{"id":15627,"date":"2019-06-13T09:04:45","date_gmt":"2019-06-13T09:04:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=15627"},"modified":"2019-06-13T09:04:45","modified_gmt":"2019-06-13T09:04:45","slug":"buergerrechte-in-bewegung-die-demokratie-auf-der-strasse-verteidigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=15627","title":{"rendered":"B\u00fcrgerrechte in Bewegung:\u00a0Die Demokratie auf der Stra\u00dfe verteidigen"},"content":{"rendered":"<h3>von Elke Steven<\/h3>\n<p>Seit 40 Jahren informiert CILIP \u00fcber die vielen gesetzlichen und technischen Entwicklungen in der \u00dcberwachung der B\u00fcrger*innen. Die Aufgabe der B\u00fcrgerrechts- und der neuen sozialen Bewegungen ist es, deren Auswirkungen auf die Grund- und Menschenrechte zu analysieren und Formen des Protests zu entwickeln.<\/p>\n<p>Eine \u201ekurze\u201c Geschichte der neuen sozialen Bewegungen kann es hier nicht geben. Die vielf\u00e4ltigen gesellschaftlichen Entwicklungen, die K\u00e4mpfe auf der Stra\u00dfe, die gerichtlichen Erfolge und deren Umkehrung in Repression kann ich nur mit willk\u00fcrlich gew\u00e4hlten Schwerpunkten und sehr pointillistisch aufzeigen.<!--more--><\/p>\n<p>Zweifellos ist in den vergangenen 40 Jahren Protest auf der Stra\u00dfe sehr viel selbstverst\u00e4ndlicher geworden. Das Recht, \u201esich friedlich und ohne Waffen\u201c zu versammeln, ist seit den Studentenprotesten der sp\u00e4ten 1960er und der 1970er Jahre zu einem b\u00fcrgerlichen Mittel der politischen Einmischung geworden. Diese Aussage vereinfacht jedoch gleich mehrfach. Selbstverst\u00e4ndlich gab es auch vor den Studentenprotesten \u201eVersammlungen unter freiem Himmel\u201c. Hier wie auch im Folgenden beziehe ich mich fast ausschlie\u00dflich auf die Entwicklungen in der alten BRD und im gemeinsamen Danach. Dies tue ich trotz der zentralen Erfahrungen der B\u00fcrgerbewegung in der DDR, der \u201efriedlichen Revolution\u201c, die einen tats\u00e4chlichen gesellschaftlichen Umsturz m\u00f6glich gemacht hat, auch wenn der dann nicht so ausgegangen ist, wie sich das viele erhofft hatten. Ich bitte diese Willk\u00fcr zu entschuldigen.<\/p>\n<p>Heute betont noch jede Versammlungsbeh\u00f6rde \u2013 diese sind manchmal bei der Polizei angesiedelt \u2013, dass dieses Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein zentrales Element unserer Demokratie ist. Dem Bundesverfassungsgericht sei Dank \u2013 darauf komme ich noch zu sprechen \u2013 ist dies so selbstverst\u00e4ndlich geworden. Immer dann, wenn in anderen Regionen dieser Welt die Menschen auf die Stra\u00dfe gehen, um gegen Regime zu protestieren, die auch in den Augen hiesiger herrschender Politik ungerecht sind, wird das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit von \u201eunserer\u201c Regierung eingefordert, wird die Berechtigung des Protestes herausgestellt. F\u00fcr die Proteste vor der eigenen Haust\u00fcr gilt dieses Recht eher nur abstrakt, denn sie bringen ja Unruhe in die herrschenden Verh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<p>Lauter, un\u00fcbersehbarer, radikaler Protest muss dann \u201eleider\u201c von Politik und Polizei um des Grundrechts willen, um der Demokratie willen eingeschr\u00e4nkt werden. Selbstverst\u00e4ndlich wird uns eingeredet, dies geschehe nur zur Abwehr riesiger Gefahren: Gewaltbereite, Antifa, Vermummte und schwarzer Block haben sich sozusagen immer schon bei den Beh\u00f6rden angemeldet. Also werden Allgemeinverf\u00fcgungen und