{"id":1588,"date":"2001-08-09T16:09:22","date_gmt":"2001-08-09T16:09:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1588"},"modified":"2001-08-09T16:09:22","modified_gmt":"2001-08-09T16:09:22","slug":"eu-grundrechtecharta-nach-nizza-bericht-ueber-ein-internationales-kolloquium","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1588","title":{"rendered":"EU-Grundrechtecharta nach Nizza &#8211; Bericht \u00fcber ein internationales Kolloquium"},"content":{"rendered":"<h3>von Wolfgang Kaleck<\/h3>\n<p><b>Am 29. und 30. Juni 2001 haben sich Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte aus acht west- und s\u00fcdeurop\u00e4ischen Anwaltsvereinigungen, die in dem Dachverband Europ\u00e4ische Demokratische Anw\u00e4lte (EDA) zusammengeschlossen sind, im Preu\u00dfischen Landtag in Berlin versammelt, um auf einem Kolloquium \u00fcber die am 7.12.2000 feierlich proklamierte Europ\u00e4ische Grundrechtecharta zu diskutieren.<\/b><\/p>\n<p>Den Grundsatzvortrag hielt der Politologe, B\u00fcrgerrechtler und Demokratieforscher <b>Prof. Wolf-Dieter Narr <\/b>von der Freien Universit\u00e4t in Berlin. Unter dem Titel <b>&#8222;Grundrechtecharta: Auf dem Weg zu einer Verfassung Europas?&#8220;<\/b> betonte er, dass er nach 1945 ein begeisterter Europ\u00e4er war, f\u00fcr den Europa den &#8222;endg\u00fcltigen Abschied vom Kriegsblut triefenden Nationalstaat&#8220; und &#8222;von den uns\u00e4glichen nationalstaatlich herrschaftlich bornierten Konflikten&#8220; bedeutete. Er begreife Europa nach wie vor als unabgegoltene Chance jenseits aller nationalistischen Bornierungen. Die EU-Grundrechtecharta sei jedoch ein Versuch, Grundrechte ohne demokratisches Verfahren zu suchen. Die mangelnde Rechtsgeltung der Charta sei problematisch. Die Formulierungen der einzelnen Grundrechte seien kritikw\u00fcrdig. <!--more-->Insgesamt sei die Charta dem &#8222;Haupt der parlamentarisch ein wenig erg\u00e4nzten europ\u00e4ischen Exekutive&#8220; entsprungen. Er wies darauf hin, dass Europa bereits eine Realverfassung habe, welche zum einen aus den Spitzeninstitutionen der EU (Kommission, Ministerrat, Europ\u00e4isches Parlament und Gerichtshof) bestehe. Vor allem aber sei die Europ\u00e4ische Union von einer global orientierten, konzentrierten europ\u00e4ischen \u00d6konomie dominiert. Deswegen m\u00fcsste das Verh\u00e4ltnis europ\u00e4ischer Politik, europ\u00e4ischer Demokratie, europ\u00e4ischer Menschenrechte und europ\u00e4ischer \u00d6konomie er\u00f6rtert werden. Erst danach k\u00f6nne man das Verh\u00e4ltnis der europ\u00e4ischen Realverfassung zur geschriebenen Verfassung diskutieren. Er wies darauf hin, dass unsere aktuellen Vorstellungskr\u00e4fte und institutionellen Phantasien f\u00fcr die angemessene Organisation von Politik und Gesellschaft gegen\u00fcber denen historischer Vorbilder wie Locke, Montesquieu und de Toqueville bisher unterentwickelt seien.<\/p>\n<p>Aus dieser Kritik folgerte er, dass eine europ\u00e4ische Verfassung sich nicht an dem vielfach \u00fcberholten Muster eines modernen Nationalstaates ausrichten k\u00f6nne. Eine europ\u00e4ische Verfassung k\u00f6nne nur eine Rahmenverfassung sein, die f\u00fcr eine Vielfalt von Verfassungstraditionen und Kulturen offen bleiben m\u00fcsse. Es m\u00fcsse zwar auf der einen Seite Rechtssicherheit f\u00fcr die B\u00fcrgerInnen geben. Auf der anderen Seite aber k\u00e4me es darauf an, unterhalb dieser Verfassung demokratische Zust\u00e4nde zu schaffen. Dies beginne bei einer funktionierenden Gemeindedemokratie und m\u00fcsse aufsteigen bis zur europ\u00e4ischen Ebene. Mit diesem Vortrag steckte er einen weit \u00fcber das eigentliche Thema der Europ\u00e4ischen Grundrechtecharta hinausgehenden Rahmen ab.