{"id":15642,"date":"2019-06-18T23:16:18","date_gmt":"2019-06-18T23:16:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=15642"},"modified":"2019-06-18T23:16:18","modified_gmt":"2019-06-18T23:16:18","slug":"racial-profiling-in-deutschland-keine-frage-individuellen-fehlverhaltens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=15642","title":{"rendered":"Racial Profiling in Deutschland: Keine Frage individuellen Fehlverhaltens"},"content":{"rendered":"<h3>von Bafta Sarbo<\/h3>\n<p><strong>Als Racial Profiling werden rassistische Polizeikontrollen bezeichnet, bei denen Menschen anhand von ph\u00e4notypischen Merkmalen, insbesondere der Hautfarbe, polizeilichen Ma\u00dfnahmen unterzogen werden. Trotz aller Kritik bleibt es eine st\u00e4ndige Praxis der Polizei.<\/strong><\/p>\n<p>Den Begriff Racial Profiling und die Diskussionen dar\u00fcber kennen viele vor allem aus den USA, aber auch in Deutschland und allen anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern gibt es sie. Allerdings hat Racial Profiling in Deutschland eine andere Grundlage als in den USA. Hier geht es seltener darum, Drogendelikte festzustellen, sondern in der Regel um Migrationskontrolle, also darum illegale Einreisen, unerlaubte Grenz\u00fcbertritte festzustellen. Eine zentrale Rechtsgrundlage sind dabei die \u00a7\u00a7 22 und 23 des Bundespolizeigesetzes (BPolG), die es der Bundespolizei erlauben, nicht nur an Grenzen, sondern insbesondere an Bahnh\u00f6fen, Flugh\u00e4fen und in Z\u00fcgen Menschen zu kontrollieren.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Die genannten Paragrafen erlauben eigentlich zun\u00e4chst nur, bei einem ersten Verdacht diese Menschen zu befragen; erst wenn sich durch die Befragung \u2013 wie auch immer \u2013 dieser erste Verdacht erh\u00e4rtet, d\u00fcrfen weitere Ma\u00dfnahmen getroffen werden. Insbesondere kann die Identit\u00e4t festgestellt werden. In der Regel treten die Polizist*innen jedoch direkt an die Betroffenen heran und verlangen den Ausweis. Da die meisten Menschen in dieser Situation verunsichert und sich \u00fcber ihre Rechte nicht im Klaren sind, h\u00e4ndigen sie oftmals ohne weitere Nachfrage oder Gegenwehr ihre Papiere aus.<\/p>\n<p>Racial Profiling ist offiziell nat\u00fcrlich illegal. Es widerspricht dem Grundgesetz und auch v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik, Menschen anhand ihrer \u00e4u\u00dferen ph\u00e4notypischen Merkmale einzuordnen und aufgrund eines derartigen Profils zu kontrollieren. Dies aber findet beim Racial Profiling als g\u00e4ngiger Polizeipraxis trotzdem statt, da die Beamt*innen in aller Regel das \u00c4u\u00dfere als zentralen Anhaltspunkt nehmen, um Menschen einer derartigen Kontrolle zu unterziehen.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<h4>Gef\u00e4hrliche Orte<\/h4>\n<p>Im Polizeirecht der L\u00e4nder gibt es weitere Be\u00adstim\u00admungen, die die polizeiliche Befugnis zur Identit\u00e4tsfeststellung und Durchsuchung nicht an einen Verdacht oder eine konkrete Gefahr, sondern an einen \u201eOrt\u201c binden. In einigen Bundesl\u00e4ndern ist von \u201egef\u00e4hrlichen\u201c, in anderen von \u201egef\u00e4hrdeten\u201c Orten oder von \u201eGefahrengebieten\u201c, die Rede. In Berlin findet sich die Regelung \u00fcber \u201ekriminalit\u00e4tsbelastete Orte\u201c in \u00a7 21 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. An Orten, an denen nach Ansicht der Polizei besonders viele Straftaten geschehen und sich insbesondere Bet\u00e4ubungsmittelkriminalit\u00e4t