{"id":15897,"date":"2016-07-19T21:20:14","date_gmt":"2016-07-19T21:20:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=15897"},"modified":"2016-07-19T21:20:14","modified_gmt":"2016-07-19T21:20:14","slug":"die-krise-nutzen-zur-umsetzung-der-empfehlungen-des-1-nsu-untersuchungsausschusses-des-bundestages","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=15897","title":{"rendered":"Die Krise nutzen:\u00a0Zur Umsetzung der Empfehlungen des 1. NSU-Unter\u00adsuchungs\u00adausschusses des Bundestages"},"content":{"rendered":"<h3>von Gerd Wiegel<\/h3>\n<p><strong>Im dritten Teil der ARD-Trilogie zum NSU sagt der smarte junge Verfassungssch\u00fctzer zum aufrechten Th\u00fcringer Ermittler: \u201eIch bin \u00fcberzeugt, die \u00c4mter werden gest\u00e4rkt aus dieser Sache hervorgehen.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Sicher, das ist Fiktion. Allerdings ist es durchaus wahrscheinlich, dass bereits im Winter 2011 und Fr\u00fchjahr 2012 die \u00dcberzeugung im Sicherheitsapparat vorherrschte, man werde die Krise f\u00fcr sich zu nutzen wissen. <\/strong><\/p>\n<p>Viereinhalb Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU muss man jedenfalls feststellen, dass sich die Prognose des fiktiven Verfassungssch\u00fctzers bewahrheitet hat. Die \u00c4mter, die im Zentrum der Kritik standen und stehen \u2013 allen vorweg der Verfassungsschutz \u2013, gehen deutlich gest\u00e4rkt aus dem NSU-Skandal hervor. Dies gilt in jedem Fall f\u00fcr die materielle Ebene, d.h. die Frage von finanzieller Ausstattung und Ausweitung der Befugnisse. Beobachten l\u00e4sst sich ein v\u00f6lliges Auseinanderfallen von \u00f6ffentlichem Ansehen des Verfassungsschutzes und dem realen Einflussgewinn des Bundesamtes bei gleichzeitigem finanziellen und personellen Aufwuchs. Nicht nur die erw\u00e4hnte ARD-Trilogie, sondern auch die zahlreichen Dokumentationen, Hintergrundartikel und Recherchen zum NSU-Komplex zeigen, dass dem Verfassungsschutz in der \u00d6ffentlichkeit so ziemlich jedes Verbrechen in diesem Zusammenhang zugetraut wird \u2013 von der bewussten Verhinderung der Festnahme des Trios, \u00fcber die Kenntnisse des Aufenthaltes der drei und wahlweise auch ihrer Taten bis hin zur Liquidierung von ZeugInnen, die zur Aussage bereit sind. Die hierf\u00fcr gesammelten und pr\u00e4sentierten Indizien, die sich bisher jedoch nicht handfest beweisen lassen, perlen am Amt ohne jede sichtbare Folge ab.<!--more--><\/p>\n<p>Doch nicht nur beim Verfassungsschutz scheint die Krise des NSU-Skandals wenig ver\u00e4ndert zu haben. Auch die Polizei hat vor dem Hintergrund von elf Jahren fehlgeleiteter Ermittlungen im Rahmen der Ceska-Mordserie und einer v\u00f6lligen Verkennung rassistischer Tatmotivationen keinerlei grundlegende \u00c4nderung vollzogen. Die im Mai 2015 aufgedeckten rassistischen Vorf\u00e4lle bei der Bundespolizei in Hannover wurden schnell als Einzelf\u00e4lle bagatellisiert, die zu keinem \u201eGeneralverdacht\u201c bei der Polizei f\u00fchren d\u00fcrften.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Bis heute wird das Stichwort des \u201estrukturellen\u201c oder \u201einstitutionellen Rassismus\u201c bewusst missverstanden und als Vorwurf an den einzelnen Beamten, die einzelne Beamtin gedeutet, obwohl es gerade um einen gesellschaftspolitischen Zusammenhang geht, in dem die Polizei ein spezifischer Teil ist. Auch die Wertung und Einordnung von Taten im Rahmen der aktuellen rassistischen Gewaltwelle gegen Gefl\u00fcchtete und ihre Unterk\u00fcnfte l\u00e4sst an einer solchen generell ver\u00e4nderten Wahrnehmung zweifeln.