{"id":1626,"date":"2001-08-09T16:24:52","date_gmt":"2001-08-09T16:24:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1626"},"modified":"2001-08-09T16:24:52","modified_gmt":"2001-08-09T16:24:52","slug":"demonstrationsbeobachtungen-politisch-polizeiliche-eskalation-gegen-demonstrationen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1626","title":{"rendered":"Demonstrationsbeobachtungen &#8211; Politisch-polizeiliche Eskalation gegen Demonstrationen"},"content":{"rendered":"<h3>von Elke Steven<\/h3>\n<p><b>Die Demonstrationsbeobachtungen des Komitees f\u00fcr Grundrechte und Demokratie begannen 1981 in Brokdorf. Seitdem hat das Komitee immer wieder das Geschehen bei Demonstrationen selbst sowie dessen Vorgeschichte und mediale Nachwehen dokumentiert. Auch 20 Jahre nach der Brokdorf-Demonstration wird die Versammlungsfreiheit eingeschr\u00e4nkt und ausgehebelt. Die vermeintlichen Gr\u00fcnde hierf\u00fcr schaffen Politik und Polizei notfalls selbst &#8211; durch Gewaltprognosen ohne konkrete Anhaltspunkte und durch Polizeieins\u00e4tze, die gewaltsame Reaktionen erst hervorlocken.<\/b><\/p>\n<p>Die Versammlungsfreiheit, die grundrechtlich gesch\u00fctzte kollektive Einmischung, stellt einen Stachel im sonst ungest\u00f6rten, vom politischen Establishment bestimmten Entscheidungs- und Handlungsablauf dar. Kein Wunder, dass die Versuche, das st\u00f6rende Grundrecht gesetzlich einzuschr\u00e4nken, in den vergangenen Jahrzehnten nie abgerissen sind.<!--more--><\/p>\n<p>Einschr\u00e4nkungen erfolgen aber nicht nur per Gesetz, sondern vor allem durch politisch-polizeiliche Eskalationsprozesse, die immer wieder nach \u00e4hnlichem Muster ablaufen: Demonstrationen werden, gest\u00fctzt auf pauschale Gewaltprognosen, mit Auflagen versehen oder verboten. Zur Durchsetzung der Verf\u00fcgungen kontrolliert die Polizei das gesamte Geschehen und demonstriert ihre Macht- und Gewaltm\u00f6glichkeiten. Gegen die nichtigste Ordnungswidrigkeit kann nach Belieben und streng legal eingeschritten werden. Von den folgenden polizeilichen Ma\u00dfnahmen sind jedoch alle B\u00fcrgerInnen betroffen. Wenn \u00fcberhaupt, werden meist erst durch die polizeilichen Einschr\u00e4nkungen der Freiheitsrechte Gegenreaktionen auf Seiten einzelner Demonstrierender herausgelockt. Zu Sachbesch\u00e4digungen und Steinw\u00fcrfen kommt es selbst dann nur selten. Diese bieten jedoch die Legitimation f\u00fcr weitere polizeiliche Gewalt &#8211; gegen die Demonstration als ganzes und keineswegs nur gegen die einzelnen Steinewerfer. Abschreckung ist das Ergebnis, wenn nicht sogar das Ziel. Aus den Berichten \u00fcber solche Ereignisse, die h\u00e4ufig von polizeilichen Verlautbarungen gepr\u00e4gt sind und die tats\u00e4chlichen Vorg\u00e4nge entstellen, lassen sich erneut Forderungen nach Einschr\u00e4nkung der Versammlungsfreiheit herleiten.<\/p>\n<p>Demonstrationsbeobachtungen sollen solchen einseitigen &#8222;Wahrheiten&#8220; entgegentreten. Sie sollen einerseits verhindern, dass am Ende nur noch begleitende Gewalterscheinungen den Demonstrationszweck verdunkeln und andererseits sicherstellen, dass Gewalterscheinungen nicht nur einer Seite &#8211; es sei denn, dies tr\u00e4fe zu &#8211; undifferenziert zur Last gelegt werden. Um dies zu erreichen, m\u00fcssen die Beobachtenden selbst \u00fcber verl\u00e4ssliche Informationen verf\u00fcgen. Die Beobachtung einer Demonstration beginnt daher nicht erst beim Abmarsch der Demo, sondern bereits im Vorfeld mit dem Zusammentragen aller Verlautbarungen sowohl der Aufrufenden als auch von Politik und Polizei. Schon zu Beginn der Demonstration selbst m\u00fcssen viele Beobachtende an den verschiedenen Orten sein, um das etwaige Entstehen von Gewalt und deren Eskalation beschreiben zu k\u00f6nnen. An den Tagen danach sind die polizeilichen, publizistischen und politischen Reaktionen auszuwerten.