Dort wurde es zwar gelesen, blieb dann aber unter Verschluss. Mit welcher Intention es der Polizei vorenthalten wurde, konnten die Untersuchungsaussch\u00fcsse nicht kl\u00e4ren. Die verantwortliche Gruppenleiterin des VS-NRW, Cornelia de la Chevallerie, erkl\u00e4rte, sie habe aus dem Schreiben herausgelesen, dass das BfV die K\u00f6lner Polizei bereits informiert habe. Dies ist unglaubw\u00fcrdig, denn zum einen l\u00e4uft der Dienstweg stets \u00fcber ihre Abteilung. Zum anderen hei\u00dft es in dem Vermerk ausdr\u00fccklich, dass lediglich die Personalien eines der erw\u00e4hnten Neonazis aus dem Bereich K\u00f6ln vorab der Polizei mitgeteilt worden seien und diese den Hinweis in ihre Ermittlungen einbeziehen werde.<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a> Der NRW-Untersuchungsausschuss stellte fest: \u201eDieser Satz bezieht sich ausschlie\u00dflich auf das Unterkapitel 1.2.2 des Schreibens, an dessen Ende er niedergeschrieben ist. In diesem Unterkapitel f\u00fchrte das BfV als Ergebnis einer NADIS-Recherche die Personalien von vier wegen einschl\u00e4gigen Delikten bekannten Rechtsextremisten an. Der Satz hat nicht zum Inhalt, dass das PP K\u00f6ln bereits \u00fcber s\u00e4mtliche Sachverhalte des BfV-Schreibens informiert wurde.\u201c<a href=\"#_ftn26\" name=\"_ftnref26\">[26]<\/a><\/p>\n<p>Wenig \u00fcberzeugend ist auch die zweite Erkl\u00e4rung, die de la Chevallerie in ihrer Befragung vor dem nordrhein-westf\u00e4lischen Untersuchungsausschuss am 26. Februar 2016 pr\u00e4sentierte. Demnach habe das Schreiben einen derart hohen Verschlusssachengrad aufgewiesen, dass eine Weiterleitung an die Polizei nicht m\u00f6glich gewesen sei. Dem ist entgegen zu halten, dass der hohe Verschlusssachengrad \u201eVS-Vertraulich\u201c nur einen einzigen Absatz umfasste. S\u00e4mtliche anderen Abs\u00e4tze wurden seitens des BfV als \u201eoffen\u201c oder \u201eVS-Nur f\u00fcr den Dienstgebrauch\u201c gekennzeichnet. Einer \u00dcbermittlung dieser Informationen an die Polizei h\u00e4tte demnach nichts im Wege gestanden.<a href=\"#_ftn27\" name=\"_ftnref27\">[27]<\/a><\/p>\n<h4>Ger\u00fcchte vom Amt<\/h4>\n<p>Als Gruppenleiterin stand Cornelia de la Chevallerie der Gruppe 61 des VS-NRW vor, der die Referate f\u00fcr Rechtsextremismus und Linksextremismus untergeordnet waren. Durch Mitarbeiter*innen des Beschaffungsreferats der Gruppe 61 wurden V-Personen zum Anschlag in der Keupstra\u00dfe befragt \u2013 allerdings laut Aktenlage ohne verwertbare Erkenntnisse zu erheben. Mit der Ausnahme eines einzigen handschriftlichen Vermerks sind die Antworten der V-Personen in der Akte nicht dokumentiert.<a href=\"#_ftn28\" name=\"_ftnref28\">[28]<\/a> Andere eigenst\u00e4ndige Ma\u00dfnahmen der Rechtsextremismus-Referate sind nicht bekannt. Nur einmal wird noch eine Anfrage der Polizei K\u00f6ln nach Informationen zu zwei Personen beantwortet. Die dem NRW-Ausschuss \u00fcbergebene Akte \u201eBombenanschlag Keupstra\u00dfe K\u00f6ln-M\u00fclheim\u201c umfasst gerade einmal 35 Seiten \u2013 dies ist eine ziemlich d\u00fcnne Akte f\u00fcr ein Anschlag dieser Gr\u00f6\u00dfenordnung.