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich ist auch bei der Justiz keine grundlegende Ver\u00e4nderung der Wahrnehmung sichtbar: Ein einziger Fall aus der seit 2014 anhaltenden und sich steigernden Serie rechter und rassistischer Angriffe schien dem Generalbundesanwalt bisher bedeutsam genug, um die Ermittlungen an sich zu ziehen. Und auch die Verurteilungen der wenigen ermittelten T\u00e4terInnen ist sehr unterschiedlich und l\u00e4sst keine generell erh\u00f6hte Sensibilit\u00e4t bei diesem Thema erkennen.<\/p>\n<p>Justiz, Polizei und Verfassungsschutz waren die drei zentralen Institutionen, die der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages (PUA-NSU) in den Blick genommen und f\u00fcr die er konkrete Empfehlungen ausgesprochen hat. Sieht man sich diese 47 Empfehlungen heute noch einmal an, dann zeigt sich die andere Seite der Medaille der f\u00fcr die konkrete Ausschussarbeit wichtigen und hilfreichen Zusammenarbeit aller Fraktionen. Der Ausschuss initiierte zwar vorsichtige Reformschritte und machte konkrete \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge, ein grunds\u00e4tzlicher Blickwechsel oder gar eine ver\u00e4nderte Philosophie der Beh\u00f6rden lie\u00df sich damit jedoch nicht bewirken. Dass das Stichwort \u201eRassismus\u201c im Zusammenhang mit den Ermittlungen nicht einmal im Abschlussbericht auftaucht, da es bei SPD und Union nicht durchsetzbar war, ist nur der sichtbarste Ausweis dieses Mangels. Dennoch w\u00e4re schon die konkrete Umsetzung einiger der 47 Empfehlungen ein Fortschritt \u2013 allerdings nur dann, wenn es sich um eine inhaltliche und nicht nur eine rein formale Umsetzung handelte. Hier liegt eines der zentralen Probleme.<\/p>\n<h4>Empfehlungen des 1. Untersuchungsausschusses NSU<\/h4>\n<p>Bereits im Februar 2014 pr\u00e4sentierte die Bundesregierung einen \u201eBericht zur Umsetzung der Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode\u201c.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Legt man die darin getroffenen Ausf\u00fchrungen zugrunde, dann sind mehr oder weniger alle Empfehlungen des PUA-NSU, die im Verantwortungsbereich der Bundesregierung lagen, umgesetzt worden. F\u00fcr den Bereich der Justiz und den Verfassungsschutz legte die Bundesregierung Gesetzentw\u00fcrfe vor, die auf M\u00e4ngel, die der Ausschuss festgestellt hatte, reagieren und zur Umsetzung der Empfehlungen beitragen sollen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Ob die inzwischen verabschiedeten Gesetzes\u00e4nderungen tats\u00e4chlich diese M\u00e4ngel beseitigen und im Sinne der Empfehlungen zu einer \u00c4nderung f\u00fchren, ist politisch umstritten, wie sich nicht zuletzt in den Anh\u00f6rungen und Debatten zu den angef\u00fchrten Gesetzentw\u00fcrfen gezeigt hat. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Gro\u00dfe Anfrage der Linksfraktion zur Umsetzung aller 47 Empfehlungen des PUA-NSU wird f\u00fcr Juni 2016 erwartet.<\/p>\n<p>Nach Berichten von NebenklagevertreterInnen im M\u00fcnchner NSU-Prozess haben die \u00fcberlebenden Opfer und die Angeh\u00f6rigen der Ermordeten nicht den Eindruck, dass es zu einem generellen Mentalit\u00e4tswechsel in den Sicherheitsbeh\u00f6rden gekommen ist \u2013 eine Erwartung, die auch mit der Arbeit des Untersuchungsausschusses verbunden war. Dieser konnte sich zwar nicht darauf einigen, die Ermittlungen zu den Taten des NSU als \u201estrukturell rassistisch\u201c zu bewerten. Dennoch steht nach wie vor die Frage im Raum, ob die Ermittlungen nicht anders gef\u00fchrt worden w\u00e4ren, wenn es sich bei den Opfern der NSU-Taten (mit Ausnahme von Mich\u00e8le Kiesewetter) nicht um Menschen mit einem