<\/p>\n<p>Drei unterschiedliche Demonstrationen hat das Komitee im Jahre 2001 bisher beobachtet: Am 3. M\u00e4rz fand in Dortmund eine Demonstration der NPD und eine Gegendemonstration eines breiten B\u00fcndnisses statt, an dem Aktive aus dem Umfeld der Antifa beteiligt waren; bei vorausgegangenen antifaschistischen Demonstrationen nicht nur in Nordrhein-Westfalen war die Polizei unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hart vorgegangen oder hatte die TeilnehmerInnen gar eingekesselt. Vom 24. bis 29. M\u00e4rz beobachtete das Komitee &#8211; wie auch in den Jahren zuvor &#8211; die Proteste gegen den Transport von hochradioaktivem M\u00fcll in das Zwischenlager in Gorleben. An der Berliner &#8222;Revolution\u00e4ren 1. Mai-Demonstration&#8220; waren das Komitee und die Berliner Arbeitsgruppe &#8222;Gegen Polizeigewalt!&#8220; wie im letzten Jahr mit einer gro\u00dfen Anzahl von Beobachtenden vor Ort.<\/p>\n<h4>Demonstrationsverbote<\/h4>\n<p>W\u00e4hrend Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), vor allem das Brokdorf-Urteil von 1985 sowie der Beschluss zu den Sitzblockaden, die Versammlungsfreiheit gest\u00e4rkt haben, wurden auf politischer Ebene st\u00e4ndig Vorst\u00f6\u00dfe zu ihrer gesetzlichen Einschr\u00e4nkung gemacht. Im vergangenen Jahr nahm die CDU zwar die Demonstrationen rechtsextremer Gruppen zum Anlass f\u00fcr einen entsprechenden Gesetzentwurf, aber letztlich ging es auch darin vor allem um die Einschr\u00e4nkung des Grundrechts. &#8222;Ein Versammlungsverbot muss bereits schon bei der Gefahr einer nachhaltigen Beeintr\u00e4chtigung erheblicher, insbesondere au\u00dfenpolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland m\u00f6glich sein.&#8220;[1] Einmal mehr wurde in diesem Entwurf von der zu sch\u00fctzenden &#8222;W\u00fcrde&#8220; des Ortes gesprochen, die es n\u00f6tig mache, Pl\u00e4tze zu versammlungsfreien Gebieten zu erkl\u00e4ren. Von der W\u00fcrde der B\u00fcrgerInnen, vor denen diese Orte &#8222;gesch\u00fctzt&#8220; werden sollen, war keine Rede.<\/p>\n<p>Zwar lehnte der Bundestag diesen gesetzlichen Einschr\u00e4nkungsversuch vorerst ab. Schon auf der Basis des bestehenden Rechts aber sind die beh\u00f6rdlichen und polizeilichen Eingriffe in die Demonstrationsfreiheit gravierend. Immer erneut verbieten die Ordnungsbeh\u00f6rden Versammlungen oder belegen sie mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Auflagen. Und immer erneut bleibt dann nur der Weg \u00fcber die Gerichte. Zwar st\u00fctzen die entsprechenden Verf\u00fcgungen ihre Gewalterwartungen nach wie vor auf allgemeine Vermutungen und interessierte Ger\u00fcchte. Die vom Brokdorf-Beschluss geforderte G\u00fcterabw\u00e4gung zwischen dem Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit und anderen m\u00f6glicherweise beeintr\u00e4chtigten Rechten findet meist nur formal und eher zur Schau statt. Trotzdem wird kurzerhand behauptet, die Verf\u00fcgung, die eine Versammlung bis zur Unkenntlichkeit einschr\u00e4nkt, entspr\u00e4che den Anforderungen, die das BVerfG im Brokdorf-Urteil aufgestellt hat.<\/p>\n<p>Die Gerichte haben in letzter Zeit einige Verbote best\u00e4tigt. Das BVerfG lie\u00df die Allgemeinverf\u00fcgung der Bezirksregierung L\u00fcneburg gegen die Demonstrationen im Wendland gelten. Auch das generelle Demonstrationsverbot in Kreuzberg am 1. Mai nach 15.00 Uhr blieb bestehen. Dagegen hob das BVerfG alle Verbote von NPD-Versammlungen auf; nur eine Auflage (eine zeitliche Verschiebung) hatte Bestand.