{"id":1592,"date":"2001-08-09T16:11:16","date_gmt":"2001-08-09T16:11:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1592"},"modified":"2001-08-09T16:11:16","modified_gmt":"2001-08-09T16:11:16","slug":"europol-und-eurojust-die-politische-debatte-leidet-unter-rechtsillusionen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1592","title":{"rendered":"Europol und Eurojust &#8211; Die politische Debatte leidet unter Rechtsillusionen"},"content":{"rendered":"<h3>von Ben Hayes und Heiner Busch<\/h3>\n<p><b>Seit dem Amsterdamer Vertrag steht fest: Europol soll &#8222;operative&#8220; Befugnisse erhalten. Die rechtliche und politische Debatte l\u00e4uft der tats\u00e4chlichen Entwicklung wieder einmal hinterher, denn faktisch ist das Amt auch als Informationspolizei l\u00e4ngst &#8222;operativ&#8220; t\u00e4tig. Ob durch den Aufbau von Eurojust ein justizielles Gegengewicht zur polizeilichen und politischen Macht von Europol geschaffen werden kann, ist sehr zu bezweifeln.<\/b><\/p>\n<p>Ende vergangenen Jahres arbeiteten 245 Personen bei Europol. 47 von ihnen waren VerbindungsbeamtInnen der Mitgliedstaaten, 156 Europol-BeamtInnen im engeren Sinne, darunter wiederum rund 30 Informations- und KommunikationstechnikerInnen, 40 KriminalanalystInnen und 36 Personen in der kriminalpolizeilichen Auswertung.[1] Heute, zehn Jahre nachdem der Europ\u00e4ische Rat in Luxemburg dem Dr\u00e4ngen des deutschen Bundeskanzlers nachgegeben hatte und wegen der angeblich so dramatischen Entwicklung des Drogenhandels den politischen Startschuss f\u00fcr den Aufbau des Amtes gab, ist Europol eine feste Gr\u00f6\u00dfe in der polizeilichen und innenpolitischen Landschaft der EU. Die 1995 unterzeichnete Konvention ist im Oktober 1998 in Kraft getreten; im Juli 1999 nahm Europol mit allen notwendigen Zusatzprotokollen und Durchf\u00fchrungsbestimmungen den &#8222;Vollbetrieb&#8220; auf. Das Provisorium mit Namen Europol-Drogeneinheit (EDU) war damit definitiv abgeschlossen. Provisorisch war daran ohnehin nur der rechtliche Status, die ministerielle Vereinbarung aus dem Jahre 1993, gewesen. Tats\u00e4chlich waren mit dem Arbeitsantritt der EDU im Januar 1994 vollendete Tatsachen geschaffen, die nur noch ihrer rechtlichen Form und ihres weiteren Ausbaus bedurften.<!--more--><\/p>\n<p>Das Recht l\u00e4uft auch gegenw\u00e4rtig wiederum der politischen und polizeilichen Entwicklung Europols hinterher. Schon 1997 haben sich die EU-Regierungen im Amsterdamer Vertrag darauf geeinigt, dass das Amt sp\u00e4testens f\u00fcnf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags, also im Jahre 2004, auch mit Kompetenzen im &#8222;operativen&#8220; Bereich ausgestattet sein soll. Auf dem Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs in Tampere im Oktober 1999 wurden diese Ziele erneut bekr\u00e4ftigt. Seitdem bem\u00fchen sich die Gremien des Innen- und Justizrates, allen voran die Europol-Arbeitsgruppe, neue Zwickel in das rechtliche Kleid des dicker werdenden Amtes einzusetzen. Sie tun dies allerdings, ohne den polizeilichen K\u00f6rper, der damit verh\u00fcllt werden soll, genauer abzumessen.