{"id":15935,"date":"2019-11-16T13:22:39","date_gmt":"2019-11-16T13:22:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=15935"},"modified":"2019-11-16T13:22:39","modified_gmt":"2019-11-16T13:22:39","slug":"literatur-62","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=15935","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Zu den weitgehend unbekannten Feldern der deutschen \u201eSicherheitsarchitektur\u201c geh\u00f6rt der Zoll. Nicht, dass die B\u00fcrger*innen ihn nicht kennen w\u00fcrden, denn er ist durchaus pr\u00e4sent. Aber das Wissen \u00fcber die Institution Zoll ist gering. Das gilt in besonderem Ma\u00dfe f\u00fcr die wissenschaftliche und \u00f6ffentliche Besch\u00e4ftigung mit ihm. Das Desinteresse am Zoll mag damit zusammenh\u00e4ngen, dass er sich als Teil der Finanzverwaltung mit den grenz\u00fcberschreitenden Warenstr\u00f6men besch\u00e4ftigt und darauf achten soll, dass Z\u00f6lle und Steuern in die Staatskasse korrekt abgef\u00fchrt werden. Wenn auch der Schmuggel der kleinen Leute (Kaffee, Zigaretten, Alkohol) zum b\u00fcrgerlichen Alltag geh\u00f6rt(e), so stand die Legitimit\u00e4t von Z\u00f6llen und Steuern, die das Gemeinwesen finanzieren sollen, grunds\u00e4tzlich nicht infrage. Vielleicht r\u00fchrt die unhinterfragte Legitimit\u00e4t des Zolls aus diesem Zusammenhang.<!--more--><\/p>\n<p>Nun haben sich die Aufgaben des Zolls in den vergangenen Jahrzehnten erheblich ver\u00e4ndert. Einerseits sind die Zollgrenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen entfallen, andererseits hat die globale \u00f6konomische Verflechtung erheblich zugenommen, so dass von einer Abnahme zollrelevanten Handels nicht die Rede sein kann. Andererseits sind dem Zoll in den vergangenen Jahren neue Aufgaben \u00fcbertragen worden, die seine Zust\u00e4ndigkeit weit \u00fcber Grenz- und Importkontrollen hinaus ausdehnen. Liegt noch die Exportkontrolle nahe am traditionellen T\u00e4tigkeitsbereich, so erweiterte sich die Bedeutung des Zolls erheblich, seit er mit der Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit, der Einhaltung des Mindestlohnes und der Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche beauftragt wurde. Auch in diesen Feldern geht es um Einnahmen und potenzielle Einnahmeverluste des Staates (oder der Sozialversicherungen), womit seine Zust\u00e4ndigkeit sachlich begr\u00fcndet wird. Bereits der alte Zoll stellte eine \u201eSonderpolizei\u201c des Bundes dar, und durch den grenz\u00fcberschreitenden Charakter der Bet\u00e4ubungsmittelkriminalit\u00e4t nahm die kriminalistische Relevanz und die Kooperation mit den Polizeien im Inland seit den 1970er Jahren zu. Aber erst die neuen Aufgaben verwandelten ihn in eine im Inland operierende Polizei, die in verschiedenen Bereichen (Baustellen, Arbeitsst\u00e4tten, Finanztransaktionen) aufgrund von Sonderrechten t\u00e4tig wird, die zum Teil weit \u00fcber die polizeilichen Befugnisse hinausgehen. Diese Verwandlung einer urspr\u00fcnglich prim\u00e4r fiskalisch mit dem Au\u00dfenwirtschaftsverkehr zu einer im Innern mit der Kriminalit\u00e4tskontrolle befassten Beh\u00f6rde ist von der kritischen \u00d6ffentlichkeit bisher nur am Rande, von der Wissenschaft so gut wie nicht zur Kenntnis genommen worden.