Auflagen erlassen \u2013 oder es wird vor Ort eingekesselt, und die herrschenden Ordnungsvorstellungen werden mit Polizeigewalt durchgesetzt. An diesem Vorgehen \u2013 von der Warnung vor Gewaltbereiten im Vorfeld, die ja auch einsch\u00fcchtern und sp\u00e4tere Ma\u00dfnahmen rechtfertigen soll, bis hin zu den polizeilichen Eingriffen \u2013 hat sich prinzipiell nicht viel ge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Seit eh und je sehen Politik und Polizei \u2013 wie in der Verfassung selbst deutlich wird \u2013 eine Gefahr darin, dass die B\u00fcrger*innen sich einmischen und Druck auf die Politik aus\u00fcben. Das Misstrauen gegen\u00fcber den B\u00fcrger*innen kommt schon in Artikel 8 Absatz 2 GG zum Ausdruck: \u201eF\u00fcr Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschr\u00e4nkt werden.\u201c Davon wurde schon 1953 Gebrauch gemacht, und die Entwicklungen haben auf der gesetzlichen Ebene eher mehr Eingriffsrechte geschaffen: Die elendigen Schutzwaffen- und Vermummungsverbote seit 1985 seien an erster Stelle genannt. Mit Desinformationskampagnen \u00fcber die drohenden Gefahren im Vorhinein, mit Rechtsbeugung in Allgemeinverf\u00fcgungen und im Verbot von Camps, mit Grundrechtsverletzungen w\u00e4hrend der Demonstrationen und mit dreisten L\u00fcgen gegen\u00fcber den Medien m\u00fcssen die Organisator*innen von Protesten im Namen der neuen sozialen Bewegungen immer rechnen.<\/p>\n<h4>Rechtspopulismus und rechtsradikale Entwicklungen<\/h4>\n<p>Allerdings gibt es eine Ver\u00e4nderung, die auch den radikaldemokratischen Protest vor neue Aufgaben und Fragen stellt. Nationalistische, rassistische, antisemitische, islamfeindliche Meinungen haben gesellschaftlichen R\u00fcckhalt gefunden. Rechtspopulistische und rechtsradikale Vertreter*innen einer solchen Gesinnung treibt es ebenfalls auf die Stra\u00dfe. Das Ma\u00df, in dem inzwischen Formen und Begrifflichkeiten linker Protestbewegungen adaptiert werden, macht das Problem oft deutlich. Kann das wirklich ziviler Ungehorsam sein, wenn Busse mit Fl\u00fcchtlingen blockiert werden, kann es einen zivilen Ungehorsam im Namen der Menschenfeindlichkeit geben? Sicherlich nicht, aber das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist unteilbar. Solange es um Meinungen geht, k\u00f6nnen wir nicht nach Verbot und Einschr\u00e4nkung der Rechte dieser B\u00fcrger*innen rufen. Im Umgang mit diesen Versammlungen haben wir in den letzten Jahren viel gelernt, aber die Frage, wie wir die gesellschaftliche Stimmung insgesamt ver\u00e4ndern k\u00f6nnen, dar\u00fcber m\u00fcssen wir noch sehr grundlegend nachdenken.<\/p>\n<p>\u201eUnteilbar\u201c ist ein gutes Stichwort, das an eine polizeilich irrelevante und trotzdem politisch wahrgenommene Versammlung unter freiem Himmel erinnert. #unteilbar wollte sich dem Rechtsruck des gegenw\u00e4rtigen gesellschaftlichen Diskurses entgegenstellen und der Entdemokratisierung Einhalt gebieten. Denn Abbau von Sozialstaatlichkeit und Ausweitung von Rassismus und Nationalismus geh\u00f6ren zusammen und m\u00fcssen als Kehrseiten derselben Medaille bek\u00e4mpft werden. Zum neoliberalen Umbau des Staates und seiner Absicherung geh\u00f6rt die Abschottung der EU an den Au\u00dfengrenzen, die Verneinung der Menschenrechte, die Einrichtung von Lagern in Drittstaaten. Wenn Menschenrechte nicht f\u00fcr alle Menschen gelten, dann gelten sie gar nicht mehr. Zum neoliberalen Abbau geh\u00f6rt auch die Absicherung wirtschaftlicher Interessen und Profite auf Kosten vieler B\u00fcrger*innen in diesen Metropolen. Auch die Einschr\u00e4nkung der Meinungsfreiheit ist Teil dieser Entwicklung.