<a href=\"#_ftn29\" name=\"_ftnref29\">[29]<\/a><\/p>\n<p>\u201eZusammenarbeitsstrukturen\u201c<a href=\"#_ftn30\" name=\"_ftnref30\">[30]<\/a> mit der K\u00f6lner Ermittlungskommission bildete hingegen das Beschaffungsreferat der f\u00fcr \u201eIslamismus\/Ausl\u00e4nderextremismus\u201c zust\u00e4ndigen Gruppe 62 des VS-NRW. Bereits am 18. Juni 2004 wurde ein Vermerk an die Polizei geschickt: Der Verfassungsschutz habe Kenntnis von einer \u201espekulativen Version\u201c, wonach die Hintergr\u00fcnde der Tat in einem \u201eStreit zwischen den dort lebenden T\u00fcrken und Kurden\u201c l\u00e4gen. Eine der Gruppen habe \u201eOsteurop\u00e4er\u201c beauftragt, den Streit endg\u00fcltig zu beenden. Zwar musste der Verfassungsschutz letztlich feststellen, dass keinerlei Anhaltspunkte vorlagen, die diese Spekulation best\u00e4tigten.<a href=\"#_ftn31\" name=\"_ftnref31\">[31]<\/a> Dies hielt die Verantwortlichen jedoch nicht davon ab, die Ger\u00fcchte an die K\u00f6lner Polizei zu streuen. Dort vertat man ohnehin dieselbe These, f\u00fcr die aber auch die Polizei keinerlei Belege hatte. Ende August 2004 folgte noch eine weitere Mitteilung des VS-NRW, wonach die \u201eZahlungsmoral der Kurden\u201c<a href=\"#_ftn32\" name=\"_ftnref32\">[32]<\/a> nun sehr viel besser geworden sei, wie man aus einer Quelle mit Kontakt zum nicht n\u00e4her definierten \u201eausl\u00e4nderextremistischen Bereich\u201c erfahren habe.<\/p>\n<p>Im April 2005 wollte die Polizei K\u00f6ln vom VS-NRW wissen, ob neue Erkenntnisse zum Anschlag vorl\u00e4gen. Nein, es gebe nach wie vor keine Hinweise auf die T\u00e4ter*innen oder das Motiv, antworteten die Verfassungssch\u00fctzer laut Aktenvermerk der Polizei. Man wisse aber von einem Zeugen, der kurz vor dem Anschlag zwei M\u00e4nner in einem Hinterhof gesehen habe. Einer der M\u00e4nner habe ein Fahrrad mit sich gef\u00fchrt. Daraufhin vernahm die Polizei den Augenzeugen, der ihr bis dato unbekannt gewesen war \u2013 zehn Monate nach dem Anschlag. Aus welchem Grund, der Verfassungsschutz die Polizei nicht eher und von sich aus in Kenntnis gesetzt hatte, ist nicht bekannt.<a href=\"#_ftn33\" name=\"_ftnref33\">[33]<\/a> Obwohl der Augenzeuge die beiden M\u00e4nner in unmittelbarer N\u00e4he des Ortes gesehen hatte, von dem aus die Bombe per Funk gez\u00fcndet worden war, hielt es die Polizei f\u00fcr unwahrscheinlich, dass er den T\u00e4ter gesehen haben k\u00f6nnte. Auf Grundlage einer retrograden Zeitwegberechnung schlossen die Ermittler*innen, der Zeuge m\u00fcsse den T\u00e4ter um zehn Minuten verpasst haben. Daher wurde die Spur, trotz eines eingestandenen Unsicherheitsfaktors der Methode, als nicht ermittlungsrelevant eingestuft.<a href=\"#_ftn34\" name=\"_ftnref34\">[34]<\/a><\/p>\n<h4>Ein Anruf unbekannten Inhalts<\/h4>\n<p>Nicht aufgekl\u00e4rt sind die Hintergr\u00fcnde eines Gespr\u00e4chs zwischen zwei f\u00fchrenden Verfassungssch\u00fctzern des BfV und des VS-NRW noch am Abend des Anschlags. Um 19 Uhr 53 rief der BfV-Mitarbeiter \u201eDr. M.\u201c im Lagezentrum des D\u00fcsseldorfer Innenministerium an und bat um Kontakt mit seinem Kollegen Peter Hoffmann. Wenig sp\u00e4ter rief dieser zur\u00fcck. Hoffmann war Referatsleiter Beschaffung beim nordrhein-westf\u00e4lischen Verfassungsschutz und zust\u00e4ndig f\u00fcr die V-Personen aus der rechten Szene.<a href=\"#_ftn35\" name=\"_ftnref35\">[35]<\/a> Dr. M. war sein Pendant beim Bundesamt und seit 1998 mit dem untergetauchten Neonazi-Trio aus Jena befasst.<a href=\"#_ftn36\" name=\"_ftnref36\">[36] <\/a>Was war so dringend, dass es nicht bis zum Dienstbeginn am n\u00e4chsten Morgen warten konnte? Naheliegend ist, dass es um V-Personen ging.