{"id":1618,"date":"2001-08-09T16:21:34","date_gmt":"2001-08-09T16:21:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1618"},"modified":"2001-08-09T16:21:34","modified_gmt":"2001-08-09T16:21:34","slug":"nach-goeteborg-und-genua-weder-reisefreiheit-noch-demonstrationsrecht-in-der-eu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1618","title":{"rendered":"Nach G\u00f6teborg und Genua &#8211; Weder Reisefreiheit noch Demonstrationsrecht in der EU?"},"content":{"rendered":"<h3>von Olaf Griebenow und Heiner Busch<\/h3>\n<p><strong>\u00dcbermittlung ungesicherter Daten \u00fcber &#8222;Risikogruppen&#8220;, strenge Kontrollen im Inland und an den Grenzen, Ein- und Ausreiseverbote, vorbeugende Festnahmen &#8211; derartige Ma\u00dfnahmen schienen im grenzenlosen Europa bisher nur f\u00fcr Fu\u00dfball-Hooligans vorgesehen. Nun werden sie auch gegen internationale Demonstrationen genutzt.<\/strong><\/p>\n<p>Die Bef\u00fcrchtungen haben sich best\u00e4tigt. Bei zwei internationalen Demonstrationen &#8211; gegen den EU-Gipfel in G\u00f6teborg und gegen den G8-Gipfel in Genua &#8211; hat die Polizei gezielt auf Protestierende geschossen. In Genua wurde ein Demonstrant get\u00f6tet. Hunderte wurden zum Teil schwer verletzt &#8211; bei den harten Polizeieins\u00e4tzen w\u00e4hrend der Demonstrationen selbst, aber auch bei der R\u00e4umung jener Schule, in der das Genua Social Forum untergebracht war. Die Eskalationsstrategie der italienischen Regierung, der die EU-Partner im Vorfeld heftig applaudiert haben, die krampfhafte Verteidigung demonstrationsfreier Zonen gegen die Grundrechte von Hunderttausenden hat ihre Wirkung getan.<!--more--><\/p>\n<p>Trotz der tragischen Ereignisse in Genua ist jedoch zu bef\u00fcrchten, dass nun erneut staatliche Repr\u00e4sentanten auf den Plan treten, um weitere Ma\u00dfnahmen gegen &#8222;reisende Gewaltt\u00e4ter&#8220; und &#8222;Polit-Hooligans&#8220; zu fordern. Damit wird nicht nur die Versammlungsfreiheit verletzt, die in den nationalen Verfassungen der EU-Staaten verankert ist und die neue Grundrechtecharta der EU ziert. In Frage gestellt ist vielmehr auch die Freiz\u00fcgigkeit, die eine der tragenden S\u00e4ulen der Unionsb\u00fcrgerschaft und des Binnenmarktes darstellt.<\/p>\n<p>Dass solche Angriffe auf die Grundrechte nicht bei einer medialen Schaumschl\u00e4gerei bleiben, sondern in konkrete Planungen m\u00fcnden bzw. sich auf schon verabschiedete Ma\u00dfnahmen st\u00fctzen, wurde bereits nach dem G\u00f6teborger Gipfel vorgef\u00fchrt.<\/p>\n<h4>Die Spezialisten der Strafverfolgung<\/h4>\n<p>Vom 18. bis 20. Juni fand in Stockholm eine Tagung des Europ\u00e4ischen Justiziellen Netzes (EJN) statt. In diesem Rahmen organisierte die schwedische Pr\u00e4sidentschaft ein Treffen von 25 spezialisierten Staatsanw\u00e4ltInnen, an dem auch Vertreter von Pro-Eurojust teilnahmen. Ein G\u00f6teborger Staatsanwalt berichtete dabei, dass rund 400 Personen im Vorfeld des Gipfels verhaftet worden waren, aber aufgrund schwedischen Rechts bereits nach zw\u00f6lf Stunden wieder auf freien Fu\u00df gesetzt werden mussten. Weil Schweden kein Vermummungsverbot kenne, sei die Identifizierung von 400 Straft\u00e4tern ein Problem. Die gute Verschl\u00fcsselung habe es nicht zugelassen, die E-Mail-Kommunikation bestimmter Gruppen zu knacken. Man habe ein Kommandozentrum von zw\u00f6lf Personen entdeckt. M\u00f6glicherweise, so hie\u00df es in der anschlie\u00dfenden Diskussion, st\u00fcnden kriminelle Organisationen hinter den Ausschreitungen. Es g\u00e4be auch &#8222;einige Aspekte, die auf Terrorismus hindeuten&#8220;.