t\u00fcrkischen bzw. griechischen Migrationshintergrund gehandelt h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Zur Forderung nach massiven Konsequenzen f\u00fchrte schlie\u00dflich auch die Rolle des Verfassungsschutzes: seine Unf\u00e4higkeit bei der Aufkl\u00e4rung \u00fcber die rechtsterroristische Gefahr, die erschreckenden Erkenntnisse \u00fcber das Ausma\u00df des V-Mann-Einsatzes in der Naziszene und \u2013 damit verbunden \u2013 die objektive Unterst\u00fctzung der Szene und das v\u00f6llige Versagen des Instruments V-Leute bei der Aufdeckung des NSU. Dass die vom Ausschuss formulierten Empfehlungen im Sinne der ihnen zugrundeliegenden Erkenntnisse und Probleme umgesetzt wurden, l\u00e4sst sich nicht erkennen.<\/p>\n<h4>Motiv Rassismus erkennen<\/h4>\n<p>Zentrale Folgerung f\u00fcr die in zahlreichen F\u00e4llen strukturell rassistischen Ermittlungen zu den Morden der Ceska-Serie, die sich \u00fcber Jahre vor allem gegen die Familien und das Umfeld der Opfer richteten, ist die Empfehlung Nr. 1 des Untersuchungsausschusses:<\/p>\n<p>\u201eIn allen F\u00e4llen von Gewaltkriminalit\u00e4t, die wegen der Person des Opfers einen rassistisch oder anderweitig politisch motivierten Hintergrund haben k\u00f6nnten, muss dieser eingehend gepr\u00fcft und diese Pr\u00fcfung an geeigneter Stelle nachvollziehbar dokumentiert werden, wenn sich nicht aus Zeugenaussagen, Tatortspuren und ersten Ermittlungen ein hinreichend konkreter Tatverdacht in eine andere Richtung ergibt. Ein vom Opfer oder Zeugen angegebenes Motiv f\u00fcr die Tat muss von der Polizei beziehungsweise der Staatsanwaltschaft verpflichtend aufgenommen und angemessen ber\u00fccksichtigt werden. Es sollte beispielsweise auch immer gepr\u00fcft werden, ob es sinnvoll ist, den polizeilichen Staatsschutz zu beteiligen und Informationen bei Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anzufragen. Dies sollte in die Richtlinien f\u00fcr das Straf- und das Bu\u00dfgeldverfahren (RiStBV) sowie in die einschl\u00e4gigen polizeilichen Dienstvorschriften aufgenommen werden.\u201c<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Bis heute kann nicht von einer tats\u00e4chlichen Umsetzung dieser Empfehlung im Sinne des Wortlauts gesprochen werden. Erst im Sommer 2015 ist es nach langwierigen Abstimmungen im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) gelungen, eine \u00c4nderung der RiStBV zu diesem Punkt zu verabschieden.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Jedoch ist durch die vorgenommene \u00c4nderung in keiner Weise erkennbar, wie die Dokumentation eines m\u00f6glichen rassistischen Tatmotivs durch die Polizei vorgenommen wird. Auch auf Nachfragen aus dem Bundestag lieferte die Bundesregierung darauf keine befriedigende Antwort.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Die Erfahrungen im Zusammenhang der aktuellen rassistischen Gewaltwelle zeigen, dass es keine einheitliche Handhabung im Sinne der Empfehlung Nr. 1 gibt.<\/p>\n<p>Im August 2015 trat eine von der Bundesregierung initiierte Versch\u00e4rfung von \u00a7 46 Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft, wonach eine festgestellte \u201erassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende\u201c Motivation einer Tat als strafversch\u00e4rfend gewertet werden soll.