{"id":1558,"date":"2001-12-09T15:54:21","date_gmt":"2001-12-09T15:54:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1558"},"modified":"2001-12-09T15:54:21","modified_gmt":"2001-12-09T15:54:21","slug":"durchmarsch-in-bruessel-die-eu-reagiert-auf-den-11-september","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1558","title":{"rendered":"Durchmarsch in Br\u00fcssel &#8211; Die EU reagiert auf den 11. September"},"content":{"rendered":"<h3>von Mark Holzberger<\/h3>\n<p><b>Seit den Anschl\u00e4gen vom 11. September legen auch die EU-Gremien einen hektischen gesetzgeberischen Aktionismus an den Tag. Sie nutzen die Gunst der Stunde, um Polizei und Geheimdiensten Kompetenzen zu er\u00f6ffnen, die bislang nicht durchsetzbar erschienen.<\/b><\/p>\n<p>Genau eine Woche nach den Terror-Anschl\u00e4gen in New York und Washington pr\u00e4sentierte die EU-Kommission ihren seit l\u00e4ngerem vorbereiteten Entwurf f\u00fcr einen sog. Rahmenbeschluss \u00fcber die Einf\u00fchrung eines europ\u00e4ischen Haftbefehls, der k\u00fcnftig in der EU an die Stelle von Auslieferungsverfahren treten soll.[1]<\/p>\n<p>Insbesondere die Auslieferung mutma\u00dflicher &#8222;Terroristen&#8220; hatte zwischen den EU-Staaten immer wieder f\u00fcr \u00c4rger gesorgt. Politische Straft\u00e4terInnen d\u00fcrfen n\u00e4mlich nach der Europ\u00e4ischen Auslieferungskonvention von 1957 nicht ausgeliefert werden. Seit 1977 hatte man sich daher mit dem Terrorismusbek\u00e4mpfungsabkommen des Europarates (EuTerr\u00dc) geholfen. Darin wird Terrorismus \u00fcber einen Katalog von Straftaten definiert (vom Mord bis zu Sachbesch\u00e4digung, bei der Menschen gef\u00e4hrdet werden). Diese Delikte sollten fortan in Auslieferungsverfahren nicht mehr als politische Straftaten angesehen werden. Zudem hatte die EU 1995 und 1996 zwei Abkommen zur Vereinfachung von Auslieferungen beschlossen.[2]<!--more--><\/p>\n<p>Der EU-Haftbefehl soll nun diese Form der Rechtshilfe in der EU auf ein neues Fundament stellen: Bei ca. 30 Straftatbest\u00e4nden (auch bei Mitgliedschaft bzw. Unterst\u00fctzung einer &#8222;terroristischen Vereinigung&#8220;) soll die gesuchte Person nicht mehr ausgeliefert, sondern der Strafverfolgungsbeh\u00f6rde des Landes &#8222;\u00fcbergeben&#8220; werden, die den EU-Haftbefehl ausgestellt hat.[3] Wie in einem Bundesstaat, wird die gerichtliche Entscheidung in dem EU-Staat, in dem die Festnahme erfolgte, im Prinzip auf eine Haftpr\u00fcfung reduziert. Die aus den Erfahrungen der b\u00fcrgerlichen Revolution stammende Privilegierung politischer Straft\u00e4ter im Auslieferungsverkehr geh\u00f6rt in der EU damit der Vergangenheit an.<\/p>\n<p>Die EU baut mit dem neuen Haftbefehl den Rechtsschutz f\u00fcr die Betroffenen ab, ohne dies aber auf der Ebene der Verteidigungsrechte zu kompensieren. Zwar werden Beschuldigte &#8211; auch mutma\u00dfliche &#8222;TerroristInnen&#8220; &#8211; weiterhin versuchen k\u00f6nnen, mit Hinweis auf die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention einen EU-Haftbefehl anzufechten (wenn sie nach ihrer &#8222;\u00dcbergabe&#8220; &#8211; etwa an Spanien &#8211; mit Folter oder unmenschlicher Behandlung rechnen m\u00fcssen). Dies aber im Rahmen eines \u00dcbergabeverfahrens geltend zu machen, wird ungleich schwerer sein als in einem gerichtlichen Auslieferungsprozess.