{"id":1583,"date":"2001-08-09T16:07:30","date_gmt":"2001-08-09T16:07:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1583"},"modified":"2001-08-09T16:07:30","modified_gmt":"2001-08-09T16:07:30","slug":"ohne-bremse-und-rueckwaertsgang-die-polizeipolitische-maschinerie-der-eu-nach-amsterdam","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1583","title":{"rendered":"Ohne Bremse und R\u00fcckw\u00e4rtsgang &#8211; Die polizeipolitische Maschinerie der EU nach Amsterdam"},"content":{"rendered":"<h3>von Heiner Busch<\/h3>\n<p><b>Die innen- und justizpolitische Zusammenarbeit der EU-Staaten ist heute eine gut ge\u00f6lte politische Maschine, die fast g\u00e4nzlich ohne den Treibstoff demokratischer Kontrolle und \u00d6ffentlichkeit auskommt. Das Tempo, mit der diese Maschine Vorschl\u00e4ge zum Ausbau der &#8222;inneren Sicherheit&#8220; in der EU produziert, hat seit dem Amsterdamer Vertrag erheblich zugenommen.<\/b><\/p>\n<p>&#8222;Anzeiger der Fortschritte bei der Schaffung eines Raumes der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts in der Europ\u00e4ischen Union&#8220; &#8211; diesen Titel tr\u00e4gt ein Dokument, das die EU-Kommission halbj\u00e4hrlich aktualisiert.<a name=\"fn1\"><\/a><a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2001\/08\/09\/ohne-bremse-und-rueckwaertsgang-die-polizeipolitische-maschinerie-der-eu-nach-amsterdam\/#1\">[1]<\/a> Den Auftrag dazu erteilte ihr der Europ\u00e4ische Rat, die Staats- und Regierungschefs der EU, bei ihrer Tagung im finnischen Tampere im Oktober 1999. In der dritten Fassung vom Mai 2001 ist dieses Dokument 41 Seiten lang. Es enth\u00e4lt nur wenig Lauftext, daf\u00fcr um so mehr Tabellen, in denen s\u00e4mtliche Bereiche der Innen- und Justizpolitik durchgegangen werden: Ziel, erforderliche Ma\u00dfnahme, Zust\u00e4ndigkeit, Zeitplan, Stand, lauten die Spalten\u00fcberschriften. Hier werden die Hausaufgaben der zust\u00e4ndigen EU-Gremien aufgelistet, damit auch ja nichts in Vergessenheit ger\u00e4t.<!--more--><\/p>\n<p>Arbeits- und Zeitpl\u00e4ne gibt es in der Geschichte der gemeinsamen Innen- und Justizpolitik seit dem sog. Palma-Dokument der damaligen &#8222;Koordinatoren Freiz\u00fcgigkeit&#8220; (i.e. der zust\u00e4ndigen Staatssekret\u00e4re) von 1988. Ziel solcher Dokumente war und ist es, vorgegebene Termine zu retten. 1988 ging es darum, am 31.12.1992 nicht nur den Binnenmarkt Wirklichkeit werden zu lassen, sondern auch den damit eigentlich verbundenen kontrollfreien Personenverkehr \u00fcber die Binnengrenzen und die vor allem von den Polizeien gew\u00fcnschten &#8222;Ausgleichsma\u00dfnahmen&#8220;. Das Vorhaben, das sich am Modell des zu diesem Zeitpunkt schon in Grundz\u00fcgen vorliegenden Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens ausrichtete, scheiterte zwar vor allem am britischen Widerstand. Es hatte aber zwei wesentliche Folgen: einerseits die Aufwertung der Schengen-Gruppe als innen- und justizpolitischem Kerneuropa, andererseits die Formalisierung der innen- und justizpolitischen Kooperation der damals zw\u00f6lf Mitgliedstaaten in der &#8222;dritten S\u00e4ule&#8220; des 1993 in Kraft getretenen Maastrichter Vertrags.<\/p>\n<p>Heute geht es vor allem darum, diejenigen Aufgaben zu realisieren, die im Amsterdamer Vertrag mit einer F\u00fcnf-Jahres-Frist versehen, also auf den Mai 2004 terminiert sind. Verglichen mit dem Palma-Dokument ist der &#8222;Anzeiger&#8220; der Kommission wesentlich detaillierter und umfangreicher. Die grundlegenden Abkommen \u00fcber die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten stehen, die wesentlichen Institutionen und Informationssysteme sind in den 90er Jahren aufgebaut worden. Stand die EU-Innen- und -Justizpolitik Ende der 80er Jahre in den Startl\u00f6chern, so geht es heute um Erweiterung und Ausbau.