<\/p>\n<p><strong>M\u00fcller, Volker:<\/strong> <em>Der Zoll, in: Voigt, R. (Hg.): Handbuch Staat, Wiesbaden 2018, S. 939-952<\/em><\/p>\n<p>F\u00fcr den Kontext, in dem der Zoll hier von Interesse ist, ist der Aufsatz von M\u00fcller nur durch das interessant, was er verschweigt. Seine Ausf\u00fchrungen enden mit dem Satz: \u201eDer Zoll ist das Bindeglied zwischen B\u00fcrgern, Wirtschaft und Staat und versteht sich im legalen Raum weniger als das \u201aGegen\u00fcber\u2018, sondern vielmehr als der F\u00f6rdernde und hilfreich zur Seite stehende Partner.\u201c Der Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung durch den Zoll widmet der Autor weniger als drei (lapidare) Zeilen. Der \u201eFinanzkontrolle Schwarzarbeit\u201c r\u00e4umt er immerhin eine dreiviertel Seite ein. Sie leiste einen \u201eBeitrag zur Gleichbehandlung aller Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sorgt f\u00fcr eine regelkonforme Belastung aller Beteiligten und damit auch f\u00fcr die vom Gesetzgeber vorgesehene Zahlung der Sozialabgaben und der Steuern.\u201c Angesichts dieser kritiklosen Beschreibung wundert es nicht, dass der Autor kein Wort zur Fernmelde\u00fcberwachung durch den Zoll, nichts zu den Dateien des Zolls oder zu den Formen der Kooperation mit den Polizeien schreibt.<\/p>\n<p><strong>Nolte, R\u00fcdiger:<\/strong> <em>Der Zoll. Die Vielfalt als strategische Basis eines funktionalen Systemdesigns, in: Lange, Hans-J\u00fcrgen; Wendekamm, Michaela (Hg.): Die Verwaltung der Sicherheit, Wiesbaden 2018, S. 183-204<\/em><\/p>\n<p>Eine weitere kritikfreie Abhandlung zum Zoll, hier aus organisationswissenschaftlicher Perspektive. Hinter dem sprachlichen Aufwand muss man lange nach der Wirklichkeit des Zolls suchen. Die Errichtung der Generalzolldirektion 2016 wird als zukunftsweisender Meilenstein der Organisationsentwicklung gefeiert. Fazit: \u201eDurch die gew\u00e4hlte Form der Innendifferenzierung wird die Gesamtorganisation Zoll in die Lage versetzt, \u2026 die Probleml\u00f6sungs-, Lern- und Anpassungsf\u00e4higkeit des Systems signifikant zu erh\u00f6hen und dessen Funktionalit\u00e4t im Interesse des gesamtgesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Nutzens nachhaltig sicherzustellen.\u201c (S. 203) F\u00fcr CILIP-Leser*innen uninteressant.<\/p>\n<h4>Aus dem Netz<\/h4>\n<p><a href=\"https:\/\/www.zoll.de\">https:\/\/www.zoll.de<\/a><\/p>\n<p>Die offizielle Internetpr\u00e4senz des Zolls ist umfassend, wobei sich die Mehrzahl der Informationen auf zollrechtliche Bestimmungen und Verfahren im engeren Sinne bezieht. Im Hinblick auf die Institution \u201eZoll\u201c finden sich interessante Angaben in der Rubrik \u201eDer Zoll\u201c. Dort werden die herk\u00f6mmlichen Aufgaben unter \u201eEinnahmen f\u00fcr Deutschland und Europa\u201c vorgestellt. Aufschlussreicher f\u00fcr den neuen Zoll sind die beiden anderen Bereiche \u201eSchutz f\u00fcr B\u00fcrger, Wirtschaft und Umwelt\u201c und \u201eInternational\u201c. Die internationalen Aufgaben des Zolls erstrecken sich von der Amts- und Rechtshilfe \u00fcber den Informationsaustausch zu Zwecken des Risikomanagements, die Exportkontrolle und die Arbeit in \u201eGemeinsamen Zentren\u201c bis zum Kampf gegen grenz\u00fcberschreitende Kriminalit\u00e4t sowie zur Mitarbeit in internationalen Gremien (u.a. Europol und OLAF) und zur Entsendung von \u201eZollverbindungsbeamten\u201c, die gegenw\u00e4rtig in 17 L\u00e4ndern \u201estationiert\u201c sind.