{"id":16259,"date":"2016-11-02T08:30:07","date_gmt":"2016-11-02T08:30:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=16259"},"modified":"2016-11-02T08:30:07","modified_gmt":"2016-11-02T08:30:07","slug":"spitzeln-gegen-unerwuenschte-migration-neue-befugnisse-der-bundespolizei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=16259","title":{"rendered":"Spitzeln gegen unerw\u00fcnschte Migration: Neue Befugnisse der Bundespolizei"},"content":{"rendered":"<p><strong>Auch die Bundespolizei darf k\u00fcnftig Verdeckte ErmittlerInnen f\u00fchren. Die Regelung ist Teil des neuen ,,Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus\u201c, das der Bundestag am 24. Juni 2016 mit den Stimmen der Gro\u00dfen Koalition beschlossen hat. <\/strong><\/p>\n<p>In der Beschlussempfehlung des Innenausschusses hei\u00dft es, der Einsatz von Verdeckten ErmittlerInnen (VE) sei f\u00fcr die von der Bundespolizei (BPol) nunmehr seit 20 Jahren \u00fcbernommenen zentralen polizeilichen Aufgaben \u201eunerl\u00e4sslich und l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llig\u201c.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><strong>[1]<\/strong><\/a> In der Diskussion um den Gesetzentwurf meldete sich auch BPol-Pr\u00e4sident Dieter Romann zu Wort. In einer versp\u00e4tet eingereichten Stellungnahme<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> begr\u00fcndete er den Bedarf nach Befugnissen zur verdeckten Ermittlung zur Gefahrenabwehr und Verh\u00fctung von Straftaten mit dem Ph\u00e4nomen der \u201eillegalen Migration\u201c. Die BPol k\u00f6nne der Vorgehensweise von \u201eSchleusungsorganisationen\u201c nicht mehr in ausreichendem Ma\u00dfe \u201emit den traditionellen herk\u00f6mmlichen Methoden\u201c begegnen. <!--more--><\/p>\n<p>\u201eSchleuser\u201c agierten \u201ehoch konspirativ, arbeitsteilig und schotten sich in hohem Ma\u00dfe gegen das Vorgehen der Polizei ab\u201c. ZeugInnen und Opfer w\u00fcrden \u201emit Gewalt eingesch\u00fcchtert oder zu Falschaussagen gen\u00f6tigt\u201c. Im Ph\u00e4nomenbereich der Organisierten Kriminalit\u00e4t, dem die \u201eSchleusungskriminalit\u00e4t\u201c zugerechnet wird, seien \u201edie meisten Toten zu beklagen\u201c. Nur mit dem VE-Einsatz k\u00f6nnten laut Romann \u201eSchleusungen bereits im Ausland\u201c fr\u00fchzeitig erkannt und rechtzeitig zielgerichtete Ma\u00dfnahmen veranlasst werden, etwa die \u201eIntensivierung der Kontrollintensit\u00e4t oder ein l\u00e4nder\u00fcbergreifender Informationsaustausch\u201c. Es ergebe sich deshalb ein \u201etaktisches Erfordernis\u201c des pr\u00e4ventiven VE-Einsatzes durch die BPol. Dies schlie\u00dfe \u201eInitiativermittlungen\u201c ein. Entsprechende Regelungen gebe es in fast allen Polizeigesetzen der L\u00e4nder (mit Ausnahme Schleswig-Holsteins) und im Bundeskriminalamtsgesetz, sie h\u00e4tten sich bew\u00e4hrt.<\/p>\n<h4>V-Leute sorgten f\u00fcr Razzien in der T\u00fcrkei<\/h4>\n<p>Der \u00a7\u00a028 des Bundespolizeigesetzes erlaubte bisher schon eine Reihe pr\u00e4ventiver verdeckter Methoden \u2013 von der l\u00e4ngerfristigen Observation \u00fcber den Einsatz technischer Mittel bis hin zur F\u00fchrung von V-Leuten. Von letzterem Mittel hat die BPol laut Romann bereits in gr\u00f6\u00dferem Umfang Gebrauch gemacht. V-Leute-Eins\u00e4tze erfolgten anl\u00e4sslich \u201ewiederholter Schiffsschleusungen von der T\u00fcrkei (Mersin) nach Italien\u201c. Die BPol richtete hierzu eine Ermittlungskommission (\u201eWAVE\u201c) ein und f\u00fchrte darin mehrere InformantInnen. Es ist wahrscheinlich, dass hierf\u00fcr auch Gefl\u00fcchtete angeworben wurden. Im Ergebnis h\u00e4tten die verdeckt erlangten Informationen laut Romann \u201eumf\u00e4ngliche Erkenntnisse \u00fcber durchgef\u00fchrte und bevorstehende Schiffsschleusungen\u201c erbracht, woraufhin \u201ein unmittelbarer Vorbereitung befindliche Schleusungen\u201c verhindert wurden. Gemeint sind Einreisen mit vergleichsweise seet\u00fcchtigen Frachtschiffen aus der T\u00fcrkei. Im Winter 2014 erreichten die beiden ausgemusterten Schiffe \u201eEzadeen\u201c und \u201eBlue Sky M\u201c mit rund 1.300 vorwiegend syrischen Gefl\u00fcchteten Italien. Die Schiffe stachen vermutlich im t\u00fcrkischen Mersin in See, etwa 100 Kilometer von der syrischen Grenze entfernt. Die BPol verwendete f\u00fcr dieses Ph\u00e4nomen immer wieder den Begriff der \u201eGeisterschiffe\u201c, das Bundesinnenministerium hat sich hiervon jedoch distanziert.