<\/p>\n<h4>Demonstrationen unter polizeilicher Kontrolle<\/h4>\n<p>Zugenommen haben aber nicht nur die willk\u00fcrlichen Verbote und Auflagen, sondern auch die willk\u00fcrlichen Eingriffe. Erschreckend ist das Ma\u00df, in dem Demonstrationen unter polizeilicher Kontrolle stehen. Zwar beinhaltet die Versammlungsfreiheit, dass B\u00fcrgerInnen Ort und Zeitpunkt der Demonstration selbst bestimmen, ihre Versammlungen selbst organisieren und ihren Umgang miteinander so regeln, wie sie es wollen. H\u00e4ufig tritt die Polizei jedoch auf, als ob sie die Versammlung zu organisieren h\u00e4tte und beschr\u00e4nkt sich nicht auf die notwendige Regelung des Verkehrs. Sie kontrolliert, wer unter welchen Bedingungen Zugang zu einer Demonstration hat. Schon die massive polizeiliche Pr\u00e4senz stellt eine dauernd legitimationspflichtige Gewalt dar.<\/p>\n<p>Im Wendland galt per Allgemeinverf\u00fcgung ein Demonstrationsverbot entlang der Transportstrecke. Doch selbst wenn keine Versammlung stattfand, wurden alle, die sich den Schienen n\u00e4herten, aus diesem Bereich vertrieben. Die Polizei kontrollierte in der Region auch au\u00dferhalb der 50-Meter-Grenze, einige Jugendliche wurden auf blo\u00dfen Verdacht in Gewahrsam genommen.[2] Fahrzeugkontrollen auf den Hauptzufahrtsstra\u00dfen und die \u00dcberwachung von Geb\u00e4uden starteten lange vor Beginn des Castor-Transports und der Proteste. In Dortmund \u00fcberpr\u00fcfte und durchsuchte die Polizei die meisten Jugendlichen, die durch den Bahnhof zur Demonstration kommen wollten. Auch in Berlin wurden von morgens an die Zug\u00e4nge nach Kreuzberg \u00fcberwacht und Personen kontrolliert. Dass Demonstrationen video\u00fcberwacht werden, ist selbstverst\u00e4ndlich geworden. Von &#8222;Beweissicherungswagen&#8220; und Polizeibeamten mit kleinen Handkameras wird die ganze Veranstaltung \u00fcberwacht. Die informationelle Selbstbestimmung wird mit der vorgeblichen Notwendigkeit &#8222;vorbeugender&#8220; Bek\u00e4mpfung von Straftaten au\u00dfer Kraft gesetzt.<\/p>\n<p>Im Wendland wurden dar\u00fcber hinaus die Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Versammlungsrechts mit einer F\u00fclle baurechtlicher Auflagen be- und verhindert. Nicht Grundgesetz und Versammlungsrecht bildeten hier den Ma\u00dfstab des polizeilichen Handelns, sondern eine verwaltungsrechtliche Handhabe gegen Camps.<\/p>\n<h4>Individuelle Kontrolle<\/h4>\n<p>Zu den Einschr\u00e4nkungen der Demonstrationsfreiheit geh\u00f6rt auch die Vorverlagerung der Kontrolle. Ende November 2000 beschloss die Innenministerkonferenz die Errichtung neuer Dateien &#8222;Gewaltt\u00e4ter Rechts&#8220; und &#8222;Gewaltt\u00e4ter Links&#8220; beim Bundeskriminalamt. Erfasst werden sollen hierin nicht nur Verurteilte oder Beschuldigte, sondern alle Personen, gegen die Platzverweise ausgesprochen oder deren Personalien festgestellt wurden. Die Daten sollen mindestens f\u00fcnf Jahre lang gespeichert bleiben.[3]<\/p>\n<p>Mit Hausbesuchen, Ausreiseverboten und Meldeauflagen ging die Polizei bisher gegen vermutete Fu\u00dfball-Hooligans vor. Seit den Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und Polizei in G\u00f6teborg wird das im vor einem Jahr ge\u00e4nderten Passgesetz enthaltene Instrumentarium auch gegen Personen eingesetzt, von denen die Polizei annimmt, dass sie zu einer internationalen Demonstration reisen m\u00f6chten.