{"id":15957,"date":"2019-11-11T15:29:28","date_gmt":"2019-11-11T15:29:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=15957"},"modified":"2019-11-11T15:29:28","modified_gmt":"2019-11-11T15:29:28","slug":"zeuginnen-wie-alle-anderen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=15957","title":{"rendered":"Zeug*innen wie alle anderen?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Protokoll der Veranstaltung \u201ePolizeibeamt*innen als Tatzeug*innen\u201c am 7. November im Kammergericht Berlin<\/strong><\/p>\n<p>Auf einer <a href=\"https:\/\/www.rav.de\/publikationen\/mitteilungen\/mitteilung\/zeug-innen-wie-alle-anderenbr-polizeibeamt-innen-als-tatzeug-innen\/d74bd0ceef08717eb21f5c72518ee906\/\">Podiumsdiskussion des Republikanischen Anw\u00e4ltinnen- und Anw\u00e4lte Verein e.V.<\/a> hat der Berliner Rechtsanwalt Lukas Theune zentrale Thesen seines abgeschlossenen Dissertationsprojekts vorgestellt. Die Arbeit tr\u00e4gt den Titel \u201ePolizeibeamt*innen als Berufszeug*innen in Strafverfahren\u201c und basiert auf Interviews.<\/p>\n<p>Theune sieht verschiedene Besonderheiten polizeilicher Zeug*innen im Gegensatz zu \u201ezivilen\u201c Zeug*innen. Sie werden als &#8222;professionell&#8220; verstanden, wodurch sich ein weniger strenger Umgang mit ihnen ergibt. Hierzu geh\u00f6rt, dass sie zun\u00e4chst h\u00e4ufig nicht vernommen werden, stattdessen gen\u00fcgt dem Gericht ein schriftlicher Bericht. Erst zur Hauptverhandlung erfolgt eine Ladung der Polizist*innen. Erscheinen sie dort f\u00fcr eine Aussage, sind sie im Gegensatz zu den zivilen\u201c Zeug*innen besser vorbereitet: Sie verf\u00fcgen \u00fcber eine strafrechtliche Grundausbildung und sind au\u00dferdem im \u201eZeuge-Sein\u201c geschult. Mitunter profitieren sie auch von einer Ausbildung in Vernehmungslehre.<!--more--><\/p>\n<p>Dennoch sind sie keine \u201ebesseren\u201c Zeug*innen. Der ebenfalls eingeladene Rechtspsychologe G\u00fcnter K\u00f6hnken zeigt anhand verschiedener wissenschaftlicher Studien, dass Polizist*innen &#8211; trotz Ausbildung &#8211; in der Zuverl\u00e4ssigkeit von Sachverhaltsschilderungen und Wiedererkennungsaussagen nicht besser sind als andere Zeug*innen. Vor Gericht f\u00e4llt auf, dass die Erinnerung der einzelnen Beamt*innen oft mit der ihrer Kolleg*innen \u00fcbereinstimmt. Theune nennt dies \u201eGruppenerinnerung\u201c. Auch kann es vorkommen, dass Polizeizeug*innen bestimmte Begebenheiten nicht mehr konkreten Ereignissen zuordnen k\u00f6nnen, insbesondere wenn es sich um polizeiliche Routineeins\u00e4tze handelt. Zudem zeigen die Beamt*innen ein hohes Interesse an der Verurteilung der Angeklagten, die dann als Best\u00e4tigung f\u00fcr das polizeiliche Handeln gesehen wird.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich unterliegen die Beamt*innen oft auch beschr\u00e4nkten Aussagegenehmigungen, was ihre vorgetragenen Behauptungen schwer \u00fcberpr\u00fcfbar macht. Damit wird die sogenannte Nullhypothese ausgehebelt, wonach zun\u00e4chst davon ausgegangen wird, eine Aussage sei unwahr, um sich dann durch weitere Fragen dem Wahrheitsgehalt zu n\u00e4hern. Polizist*innen erhalten hier vor Gericht einen Vertrauensvorschuss, obwohl sie in ihren Aussagen nicht kompetenter sind als andere Zeug*innen.<\/p>\n<p>F\u00fcr diese \u201eVorzugsbehandlung\u201c durch das Gericht formuliert Theune zwei Thesen. Richter*innen und Polizist*innen teilen demnach ein einheitliches Verst\u00e4ndnis als \u201eBeamt*innen\u201c, sie stehen zusammen f\u00fcr \u201eRecht und Ordnung\u201c und damit f\u00fcr die Durchsetzung des Staates. Marco Noli von der Arbeitsgemeinschaft Fananw\u00e4lte, der die Thesen von Theune auf der Veranstaltung kommentierte, nennt dies \u201eStaatsdienerkorpsgeist\u201c. Theune sieht au\u00dferdem ein gemeinsames \u201eErledigungsinteresse\u201c von Gericht und Polizei. Au\u00dferdem gelten Polizist*innen f\u00fcr die Richter*innen als \u201evorhersehbare Zeug*innen\u201c, sie sind aussagebereit und schnell vorladbar.<\/p>\n<p>Zu den weiteren G\u00e4sten der Veranstaltung geh\u00f6rten der Staatsanwalt Heiko Artk\u00e4mper aus Dortmund und die Berliner Verwaltungsrichterin Kristin Klimke. Ein Protokoll aller Beitr\u00e4ge und der anschlie\u00dfenden Diskussion <a href=\"http:\/\/archiv.cilip.de\/Dokumente\/20191107_Protokoll_Veranstaltung_Polizeizeugen_Berlin.pdf\">findet sich hier zum Download (PDF)<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Protokoll der Veranstaltung \u201ePolizeibeamt*innen als Tatzeug*innen\u201c am 7. 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