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Anfang 2015 endeten die nunmehr als \u201eGro\u00dfschleusungen mittels Frachtschiffen\u201c bezeichneten Einreisen abrupt. Laut Romann ist daf\u00fcr die BPol verantwortlich: Durch die Erkenntnisse ihrer V-Leute seien drei Schiffe aufgebracht und beschlagnahmt worden, 1.100 Personen wurden dadurch an der \u00dcberfahrt in die EU gehindert. Die Ma\u00dfnahme sei durch t\u00fcrkische Sicherheitsbeh\u00f6rden erfolgt, die verdeckt erlangten Informationen wurden also durch die BPol in die T\u00fcrkei \u00fcbermittelt. Welche t\u00fcrkische Beh\u00f6rde die Razzien vornahm, ist unklar; die milit\u00e4rische Jandarma ist f\u00fcr die Grenzsicherung, die Nationalpolizei f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der \u201eSchleusungskriminalit\u00e4t\u201c zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Die internationalen Ermittlungen der BPol f\u00fchrten schlie\u00dflich zu einer Reihe von Razzien auch in Deutschland. Im Herbst 2015 wurden in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-W\u00fcrttemberg 24 Objekte durchsucht. 17 Beschuldigte sollen Gefl\u00fcchtete aus dem Libanon und Syrien nach Deutschland gebracht haben.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Im Januar 2016 st\u00fcrmten 493 PolizistInnen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Bayern 16 Wohnungen sowie einen Gesch\u00e4ftsraum.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> F\u00fcnf Haftbefehle wurden vollstreckt, bei zeitgleichen Durchsuchungen von zehn Wohnungen in der T\u00fcrkei wurden zehn Verd\u00e4chtige verhaftet. An dem Einsatz beteiligt waren laut Medienberichten neben der t\u00fcrkischen Nationalpolizei auch die BPol-Spezialeinheiten GSG 9 und BFE+. Im Sommer 2016 f\u00fchrte die BPol Razzien in Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durch, die Beschuldigten sollen Gefl\u00fcchtete \u00fcber die T\u00fcrkei, Bulgarien, Serbien, Mazedonien nach Ungarn und weiter \u00fcber \u00d6sterreich nach Deutschland geschleust haben.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Auch der deutsche Auslandsgeheimdienst ist mit der Aufkl\u00e4rung von \u201eSchleusungskriminalit\u00e4t\u201c befasst. Der damalige Pr\u00e4sident des Bundesnachrichtendienstes (BND) Gerhard Schindler warnte vor einem \u201einternationalen Schleppernetzwerk\u201c, das \u201e\u00fcber die T\u00fcrkei bis nach Griechenland, Italien und Frankreich reicht\u201c.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Schindlers Informationen stammen vermutlich auch aus der mittlerweile umstrukturierten \u201eHauptstelle f\u00fcr das Befragungswesen\u201c des BND, deren Mitarbeiter Gefl\u00fcchtete und Asylsuchende befragen und ihre Zugeh\u00f6rigkeit zum Geheimdienst dabei verschweigen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Die erlangten Erkenntnisse werden an ausl\u00e4ndische Partnerdienste weitergegeben.<\/p>\n<h4>Zusammenarbeit mit EU-Einrichtungen<\/h4>\n<p>Viele der grenz\u00fcberschreitenden Ma\u00dfnahmen gegen \u201eSchleusernetzwerke\u201c werden von der EU-Polizeiagentur Europol koordiniert, auch die BPol ist an hierf\u00fcr eingerichteten Ermittlungsgruppen beteiligt. Zuletzt f\u00fchrten die unter Leitung der italienischen Polizei, Europols und der Agentur f\u00fcr justizielle Zusammenarbeit Eurojust durchgef\u00fchrten Razzien am 6. September zur Verhaftung von 16 Personen aus Syrien, Algerien, \u00c4gypten, dem Libanon und Tunesien.