<a href=\"#_ftn37\" name=\"_ftnref37\">[37]<\/a> Doch keiner der Untersuchungsaussch\u00fcsse konnte bis dato eine \u00fcberzeugende Antwort finden. Denn Dr. M. konnte weder durch den Bundestag noch durch den Landtag NRW angeh\u00f6rt werden. Sein Gesundheitszustand lie\u00dfe dies nicht zu, teilte das Bundesinnenministerium mit. 2012 reichte er beim Bundestag eine schriftliche, aber nicht unterzeichnete Stellungnahme ein, in der er erkl\u00e4rte, sich an das fragliche Gespr\u00e4ch nicht mehr erinnern zu k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn38\" name=\"_ftnref38\">[38]<\/a><\/p>\n<p>Sein Kollege aus NRW, Peter Hoffmann, sagte dem ersten Bundestags-Untersuchungsausschuss, dass es, soweit er sich erinnern k\u00f6nne, Dr. M. nur darum gegangen sei, die Lage zu erfragen: \u201eEs hatte nach meinem Erkenntnisstand keinen anderen Hintergrund als die Frage: Hast du irgendetwas, was f\u00fcr unser Haus von Bedeutung sein k\u00f6nnte? Ich kriege Nachfragen von oben. Wei\u00dft du irgendetwas schon?\u201c<a href=\"#_ftn39\" name=\"_ftnref39\">[39]<\/a> \u00dcberzeugen kann diese Erkl\u00e4rung nicht. Aber ein erneutes Nachhaken war bei Peter Hoffmann nicht m\u00f6glich. Als der nordrhein-westf\u00e4lische Untersuchungsausschuss ihn einige Jahre sp\u00e4ter anh\u00f6ren wollte, war auch Peter Hoffmann krankgeschrieben.<a href=\"#_ftn40\" name=\"_ftnref40\">[40]<\/a><\/p>\n<p>Was auch immer die beiden Geheimdienstmitarbeiter tats\u00e4chlich besprachen, am n\u00e4chsten Morgen informierte das BfV die Medien. \u201eSpiegel Online\u201c berichtete am 10. Juni 2004 bereits um 7:42 Uhr: \u201eDer Verfassungsschutz geht davon aus, dass die Explosion eines mit N\u00e4geln gespickten Sprengsatzes in K\u00f6ln-M\u00fclheim keinen terroristischen Hintergrund hat.\u201c<a href=\"#_ftn41\" name=\"_ftnref41\">[41]<\/a> Damit pr\u00e4sentierte das BfV eine Deutung des Anschlags, noch bevor sich die Polizei \u00fcberhaupt zu den ersten Ermittlungsergebnissen ge\u00e4u\u00dfert hatte. Deren Pressekonferenz, so ist dem Artikel zu entnehmen, war erst f\u00fcr den Mittag terminiert.<\/p>\n<h4>Wen sah der Zeuge Ali D.?<\/h4>\n<p>Die Untersuchungsaussch\u00fcsse konnten auch nicht kl\u00e4ren, wer die beiden zivil gekleideten, aber Pistolen im Schulterhalfter tragenden M\u00e4nner waren, die der Zeuge Ali D. unmittelbar nach der Explosion auf der Keupstra\u00dfe sah und die er f\u00fcr Zivilpolizisten hielt. Mit einem der M\u00e4nner f\u00fchrte der Steuerberater und langj\u00e4hrige Vorsitzende der \u201eInteressensgemeinschaft Keupstra\u00dfe\u201c einen kurzen Wortwechsel. Acht Jahre sp\u00e4ter berichtete er seine Beobachtungen dem ersten Untersuchungsausschuss des Bundestages. Herr D. schrieb in seinem Brief an die Abgeordneten, dass er sich die Anwesenheit der M\u00e4nner nur so erkl\u00e4ren k\u00f6nne, dass sie entweder zuf\u00e4llig in der Stra\u00dfe waren, als die Bombe explodierte. \u201eOder sie waren dort, weil sie Kenntnis von dem geplanten Anschlag hatten, ihn aber nicht mehr verhindern konnten.\u201c<a href=\"#_ftn42\" name=\"_ftnref42\">[42]<\/a><\/p>\n<p>Auf Nachfrage des Bundestags-Untersuchungsausschusses teilte das NRW-Innenministerium mit, dass es sich bei den beobachteten M\u00e4nnern um zwei Polizeibeamte handeln m\u00fcsste. Diese h\u00e4tten den Stadtteil mit einem Drogensp\u00fcrhund bestreift und seien die ersten Polizisten vor Ort gewesen. In der Vernehmung der beiden Polizisten wurden erhebliche Widerspr\u00fcche zu den Beobachtungen von Herrn D. deutlich. So gaben die Beamten an, Uniform getragen und nicht mit einem t\u00fcrkischen Mann gesprochen zu haben.