<\/p>\n<p>Noch deutlicher wird der polizeiliche Charakter des Zolls im T\u00e4tigkeitsbereich \u201eSchutz f\u00fcr B\u00fcrger, Wirtschaft und Umwelt\u201c. Hier sind neben den alten (Schmuggel, Produktpiraterie, Au\u00dfenwirtschafts\u00fcberwachung) auch die neueren versammelt: Schwarzarbeits- und Terrorismusbek\u00e4mpfung sowie die Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung durch die Financial Intelligence Unit. Unter \u201eMaritime Aufgaben\u201c f\u00e4llt neben der Erhebung von Steuern und Z\u00f6llen der Schutz der EU-Au\u00dfengrenze und der Umweltschutz auf See sowie die Hilfe in Notf\u00e4llen; koordiniert im Maritimen Sicherheitszentrum in Cuxhaven mit sechs anderen Landes- oder Bundesbeh\u00f6rden mit maritimen Vollzugs- und Sicherheitsaufgaben.<\/p>\n<p>Zweifel am vollzugspolizeilichen Charakter des Zolls werden unter der \u00dcberschrift \u201eSpezialeinheiten Zoll\u201c ausger\u00e4umt. Denn der Zoll verf\u00fcgt \u00fcber \u201eObservationseinheiten\u201c (OEZ), die zu Recht mit den polizeilichen Mobilen Einsatzkommandos (MEK) verglichen werden. Und er verf\u00fcgt \u00fcber eine \u201eZentrale Unterst\u00fctzungsgruppe\u201c (ZUZ) (vergleichbar den polizeilichen Spezialeinsatzkommandos, SEK), die den Schutz von Z\u00f6llner*innen bei gef\u00e4hrlichen Eins\u00e4tzen gew\u00e4hrleisten sollen. Die ZUZ besteht seit 1994 und ist in die Bereiche \u201eZugriffsgruppe\u201c und \u201eOperative Technikgruppe\u201c gegliedert. Im Jahr 2015 hat die ZUZ \u201e85 Einsatzlagen im gesamten Bundesgebiet erfolgreich bew\u00e4ltigt\u201c.<\/p>\n<h4>Sonstige Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Kleffner, Heike\/ Meisner, Matthias (Hg.): <\/strong><em>Extreme Sicherheit. Rechtsradikale in Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr und Justiz, Freiburg im Breisgau (Verlag Herder) 2019, 320 S., 24,00 EUR<\/em><\/p>\n<p>Die Vorg\u00e4nge und Personen, die in den 30 Beitr\u00e4gen dieses Bandes vor- und dargestellt werden, sind f\u00fcr diejenigen, die die j\u00fcngere Zeitgeschichte verfolgen, nicht neu: Franco A., Nordkreuz, Prepper, Reichsb\u00fcrger, NSU 2.0, die Verfassungsschutzpr\u00e4sidenten Helmut Roewer und Hans-Georg Maa\u00dfen etc. Diese und weniger prominente F\u00e4lle ergeben einen Einblick in die personalen Verbindungen und die ideologische N\u00e4he zwischen Sicherheitsapparaten und Rechtsextremismus. Genauer: Der Band pr\u00e4sentiert eher personen- und anlassbezogene Hinweise als \u201eEinblicke\u201c. Denn er stellt dar, was mehr oder weniger zuf\u00e4llig \u2013 durch journalistische Recherche, mitunter als Nebenfolge polizeilicher Ermittlungen, durch politische Initiative oder anwaltliche Beobachtungen \u2013 bekannt wurde. Und nur in Ans\u00e4tzen enth\u00e4lt das Buch Hinweise auf die Verbindung der \u201eApparate\u201c, denn die Beitr\u00e4ge bleiben \u00fcberwiegend bei der Darstellung von bestimmten Vorg\u00e4ngen und von Personen (-ver\u00adbin\u00addungen).