<\/p>\n<p>In der Runde der &#8222;spezialisierten&#8220; Staatsanw\u00e4lte blieb es nicht bei Vorschl\u00e4gen eines besseren Erfahrungsaustausches. Gefordert wurden u.a. vorbereitete Rechtshilfeersuchen, wie es sie bei der Fu\u00dfball-Europameisterschaft 2000 gab, die Bildung eines speziellen Netzes innerhalb des EJN, eine Zust\u00e4ndigkeit von Eurojust und von Europol, das dann im Vorfeld solcher Tagungen entsprechende Analysen erstellen k\u00f6nnte. Bilder der nicht identifizierten Personen seien via Internet auszutauschen.<\/p>\n<h4>Die \u00dcberlegungen der Minister<\/h4>\n<p>Der Ad-hoc-Tagung der EU-Innen- und -Justizminister am 4. Juli lag nicht nur der Bericht des EJN-Treffens, sondern auch ein Vorschlag des deutschen Bundesinnenministers vor, der die Errichtung einer EU-weiten Datei \u00fcber &#8222;Polit-Hooligans&#8220; gefordert hatte. Dieses Ansinnen lehnte der Rat zwar vorerst ab. Die &#8222;Schlussfolgerungen&#8220; zeigen allerdings, dass der Rat von den deutschen Erw\u00e4gungen nicht weit entfernt ist. So soll u.a. gepr\u00fcft werden, ob bei der \u00dcberarbeitung der Europol-Konvention gegebenenfalls eine entsprechende Zust\u00e4ndigkeit des Amtes einzuf\u00fchren w\u00e4re. Damit w\u00fcrde Europol notwendigerweise zum Zentrum der einschl\u00e4gigen Datensammelei auf europ\u00e4ischer Ebene. Angesichts der Tatsache, dass die Europol-Konvention eine Speicherung von Daten schon weit unterhalb der Ebene des konkreten Verdachts erlaubt, w\u00e4re die vom Bundesinnenminister geforderte Datei der &#8222;Polit-Hooligans&#8220; sp\u00e4testens dann perfekt.<\/p>\n<p>Auf fruchtbaren Boden fielen bei den Ministern auch die Vorschl\u00e4ge der EJN-Staatsanw\u00e4lte. Im Vorfeld von Gro\u00dfereignissen sollen bei den Justizbeh\u00f6rden der Mitgliedstaaten rund um die Uhr besetzte Stellen f\u00fcr die umgehende Bearbeitung von Rechtshilfeersuchen eingerichtet werden. Direkte Kontakte zwischen den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden k\u00f6nnten \u00fcber das EJN organisiert werden.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus erinnern die Minister an die M\u00f6glichkeiten der unaufgeforderten Weitergabe von Daten gem\u00e4\u00df Art. 46 des Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens und einer gemeinsamen Ma\u00dfnahme von 1997. Diese entspricht im Wesentlichen einem erstmals 1996 aufgelegten und 1997 revidierten Schengener Leitfaden. Beide Dokumente fassen die Methoden zusammen, die seit der Fu\u00dfball-EM 1988 in M\u00fcnchen bei sportlichen Gro\u00dfveranstaltungen angewandt werden: Sammlung, Analyse und Austausch von Informationen durch nationale Kontaktpunkte, Entsendung von Verbindungsbeamten vor Ort, R\u00fcckgriff auf Polizeibeamte aus den verschiedenen Staaten, die &#8211; wie der Rat in seinen aktuellen Schlussfolgerungen wiederholt &#8211; &#8222;in der Lage sind, Gruppen zu identifizieren, die eine Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen k\u00f6nnten&#8220;. Welche Daten zu \u00fcbermitteln sind, geht aus der Checkliste im Anhang des Schengener Leitfadens hervor: Gr\u00f6\u00dfe, Art und Zusammensetzung einer Gruppe, &#8222;Triebfedern, Gewaltt\u00e4tigkeit, potentielle Ausschreitungen, Orte und Zeiten der Versammlungen, Routen und Zwischenhalte, Bef\u00f6rderungsmittel&#8220;. St\u00f6rer sollen gegebenenfalls ausgewiesen und in ihr Heimatland zur\u00fcckgeschafft werden.<\/p>\n<p>Auch das Instrumentarium an den Grenzen, genauer gesagt an den Binnengrenzen der Union, ist bereits bekannt: Die Kontrollen, die im Normalfall nach Art. 2 Abs. 1 SD\u00dc abgeschafft sein sollen, werden gest\u00fctzt auf Abs. 2 wiedereingef\u00fchrt. &#8222;Im Bedarfsfall&#8220; soll das au\u00dfer Kraft gesetzte Gemeinschaftsrecht durch eine neue Gemeinsamkeit ersetzt werden: Kontrollen und &#8222;pr\u00e4ventive Streifen&#8220; k\u00f6nnten die angrenzenden Staaten zusammen oder koordiniert durchf\u00fchren. &#8222;Alle in den Mitgliedstaaten existierenden rechtlichen M\u00f6glichkeiten (sind zu nutzen), um Personen, die notorisch f\u00fcr St\u00f6rungen der \u00f6ffentlichen Ordnung bekannt sind, an der Einreise in das Land zu hindern&#8220;, in dem das politische Gro\u00dfereignis stattfindet.