ereignen soll oder sich viele illegalisierte Menschen aufhalten, darf die Polizei verdachtsunabh\u00e4ngig die Identit\u00e4t von Personen einfach feststellen und deren Sachen durchsuchen, ohne dass sich zuvor durch eine Befragung ein konkreter Verdacht auf eine Straftat ergeben h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Das erh\u00f6hte Niveau statistisch registrierter Kriminalit\u00e4t an diesen Orten ergibt eine <em>selffullfilling prophecy<\/em>, denn durch vermehrte Kontrollen werden selbstverst\u00e4ndlich auch mehr Straftaten festgestellt, die zur weiteren Stigmatisierung des Ortes als \u201ekriminalit\u00e4tsbelastet\u201c dienen k\u00f6nnen. So kann die Polizei im Grunde fast jeden Ort als \u201ekriminalit\u00e4tsbelastet\u201c stigmatisieren, insbesondere da eine derartige Festlegung einer \u00dcberpr\u00fcfung weitgehend entzogen ist.<\/p>\n<p>Bereits bei einer oberfl\u00e4chlichen Betrachtung l\u00e4sst sich feststellen, dass es sich bei diesen Orten zumeist um sehr migrantisch gepr\u00e4gte Gegenden handelt und dass die hier anfallenden Straftaten oftmals einen gewissen Klassenhintergrund haben. Es sind Orte, an denen die \u00fcblichen Straftaten nicht unbedingt Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug sind. Eine zentrale Ebene ist dabei, dass Menschen, die illegalisiert sind und denen alle Rechte vorenthalten werden, auch keine M\u00f6glichkeit haben, erlaubt und regul\u00e4r zu arbeiten. Sie sehen sich vielfach dazu gedr\u00e4ngt, sich durch bestimmte illegale T\u00e4tigkeiten, oftmals eben durch den Stra\u00dfenverkauf von Bet\u00e4ubungsmitteln, ihre Existenz zu sichern. Menschen werden in eine bestimmte soziale Position gedr\u00e4ngt und dann daf\u00fcr sanktioniert, dass sie sich dort aufhalten.<\/p>\n<h4>Stigmatisierung und Ohnmacht<\/h4>\n<p>Diese Polizeipraxis ist f\u00fcr die Betroffenen zumeist sehr dem\u00fctigend, da sie in der \u00d6ffentlichkeit stattfindet und gerade dadurch noch einmal rassistische Bilder reproduziert, insbesondere da die Polizei diese Kontrollen auch sehr \u00f6ffentlichkeitswirksam inszeniert. Bei Passant*innen und Zuschauer*innen hinterl\u00e4sst dies das Bild des \u201ekriminellen Ausl\u00e4nders\u201c, der ja nicht zu Unrecht von der Polizei kontrolliert w\u00fcrde. Wenig beachtet wird aber, was es mit dem Sicherheitsgef\u00fchl der Betroffenen macht, also insbesondere mit ihrem Vertrauen in die Polizei und ihrer Sicherheit, sich an bestimmten Orten aufhalten zu k\u00f6nnen. In Berlin trauen sich nicht wenige Menschen aufgrund der dem\u00fctigenden und teilweise traumatisierenden Erfahrungen nicht mehr, Orte wie den G\u00f6rlitzer Park, den Alexanderplatz oder das Kottbusser Tor aufzusuchen.<\/p>\n<p>Neben der Ohnmacht, die viele Betroffene teilweise auch deshalb versp\u00fcren, weil sie ihre eigenen Rechte nicht kennen, ist also besonders problematisch, dass das Bewusstsein dar\u00fcber, was diese Polizeipraxis f\u00fcr die Betroffenen bedeutet, wenig verbreitet ist. Die Wenigsten setzen sich tats\u00e4chlich damit auseinander, was f\u00fcr die Betroffenen diese rassistischen Kontrollen tats\u00e4chlich bedeuten. Die g\u00e4ngige Kritik orientiert sich (zum Teil zu Recht) zumeist am Vorgehen der Polizeibeh\u00f6rden und nicht an seinen Folgen f\u00fcr die Betroffenen. Dabei w\u00e4ren viele Menschen gerne solidarisch, empfinden aber in der konkreten Situation oftmals eine L\u00e4hmung und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen.<\/p>\n<p>Sinnvoll ist es, Betroffene in der Situation nach ihren Namen zu fragen und der Polizei explizite Fragen stellen, etwa warum ausgerechnet diese Person kontrolliert wird. So kann auch deutlich gemacht werden, dass die Beamt*innen nicht so einfach mit ihrer rassistischen Praxis davonkommen. Auch die Dokumentation solcher F\u00e4lle, etwa durch die Kampagne f\u00fcr die Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP), ist wichtig. Gruppen wie KOP sind auf die Beobachtungen und Erfahrungen Betroffener wie auch solidarischer Menschen angewiesen.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<h4>Struktureller Rassismus<\/h4>\n<p>Zentral ist, dass Racial Profiling nicht das Ergebnis individueller rassistischer Einstellungen von Polizist*innen ist, bei denen etwa interkulturelle Schulungen oder eine bessere Repr\u00e4sentation migrantischer Bev\u00f6lkerung unter den Beamt*in\u00adnen Abhilfe schaffen k\u00f6nnten. Solche Ma\u00dfnahmen m\u00f6gen im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, aber sie l\u00f6sen nicht das grunds\u00e4tzliche Problem, dass verdachtsunabh\u00e4ngige Kontrollen notwendigerweise Racial Profiling mit sich bringen<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> und deshalb diese polizeilichen Befugnisse abzuschaffen sind.<\/p>\n<p>Dass das Problem immer wieder bei den individuellen Beamt*innen verortet wird, ist bezeichnend. Zum einen ist anzumerken, dass die M\u00f6glichkeit verdachtsunabh\u00e4ngiger Kontrollen bzw. von Kontrollen mit \u00e4u\u00dferst niedriger Eingriffsschwelle individuelles Fehlverhalten best\u00e4rkt, da es den handelnden Be\u00adamt*in\u00adnen erlaubt, ohne Rechtfertigungsdruck zu handeln. Auch mehr migrantische Beamt*innen helfen da nicht weiter, da ausgerechnet diese nicht selten vorgeschickt werden und unter besonderem Druck stehen, das Handeln der Polizei im Ganzen mitzutragen.<\/p>\n<p>Vor allem aber wird durch den Verweis auf interkulturelle Kompetenz etc. vermieden, Rassismus als ein strukturelles Problem zu erkennen. Aus dem Blick ger\u00e4t insbesondere das umfassendere \u00f6konomische soziale Verh\u00e4ltnis, in dem Menschen grundlegende Rechte vorenthalten werden und sie gezwungen sind, bestimmten T\u00e4tigkeiten nachzugehen, um dann aufgrund ph\u00e4notypischer Merkmale einer engen Kontrolle ausgesetzt zu sein, in der sie massiv kriminalisiert und sanktioniert werden. Der deutschen \u00d6ffentlichkeit ist \u2013 anders als den Betroffenen \u2013 zumeist gar nicht klar, dass auf der \u00f6konomischen Ebene zwischen den Herkunftsl\u00e4ndern der Betroffenen und der Bundesrepublik bis heute (neo-)koloniale Verh\u00e4ltnisse bestehen, die die Menschen nicht nur in die Flucht, sondern auch hier noch in wirtschaftliche Verh\u00e4ltnisse zwingt, die sie ins Visier der Polizei r\u00fccken.<\/p>\n<p>Wenn in Deutschland aber alles Wissen \u00fcber strukturellen Rassismus, \u00fcber die Strukturen organisierter Nazis und ihre Verbindungen in die staatlichen Institutionen nur wenig Beachtung findet und diese Verh\u00e4ltnisse nicht als der Skandal wahrgenommen werden, den sie eigentlich darstellen, dann liegt das auch daran, dass es hier um einen gesellschaftlichen Normalzustand handelt.