<a href=\"#_ftn43\" name=\"_ftnref43\">[43]<\/a> Der Untersuchungsausschuss des Landtags NRW nahm sich zwei Jahre sp\u00e4ter noch einmal dieser Frage an und h\u00f6rte die Polizeibeamten sowie Herrn D. Im Ergebnis stellte der Ausschuss fest, dass die beiden Polizisten nicht die von Herrn D. beobachteten M\u00e4nner waren.<a href=\"#_ftn44\" name=\"_ftnref44\">[44]<\/a><\/p>\n<p>Festgestellt werden konnte zudem, dass es Verfassungsschutz-Mitarbeiter*innen im Au\u00dfendienst unter bestimmten Umst\u00e4nden erlaubt ist, eine Schusswaffe mit sich zu f\u00fchren. Nach Aussagen von zwei Mitarbeitern des VS-NRW waren am Tattag keine Verfassungssch\u00fctzer*innen in der Keupstra\u00dfe im Einsatz.<a href=\"#_ftn45\" name=\"_ftnref45\">[45]<\/a> Es ist auch nicht bekannt, dass das BfV eine Operation auf der Stra\u00dfe durchf\u00fchrte.<\/p>\n<h4>Fazit<\/h4>\n<p>Klarheit \u00fcber die Rolle des Verfassungsschutzes beim Anschlag in der Keupstra\u00dfe besteht noch immer nicht. Die von den Untersuchungsaussch\u00fcssen befragten Mitarbeiter*innen der Geheimdienste trugen nicht zur Aufkl\u00e4rung bei, meist verwiesen sie auf Erinnerungsl\u00fccken oder machten Ausfl\u00fcchte. Die parlamentarischen Aussch\u00fcsse h\u00e4tten der Rolle der Geheimdienste gr\u00f6\u00dfere Aufmerksamkeit schenken m\u00fcssen. Das Agieren der f\u00fcr \u201eAusl\u00e4nderextremismus\u201c zust\u00e4ndigen Gruppe 62 des VS-NRW im Zusammenhang mit dem Keupstra\u00dfen-Anschlag hat noch kein Untersuchungsausschuss umfassend untersucht, beispielsweise durch die Anh\u00f6rung von Mitarbeiter*innen dieser Gruppe als Zeug*innen. Stattdessen hat der NRW-Ausschuss den Gro\u00dfteil seiner f\u00fcr die Keupstra\u00dfe veranschlagten Zeit damit verbracht, Sachverhalte zu rekonstruieren, mit denen sich bereits der erste Untersuchungsausschuss des Bundestags befasst hatte. Zahlreiche Zeug*innen wurden erneut angeh\u00f6rt. Dies f\u00f6rderte vielleicht neue Details zu Tage, aber keine tats\u00e4chlich neuen Erkenntnisse und Einsch\u00e4tzungen.<\/p>\n<p>So viel ist allerdings deutlich geworden: Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz besa\u00df die richtige Analyse, um den rechtsterroristischen Hintergrund des Keupstra\u00dfen-Anschlags zu erkennen. Allerdings wurden \u2013 bewusst oder unbewusst \u2013 keine Verbindungen zum untergetauchten Neonazi-Trio aus Jena gezogen, das sich 1998 dem Zugriff der Polizei entzogen hatte, nachdem seine Bombenwerkstatt entdeckt worden war. Der nordrhein-westf\u00e4lische Verfassungsschutz trug die Verantwortung daf\u00fcr, dass die Analyse des BfV, die auf einen rechten Hintergrund hindeutete, der Polizei vorenthalten wurde. Zwar war die Ermittlungskommission der Polizei K\u00f6ln auf ihre These fixiert, dass sich Motive f\u00fcr den Anschlag bei den Bewohner*innen der Keupstra\u00dfe finden lassen. Es ist aber schwerlich anzunehmen, dass die Polizei anderslautende Einsch\u00e4tzungen, welche der Verfassungsschutz an sie herangetragen h\u00e4tte, einfach ignoriert h\u00e4tte. Gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit verheimlichte das BfV, dass man einen rechtsterroristischen Anschlag durchaus f\u00fcr m\u00f6glich hielt. In \u00dcbereinstimmung mit der politischen F\u00fchrung in den Innenministerien in Berlin und D\u00fcsseldorf wurde stattdessen die M\u00f6glichkeit eines unpolitischen kriminellen Hintergrunds betont.