<\/p>\n<h4>Ausreiseverbote &#8230;<\/h4>\n<p>Die deutschen Beh\u00f6rden haben diese M\u00f6glichkeit offensichtlich rege genutzt. F\u00fcr mehrere Hundert Menschen d\u00fcrfte die Fahrt nach Genua schon an Kontrollstellen innerhalb Deutschlands oder an der deutschen Grenze geendet haben. Die genaue Zahl der Personen, die der Bundesgrenzschutz aus den &#8222;gefilzten&#8220; Bussen herausholte, ist nicht bekannt. Bei diesem Vorgehen st\u00fctzte man sich u.a. auf die Daten der Datei &#8222;linksextremistische Gewaltt\u00e4ter&#8220; des BKA, in der selbst Personen gespeichert sind, deren einziges Vergehen darin bestanden hat, dass die Polizei ihre Personalien im Zusammenhang mit einer Demonstration feststellte.<\/p>\n<p>Viele andere sollten erst gar nicht in den Bus oder Zug einsteigen. Gegen sie hatte die Polizei Meldeauflagen und Ausreiseverbote gem\u00e4\u00df dem im vergangenen Jahr ge\u00e4nderten Passgesetz verh\u00e4ngt. Die neue Regelung in \u00a77 Abs.2 war knapp vor der Fu\u00dfball-Europameisterschaft verabschiedet worden und sollte Ausschreitungen deutscher Fans wie zwei Jahre zuvor bei der Weltmeisterschaft in Frankreich verhindern. In der Begr\u00fcndung des Gesetzentwurfs hatte es damals gehei\u00dfen, es m\u00fcssten &#8222;Tatsachen vorliegen, die auf die Gef\u00e4hrlichkeit des Betroffenen schlie\u00dfen lassen, und aufgrund derer damit zu rechnen ist, dass er bei dem bevorstehenden Anlass erneut gewaltt\u00e4tig wird. Der Betroffene muss als gewaltbereiter Hooligan bekannt sein und in j\u00fcngerer Zeit, d.h. innerhalb der letzten zw\u00f6lf Monate im Zusammenhang mit Gewalttaten oder als Teilnehmer von gewaltt\u00e4tigen Ausschreitungen aufgefallen sein.&#8220; Von dieser urspr\u00fcnglich auf Fu\u00dfball-Hooligans gem\u00fcnzten Ma\u00dfnahme hat allein Berlin in mindestens 16 F\u00e4llen Gebrauch gemacht. Die Berliner Zeitung meldete am 18. Juli, Brandenburg habe bis dahin vier Personen die Reise nach Genua untersagt. Wie h\u00e4ufig die anderen Bundesl\u00e4nder solche Auflagen verh\u00e4ngten, ist nicht bekannt.<\/p>\n<h4>&#8230; und wie sie gerechtfertigt werden<\/h4>\n<p>Begr\u00fcndet wurden die Auflagen standardm\u00e4\u00dfig durch eine polizeiliche Wertung: &#8222;Nach Erkenntnissen der Berliner Polizei geh\u00f6ren Sie zu Personen, die der gewaltbereiten linksextremistischen Szene zuzuordnen sind.&#8220; Danach folgt eine Aufz\u00e4hlung vermeintlicher Gesetzesverst\u00f6\u00dfe, die in einem der F\u00e4lle mit zwei Verurteilungen aus dem Jahre 1993 beginnt. F\u00fcr die Folgezeit werden dem Betroffenen noch drei Sachbesch\u00e4digungen, drei Hausfriedensbr\u00fcche, ein Landfriedensbruch sowie die Beteiligung an der Demonstration in G\u00f6teborg vorgeworfen.<\/p>\n<p>Nicht erw\u00e4hnt wurde, dass die Verfahren wegen der Sachbesch\u00e4digungen ohne strafrechtliche Konsequenzen eingestellt wurden, dass im Verfahren um den Landfriedensbruch nicht einmal Ermittlungen aufgenommen worden waren, dass in einem Fall des Hausfriedensbruchs ein Freispruch erfolgte und auch die beiden anderen F\u00e4llen nach Zahlung geringer Geldbu\u00dfen eingestellt wurden. Zu einer Demonstrationsteilnahme in G\u00f6teborg kam der Betroffene gar nicht erst, da ihn die Schwedischen Sicherheitsbeh\u00f6rden, gest\u00fctzt auf Informationen ihrer deutschen Partner, schon bei der Anreise festnahmen und nach einem Tag Haft nach Deutschland abschoben. Die einzigen gerichtlich best\u00e4tigten Vorw\u00fcrfe von einigem Gewicht liegen damit acht Jahre zur\u00fcck. In den letzten zw\u00f6lf Monaten, von denen in der Begr\u00fcndung der Passgesetz\u00e4nderung die Rede war, liegt nur eine polizeiliche Aktion gegen den Betroffenen vor, aber keine Handlung, die ihm selber anzulasten w\u00e4re. Dennoch blieben die Antr\u00e4ge auf einstweiligen Rechtsschutz und der damit verbundenen Aussetzung der Meldeauflagen bis zur gerichtlichen Kl\u00e4rung erfolglos.