<\/p>\n<h4>Eine politisierende Informationspolizei<\/h4>\n<p>Den bi- und multilateralen Informationsaustausch zwischen den Polizeien der Mitgliedstaaten zu beschleunigen und sie mit Analysen und Daten zu unterst\u00fctzen &#8211; dies ist nicht erst seit der Konvention die zentrale Aufgabe Europols. Zwar durfte das Amt vor deren Inkrafttreten noch keine eigenen Datensysteme betreiben, bereits seit Arbeitsantritt der EDU waren aber VerbindungsbeamtInnen der Mitgliedstaaten in Den Haag stationiert. Die Voraussetzungen f\u00fcr das Funktionieren der Informationsdrehscheibe waren damit gelegt.<\/p>\n<p>Die Zahl der von der EDU bzw. den VerbindungsbeamtInnen bearbeiteten F\u00e4lle nahm in den ersten Jahren rapide zu &#8211; von 595 im Jahre 1994 auf 2.607 1997 &#8211; und sinkt seitdem wieder (1998: 2.298, 1999: 1.998, 2000: 1.922). Dass in den Jahresberichten von F\u00e4llen und nicht einfach von Anfragen die Rede ist, verdeutlicht, dass es sich bei diesem Informationsaustausch nicht um ein einfaches hin und her handelt, bei dem auf eine Frage eine Antwort folgt. Tats\u00e4chlich lag die Zahl der Antworten immer erheblich h\u00f6her (1999: 1.998 F\u00e4lle, 9.969 Antworten). In einem Fall aus dem Jahre 1999 wurden laut T\u00e4tigkeitsbericht insgesamt 40 Zusatzfragen registriert, die ihrerseits zu 227 Antworten, zwei kontrollierten Lieferungen, f\u00fcnf Observationen und 20 Rechtshilfeersuchen f\u00fchrten. Schon als Provisorium bewirkte die Arbeit des Amtes also eine enorme Datenakkumulation.<\/p>\n<p>Das hat sich trotz sinkender Fallzahlen keineswegs ge\u00e4ndert. Die &#8222;Computersysteme&#8220; des Amtes (TECS, The Europol Computer Systems) sind zwar noch nicht vollst\u00e4ndig fertiggestellt; das Personen- und Fallregister (&#8222;Informationssystem&#8220;), das von den nationalen Stellen unmittelbar abrufbar sein soll, wird erst im kommenden Jahr betriebsbereit sein. Auf dem derzeitigen &#8222;Interim-System&#8220; werden allerdings bereits die &#8222;Arbeitsdateien f\u00fcr Analysezwecke&#8220; gef\u00fchrt, die jeweils f\u00fcr Analyseprojekte &#8211; wenn auch nicht f\u00fcr jedes &#8211; eingerichtet werden. &#8222;In einem Fall&#8220;, so hei\u00dft es im Jahresbericht 2000, &#8222;wurden in einer Analysedatei bis zu 100.000 Einzeldaten durch Verbindungsbeamte \u00fcbermittelt.&#8220;<\/p>\n<p>Wie dem Jahresbericht 2000 und dem Arbeitsprogramm f\u00fcr 2002 zu entnehmen ist, gab es im vergangenen Jahr insgesamt elf solcher Dateien, darunter zwei im Bereich Terrorismus (zu &#8222;islamischem extremistischem Terrorismus&#8220; und zu &#8222;\u00d6koterrorismus&#8220;), zwei, die sich mit kriminellen Organisationen aus Osteuropa befassen, eine \u00fcber t\u00fcrkische Drogenh\u00e4ndler, eine im Bereich der Geldf\u00e4lschung und zwei in Bezug auf illegale Einwanderung (aus dem Irak sowie aus &#8222;einer bestimmten chinesischen Provinz&#8220;). Womit sich die anderen drei befassten, l\u00e4sst sich nicht erkennen. Weitere Projekte gibt es u.a. zur Kfz-Verschiebung in den Ostseeraum, zu Motorradgangs, Kinderpornographie und Kokainschmuggel aus Lateinamerika. Welche dieser Projekte und Dateien &#8222;strategisch&#8220; ausgerichtet sind, d.h. einen Kriminalit\u00e4tsbereich ausleuchten sollen und keine personenbezogenen Informationen enthalten, und welche &#8222;operativ&#8220;, also auf einen Fallkomplex oder eine vermutete Organisation bezogen sind, bleibt unklar.