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Viele ExpertInnen verweisen darauf, dass es sich bei dieser Versch\u00e4rfung vor allem um Symbolpolitik handelt. Einerseits, weil eine h\u00f6here Strafzumessung bei entsprechender Motivation auch vorher schon m\u00f6glich gewesen w\u00e4re und andererseits, weil nicht die Frage der Strafzumessung, sondern die Ber\u00fccksichtigung und Thematisierung der rassistischen Motivation entscheidend sei, die jedoch damit in keiner Weise gew\u00e4hrt werden kann. Noch immer wird diese Dimension bei zahlreichen Taten bagatellisiert oder schlicht nicht zur Kenntnis genommen. Gerade aus diesem Grund w\u00e4re eine konsequente Umsetzung der Empfehlung Nr. 1 von entscheidender Bedeutung, da hier die erste Aufnahme und m\u00f6gliche Bewertung einer Tatmotivation in den Blick genommen wird. Daf\u00fcr w\u00e4re jedoch eine h\u00f6here Sensibilit\u00e4t f\u00fcr dieses Thema in Polizei und Justiz wichtig. Zahlreiche Empfehlungen des PUA-NSU bezogen sich auf diesen Bereich der Aus- und Fortbildung bzw. der Sensibilisierung. Eine tats\u00e4chliche Evaluation, was sich hier wie ver\u00e4ndert hat, steht aus. Allerdings macht es stutzig, wenn die Bundesregierung in ihrer Darlegung zur Umsetzung der Empfehlungen an zahlreichen Stellen schreibt, dass Sensibilisierung f\u00fcr und Auseinandersetzung mit Rassismus und Rechtsextremismus in der Aus- und Fortbildung der Polizeien des Bundes schon immer eine Rolle gespielt habe. Also, so muss man folgern, bedarf es da trotz der Erfahrungen des NSU-Skandals keiner grundlegenden \u00c4nderung.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Einordnung und Bewertung von Taten im Zusammenhang politischer Motivation sind die Kriterien \u201epolitische motivierter Kriminalit\u00e4t\u201c \u2013 in diesem Fall rechts (pmk-rechts) von Bedeutung. Der Untersuchungsausschuss hatte eine \u00dcberarbeitung dieser Kriterien und einen besseren Austausch dazu zwischen Polizei und Justiz angemahnt. Letzteres ist \u00fcber eine \u201eModifizierung der Benachrichtigungs- und \u00dcbersendungspflichten der Staatsanwaltschaften an das Bundeskriminalamt\u201c im Rahmen der RiStBV geschehen.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Eine \u00dcberarbeitung des Kriterienkatalogs \u201epmk-rechts\u201c wurde auf den Weg gebracht, ist jedoch bis heute nicht mit den L\u00e4ndern endg\u00fcltig abgestimmt.<\/p>\n<p>Insgesamt ist festzuhalten, das zentrale Empfehlungen des PUA-NSU f\u00fcr den Bereich von Polizei und Justiz bis heute nicht vollst\u00e4ndig umgesetzt bzw. in einer Art und Weise angegangen wurden, die dem zentralen Problem in diesem Zusammenhang, n\u00e4mlich dem institutionellen Rassismus, gerade nicht gerecht wird.<\/p>\n<h4>Verfassungsschutz als Gewinner<\/h4>\n<p>Noch w\u00e4hrend des laufenden ersten NSU-Untersuchungsausschusses wurden die Weichen f\u00fcr eine St\u00e4rkung des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) gestellt. Unverz\u00fcglich und mit einer Schnelligkeit, die man an anderen Stellen vergeblich erhofft, wurde das \u201eGemeinsame Abwehrzentrum Rechts\u201c (GAR) ger\u00fcndet, das dann kurze Zeit sp\u00e4ter, der Extremismuslogik folgend, zum \u201eGemeinsamen Extremismus und Terrorismusabwehrzentrum\u201c (GETZ) mutierte. Hier wird der vom Ausschuss tats\u00e4chlich angemahnte bessere und schnellere Austausch von Informationen zwischen Polizei und Verfassungsschutz \u2013 immer unter Wahrung des Trennungsgebots, wie nat\u00fcrlich versichert wird \u2013 und zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden organisiert.