{"id":16140,"date":"2016-11-09T09:31:55","date_gmt":"2016-11-09T09:31:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=16140"},"modified":"2016-11-09T09:31:55","modified_gmt":"2016-11-09T09:31:55","slug":"gefluechtete-als-datenmasse-riesiger-datenpool-fuer-viele-behoerden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=16140","title":{"rendered":"Gefl\u00fcchtete als Datenmasse: Riesiger Datenpool f\u00fcr viele Beh\u00f6rden"},"content":{"rendered":"<p><strong>Es existiere kein geregeltes Verfahren der Registrierung mehr, die Beh\u00f6rden w\u00fcssten nicht mehr, wer sich in Deutschland aufhalte, die Innere Sicherheit sei gef\u00e4hrdet. So lauteten die Klagen von OrdnungspolitikerInnen angesichts der ab Mitte 2015 stark gestiegenen Zahl von Asylsuchenden. Das \u201eDatenaustauschverbes\u00adserungsgesetz\u201c sollte deshalb die Verwaltung der Gefl\u00fcchteten optimieren und zugleich den datenm\u00e4\u00dfigen Zugriff von Polizei und Geheimdiensten sichern.<\/strong><\/p>\n<p>Zur effizienteren Verwaltung von Gefl\u00fcchteten f\u00fchrte das Anfang Februar 2016 in Kraft getretene Gesetz<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> zwei neue Instrumente ein: einen \u201eKerndatensystem\u201c und den \u201eAnkunftsnachweis\u201c, der mit einem aufgedruckten QR-Code den personenbezogenen Zugriff auf das Kerndatensystem erm\u00f6glicht. Damit ist eine neue Qualit\u00e4t in der \u201eVerdatung\u201c von MigrantInnen erreicht, die vor wenigen Jahren noch un\u00addenkbar schien. Die amtlich bestallten Datensch\u00fctzerInnen hielten sich angesichts der Fl\u00fcchtlingslage mit Kritik zur\u00fcck, obwohl die Verletzung datenschutzrechtlicher Prinzipien wie der Datensparsamkeit offensichtlich ist. Von der aktuellen Adresse bis zur Bildungskarriere wird alles zentral gespeichert und ist f\u00fcr zahlreiche Beh\u00f6rden abrufbar.<!--more--><\/p>\n<p>Das Kerndatensystem enth\u00e4lt deutlich mehr Daten als bisher im Ausl\u00e4nderzentralregister (AZR) erfasst wurden (siehe Kasten 1). Zugleich k\u00f6nnen nun Beh\u00f6rden direkt auf diese Daten zugreifen, die sie bislang nur auf Anfrage erhielten. Um wenigstens formal den Datenschutzanforderungen zu gen\u00fcgen, haben die jeweiligen Beh\u00f6rden nur Zugriff auf diejenigen Daten, die f\u00fcr ihre Aufgabenerf\u00fcllung erforderlich sind, und die jeweils gesondert gespeichert werden (siehe Kasten 2).<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Bislang im AZR gespeicherte Daten:<\/p>\n<p>\u00b7 speichernde Stelle<br \/>\n\u00b7 Speicheranl\u00e4sse<br \/>\n\u00b7 Angaben zur Person<br \/>\n\u00b7 Angaben zum Ausweispapier<br \/>\n\u00b7 Angaben zum letztem Wohnort im Herkunftsland sowie<br \/>\n\u00b7 freiwillige Angaben zur Religionszugeh\u00f6rigkeit und<br \/>\n\u00b7 Staatsangeh\u00f6rigkeiten von EhegattInnen und LebenspartnerInnen<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich im \u201eKerndatenbestand\u201c neu gespeichert:<\/p>\n<p>\u00b7 Fingerabdruckdaten<br \/>\n\u00b7 Gr\u00f6\u00dfe und Augenfarbe<br \/>\n\u00b7 Seriennummer des Ankunftsnachweises<br \/>\n\u00b7 begleitende Kinder und Elternteile mit vollst\u00e4ndigen Namen<br \/>\n\u00b7 Staat, aus dem die Einreise in die Bundesrepublik erfolgte<br \/>\n\u00b7 Anschrift im Bundesgebiet<br \/>\n\u00b7 Bundesland, auf welches die Verteilung erfolgt ist<br \/>\n\u00b7 freiwillige Angaben zu Telefonnummern und E-Mail-Adressen<br \/>\n\u00b7 zust\u00e4ndige Beh\u00f6rden im Aufnahmeverfahren\/zust\u00e4ndiges Jugendamt<br \/>\n\u00b7 Durchf\u00fchrung der Gesundheitsuntersuchung mit Ort und Datum<br \/>\n\u00b7 durchgef\u00fchrte Impfungen mit Ort und Datum.