<\/p>\n<p>In ihrer Einleitung schreiben die Herausgeberin und der Herausgeber, das Ziel der Ver\u00f6ffentlichung sei eine \u201eBestandsaufnahme\u201c (S. 27) der \u201erechten Netzwerke im Staatsapparat\u201c (S. 13); die Ver\u00f6ffentlichung soll \u201eeine dringend notwendige Debatte ansto\u00dfen\u201c und zugleich denjenigen den R\u00fccken st\u00e4rken, die sich der rechtsextremen Durchdringung in den Apparaten in den Weg stellen (S. 23). Im Hinblick auf die \u00f6ffentliche Debatte wirkt das Dargestellte zun\u00e4chst erschlagend-erschreckend: \u201eerschlagend\u201c, weil die meist von (investigativen) Journalist*innen verfassten Beitr\u00e4ge quer durch die Republik und \u00fcber die Apparate hinweg Personen, Verflechtungen, rechtsextreme \u00dcberzeugungen und \u201eUmtriebe\u201c nachzeichnen, die das Ausma\u00df des Problems erahnen lassen; \u201eerschreckend\u201c ist das Dargestellte, weil es um die demokratische Integrit\u00e4t des harten Kerns der staatlichen Exekutive geht: Polizei, Geheimdienst, Justiz. Es w\u00e4re auch nicht belanglos, wenn die Bau\u00e4mter oder die Gesundheitsverwaltung N\u00e4he zum Rechtsextremismus aufwiesen, dass diese N\u00e4he aber bei jenen Teilen des Staatsapparates aufgezeigt werden kann, die den demokratischen Staat und seine Rechtsordnung sichern sollen, das macht deren besondere Brisanz aus. Versch\u00e4rft wird diese durch den Umstand, dass die politisch Verantwortlichen die Probleme entweder ignorieren oder verharmlosen.<\/p>\n<p>Knapp zwei Drittel der Beitr\u00e4ge besch\u00e4ftigen sich mit den im Untertitel genannten Apparaten, davon allein acht mit dem Komplex Rechtsextremismus in der Polizei. Die \u201eDienste\u201c sind allein durch den Blick auf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden vertreten, die Neugier in Richtung Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischem Abschirmdienst bleibt ungestillt (wie \u00fcbrigens auch mit R\u00fccksicht auf den Schwerpunkt dieses Heftes der Zoll). Diesen Darstellungen vorangestellt sind zwei \u00fcbergreifende Zug\u00e4nge: \u201eMit Sicherheit: Keine Einzelf\u00e4lle\u201c \u00fcberschreibt f\u00fcnf Beitr\u00e4ge, die von einem \u00dcberblick \u00fcber Soldaten und Polizisten als AfD-Parlamentarier bis zu den an Staatsdiener adressierten Aufruf zum Widerstand reichen. Im Abschnitt \u201eGrauzonen\u201c bezieht sich das \u201egrau\u201c auf den Verdacht, dass die Polizei rechtsextreme Angriffe vielleicht deshalb nicht mit dem n\u00f6tigen Engagement verfolgt, weil sie mit den Angreifer*innen sympathisiert: etwa beim Angriff auf den Leipziger Stadtteil Connewitz im Januar 2016 oder die undurchsichtige Rolle der Berliner Polizei angesichts der Anschlagserie in Berlin-Neuk\u00f6lln.