{"id":15635,"date":"2019-06-19T22:27:53","date_gmt":"2019-06-19T22:27:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=15635"},"modified":"2019-06-19T22:27:53","modified_gmt":"2019-06-19T22:27:53","slug":"automatisierte-identitaetspruefung-im-bamf-urteilen-zunehmend-computer-ueber-gefluechtete","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=15635","title":{"rendered":"Automatisierte Identit\u00e4tspr\u00fcfung:\u00a0Im BAMF urteilen zunehmend Computer \u00fcber Gefl\u00fcchtete"},"content":{"rendered":"<h3>von Anna Biselli<\/h3>\n<p><strong>Seit einigen Jahren setzt das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge zunehmend auf IT-Systeme, um die Identit\u00e4t von Gefl\u00fcchteten zu bestimmen und zu verifizieren. Doch die Systeme machen Probleme: Sie sind fehleranf\u00e4llig und greifen teilweise tief in die Privatsph\u00e4re der Schutzsuchenden ein. Die Asylverfahren werden weiter entmenschlicht, Schicksale werden zunehmend Maschinen \u00fcberlassen.<\/strong><\/p>\n<p>In der ersten H\u00e4lfte des Jahres 2016 wurden beim Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge fast 400.000 Asylantr\u00e4ge gestellt. Die Beh\u00f6rde kam mit der Bearbeitung der Antr\u00e4ge nicht mehr hinterher, unerledigte Asylverfahren stapelten sich. Mehrere Tausend neue Mitarbeiter*innen sollten helfen, die Antr\u00e4ge schneller abzuarbeiten. Stattdessen brachten sie neue Probleme: Laut einer internen Auswertung des BAMF aus dem Jahr 2017 hatten nur rund 20 Prozent die vorgesehene Grundausbildung durchlaufen. Es kursierten interne Zielvorgaben, die kaum zu schaffen sind: 3,5 Entscheidungen oder drei Anh\u00f6rungen pro Tag sollten die Angestellten jeweils bew\u00e4ltigen.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Nicht viel Zeit, um sich mit den Schutzsuchenden auseinanderzusetzen, von denen alle ihre eigene Flucht- und Verfolgungsgeschichte mitbrachten.<!--more--><\/p>\n<p>Die Vorgaben brachten keine Besserung: Im ersten Halbjahr 2016 stieg die Bearbeitungszeit f\u00fcr Antr\u00e4ge wieder an. Das BAMF hoffte, die Beh\u00f6rde mit Hilfe von Unternehmensberatungen auf Effizienz trimmen zu k\u00f6nnen. Eine der Ma\u00dfnahmen: mehr Digitalisierung, mehr computergesteuerte Assistenz zu Entscheidungen \u2013 \u201einnovative Technologien\u201c.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> P\u00fcnktlich vor der Bundestagswahl, im Juli 2017, f\u00fchrte das BAMF der Presse vier gro\u00dfe IT-Systeme vor, die bei der Verifikation und Feststellung der Identit\u00e4t Gefl\u00fcchteter helfen sollten.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Bei der Bildbiometrie werden die Gesichter der eingereisten Personen aufgenommen und mit bereits in den Datenbanken vorhandenen Bil\u00addern verglichen. Dieser Registrierungsschritt erfolgt schon beim ersten Kontakt mit deutschen Beh\u00f6rden, kann also unter anderem auch durch Bundes- und L\u00e4nderpolizeien oder Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden erfolgen. Als Erg\u00e4nzung zu bereits vorher etablierten Fingerabdr\u00fccken sollen die biometrischen Lichtbilder Mehrfachregistrierungen erschweren. Die Bilder werden im Elektronischen Aufenthaltstitel gespeichert und sind ebenso im Ausl\u00e4nderzentralregister hinterlegt, auf das eine Vielzahl von Beh\u00f6rden Zugriff hat \u2013 von Gesundheits\u00e4mtern \u00fcber Geheimdienste bis hin zu Jobcentern.<\/p>\n<h4>Automatische Transliteration soll bei der Herkunftsbestimmung helfen<\/h4>\n<p>Der biometrische Bildabgleich betrifft alle Antragsteller*innen. Andere Verfahren beziehen sich auf bestimmte Gruppen, etwa \u201eTraLiTa\u201c, der Transliterationsassistent. Er kommt bei arabischsprachigen Antragsteller*innen zum Einsatz und soll zwei Aufgaben erf\u00fcllen: Zuerst sollen Namen in arabischen Schriftzeichen einheitlich in lateinische Buchstaben \u00fcbertragen werden. So will das BAMF Doppeldeutigkeiten vermeiden. Zuvor hing die Schreibweise oftmals von den Gewohnheiten der Dolmetscher*innen ab, die die Namen eingaben, denn f\u00fcr die \u00dcbertragung existieren mehrere verschiedene Normen. Doch dem BAMF geht es nicht nur um eine konsistente Schreibweise, die Asylbeh\u00f6rde erhofft sich von dem System zus\u00e4tzlich Hinweise auf die Herkunft der Person.