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Grund f\u00fcr die Schaffung des neuen Kerndatenbestands waren wesentliche Effizienzverluste durch untereinander nicht kompatible Datenverarbeitungsprogramme der beteiligten Beh\u00f6rden. So mussten etwa h\u00e4u\u00adfig von der Bundespolizei bereits registrierte Asylsuchende beim Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) noch einmal registriert werden. Ziel war deshalb die \u201emedienbruchfreie\u201c beh\u00f6rden\u00fcbergreifende Kommunikation. Diese sollte sich einfacher und schneller \u00fcber ein neues zentrales Datensystem als \u00fcber eine konsolidierte IT-Infrastruktur der Beh\u00f6rden herstellen lassen. Ob allerdings etwa die datenschutzrechtlich erforderliche Aktualisierung der Daten (bei einem Umzug etc.) bei einer solchen Vielzahl von Beh\u00f6rden und Daten funktionieren wird, muss bezweifelt werden. Nicht \u00fcbersehen werden darf, dass diese Nutzung einer gemeinsamen IT-Infrastruktur diverser Beh\u00f6rden Aufgabenverlagerungen bef\u00f6rdert, die in der Aufgabenzuschreibung eigentlich nicht vorgesehen sind. So ist es weiterhin die Bundespolizei, die im grenznahen Raum in Bayern in eigens eingerichteten \u201eBearbeitungsstra\u00dfen\u201c die Registrierung der Asylsuchenden vornimmt.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Dabei w\u00e4re es angesichts der stark gesunkenen Zahl der Neueinreisen durchaus m\u00f6glich, diese Aufgabe wieder von den eigentlich zust\u00e4ndigen Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden oder dem BAMF durchf\u00fchren zu lassen. Stattdessen sind im Bundeshaushalt f\u00fcr das kommende Jahr fast 80 Millionen Euro f\u00fcr den Ausbau der \u201eBearbeitungsstra\u00dfen\u201c in Grenzn\u00e4he vorgesehen.<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Wer kann auf welche der erweiterten Daten zugreifen?<br \/>\nEinige Beispiele<\/p>\n<p>1. <strong>Gesundheits\u00e4mter:<\/strong> erfolgte Impfungen und durchgef\u00fchrte Untersuchungen im Rahmen der Seuchenpr\u00e4vention<br \/>\n2. <strong>ErbringerInnen von Sozialhilfe bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:<\/strong> Gesundheitsdaten, Daten zum Stand des Asylverfahrens, zu Sprach\u00adkenntnissen, zu Bildungsabschl\u00fcssen, zum Besuch eines Integrationskurses<br \/>\n3. <strong>Bundesagentur f\u00fcr Arbeit und Jobcenter <\/strong>haben weitgehend die gleichen Zugriffs\u00adrechte wie 2., bei ihnen fallen lediglich die Gesundheitsdaten weg<br \/>\n4. <strong>Jugend\u00e4mter <\/strong>k\u00f6nnen im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeit Daten zu Minderj\u00e4hrigen abrufen, lediglich der Zugriff auf Daten zum Bildungsstand bleibt ihnen verwehrt<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h4>Neues Aufenthaltspapier f\u00fcr Asylsuchende<\/h4>\n<p>Damit die Beh\u00f6rden die Identit\u00e4t und die zugeh\u00f6rigen Datens\u00e4tze der Asylsuchenden sicher feststellen bzw. finden k\u00f6nnen, erhalten diese einen f\u00e4lschungssicheren \u201eAnkunftsnachweis\u201c mit Lichtbild, Angaben zur Person und dem QR-Code f\u00fcr den Zugriff auf das AZR. Zus\u00e4tzlich werden wie zuvor die Fingerabdr\u00fccke \u00fcber die Asyl-Fingerabdruckdatei des Bundeskriminalamtes (BKA) zentral erfasst.