<\/p>\n<p>Der Band beinhaltet so viele Beispiele des eigentlich Unglaublichen, dass ihm eine weite Verbreitung zu w\u00fcnschen ist, damit die notwendige Debatte \u00fcber den Zustand der Apparate Innerer Sicherheit gef\u00fchrt wird. Es ist ein aktueller Band, der in die Tagespolitik eingreifen will. Das ist sein Vorzug, aber auch seine Begrenzung. Denn der Band l\u00e4sst die Lesenden etwas ratlos zur\u00fcck. Zum einen sind die dargestellten Verflechtungen verwirrend, die selben Personen tauchen mehrfach in unterschiedlichen Zusammenh\u00e4ngen auf (so dass der Skeptiker fragt: Ist das Problem so klein, dass immer wieder dieselben Beispiele genannt werden m\u00fcssen?), und unbestrittene Fakten stehen neben Vermutungen. Zum anderen w\u00e4re eine analysierende Perspektive auf das Dargestellte sicher hilfreich gewesen. Denn die verflochtene Durchdringung taucht in unterschiedlichen Formen auf: Weitergabe von Informationen, verschleppte Ermittlungen, milde Strafverfolgung, Nutzung dienstlicher Kenntnisse zu politischen Zwecken, rechtsextrem motivierte Handlungen innerhalb oder au\u00dferhalb des Dienstes, aktive Unterst\u00fctzung oder Unterlassung, strafbare oder legale, unerw\u00fcnschte oder institutionell vorgegebene Handlungen. Hier h\u00e4tte eine Systematisierung ein wenig Klarheit schaffen k\u00f6nnen. Gerade auch im Hinblick auf die notwendigen Konsequenzen: Mit der Wiederbelebung der \u201eRegelanfrage f\u00fcr Staatsdiener\u201c und damit mit der St\u00e4rkung des Verfassungsschutzes lieb\u00e4ugeln mehrere Beitr\u00e4ge. Andere favorisieren einen kulturellen Wandel in den Apparaten (innere F\u00fchrung). Auch die Verharmlosungen durch die politisch Verantwortlichen wird mehrfach angesprochen, ohne dass deren Motive er\u00f6rtert wurden. Kurz: Lesenswerte und politisch notwendige Einblicke in eine gef\u00e4hrliche Entwicklung, die weitere Beobachtung, Diskussion und Analyse erfordern.<\/p>\n<p><strong>Abdul-Rahman, Laila; Esp\u00edn Grau, Hannah; Singelnstein, Tobias:<\/strong> <em>Polizeiliche Gewaltanwendungen aus Sicht der Betroffenen. Zwischenbericht zum Forschungsprojekt \u201eK\u00f6rperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen\u201c (KviAPol). Ruhr-Universit\u00e4t Bochum, 17.9.2019, https:\/\/kviapol.rub.de<\/em><\/p>\n<p>Eine bundesweite Medienresonanz, einschlie\u00dflich der Kritik der polizeilichen Interessenvertreter, l\u00f6ste die Ver\u00f6ffentlichung dieses Zwischenberichts aus. Zum ersten Mal wird in Deutschland der Versuch unternommen, systematisch Licht in die Praxis polizeilicher Gewaltanwendung zu bringen. F\u00fcr die Dienstherren der Polizei w\u00e4re es durchaus einfacher, entsprechende Daten zu produzieren: Man f\u00fchre nur entsprechende Meldepflichten ein: Schlagstockeinsatz, Schl\u00e4ge und Tritte, sonstige physische Gewalthandlungen im Dienst. Einen solchen Meldedienst gibt es nicht, er k\u00f6nnte mit der \u201eSicht der Betroffenen\u201c abgeglichen werden und Hinweise auf das Verh\u00e4ltnis von illegaler und legaler Gewalt durch die Polizei geben. Die politisch Verantwortlichen haben kein Interesse daran, Wissen \u00fcber die Wirklichkeit und die Abgr\u00fcnde des staatlichen Gewaltmonopols zu erzeugen.