<\/p>\n<h4>Fristen und ihre Wirkung<\/h4>\n<p>Der Amsterdamer Vertrag hat die Zust\u00e4ndigkeiten und Arbeitsbereiche in der Innen- und Justizpolitik der EU neu definiert. Bis zu seinem Inkrafttreten waren s\u00e4mtliche Aspekte dieser Politik in der &#8222;dritten S\u00e4ule&#8220; konzentriert und als Regierungszusammenarbeit definiert. Die Kommission war zwar in Fragen der Asyl- und Einwanderungspolitik am Verhandlungstisch geduldet, sie hatte aber kein Initiativrecht. Alle Entscheidungen lagen beim Rat der Innen- und Justizminister und mussten einstimmig getroffen werden. Das Europ\u00e4ische Parlament (EP) wurde allenfalls informiert, hatte aber definitiv nichts zu sagen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei, Strafrecht und die strafrechtliche Zollkooperation gilt dieses Modell auch weiterhin. Die Asyl- und Einwanderungspolitik, die Binnen- und die Au\u00dfengrenzen sowie die zivilrechtliche Kooperation sind dagegen &#8222;vergemeinschaftet&#8220; worden, d.h. sie geh\u00f6ren nun zur &#8222;ersten S\u00e4ule&#8220; der EU. Wie in Fragen des Binnenmarktes werden hier jetzt Verordnungen und Richtlinien erarbeitet, die nicht mehr der Ratifikation durch die nationalen Parlamente bed\u00fcrfen. Allerdings behalten die im Rat vertretenen Regierungen bis 2004 nicht nur weiterhin das Initiativrecht. In diesen ersten f\u00fcnf Jahren gilt f\u00fcr die neuen Bereiche der &#8222;ersten S\u00e4ule&#8220; nur das Konsultationsverfahren. D.h., die Kommission (oder eine Regierung) produziert einen Vorschlag, das EP darf eine Stellungnahme abgeben. Die eigentliche Entscheidung trifft aber der Rat alleine. Erst nach Ablauf der F\u00fcnf-Jahres-Frist entscheidet der Rat, ob das sog. Mitentscheidungsverfahren eingef\u00fchrt werden soll und damit das Parlament ein Vetorecht erh\u00e4lt. Voraussetzung daf\u00fcr ist aber, dass s\u00e4mtliche im Titel IV des Vertrags \u00fcber die Gr\u00fcndung der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft (EGV) bis dahin vorgesehenen Arbeiten erledigt sind. Allein im Asylrecht geh\u00f6ren dazu Mindestnormen f\u00fcr die Aufnahme und Anerkennung von Asylsuchenden, f\u00fcr das Asylverfahren und den tempor\u00e4ren Schutz f\u00fcr Kriegsfl\u00fcchtlinge. Anders ausgedr\u00fcckt: erst wenn die Exekutive alle wesentlichen Entscheidungen in der Asyl- und Einwanderungspolitik getroffen hat, wird diese Exekutive, d.h. der Rat, dar\u00fcber nachdenken, ob er dem EP wirkliche Mitbestimmungsrechte erlaubt. Gerade die liberaleren Vorschl\u00e4ge der Kommission etwa in Bezug auf das Familiennachzugsrecht f\u00fcr Angeh\u00f6rige von Drittstaaten werden vom Rat regelm\u00e4\u00dfig blockiert.<\/p>\n<p>F\u00fcnf-Jahres-Fristen gibt es auch f\u00fcr die dritte S\u00e4ule (Titel VI Vertrag \u00fcber die Europ\u00e4ische Union, EUV), insbesondere in Bezug auf die Ausweitung der Kompetenzen von Europol. Ein gro\u00dfer Teil dieser Fragen wird durch ratifizierungsbed\u00fcrftige und damit zeitraubende \u00c4nderungen der Europol-Konvention geregelt werden m\u00fcssen. Um den durch den Amsterdamer Vertrag und mehr noch durch die darauf aufbauenden Tampere-Beschl\u00fcsse entstandenen Zeitdruck abzufedern, versucht der Rat mit Empfehlungen und Provisorien unterhalb der Vertragsebene Fakten zu schaffen. Vertr\u00e4ge und deren Ratifikation werden damit zur reinen Formsache.<\/p>\n<h4>Schengen und das Prinzip der Besitzstandswahrung<\/h4>\n<p>Nur ungern haben sich die Regierungen der Schengen-Staaten von ihrer separaten Form der Zusammenarbeit verabschiedet. Handelte es sich doch &#8211; abgesehen von der Ratifikation des Schengener \u00dcbereinkommens &#8211; ausschlie\u00dflich um eine Kooperation von Exekutiven und Polizeien. Gem\u00e4\u00df dem zum Amsterdamer Vertrag geh\u00f6renden Schengen-Protokoll wurde der gesamte Schengen-Acquis &#8211; d.h. die Schengener Vertr\u00e4ge von 1985 und 1990, die diversen Beitrittsabkommen der seit 1990 zu Schengen hinzugesto\u00dfenen Staaten sowie die ca. 200 Beschl\u00fcsse des Schengener Exekutivausschusses &#8211; unter die erste und die dritte S\u00e4ule aufgeteilt und gelten nun vollst\u00e4ndig als EU-Recht.