<\/p>\n<p>Operative Arbeitsdateien d\u00fcrfen laut Konvention h\u00f6chst sensible Daten \u00fcber Beschuldigte und (potenzielle) Verd\u00e4chtige, (potenzielle) Zeugen, (potenzielle) Opfer, Kontaktpersonen u.a. &#8211; mit anderen Worten: \u00fcber jede die Polizei in irgendeiner Weise interessierende Person -enthalten, ein datenschutzrechtlicher Skandal. Mindestens genauso problematisch ist die damit verbundene Arbeitsweise. Das &#8222;projektm\u00e4\u00dfige&#8220; Vorgehen beinhaltet, dass selbst &#8222;operative&#8220; Dateien nicht eingerichtet werden, weil in irgendeinem EU-Staat ein Verbrechen geschehen ist, das aufgekl\u00e4rt werden muss. Die oben aufgelisteten Themen belegen vielmehr eine Auswahl unter &#8222;strategischen&#8220;, kriminalpolitischen Gesichtspunkten. Europol erstellt nicht nur Lageberichte oder ist &#8211; wie im Falle des europaweiten OK-Lageberichts &#8211; an deren Ausarbeitung beteiligt. Das Amt definiert auch durch seine praktische Ermittlungst\u00e4tigkeit die polizeilichen Bedrohungsvorstellungen in der EU mit.<\/p>\n<h4>Was hei\u00dft hier operativ?<\/h4>\n<p>Laut Art. 30 Absatz 2 des in Amsterdam renovierten Vertrags \u00fcber die Europ\u00e4ische Union soll Europol innerhalb von f\u00fcnf Jahren eine Koordinationsrolle bei grenz\u00fcberschreitenden Ermittlungen erhalten, die nationalen Polizeien zur Einleitung von Ermittlungen auffordern und an gemeinsamen Ermittlungsteams teilnehmen d\u00fcrfen. Im Wiener Aktionsplan &#8222;zum Aufbau des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts&#8220;[2] wurde diese Frist auf zwei Jahre verk\u00fcrzt. Die Diskussion um die Ausgestaltung der rechtlichen Befugnisse des Amtes ist allerdings in weiten Teilen bereits durch seine praktische T\u00e4tigkeit \u00fcberholt. Praktisch bedingt seine Rolle als Intelligence-Einheit, dass Europol auch ohne ausdr\u00fcckliche Befugnisse grenz\u00fcberschreitende Operationen koordiniert, die nationalen Polizeien zur Aufnahme von Ermittlungen animiert und an Ermittlungsgruppen in begrenztem Ausma\u00df beteiligt ist.<\/p>\n<p>Neben den im engeren Sinne informationspolizeilichen Aufgaben hat Europol und hatte auch schon die EDU eine unterst\u00fctzende und koordinierende Funktion. Seit 1994 haben die VerbindungsbeamtInnen gem\u00e4\u00df den T\u00e4tigkeitsberichten in mehr als 600 F\u00e4llen &#8222;operative Unterst\u00fctzung&#8220; geleistet. Dabei ging es u.a. um grenz\u00fcberschreitende Observationen sowie um kontrollierte Lieferungen. Im letzteren Falle l\u00e4sst die Polizei einen einmal erkannten oder durch V-Leute gesteuerten Transport illegaler Waren \u00fcber Grenzen hinweg bis zum Bestimmungsort observieren und greift erst dann zu, wenn &#8222;Hinterm\u00e4nner&#8220; oder Abnehmer in Erscheinung treten. F\u00fcr derartige Aktionen erstellte die EDU 1995 ein Handbuch, in dem die rechtlichen Bestimmungen, die Zust\u00e4ndigkeitsregeln und Kontaktpunkte in den Mitgliedstaaten aufgez\u00e4hlt werden.