{"id":15939,"date":"2019-11-16T14:02:41","date_gmt":"2019-11-16T14:02:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=15939"},"modified":"2019-11-16T14:02:41","modified_gmt":"2019-11-16T14:02:41","slug":"was-macht-und-darf-der-zoll-eine-einleitung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=15939","title":{"rendered":"Was macht und darf der Zoll? &#8211; Eine Einleitung"},"content":{"rendered":"<h3>Eric T\u00f6pfer<\/h3>\n<p><strong>Der Zoll ist nicht nur Finanzverwaltung, sondern auch Polizei des Bundes. Entsprechend spielt er eine zentrale Rolle im Feld der Inneren Sicherheit. Gleichwohl steht er im Schatten von Polizei und Diensten, und die b\u00fcrgerrechtliche Kritik interessiert sich nur selten f\u00fcr seine Aktivit\u00e4ten. Der Artikel gibt einen einleitenden \u00dcberblick in die vielf\u00e4ltigen Aufgaben, Befugnisse und die Organisation der Zollverwaltung und zeichnet nach, wie sich diese im Lauf der Zeit gewandelt haben.<\/strong><\/p>\n<p>Der Zoll: Etwa 40.000 Mitarbeiter*innen zwischen Finanzverwaltung und Vollzugsdienst.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Zust\u00e4ndig sind sie laut Abgabenordnung (AO) f\u00fcr die Erhebung von Z\u00f6llen und Bundessteuern sowie nach \u00a7 1 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) f\u00fcr die zollamtliche \u00dcberwachung des grenz\u00fcberschreitenden Waren- und Bargeldverkehrs, f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Geld\u00adw\u00e4sche und sonstige durch andere Vorschriften \u00fcbertragene Aufgaben. Zu nennen ist hier insbesondere die Bek\u00e4mpfung von informeller Arbeit und illegaler Besch\u00e4ftigung nach \u00a7 2 Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfungs\u00adgesetz (SchwarzArbG). <!--more-->Dabei vollstreckt der Zoll nicht nur eigene Geldforderungen gegen\u00fcber Schuldner*innen, sondern auch f\u00fcr sogenannte Fremdgl\u00e4ubiger wie gesetzliche Krankenkassen oder die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit. 2018 sammelte die Zollverwaltung Abgaben in H\u00f6he von 141 Milliarden Euro f\u00fcr den Bund und die EU ein. Der Gro\u00dfteil davon \u2013 Verbrauchssteuern wie die Energie-, Tabak- oder Branntweinsteuern, die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Luftverkehr- und die Kraftfahrzeugsteuer \u2013 f\u00fcllte das Staatss\u00e4ckel des Bundes zu mehr als einem Drittel. Z\u00f6lle, die seit Jahren direkt in den Haushalt der EU weiterwandern, machten mit 5,1 Milliarden nur mehr einen Bruchteil der vom Zoll erhobenen Abgaben aus. Daneben trieb der Zoll mehr als eine Milliarde Euro f\u00fcr Fremdgl\u00e4ubiger ein.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Wiedererrichtet in der Tradition der 1919 zentralisierten Zollverwaltung des Deutschen Reichs untersteht der Zoll der Bundesrepublik gem\u00e4\u00df Finanzverwaltungsgesetz (FVG) dem Bundesministerium der Finanzen. Operativ gesteuert wird seine Arbeit durch die 2016 geschaffene Generalzolldirektion mit Hauptsitz in Bonn, welche die Dienst- und Fach\u00adaufsicht \u00fcber aktuell 43 Hauptzoll\u00e4mter mit ihren 252 nachgeordneten Zoll\u00e4mtern sowie \u00fcber acht Zollfahndungs\u00e4mter f\u00fchrt. Dabei sind die Hauptzoll\u00e4mter als \u00f6rtliche Bundesbeh\u00f6rden nach \u00a7 12 Abs. 2 FVG zust\u00e4ndig f\u00fcr das operative Gesch\u00e4ft, d. h. f\u00fcr die Finanzverwaltungsaufgaben, die zollamtliche \u00dcberwachung, die Grenzaufsicht, die Bek\u00e4mpfung illegaler Besch\u00e4ftigung sowie f\u00fcr die Vollstreckung von Forderungen. Der Zollfahndungsdienst \u2013 bestehend aus dem Zollkriminalamt als Zentralstelle\u00a0 bei der Generalzolldirektion und den Zollfahndungs\u00e4mtern als Ortsbeh\u00f6rden \u2013 unterst\u00fctzt die Hauptzoll\u00e4mter bei ihren Aufgaben, insbesondere, so das Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG), durch die Verh\u00fctung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie die Aufdeckung unentdeckter Straftaten und Steuerf\u00e4lle im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Zolls.