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Die BPol schrieb dazu, 25 \u201eBandenmitglieder\u201c seien identifiziert, diese h\u00e4tten 1.115 Personen zur Einreise nach Deutschland und \u00d6sterreich verholfen. Europol hilft auch bei Ermittlungen gegen mutma\u00dfliche \u201eSchleuser\u201c im Ausland. Mit Hilfe der ungarischen Polizei und von Europol wurden auf Anforderung der BPol beispielsweise Ende August 2016 in Budapest zwei M\u00e4nner verhaftet. Eine der wichtigsten Operationen unter Regie von Europol d\u00fcrften jedoch die Razzien Anfang 2015 gewesen sein, mit denen Polizeien aus mehreren EU-Mitgliedstaaten gegen die mutma\u00dflichen Verantwortlichen der damals noch \u201eGeisterschiffe\u201c genannten Frachter vorgingen.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Nach Durchsuchungen von 44 Wohnungen und Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen in neun Bundesl\u00e4ndern wurden dabei elf Verd\u00e4chtige verhaftet.<\/p>\n<p>Internationale gemeinsame Ermittlungen unter Einsatz Verdeckter ErmittlerInnen der Bundespolizei k\u00f6nnten auch \u00fcber neue Einrichtungen auf EU-Ebene erfolgen.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Die BPol arbeitet mit dem bei Europol im Februar 2016 gestarteten \u201eEurop\u00e4ischen Zentrum zur Bek\u00e4mpfung der Migrantenschleusung\u201c (EMSC) zusammen. Auch an dem eng mit dem EMSC kooperierenden und ebenfalls zu Europol geh\u00f6renden \u201eJoint Operational Office against Human Smuggling Networks\u201c (JOO) in Wien ist die BPol beteiligt. Ebenfalls zur grenz\u00fcberschreitenden Bek\u00e4mpfung von \u201eSchleusungskriminalit\u00e4t\u201c wurde das deutsch-\u00f6sterreichische \u201ePolizeikooperationszentrum\u201c in Passau eingerichtet, zu dem die BPol und die bayerische Polizei Verbindungsbeamte entsenden.<\/p>\n<h4>Mitarbeit in internationalen Arbeitsgruppen?<\/h4>\n<p>Dar\u00fcber hinaus existieren europ\u00e4ische und internationale Gremien, die sich mit diversen verdeckten Methoden befassen. Mit grenz\u00fcberschreitenden verdeckten Observationen besch\u00e4ftigen sich auf EU-Ebene die \u201eCross-Border Surveillance Working Group\u201c<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> sowie im Rahmen von Europol das Projekt \u201eInternational Specialist Law Enforcement\u201c und die \u201eEuropol Platform for Experts\u201c.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Bislang arbeitet dort aus Deutschland das Bundeskriminalamt (BKA) am grenz\u00fcberschreitenden Einsatz von Peilsendern oder anderen \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen mit. Es ist unklar, ob auch die BPol k\u00fcnftig an diesen Arbeitsgruppen teilnimmt.<\/p>\n<p>Das BKA und das Zollkriminalamt (ZKA) sind au\u00dferdem Mitglied einer weltweiten sowie einer europ\u00e4ischen Arbeitsgruppe zu verdeckten Ermittlungen (International Working Group on Police Undercover Policing \u2013 IWG, European Cooperation Group on Undercover Activities \u2013 ECG).<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Auch L\u00e4nder wie Albanien, Kroatien, Mazedonien, Serbien und die T\u00fcrkei sind dort vertreten. Treffen der beiden Gruppen befassen sich unter anderem mit der \u201eregelm\u00e4\u00dfigen Darstellung der aktuellen nationalen Situation\u201c sowie der \u201eEr\u00f6rterung von Aspekten der internationalen Zusammenarbeit anhand von Fallbeispielen\u201c. Eine Beteiligung der BPol an diesen Gremien ist zumindest denkbar.<\/p>\n<p>Ebenfalls unklar ist die Rolle der BPol im Rahmen gemeinsamer verdeckter Ermittlungen mit Strafverfolgungsbeh\u00f6rden aus EU-Mitgliedstaaten oder auch der T\u00fcrkei, wenn diese den Einsatz oder die F\u00fchrung verdeckt eingesetzter ausl\u00e4ndischer Polizeibeamter in Deutschland betrifft. Bislang ist das BKA die zust\u00e4ndige deutsche Kontaktstelle f\u00fcr die Ank\u00fcndigung und Vermittlung solcher verdeckter Eins\u00e4tze. Ihr obliegt die Weiterleitung entsprechender Ersuchen an die zust\u00e4ndigen Landespolizeidienststellen. Entsprechende Standards zur \u201eQualit\u00e4tssicherung bei der F\u00fchrung verdeckt eingesetzter ausl\u00e4ndischer Polizeibeamter in Deutschland\u201c wurden 2012 \u00fcberarbeitet und m\u00fcssten nun auch f\u00fcr die BPol gelten.