[3] Von 1996 bis 1999 waren die Europol-VerbindungsbeamtInnen in insgesamt 253 kontrollierte Lieferungen involviert (1996: 33, 1997: 62, 1998: 46, 1999: 112). In der Regel d\u00fcrfte es sich dabei um Drogenermittlungen gehandelt haben. Der Jahresbericht 1999 nennt erstmals auch sieben solcher Aktionen im Bereich der illegalen Einwanderung. Nicht auszuschlie\u00dfen ist, dass der Tod von 58 chinesischen ImmigrantInnen, die im Juli 2000 in einem Container im Hafen von Dover erstickten, im Zusammenhang mit einer kontrollierten Lieferung der Ware Mensch stand.[4]<\/p>\n<p>Laut Jahresbericht hat Europol im Jahr 2000 bei 42 grenz\u00fcberschreitenden Observationen assistiert. Daten \u00fcber kontrollierte Lieferungen finden sich nicht mehr im Bericht selbst, sondern nur noch in einigen der im Anhang abgedruckten Kurzberichte der Verbindungsb\u00fcros. Allein das britische B\u00fcro war demnach an 33 solcher Operationen beteiligt. Die deutschen VerbindungsbeamtInnen haben &#8222;drei kontrollierte Lieferungen in die Wege geleitet und andere Mitgliedstaaten bei vier kontrollierten Lieferungen unterst\u00fctzt.&#8220; Die anderen B\u00fcros &#8211; so z.B. das spanische &#8211; erw\u00e4hnen zwar &#8222;umfangreiche kontrollierte Lieferungen von und an andere Mitgliedstaaten&#8220;, schweigen sich aber \u00fcber die genaue Zahl aus.<\/p>\n<p>Europol koordiniert also bereits jetzt grenz\u00fcberschreitende Ermittlungshandlungen der Polizeien der Mitgliedstaaten. Laut Jahresbericht f\u00fcr 1998 wurden die Mitgliedstaaten sogar aufgefordert, Unterst\u00fctzung nur noch f\u00fcr Aktionen anzufordern, die mehr als zwei Staaten betreffen, alle bilateralen Angelegenheiten k\u00f6nnten sie direkt untereinander aushandeln. Offensichtlich war man &#8211; jedenfalls beim damaligen Personalstand &#8211; bereits an einem Limit angelangt und musste seine Aktivit\u00e4ten konzentrieren. Betrachtet man die Jahresberichte oder auch die Ausf\u00fchrungen im oben erw\u00e4hnten Handbuch, scheint diese operative T\u00e4tigkeit als blo\u00dfe Unterst\u00fctzung auf Anfrage, als passive Entgegennahme von Auftr\u00e4gen aus den Mitgliedstaaten. Die Darstellung geht allerdings an der Realit\u00e4t insofern vorbei, als die koordinierenden Stellen immer eine zentrale Rolle in derartigen grenz\u00fcberschreitenden Ermittlungshandlungen haben. Sie haben den st\u00e4ndigen Kontakt zu allen Beteiligten, verf\u00fcgen h\u00e4ufig alleine \u00fcber s\u00e4mtliche vorliegenden Informationen und dominieren damit notwendigerweise die in einem Fall getroffenen Entscheidungen. Erst durch die Koordination werden solche Eins\u00e4tze \u00fcberhaupt m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Auch die Frage, ob Europol die Mitgliedstaaten dazu animieren darf, Ermittlungen einzuleiten, geht an der praktischen T\u00e4tigkeit des Amtes vorbei. Wozu, wenn nicht zur Einleitung von Ermittlungen, sollten denn der Datenaustausch sowie die Analyseprojekte und -dateien f\u00fchren? Schon mit dem Aufbau des Amtes selbst war intendiert, dass die nationalen Polizei- und Zollbeh\u00f6rden die in Den Haag entwickelten Initiativen aufnehmen. Eine spezielle Anweisung dazu braucht es nur dort, wo der Kontakt zwischen den Verbindungsb\u00fcros und den Dienststellen zu Hause nicht funktioniert. Um einen solchen Kontakt sicherzustellen, hat Deutschland nicht nur BeamtInnen des Bundeskriminalamts nach Den Haag entsandt, sondern auch MitarbeiterInnen der Landespolizeien und des Zollfahndungsdienstes. Eine spezielle Befugnis, Ermittlungen anzusto\u00dfen, wiederholt in diesem Falle nur die bestehende Praxis.