<\/p>\n<p>Ohne jeden Zweifel sind mit den erfolgten Zentralisierungsschritten Gefahren f\u00fcr b\u00fcrgerschaftliche Schutzrechte verbunden. Technisch k\u00f6nnen erhobene Informationen speziell gespeichert und zwischen den \u00c4mtern ausgetauscht werden. So wurde im September 2012 eine neue Rechtsextremismusdatei (RED) zum Informationsaustausch zwischen Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei, Landeskriminal\u00e4mtern, Verfassungsschutz-Beh\u00f6rden und Milit\u00e4rischem Abschirmdienst (MAD) eingerichtet. Als Folgerung aus dem teilweise chaotischen Gegeneinander von Landespolizeien und BKA im NSU-Fall mag ein solcher Ansatz verst\u00e4ndlich sein, zweifellos wird er sich jedoch nicht auf den Bereich Rechtsextremismus beschr\u00e4nken lassen. Angesichts der gegenw\u00e4rtigen rechten und rassistischen Gewaltwelle und den mageren Ermittlungsergebnissen zu den T\u00e4terInnen stellt sich dennoch die Frage nach dem realen Nutzen solcher Dateien.<\/p>\n<p>Weiter beschloss die IMK mit Blick auf die Folgerungen aus dem NSU die Einrichtung eines \u201epolizeilichen Informations- und Analyseverbundes\u201c (PIAV) \u2013 auch dies eine informationstechnische Aufr\u00fcstung, die nicht auf den Bereich Rechtsextremismus beschr\u00e4nkt ist. Schlie\u00dflich soll in diesem Zusammenhang als erstes eine zentrale Erfassung im Bereich der \u201eWaffen- und Sprengstoffkriminalit\u00e4t\u201c erfolgen, eine unmittelbare Folgerung aus den Sprengstoffanschl\u00e4gen des NSU, die, bei konsequenter Abfrage, zu einer fr\u00fcheren Ergreifung des Trios h\u00e4tte f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Herzst\u00fcck der Reform im Rahmen des Verfassungsschutzes ist die 2015 verabschiedete Novelle des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Neu geregelt wird hier der Informationsaustausch im Verfassungsschutzverbund, in dem das BfV die Funktion einer Zentralstelle einnehmen soll. Zentraler Punkt in der Debatte zum Gesetzentwurf waren jedoch die Reglungen f\u00fcr den Einsatz von verdeckten MitarbeiterInnen bzw. Vertrauenspersonen (V-Leuten). Insbesondere der Einsatz letzterer (angeworbene Spitzel aus der Naziszene) hatte im Rahmen des NSU-Unter\u00adsuchungsausschusses gezeigt, dass das V-Leute-System sich in Teilen zu einer Finanzierungs- und Organisationsbasis f\u00fcr die Naziszene entwickelt hatte, das entweder v\u00f6llig aus dem Ruder gelaufen war oder mit dem bewusst die Szene gesteuert und finanziert wurde. Zentrale \u00fcber den Ausschuss bekannt gewordene \u201eAusw\u00fcchse\u201c sollten \u00fcber das Gesetz einged\u00e4mmt werden. So sollen die Spitzelhonorare nicht l\u00e4nger die Hauptfinanzierungsquelle der V-Leute darstellen d\u00fcrfen (wobei fraglich ist, ob sie das z.B. im Fall von Tino Brandt \u00fcberhaupt war), die \u201eerlaubten\u201c szenetypischen Straftaten werden im Gesetz genauer gefasst und die Ausschlussgr\u00fcnde f\u00fcr die Werbung von Spitzeln wurden konkretisiert. \u201eVerurteilungen wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt worden\u201c ist, sollen die Anwerbung und den Einsatz grunds\u00e4tzlich ausschlie\u00dfen. Damit sollte auf den Fall \u201ePiato\u201c (Carsten Szczepanski) reagiert werden, einen V-Mann aus dem NSU-Zusammenhang, der trotz schwerster Straftaten angeworben wurde. Ausnahmen sind, so wird es in der Begr\u00fcndung zum Gesetz formuliert, jedoch unter Abw\u00e4gung der konkreten Umst\u00e4nde m\u00f6glich, und da in solchen F\u00e4llen die Beh\u00f6rdenleitung die Entscheidung treffen kann, werden die eingezogenen Barrieren gleich wieder eingerissen.