<\/p>\n<p>Auch vor Demonstrationen im Inland wurden schon Meldeauflagen versandt. Am 8. Juni 2001 schrieb das Ordnungsamt der Stadt T\u00fcbingen einer Person, sie m\u00fcsse sich am &#8222;Montag, 11.06.2001 um 10.00 Uhr sowie um 17.00 Uhr beim Polizeirevier T\u00fcbingen melden.&#8220; Sollte sie sich dort nicht aufhalten, m\u00fcsse sie einen &#8222;Hinwendungsort&#8220; mitteilen, damit eine andere Polizeidienststelle bestimmt werden k\u00f6nne. Ein Zwangsgeld von 1.000,- DM und polizeilicher Gewahrsam wurden vorsorglich angedroht. In der Begr\u00fcndung wird auf den Transport von abgebrannten Brennelementen nach La Hague hingewiesen. F\u00fcr alles weitere reichen vage Vermutungen: &#8222;Auch f\u00fcr den am 11.06.2001 geplanten Transport ist davon auszugehen, dass insbesondere die s\u00fcddeutschen Anti-AKW-Aktionsb\u00fcndnisse wieder zu Aktionen an den KKW Biblis und Philippsburg sowie an der Transportstrecke aufrufen werden. Aufgrund der bisherigen polizeilichen Erfahrungen sind dabei insbesondere Blockadeaktionen im Rahmen der &#8218;Kleingruppentaktik&#8216; zu erwarten.&#8220; Die so angesprochene Person wird &#8222;verd\u00e4chtigt&#8220;, Straftaten begehen zu wollen. Der Beleg: Sie habe sich bereits einmal &#8211; Zeit und Ort werden bis auf den Bahnkilometer genau angegeben &#8211; an einem Gleisbett angekettet und ein anderes Mal an einer Sitzblockade teilgenommen. Strafbefehle oder Bu\u00dfgeldbescheide liegen nicht vor. An der Begehung solcher &#8222;Straftaten&#8220; solle sie zuk\u00fcnftig gehindert werden. Das \u00f6ffentliche Interesse hieran habe Vorrang vor ihrem &#8222;privaten Interesse&#8220; an &#8222;uneingeschr\u00e4nkter Freiz\u00fcgigkeit&#8220;. Die in der Verf\u00fcgung als Straftaten gewerteten Handlungen wurden allerdings vor Gericht bisher als Ordnungswidrigkeiten geahndet und mit niedrigen Bu\u00dfgeldern belegt. Vor vier Jahren ist ein Verfahren wegen Ankettens an die Gleise bei einem Castor-Transport vom Landgericht L\u00fcneburg gegen Zahlung einer Geldbu\u00dfe eingestellt worden.[4] Gegen viele SitzblockiererInnen sind in der Vergangenheit nicht einmal Strafbefehle erlassen worden.<\/p>\n<h4>Ingewahrsamnahme<\/h4>\n<p>Geringf\u00fcgige Regelverst\u00f6\u00dfe einzelner werden h\u00e4ufig als Begr\u00fcndung weitreichender Eingriffe der Polizei genutzt. Einkesselungen und Ingewahrsamnahmen richten sich dabei gegen die Versammlungen insgesamt. Sowohl die m\u00f6glichen Gr\u00fcnde als auch die Dauer solcher &#8222;Ingewahrsamnahmen&#8220; sind im Polizeirecht der L\u00e4nder in den letzten Jahren weiter gefasst worden. Der &#8222;Unterbindungsgewahrsam&#8220; wird nicht zur Abwehr konkreter Gefahren oder zur Strafverfolgung verh\u00e4ngt, sondern vorbeugend. In Niedersachsen betr\u00e4gt die maximale Dauer vier, in anderen L\u00e4ndern sogar 14 Tage. In der Praxis werden die Betroffenen genau so lange in Haft behalten, dass keine richterliche \u00dcberpr\u00fcfung erfolgt.<\/p>\n<p>Im Dezember 2000 kesselte die Polizei in Dortmund fast 650 vorwiegend jugendliche DemonstrantInnen ein, die gegen den Aufmarsch der NPD protestierten, und nahm sie in Gewahrsam. Bei klirrender K\u00e4lte mussten sie zun\u00e4chst auf der Stra\u00dfe ausharren, ehe sie in Gefangenensammelstellen gebracht und in K\u00e4fige gesperrt wurden. Genauso war es im Oktober 2000 ebenfalls in Dortmund 350 Anti-NPD-Demonstrierenden ergangen. Im Eilverfahren entschied das Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster am 2.3.2001, dass &#8222;die Einkesselung friedlicher Demonstranten &#8230; ohne vorherige Aufl\u00f6sung der Versammlung rechtswidrig&#8220; sei.