<\/p>\n<p>Bleibt die Beteiligung an gemeinsamen Ermittlungsgruppen: Das im Juni letzten Jahres unterzeichnete EU-Rechtshilfe\u00fcbereinkommen erm\u00e4chtigt die Mitgliedstaaten in Art. 13 ausdr\u00fccklich, solche Gruppen einzurichten. Was diese neue Regelung praktisch bedeutet, ist vollkommen unklar. Denn schon bisher war es den Staaten unbenommen, anlass- oder fallbezogen BeamtInnen aus anderen Staaten an solchen Teams zu beteiligen. Exekutive Befugnisse kamen und kommen auch nach dem Rechtshilfe\u00fcbereinkommen nur denjenigen BeamtInnen zu, die auf ihrem eigenen Territorium handeln. Alle anderen haben allenfalls beratende Funktion. Das Rechtshilfe\u00fcbereinkommen h\u00e4lt dar\u00fcber hinaus fest, dass EU-Institutionen, also auch Europol, an diesen Gruppen beteiligt werden k\u00f6nnen. Allerdings ist umgekehrt in der Europol-Konvention eine solche Aufgabenbeschreibung nicht enthalten.<\/p>\n<p>In einer ersten Stellungnahme zu den Tampere-Empfehlungen erkl\u00e4rte Europol im Februar letzten Jahres, dass man ja bereits jetzt regelm\u00e4\u00dfig in Ermittlungsgruppen mitmache, also ExpertInnen aus den nationalen Polizeien in den Haag zusammenbringe, um gemeinsam mit VerbindungsbeamtInnen und Europol-Personal an einem Fall zu arbeiten. In einem weiteren Papier wenige Tage sp\u00e4ter wurde diese Version modifiziert:[5] &#8222;Operative Tagungen&#8220; seien nur die niedrigste Stufe von Ermittlungsgruppen. Weitere Modelle mit jeweils spezifischer Einbindung von Europol-MitarbeiterInnen wurden nun diskutiert: Sie reichen von der Unterst\u00fctzung vor Ort durch Analysen bis hin zur Ausstattung eines Teils oder gar aller an Ermittlungsgruppen beteiligten Eurocops mit exekutiven Befugnissen.<\/p>\n<p>Der Schritt hin zu exekutiven Befugnissen f\u00fcr Europol ist dem Rat und den darin vertretenen Regierungen derzeit offenbar noch zu gewagt. Alle anderen dort diskutierten Pl\u00e4ne halten an der Vorstellung fest, dass Europol nur unterst\u00fctzend, koordinierend oder analysierend t\u00e4tig w\u00fcrde, was das Amt jedenfalls bis zu einem gewissen Grad auch jetzt schon ist. Der politische Eiertanz, der hier vorgef\u00fchrt wird, zeigt deutlich, dass sich bereits die Europol-Konvention in einer Schieflage zu der erwartbaren Entwicklung des Amtes befand.<\/p>\n<h4>Konventions\u00e4nderungen nach Shopping-Liste?<\/h4>\n<p>Vor diesem Hintergrund w\u00e4re eine ausf\u00fchrliche und \u00f6ffentliche Diskussion dar\u00fcber, was Europol soll und kann, welche Aufgaben und Befugnisse einem solchen Amt zugestanden werden k\u00f6nnen, ohne rechtsstaatliche Minimalia zu verletzen, dringend angesagt. Sie w\u00e4re ohnehin versp\u00e4tet, denn eigentlich h\u00e4tte sie vor der Unterzeichnung der Konvention gef\u00fchrt werden m\u00fcssen, wurde aber mit dem Hinweis auf die Gefahren des Drogenhandels und der organisierten Kriminalit\u00e4t abgew\u00fcrgt. Auch heute soll es sie nicht geben. Noch nach Tampere war es unter den Mitgliedstaaten umstritten, ob denn die neuen Befugnisse eine Ver\u00e4nderung der Konvention erforderten, ein Prozess der sich lange hinziehen k\u00f6nnte, da auch Zusatzprotokolle zu einem v\u00f6lkerrechtlichen Vertrag wie der Europol-Konvention durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden m\u00fcssen. In den Antworten auf die &#8222;ersten \u00dcberlegungen&#8220; der damals finnischen Pr\u00e4sidentschaft beharrte die niederl\u00e4ndische Delegation auf einem solchen Protokoll. Die deutsche Delegation sah keine Notwendigkeit f\u00fcr diesen Aufwand, Europol selbst optierte f\u00fcr eine &#8222;flexible Herangehensweise&#8220;.