<\/p>\n<p>Auf die vom Anwalt des Betroffenen dargelegte Fehlerhaftigkeit der polizeilichen Angaben sind die Gerichte nicht eingegangen. Sie bejahten vielmehr einen Restverdacht, der im Hinblick auf das \u00f6ffentliche Interesse zum Schutz vor Straftaten gen\u00fcge. O-Ton Verwaltungsgericht: &#8222;Selbst wenn er indes bislang an den \u00fcbrigen Veranstaltungen nicht in strafbarer Weise beteiligt gewesen sein sollte, l\u00e4sst dies f\u00fcr sich genommen nicht den Schluss zu, seine Teilnahme an gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen in Genua komme von vornherein nicht in Betracht &#8230; Gemessen an der Mobilisierung und der bereits jetzt festzustellenden hohen Gewaltbereitschaft in bezug auf dieses Ereignis muss an die zu stellende Prognose keine allzu hohe Anforderung gestellt werden &#8230; eine bei offenen Erfolgsaussichten der Hauptsache im Eilverfahren erforderliche Interessenabw\u00e4gung (f\u00fchrt) zu dem Ergebnis, &#8230; dass das \u00f6ffentliche Interesse an der Verh\u00fctung k\u00fcnftiger Straftaten das Interesse des Antragstellers \u00fcberwiegt. F\u00fcr den Antragsteller stellt es n\u00e4mlich lediglich eine Unannehmlichkeit dar, wenn er sich f\u00fcr einen kurzen Zeitraum t\u00e4glich bei der Polizei melden muss.&#8220; Mit keinem Wort wurden die Grundrechte aus Artikel 8 (Versammlungsfreiheit), Artikel 11 (Freiz\u00fcgigkeit) und Artikel 2 (Allgemeine Handlungsfreiheit) des Grundgesetzes erw\u00e4hnt.<\/p>\n<p>Das Oberverwaltungsgericht nimmt in einem anderem Fall zwar Bezug auf die Grundrechte, hat aber &#8222;keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Beschlusses, da das \u00f6ffentliche Interesse \u00fcberwiegt.&#8220; Denn &#8222;da er (der Antragsteller) \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum wiederholt mit schwerwiegenden Vorw\u00fcrfen konfrontiert war, kann dem Umstand, dass es bislang nicht zu einer Verurteilung gekommen ist, im Rahmen der Interessenabw\u00e4gung kein entscheidendes Gewicht beigemessen werden.&#8220; Hierin liegt eine klare Verkennung der grundgesetzlich gesch\u00fctzten Rechtspositionen.<\/p>\n<p>Die Reiseverbote auf Grundlage von \u00a77 Abs.2 Passgesetz wurden vom Landeseinwohneramt erteilt. Ein Stempel in den Pass untersagt die Ausreise in bestimmte L\u00e4nder. Verst\u00f6\u00dfe k\u00f6nnen mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Mit welcher Willk\u00fcr und Gedankenlosigkeit die Grundrechte der Empf\u00e4ngerInnen eingeschr\u00e4nkt wurden, l\u00e4sst sich besonders deutlich an der Begr\u00fcndung ablesen &#8211; ein Beispiel: &#8222;Nach Erkenntnissen der Berliner Polizei sind Sie in der Vergangenheit mehrfach durch gewaltt\u00e4tiges Verhalten auff\u00e4llig geworden und geh\u00f6ren somit zum Kreis der Globalisierungsgegner.&#8220;<\/p>\n<h4>EU-Freiz\u00fcgigkeit am Ende?<\/h4>\n<p>&#8222;Es gibt kein Grundrecht auf Ausreise.&#8220; So hatte sich der neue Berliner Innensenator Ehrhart K\u00f6rting (SPD) in der \u00d6ffentlichkeit vernehmen lassen. Bedenklich ist diese Aussage nicht nur vor dem historischen Hintergrund der Mauer zwischen den Stadth\u00e4lften, sondern auch angesichts der innerhalb der EU f\u00fcr EU-B\u00fcrgerInnen geltenden Freiz\u00fcgigkeit.