<\/p>\n<p>Genauer betrachtet hat also gar kein wirklicher Abschied von Schengen, sondern nur eine Eingliederung in die EU-Strukturen stattgefunden. In einer Erkl\u00e4rung zum Schengen-Acquis haben sich die Regierungen festgelegt, dass zuk\u00fcnftige Regelungen der EU &#8222;zumindest dasselbe Ma\u00df an Schutz und Sicherheit&#8220; bieten m\u00fcssten. Damit wurde nicht nur der rechtliche &#8222;Besitzstand&#8220; der Schengen-Gruppe, sondern auch die dahinter stehende politische Konzeption f\u00fcr sakrosankt erkl\u00e4rt. Erhalten blieb aber auch ein Teil der Schengen-Arbeitsgruppen. Dies gilt nicht nur f\u00fcr jene Gremien, die den Betrieb des Schengener Informationssystems gew\u00e4hrleisten, sondern auch f\u00fcr die erst Ende 1998, kurz vor Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags, geschaffene Arbeitsgruppe Evaluation, die die Einhaltung des Schengen-Acquis durch die beteiligten Staaten kontrollieren und \u00fcberpr\u00fcfen soll, ob beitrittswillige Staaten (z.B. die Kandidaten aus Osteuropa) reif f\u00fcr die Aufnahme sind.<\/p>\n<p>Das Prinzip der Besitzstandswahrung gilt aber l\u00e4ngst nicht nur f\u00fcr Schengen. Auch in anderen Bereichen der innen- und justizpolitischen Kooperation wird das Erreichte jeweils in einem Acquis fixiert, hinter den niemand zur\u00fcckfallen darf. Angesichts der Tatsache, dass Verhandlungen zwischen 15 Staaten mit unterschiedlichen rechtlichen und politischen Traditionen m\u00fchsam sind, mag das Bed\u00fcrfnis nach einer solchen Fixierung von Verhandlungsergebnissen nachvollziehbar sein. Die Konsequenz daraus ist allerdings, dass sich die Innen- und Justizpolitik nur in die bereits vorgegebene Richtung entwickeln kann.<\/p>\n<p>Dieser Richtung passt sich leider auch das EP immer weiter an. Ein Bericht wie der von Heinz-Oskar Vetter, der 1987 die Verankerung eines umfassenden Grundrechts auf Asyl in der gesamten damaligen Europ\u00e4ischen Gemeinschaft forderte, scheint heute ausgeschlossen.<a name=\"fn2\"><\/a><a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2001\/08\/09\/ohne-bremse-und-rueckwaertsgang-die-polizeipolitische-maschinerie-der-eu-nach-amsterdam\/#2\">[2]<\/a> Je mehr Kompetenzen das Parlament erh\u00e4lt, desto eher sind vor allem die gr\u00f6\u00dferen nationalen Mutterparteien daran interessiert, &#8222;zuverl\u00e4ssige&#8220; Abgeordnete in das Parlament zu schicken. Die polizeipolitische Maschine bremsen oder gar einen demokratischen R\u00fcckw\u00e4rtsgang einlegen werden solche Abgeordnete nicht.<\/p>\n<h5>Heiner Busch ist Redakteur von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a name=\"1\"><\/a><a href=\"\/2001\/08\/09\/ohne-bremse-und-rueckwaertsgang-die-polizeipolitische-maschinerie-der-eu-nach-amsterdam\/#fn1\">[1]<\/a> Kom (2000) 167 v. 24.3.2000, Kom (2000) 782 v. 30.11.2000, Kom (2001) 278 v. 23.5.2001<br \/>\n<a name=\"2\"><\/a><a href=\"\/2001\/08\/09\/ohne-bremse-und-rueckwaertsgang-die-polizeipolitische-maschinerie-der-eu-nach-amsterdam\/#fn2\">[2]<\/a> PE Dok A 2-227\/86\/B v. 23.2.1987; siehe auch die zugeh\u00f6rige Entschlie\u00dfung v. 12.3.1987, in: Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften 1987, Nr. C 99, S. 167-171<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heiner Busch Die innen- und justizpolitische Zusammenarbeit der EU-Staaten ist heute eine gut ge\u00f6lte<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,75],"tags":[458,532,839,1245],"class_list":["post-1583","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-069","tag-dritte-saeule","tag-eu-innen-und-justizpolitik","tag-kerneuropa","tag-schengen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1583","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1583"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1583\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1583"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1583"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1583"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}