<\/p>\n<p>Diese Themen zusammen zu denken ist auch der Versuch, andere Antworten auf die rechtspopulistischen gesellschaftlichen Entwicklungen zu finden. Praktisch bleiben durchaus auch die Blockaden extrem rechter, nationalistischer Versammlungen notwendig. Aber die Analyse der gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und unsere politischen K\u00e4mpfe m\u00fcssen weit dar\u00fcber hinausgehen.<\/p>\n<h4>Versammlungen: ein selbstverst\u00e4ndliches Recht<\/h4>\n<p>CILIP informiert immer wieder \u00fcber das Ma\u00df von \u00dcberwachung, \u00fcber die neuesten Technologien zur Herrschaft \u00fcber die B\u00fcrger*innen. Aber die vielen neuen sozialen Bewegungen sind keineswegs einfach nur \u201eOpfer\u201c staatlicher Gewalt. Den immer neuen staatlichen Zumutungen der Kontrolle und \u00dcberwachung sind sie oft kreativ begegnet.<\/p>\n<p>Das Selbstbewusstsein und das fundierte Wissen, mit dem der Prostest auf die Stra\u00dfe getragen wurde, ist immer gr\u00f6\u00dfer geworden. Die Pro\u00adtestformen sind weiterentwickelt, neue Kommunikationsformen ge\u00adnutzt worden. B\u00fcrger*innen eignen sich Stra\u00dfen und Pl\u00e4tze an, bleiben vor Ort, verstehen es, auch angesichts eines generellen Versammlungsverbots \u2013 zum Beispiel in Frankfurt 2012 selbst auf dem Paulsplatz \u2013 den Ort zu bev\u00f6lkern und zugleich mit kreativen und unterhaltenden Eingriffen und Darstellungen f\u00fcr die Friedlichkeit des Protestes zu sorgen.<\/p>\n<p>L\u00e4ngst ist die \u201eF\u00fcnf-Finger-Technik\u201c, die es m\u00f6glich macht, nicht vor jeder Polizeiabsperrung stehen zu bleiben, sondern das eigene Ziel im Auge zu behalten und Absperrungen zu umgehen, Allgemeingut geworden. Die Clowns-Army nervt die Polizei, aber bringt den notwendigen Humor in die Versammlung, selbst wenn die polizeilichen Eingriffe die Geduld der Demonstrierenden auf eine harte Probe stellen. Ich denke dabei sofort an die Migrationsdemonstration im Kontext der Proteste gegen den G8 in Rostock\/Heiligendamm. Und selbstverst\u00e4ndlich sind die neuen Kommunikationsm\u00f6glichkeiten immer mit Gewinn genutzt worden \u2013 sowohl zur Kommunikation innerhalb der Versammlung als auch in der Au\u00dfendarstellung, dem Versuch der polizeilichen Berichterstattung eine eigene mediale Pr\u00e4senz entgegenzustellen. Auch mit diesem Thema k\u00f6nnte man sich viel ausf\u00fchrlicher besch\u00e4ftigen, denn es bleibt ein harter Kampf gegen die mediale \u00dcbermacht der Polizei. Mit \u00fcber 300 Beamt*innen hat die Hamburger Polizei die \u00d6ffentlichkeitsarbeit zu den Protesten gegen den G20 begleitet. Mit Twitter-Nach\u00adrichten versuchte sie, auch unmittelbar auf die Demonstrationsteilnehmer*in\u00adnen einzuwirken und arbeitete damit jenseits ihres Auftrags. Selbst das internationale Mediencenter in Hamburg zum G20 konnte, trotz hervorragender Arbeit, dieser \u00dcbermacht, die ja auch danach noch weiterging, nur begrenzt etwas entgegensetzen.