{"id":15987,"date":"2019-11-27T10:26:14","date_gmt":"2019-11-27T10:26:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=15987"},"modified":"2019-11-27T10:26:14","modified_gmt":"2019-11-27T10:26:14","slug":"mit-kontrolle-gegen-armut-gesetz-gegen-illegale-beschaeftigung-und-sozialleistungsmissbrauch-gibs","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=15987","title":{"rendered":"Mit Kontrolle gegen Armut &#8211; Gesetz gegen illegale Besch\u00e4ftigung und Sozialleistungsmissbrauch (GiBS)"},"content":{"rendered":"<p><strong>Am 6. Juni 2019 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Befugnisse des Zolls erweitert und das Personal der \u201eFinanzkontrolle Schwarzarbeit\u201c aufstockt. Es verst\u00e4rkt Sozialstaatsausschl\u00fcsse, die prek\u00e4re migrantische Arbeit f\u00f6rdern, und bek\u00e4mpft Prekarit\u00e4t mit Kontrolle.<\/strong><\/p>\n<p>Das GiBS<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> ist ein Artikelgesetz, das \u00c4nderungen zahlreicher Gesetze (z.B. Sozialgesetzb\u00fccher, Aufenthaltsgesetz und Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfungsgesetz) b\u00fcndelt. Die 13 Seiten im Bundesgesetzblatt haben es in sich. Denn das Gesetz erweitert die Kapazit\u00e4ten der \u201eFinanzkontrolle Schwarzarbeit\u201c (FKS) des Zolls enorm. Die gegenw\u00e4rtig ca. 7.000 Stellen, die ohnehin bis 2026 auf \u00fcber 10.000 Stellen aufgestockt werden, wachsen angesichts der gesetzlichen Aufgabenerweiterung um weitere 3.500 Stellen an. Hinzu kommen rund neue 900 Stellen f\u00fcr unterst\u00fctzende T\u00e4tigkeiten beim Zoll, z. B. in der Informationstechnik.<!--more--><\/p>\n<p>Zudem wurden die Befugnisse der FKS stark ausgeweitet: Die Beamt*innen hatten innerhalb ihres Zust\u00e4ndigkeitsfeldes schon immer Polizeibefugnisse. Nun k\u00f6nnen sie Strafverfahren selbst f\u00fchren, sofern die Staatsanwaltschaft ihre Kompetenzen abtritt. Auch ist es ihnen erlaubt, f\u00fcr Strafverfahren erkennungsdienstliche Ma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren. Bei der Verfolgung des \u201ebandenm\u00e4\u00dfigen\u201c Arbeitsgeldvorenthalts d\u00fcrfen sie auf gerichtlichen Antrag hin auch die Telekommunikation \u00fcberwachen. Bereits 2017 waren die informationstechnologischen Befugnisse und die Ausstattung der FKS erweitert worden. Nun sieht das neue Gesetz nicht nur eine verst\u00e4rkte Kooperation mit der Polizei vor, sondern listet gleich eine ganze Reihe zus\u00e4tzlicher Beh\u00f6rden auf, mit denen die FKS \u2013 automatisiert und zum Teil grenz\u00fcberschreitend \u2013 Daten austauschen darf: z. B. die Arbeitsagentur oder Beh\u00f6rden der Gewerbeanmeldung.<\/p>\n<h4>Aufgabenerweiterung und Vorverlagerung<\/h4>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wurde der Katalog der Taten, die die FKS verfolgt, ausgeweitet. Gleiches gilt \u2013 ganz im Sinne einer Vorverlagerung \u2013 f\u00fcr die Strafbarkeit damit verbundener Handlungen. So ist es nun z. B. schon verboten, Scheinrechnungen auszustellen, um dadurch ein Arbeitsentgelt vorzuenthalten. Es drohen hohe Bu\u00dfgelder (bis zu 100.000 Euro, bei \u201ebandenm\u00e4\u00dfigem\u201c Vorgehen sogar bis zu 500.000 Euro). Auch bei der Schwarzarbeit von Tagel\u00f6hner*innen ist jetzt bereits das Anbieten oder das Nachfragen im \u00f6ffentlichen Raum verboten. Der Zoll darf hier selbst Platzverweise aussprechen. Bez\u00fcglich Scheinselbstst\u00e4ndigkeit ist nunmehr auch leichtfertiger (statt nur vors\u00e4tzlicher) Sozialversicherungsbetrug mit einem Bu\u00dfgeld von bis zu 50.000 Euro f\u00fcr die Arbeitgeber*innen belegt. Arbeitnehmer*innen haben erweiterte Auskunftspflichten. Bei den branchenspezifischen Mindeststandards nach dem Arbeitnehmer*innen-Entsendegesetz pr\u00fcft der Zoll nun auch Unterkunftsbedingungen und darf daf\u00fcr \u2013 mit Gerichtsbeschluss \u2013 Wohnungen betreten.