[5] Im Wendland fanden \u00fcber 1.400 Ingewahrsamnahmen statt.[6] Bis auf eine Ausnahme wurden alle Festgenommenen nach einigen Stunden und der Personalien\u00fcberpr\u00fcfung entlassen. Jochen Stay, Mitorganisator der explizit gewaltfreien Sitzblockade von X-tausendmal-quer, wurde &#8211; richterlich best\u00e4tigt &#8211; bis zum Ende des Transportes in Unterbindungsgewahrsam belassen. In allen anderen F\u00e4llen, in denen Gerichte entschieden, mussten die Betroffenen sofort entlassen werden, da die Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Fortdauer des Gewahrsams nicht reichten.<\/p>\n<p>In Berlin br\u00fcstete sich Innensenator Werthebach damit, dass insgesamt 616 B\u00fcrgerInnen am Nachmittag und Abend des 1. Mai festgenommen worden waren. Vor allem friedliche B\u00fcrgerInnen, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren, wurden hier ihrer Freiheit beraubt. Viele BesucherInnen des Stra\u00dfenfestes auf dem Mariannenplatz, aber auch einige DemonstrationsbeobachterInnen wurden in den Abendstunden des 1. Mai eingekesselt und in Gewahrsam genommen.<\/p>\n<p>Der sonnige Tag hatte an diesem 1. Mai viele BerlinerInnen ins Freie gelockt. Ab 15.00 Uhr war jedoch jede \u00f6ffentliche Versammlung unter freiem Himmel in Kreuzberg untersagt. Und so begann die Polizei ab ca. 16.00 Uhr \u00fcberall dort, wo zu viele Personen beieinander standen, gegen &#8222;Ansammlungen&#8220; einzuschreiten, sie auseinander zu treiben, wegzupr\u00fcgeln und Stra\u00dfenz\u00fcge abzusperren. Aus den von diesen Ma\u00dfnahmen betroffenen Gruppen kam es dann auch zu Flaschen- und Steinw\u00fcrfen in Richtung Polizei, sp\u00e4ter auch zum Entz\u00fcnden von Containern und Autos. W\u00e4hrend die Polizei gegen die Steinewerfer einige Zeit kaum einschritt, trieb sie viele andere B\u00fcrgerInnen vor sich her, hetzte sie auf den Mariannenplatz, auf dem schon den ganzen Tag das besagte Fest mit vielen St\u00e4nden stattfand, und kesselte dort eine gro\u00dfe Gruppe ein.<\/p>\n<h4>Rechtlosigkeit im Polizeigewahrsam<\/h4>\n<p>An diesem Kreuzberger 1. Mai standen gegen 16.30 Uhr auf und an der Kreuzung Oranienstra\u00dfe\/Adalbertstra\u00dfe viele Leute herum. Die Polizei betrachtete dies als Versammlung und forderte sie auf, den Platz zu verlassen. Vor allem aber dr\u00e4ngte sie schnell alle Herumstehenden weg und nahm zwei oder drei Personen fest. Darunter Wolf-Dieter Narr, Professor an der FU Berlin und Mitherausgeber dieser Zeitschrift. Narr war mit Ausweis und gelbem Schal deutlich als Demonstrationsbeobachter gekennzeichnet. F\u00fcnfeinhalb Stunden befand er sich im &#8222;Gewahrsam&#8220; der Polizei, andere waren dort noch einige Stunden l\u00e4nger.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Betroffenen einer solchen Festnahme ist die v\u00f6llige Rechtlosigkeit eine entscheidende Erfahrung. Nur und erst dann, wenn ein Richter hinzugezogen wird, kommen Rechte ins Spiel. Die Erfahrungen aus dem Wendland zeigen, dass dann in fast allen F\u00e4llen die sofortige Freilassung erfolgt. Zwar hat nach den meisten Polizeigesetzen eine &#8222;sofortige&#8220; richterliche \u00dcberpr\u00fcfung zu erfolgen. H\u00e4ufig wird jedoch bewusst der rechtsfreie Raum vor der richterlichen \u00dcberpr\u00fcfung genutzt, weswegen die Polizei den Betroffenen auch weder Anschuldigungen vorh\u00e4lt oder Fragen zur Tat stellt noch sie \u00fcber ihre Rechte belehrt. Der Zeitpunkt der m\u00f6glichen Kontrolle wird herausgez\u00f6gert. Einkesselungen und die daran anschlie\u00dfenden Ingewahrsamnahmen gro\u00dfer Gruppen dauern meist viele Stunden. Die drei Gefangenen aus dem Kreuzberger Beispiel sa\u00dfen zweieinhalb Stunden in einem Polizeibus und blieben auch danach in Zellen im Landeskriminalamt ohne rechtliches Geh\u00f6r. Erst insgesamt f\u00fcnf Stunden nach seiner Festnahme erhielt unser Beobachter die M\u00f6glichkeit eines Telefonats.