<\/p>\n<p>Im August konnte BAMF-Chef Frank-J\u00fcrgen Weise in einer Kabinettssitzung Vollzug melden. Alle beteiligten Beh\u00f6rden verf\u00fcgen nun \u00fcber die notwendige IT-Infrastruktur, um die neuen Ankunftsnachweise ausstellen bzw. \u00fcber sie auf die erforderlichen Daten zugreifen zu k\u00f6nnen. 7.200 sogenannte \u201eFast-ID\u201c-Ger\u00e4te wurden verteilt, um Fingerabdr\u00fccke erfassen oder pr\u00fcfen zu k\u00f6nnen. Insgesamt wurden 110.000 Asylsuchenden neue Ankunftsnachweise ausgestellt, 126.000 Personen wurden im neuen Kerndatensystem erfasst. Wie weit die Nacherfassung der Asylsuchenden, die zun\u00e4chst ohne Registrierung auf die L\u00e4nder und Kommunen verteilt wurden, abgeschlossen ist, ist nicht bekannt. Auch nicht, ob Mehrfachregistrierungen bereinigt sind und so \u00fcberhaupt erst valide Daten zur Zahl der Asylsuchenden in 2015 vorliegen.<\/p>\n<h4>Unklarer Status f\u00fcr \u201eAnkunftsnachweis\u201c-InhaberInnen<\/h4>\n<p>Nach EU-Recht sind Asylantragstellende nach drei, sp\u00e4testens sieben Tagen zu registrieren, in Deutschland erhalten sie dann die \u201eAufenthaltsgestattung\u201c. Sp\u00e4testens seit Mitte 2015 vergingen aber f\u00fcr die meisten Gefl\u00fcchteten mehrere Monate bis zur formalen Antragstellung beim BAMF, und an diesem Zustand hat sich auch nichts ge\u00e4ndert \u2013 es sei denn, die Asylsuchenden kommen in eines der neu geschaffenen \u201eAnkunftszentren\u201c (s.u.). Der Aufenthalt gilt zwar auch ohne formalen Asylantrag als gestattet \u2013 aber die Betroffenen sind eben nicht im Besitz der Aufenthaltsgestattung. Der \u201eAnkunftsnachweis\u201c, der bis zu einem Jahr gilt, dokumentiert lediglich die Registrierung und den \u201egestatteten Aufenthalt\u201c \u2013 ist aber keine Aufenthaltsgestattung.<\/p>\n<p>Das ist deshalb relevant, weil dem Wortlaut nach einige Regelungen (Asylbewerberleistungsgesetz, Zugang zu Integrationskursen) an den <em>Besitz<\/em> einer Aufenthaltsgestattung ankn\u00fcpfen, andere an den <em>gestatteten <\/em>Aufenthalt (vor allem Fristen f\u00fcr das Ende der Residenzpflicht, Arbeitsmarktzugang). Dies hat die Koalition mit einer \u00c4nderung in \u00a7 55 Asylgesetz im Juli 2016 bereinigt, indem sie dort eine entsprechende gesetzliche Klarstellung vorgenommen hat.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Aber damit bleibt das Grundproblem bestehen, dass die meisten Asylsuchenden europarechtswidrig erst nach Wochen oder Monaten auch formal einen Asylantrag stellen k\u00f6nnen. W\u00e4re das gel\u00f6st, br\u00e4uchte es den Ankunftsnachweis als \u00dcbergangspapier bis zur Ausstellung der Aufenthaltsgestattung eigentlich gar nicht.<\/p>\n<h4>Oberstes Ziel: Die Optimierung von Verwaltungsverfahren<\/h4>\n<p>In diesem Zusammenhang ist ein Blick auf die Reformprozesse der \u00f6ffentlichen Verwaltung aufschlussreich, die mittlerweile auch Asyl- und Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden erreicht haben. Gemeint ist damit der Umbau der \u2013 gern als beh\u00e4big und unflexibel verspotteten \u2013 klassischen Verwaltung, deren wesentlicher Zweck die Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen und die Rechtswahrung der B\u00fcrgerInnen war, hin zu einem Verwaltungsapparat, der sich in erster Linie an betriebswirtschaftlichen Effizienzgesichtspunkten orientiert.