<\/p>\n<h5>Hendrik Puls, Soziologe (M.A.), war als Referent der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen f\u00fcr den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss III (NSU) des Landtags NRW t\u00e4tig. Er promoviert aktuell mit Unterst\u00fctzung der Hans-B\u00f6ckler-Stiftung am Lehrstuhl f\u00fcr Kriminologie der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum in der Nachwuchsforschungsgruppe \u201eRechtsextreme Gewaltdelinquenz und Praxis der Strafverfolgung\u201c (NFG020) \u00fcber Dimensionen des Lone-Actor-Terrorismus in Deutschland.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Kuhn, S.: Der Anschlag auf die Keupstra\u00dfe und die Ermittlungen gegen die Betroffenen (\u201eBombe nach der Bombe\u201c), in: von der Behrens, A. (Hrsg.): Kein Schlusswort. Naziterror, Sicherheitsbeh\u00f6rden, Unterst\u00fctzungsnetzwerk. Pl\u00e4doyers im NSU-Prozess, Hamburg 2018, S. 164<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Kuhn a.a.O, S. 168 (FN 1)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Das \u00d6gG-Team: Ein Anschlag gegen die ganze Keupstra\u00dfe!, in: \u201eMarktplatz Aktiv\u201c, Sonderdruck \u201eStra\u00dfenfest\u00a0 in der Keupstra\u00dfe\u201c, K\u00f6ln, Juli 2004, S. 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> M\u00fclheim gegen Rechts: Der Bombenanschlag in der Keupstra\u00dfe. Genug gewartet! Oder warum wird nur in eine Richtung ermittelt? In: \u201eMarktplatz Aktiv\u201c, Sonderdruck \u201eStra\u00dfenfest in der Keupstra\u00dfe\u201c, K\u00f6ln, Juli 2004, S. 2-3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> WDR, Lokalzeit K\u00f6ln vom 14. Juni 2004, Autor: Oliver K\u00f6hler, vgl. zu den Anschl\u00e4gen auch: LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 85-104 ; sowie NSU Watch NRW: Die Anschl\u00e4ge der 1990er Jahre in K\u00f6ln. Verdr\u00e4ngt, vergessen, abgehakt? Beitrag v. 25.05.2015, online: https:\/\/nrw.nsu-watch.info\/die-anschlaege-der-1990er-jahre-in-koeln<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 412<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 411<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 412<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 347-351<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 360<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz: Unsere \u00d6ffentlichkeitsarbeit, online: <a href=\"https:\/\/www.verfassungsschutz.de\/embed\/faltblatt-2016-01-bfv-oeffentlichkeitsarbeit.pdf\">https:\/\/www.verfassungsschutz.de\/embed\/faltblatt-2016-01-bfv-oeffentlichkeitsarbeit.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Laabs, D.: Der NSU-Komplex: Gescheiterte Aufkl\u00e4rung, in: Hoff, B.\/Kleffner, H.\/Pichl, M.\/Renner, M. (Hrsg.); R\u00fcckhaltlose Aufkl\u00e4rung? NSU, NSA, BND \u2013 Geheimdienste und Untersuchungsaussch\u00fcsse zwischen Staatsversagen und Staatswohl, Hamburg 2019, S. 56<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> BT-Drs. 18\/12950 v. 23.06.2017, S. 267<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> BT-Drs. 18\/12950 v. 23.06.2017, S. 820<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 375<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> BT-Drs. 18\/12950 v. 23.06.2017, S. 820<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 264-266<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 181-188<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> BT-Drs. 18\/12950 v. 23.06.2017, S. 822<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> BT-Drs. 18\/12950 v. 23.06.2017, S. 