{"id":15992,"date":"2019-11-27T10:53:21","date_gmt":"2019-11-27T10:53:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=15992"},"modified":"2019-11-27T10:53:21","modified_gmt":"2019-11-27T10:53:21","slug":"neues-zollfahndungsdienstgesetz-zoll-im-kampf-gegen-drohende-gefahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=15992","title":{"rendered":"Neues Zollfahndungsdienst-Gesetz: Zoll im Kampf gegen \u201edrohende Gefahren\u201c"},"content":{"rendered":"<p><strong>Mit dem Entwurf eines \u201eGesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes\u201c will die Bundesregierung die Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie umsetzen und die Zentralstellenfunktion des Zollkriminalamtes st\u00e4rken. Der Entwurf dient auch zur Anpassung an die neuesten Entwicklungen im Polizeirecht.<\/strong><a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Durch den Neuentwurf des Zollfahndungsdienstgesetzes (ZfdG-E) soll die Datenhaltung beim Zollkriminalamt (ZKA) und den Zollfahndungs\u00e4mtern insgesamt fluider werden. Die Zollfahndungs\u00e4mter sollen nun direkt auf die Datensysteme des ZKA zugreifen k\u00f6nnen. Umgekehrt erh\u00e4lt das ZKA die Befugnis zum Abgleich personenbezogener Daten mit den Systemen der Zollfahndungs\u00e4mter, die diese in eigener (\u00f6rtlicher) Zust\u00e4ndigkeit f\u00fchren.<!--more--><\/p>\n<p>Ausgeweitet werden die M\u00f6glichkeiten der Verarbeitung personenbezogener Daten, die nun auch f\u00fcr ein im Gesetz nicht n\u00e4her bestimmtes \u201eRisikomanagement\u201c in Umsetzung des neu gefassten EU-Zoll\u00adkodexes<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> genutzt werden d\u00fcrfen. Mit der Definition der \u201eBegleit- und Kontaktpersonen\u201c, die k\u00fcnftig eindeutig als solche zu markieren sind, erf\u00fcllt der Entwurf eine Vorgabe aus dem Verfassungsgerichtsurteil zum BKA-Gesetz.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Auch bei von ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten ist k\u00fcnftig sch\u00e4rfer zu pr\u00fcfen, ob sie f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung des Zollfahndungsdienstes erforderlich sind und welcher Datenkatagorie \u2013 Verurteilte, Beschuldigte, Tatverd\u00e4chtige oder Personen mit Negativprognose, Kontakt- und Begleitpersonen \u2013 sie zuzuordnen sind.<\/p>\n<p>Dem Mehr an gesetzlicher Regulierung steht an anderer Stelle weniger gegen\u00fcber: So soll auch das ZKA k\u00fcnftig \u201epersonengebundene Hinweise\u201c (PHW) speichern d\u00fcrfen. Das ist schon allein deshalb bemerkenswert, weil seit drei Jahren im BKA und perspektivisch im gesamten polizeilichen Datenbestand eine Umstellung von \u201epersonengebundenen Hinweisen\u201c auf \u201eermittlungsunterst\u00fctzende Hinweise\u201c angestrebt wird. Potentiell diskriminierende PHW wie \u201ereisender T\u00e4ter\u201c sollen so eigentlich der Vergangenheit angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Das ZKA soll mit dem Gesetzentwurf in seiner Funktion als Sicherheitsbeh\u00f6rde gest\u00e4rkt werden. Explizit geregelt wird die Rolle des ZKA als Zentralstelle f\u00fcr den Informationsaustausch mit den Staatsschutzabteilungen der Polizeibeh\u00f6rden. Per Rechtsverordnung kann das Bundesfinanzministerium k\u00fcnftig regeln, mit welchen Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden anderer EU-Staaten das ZKA Informationen und Erkenntnisse austauschen kann, ohne dabei auf seine zentralen Aufgaben in der Verfolgung steuer- und zollrechtlicher Delikte oder au\u00dfenwirtschaftlicher Verst\u00f6\u00dfe beschr\u00e4nkt zu sein.<\/p>\n<h4>Zoll im Kampf gegen \u201edrohende Gefahren\u201c<\/h4>\n<p>Neue Entwicklungen im Polizeirecht und insbesondere die 2017 und 2018 erfolgten \u201eReformen\u201c der Gesetze \u00fcber das Bundeskriminalamt (BKAG) und die Bundespolizei (BPolG) schlagen sich auch im Entwurf des Zollfahndungsdienstgesetzes nieder. So wird auch f\u00fcr die Zollfahndungs\u00e4mter eine neue (dem \u00a7 46 BPolG vergleichbare) Befugnis zum Betreten und Durchsuchen von Wohnungen zur Verh\u00fctung von Straftaten nach dem Au\u00dfenwirtschaftsgesetz und zur Abwehr gegenw\u00e4rtiger Gefahren geschaffen. Sie wird erg\u00e4nzt um die (auch im \u00a7 61 Abs. 2 BKAG enthaltene) Befugnis zur Durchsuchung zur Nachtzeit. Au\u00dfer in F\u00e4llen gegenw\u00e4rtiger Gefahr gilt ein Richtervorbehalt.