<\/p>\n<p>Umso wichtiger ist das Projekt \u201eKviA-Pol\u201c, das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gef\u00f6rdert wird. Der Zwischenbericht wertet die Daten aus, die zum Jahreswechsel 2018\/19 erhoben wurden. Im zweiten Teil des Projekts sollen diese Befunde mit den Aussagen aus Expert*inneninterviews zusammengef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Angesichts seiner methodischen Anlage (Online-Befragung im Schneeball-Verfahren mit insgesamt 3.375 ausgewerteten Frageb\u00f6gen) betonen die Autor*innen mehrfach, dass es sich um keine repr\u00e4sentative Studie handelt, die Befunde deshalb nicht verallgemeinert werden k\u00f6nnen. Trotz der in Richtung und Ausma\u00df unbekannten Verzerrungen, gibt die Erhebung wichtige Hinweise f\u00fcr die Realit\u00e4t polizeilicher Gewaltanwendungen. Da es sich um eine Opferbefragung handelt, bleibt auch unbestimmt, inwiefern es sich um rechtlich zul\u00e4ssige oder unzul\u00e4ssige Gewalt handelte. In 326 Frageb\u00f6gen hatten die Betroffenen Kenntnis \u00fcber die juristische W\u00fcrdigung der Gewaltanwendung: 93 Prozent der Verfahren waren eingestellt worden, nur bei sieben Prozent wurde Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen. Hier best\u00e4tigt die Studie einen bekannten Sachverhalt \u2013 freilich ohne kl\u00e4ren zu k\u00f6nnen, ob vorschnelle Anzeigen der Opfer oder die Nachsichtigkeit der Justiz zur geringen Anklagequote f\u00fchrten.<\/p>\n<p>Im Hinblick auf die Merkmale polizeilicher Gewaltanwendung ergeben die Frageb\u00f6gen folgendes Bild: Mehr als die H\u00e4lfte (55 Prozent) der Gewalthandlungen fanden im Kontext von Demonstrationen und politischen Veranstaltungen, ein Viertel im Zusammenhang mit Sport- und anderen Gro\u00dfveranstaltungen statt; die restlichen 20 Prozent verteilten sich auf verschiedene Situationen (u.a. Eins\u00e4tze bei Konflikten). 72 Prozent der Antworten stammen von M\u00e4nnern, 71 Prozent besitzen die Fachhochschul- oder Hochschulreife, aber nur 16 Prozent verf\u00fcgen \u00fcber einen Migrationshintergrund. Diese Zusammensetzung variiert bei den drei Kontexten der Gewaltaus\u00fcbung. Insgesamt deutet sie aber darauf hin, dass die Untersuchung das Ausma\u00df von Polizeigewalt eher unter- als \u00fcbersch\u00e4tzt, weil nicht plausibel ist, dass hochqualifizierte Inl\u00e4nder die am st\u00e4rksten von Polizeigewalt betroffene Gruppe ist. Die Gewaltanwendungen geschahen \u00fcberwiegend im \u00f6ffentlichen Raum. Sie resultierten \u00fcberwiegend aus einer schnellen Eskalation des Geschehens und f\u00fchren bei 71 Prozent der Befragten zu physischen Verletzungen (davon 19 Prozent mit nach eigenen Angaben schweren Verletzungen, die bei insgesamt 4 Prozent zu bleibenden Sch\u00e4den f\u00fchrten). Dabei erleiden diejenigen, die nicht im Rahmen von Demonstrationen oder Gro\u00dfveranstaltungen Opfer wurden, die schwersten Beeintr\u00e4chtigungen.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich enth\u00e4lt der Bericht Aussagen zum Verh\u00e4ltnis von Hell- und Dunkelfeld polizeilicher Gewaltanwendung. Lediglich 14 Prozent der Befragten hatte die Gewaltanwendung anzeigt, d.h. 86 Prozent sind im Dunkelfeld offizieller Statistiken geblieben. Da die Autor*innen vermuten, dass bei denjenigen, die sich an der Befragung beteiligt haben, die Bereitschaft, das Erlebte auch anzuzeigen, nicht geringer ist als bei allen Gewaltopfern, sch\u00e4tzen sie das Dunkelfeld auf das f\u00fcnf- bis sechsfache des angezeigten Hellfeldes.