<\/p>\n<p>Anhand der H\u00e4ufigkeit des Namens im angegebenen Herkunftsland ermittelt das System Tendenzen: \u201eDer Name kommt im angegebenen Land Syrien selten vor. In den L\u00e4ndern \u00c4gypten und Marokko kommt er hingegen h\u00e4ufiger vor\u201c, k\u00f6nnte ein Ergebnis lauten. Laut einer Dienstanweisung des BAMF zur Identit\u00e4tsfeststellung stellen diese Angaben \u201elediglich ein Indiz dar und haben keine Beweiskraft\u201c.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Das System erreiche bei Syrer*innen und Iraker*innen Erfolgsquoten von 85 bis 90 Prozent, erkl\u00e4rte das Bundesinnenministerium im Dezember 2018 in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Bei Menschen aus Maghreb-Staaten lag es nur noch in 35 Prozent richtig.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Die Auswertung liefert also h\u00e4ufiger falsche als richtige Ergebnisse. Das Innenministerium vermutet, das k\u00f6nne an der \u201ehistorisch entstandenen Vermischung mit der franz\u00f6sischen und italienischen Sprache\u201c liegen, also auch einer h\u00f6heren Namensvielfalt als in anderen L\u00e4ndern.<\/p>\n<p>Der Datensatz hinter TraLitA st\u00fctze sich auf \u201eeine Milliarde Namen aus aller Welt\u201c, so das Innenministerium.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> F\u00fcr die entscheidenden Regionen, aus denen arabischsprachige Gefl\u00fcchtete kommen, seien 20.000 Namen pro Land enthalten. Laut dem Digitalen Familienw\u00f6rterbuch gibt es in Deutschland allein fast 25.000 Nachnamen, Vornamen sind in dieser Zahl noch nicht enthalten. Haben Personen also einen ungew\u00f6hnlichen Vor- oder Nachnamen oder kommen sie aus einem Land mit hoher Namensvielfalt, entstehen ihnen Nachteile und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Auswertung Zweifel hervorruft.<\/p>\n<p>In einem Viertel aller F\u00e4lle, in denen die Software eingesetzt wurde, habe sie die Angaben der Asylsuchenden gest\u00fctzt. Bei 34 Prozent habe es Widerspr\u00fcche gegeben, beim Rest seien die Ergebnisse nicht verifizierbar oder ohne Ergebnis geblieben, so das Innenministerium. Dieses System mit zweifelhaftem Nutzen l\u00e4sst sich das BAMF viel Geld kosten: Fast eine Viertel Million Euro f\u00fcr den Test einer Software-Variante, die letztlich nicht im Realbetrieb eingesetzt wurde. Weitere 10.000 f\u00fcr Tests mit dem Produkt der Firma SVA, auf das die Auswahl fiel. Geplant sind bis zum Jahr 2019 Gesamtausgaben f\u00fcr den Produktivbetrieb, Lizenzen, Wartung und Support von etwa 3,1 Millionen Euro.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<h4>Fehlerhafte Dialektanalysen bringen Gefl\u00fcchtete in Gefahr<\/h4>\n<p>Etwas niedriger, mit 2,1 Millionen Euro, f\u00e4llt die Planung f\u00fcr automatisierte sprachbiometrische Analysen aus. Dabei geben Antragsteller*in\u00adnen rund zwei Minuten lange Sprachproben ab, bei denen sie den Inhalt von vorgelegten Bildern beschreiben sollen. Eine Software analysiert das Gesprochene und liefert eine Aufz\u00e4hlung der als am wahrscheinlichsten erkannten Sprachen und Dialekte. Diese Software der Firma Nuance soll laut BAMF bisher nur bei arabischsprachigen Antragsteller*innen eingesetzt werden, verf\u00fcgt jedoch \u00fcber Modelle zu mehr als 25 Sprachen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Obwohl eine Dienstanweisung den Mitarbeiter*innen der Asylverfahrenssekretariate vorgibt, die Dialektanalysen nur bei arabischsprachigen Antragsteller*innen durchzuf\u00fchren, gibt es Abweichungen von dieser Regel: So finden sich vereinzelt F\u00e4lle von Menschen beispielsweise aus Venezuela oder Bangladesch, die der Dialektanalyse unterzogen werden. In diesen L\u00e4ndern kommt Arabisch nicht als Landessprache vor. Nach Recherchen von Motherboard gibt es ebenso F\u00e4lle, in denen Antragsteller*innen eine sprachbiometrische Analyse durchlaufen mussten, deren Muttersprache \u00fcberhaupt nicht im Repertoire der Software vorkam.