<\/p>\n<p>Nimmt man die Befugnis zur Anwendung von Zwang als Ma\u00dfstab f\u00fcr die Beantwortung der Frage, wie der Zoll im staatlichen Gewaltmonopol verortet ist, sind nur einige, wenngleich tragende Organisationseinheiten relevant: Nach \u00a7 6 Nr. 2 und 8 des Gesetzes \u00fcber den unmittelbaren Zwang sind es im Wesentlichen die Zollbeamt*innen, die in den Hauptzoll\u00e4mtern den grenz\u00fcberschreitenden Warenverkehr \u00fcber\u00adwachen, Zollgut sichern und die illegale Besch\u00e4ftigung bek\u00e4mpfen oder die f\u00fcr den Zollfahndungsdienst arbeiten, welche zum Einsatz von Gewalt berechtigt sind. Neben den etwa 3.600 Zollfahnder*innen sind dies bei den Hauptzoll\u00e4mtern die rund 4.200 Beamt*innen der Kontrolleinheiten und der Grenzaufsicht sowie weitere 6.900 bei der \u201eFinanzkontrolle Schwarzarbeit\u201c (FKS) \u2013 insgesamt etwa 14.450 Z\u00f6llner*innen.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Sie sind der Vollzugsdienst der Zollverwaltung und werden entsprechend neben Bundespolizei, Bundeskriminalamt und der Polizei des Deutschen Bundestags auch zu den Polizeien des Bundes gerechnet.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Anders hingegen die Vollziehungsbeamt*innen des Zolls, die Vollstreckung gegen\u00fcber Schuldner*innen vollziehen: Sie k\u00f6nnen zwar zu diesem Zweck Wohnungen durchsuchen und bei Widerstand Gewalt anwenden, m\u00fcssen dann aber die Hilfe der Polizei anfordern (\u00a7 287 AO).<\/p>\n<h4>Von der Grenze in die Fl\u00e4che<\/h4>\n<p>Traditionelle Kernaufgabe des Zolls ist die zollamtliche \u00dcberwachung des grenz\u00fcberschreitenden Warenverkehrs. Sie soll sicherstellen, dass Zollgeb\u00fchren und andere Abgaben erhoben sowie Verbote und Beschr\u00e4nkungen eingehalten werden, kurzum, dass staatliche Einnahmen flie\u00dfen und Schmuggel bek\u00e4mpft wird. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Art und Weise der zollamtlichen \u00dcberwachung in Reaktion auf den grundlegenden Wandel der politischen und \u00f6konomischen Rahmenbedingungen erheblich ver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Die wohl einschneidendsten Ver\u00e4nderungen f\u00fcr die Zollverwaltung brachte die europ\u00e4ische Integration. Mit Inkrafttreten der Zollunion am 1. Juli 1968 fielen s\u00e4mtliche Z\u00f6lle innerhalb der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften weg. Sie werden seitdem nur noch auf Waren aus Drittstaaten an den Au\u00dfengrenzen der Zollunion erhoben, d. h. an internationalen Flugh\u00e4fen, den wenigen Freih\u00e4fen und der Grenze zur Schweiz \u2013 und damals auch noch zu D\u00e4nemark und den Staaten des Warschauer Paktes. Damit reduzierte sich der Umfang einer bis dato zentralen Aufgabe der Zollverwaltung erheblich.<\/p>\n<p>Mit der Vollendung des Binnenmarktes am 1. Januar 1993 fielen schlie\u00dflich auch die Zollkontrollen an den Binnengrenzen der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft weg. Zahlreiche Zoll\u00e4mter in den Grenzgebieten wurden aufgel\u00f6st; Personal wurde in gro\u00dfem Stil umgezogen, umgeschult und neuen Verwendungen zugef\u00fchrt.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Allerdings bedeutete dies keinesfalls das Ende von Zollkontrollen. Vielmehr verzichtet der Zollkodex der Europ\u00e4ischen Union auf r\u00e4umlichen Einschr\u00e4nkungen der Kontrollbefugnisse zur Durchsetzung des Zollrechts, und die Kommission erkl\u00e4rte ausdr\u00fccklich, dass die Mitgliedstaaten das Recht h\u00e4tten, \u00fcberall auf ihrem Territorium Kontrollen vorzunehmen.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Entsprechend wurden durch das neue Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) von 1992 die bis dato auf die Zollgrenzbezirke beschr\u00e4nkten Anhalte- und Pr\u00fcfungsrechte auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet. Die herk\u00f6mmliche Befugnis, in Grenzgebieten jederzeit und ohne Anlass Personen und Bef\u00f6rderungsmittel anhalten, Ausweis- und Bef\u00f6rderungspapiere verlangen und Gep\u00e4ck, Fahrzeuge und Ladung pr\u00fcfen zu d\u00fcrfen, gilt seitdem nur noch an den Au\u00dfengrenzen der Zollunion. Jenseits dieses \u201egrenznahen Raums\u201c k\u00f6nnen solche Kontrollen nach \u00a7 10 Abs. 2 ZollVG nunmehr \u00f6rtlich und zeitlich begrenzt durchgef\u00fchrt werden, wenn \u201eGrund zu der Annahme besteht\u201c, dass Waren, die der zollamtlichen \u00dcberwachung unterliegen, mitgef\u00fchrt werden. Liegen \u201ezureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte\u201c vor, dass Personen vorschriftswidrig Waren mitf\u00fchren, k\u00f6nnen diese nach \u00a7 10 Abs. 3 ZollVG durchsucht und zu diesem Zweck ggf. auf eine Dienststelle mitgenommen werden.