<\/p>\n<p>F\u00fcr den entsprechenden Umgestaltungsprozess des BAMF und damit des gesamten staatlichen Aufnahme- und Asylsystems, konnte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizi\u00e8re wohl niemand Besseren aussuchen als Frank-J\u00fcrgen Weise, der das BAMF seit September 2015 und noch bis Endes dieses Jahres leitet. Seit 2004 ist er Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (BA). In den Medien h\u00e4ufiger als \u201eManager\u201c denn als \u201eBeh\u00f6rdenleiter\u201c bezeichnet, realisierte er eine grundlegende Strukturreform der ehemaligen Bundesanstalt f\u00fcr Arbeit. Die BA soll nach dem Konzept des \u201eNew Public Management\u201c wie ein Dienstleistungs-Unternehmen arbeiten. Aus B\u00fcrgerInnen wurden \u201eKundInnen\u201c. Die Besch\u00e4ftigten der BA hatten sich daran zu gew\u00f6hnen, dass ihre Arbeitsleistung zur Effizienzsteigerung nun an vorher festgelegten Kennzahlen (Arbeitsvermittlungen, Quote verh\u00e4ngter Sanktionen etc.) gemessen wurde.<\/p>\n<p>Und so war Weises wichtigste Vokabel bei der Vorstellung seines Konzepts, beispielsweise anl\u00e4sslich einer Pr\u00e4sentation im Innenausschuss des Bundestages im Dezember 2015, die \u201eProduktivit\u00e4t\u201c der Beh\u00f6rde. Diese fehle im BAMF, bei den MitarbeiterInnen und in den \u201eProzessen\u201c. Die Unternehmensberatung McKinsey habe die \u201eAbl\u00e4ufe\u201c mit dem Ergebnis analysiert, dass das Asylverfahren theoretisch an einem Tag erledigt werden k\u00f6nne. Das ist zwar offensichtlich Unsinn, weil die Glaubw\u00fcrdigkeit und Koh\u00e4renz von Angaben im Asylverfahren nicht an einem Tag \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nnen, aber sei\u2018s drum. Dass Asylentscheidungen \u201enicht unter Druck getroffen werden\u201c sollten, ist an dieser Stelle eine groteske Aussage, wenn den MitarbeiterInnen zugleich aufgegeben wird, statt drei k\u00fcnftig f\u00fcnf Entscheidungen pro Tag zu f\u00e4llen. F\u00fcr ihre Beratungsleistungen f\u00fcr das BAMF erhielten McKinsey, Ernst &amp; Young GmbH und Roland Berger GmbH, die Weise seit 2004 treu begleiten, mindestens 11,5 Millionen Euro.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Nicht zuletzt waren das BAMF und seine Verwaltungsverfahren somit auch ein Versuchsfeld, wie im Hauruckverfahren die von Wirtschaft und neoliberalen pressure groups im Rahmen der offizi\u00f6sen \u201eIT-Gipfel\u201c der Bundesregierung geforderte Digitalisierung der \u00f6ffentlichen Verwaltung gelingen kann. \u201eMedienbruchfreie Kommunikation\u201c und Datenaustausch sind auch hier zentrale Stichworte ebenso wie \u201eInteroperabilit\u00e4t\u201c von Datenverarbeitungssystemen. Daten sollen nach M\u00f6glichkeit nur einmal erfasst und dann je nach Bedarf zwischen den Beh\u00f6rden weitergegeben werden. Bedenken zum Datenschutz werden mit Verweis auf versprochene Effizienzsteigerung, Zeit- und Kostenersparnis f\u00fcr B\u00fcrgerInnen und Verwaltungen (sprich: Personalabbau) beiseite geschoben.<\/p>\n<h4>Fr\u00fchzeitige Aussonderung der Unerw\u00fcnschten<\/h4>\n<p>Im Mittelpunkt der \u00dcberlegungen der neuen Hausspitze im BAMF (und der Beraterfirmen) steht die Effizienzsteigerung der Verfahrensabl\u00e4ufe unter dem Titel \u201eintegriertes Identit\u00e4tsmanagement\u201c. Ein Feldversuch fand mit dem sogenannten \u201eHeidelberger Modell\u201c statt: Ab Oktober 2015 wurden Asylsuchende nicht mehr wie bislang lediglich mit einer Bescheinigung \u00fcber die Meldung als Asylsuchende (B\u00fcMA) ausgestattet und dann ohne jede Registrierung auf die Kommunen verteilt. Stattdessen wurden sie zun\u00e4chst verschiedenen \u201eBearbeitungsstra\u00dfen\u201c zugeordnet: Asylsuchende \u201emit guter Bleibeperspektive\u201c (Kategorie A), Asylsuchende aus \u201esicheren Herkunftsl\u00e4ndern\u201c (Kategorie B), aus \u201e\u00fcbrigen Herkunftsl\u00e4ndern\u201c mit l\u00e4ngeren Zeiten f\u00fcr Informationsbeschaffung im Asylverfahren (Kategorie C) und \u201eDublin-F\u00e4lle\u201c (Kategorie D). Personen aus den Kategorien B und D sollen m\u00f6glichst noch aus dem Registrierzentrum abgeschoben werden, w\u00e4hrend alle anderen auf die Kommunen verteilt werden.