<\/p>\n<p>Auch an anderer Stelle werden die Befugnisse im Vorfeld einer konkreten Gefahr beziehungsweise eines Straftatverdachts ausgeweitet. Der bisher bestehende Bezug auf die Verh\u00fctung von Straftaten wird ersetzt durch die im BKAG und in einigen L\u00e4nderpolizeigesetzen mittlerweile etablierten Formulierungen f\u00fcr eine \u201edrohende Gefahr\u201c: Auch in \u00a7 47 Abs. 1 Nr. 1 ZfdG-E ist nun die Rede von Ma\u00dfnahmen gegen \u201eeine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie innerhalb eines \u00fcbersehbaren Zeitraum auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine Straftat von erheblicher Bedeutung \u2026 begehen wird\u201c. Verdeckte Ma\u00dfnahmen der Informationserhebungen k\u00f6nnen sich dar\u00fcber hinaus gegen Personen richten, die Kontakt- und Begleitpersonen des mutma\u00dflich k\u00fcnftigen Gefahrenurhebers sind und \u00fcber seine Pl\u00e4ne Kenntnis haben k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Ein Teil der \u201ebesonderen Mitteln der Datenerhebung\u201c (\u00a7 47 ZfdG-E) stand dem ZKA und den Zollfahndungs\u00e4mtern bisher schon zur Verf\u00fcgung: die l\u00e4ngerfristige Observation, die optische und akustische \u00dcberwachung\/\u00adAuf\u00adzeich\u00adnung au\u00dferhalb der Wohnung und der Einsatz von V-Leuten. Neu hinzu kommt der (pr\u00e4ventive) Einsatz Verdeckter Ermittler*innen (VE). Hier ist schon die Befugnisnorm selbst auf eine Langfristigkeit der Ma\u00dfnahme und einen flie\u00dfenden \u00dcbergang von der Gefahrenabwehr in die Strafverfolgung ausgerichtet \u2013 sonst macht der ressourcen- und zeitintensive Einsatz eines VE keinen Sinn. Damit wird deutlich, dass es nicht um die Abwehr einer konkreten Gefahr geht, sondern eine m\u00f6gliche Gefahr \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum erst erforscht werden soll \u2013 mit massiven Eingriffen in die Privatsph\u00e4re.<\/p>\n<p>Neu gefasst im \u201edrohende-Gefahren\u201c-Stil der j\u00fcngeren Polizeigesetze werden auch die Befugnisse des ZKA zur pr\u00e4ventiven Telekommunikations- und Post\u00fcberwachung (bisher \u00a7 23a, jetzt \u00a7 72 ff. ZfdG-E). Der Anwendungsbereich ist hier immerhin enger als bei den \u201ebesonderen Mitteln der Datenerhebung\u201c: Es geht hier insbesondere um m\u00f6gliche Verst\u00f6\u00dfe gegen Embargovorschriften oder gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und um m\u00f6gliche Proliferation von Technologien f\u00fcr Massenvernichtungswaffen.<\/p>\n<p>Ganz explizit geht es aber auch um die Unterbindung der Ausfuhr von G\u00fctern, die dazu bestimmt sind, terroristische Handlungen, schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen vorzubereiten oder sie dazu zu verwenden. Ausweislich der Begr\u00fcndung soll das selbst Dienstleistungen oder deren Finanzierung umfassen. Die gefahrenabwehrrechtlichen Befugnisse setzen also weit im Vorfeld konkreter Schutzgutverletzungen an. Auch hier d\u00fcrfen sich die Eingriffe in das Telekommunikations- und Postgeheimnis gegen Kontakt- und Begleitpersonen richten, wenn diese als Mittler, Mitwisser oder Profiteure mit den irgendwie wahrscheinlichen Tatpl\u00e4nen verbunden sind. Neu legal geregelt wird auch die Befugnis zur Quellen-Tele\u00adkommuni\u00adka\u00adtions\u00ad\u00fcberwachung, also zum Einsatz von Trojanern.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 BT-Drs. 19\/12088 v. 31.7.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0 Verordnung (EU) 2016\/2339, Amtsblatt der EU L 354 v. 23.12.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0 BVerfG: Urteil v. 20.4.2016, Az.: 1 BvR 966, 1140\/09<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem Entwurf eines \u201eGesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes\u201c will die Bundesregierung die Anforderungen der<\/p>\n","protected":false},"author":14,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,124],"tags":[416,465,1417,1566],"class_list":["post-15992","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-120","tag-datenschutz","tag-drohende-gefahr","tag-telekommunikationsgesetz","tag-zoll"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15992","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/14"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=15992"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15992\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=15992"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=15992"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=15992"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}