<\/p>\n<h4>Was ist Terrorismus?<\/h4>\n<p>Mit einem zweiten Vorschlag begibt sich die EU-Kommission direkt in den Bereich des materiellen politischen Strafrechts. Sie will die Mitgliedstaaten durch eine einheitliche Definition des Terrorismus zwingen, entsprechende Strafvorschriften zu erlassen[4] &#8211; bis heute verf\u00fcgen n\u00e4mlich nur sechs EU-Staaten \u00fcber entsprechende Anti-Terror-Paragrafen.<\/p>\n<p>Das Tatstrafrecht reiche &#8211; so sagt die Kommission &#8211; zur Verfolgung terroristischer Taten nicht aus. Der &#8222;Nachweis&#8220;, einer &#8222;terroristischen&#8220; Vereinigung anzugeh\u00f6ren bzw. diese zu unterst\u00fctzen, solle daher in Zukunft EU-weit den Nachweis der Beteiligung an einer strafbaren Handlung dieser Gruppierung ersetzen. Die Erfahrung deutscher &#8222;Terroristen&#8220;-Prozesse lehrt, dass damit die T\u00fcr zum Gesinnungsstrafrecht weit aufgesto\u00dfen wird.<\/p>\n<p>Anders als die Bundesregierung (die mit dem geplanten \u00a7129b StGB in Zukunft vermeintliche &#8222;Terroristen&#8220; aus aller Welt zu verfolgen beabsichtigt,) will die EU-Kommission nach Art. 2 ihres Vorschlags nur terroristische Straftaten verfolgen, &#8222;die ganz oder teilweise in einem Mitgliedstaat begangen oder vorbereitet (oder) die von einem Staatsangeh\u00f6rigen eines Mitgliedstaates &#8230; oder &#8230; die gegen die Institutionen oder die Bev\u00f6lkerung eines Mitgliedstaats begangen wurden.&#8220;<\/p>\n<p>Das gef\u00e4hrliche Potenzial der Terrorismusdefinition ergibt sich vor allem aus dem au\u00dferordentlich weitgehenden Straftatenkatalog: Er umfasst nicht nur die &#8222;terroristische Vereinigung&#8220; (Anf\u00fchren, F\u00f6rderung, Unterst\u00fctzung, Beteiligung) sowie tats\u00e4chlich schwere Delikte &#8211; von Mord \u00fcber Geiselnahme bis hin zur Herbeif\u00fchrung einer Explosion. Er beinhaltet vielmehr auch die &#8222;widerrechtliche Inbesitznahme oder Besch\u00e4digung von \u00f6ffentlichen Einrichtungen, Regierungsgeb\u00e4uden oder -anlagen, \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln, der Infrastruktur, allgemein zug\u00e4nglichen Orten und Eigentum (\u00f6ffentliches und privates Eigentum). &#8222;Dazu k\u00f6nnte beispielsweise auch Gewaltt\u00e4tigkeit in St\u00e4dten geh\u00f6ren&#8220;, so erkl\u00e4rt die Kommission in ihren Erl\u00e4uterungen.<\/p>\n<p>B\u00fcrgerrechtsorganisationen haben kritisiert, dass damit sowohl militanter sozialer Protest &#8211; wie etwa beim G8-Gipfel in Genua &#8211; als auch durchaus &#8222;friedlicher&#8220; ziviler Ungehorsam (Platz- oder Hausbesetzungen) als terroristische Aktionen verfolgt werden k\u00f6nnten. Angesichts der Tatsache, dass die italienischen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden nach den Protesten in Genua versuchten, aus einem sog. schwarzen Block der GlobalisierungsgegnerInnen eine &#8222;kriminelle Vereinigung&#8220; zu zimmern, k\u00f6nnen solche Bef\u00fcrchtungen kaum als Hirngespinste abgetan werden.<\/p>\n<p>Der EU-Rat hat sich veranlasst gesehen, auf diese Kritik zu reagieren &#8211; was angesichts der \u00fcblichen Entfernung zwischen der offiziellen EU und ihren B\u00fcrgerInnen ein nennenswertes Ereignis darstellt. Erstens sollen Straftaten nur dann terroristisch sein, wenn sie &#8222;durch ihre Art oder den jeweiligen Kontext &#8230; (geeignet sind) &#8230; die Bev\u00f6lkerung auf schwerwiegende Weise einzusch\u00fcchtern.