[6]<\/p>\n<p>Im letzten Herbst beschloss der Rat der Innen- und Justizminister im Vorgriff auf eine m\u00f6gliche \u00c4nderung der Konvention zwei Empfehlungen. Mit der ersten vom 28. September werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, &#8222;etwaige Ersuchen seitens Europol um die Einleitung, Durchf\u00fchrung oder Koordinierung von Ermittlungen &#8230; unverz\u00fcglich&#8220; zu bearbeiten. Mit der zweiten vom 30. November &#8222;empfahl&#8220; der Rat den Mitgliedstaaten, &#8222;in vollem Umfang die M\u00f6glichkeiten zur Unterst\u00fctzung der gemeinsamen Ermittlungsteams durch Europol zu nutzen.&#8220; Europol soll dabei &#8222;Kenntnisse \u00fcber kriminelle Kreise&#8220; bereit stellen, operative Ma\u00dfnahmen koordinieren, die Teams technisch beraten und gegebenenfalls eine neue Analysedatei er\u00f6ffnen. Da es sich um Empfehlungen handelt, ist den Mitgliedstaaten freigestellt, ob sie den darin enthaltenen Aufforderungen folgen. Zumindest \u00fcbergangsweise ist damit aber ein rechtliches Flickst\u00fcck eingesetzt.<\/p>\n<p>Mittlerweile jedoch hat man in der Europol-Arbeitsgruppe des Rates Gefallen an der Idee gefunden, die Konvention zu \u00e4ndern. Die belgische Pr\u00e4sidentschaft pr\u00e4sentierte der Gruppe am 18. Juli eine &#8222;Einkaufsliste&#8220; von insgesamt 26 m\u00f6glichen \u00c4nderungsw\u00fcnschen &#8211; von den genannten operativen Befugnissen \u00fcber die Ausdehnung des Europol-Mandats auf alle im Anhang der Konvention aufgelisteten Delikte, die Klarstellung der Rolle der nationalen Zentralen, die Aufhebung der Verantwortlichkeit Europols f\u00fcr die Richtigkeit von Daten, die es von den Mitglied- oder von Drittstaaten oder Drittstellen (wie z.B. Interpol) erh\u00e4lt, den Zugang Europols zum Schengener Informationssystem, die Kooperation zwischen Europol und Eurojust bis hin zu einer Regelung, die k\u00fcnftige \u00c4nderungen der Konvention nicht mehr von einer parlamentarischen Ratifizierung, sondern einer &#8222;flexibleren&#8220; Beschlussfassung abh\u00e4ngig machen soll &#8211; ein durchaus praktischer Vorschlag, denn angesichts dieses juristischen Flickwerks werden immer neue \u00c4nderungen vonn\u00f6ten sein.[7]<\/p>\n<h4>Justizielle Kontrolle durch Eurojust?<\/h4>\n<p>Nicht erst seit der Debatte um die operativen T\u00e4tigkeiten Europols ist klar, dass das Amt einer wirklichen politischen und justiziellen Kontrolle bedarf. Bisher hat man sich um diese Frage mit der Begr\u00fcndung herumgedr\u00fcckt, Europol sei ja nur eine Intelligence-Einheit ohne exekutive Befugnisse. Eine solche Vorstellung geht von der falschen Voraussetzung aus, dass ein Eingriff in die Pers\u00f6nlichkeitsrechte erst dann stattf\u00e4nde, wenn die Polizei jemanden festnimmt oder eine Wohnung durchsucht. Sp\u00e4testens seit dem Volksz\u00e4hlungsurteil