<\/p>\n<p>Art. 18 des Vertrags zur Gr\u00fcndung der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft (EGV) bestimmt, dass Unionsb\u00fcrgerInnen das Recht haben, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten &#8211; vorbehaltlich der Bestimmungen des Vertrags selbst und etwaiger Durchf\u00fchrungsvorschriften. Die Beschr\u00e4nkung ist allerdings theoretisch, da weder der Vertrag noch das sekund\u00e4re Gemeinschaftsrecht einschr\u00e4nkende Regelungen kennen. Die Mitgliedstaaten werden sich auch kaum auf einen allgemeinen Grundsatz des Ordre public berufen k\u00f6nnen, um Ausreiseverbote oder Abschiebungen von EU-Staatsangeh\u00f6rigen zu rechtfertigen. Denn ein solcher ungeschriebener Grundsatz des Gemeinschaftsrechts w\u00fcrde die Verbindlichkeit der vertraglichen Pflichten und deren einheitliche Anwendung beeintr\u00e4chtigen. Diese juristische Frage muss vor dem Luxemburger Gerichtshof ausgetestet werden.<\/p>\n<p>Politisch besteht dagegen kein Zweifel: &#8222;Der reale Zustand der Demokratie in Europa l\u00e4sst sich besser ablesen am Umgang mit den Gegnern der eigenen Politik als an den Inhalten feierlich verk\u00fcndeter Grundrechtskataloge&#8220;, hei\u00dft es in der Resolution der Europ\u00e4ischen Demokratischen Anw\u00e4lte (EDA) zu den Ereignissen in G\u00f6teborg. Wenn die EU ein Raum ohne Binnengrenzen sein will, dann darf diese Grenzenlosigkeit nicht nur f\u00fcr Kapital, Waren und Dienstleistungen gelten, sondern muss auch f\u00fcr Personen und ihre Versammlungsfreiheit Bestand haben.<\/p>\n<h5>Olaf Griebenow promoviert zur EU-Innen- und Justizpolitik an der Berliner Humboldt-Universit\u00e4t. Er ist Sprecher der &#8222;AG Gegen Polizeigewalt&#8220;.<br \/>\nHeiner Busch ist Redakteur von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6>[1] Ratsdok. 10525\/01 Copen 34\/Enfopol 70 v. 3.7.2001<br \/>\n[2] Projet de conclusions, Ratsdok. 10731\/1\/01 v. 11.7.2001<br \/>\n[3] Gemeinsame Ma\u00dfnahme betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der \u00f6ffentlichen Ordnung und Sicherheit 97\/339\/JI v. 26.5.1997, in: Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften 1997, Nr. L 147, S. 1f., Leitfaden zur polizeilichen Zusammenarbeit im Bereich der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung SCH (97) 36, 4. Rev. v. 11.6.1997<br \/>\n[4] BT-Drs. 14\/2726 v. 18.2.2000, S. 6<br \/>\n[5] die tageszeitung v. 28.7.2001<br \/>\n[6] Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 16.7.2001 (Az.: 1 A 233.01); Beschluss v. 17.7.2001 (Az.: 1 A 235.01)<br \/>\n[7] Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 17.7.2001 (Az.: 1 A 235.01)<br \/>\n[8] Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 18.7.2001 (Az.: 1 SN 61.01)<br \/>\n[9] detaillierter in die tageszeitung (Berlin) v. 28.7.2001<br \/>\n[10] verabschiedet auf der Tagung der EDA vom 29.-30.6.2001 in Berlin<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Olaf Griebenow und Heiner Busch \u00dcbermittlung ungesicherter Daten \u00fcber &#8222;Risikogruppen&#8220;, strenge Kontrollen im Inland<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":10627,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,75],"tags":[263,556,679,699,705,1380,1403],"class_list":["post-1618","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-069","tag-ausreiseverbot","tag-eurojust","tag-genua","tag-gipfelprotest","tag-goeteborg","tag-stoererdatei","tag-summer-of-resistance"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1618","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1618"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1618\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/10627"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1618"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1618"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1618"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}