&#8220; Beim zweiten Kriterium, dass diese Straftaten dazu taugen m\u00fcssen, &#8222;\u00f6ffentliche Stellen oder eine internationale Organisation unberechtigterweise zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen&#8220;, wird erst die Zukunft zeigen, inwiefern hierunter nicht doch die &#8222;N\u00f6tigung&#8220; staatlicher Organe durch Blockaden o.\u00e4. Aktionen mit gemeint sein k\u00f6nnte.[5]<\/p>\n<p>Drittens wurde die Pr\u00e4ambel um eine Erkl\u00e4rung erweitert, wonach &#8222;dieser Rahmenbeschluss nicht dahin gehend ausgelegt werden kann, dass er Grundrechte oder -freiheiten wie die Versammlungs-, Vereinigungs- oder Meinungsfreiheit, einschlie\u00dflich des Rechts, mit Anderen Gewerkschaften zu gr\u00fcnden (bzw. sich ihnen) anzuschlie\u00dfen, und des damit zusammenh\u00e4ngenden Demonstrationsrechts, schm\u00e4lert oder behindert.&#8220; Diese Worte m\u00f6gen gut gemeint sein. Sie gehen aber an der Tatsache vorbei, dass sowohl der Rat &#8211; als auch die Mitgliedstaaten &#8211; in ihren Reaktionen z.B. auf die Proteste von G\u00f6teborg und Genua erkl\u00e4rt haben, dass weder gewaltt\u00e4tiger Protest noch ziviler Ungehorsam durch die Versammlungsfreiheit gedeckt seien.<\/p>\n<p>Eine Protokollerkl\u00e4rung soll schlie\u00dflich klarstellen, dass &#8222;das Verhalten derjenigen, die im Interesse der Bewahrung oder der Wiederherstellung demokratischer Werte gehandelt haben, wie dies insbesondere in einigen Mitgliedstaaten w\u00e4hrend des Zweiten Weltkriegs der Fall war, nicht als \u201aterroristische&#8216; Handlungen betrachtet werden k\u00f6nnten, noch &#8230;, dass Personen, die ihre legitimen Rechte aus\u00fcben, um ihre Meinung kundzutun, des Terrorismus beschuldigt werden, auch wenn sie im Zuge der Aus\u00fcbung dieses Rechts Straftaten begehen&#8220;.<\/p>\n<p>Abgesehen davon, dass &#8222;einige Mitgliedstaaten&#8220; noch in den 70er Jahren faschistische Diktaturen waren, muss die Interpretationsakrobatik des Rates zwar in der weiteren politischen Auseinandersetzung genutzt werden. Sie kann aber kaum davor sch\u00fctzen, dass politischer Protest in die terroristische Ecke ger\u00fcckt wird. Denn schlie\u00dflich werden die Mitgliedstaaten nicht die Erkl\u00e4rungen, sondern den im Text des Beschlusses enthaltenen Straftatenkatalog in ihr nationales Recht umsetzen.<\/p>\n<h4>Polizei und Geheimdienste Hand in Hand<\/h4>\n<p>Zur Koordinierung der operativen Reaktionen auf die Anschl\u00e4ge in den USA trafen sich Ende September die Innen- und JustizministerInnen der EU und erteilten einen umfassenden Handlungsauftrag an die Institutionen der 3. S\u00e4ule:[6] Im justizpolitischen Bereich wurde u.a. vorgeschlagen, nach Art. 13 des EU-Rechtshilfe\u00fcbereinkommens aus dem vergangenen Jahr erstmalig eine oder mehrere sog. gemeinsame Ermittlungsgruppen zu bilden, um die in den Mitgliedstaaten laufenden anti-terroristischen Ermittlungsverfahren zu koordinieren. Diese Ermittlungsgruppe(n) sollen sich aus Terrorismus-ExpertInnen von Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften, EUROJUST und ggf. auch von EUROPOL zusammensetzen.