<\/p>\n<h4>Kontrolle und Einschr\u00e4nkung sozialer Rechte<\/h4>\n<p>Explizit zust\u00e4ndig wurde der Zoll f\u00fcr F\u00e4lle, in denen scheinselbstst\u00e4ndige Arbeitsverh\u00e4ltnisse angemeldet werden, um Sozialleistungen zu erhalten (z. B. qua \u201eAufstocken\u201c mit Arbeitslosengeld II). Auch darf er Anhaltspunkte f\u00fcr ungerechtfertigten Kindergeldbezug pr\u00fcfen. Doch nicht nur der \u201eMissbrauch\u201c von Sozialleistungen soll verhindert werden, auch die Rechte selbst wurden eingeschr\u00e4nkt. Dies reiht sich in eine Gesetzgebung und Rechtsprechung der letzten Jahre ein, die Sozialleistungen f\u00fcr EU-B\u00fcrger*innen begrenzte. Ende 2016 wurden Sozialleitungen f\u00fcr EU-Ausl\u00e4nder*innen, die nicht bereits in Deutschland arbeit(et)en, in den ersten f\u00fcnf Jahren gestrichen. Auch das Kindergeld kann seither nur noch mit einer Steueridentifikationsnummer bezogen werden, wof\u00fcr Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde und Familienkassen bereits Daten abgleichen. Nach dem neuen Gesetz haben Unionsb\u00fcrger*innen in den ersten drei Monaten nach der Einreise gar keinen Anspruch auf Kindergeld mehr, sofern sie nicht erwerbst\u00e4tig sind.<\/p>\n<h4>Ein scharfes Schwert, das relativ weit unten ansetzt<\/h4>\n<p>Insgesamt schafft das Gesetz damit erhebliche Personal- und Kompetenzerweiterungen f\u00fcr die FKS-Einheiten des Zolls. Es ist mithin ein scharfes Schwert. Dieses richtet sich vor allem gegen arme Migrant*in\u00adnen aus den neuen EU-L\u00e4ndern. Was auf den ersten Blick aussieht wie ein buntes Potpourri an Ma\u00dfnahmen, st\u00fctzt sich deutlich auf den klassistisch-rassistischen Armutsmigrationsdiskurs, den vor allem die Kom\u00admu\u00adnen und die CSU mit ihrem Slogan \u201eWer betr\u00fcgt fliegt!\u201c 2013 initiierten.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Ob Sozialleistungsmissbrauch, Kindergelderschleichung, Unterbringung in \u201aSchrottimmobilien\u2018, Scheinselbstst\u00e4ndigkeit oder Tagelohn \u2013 in der Begr\u00fcndung zum Gesetz stellten die konservativen Parteien und das Bundesfinanzministerium (BMF) immer wieder einen Zusammenhang zur EU-Osterweiterung her. Sie sch\u00fcrten damit das Bild des betr\u00fcgerischen Osteurop\u00e4ers. Nicht zuf\u00e4llig jubilierte der AFD-Abgeordnete Kay Gottschalk, dessen Partei f\u00fcr das Gesetz stimmte, in der Bundestagsdebatte, mit dem Gesetz w\u00fcrde \u201ePopulismus endlich Realpolitik\u201c.<\/p>\n<p>Das Gesetz will aber auch die schlechten Arbeitsbedingungen von EU-Migrant*innen z. B. im Baugewerbe bek\u00e4mpfen. Diese Arbeitsausbeutung und die Tatsache, dass Arbeitsrecht im gegenw\u00e4rtigen System nicht nur von den Tarifparteien, sondern auch vom Strafrechtssystem durchgesetzt wird, ist durchaus ernst zu nehmen \u2013 wenngleich eine sozialstaatliche Inklusion der migrantischen Arbeitskr\u00e4fte wirksamer vor Ausbeutung sch\u00fctzen k\u00f6nnte.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Allerdings setzen die Kontrollmechanismen, die das Gesetz vorsieht, relativ weit unten in der Ausbeutungskette an. So l\u00e4dt etwa das EU-Recht zur \u00f6ffentlichen Auftragsvergabe zum Lohndumping ein \u2013 obgleich seit 2014 neben dem Preis auch soziale Kriterien ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen. Unternehmen, die solche Auftr\u00e4ge als Generalunternehmer annehmen, haften nur begrenzt f\u00fcr ihre Subunternehmen. Diese Subunternehmen und die prek\u00e4ren Arbeitnehmer*innen selbst stehen nun im Fokus des repressiven Gesetzes.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 Bundesgesetzblatt I, Nr. 27 v. 17.7.2019, S. 1066-1078; siehe auch BMF: Gesetz gegen illegale Besch\u00e4ftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Monatsbericht, Juni 2019; BT-Plenarprotokoll 19\/104 v. 6.6.2019, S. 12680-12693<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0 Riedner, L.: Kontrolle am Tagel\u00f6hnermarkt, in B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 118-119 (Juni 2019), S. 63-70<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 siehe den Beitrag von I. Ivanov und M. Baumgarten in diesem Heft<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 6. 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