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<h4>Digitale verdeckte Ermittlungen<\/h4>\n<p>Auch im digitalen Bereich sollen die Befugnisse f\u00fcr verdeckte Ermittlungen erweitert werden. In seiner Stellungnahme erw\u00e4hnt Bundespolizeipr\u00e4sident Romann ausdr\u00fccklich die Kommunikation von \u201eSchleusern\u201c im Internet und in Sozialen Netzwerken sowie im \u201eallgemein schwer zug\u00e4nglichen, sogenannten Dark Net\u201c. Bisherige Instrumente, darunter die \u00dcberwachung der Telekommunikation, w\u00fcrden in diesem Deliktsbereich immer weniger greifen. Der Einsatz von VE w\u00fcrde laut Romann neben dem Eindringen in die Organisationsstrukturen auch fr\u00fchzeitig Informationen \u00fcber Kommunikationsmittel absch\u00f6pfen.<\/p>\n<p>Staatliche Schadprogramme (Trojaner) setzt die BPol soweit bekannt bisher nicht ein. Aber mit anderen Methoden der verdeckten technischen \u00dcberwachung ist sie nicht zimperlich: Das Mittel der \u201eStillen SMS\u201c, mit dem Bewegungsprofile von Mobiltelefon-InhaberInnen erstellt werden, nutzt die BPol in stark wachsendem Ma\u00dfe (2. Halbjahr 2015: 41.671 F\u00e4lle; 1. Halbjahr 2016: 92.027 F\u00e4lle).<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Unklar ist, ob diese Verdoppelung auf die intensivierte \u201eSchleuser\u201c-Verfolgung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Gestiegen ist auch die Zahl der Eins\u00e4tze sogenannter IMSI-Catcher zur Lokalisierung und m\u00f6glicherweise zum Abh\u00f6ren von mobiler Kommunikation (2. Hj. 2015: 25 F\u00e4lle, 1. Hj. 2016: 36 F\u00e4lle).<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<p>Schlie\u00dflich geraten auch Internetauftritte von profitorientierten FluchthelferInnen zunehmend ins Visier der Ermittlungen. Die Beobachtung und gegebenenfalls Entfernung von Inhalten digitaler Medien wird mittlerweile auch von der \u201eMeldestelle f\u00fcr Internetinhalte\u201c bei Europol \u00fcbernommen. Urspr\u00fcnglich mit Blick auf \u201eislamistischen Terrorismus\u201c eingerichtet, wurde das Arbeitsfeld der Abteilung auf \u201eSchleusungskriminalit\u00e4t\u201c erweitert. Nach eigenem Bekunden geht Europol jetzt gegen Internetauftritte von \u201eMenschenschmugglern\u201c vor. 122 Accounts, die mit \u201eillegaler Migration\u201c in Verbindung stehen sollen, hat Europol bei den Providern zur Entfernung gemeldet. Die fraglichen Nutzerdaten wurden nicht von der \u201eMeldestelle\u201c ermittelt, sondern von vom \u201eEurop\u00e4ischen Zentrum zur Bek\u00e4mpfung der Migrantenschleusung\u201c, in dem auch die BPol \u00e4u\u00dferst aktiv ist, beigebracht.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 18\/8917 v. 22.6.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 www.bundestag.de\/blob\/429084\/3e6cc517a58849a057c33fb6d7ff0f2e\/18-4-601-c-data.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 BT-Plenarprotokoll 18\/93 v. 18.3.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 dpa v. 4.11.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 dpa v. 20.1.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 HAZ v. 1.6.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 ZEIT Online v. 4.11.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 www.geheimerkrieg.de<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Europol und Eurojust: Pressemitteilung v. 6.9.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> \u00a0 Tagesspiegel v. 29.1.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> \u00a0\u00a0 BT-Drs. 18\/8669 v. 3.6.2016 und 18\/6859 v. 30.11.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 17\/5133 v. 18.3.2011<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 18\/7698 v. 24.2.2016 und 18\/7466 v. 4.2.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> \u00a0 International im Verborgenen agierende Polizeinetzwerke, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/\u00adCILIP 101-102, S. 144-146<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 18\/3754 v. 15.1.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> \u00a0 BT-Drs. 18\/7285 v. 15.1.2016 und 18\/9366 v.9.8.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> \u00a0 ebd.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch die Bundespolizei darf k\u00fcnftig Verdeckte ErmittlerInnen f\u00fchren. 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