<\/p>\n<p>Sieht man sich die aktuelle Debatte zu der Frage an, ob Uwe Mundlos m\u00f6glicherweise zwischen 2000 und 2002 in der Baufirma eines damaligen V-Mannes des BfV (Ralf Marschner) besch\u00e4ftigt war, dann wird die fatale Wirkung der V-Leute deutlich. Sollte sich der Verdacht best\u00e4tigen, dann zeigt sich bestenfalls die Nutzlosigkeit des Mittels, da der V-Mann dem Amt zentrale Ereignisse eben nicht berichtete. Schlimmer aber nicht unwahrscheinlich w\u00e4re, dass das BfV durch seinen V-Mann von Uwe Mundlos\u2018 T\u00e4tigkeit und vom Aufenthaltsort des Trios wusste, aber aus Gr\u00fcnden des Quellenschutzes keine Informationen an die Polizei weitergeben wollte. Wie immer die Antwort ausfallen wird, die einzig richtige Schlussfolgerung aus dem NSU-Skandal w\u00e4re der sofortige Verzicht auf das Mittel V-Leute gewesen.<\/p>\n<h4>Fazit<\/h4>\n<p>Der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Bundes konnte durch seine Arbeit zahlreiche wichtige Facetten des Beh\u00f6rdenversagens im NSU-Zusammenhang dokumentieren und einer breiteren \u00d6ffentlichkeit bekannt machen. Er hat es jedoch nicht vermocht, einen grunds\u00e4tzlichen Mentalit\u00e4tswechsel der Sicherheitsbeh\u00f6rden im Umgang mit der extremen Rechten und rassistischer Gewalt zu bewirken. Das Thema institutioneller Rassismus ist nach wie vor nicht ernsthaft im Rahmen der Polizei angegangen worden. Die Einf\u00fchrung einer unabh\u00e4ngigen Polizeibeschwerdestelle mit weitreichenden Kompetenzen k\u00f6nnte hier ein erster Schritt in die richtige Richtung sein.<\/p>\n<p>Im Bereich des Verfassungsschutzes ist das Bundesamt mit einem enormen finanziellen und personellen Aufwuchs der eigentliche Gewinner des Desasters. Angezeigt w\u00e4re ein sofortiger Verzicht auf die Spitzel aus der Naziszene und perspektivisch die Aufl\u00f6sung des Inlandsgeheimdienstes. Beides ist nicht zu erwarten. F\u00fcr den zweiten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, der Ende 2015 seine Arbeit aufnahm, bleibt daher eine pessimistische Prognose: Er wird vielleicht so manche interessante Erkenntnis zu Tage f\u00f6rdern, den anscheinend sakrosankten Sicherheitsbeh\u00f6rden aber nichts anhaben k\u00f6nnen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0 <a href=\"http:\/\/www.daserste.de\/unterhaltung\/film\/mitten-in-deutschland-nsu\/index.html\">www.daserste.de\/unterhaltung\/film\/mitten-in-deutschland-nsu\/index.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0 proasyl.de v. 18.5.2015 und 3.6.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 18\/710 v. 28.2.2014<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 18\/3007 v. 30.10.2014; BT-Drs. 18\/4654 v. 28.4.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 17\/14600 v. 22.8.2013, S.861<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0 Bundesanzeiger, Amtlicher Teil, v. 31.7.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0 vgl. BT-Drs. 18\/3678 v. 30.12.2014<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0 Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses, in: Bundesgesetzblatt \u2013 Teil I, Nr. 23 v. 19.6.2015; BT-Drs. 18\/3007 v. 30.10.2014<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 18\/710 v. 28.2.2014<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Gerd Wiegel Im dritten Teil der ARD-Trilogie zum NSU sagt der smarte junge Verfassungssch\u00fctzer<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,115],"tags":[1015,1166,1466,1491],"class_list":["post-15897","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-110","tag-nsu","tag-pua","tag-untersuchungsausschuesse","tag-verfassungsschutz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15897","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=15897"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15897\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=15897"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=15897"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=15897"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}