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Sie h\u00e4tte also niemals die Angaben der Asylsuchenden best\u00e4tigen k\u00f6nnen. Interpretieren die Entscheider*innen aus den falschen Analyse\u00adergebnissen Ablehnungsgr\u00fcnde, da sie eine L\u00fcge \u00fcber die Herkunft der Gefl\u00fcchteten suggerieren, k\u00f6nnen die Asylantr\u00e4ge als \u201eoffensichtlich unbegr\u00fcndet\u201c abgelehnt werden.<\/p>\n<p>Dass es zu solchen Fehlanwendungen kommt, legt nahe, dass die Mitarbeiter*innen teilweise unzureichend f\u00fcr den Einsatz der Technik ausgebildet sind. Interne Schulungsunterlagen des BAMF unterst\u00fctzen diesen Eindruck. Eine \u00fcber hundert Seiten lange Pr\u00e4sentation enth\u00e4lt zwar ausf\u00fchrliche Anleitungen, welche Kn\u00f6pfe der Software wann zu dr\u00fccken sind, die Deutung der Ergebnisse ist jedoch nur knapp angeschnitten.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Nirgendwo, auch nicht in zugeh\u00f6rigen Dienstanweisungen, gibt es klare Leitlinien zur Interpretation \u2013 etwa, ab wie viel Prozent Wahrscheinlichkeit ein Ergebnis \u00fcberhaupt als aussagekr\u00e4ftig angesehen werden kann. Die Qualit\u00e4tsma\u00dfe f\u00fcr die Sprachaufnahme wie der Signal-Rausch-Abstand sind als \u201enicht relevant\u201c gekennzeichnet, dabei sind sie entscheidend daf\u00fcr, ob eine Aufnahme verwertbar ist.<\/p>\n<p>Zu den Bedienungsfehlern kommt die Ungenauigkeit der Software. Das BAMF gab zu Beginn eine Fehlerquote von 20, mittlerweile von 15 Prozent an.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Diese Fehlerquote ist jedoch nicht \u00fcber alle Dialekte und Sprachen gleich\u00adverteilt, sie h\u00e4ngt unter anderem von der Menge und Qualit\u00e4t der Sprachproben ab, mit denen ein System trainiert wurde. Levantinisches Arabisch, das unter anderem in Syrien verbreitet ist, ist sehr stark in der Trainingsdatenmenge repr\u00e4sentiert. Hier liege die Fehlerquote bei zehn Prozent. F\u00fcr andere Dialekte macht das Innenministerium keine Angaben.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Es offenbaren sich auch hier Nachteile f\u00fcr Gefl\u00fcchtete, die nicht aus einer der gut abgedeckten Regionen stammen, da die Analysen f\u00fcr sie h\u00e4ufiger fehlerhaft sind und unberechtigte Zweifel hervorrufen.<\/p>\n<p>Das BAMF wiegelt ab und relativiert das Problem damit, dass die Ergebnisse aller Computeranalysen immer nur ein Punkt unter vielen bei einer Asylentscheidung seien. Entscheider*innen urteilten immer in der \u201eGesamtschau\u201c aller Anhaltspunkte. Doch es existieren F\u00e4lle, bei denen das offensichtlich nicht der Fall ist und Entscheider*innen sich auf die automatisiert erstellten Ergebnisse verlassen haben. Asylsuchende wurden abgelehnt, auch wenn mehrere andere Hinweise ihre Herkunftslandangaben st\u00fctzten.<\/p>\n<p>Wie oft die Dialektanalyse-Software zum Einsatz kommt, geht nicht eindeutig aus den Angaben des BAMF und des Innenministeriums hervor. Im Dezember 2018 sprach das Ministerium von insgesamt 6.284 Eins\u00e4tzen von der bundesweiten Einf\u00fchrung im September 2017 bis Mitte November 2018. Das widerspricht \u00e4lteren Zahlen, wonach die Software bis zum April 2018 bereits 9.883 Mal genutzt worden sei. Das Ministerium schickt voran, seine Zahlen k\u00f6nnten \u201eunterzeichnet\u201c sein und seien \u201enur bedingt mit fr\u00fcheren Ausk\u00fcnften\u201c vergleichbar.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Im gleichen Monat lehnte sich der BAMF-Vize und fr\u00fchere IT-Leiter Markus Richter mit eigenen Angaben gegen\u00fcber der Funke Mediengrup\u00adpe noch weiter aus dem Fenster und sprach von 19.000 Eins\u00e4tzen der Dialekterkennung.