<\/p>\n<p>Der Zwischenbericht liefert zun\u00e4chst eine Beschreibung. Es bleibt abzuwarten, welche Schlussfolgerungen sich ergeben, wenn die Befunde mit den Expert*inneninterviews in Beziehung gesetzt werden. (alle: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><strong>Schulz, Sara:<\/strong> <em>Die freiheitliche demokratische Grundordnung. Ergebnis und Folgen eines historisch-politischen Prozesses, Weilerswist (Velbr\u00fcck Wissenschaft) 2019, 404 S. 49,90 EUR<\/em><\/p>\n<p>Die \u201efreiheitliche demokratische Grundordnung\u201c (fdGO) soll \u2013 nicht nur nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts \u2013 diejenigen Grundprinzipien darstellen, die f\u00fcr einen freiheitlichen Verfassungsstaat und die Demokratie schlechthin unentbehrlich sind. Durch Partei- und Vereinsverbote, vor allem aber durch den Verfassungsschutz und die exekutive Definitionshoheit dar\u00fcber, wer sich auf dem Boden der fdGO und damit im Rahmen der legitimen politischen Auseinandersetzung bewegt, nimmt sie einen wesentlichen Stellenwert im politischen Diskurs der Bundesrepublik ein; zumeist jedoch als Grundlage denn als Gegenstand der politischen Auseinandersetzung. Dass dieser vermeintliche \u201eWesenskern\u201c keineswegs \u00fcberhistorisch und unver\u00e4nderlich \u00fcber aller Politik schwebt, sondern vor allem dazu dient, den Staat und die herrschende Ordnung gegen emanzipatorische Bestrebungen abzusichern, zeigt die Politikwissenschaftlerin Sarah Schulz in ihrer Dissertation eindrucksvoll auf. Sie geht dem Paradox nach, dass jener Begriff, der den Kern eines liberalen demokratischen Rechtsstaats darstellen soll, vor allem dazu dient, politische Akteur*innen zu \u00fcberwachen, politische Teilhabe von dem Bekenntnis zu einer sehr spezifischen Form des b\u00fcrgerlichen Staates abh\u00e4ngig zu machen und legale Kritik als illegitim zu kennzeichnen und zu bek\u00e4mpfen.<\/p>\n<p>Dazu zeichnet Schulz zum einen den Entstehungszusammenhang des Konzeptes der \u201ewehrhaften Demokratie\u201c in der Bundesrepublik nach. Konzeption und inhaltliche Bestimmung der fdGO standen keineswegs von vornherein fest oder sind gar zentral im Grundgesetz selbst angelegt. Die geforderte Wehrhaftigkeit richtete sich schon w\u00e4hrend der Beratungen zum Grundgesetz weniger gegen autorit\u00e4re Tendenzen im Staat selbst, sondern zusehends gegen eine vermeintliche kommunistische Bedrohung: Die Freiheitlichkeit der Demokratie sollte auch als Absage an eine \u201eVolksdemokratie\u201c sowjetischer Pr\u00e4gung verstanden werden. Die Konkretisierung des Begriffs, ihre \u00dcberh\u00f6hung zum \u00fcberhistorischen Wesenskern der Verfassung, vor allem aber die paradoxe Tatsache, dass die Grundprinzipien einer liberalen Verfassung nicht staatliche Akteur*innen, sondern ihre B\u00fcrger*innen binden, hat ihren Ursprung im antikommunistischen politischen Strafrecht der fr\u00fchen Bundesrepublik, wie Schulz an Beispielen aus den 50er Jahren ausf\u00fchrlich belegt.