<\/p>\n<p>Mittlerweile werden nach diesem Modell bundesweit 22 entsprechende \u201eAnkunftszentren\u201c betrieben. Wie Weise dem Kabinett im August berichtete, k\u00f6nnten klar gelagerte F\u00e4lle nun in 48 Stunden erledigt werden. Wozu aber dann noch der aufwendig eingef\u00fchrte \u201eAnkunftsnachweis\u201c n\u00f6tig ist, wenn doch Asylsuchende in diesem System innerhalb weniger Stunden ihren Asylantrag stellen k\u00f6nnen sollen und dann eine Aufenthaltsgestattung erhalten, bleibt das Geheimnis der Bundesregierung. Allerdings gibt es auch weiterhin jene Asylsuchenden, die nach dem alten System zun\u00e4chst in die Erstaufnahmestellen der L\u00e4nder kommen und nach erfolgter Antragstellung (manchmal aber auch schon vorher) auf die Kommunen verteilt werden \u2013 nach monatelangen Wartezeiten.<\/p>\n<p>In jedem Fall bleibt der neue Kerndatenbestand des AZR das IT-technische R\u00fcckgrat dieses \u201eClusterings\u201c, einschlie\u00dflich der fr\u00fchzeitigen und sicheren Identifizierung entweder nach dem Aufgriff an der Grenze oder in den Ankunftszentren. Die umfassende Speicherung dort gilt f\u00fcr alle Asylsuchenden (und jene \u201eIllegalen\u201c, die keinen Asylantrag stellen).<\/p>\n<p>Zwar ist es unbestreitbar, dass den M\u00e4ngeln der Verfahrensbearbeitung im BAMF nur mit Personalaufstockung jedenfalls kurzfristig nicht mehr beizukommen war. Die Missst\u00e4nde im deutschen Asylsystem sind auch nicht erst mit dem massiven Anstieg der Zahl der Asylsuchenden im vergangenen Sommer offensichtlich geworden. Lange Wartezeiten zwischen Antragstellung und Asylanh\u00f6rung, Verfahrensdauern von einem Jahr und mehr bei einzelnen Herkunftsl\u00e4ndern, personelle Unterausstattung des BAMF, waren schon seit Jahren bekannt. Die Probleme sind auch jetzt keineswegs behoben. In der Mitteilung des BAMF \u00fcber die Asylzahlen von Ende August 2016 hei\u00dft es, dass weiterhin 567.479 Asylantr\u00e4ge noch nicht entschieden sind.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Darin sind diejenigen noch nicht mitgez\u00e4hlt, die bereits l\u00e4nger auf einen Termin beim BAMF warten m\u00fcssen. Eine Andeutung dieser Zahl gibt der \u201eEASY-gap\u201c: Im IT-System EASY werden nicht personenbezogen die Zug\u00e4nge von Asylsuchenden registriert. Dort sind f\u00fcr dieses Jahr 256.567 Zug\u00e4nge erfasst. Als AsylantragstellerInnen wurden dagegen nur 91.331 Personen registriert.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Die politische Bewertung dieser Umgestaltung des deutschen Asyl- und Aufnahmesystems ist allerdings nicht so einfach: Eine schnellere Registrierung und Unterbringung ist einerseits sowohl im Sinne der L\u00e4nder und Kommunen, die ihre Mittel so gezielter einsetzen k\u00f6nnen, als auch selbstverst\u00e4ndlich im Sinne der Betroffenen. Andererseits bedeutet es f\u00fcr Menschen aus vermeintlich \u201esicheren Herkunftsstaaten\u201c oder f\u00fcr diejenigen, die \u00fcber einen \u201esicheren Drittstaat\u201c eingereist sind, dass sie tats\u00e4chlich innerhalb von zwei bis drei Wochen mit ihrer Abschiebung rechnen m\u00fcssen. Zeit, sich zu orientieren, Hilfe und Beratung zu organisieren bleibt da kaum, jede Form der \u201eIntegration\u201c ist politisch nicht gewollt.