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> In \u00e4hnlicher Weise wurden auch die Befugnisse zu Eingriffen ins Brief- und Postgeheimnis modifiziert. Vor 1993 war der Zoll nur befugt, Postsendungen zu \u00f6ffnen, die von der Deutschen Post gestellt wurden; Postdienstleister sind seitdem verpflichtet, dem Zoll innereurop\u00e4ische Sendungen zur Pr\u00fcfung vorzulegen, wenn sie den Verdacht haben, dass Verst\u00f6\u00dfe gegen zollrechtliche Vorschriften vorliegen. Zur \u00dcberpr\u00fcfung k\u00f6nnen auch Kontrollen bei den Postdienstleistern durchgef\u00fchrt werden (\u00a7 10 Abs. 4 i.V.m. \u00a7 5 ZollVG).<\/p>\n<p>Infolge der Aufhebung der Grenzkontrollen baute der Zoll erg\u00e4nzend zu den Einheiten an den EU-Au\u00dfengrenzen mobile Kontrollgruppen (MKG) bei den Hauptzoll\u00e4mtern auf, deren Mitglieder sich h\u00e4ufig aus ehemaligen Spezialeinheiten des Grenzdienstes zur Schmuggelbek\u00e4mpfung rekrutierten. 2008 wurden die MKG in Kontrolleinheiten Verkehrs\u00adwege (KEV) umbenannt. 2017 gab es 67 solcher mobiler Kontrolleinheiten mit rund 1.200 Besch\u00e4ftigten.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Die Praxis der etwa 10-k\u00f6pfigen Einheiten \u00e4hnelt den anlassunabh\u00e4ngigen Kontrollen der Bundespolizei. Zeiten und Orte der Kontrollen werden durch Dienstpl\u00e4ne vorgegeben; die Auswahl vor Ort orientiert sich an \u201eallgemeiner z\u00f6llnerischer Erfahrung\u201c, die mehr als das Bauchgef\u00fchl Einzelner sein soll, aber gleichwohl vage bleibt. Allein im Jahr 2010 wurden auf diese Weise fast 890.000 Personen kontrolliert.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Aktuellere Zahlen sind nicht bekannt.<\/p>\n<h4>Risikomanagement<\/h4>\n<p>Einen weiteren grundlegenden Wandel vollzog die zollamtliche \u00dcberwachung als Antwort auf die wachsenden Warenstr\u00f6me im globalisierten Kapitalismus. Das bundesdeutsche \u201eWirtschaftswunder\u201c mit dem massiven Anstieg von Im- und Exporten sowie das Wachstum von Individualverkehr und Tourismus brachten die bundesdeutsche Zollverwaltung, die nach dem Krieg weiterhin unter den Vorgaben des Zollgesetzes von 1939 operierte, bereits in den 1950er Jahren an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. So wuchs die Zahl der Verzollungen von 1952 bis 1959 von 4,2 auf 15,8 Millionen, w\u00e4hrend der Grenzverkehr im gleichen Zeitraum von 88 Millionen auf 337 Millionen Personen anstieg. Angesichts eines stagnierenden Zollpersonalbestands \u2013 auch damals bereits etwa 32.500 Beamte \u2013 suchte man mit dem neuen Zollgesetz von 1960 den Befreiungsschlag. Bestimmte Warengruppen wurden von der sogenannten Gestellungspflicht befreit, nach der praktisch jede Ware durch die Hand eines Zollbeamten laufen musste. An die Stelle des bisherigen Abfertigungsprinzips trat das Veranlagungsprinzip, wonach die entsprechenden Waren lediglich dem Zollamt anzumelden waren. Zugleich wurde die zollamtliche Beschauungspflicht in ein Beschauungsrecht umgewandelt. Durch die M\u00f6glichkeit, unverd\u00e4chtige Zollanmeldungen ohne Beschau freizugeben, sollte die Abfertigung massiv beschleunigt und die Zollverwaltung entlastet werden.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Dieser Schritt bedeutete den Einstieg in das, was heute beim Zoll \u201eRisikomanagement\u201c hei\u00dft: \u201eDer Zoll kontrolliert gezielt, um den Warenfluss so wenig wie m\u00f6glich zu beeintr\u00e4chtigen. Abfertigungshandlungen und notwendige Kontrollen beeintr\u00e4chtigen in Zeiten einer eng vernetzt arbeitenden Wirtschaft die globalen Lieferketten sowie den in\u00adter\u00adnationalen Handel \u2026 Als wirtschafts- und serviceorientierte Verwaltung hat der Zoll auf diese globalen Entwicklungen und die Bed\u00fcrfnisse der Wirtschaft reagiert\u201c, hei\u00dft es heute\u00a0 auf der Zoll-Website: \u201eDer Zoll analysiert deshalb st\u00e4ndig den Personen- und Warenverkehr auf zollrelevante Risiken und kontrolliert gezielt dort, wo die Wahrscheinlichkeit von Regelverst\u00f6\u00dfen am h\u00f6chsten ist. Basis hierf\u00fcr ist eine komplexe Risikobetrachtung, die alle wesentlichen Risikofaktoren einbezieht.\u201c<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Ende der 1990er Jahre begann der deutsche Zoll mit dem Aufbau einer zentralen Einheit zur Risikoanalyse, die hierzu die Warenstr\u00f6me analysiert, Wirtschaftsbeteiligte bewertet und den Markt beobachtet. Daf\u00fcr hat sie Zugriff auf umfassende Datenbest\u00e4nde aus unterschiedlichen Quellen und stellt im Ergebnis ihrer Analysen Warnhinweise an die Zoll\u00e4mter f\u00fcr die Warenabfertigung in das IT- System ATLAS zur elektronischen Zollabwicklung ein.