des Bundesverfassungsgerichts hat sich in Deutschland aber das Wissen durchgesetzt, dass staatliche Stellen auch durch die Sammlung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten in die Grundrechte eingreifen. Die informationelle T\u00e4tigkeit von Europol war nie harmlos, sondern beinhaltete \u00fcber die unmittelbare Speicherung von Informationen hinaus, dass gegen die betreffende Person unter Umst\u00e4nden auch handfest ermittelt w\u00fcrde, auch wenn diese Ermittlung nicht durch das Haager Amt selbst, sondern durch nationale Polizeien vorgenommen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Wenn Europol nun auch offiziell operativ wird, ist die Fiktion der blo\u00df informationellen T\u00e4tigkeit des Amtes ohne Au\u00dfenwirkung nicht mehr aufrechtzuerhalten. Dessen waren sich die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfeltreffen von Tampere offenbar bewusst und beschlossen deshalb die Einrichtung einer &#8222;Stelle Eurojust&#8220;, &#8222;in der von den einzelnen Mitgliedstaaten nach Ma\u00dfgabe ihrer Rechtsordnung entsandte Staatsanw\u00e4lte, Richter oder Polizeibeamte mit gleichwertigen Befugnissen zusammengeschlossen sind&#8220;.[8] Die Hoffnung, daraus k\u00f6nnte sich nun endlich eine kontrollierende Instanz entwickeln, wurde jedoch schon in dem Tampere-Beschluss ged\u00e4mpft. Aufgabe der Institution sollte &#8211; so hei\u00dft es in den &#8222;Schlussfolgerungen&#8220; &#8211; in erster Linie die &#8222;sachgerechte Koordinierung der nationalen Staatsanwaltschaften&#8220; und die Unterst\u00fctzung der &#8222;strafrechtlichen Ermittlungen mit OK-Bezug &#8211; insbesondere auf Grundlage von Europol-Analysen&#8220; sein.<\/p>\n<p>Eurojust soll ab 2002 seine Arbeit voll aufnehmen. Die Rechtsgrundlage f\u00fcr die neue Institution wird nicht eine Konvention, sondern nur ein simpler Beschluss des Rates sein; d.h. das Europ\u00e4ische Parlament wird &#8222;konsultiert&#8220;, die nationalen Parlamente haben nichts zu melden. Aber selbst diesem Beschluss hat der Rat am 14. Dezember 2000 vorausgegriffen, indem er ein Provisorium namens Pro-Eurojust in die Welt setzte, das Anfang M\u00e4rz dieses Jahres in Br\u00fcssel seine Arbeit aufnahm. Pro-Eurojust hat im ersten Monat seiner T\u00e4tigkeit bereits 40 F\u00e4lle bearbeitet, so best\u00e4tigte der deutsche Vertreter in diesem Gremium, Dr. Hermann von Langsdorff, bei einer Anh\u00f6rung der Gr\u00fcnen-Bundestagsfraktion am 7. April 2001.<\/p>\n<p>Nach den relativ weit gediehenen Entw\u00fcrfen f\u00fcr den Ratsbeschluss sollen die Mitglieder des &#8222;Kollegiums&#8220; an das nationale Recht ihres Staates gebunden sein.[9] Sie w\u00fcrden quasi als europ\u00e4ischer Au\u00dfenposten ihrer Strafverfolgungsbeh\u00f6rden handeln und w\u00e4ren im Vollbesitz der jeweiligen Rechtshilfebefugnisse, erhielten Zugang zu ihrem Strafregister und zum Schengener Informationssystem. F\u00fcr Beschl\u00fcsse des Kollegiums als Ganzem soll eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich sein.