<\/p>\n<p>Im polizeilichen Bereich wurden zwei Arbeitsgruppen eingesetzt: In der einen sollten die Leiter polizeilicher Anti-Terrorismusabteilungen u.a. die operative Zusammenarbeit zwischen EU- und Drittstaaten verbessern. Bei EUROPOL wurde zudem eine zweite Gruppe von Terrorismus-ExpertInnen gebildet, die sich aus polizeilichen und geheimdienstlichen VerbindungsbeamtInnen zusammensetzt. Sie hat die Aufgabe, nicht nur alle relevanten Informationen und Erkenntnisse \u00fcber die aktuelle Bedrohung zusammenzutragen, sondern hier\u00fcber auch operative und strategische Analysen anzufertigen.<\/p>\n<h4>EU-Fahrplan gegen den Terror<\/h4>\n<p>Die belgische EU-Ratspr\u00e4sidentschaft legte kurz nach der Sondersitzung der Innen- und JustizministerInnen einen 66 Punkte umfassenden Fahrplan vor.[7] Darin werden alle, in diversen EU-R\u00e4ten (Innen- und Justiz, Wirtschaft und Finanzen, Verkehr sowie Au\u00dfenpolitik) geplanten Ma\u00dfnahmen und Initiativen, die die EU mit den Anschl\u00e4gen des 11. September rechtfertigt, zusammengefasst und operationalisiert: Die Federf\u00fchrung zur Umsetzung der jeweiligen Initiative wird einer bestimmten Ratsarbeitsgruppe \u00fcbertragen. Diese erh\u00e4lt einen genauen Terminplan. Schlie\u00dflich wird in den jeweiligen Aktualisierungen des Fahrplans \u00fcber die Fortschritte jedes einzelnen dieser 66 Punkte kurz berichtet. Hier soll der Stand einiger dieser Projekte skizziert werden:<\/p>\n<p><b>Task-Force der Polizeichefs (Fahrplan-Nr. 34)<\/b> Seit anderthalb Jahren bereits treffen sich die Pr\u00e4sidenten der Polizeibeh\u00f6rden der Mitgliedstaaten zu regelm\u00e4\u00dfigen Aussprachen. Ohne Rechtsgrundlage und au\u00dferhalb demokratischer Kontrollen werden in diesem informellen Gremium Bedrohungslagen analysiert, operative Handlungsempfehlungen gegeben und auch Arbeitsgruppen eingesetzt, um strategische Planungen der EU zu koordinieren. Ende Oktober vereinbarte die Task-Force eine Empfehlung zur Vereinheitlichung der V-Mann- und Datenschutzregelungen im Bereich der Terrorismusbek\u00e4mpfung sowie die Installation von gesch\u00fctzten Informations- und Kommunikationskan\u00e4len.[8]<\/p>\n<p>Parallel zur Task-Force der Polizeichefs setzte der Rat am 20. September auch eine regelm\u00e4\u00dfig tagende Task-Force der Leiter der Inlandsgeheimdienste ein. Die Geheimdienste kooperieren sowohl untereinander als auch mit den Polizeibeh\u00f6rden &#8211; einschlie\u00dflich EUROPOL. Eine engere Kooperation sollen k\u00fcnftig auch die milit\u00e4rischen Nachrichtendienste pflegen (Fahrplan-Nr. 12).<\/p>\n<p><b>Erstellung einer Liste terroristischer Organisationen (Fahrplan-Nr. 25)<\/b> Zum einen ist geplant, dass die Polizeibeh\u00f6rden, Geheimdienste und EUROPOL eine Liste \u00fcber aktive terroristische Vereinigungen erstellen sollen, die einen Bezugspunkt zur EU haben. De facto werden so aber nur Listen fortgeschrieben, wie sie bereits seit mehreren Jahren verfasst werden. Die EU ist sich dar\u00fcber einig, dass es sich bei dieser Liste um keine rechtlich bindende Einordnung dieser Vereinigungen handelt.[9] Vielmehr soll diese Liste der Verbesserung und Intensivierung der gegenseitigen vertraulichen Information dienen. Weitere Listen sind geplant, z.B. \u00fcber Organisationen, die eine vermeintliche Bedrohung f\u00fcr ein Beitrittsland oder einen Drittstaat darstellen, mit dem die EU privilegierte Beziehungen unterh\u00e4lt oder \u00fcber solche Organisationen, die einer terroristischen Vereinigung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der EU &#8222;aktive logistische oder finanzielle Unterst\u00fctzung&#8220; zukommen lassen.