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Seit 2005 ist das Risikomanagement entsprechend den Vorgaben der World Customs Organisation (WCO) durch den Zollkodex der EU europ\u00e4isch geregelt. Seitdem k\u00f6nnen auch Unternehmen ihre Zuverl\u00e4ssigkeit durch den Zoll \u00fcberpr\u00fcfen und sich als \u201ezugelassene Wirtschaftsbeteiligte\u201c (Authorised Economic Operator \u2013 AEO) lizensieren lassen, damit sie in den Genuss von Zollvereinfachungen kommen.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Wenig ist bekannt \u00fcber die Datenverarbeitungsprozesse, die im Zusammenhang mit der Risikoanalyse und den Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen laufen; die Risikoindikatoren werden nicht ver\u00f6ffentlicht, sollen aber vom Umfang her erheblich gewachsen sein. Zwar meldete der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI), nachdem er 2004 die \u201eZentralstelle Risikoanalyse\u201c gepr\u00fcft hatte, dass \u201enur in geringem Umfang\u201c personenbezogene Daten verarbeitet w\u00fcrden.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Allerdings kritisierte die Aufsichtsbeh\u00f6rde 2017 die Pl\u00e4ne, auch Fluggastdaten ins Risikomanagement des Zolls zu integrieren \u2013 mit Erfolg.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Anfang 2019 erteilte der Europ\u00e4ische Gerichtshof der ausufernden Abfrage und Verarbeitung der Daten von Mitarbeitenden der Unternehmen, die sich als AEO lizensieren lassen wollen, eine Absage.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Zumindest die Begehrlichkeiten scheinen also erheblich. Unabh\u00e4ngig davon bleibt aber festzuhalten, dass der Zoll mit seinem Risikomanagement Vorreiter f\u00fcr die Vorverlagerung von Grenzkontrollen, \u201eTrusted Traveller\u201c-Programme und halbautomatisierte Prescreening- und Risikoanalyseverfahren war, wie sie inzwischen auch bei der Kontrolle der globalen Personenmobilit\u00e4t zum Einsatz kommen.<\/p>\n<h4>Neue Aufgaben: Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche \u2026<\/h4>\n<p>Mit der sinkenden Bedeutung der Erhebung von Z\u00f6llen wuchs die Rolle des Zolls als \u201eWarenpolizei\u201c. Dabei geht es zum einen um die Kontrolle des Verkehrs und Handels mit verbrauchssteuerpflichtigen Waren, insbesondere Tabakprodukten, und zum anderen um die \u00dcberwachung von Verboten und Beschr\u00e4nkungen bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von (Kriegs-)Waffen, Dual-Use-G\u00fctern, Drogen, Chemikalien, Abf\u00e4llen, in\u00adkri\u00admi\u00adnierten Schriften etc. Insgesamt \u00fcberwacht der Zoll in diesem Bereich die Einhaltung von etwa 80 Rechtsvorschriften.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Zunehmend eingebunden wur\u00adde der Zoll dabei auch in die Bek\u00e4mpfung der \u201eOrganisierten Kriminalit\u00e4t\u201c, die nach Ende des Kalten Krieges zu einem zentralen innenpolitischen Thema geworden war, sowie im Gefolge des 11. September 2001 auch in die Terrorismusbek\u00e4mpfung.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang wurde dem Zollfahndungsdienst durch das Geldw\u00e4schegesetz (GwG) 1993 die Erforschung und Verfolgung der \u201einternational organisierten Geldw\u00e4sche\u201c als neue Aufgabe \u00fcbertragen (heute \u00a7 1 Abs. 5 ZollVG), nachdem Geldw\u00e4sche bereits ein Jahr zuvor unter Strafe gestellt worden war. 1998 wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Bek\u00e4mpfung der Organisierten Kriminalit\u00e4t auch die Verbringung von Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln wie Schecks oder Gold der zollamtlichen \u00dcberwachung unterstellt (heute \u00a7 1 Abs. 4 ZollVG). Mit der Novellierung des Geldw\u00e4schegesetzes wurde die \u201eFinancial Intelligence Unit\u201c (FIU), die zuvor beim Bundeskriminalamt angesiedelt war, Ende Juni 2017 gegen erhebliche Widerst\u00e4nde der Generalzolldirektion angegliedert. Die FIU ist die nationale Zentralstelle f\u00fcr die Sammlung und Auswertung von Verdachtsmeldungen zu illegalen Finanztransaktionen durch die\u00a0 Geldinstitute und andere nach \u00a7 2 GwG verpflichtete Stellen. Diese Meldungen soll sie sowohl operativ zur Verfolgung von einzelnen F\u00e4llen als auch strategisch zur Identifizierung von neuen Methoden der Geldw\u00e4sche analysieren.