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig von der Tagung in Berlin, aber durchaus passend, proklamierte J\u00fcrgen Habermas in &#8222;Die Zeit&#8220; vom 28.6.2001 &#8222;Warum braucht Europa eine Verfassung?&#8220; ebenfalls das Projekt eines politischen Gemeinwesens Europa. Er sieht dies an drei Voraussetzungen gekn\u00fcpft: &#8222;erstens die Notwendigkeit einer europ\u00e4ischen B\u00fcrgergesellschaft, zweitens die Konstruktion einer europaweiten politischen \u00d6ffentlichkeit, und drittens die Schaffung einer politischen Kultur, die von allen EU-B\u00fcrgern geteilt werden kann&#8220;. Die Debatte unter Juristen auf dem Kolloquium sollte die Vorgaben von Narr und Habermas erf\u00fcllen. Zun\u00e4chst wurden einzelne Kapitel der Grundrechtecharta kritisch gew\u00fcrdigt und zur Frage Stellung genommen, ob die Grundrechtecharta f\u00fcr die jeweils untersuchten B\u00fcrger- und Menschenrechte einen Fortschritt bedeute.<\/p>\n<p>Sowohl in den nachfolgenden Referaten als auch in den Diskussionsbeitr\u00e4gen dazu war vor allen Dingen auffallend, dass die Grundrechtecharta von den in europ\u00e4ischen Institutionen t\u00e4tigen Referenten als Fortschritt und als Chance bewertet wurde. Die Diskussionen unter den Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lten verlief entlang einer imagin\u00e4ren Grenze zwischen Italienern, Franzosen und teilweise Belgiern auf der einen und vor allem Deutschen und Spaniern auf der anderen Seite. Erstere begriffen die Charta als Chance und hatten schon trotz der Rechtsunverbindlichkeit der Charta versucht, diese in einzelnen Verfahren zur Anwendung zu bringen. Letztere verwiesen auf eine grunds\u00e4tzliche Kritik und stellten vor allem immer wieder die Frage, ob eine Konzentration auf die Grundrechtecharta nicht die teilweise dar\u00fcber hinausgehende europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention schw\u00e4che.<\/p>\n<h4>Soziale Grundrechte, justizielle Rechte, Fl\u00fcchtlingsrechte<\/h4>\n<p>Der Richter am Berufungsgericht Potenza\/Italien <b>Antonio Manna<\/b> beschrieb die Sicht der vor allem arbeitsrechtlich orientierten italienischen Kollegen zum Thema <b>Soziale Grundrechte<\/b>, insbesondere Arbeitnehmerrechte. Trotz vereinzelter Kritik begr\u00fc\u00dfte er die Aufnahme des Streikrechts in die Charta. Er wies auf die seiner Meinung nach bedeutsame Tatsache hin, dass Grundrechte der ersten, zweiten und dritten Generation in der Charta gleichgestellt seien. Dies bedeute insbesondere bei den sozialen Grundrechten einen Fortschritt, da diese immer unter einem Legitimations- und Geltungsdefizit zu leiden gehabt h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Alles in allem sah er die Charta als eine positive europ\u00e4ische Entwicklung an und schlug zahlreiche M\u00f6glichkeiten vor, wie Arbeitsrechtler diese bereits im aktuellen Kontext einsetzen k\u00f6nnten. Hinter der Verankerung der sozialen Grundrechte stehe der Grundsatz der sozial nachhaltigen Entwicklung. Weiterhin sei es positiv zu vermerken, dass der Status des Arbeitnehmers in der Charta verankert sei.<\/p>\n<p>Zu einem gegenteiligen Ergebnis kam <b>Prof. Felix Herzog<\/b> von der Humboldt-Universit\u00e4t in Berlin, der zum Thema <b>B\u00fcrgerrechte und justizielle Rechte<\/b> sprach. Er war der Auffassung, dass die essentiellen Grundrechte in der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention gut aufgehoben und durch die Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte gut integriert worden seien. In der Innen- und Kriminalpolitik in Europa dominiere allerdings die Sicherheit. Dieses Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen europ\u00e4ischen Grundrechten auf der einen und Sicherheit auf der anderen Seite werde nicht rational aufgel\u00f6st, sondern einseitig f\u00fcr die Sicherheit