<\/p>\n<h4>Hilfe durch die Gerichte<\/h4>\n<p>Einige Gerichtsentscheidungen spielen in diesem Kampf um Versammlungs- und Meinungsfreiheit eine zentrale Rolle. Diese Gerichtsentscheidungen mussten meist \u00fcber viele Jahre erstritten werden. Es sind l\u00e4ngst nicht einfach rechtliche Fragen, die von den Gerichten entschieden wurden. Die \u00d6ffentlichkeitsarbeit, die vielen Versuche, die B\u00fcrger*innen selbst von der Notwendigkeit und dem Recht sich zu versammeln, zu \u00fcberzeugen, haben wesentlich zu diesen Entscheidungen beigetragen. Ohne eine breite \u00f6ffentliche Anteilnahme und wohlwollende Stellungnahmen zu diesem Grundrecht w\u00e4ren diese Entscheidungen nicht m\u00f6glich gewesen. Ich will einige Entscheidungen nennen, ohne sie in ihrer Bedeutung wirklich w\u00fcrdigen zu k\u00f6nnen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Volksz\u00e4hlungsurteil von 1983<\/strong>: Die rasch gro\u00df gewordene Bewegung gegen die Volksz\u00e4hlung wird heute fast schon vergessen. Das Bundesverfassungsgericht leitete aus dem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz \u2013 GG, in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>\u201eWer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, da\u00df etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer B\u00fcrgerinitiative beh\u00f6rdlich registriert wird und da\u00df ihm dadurch Risiken entstehen k\u00f6nnen, wird m\u00f6glicherweise auf eine Aus\u00fcbung seiner entsprechenden Grundrechte (Art 8, 9 GG) verzichten. Dies w\u00fcrde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeintr\u00e4chtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsf\u00e4higkeit und Mitwirkungsf\u00e4higkeit seiner B\u00fcrger begr\u00fcndeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.\u201c<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Brokdorf Beschluss von 1985<\/strong>: Dieser Beschluss war und ist zentral f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der Versammlungsfreiheit und hat viel positive Wirkung auf den staatlichen Umgang mit diesem Recht.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Aber selbstverst\u00e4ndlich bleibt das Recht umstritten, ist die Wahrnehmung des Rechts Stachel in der repr\u00e4sentativen Demokratie. Eine \u201eBefriedung\u201c kann es wohl nicht geben, denn die Herausforderung der Verh\u00e4ltnisse, die kleinen Revolten geh\u00f6ren zu diesem Recht, das den Betrieb vor Erstarrung in gesch\u00e4ftiger Routine bewahren soll.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u201e\u2026 das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabh\u00e4ngigkeit und M\u00fcndigkeit des selbstbewu\u00dften B\u00fcrgers \u2026 (Versammlungen) enthalten ein St\u00fcck urspr\u00fcnglich-ungeb\u00e4ndigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in gesch\u00e4ftiger Routine zu bewahren.\u201c<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Sitzblockade-Beschluss von 1995: <\/strong>Sitzblockaden stellen keine strafbare N\u00f6tigung dar und k\u00f6nnen nicht gem\u00e4\u00df \u00a7 240 Strafgesetzbuch (StGB) bestraft werden.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Auch der Streit um die rechtliche Bewertung von Sitzblockaden dauert an. Schnell f\u00e4llte der Bundesgerichtshof ein widersprechendes Urteil.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Und im Kontext der Blockaden von Demonstrationen der extremen Rechten ging der Streit darum anders weiter.<\/li>\n<li>Mit dem Urteil zur<strong> Online-Durchsuchung von 2008<\/strong> schuf das Bundesverfassungsgericht ein Computer-Grundrecht, das \u201eGrundrecht auf Gew\u00e4hrleistung der Vertraulichkeit und Integrit\u00e4t informationstechnischer Systeme\u201c.