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Offenbar wenden die Beh\u00f6rden unterschiedliche Z\u00e4hl\u00adweisen an. Es liegt nahe, dass Richter die Anzahl der technischen Analysevorg\u00e4nge angibt und das Innenministerium die Angaben aus Statistiken aufgrund der Asylakten zieht &#8211; also aus den F\u00e4llen, in denen die Analyseergebnisse tats\u00e4chlich ber\u00fccksichtigt wurden.<\/p>\n<h4>Handyauswertungen sind nur in Einzelf\u00e4llen verwertbar<\/h4>\n<p>Eine \u00e4hnliche Diskrepanz zwischen der \u00f6ffentlichen Darstellung des BAMF und den Zahlen des Innenministeriums taucht bei der Handy\u00adaus\u00adwer\u00adtung auf &#8211; dem vierten gro\u00dfen IT-Vorhaben des BAMF. Laut der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Linken sind von Januar bis Ende Oktober 2018 ganze 9.710 Handys ausgelesen worden. Beim Bundesamt dagegen ist die Rede von 27.000 ausgelesenen Ger\u00e4ten in der Zeit von September 2017 bis Dezember 2018.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Selbst bezogen auf den etwas breiteren Zeitraum l\u00e4sst sich diese Diskrepanz nicht erkl\u00e4ren. Auch hier stellen die 27.000 technische Auslesevorg\u00e4nge dar, ungeachtet dessen wie oft ein Auslesen scheiterte oder wie h\u00e4ufig die Ergebnisse letztlich nicht in den Akten landeten.<\/p>\n<p>Betrachtet man die Zahl, wie h\u00e4ufig eine Handyauswertung letztlich von einer Volljurist*in f\u00fcr die Asylentscheidung freigegeben wurde und sie eine Entscheider*in zu Gesicht bekam, sinkt die Angabe weiter: 2.845 F\u00e4lle. \u201eVerwertbare Ergebnisse\u201c h\u00e4tten dann in 35 Prozent der F\u00e4lle vorgelegen, Hinweise auf Widerspr\u00fcche zu den Angaben der Antragsteller*innen seien in zwei Prozent der F\u00e4lle zum Vorschein gekommen. Umgerechnet hei\u00dft das: etwa 60 Mal von Januar bis Oktober 2018. Die Kosten f\u00fcr die Auslesetechnik und die darauf aufbauende Analysesoftware sind hoch. Allein die Tests von drei verschiedenen L\u00f6sungen kosteten \u00fcber eine halbe Million Euro. Bis zum Jahr 2019 geht das Innenministerium von Ausgaben in H\u00f6he von 11,2 Millionen Euro aus.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/p>\n<p>Rechtlich wurde die Handyauswertung bei eingereisten Personen ohne Passdokumente durch das \u201eGesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht\u201c vom Juli 2017 erm\u00f6glicht. Offiziell hei\u00dft es, die Antragsteller*innen sollen ihre Ger\u00e4te auf freiwilliger Basis entsperren. Was aber passiert, wenn sie das nicht tun wollen, geht aus einer Dienstanweisung hervor. Im Falle einer Verweigerung kann ein Asylantrag \u201eals zur\u00fcckgenommen\u201c angesehen werden, was den Asylantrag beenden w\u00fcrde.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<p>Das Auslesen und Analysieren eines Smartphones ist ein tiefer Eingriff in die Privatsph\u00e4re jedes Einzelnen. Die Ger\u00e4te enthalten pers\u00f6nliche Nachrichten, auch Fotos und geben Aufschluss \u00fcber die Kommunikationsgewohnheiten. Die Auswertung des BAMF enth\u00e4lt bisher prim\u00e4r statistische Angaben in solcher Form: Welche L\u00e4ndervorwahlen riefen die Antragstellenden wie oft an und welche L\u00e4nderdomains hatten die Websites, die sie besuchten? Dar\u00fcber hinaus enth\u00e4lt die Analyse aber auch Geodaten dar\u00fcber, wo sich ein Gefl\u00fcchteter aufhielt. Zudem bekommen Entscheider*innen bei genehmigter Auswertung Nutzernamen aus Apps oder verwendete Mailadressen zu sehen. Sie geben Auskunft dar\u00fcber, ob eine Person beispielsweise Dating-Apps nutzt oder unter mehreren Pseudonymen kommuniziert.<\/p>\n<p>Technisch k\u00f6nnte das System viel mehr als Statistiken zu erstellen und diese M\u00f6glichkeit weckt Begehrlichkeiten. Nach eigenen Angaben pr\u00fcft das Innenministerium, ob die Auswertung der Handydaten erweitert werden kann.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Worum es dabei geht, deutete bereits die ehemalige BAMF-Chefin Jutta Cordt in einem Interview mit dem SWR an, bei dem sie Zugriff auf die Fotos der Gefl\u00fcchteten forderte.