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Zwar hagelt es aktuell Kritik, weil die FIU nicht mehr mit der Pr\u00fcfung der Meldungen hinterherkommt, deutlich wird aber auch im Bereich der Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung, dass Risikoanalyse zentral f\u00fcr die Arbeit des Zolls geworden ist.<\/p>\n<h4>\u2026 und illegaler Besch\u00e4ftigung<\/h4>\n<p>Ebenfalls Anfang der 1990er Jahre begann die Zollverwaltung, die Bundesanstalt f\u00fcr Arbeit bei der Bek\u00e4mpfung von illegaler Besch\u00e4ftigung und damit zusammenh\u00e4ngender Delikte zu unterst\u00fctzen. Anfangs beschr\u00e4nkte sie sich dabei auf die Kontrolle von Sozialversicherungsausweisen. Im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz von 1996, durch das der Einsatz ausl\u00e4ndischer Arbeitskr\u00e4fte insbesondere auf dem Bau besser kontrolliert werden sollte, wurde beim Zoll mit der Informations- und Koordinierungszentrale f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung illegaler Besch\u00e4ftigung (InKoBillBZ) eine Dienststelle aufgebaut, die Informationen sammeln und an die Hauptzoll\u00e4mter weitergeben sowie \u00fcberregionale Pr\u00fcfaktionen planen und lenken sollte. Ende der 1990er Jahre hatte man dort bereits Informationen \u00fcber etwa 200.000 Baustellen erfasst. Seit 1998 sind die Pr\u00fcfer*innen der Hauptzoll\u00e4mter Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, damit sie beim Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten nicht l\u00e4nger die Polizei hinzuziehen m\u00fcssen, sondern selbst Ermittlungen einleiten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>2004 ging im Vorfeld der Verabschiedung des Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfungsgesetzes die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung illegaler Besch\u00e4ftigung vollst\u00e4ndig von der Bundesanstalt auf die Zollverwaltung \u00fcber. Die BillBZ wurde ebenso wie die Einheiten der Hauptzoll\u00e4mter umbenannt in \u201eFinanzkontrolle Schwarzarbeit\u201c (FKS) und dabei zusammengelegt mit Kontrolleur*innen der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> Die FKS kontrolliert auf Grundlage von Risikoanalysen anlass- und verdachtsunabh\u00e4ngig, ob Arbeitgeber*innen die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge richtig abf\u00fchren, ob alle Besch\u00e4ftigten korrekt angemeldet sind, ob die Arbeitszeit richtig dokumentiert wird und inzwischen auch, ob der gesetzliche Mindestlohn und die Branchenmindestl\u00f6hne gezahlt werden. Gepr\u00fcft wird vor allem in der Baubranche, im Hotel- und Gastst\u00e4ttengewerbe, im Einzelhandel, in der Logistik und im Transportgewerbe, in der Fleischwirtschaft, aber auch bei Schaustellern und auf Messen. Dabei wird nicht nur kontrolliert, ob die Arbeitgeber*innen ihre gesetzlichen Verpflichtungen einhalten, sondern auch, ob Arbeitnehmer*innen die erforderlichen Papiere vorweisen k\u00f6nnen. D. h. bei ausl\u00e4ndischen Ar\u00adbeit\u00ad\u00ad\u00ad\u00adnehmer*innen auch, ob diese die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> Wenig \u00fcberraschend daher, dass die Werthebach-Kommission, die 2010 im Auftrag der Bundesregierung \u00fcber die Zukunft der \u201eSicherheitsarchitektur\u201c nachdachte, die FKS in einer \u201eSchl\u00fcsselfunktion\u201c bei der Migrationskontrolle sah.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> Mit der Novellierung des Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfungsgesetzes vom Sommer 2019 sollen die Beamt*innen der FKS nun auch F\u00e4lle kontrollieren, bei denen Arbeitsleistungen noch gar nicht erbracht wurden, sondern \u2013 unter anderem auf \u201eTagel\u00f6hnerb\u00f6rsen\u201c \u2013 lediglich eine Anbahnung vermutet wird, sowie gegen Kindergeldbetrug durch zugezogene EU-B\u00fcrger*innen vorgehen. Zudem wurden die Befugnisse der FKS zur Telekommunikations\u00fcberwachung erweitert. F\u00fcr bestimmte F\u00e4lle wurde sie in den Rang einer Ermittlungsbeh\u00f6rde erhoben, die ohne Sachleitung der Staatsanwaltschaft agieren kann.