<\/p>\n<p>Eurojust soll die M\u00f6glichkeit erhalten, die Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten um die Aufnahme von Ermittlungen zu ersuchen oder &#8222;sich damit einverstanden (zu) erkl\u00e4ren, dass ein anderer Mitgliedstaat gegebenenfalls besser in der Lage ist, zu bestimmten Tatbest\u00e4nden &#8230; die Strafverfolgung aufzunehmen&#8220; (Art. 6 Abs. 2 und 3). Eurojust wird damit in die Lage versetzt, durch eine informelle Absprache zu bestimmen, ob und in welchem Mitgliedstaat gegen eine Person ermittelt wird. Hinter einer solchen Regelung lauert die Gefahr des &#8222;forum-shopping&#8220;, d.h. der Auswahl des Gerichtsstandes nach willk\u00fcrlichen Kriterien wie dem erwartbar hohen Strafma\u00df oder dem besonders weiten Rahmen f\u00fcr problematische Ermittlungsmethoden.<\/p>\n<p>Eurojusts Zust\u00e4ndigkeit umfasst die Delikte, die im Kompetenzbereich von Europol einerseits und der EG-Betrugsbek\u00e4mpfungsbeh\u00f6rde OLAF andererseits liegen. Hinzu kommen zus\u00e4tzlich Geldw\u00e4sche, Umwelt- und Computerkriminalit\u00e4t sowie alle anderen Straftaten, sofern eine nationale Beh\u00f6rde darum ersucht.<\/p>\n<p>Dass Eurojust zu einer justiziellen Kontrollinstanz f\u00fcr Europol w\u00fcrde, kann angesichts der vorliegenden Entw\u00fcrfe ausgeschlossen werden. Eurojust soll Europol &#8222;auf dessen Ersuchen hin Beistand (leisten), insbesondere durch Abgabe von Gutachten auf der Grundlage der von Europol vorgenommenen Analysen&#8220; (Art. 6 Abs. 3 Bst. g). Gegen\u00fcber Europol hat das Kollegium kein Informationsrecht; vielmehr werden beide Stellen aufgefordert, &#8222;unter Ber\u00fccksichtigung ihrer jeweiligen Befugnisse&#8220; die notwendigen Informationen auszutauschen. Die Beziehungen der &#8222;Partner&#8220; sollen in einem Abkommen geregelt werden. Subjektive Datenschutzrechte werden genauso wenig formuliert wie Rechte der Beschuldigten und der Verteidigung.<\/p>\n<h5>Ben Hayes ist Mitarbeiter von Statewatch in London.<br \/>\nHeiner Busch ist Redakteur von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6>[1] Ratsdok. 7267\/01 ADD 1 v. 17.4.2001 sowie 11030\/99 v. 20.9.1999<br \/>\n[2] Ratsdok. 13844\/98 JAI 41<br \/>\n[3] EDU: EU-Manual on Controlled Deliveries, File no. 2571-14r4 , The Hague 18.6.1998<br \/>\n[4] s. Statewatch 2000, no. 2, pp. 2f.<br \/>\n[5] Ratsdok. 5845\/00 Europol 1 v. 8.2.2000 und 5845\/00 ADD 1 v. 11.2.2000<br \/>\n[6] Dok. 5845\/00 v. 8.2.2000<br \/>\n[7] 10979\/01 Europol 65 v. 18.7.2001<br \/>\n[8] Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Pressemitteilung Nr. 200\/99 v. 16.10.1999<br \/>\n[9] letzte uns vorliegende Fassung: Ratsdok. 7408\/01 Eurojust 7 v. 29.3.2001<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Ben Hayes und Heiner Busch Seit dem Amsterdamer Vertrag steht fest: Europol soll &#8222;operative&#8220;<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,75],"tags":[363,556,569,1510],"class_list":["post-1592","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-069","tag-bverfg","tag-eurojust","tag-europol","tag-vertrag-von-amsterdam"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1592","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1592"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1592\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1592"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1592"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1592"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}