<\/p>\n<h4>Daten f\u00fcr Sicherheitsorgane frei Haus<\/h4>\n<p>Wie in der aktuellen Debattenlage nicht anders zu erwarten, wird der Datenberg auch den Sicherheitsorganen zug\u00e4nglich gemacht. Zuk\u00fcnftig sollen Daten Gefl\u00fcchteter zur Pr\u00fcfung von Sicherheitsbedenken an die Geheimdienste des Bundes sowie das BKA und das Zollkriminalamt \u00fcbermittelt werden. Diese k\u00f6nnen die \u00fcbermittelten Daten speichern und nutzen, soweit es \u201ezur Erf\u00fcllung ihrer gesetzlichen Aufgaben\u201c notwendig ist \u2013 eine unbestimmte Generalklausel, die zum Missbrauch geradezu einl\u00e4dt. Der automatisierte Zugriff der Geheimdienste auf die AZR-Daten bleibt zwar in der Theorie beschr\u00e4nkt, kann aber mit dieser Regelung de facto umgangen werden. Wie beim \u201eKonsultationsverfahren\u201c bei der Visavergabe legen das Bundesinnenministerium und das Ausw\u00e4rtige Amt gemeinsam eine Liste derjenigen Herkunftsl\u00e4nder fest, bei denen eine solche Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung durchgef\u00fchrt werden muss. Allerdings existiert im BAMF ein \u201eAutomatisierter Datenabgleich\u201c (ADA); laufend werden also Fingerabdr\u00fccke und Personendaten von neu registrierten Fl\u00fcchtlingen an BfV und BND weitergegeben.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> MitarbeiterInnen des BAMF sind gehalten, m\u00f6glicherweise sicherheitserhebliche Erkenntnisse aus Asylanh\u00f6rungen an die Dienste weiterzugeben, die dann wiederum versuchen, die Gefl\u00fcchteten abzusch\u00f6pfen. Die daf\u00fcr beim BND zust\u00e4ndige Tarnbeh\u00f6rde \u201eHauptstelle f\u00fcr Befragungswesen\u201c (HBW) ist zwar mittlerweile aufgeflogen und aufgel\u00f6st, ihre Aufgaben werden aber weiterhin in der Abteilung Beschaffung des BND wahrgenommen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem darf nun auch das BKA automatisiert auf die AZR-Daten zugreifen \u2013 nicht allein auf die der Asylsuchenden, sondern auf die aller Ausl\u00e4nderInnen in Deutschland. Vom Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland befinden sich Asylsuchende also fest im datenm\u00e4\u00dfigen Zugriff der Sicherheitsorgane.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I 2016, Nr. 5 v. 4.2.2016, S. 130ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> siehe den Beitrag von Christian Schr\u00f6der in diesem Heft<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Art. 6 Integrationsgesetz v. 31.7.2016, BGBl. I 2016, Nr. 39 v. 5.8.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> BT-Drs. 18\/7987 v. 24.3.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> BAMF-Pressemitteilung v. 9.9.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Die Zeit v. 14.1.2016<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es existiere kein geregeltes Verfahren der Registrierung mehr, die Beh\u00f6rden w\u00fcssten nicht mehr, wer sich<\/p>\n","protected":false},"author":14,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,116],"tags":[233,259,275,412],"class_list":["post-16140","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-111","tag-asyl","tag-auslaenderzentralregister","tag-bamf","tag-datenaustauschverbesserungsgesetz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/16140","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/14"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=16140"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/16140\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=16140"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=16140"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=16140"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}