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a><\/p>\n<p>Mehr als 6.700 Z\u00f6llner*innen standen im Sommer 2019 im Dienst der FKS. Damit hat die FKS den Kontrolleinheiten des Zolls an den Au\u00dfengrenzen und im Hinterland in personeller Hinsicht l\u00e4ngst den Rang abgelaufen. Bis 2026 soll ihre Zahl sogar auf mehr als 10.000 ansteigen. Allerdings scheint die Kontrollt\u00e4tigkeit der FKS politischen Opportunit\u00e4ten zu unterliegen. Nachdem Wolfgang Sch\u00e4uble 2009 das Finanzministerium \u00fcbernommen hatte, gab es beispielsweise Spekulationen, dass der R\u00fcckgang der Kontrollen R\u00fccksichtnahmen der Union gegen\u00fcber der Wirtschaft geschuldet war.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> Seit der Amts\u00fcbernahme durch Olaf Scholz (SPD) haben sich die Zahlen wieder deutlich erh\u00f6ht. Wurden 2016 gut 40.000 Betriebe gepr\u00fcft, waren es 2018 knapp 53.000.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a> Dabei scheint es, dass die FKS immer h\u00e4ufiger zusammen mit der (Bundes-) Polizei und kommunalen Ordnungsbeh\u00f6rden auftritt.<\/p>\n<h4>Der Zollfahndungsdienst<\/h4>\n<p>Die Vollzugsbeamt*innen der Hauptzoll\u00e4mter sind bei der Erforschung von kleineren Verst\u00f6\u00dfen gegen zollrechtliche Pflichten nach \u00a7 31 ZollVG Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, so dass sie in diesen F\u00e4llen die gleichen Rechte wie die Polizei nach dem Ordnungswidrigkeiten-gesetz haben, also etwa Befragungen, Beschlagnahmungen und Durchsuchungen durchf\u00fchren d\u00fcrfen. Bei der Verfolgung reiner Steuerdelikte sind die Zollbeh\u00f6rden dabei sogar \u201ekleine Staatsanwaltschaften\u201c, weil sie selbst Ermittlungsbeh\u00f6rde sind.<\/p>\n<p>Die Erforschung und Verfolgung mittlerer bis schwerer Delikte im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Zolls ist hingegen Aufgabe des Zollfahndungs\u00addienstes. Die Zollfahnder*innen verstehen sich als \u201eKriminalpolizei des Zolls\u201c, verf\u00fcgen jedoch \u00fcber deutlich weitere Befugnisse als die klassische Kriminalpolizei. Nach \u00a7 208 AO sind sie nicht nur zur Erforschung von Steuerdelikten befugt, sondern k\u00f6nnen zur Aufdeckung unbekannter F\u00e4lle im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Zolls auch Vorfeldermittlungen durchf\u00fchren, um Anhaltspunkte f\u00fcr Straftaten zu finden. Entsprechend betont die Generalzolldirektion denn auch die \u201eStruktur\u00adermittlungen\u201c des Zollfahndungsdienstes.<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a> Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass er nicht nur strafprozessuale Ermittlungsbefugnisse hat, sondern nach dem Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) auch diverse verdeckte Ma\u00dfnahmen zu pr\u00e4ventiven Zwecken vornehmen darf \u2013 von Observationen bis zum Einsatz von V-Leuten. Verkehrs- und Bestandsdaten k\u00f6nnen bei Telekommunikationsunternehmen zur \u201eErf\u00fcllung der Aufgaben\u201c abgefragt werden.<\/p>\n<p>Informiert und koordiniert wird die Arbeit der acht Zollfahndungs\u00e4mter durch das Zollkriminalamt (ZKA) mit Sitz in K\u00f6ln. \u00c4hnlich wie das Bundeskriminalamt (BKA) f\u00fcr die Polizei ist das ZKA Zentralstelle f\u00fcr die Beh\u00f6rden der Zollverwaltung. Hierzu unterh\u00e4lt es das Zollfahndungsinformationssystem INZOLL und ist Schnittstelle f\u00fcr den internationalen Dienstverkehr und Informationsaustausch mit nationalen und internationalen Informationssystemen, auf die der Zoll Zugriff hat, wie etwa das Polizeiliche Informationssystem INPOL, die Antiterrordatei und die Fluggastdatensammlung des BKA oder das Zollinformationssystem der EU. Anders als das BKA im Verh\u00e4ltnis zu den Landeskriminal\u00e4mtern ist das ZKA aber den Fahndungs\u00e4mtern des Zolls \u00fcbergeordnet und lenkt deren Ermittlungen sowie \u2013 mit Ausnahme der FKS \u2013 h\u00e4ufig auch die der Hauptzoll\u00e4mter. Unterst\u00fctzung leistet es au\u00dferdem durch den Einsatz von Verdeckten Ermittler*innen und die Bereitstellung von Spezialeinheiten f\u00fcr riskante Eins\u00e4tze. In \u201eF\u00e4llen von besonderer Bedeutung\u201c kann das ZKA Ermittlungen auch selbst durchf\u00fchren. Zus\u00e4tzlich zu den o.g. Befugnissen kann das ZKA zur Verh\u00fctung von illegalen R\u00fcstungsexporten seit 1992 auch pr\u00e4ventiv Telekommunikation abh\u00f6ren und Postsendungen \u00f6ffnen, wenn \u201eTatsachen die Annahme rechtfertigen\u201c, dass Betroffene entsprechende Straftaten vorbereiten.