[10]<\/p>\n<p><b>Ma\u00dfnahmen gegen die Finanzierung des Terrorismus (Fahrplan-Nr. 57 ff.)<\/b> Am 16. Oktober beschlossen die MinisterInnen f\u00fcr Innen, Justiz, Wirtschaft und Finanzen auf einer gemeinsamen Ratssitzung[11] u.a. das erleichterte EU-weite Einfrieren von terrorismusverd\u00e4chtigen Verm\u00f6genswerten. Der Anwendungsbereich der Geldw\u00e4scherichtlinie solle erweitert und eine Richtlinie \u00fcber Insider-Gesch\u00e4fte und Marktmissbrauch erarbeitet werden, um das Agieren von Terroristen auf den Finanzm\u00e4rkten zu verhindern. Die Umsetzung der Ma\u00dfnahmen gegen Geldw\u00e4sche in den EU-Beitrittsl\u00e4ndern soll \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>Die EU schreibt insbesondere der bei der OECD angesiedelten Arbeitsgruppe &#8222;Finanzielle Ma\u00dfnahmen gegen die Geldw\u00e4sche&#8220; (Financial Action Task-Force &#8211; FATF) eine zentrale Rolle zu. Das Mandat dieser Gruppe wurde am 29. Oktober auf F\u00e4lle mit Terrorismusbezug erweitert. Im Anhang einer Pressemitteilung macht die FATF am 31. Oktober deutlich, dass auch nichtkommerzielle und Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) in die vorgeblich gegen den Terrorismus gerichteten \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen einbezogen werden sollten. Sie seien &#8222;besonders anf\u00e4llig&#8220; f\u00fcr den Missbrauch &#8222;durch terroristische Organisationen, die sich als legitime Rechtssubjekte ausgeben.&#8220; Terroristische Organisationen k\u00f6nnten NGOs &#8222;als Durchlaufstellen zur Terroristen-Finanzierung&#8220; benutzen. Die &#8222;heimliche Umleitung&#8220; von Finanzen w\u00fcrde dabei hinter &#8222;legitimen Zwecken&#8220; verborgen oder verschleiert.<\/p>\n<p><b>Pr\u00fcfung der Wiedereinf\u00fchrung von Binnengrenzkontrollen (Fahrplan-Nr. 43)<\/b> Die Ratsarbeitsgruppe &#8222;Terrorismus&#8220; empfiehlt die koordinierte zeitweilige Wiedereinf\u00fchrung von Binnengrenzkontrollen, wenn gleichzeitig oder zeitlich abgestimmt Terroranschl\u00e4ge in mehreren Mitgliedstaaten ausgef\u00fchrt werden; bei ernst zu nehmenden Hinweisen, dass sich T\u00e4ter oder Mitt\u00e4ter au\u00dfergew\u00f6hnlich schwerer Anschl\u00e4ge in andere Mitgliedsl\u00e4nder begeben k\u00f6nnten oder, wenn im unmittelbaren Vorfeld m\u00f6glicher, au\u00dfergew\u00f6hnlich schwerer Terroranschl\u00e4ge ernst zu nehmende Hinweise vorliegen, dass T\u00e4ter oder Mitt\u00e4ter aus anderen Mitgliedstaaten kommen k\u00f6nnten.[12]<\/p>\n<p>Die Versch\u00e4rfungen der Au\u00dfengrenzkontrollen sind zwar nicht Teil des Fahrplans, wohl aber der Schlussfolgerungen des Innen- und Justizrates vom 20. September. Hier hat Deutschland analog zum heimischen Sicherheitspaket II die bisher konkretesten Vorschl\u00e4ge unterbreitet. Danach sollen die in EURODAC gespeicherten Identifizierungsdaten von Asylsuchenden und unerlaubt eingereisten Personen k\u00fcnftig auch polizeilich genutzt werden. Die Liste sog. Problemstaaten, deren Staatsangeh\u00f6rige auch jetzt schon grunds\u00e4tzlich durch die Geheimdienste \u00fcberpr\u00fcft werden, wenn sie ein Visum beantragen, sei zu vereinheitlichen. Die gewonnenen Informationen sollen