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a><\/p>\n<p>Zusammengefasst l\u00e4sst sich sagen, dass die IT-Assistenzsysteme des BAMF auf der einen Seite teuer und von fragw\u00fcrdigem Nutzen sind. Auf der anderen Seite greifen sie teils tief in die Privatsph\u00e4re von Schutzsuchenden ein und entmenschlichen sie. Sie \u00fcberlassen die Entscheidung, ob sie ihre Herkunft und Fluchtgeschichte wahrheitsgem\u00e4\u00df schildern, teilweise Computerprogrammen, deren Algorithmen und Datengrundlagen intransparent und nicht \u00fcberpr\u00fcfbar sind. Doch die Beh\u00f6rde h\u00e4lt weiter an den Systemen fest und profiliert sich immer weiter als IT-Spitzenreiter und Vorbild f\u00fcr andere EU-Staaten. In ihrer \u201eDigitalisierungsagenda 2020\u201c<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> kommt zum Vorschein, dass die vorhandenen Systeme noch nicht das Ende der Technisierung von Asylverfahren sein sollen: K\u00fcnstliche Intelligenz als Hilfe bei der Entscheidungsfindung oder der Einsatz einer Blockchain als Teil der Asyldatenspeicherung und -verwaltung sind nur zwei Projekte von vielen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 Sueddeutsche.de v. 22.7.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 Spiegel Nr. 32 v. 6.8.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 Biselli, A.: Digitalisierte Migrationskontrolle, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 114 (November 2017), S. 71-77, motherboard.vice.com v. 22.8.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 <a href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\/files\/foi\/110992\/dienstanweisung_identitaetsfeststellung.pdf\">https:\/\/fragdenstaat.de\/files\/foi\/110992\/dienstanweisung_identitaetsfeststellung.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 19\/6647 v. 19.12.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 Netzpolitik.org v.12.12.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 Motherboard.vice.com v. 20.8.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> <a href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\/anfrage\/schulungsunterlagen-dienstanweisungen-informationen-zu-umgang-mit-sprachbiometrischen-tests\">https:\/\/fragdenstaat.de\/anfrage\/schulungsunterlagen-dienstanweisungen-informationen-zu-umgang-mit-sprachbiometrischen-tests<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Netzpolitik.org v. 12.12.2017, Motherboard v. 20.8.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> BT-Drs. 19\/6647 v. 19.12.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Berliner Morgenpost v. 18.12.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> BT-Drs. 19\/6647 v. 19.12.2018, Motherboard v. 21.12.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> BT-Drs. 19\/6647 v. 19.12.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> <a href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\/files\/foi\/110992\/dienstanweisung_identitaetsfeststellung.pdf\">https:\/\/fragdenstaat.de\/files\/foi\/110992\/dienstanweisung_identitaetsfeststellung.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> BT-Drs. 19\/6647 v. 19.12.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> SWR: Interview der Woche v. 10.11.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.bamf.de\/SharedDocs\/Anlagen\/DE\/Publikationen\/Broschueren\/broschuere-digitalisierungsagenda-2020.html\">www.bamf.de\/SharedDocs\/Anlagen\/DE\/Publikationen\/Broschueren\/broschuere-digitalisierungsagenda-2020.html<\/a><\/h6>\n<h3>Beitragsbild: Der fr\u00fchere Bundesinnenminister Thomas de Maizi\u00e8re (CDU) l\u00e4sst sich zeigen, wie Handydaten ausgelesen werden (<a href=\"https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/kurzmeldungen\/DE\/2017\/12\/besuch-bamf.html\">BAMF<\/a>).<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Anna Biselli Seit einigen Jahren setzt das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge zunehmend 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