<\/p>\n<h4>Zentralisierungstendenzen<\/h4>\n<p>Eingerichtet wurde das ZKA im Jahr 1992, ging dabei jedoch aus dem bereits in den 1950er Jahren gegr\u00fcndeten Zollkriminalinstitut hervor. Gleichzeitig mit der Einrichtung der Zentralstelle wurden die Zollfahndungs\u00e4mter, die zuvor den ehemaligen Oberfinanzdirektionen unterstellt waren, an das ZKA angebunden. Damit wurde der Zollfahndungsdienst ein eigener Organisationsstrang. Die Konzentration von zuvor 21 Zollfahndungs\u00e4mtern auf acht sollte die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnen, gr\u00f6\u00dfere, spezialisierte Ermittlungsgruppen zu bilden.<a href=\"#_ftn26\" name=\"_ftnref26\">[26]<\/a><\/p>\n<p>Inzwischen hat die Zollverwaltung insgesamt einen erheblichen Zentralisierungsschub erlebt. Zuvor unterstanden die Hauptzoll\u00e4mter f\u00fcnf Oberfinanzdirektionen als Mittelbeh\u00f6rden, die vom Finanzministerium beaufsichtigt wurden. Mit dem Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung von 2015 wurde die Generalzolldirektion (GZD) als neue Oberbeh\u00f6rde des Bundes mit Hauptsitz in Bonn eingerichtet. Dabei wurden die Oberfinanzdirektionen, das Zollkriminalamt und einige Referate des Bundesfinanzministeriums in die neue Beh\u00f6rde eingegliedert. Zwar blieben die alten Standorte als Dienstsitze der GZD erhalten, so auch das ZKA in K\u00f6ln, sie haben nun aber erstmals in der Geschichte des bundesdeutschen Zolls eine zentrale Beh\u00f6rdenspitze. Von der Organisationsreform erhoffte sich das Finanzministerium eine B\u00fcndelung der Kompetenzen und eine straffere Steuerung. Das ZKA, seitdem nicht mehr eigenst\u00e4ndige Mittelbeh\u00f6rde, sondern eine Direktion der GZD, soll sich durch eine \u201eneue innere Struktur und die Entlastung von Querschnittsaufgaben\u201c noch intensiver auf seine Aufgaben konzentrieren k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn27\" name=\"_ftnref27\">[27]<\/a> Mit der Verschlankung der Aufsicht durch das Ministerium d\u00fcrfte der Zoll zumindest mittelfristig an Autonomie gegen\u00fcber der politischen Ebene gewonnen haben.<\/p>\n<h4>Fazit<\/h4>\n<p>Die Arbeit und Organisation des Zolls haben sich in den vergangenen drei Jahrzehnten massiv gewandelt. Mit dem R\u00fcckgang herk\u00f6mmlicher Aufgaben ist die Zollverwaltung in neue R\u00e4ume und Arbeitsfelder vorger\u00fcckt. Dabei verf\u00fcgt sie \u00fcber Befugnisse und Handlungsspielr\u00e4ume, von denen die Polizei nur tr\u00e4umen kann, etwa wenn sie bestimmte Delikte als \u201ekleine Staatsanwaltschaft\u201c eigenst\u00e4ndig ermitteln oder lediglich auf Grundlage von Risikoanalysen anlassunabh\u00e4ngige Kontrollen durchf\u00fchren darf. Mit unter 15.000 Vollzugsbeamt*innen nimmt sich der Zoll gegen\u00fcber den Polizeien des Bundes und der L\u00e4nder allerdings bescheiden aus. Auch dies d\u00fcrfte das geringe b\u00fcrgerrechtliche Interesse am Zoll erkl\u00e4ren. Doch gerade dort, wo die Schnittstellen mit der Arbeit der Polizei und anderen Beh\u00f6rden am gr\u00f6\u00dften sind, lohnt es sich, genauer hinzuschauen, weil der Zoll dort T\u00fcr\u00f6ffner f\u00fcr weitere Aktivit\u00e4ten seiner Kooperationspartner sein kann. Wenn dies zudem in Feldern geschieht, deren Kriminalisierung so rassistisch aufgeladen ist, wie dies bei \u201eClankriminalit\u00e4t\u201c oder \u201eKindergeldbetrug\u201c der Fall ist, ist ein besseres Verst\u00e4ndnis der Rolle des Zolls unabdingbar.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 Die offiziellen Angaben zur Besch\u00e4ftigtenzahl des Zolls sind widerspr\u00fcchlich: So nennt der Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2020 41.000 Mitarbeiter, Einzelplan 08 BMF, BR-Drs. 330\/19 v. 9.8.2019, S. 2. Zum 1.6.2019 waren demnach 36.012 Planstellen besetzt. Auf der Website des Zolls ist dagegen von etwa 39.000 Z\u00f6llner*innen die Rede; die Jahresstatistik 2018 der Generalzolldirektion weist 35.661 \u201eArbeitskr\u00e4fte\u201c aus.<br \/>\n<a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0 Generalzolldirektion: Jahresstatistik 2018, Bonn 2019, S. 7ff.<br \/>\n<a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0 Zahlen mit Stand April 2018 aus: Generalzolldirektion: Der Zoll \u2013 Daten und Fakten im \u00dcberblick, Bonn 2018, S. 2f.<br \/>\n<a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0 vgl. etwa BT-Drs. 13\/1550 v. 31.5.1995, S. 21<br \/>\n<a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0 Zoll im Wandel, in: Zoll aktuell 2018, H. 2, S. 8-10<br \/>\n<a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0 vgl. BT-Drs. 12\/3734 v. 12.11.1992, S. 12<br \/>\n<a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0 Zudem k\u00f6nnen Vollzugsbeamt*innen des Zolls nach \u00a7 10a ZollVG als Sicherungs- und Schutzma\u00dfnahme auch Identit\u00e4tsfeststellungen durchf\u00fchren, Datenabgleiche vornehmen, Platzverweise und Betretungsverbote aussprechen, Personen durchsuchen und in Gewahrsam nehmen.