820<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> BT-Drs. 18\/12950 v. 23.06.2017, S. 816- 818; BT-Drs. 17\/14600 v. 22.08.2013, S. 706<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> BT-Drs. 18\/12950 v. 23.06.2017, S. 818<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S.192-213<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 359<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 375<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 376<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref27\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 377<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref28\" name=\"_ftn28\">[28]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 370<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref29\" name=\"_ftn29\">[29]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 370<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref30\" name=\"_ftn30\">[30]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 372<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref31\" name=\"_ftn31\">[31]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 371<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref32\" name=\"_ftn32\">[32]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 371<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref33\" name=\"_ftn33\">[33]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 335<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref34\" name=\"_ftn34\">[34]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 336<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref35\" name=\"_ftn35\">[35]<\/a> BT-Drs. 17\/14600 v. 22.08.2013, S. 673<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref36\" name=\"_ftn36\">[36]<\/a> BT-Drs. 18\/12950 v. 23.06.2017, S. 1216 (Sondervotum Linksfraktion)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref37\" name=\"_ftn37\">[37]<\/a> Aust\/Laabs a.a.O., S. 587 (FN 11)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref38\" name=\"_ftn38\">[38]<\/a> Aust\/Laabs a.a.O., S. 587 (FN 11)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref39\" name=\"_ftn39\">[39]<\/a> Zitiert nach: Aust\/Laabs a.a.O., S. 589 (FN 11)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref40\" name=\"_ftn40\">[40]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 369<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref41\" name=\"_ftn41\">[41]<\/a> Spiegel Online v. 10.06.2004, online: <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/panorama\/bombenanschlag-in-koeln-kriminelle-banden-im-visier-der-ermittler-a-303507.html\">https:\/\/www.spiegel.de\/panorama\/bombenanschlag-in-koeln-kriminelle-banden-im-visier-der-ermittler-a-303507.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref42\" name=\"_ftn42\">[42]<\/a> Zitiert nach: BT-Drs. 17\/14600 v. 22.08.2013, S. 693<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref43\" name=\"_ftn43\">[43]<\/a> BT-Drs. 17\/14600 v. 22.08.2013, S. 694<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref44\" name=\"_ftn44\">[44]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 342<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref45\" name=\"_ftn45\">[45]<\/a> LT-NRW-Drs. 16\/14400 v. 31.03.2017, S. 370<\/h6>\n<h3>Beitragsbild: Fahndungsfotos der Polizei K\u00f6ln.<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Hendrik Puls Vor 15 Jahren, am 9. 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