<\/p>\n<p>Die Ursachen dieser Entwicklung, die bis heute dazu beitr\u00e4gt, dass nicht eine autorit\u00e4re Aush\u00f6hlung und Transformation des Staates als zentrale Bedrohung f\u00fcr Demokratie und Rechtsstaat angesehen werden, sondern auf Grundlage der uns\u00e4glichen Extremismusdoktrin die Gefahr f\u00fcr die Demokratie vor allem links gesucht wird, sieht Schulz in institutionellen und personellen Kontinuit\u00e4ten, die sie bis zum Methodenstreit der Weimarer Staatsrechtslehre zur\u00fcckverfolgt.<\/p>\n<p>In der Bundesrepublik habe sich die \u201ez\u00e4hlebige Nachkriegslegende\u201c (Ingeborg Maus) durchsetzen k\u00f6nnen, dass die \u2013 bald wieder auf ihren Posten sitzenden \u2013 Funktionseliten in Justiz und Exekutive im NS lediglich auf Grundlage eines naiven Rechtspositivismus Recht und Gesetz angewendet h\u00e4tten. Diese (auch der Selbstexkulpation dienenden) Vorstellung ersetzt die Analyse der strukturellen Ursachen des NS durch die Betonung des Scheiterns der Weimarer Demokratie. Dem h\u00e4lt Schulz entgegen, dass gerade die Justiz im NS \u00a0&#8211; mit ihrem radikalen Antipositivismus und der Ablehnung der Formalit\u00e4t des Rechts in der Tradition der antiliberalen deutschen Staatsrechtslehre &#8211; ein \u201esub\u00adstanzhaltiges Recht\u201c einforderte, das sie gegen eine \u201efunktionalistische Wertneutralit\u00e4t\u201c (Carl Schmitt) des liberalen Verfassungsdenkens ins Felde f\u00fchrte. In dieser Tradition begr\u00fcndet sieht Schulz eine \u201emateriale Rechtsstaatskonzeption\u201c, der auch das Bundesverfassungsgericht im NPD-Urteil von 2017 noch folgt, wenn es betont, dass die fdGO eine wertgebundene Ordnung sei. Da aber das Emanzipationsversprechen des Rechts gerade in der \u2013 durch die abstrakte Gleichheit in der politischen Auseinandersetzung er\u00f6ffneten \u2013 M\u00f6glichkeit auch grundlegender gesellschaftlicher Ver\u00e4nderung besteht, f\u00fchrt eine Verpflichtung politischer Akteur*innen auf bestimmte Inhalte zu deren Integration bzw. Inkorporierung in den Staat innerhalb der Grenzen des bereits Vorherbestimmten und folglich ihrer politischer Beschr\u00e4nkung. Wenn zugleich dem Inlandsgeheimdienst, trotz seines Agierens im NSU-Komplex und der Causa Maa\u00dfen, die Definitionshoheit \u00fcber diese Grenzen zugestanden werden und weiterhin eine Kompetenzerweiterung dieser Exekutive als \u201aDemokratieschutz\u2018 verkauft werden kann, so ist Schulz in ihrer theoretisch fundierten, wissenschaftlich und politisch so klugen wie streitbaren Arbeit in ihren zentralen Schlussfolgerungen zu folgen: Die fdGO ist vor allem ein flexibel anwendbares Instrument zur Einhegung demokratischen Handelns, politisches Handeln aber muss sich unabh\u00e4ngig von der Definitionsmacht staatlicher Beh\u00f6rden entfalten. (Tom Jennissen)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Zu den weitgehend unbekannten Feldern der deutschen \u201eSicherheitsarchitektur\u201c geh\u00f6rt der Zoll. 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