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Erfolge sind allerdings alle prek\u00e4r. Neue Umst\u00e4nde, erst recht neue technische M\u00f6glichkeiten f\u00fchren zu neuen Begehrlichkeiten, zu neuen Gesetzen und Auslegungen. Als das aktuelle Beispiel sei hier der Einsatz von Staatstrojanern genannt, der die dauerhafte Gef\u00e4hrdung aller B\u00fcrger*innen in Kauf nimmt, nur um eines m\u00f6glichen Vorteils willen in der staatlichen Informationsbeschaffung.<\/p>\n<p>Ein Beispiel f\u00fcr Erfolge vor Gericht, die nichts an der polizeilichen Praxis \u00e4ndern, sind die Gerichtsentscheidungen zur Einschlie\u00dfung von Demonstrierenden. Seit dem Hamburger Kessel von 1986 ist gekl\u00e4rt, dass solche Ma\u00dfnahmen rechtswidrig sind. Ungez\u00e4hlte Male ist dies danach wieder und wieder gerichtlich festgestellt worden. Es \u00e4ndert nichts. Auch die geringen Entsch\u00e4digungen helfen nicht weiter.<\/p>\n<h4>Versammlungen k\u00e4mpfen um Inhalte<\/h4>\n<p>Demonstrationsteilnehmer*innen m\u00fcssen sich immer \u2013 egal um welches Thema es ihnen \u201eeigentlich\u201c geht \u2013 zugleich mit den M\u00f6glichkeiten staatlicher \u00dcberwachungs- und Eingriffsma\u00dfnahmen besch\u00e4ftigen. Sie wer\u00adden fast zwangsl\u00e4ufig auch zu Expert*innen des Versammlungsrechts. Oft genug ist auch die mediale Berichterstattung von diesem Thema beherrscht, von der Berichterstattung \u00fcber polizeiliche Ma\u00dfnahmen, die von der Polizei als Antwort auf die Gewalt der Demonstrierenden interpretiert wird. Die inhaltlichen Anliegen bleiben dann unber\u00fccksichtigt, obwohl es den Versammelten gerade darum geht. Auch das kann frustrierend sein.<\/p>\n<p>Versammlungen greifen selbstverst\u00e4ndlich auch selbst die Fragen von staatlicher \u00dcberwachung auf. Im Kampf gegen staatliche \u00dcberwachung streiten die vielen sozialen Bewegungen oft gemeinsam, wie es vom Volksz\u00e4hlungsboykott bis zu den Protesten gegen die neuen Polizeigesetze deutlich wird.<\/p>\n<p>Netzpolitische Themen gehen aber noch dar\u00fcber hinaus und diese Themen und Entwicklungen werden von den alten neuen sozialen Bewegungen zu wenig wahrgenommen. Mit der Entwicklung des Internets ist auch die Hoffnung auf freie und gleichberechtigte Kommunikation verbunden. Damit verbunden sind Hoffnungen auf die M\u00f6glichkeiten der Unterminierung von Herrschaft mithilfe neuer Technologien, auf die Entwicklung einer freien und offenen Gesellschaft mit Hilfe einer Technologie, die nicht die alte Herrschaftsordnung stabilisiert, sondern den Aufbau demokratischer Strukturen erleichtert und den einzelnen st\u00e4rkt.<\/p>\n<p>Die gegenw\u00e4rtigen Entwicklungen sprechen jedoch eine andere Sprache, die Freiheit wird eingeschr\u00e4nkt, der Staat \u00fcberwacht und sch\u00fctzt eher die privaten Gro\u00dfunternehmen, die mithilfe ihrer Angebote Daten sammeln, auswerten und Gesellschaften manipulieren. Die Angriffe auf die Meinungsfreiheit sind massiv.<\/p>\n<p>Eine der Grundlagen im Streit um Grund- und Menschenrechte, darum, dass Rassismus und Menschenverachtung nicht gesellschaftsf\u00e4hig werden, ist das Grund- und Menschenrecht auf Meinungsfreiheit. Wer zul\u00e4sst, dass die Feinde der Demokratie, diejenigen, die Menschenrechte an Nation und \u201eRasse\u201c binden und andere mundtot machen wollen, die Diskussion bestimmen, schafft das Klima und die Voraussetzungen f\u00fcr die Einschr\u00e4nkung der Meinungsfreiheit und f\u00fcr staatliche \u00dcberwachung. Kritik an den menschenverachtenden Verh\u00e4ltnissen wird dann zunehmend als realit\u00e4tsfremd diffamiert. Aber \u00dcberwachung geht nicht nur vom Staat