<br \/>\n<a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0 Generalzolldirektion: Der Zoll a.a.O (Fn. 3), S. 3<br \/>\n<a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0 Wehrstedt, C.: Aufgaben der Kontrolleinheit Verkehrswege im Bereich der Verbote und Beschr\u00e4nkungen, Abschlussarbeit, Hochschule des Bundes, M\u00fcnchen 2010<br \/>\n<a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> BT-Drs. 3\/2201 v. 8.11.1960, S. 27ff.<br \/>\n<a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.zoll.de\/DE\/Der-Zoll\/Aufgaben\/Einnahmen-fuer-Deutschland-und-Europa\/Risikoanalyse\/risikoanalyse_node.html\">www.zoll.de\/DE\/Der-Zoll\/Aufgaben\/Einnahmen-fuer-Deutschland-und-Europa\/Risikoanalyse\/risikoanalyse_node.html<\/a><br \/>\n<a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Witte, M.: Risikomanagement im Zollrecht \u2013 rechtliches Neuland oder bekanntes Terrain?, Witten 2010, S. 80ff.<br \/>\n<a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Denkowski, C.: Terrorismuspr\u00e4vention in der Au\u00dfenwirtschaft, in: J\u00e4ger, T. (Hg.): Die Welt nach 9\/11. Auswirkungen des Terrorismus auf Staatenwelt und Gesellschaft, Wiesbaden 2012, S. 567-586<br \/>\n<a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> BfDI: 20. T\u00e4tigkeitsbericht 2003\/04, Bonn 2005, S. 115f.<br \/>\n<a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> BfDI: 26. T\u00e4tigkeitsbericht 2015\/16, Bonn 2017, S. 86<br \/>\n<a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> EuGH: Urteil v. 16.1.2019, Az. C\u2011496\/17<br \/>\n<a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> Bundesministerium f\u00fcr Finanzen: Die Bundeszollverwaltung, Berlin 2012, S. 18<br \/>\n<a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.zoll.de\/DE\/Der-Zoll\/Aufgaben\/Schutz-fuer-Buerger-Wirtschaft-und-Umwelt\/FIU-Aufgaben\/fiu-aufgaben_node.html\">www.zoll.de\/DE\/Der-Zoll\/Aufgaben\/Schutz-fuer-Buerger-Wirtschaft-und-Umwelt\/FIU-Aufgaben\/fiu-aufgaben_node.html<\/a><br \/>\n<a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> Bu\u00dfmer, A.: Zollbeh\u00f6rden, in: Lange, H.-J. (Hg.): W\u00f6rterbuch zur Inneren Sicherheit, Wiesbaden 2006, S. 372-375 (373)<br \/>\n<a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20] <\/a><a href=\"http:\/\/www.zoll.de\/DE\/Fachthemen\/Arbeit\/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung\/Aufgaben-und-Befugnisse\/aufgaben-und-befugnisse_node.html\">www.zoll.de\/DE\/Fachthemen\/Arbeit\/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung\/Aufgaben-und-Befugnisse\/aufgaben-und-befugnisse_node.html<\/a><br \/>\n<a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> Kommission \u201eEvaluierung Sicherheitsbeh\u00f6rden\u201c: Kooperative Sicherheit. Die Sonderpolizeien des Bundes im f\u00f6deralen Staat, Berlin 2010, S. 109<br \/>\n<a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> Gesetz gegen illegale Besch\u00e4ftigung und Sozialleistungsmissbrauch v. 11.7.2019, siehe den Beitrag von Jenny K\u00fcnkel auf S. 20<br \/>\n<a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> B\u00f6cking, D.: \u00c4rger in der Zoll-Einheit FKS, in: Spiegel Online v. 15.7.2019, <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/wirtschaft\/soziales\/schwarzarbeit-warum-bei-der-zoll-einheit-fks-frust-herrscht-a-1276872.html\">http:\/\/www.spiegel.de\/wirtschaft\/soziales\/schwarzarbeit-warum-bei-der-zoll-einheit-fks-frust-herrscht-a-1276872.html<\/a><br \/>\n<a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> Generalzolldirektion: Jahresstatistik 2018 a.a.O. (Fn. 2), S. 18<br \/>\n<a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> Generalzolldirektion: Der Zoll a.a.O. (Fn. 3), S. 3<br \/>\n<a href=\"#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a> Bu\u00dfmer a.a.O. (Fn. 19), S. 372<br \/>\n<a href=\"#_ftnref27\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a> BT-Drs. 18\/5294 v. 22.6.2015, S. 18<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eric T\u00f6pfer Der Zoll ist nicht nur Finanzverwaltung, sondern auch Polizei des Bundes. 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