entschieden. Dies sei erkennbar am Schengener Abkommen, an der weitgehend unkontrolliert arbeitenden EU-Polizeibeh\u00f6rde Europol, an Eurojust sowie an dem auf Effektivit\u00e4t zugeschnittenen Vorschlag eines europ\u00e4ischen Strafgesetzbuches Corpus Juris. Insgesamt beschreibe jedoch Kapitel 6 der Charta zumindest einen Kern justizieller Grundrechte. Dieser Kern stelle zwar viel Altbekanntes und Selbstverst\u00e4ndliches dar, b\u00f6te jedoch gen\u00fcgend freiheitlich-liberale Substanz, um die Grundlage der Begrenzung von Macht zu bilden. Bei aller Betonung der sozialen Grundrechte d\u00fcrften die klassischen Abwehrrechte nicht vernachl\u00e4ssigt werden. Es m\u00fcsse auf europ\u00e4ischer Ebene ein &#8222;Verbrechensbek\u00e4mpfungsbegrenzungsrecht&#8220; geschaffen werden.<\/p>\n<p>Am kontroversesten wurde das Referat von <b>Alain Brunn<\/b> von der EU-Kommission in Br\u00fcssel diskutiert. Er sollte \u00fcber <b>Grund- und Menschenrechte von Fl\u00fcchtlingen<\/b> sprechen. Er verteidigte dabei zun\u00e4chst den Artikel 18 der Charta, in dem bez\u00fcglich des Rechts auf Asyl auf die Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention verwiesen wird. Er beschrieb diesen Artikel als neutrale Vorschrift, die an und f\u00fcr sich weder positiv noch negativ sei und auch nicht die Diskussion um die Genfer Konvention wiederspiegele. Die Grundrechtecharta habe jedoch nur die Aufgabe, bestehende Rechte zu kodifizieren und nicht neue Rechte zu schaffen. Mit dieser prinzipiellen Sichtweise reagierte er auf die zahlreichen Einw\u00e4nde von Ausl\u00e4nder- und Fl\u00fcchtlingsanw\u00e4ltInnen aus dem Publikum, die eine Vielzahl von L\u00fccken gerade der nationalstaatlichen Gesetzgebung und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland kritisierten. Er wies allerdings auch auf eine sehr entscheidende Perspektive hin, dass n\u00e4mlich mit der Verankerung des Rechtes auf Bildung und des Rechtes auf Arbeit f\u00fcr jede Person in den Artikeln 14 und 15 ein Spannungsverh\u00e4ltnis zu entsprechenden Einschr\u00e4nkungen in der nationalstaatlichen Gesetzgebung entstehe, das es produktiv zu nutzen gelte.<\/p>\n<h4>Grundrechtecharta und Menschenrechtskonvention<\/h4>\n<p>Der Nachmittagsblock begann mit einem ausf\u00fchrlichen Vortrag der belgischen Richterin am Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte in Stra\u00dfburg, <b>Fran\u00e7oise Tulkens<\/b>. Auch sie beschrieb die Europ\u00e4ische Grundrechtecharta als prinzipiellen Fortschritt auf europ\u00e4ischer Ebene. Sie analysierte ausf\u00fchrlich die Charta und beschrieb das Verh\u00e4ltnis zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention. In ihrem Vortrag und auch in weiteren Diskussionsbeitr\u00e4gen aus dem Publikum wurde dabei immer wieder die Frage aufgeworfen, warum die Europ\u00e4ische Union nicht der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention beitrete. Aufgrund eines seinerzeit in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens war lange Zeit die Auffassung verbreitet, dass ein solcher Beitritt nicht m\u00f6glich sei, ohne einerseits die Konvention und anderseits die europ\u00e4ischen Vertr\u00e4ge zu \u00e4ndern. Selbst wenn dies jedoch so erforderlich sein sollte, stelle sich die Frage, ob nicht der Ausbau Europas zu einem auch politischen Gemeinwesen genau dies erfordere.<\/p>\n<h4>Das Optimale erreicht?