<\/p>\n<p>Eine wesentliche Erfahrung ist f\u00fcr die Festgenommenen, dass sie zum Objekt schikan\u00f6ser Kontrollen und Ma\u00dfnahmen werden. Bei einer ersten Durchsuchung werden bereits alle mitgef\u00fchrten Gegenst\u00e4nde abgenommen. Damit hat es aber nicht sein Bewenden. Bei jeder Verlegung vom Gefangenentransporter in die Sammelstelle und sp\u00e4ter in die Zelle werden die Festgenommenen erneut durchsucht; man tastet sie ab, untersucht ihre Schuhe und nimmt ihnen &#8222;zur eigenen Sicherheit&#8220; Schn\u00fcrsenkel und G\u00fcrtel ab. Hinzu kommt h\u00e4ufig &#8211; insbesondere bei j\u00fcngeren Personen &#8211; der erniedrigende Blick in die &#8222;K\u00f6rper\u00f6ffnungen&#8220;. Gegen die erkennungsdienstliche Behandlung kann zwar Widerspruch eingelegt werden, durchgef\u00fchrt wird sie in fast allen F\u00e4llen trotzdem.<\/p>\n<p>Alle diese Erfahrungen mit polizeilicher Gewalt k\u00f6nnen davon abschrecken, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Anspruch zu nehmen. In einem demokratischen Rechtsstaat m\u00fcsste man sich jedoch frei von Angst vor staatlicher Sanktion oder Benachteiligung am Prozess \u00f6ffentlicher Meinungs- und Willensbildung beteiligen k\u00f6nnen. Statt dessen werden Demonstrationen weiter verpolizeilicht und polizeiliche Eingriffsbefugnisse im Stile einer Vorw\u00e4rtsverrechtlichung erweitert. Die trotzdem stattfindenden Demonstrationen gegen weltweite Ausbeutung, Rassismus und Umweltzerst\u00f6rung sind demokratische Zeichen, die auf eine Jugend hoffen lassen, die sich weder in Zynismus zur\u00fcckzieht noch in die weit aufgespannte Gewaltfalle tappt.<\/p>\n<h5>Elke Steven ist Sekret\u00e4rin des Komitees f\u00fcr Grundrechte und Demokratie in K\u00f6ln.<\/h5>\n<h6>[1] BT-Drs. 14\/4754 v. 27.11.2000, S. 1<br \/>\n[2] Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie: Castor-Transport im M\u00e4rz 2001 &#8211; Die Kontinuit\u00e4t undemokratischer Politik und systematischen Missbrauchs der Polizei, Juli 2001<br \/>\n[3] PDS-Bundestagsfraktion: Pressemitteilung v. 19.2.2001<br \/>\n[4] vgl. Ehmke, W.: Das Verschwinden der Politik, in: anti atom aktuell, Mai 2001, Nr. 119-120, S. 67<br \/>\n[5] Westf\u00e4lische Rundschau v. 3.3.2001; Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 5.3.2001<br \/>\n[6] EA Gorleben, in: anti atom aktuell, Mai 2001, Nr. 119-120<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Elke Steven Die Demonstrationsbeobachtungen des Komitees f\u00fcr Grundrechte und Demokratie begannen 1981 in Brokdorf.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,75],"tags":[331,352,430,853,1112],"class_list":["post-1626","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-069","tag-brokdorf","tag-bundesverfassungsgericht","tag-demonstrationsbeobachtungen","tag-komitee-fuer-grundrechte-und-demokratie","tag-polizeigewalt"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1626","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1626"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1626\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1626"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1626"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1626"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}