aus. Kommunikation findet mittels privater Unternehmen statt, die Daten sammeln und manipulieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz delegiert zentrale staatliche Aufgaben \u2013 den Schutz der Meinungsfreiheit und die Strafverfolgung \u2013 auf private Anbieter. Meinungen werden im Zuge dessen gel\u00f6scht und der \u00f6ffentlichen Auseinandersetzung entzogen, strafbare Aussagen oder Aufforderungen aber im Netz belassen. Unter dem Deckmantel des Schutzes des Urheberrechts sollen Upload-Filter verpflichtend werden, bei denen von Menschen undurchschaubare Algorithmen entscheiden, welche Ver\u00f6ffentlichungen gel\u00f6scht werden. Das Leistungsschutzrecht wird vor allem den Platzhirschen auf dem Pressemarkt zugute kommen und ist Gift f\u00fcr eine pluralistische Presselandschaft und f\u00fcr innovative Online-Dienste. Das Verst\u00e4ndnis dieser automatisierten Filter f\u00fcr Kunst und Humor wird sehr begrenzt sein.<\/p>\n<p>Bevor die gro\u00dfen internationalen Unternehmen die Macht \u00fcber die Daten \u00fcbernommen haben, bevor im Geiste der Herrschenden die Kontrolle immer durchdringender geworden ist, m\u00fcssen wir Wege finden, das freie Internet zu erhalten bzw. zu schaffen.<\/p>\n<p>Der Kampf um Datenschutz, der nicht Daten sch\u00fctzt, sondern die Menschen und ihre Rechte, steht einem Datenkapitalismus gegen\u00fcber, der Daten vermarktet und Menschen \u00fcberwacht.<\/p>\n<p>Auch dagegen lasst uns gemeinsam k\u00e4mpfen. Es bleibt viel zu tun, denn Demokratie, Grund- und Menschenrechte und unser wachsendes Verst\u00e4ndnis von diesen m\u00fcssen immer auch auf der Stra\u00dfe verteidigt werden.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 BVerfG: Urteil v 15.12.1983, Az.: 1 BvR 209\/83 u.a.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 BVerfG: Beschluss v. 14.5.1985, Az.: 1 BvR 233\/81, 1 BvR 341\/81<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 BVerfG: Beschluss v. 10.1.1995, Az.: 1 BvR 718\/89<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 BGH: Urteil v. 20.7.1995, Az.: 1 StR 126\/95<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 BVerfG: Urteil v. 27.2.2008, Az.:\u00a01\u00a0BvR\u00a0370\/07, 1 BvR 595\/07<\/h6>\n<h3>Beitragsbild: Am Samstag den 13. Oktober 2018 demonstrierten \u00fcber 240.000 Menschen in Berlin mit der Demonstration #Unteilbar gegen den Rechtsruck in der Gesellschaft und der Politik. Sie forderten &#8222;Eine offene und freie Gesellschaft &#8211; Solidarit\u00e4t statt Ausgrenzung&#8220; (Christian Ditsch).<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Elke Steven Seit 40 Jahren informiert CILIP \u00fcber die vielen gesetzlichen und technischen Entwicklungen<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":14627,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,123],"tags":[360,427,723,1162,1338],"class_list":["post-15627","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-118-119","tag-buergerrechte","tag-demokratie","tag-grundrechte","tag-protest","tag-soziale-bewegungen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15627","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=15627"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15627\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/14627"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=15627"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=15627"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=15627"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}