<\/h4>\n<p><b>Silvia-Yvonne Kaufmann<\/b> aus Berlin beschrieb anschlie\u00dfend ihre Arbeit als Mitglied des Konvents zur Ausarbeitung der Europ\u00e4ischen Grundrechtecharta. Sie ist Mitglied des Europ\u00e4ischen Parlaments und geh\u00f6rt der PDS an. Sie vertrat den linken und sozialdemokratischen Fl\u00fcgel des Konventes und dessen Auffassung, dass zwar mehr an sozialen Rechten, mehr Fl\u00fcchtlingsrechte und anderes w\u00fcnschenswert gewesen w\u00e4re. Die europ\u00e4ische Realit\u00e4t sehe jedoch anders aus, und angesichts dieser Realit\u00e4t sei die Grundrechtecharta in ihrer aktuellen Fassung durchaus begr\u00fc\u00dfenswert. Sie wies darauf hin, dass bei den Diskussionen im Konvent sowohl nationale als auch europ\u00e4ische Parlamentarier mit Vertretern der verschiedenen europ\u00e4ischen Institutionen gemeinsam diskutiert h\u00e4tten. Im Gegensatz zu sonstigen Entscheidungsprozessen auf europ\u00e4ischer Ebene sei die \u00d6ffentlichkeit soweit wie m\u00f6glich beteiligt worden. Man habe die verschiedenen Entw\u00fcrfe und Zwischenfassungen der Charta jeweils ins Internet gestellt und ferner viele Nichtregierungsorganisationen in die Diskussionen einbezogen.<\/p>\n<p>Sie beschrieb noch einmal ausf\u00fchrlich, welche zahlreichen, teilweise absurden Widerst\u00e4nde der verschiedenen politischen Lager und Nationalstaaten es gegen die Schaffung einer Grundrechtecharta prinzipiell gegeben hatte. So habe man das Verbot der Todesstrafe gegen den vehementen Widerstand des spanischen Vertreters durchsetzen m\u00fcssen, der darauf hingewiesen hatte, dass in der Milit\u00e4rgerichtsbarkeit in Spanien die Todesstrafe ausgesprochen werden k\u00f6nne. Hier wie bei der Verankerung des Asylgrundrechtes sei man \u00fcber den eigentlichen Auftrag an den Konvent hinausgegangen: Denn im Prinzip sollten die Chartagrundrechte nur f\u00fcr die europ\u00e4ischen Institutionen gelten; da sowohl das Asylrecht als auch die Strafgerichtsrechtsprechung nationale Dom\u00e4nen seien, k\u00f6nne man zufrieden sein, dass diese beiden grundlegenden Rechte in der Charta verankert worden seien.<\/p>\n<p>Ebenso wie die im Anschluss an sie sprechende italienische Richterin <b>Amelia Torrice<\/b> aus Rom, die im \u00fcbrigen auch die fortschrittliche europ\u00e4ische Richtervereinigung MEDEL vertrat, empfand sie es als beachtlichen Fortschritt, dass soziale Grundrechte als gleichberechtigte Rechte in der Charta verankert seien. Man habe gerade hier gegen den vehementen Widerstand der Engl\u00e4nder und auch eines Teiles der deutschen Vertreter k\u00e4mpfen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die Organisatoren der Tagung vom RAV hatten sich ein hohes Ziel gesteckt: Am 29. und 30. Juni 2001 sollte anl\u00e4sslich der Diskussion um die Grundrechtecharta ein St\u00fcck europ\u00e4ischer \u00d6ffentlichkeit hergestellt werden. Die Schaffung einer europ\u00e4ischen \u00d6ffentlichkeit sei \u00fcberhaupt die Grundlage f\u00fcr die Initiierung eines demokratischen Prozesses, aus dem eine Verfassung mit starken Grundrechtsgarantien hervorgehen k\u00f6nne. Der Verlauf der Diskussionen bewies einmal mehr, dass die Schaffung einer gemeinsamen europ\u00e4ischen Diskussionskultur selbst in kleineren Berufsgruppen wie den Rechtsanw\u00e4lten und selbst unter politisch nahestehenden Rechtsanw\u00e4lten verschiedener Nationen \u00e4u\u00dferst schwierig ist. Die eher sozialdemokratisch und sozialistisch orientierten Franzosen und Italiener wussten zwar die grunds\u00e4tzliche Kritik an der Charta durchaus zu w\u00fcrdigen, propagierten aber den offensiven Gebrauch der Charta und ihre Anwendung auf allen rechtlichen Ebenen.<\/p>\n<p>Die Veranstalter des RAV begr\u00fc\u00dften zwar ebenfalls die Proklamationen von Grundrechten als Beginn einer europ\u00e4ischen Verfassungsdiskussion. Das Primat des Politischen sei in der Europ\u00e4ischen Union gegen\u00fcber dem bisher herrschenden Primat der \u00d6konomie durchzusetzen. Demokratie, soziale Gerechtigkeit und wirksame Grund- und B\u00fcrgerrechte m\u00fcssten auf europ\u00e4ischer Ebene verwirklicht werden. Dabei k\u00f6nne eine europ\u00e4ische Verfassung als Instrument dienen. Kernst\u00fcck einer solchen Verfassung m\u00fcsse ein ausformulierter Grundrechtekatalog sein.