<\/p>\n<p>Wenn in Deutschland \u00fcberhaupt \u00fcber Rassismus und rassistische Gewalt gesprochen wird, dann ist zumeist die Rede von Nazis und Rechten. Dabei ist die Gewalt, die Nazis und offene Rassist*innen anwenden, oftmals die Spiegelung jener Gewalt, die auch der Staat gegen einen Teil seiner Bev\u00f6lkerung anwendet. Und die Akzeptanz dieser Gewalt hat zugenommen: W\u00e4hrend noch vor einigen Jahren das Racial Profiling bis weit in eine b\u00fcrgerliche \u00d6ffentlichkeit als ein riesiges Problem gesehen wurde, wurden an Silvester 2016 in K\u00f6ln hunderte Menschen einzig aufgrund ihrer vermeintlichen Herkunft stundenlang in der K\u00e4lte festgehalten und Kontrollen unterzogen. Doch statt Emp\u00f6rung und Kritik zu \u00e4u\u00dfern, hie\u00df es selbst bei SPD und Gr\u00fcnen, dass das notwendig sei und die Polizei gar nicht anders arbeiten k\u00f6nne.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Bernd Kasparek und Juliane Karakayali haben die Morde des NSU als \u201eAusb\u00fcrgerung durch Mord\u201c bezeichnet.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Da wird sehr deutlich, dass es strukturell um die gleiche Gewalt geht, wie bei einem auf Abschottung basierenden Grenzregime und der gewaltsamen Abschiebung nicht erw\u00fcnschter Personen: n\u00e4mlich um den Versuch, eine ethnisch homogene Bev\u00f6lkerung zu schaffen oder vermeintlich zu bewahren.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 Cremer, H.: Racial Profiling \u2013 Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach \u00a7\u00a022 Abs.\u00a01a Bundespolizeigesetz. Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei, Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte, Berlin 2013<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 Soweit Gerichte \u00fcber die Praxis entscheiden, sind die Urteile recht eindeutig (etwa: OVG M\u00fcnster, Urteil v. 7.8.2018 Az.: 5 A 294\/16). Allerdings r\u00e4umt die Bundespolizei auch immer wieder die Rechtswidrigkeit derartiger Ma\u00dfnahmen ein, um eine drohende Verurteilung zu vermeiden. So etwa im April 2019 in M\u00fcnchen nach einem f\u00fcnfj\u00e4hrigen Rechtsstreit; siehe migazin.de v. 11.4.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 Siehe den Beitrag von Johanna Mohrfeld und Schohreh Golian in diesem Heft<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 Siehe AKJ Berlin: Die gesetzliche Diskriminierungsfalle. Diskriminierende Kontrollen und Aufenthaltsgesetzgebung, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 104, Dezember 2013, S. 12-19<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 Steven, E.: Schon wieder kein frohes Neues Jahr. Zur Sylvesternacht in K\u00f6ln, Kommentar v. 5.1.2017, <a href=\"http:\/\/www.grundrechtekomitee.de\/node\/830\">www.grundrechtekomitee.de\/node\/830<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 Karakayali, J; Kasparek, B.: Mord im rassistischen Kontinuum, in: analyse und kritik 588, November 2013, S. 27<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Bafta Sarbo Als Racial Profiling werden rassistische Polizeikontrollen bezeichnet, bei denen Menschen anhand von<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,123],"tags":[348,877,1118,1177,1376],"class_list":["post-15642","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-118-119","tag-bundespolizei","tag-kriminalitaetsbelastete-orte","tag-polizeikontrollen","tag-racial-profiling","tag-stigmatisierung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15642","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=15642"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15642\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=15642"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=15642"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=15642"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}