von den Sicherheitsbeh\u00f6rden genutzt werden k\u00f6nnen. Gemeinsame Visa-Dateien seien einzurichten, neue Methoden zur &#8222;Identit\u00e4tssicherung&#8220; sollen eingef\u00fchrt, die Daten in Visa- und Ausweispapiere eingetragen werden. Deutschland m\u00f6chte EUROPOL, den nationalen Staatsanwaltschaften, Asyl- und Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden den Online-Zugriff auf das Schengener Informationssystem (SIS) er\u00f6ffnen und pl\u00e4diert schlie\u00dflich f\u00fcr EU-weite Rasterfahndungen.[13]<\/p>\n<h4>B\u00fcrgerrechte auf der Rutschpiste<\/h4>\n<p>Es w\u00e4re geradezu verwunderlich, wenn dieselben Regierungen, die zu Hause die Anschl\u00e4ge des 11. Septembers dazu nutzen, im Eilverfahren Sicherheitspakete durchzupauken, auf dem EU-Parkett nun feiner tanzen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Die Reaktionen auf die Anschl\u00e4ge in den USA haben in der Innen- und Justizpolitik der EU keine grunds\u00e4tzlich neuen Tendenzen hervorgebracht &#8211; aber die schon bisher fehlende demokratische Qualit\u00e4t um so deutlicher hervortreten lassen:<\/p>\n<ul>\n<li>Rechtlich bindende Beschl\u00fcsse werden vom EU-Rat, d.h. von der Exekutive allein gefasst. Die Parlamente der Mitgliedstaaten stehen au\u00dfen vor. Und das Europ\u00e4ische Parlament, das in diesen Fragen ohnehin nur beratende Funktion besitzt, durfte die Anti-Terror-Initiativen auch nur im Schnelldurchgang kommentieren.<\/li>\n<li>Die Geheimniskr\u00e4merei in der 3. S\u00e4ule der EU wurde nicht kleiner, sondern gr\u00f6\u00dfer: Bisher schon ohne Legitimation und Kontrolle arbeitende Gruppen &#8211; wie die Task-Force der Polizeichefs &#8211; arbeitet munter fort. Hinzu kommen aber mindestens vier neue polizeiliche bzw. nachrichtendienstliche Geheim-Gremien.<\/li>\n<li>B\u00fcrgerInnenrechte geraten auch in der EU im Verh\u00e4ltnis zu den Kompetenzen von Polizei und Nachrichtendiensten in eine strukturelle Schieflage.<\/li>\n<li>Politischer Protest droht in die N\u00e4he des Terrorismus ger\u00fcckt zu werden.<\/li>\n<li>Und schlie\u00dflich werden die Rechte von Menschen ohne EU-Pass noch weiter eingeschr\u00e4nkt, als das bisher schon der Fall war.<\/li>\n<\/ul>\n<h5>Mark Holzberger ist Referent f\u00fcr Fl\u00fcchtlings- und Migrationspolitik in der Bundestagsfraktion von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen und Mitglied der Redaktion von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6>[1] KOM (2001) 522 endg. v. 19.9.2001<br \/>\n[2] Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften C 78 v. 30.3.1995, S. 1 und C 313 v. 23.10.1996, S. 11<br \/>\n[3] EU-Ratsdok-Nr. 13999\/01 v. 14.11.2001<br \/>\n[4] KOM (2001) 521 endg. v. 19.9.2001<br \/>\n[5] vgl. EU-Ratsdok-Nr. 12647\/4\/01 v. 19.11.2001<br \/>\n[6] EU-Ratsdok-Nr. 12156\/01 v. 25.9.2001<br \/>\n[7] EU-Ratsdok-Nr. 12800\/01 v. 16.10.2001 und 13155\/01 v. 24.10.2001<br \/>\n[8] EU-Ratsdok-Nr. 13747\/01 v. 9.11.2001<br \/>\n[9] EU-Ratsdok-Nr. 14126\/01 v. 21.11.2001<br \/>\n[10] ebd.<br \/>\n[11] EU-Ratsdok-Nr. 12899\/01 v. 25.10.2001<br \/>\n[12] EU-Ratsdok-Nr. 14181\/01 v. 20.11.2001<br \/>\n[13] EU-Ratsdok-Nr. 13176\/01 v. 24.10.2001<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Mark Holzberger Seit den Anschl\u00e4gen vom 11. 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