<\/p>\n<p>Allerdings sei eine Verfassung nur wirksam, wenn sie auf einer tragf\u00e4higen gesellschaftlichen Substanz beruhe. Demokratie sei auf europ\u00e4ischer Ebene nur durch eine politische und gesellschaftliche Dynamik zu schaffen. Eine Verfassung mit einem Grundrechtekatalog und einem noch zu schaffenden institutionellen Teil k\u00f6nne in einem solchen Prozess eine wichtige Rolle spielen, ihn aber nicht ganz ersetzen.<\/p>\n<p>Auf europ\u00e4ischer Ebene m\u00fcssten das Gewaltenteilungs- und das Demokratieprinzip uneingeschr\u00e4nkt gelten. In den Konvent seien zahlreiche Vertreter der Exekutive entsandt worden. Eine Verfassung d\u00fcrfe aber nicht unter ma\u00dfgeblicher Beteiligung der Exekutive verabschiedet werden, sie bed\u00fcrfe einer Legitimation durch den Souver\u00e4n.<\/p>\n<p>Das Europa der Wirtschafts- und W\u00e4hrungsunion funktioniere ebenso wie die europ\u00e4ische Exekutive und das Schengener Grenzregime zur Abwehr von Fl\u00fcchtlingen. Es fehle daher eine institutionelle durchgreifende parlamentarische Kontrolle ebenso wie eine fl\u00e4chendeckende gerichtliche Kontrolle. Ein rechtlich verbindlicher Grundrechtekatalog mit Individualrechtsschutz k\u00f6nne hier in Ans\u00e4tzen Hilfe schaffen. Daher m\u00fcsse die Grundrechtecharta als Herzst\u00fcck eines k\u00fcnftigen Europas unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit f\u00fcr alle europ\u00e4ischen Institutionen haben. Jede B\u00fcrgerin und jeder B\u00fcrger innerhalb der EU m\u00fcsse das Recht haben, Verletzungen wirksam einzuklagen.<\/p>\n<h5>Wolfgang Kaleck ist Rechtsanwalt in Berlin und Bundesvorsitzender des Republikanischen Anw\u00e4ltinnen- und Anw\u00e4ltevereins (RAV).<\/h5>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Avocats Europ\u00e9ens D\u00e9mocrates (AED) &#8211;<br \/>\nEurop\u00e4ische Demokratische Rechtsanw\u00e4lte (EDA)<\/strong>Seit 1988 sind bei den Europ\u00e4ischen Demokratischen Rechtsanw\u00e4lten (EDA) Anwaltvereinigungen aus den Niederlanden, Gro\u00dfbritannien, Spanien, Italien, Belgien, Frankreich und der BRD zusammengeschlossen. Die EDA haben sich zur Aufgabe gemacht, auf nationaler und europ\u00e4ischer Ebene die Rechtsentwicklung zugunsten betroffener B\u00fcrgerInnen zu beeinflussen und die Grund- und Freiheitsrechte sch\u00fctzen zu helfen. In den vergangen Jahren lag ihr Augenmerk insbesondere auf der aktuellen europ\u00e4ischen Polizeirechtsentwicklung, den Konzepten eines europ\u00e4ischen Straf- und Strafverfahrensrechts (Corpus Juris) und der Kritik von Kooperationsmodellen wie dem Europ\u00e4ischen Justiziellen Netz (EJN) und Eurojust.<\/p>\n<ul>\n<li>St\u00e4ndige Arbeitskommissionen existieren zu Arbeits- und Sozialrecht, Ehe- und Familienrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht (c\/o RA Wolfgang Bendler, Brienner Str. 43, D-80333 M\u00fcnchen, E-Mail: Bendler@Brienner43.de) sowie zur &#8222;Verteidigung der Verteidigung&#8220; (c\/o RA Hans Gaasbeek, Nieuwe Gracht 5 a, NL-2011 NB Haarlem).<\/li>\n<li>Pr\u00e4sident: Rechtsanwalt Michel Welschinger, 4, Rue Oberlin, F-68000 Colmar, Tel.: 0033-389-412109, Fax: 0033-389-240095<\/li>\n<li>Sekretariat: Rechtsanw\u00e4ltin Hilda De Groot, Boergoenstraat 132, NL-3082 KD Rotterdam, Tel.: 0031-10-4295377, Fax: 0031-10-4950093<\/li>\n<\/ul>\n<p>Kontakt-Adresse in der BRD: Republikanischer Anw\u00e4ltinnen- und Anw\u00e4lteverein, Hohenzollernstr. 7, 30161 Hannover, Tel.: 0511-312809, Fax: 0511-3481659, E-Mail: <a href=\"mailto:RAVEV@t-online.de\">RAVEV@t-online.de<\/a><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Wolfgang Kaleck Am 29. und 30. 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