{"id":1630,"date":"2001-08-09T16:26:21","date_gmt":"2001-08-09T16:26:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1630"},"modified":"2001-08-09T16:26:21","modified_gmt":"2001-08-09T16:26:21","slug":"das-hintertuerchen-des-nichtwissens-was-regensburger-buergerinnen-ueber-die-videoueberwachung-in-ihrer-stadt-wissen-und-denken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1630","title":{"rendered":"Das Hintert\u00fcrchen des Nichtwissens &#8211; Was Regensburger B\u00fcrgerInnen \u00fcber die Video\u00fcberwachung in ihrer Stadt wissen und denken"},"content":{"rendered":"<h3>von Gabriele Klocke &amp; Studiengruppe<\/h3>\n<p><b>Regensburg ist seit Juni 2000 Schauplatz eines Pilotprojekts. Sieben Pl\u00e4tze in der Innenstadt werden von der Polizei video\u00fcberwacht. Eine PassantInnen-Befragung im Rahmen eines Studienprojekts brachte nun erstaunliche Ergebnisse: Die Interviewten wissen zwar kaum etwas \u00fcber Standorte und polizeiliche Nutzungsweise der Kameras, sprechen sich aber trotzdem in gro\u00dfer Mehrheit f\u00fcr die \u00dcberwachung aus.<\/b><\/p>\n<p>Auf sieben Pl\u00e4tzen der Regensburger Innenstadt findet sich seit dem 1. Juni letzten Jahres ein Schild mit der Aufschrift: &#8222;Sehr geehrte B\u00fcrger\/-innen! Dieser Platz wird von der Polizei zu Ihrer Sicherheit mit einer Videokamera \u00fcberwacht.&#8220; Die zum Pilotprojekt geh\u00f6renden neun Kameras stehen da schon lange. Sie sind Teil des \u00dcberwachungssystems, das die Regensburger Verkehrsbetriebe (RVB) seit den 70er Jahren zur Beobachtung des Verkehrsaufkommens nutzen, und geh\u00f6ren diesen, wie ein RVB-Mitarbeiter am Telefon klarstellte, auch weiterhin. Die Polizei darf sie nur kostenlos mitbenutzen.<!--more--><\/p>\n<p>Die nun zu polizeilichen Kontrollzwecken umfunktionierten Kameras sind beweglich und verf\u00fcgen \u00fcber eine Zoom-Funktion. Ihre Bilder werden in die Einsatzzentrale der Regensburger Polizei \u00fcbertragen, in der auf zwei Monitoren das Stra\u00dfengeschehen standortbezogen ausgew\u00e4hlt und bei Bedarf aufgenommen werden kann. Die \u00dcberwachung der Monitore wird von den ein bis zwei im Funkdienst t\u00e4tigen BeamtInnen miterledigt, zus\u00e4tzliches Personal wurde nicht eingestellt. Die Polizeidirektion Regensburg begr\u00fcndet dies damit, dass &#8222;die \u00dcberwachung &#8230; nicht st\u00e4ndig, sondern sowohl \u00f6rtlich als auch zeitlich schwerpunktm\u00e4\u00dfig erfolgen (soll). Die von den Kameras erfassten Geschehensabl\u00e4ufe werden grunds\u00e4tzlich nicht aufgezeichnet &#8230; Erst zur Beweisfeststellung von Straftaten wird die Zoomfunktion der elektronischen Augen genutzt und zugleich die Aufzeichnung gestartet.&#8220;[1]<\/p>\n<p>Dauern sollte der Versuch zun\u00e4chst nur ein Jahr. Am 10. Juli \u00e4nderte der bayerische Landtag jedoch das Polizeiaufgabengesetz und legalisierte die Video\u00fcberwachung samt Aufzeichnung der gewonnenen Daten. Aus der versuchsweisen wurde damit eine definitive \u00dcberwachung.<\/p>\n<h4>Kriminologische Sinnkategorien<\/h4>\n<p>Studien \u00fcber die Nutzung von Videokameras zu Zwecken der Kriminalit\u00e4tskontrolle sind in Deutschland (noch) selten. Die Aufstellung von Videokameras zu Zwecken der Kriminalit\u00e4tskontrolle wird in der Regel unter Verweis auf Opfer- oder T\u00e4terbefragungen legitimiert. Daneben versucht man zu ermitteln, wie sich die \u00dcberwachung auf die lokale Kriminalit\u00e4tsbelastung auswirkt oder welchen Nutzen sie f\u00fcr die Strafverfolgung hat. Derartige Forschungsgegenst\u00e4nde lassen sich als &#8222;kriminologische Sinnkategorien&#8220; bezeichnen, die man jeweils mit Begriffen wie Kriminalit\u00e4tsfurcht, Pr\u00e4vention und Repression betiteln kann. Als vierte Sinnkategorie kann man die B\u00fcrgerrechte ansehen, die bislang jedoch nur mit theoretischen \u00dcberlegungen gef\u00fcllt wurde.<\/p>\n<p>Auch der hier vorgestellten Fragebogenstudie ging eine qualitative Explorationsstudie zum Thema &#8222;Kriminalit\u00e4tsfurcht und Tatgelegenheitsstrukturen&#8220; voraus. Hundert Regensburger B\u00fcrgerInnen konnten sich u.a. zu den Themen &#8222;Kontrollpr\u00e4senz&#8220; und &#8222;Kriminalit\u00e4tsfurcht&#8220; frei \u00e4u\u00dfern.[2] Erstaunlicherweise nahmen dabei nur gerade zehn der Befragten aus eigener Initiative auf die Video\u00fcberwachung Bezug &#8211; und das, obwohl das Pilotprojekt erst einige Monate zuvor angelaufen war. Warum finden die B\u00fcrgerInnen einer video\u00fcberwachten Stadt diese Tatsache, die doch in bundesdeutschen St\u00e4dten noch immer eine Ausnahmeerscheinung darstellt, nicht erw\u00e4hnenswert? Ist es bei kriminologischen Studien zu diesem Thema \u00fcberhaupt sinnvoll, den Befragten von Beginn an kriminologische Sinnkategorien vorzugeben, ihnen also etwa Kriminalit\u00e4tsfurcht zu unterstellen, um sie hernach abzufragen?<\/p>\n<h4>Ergebnisse der Befragung<\/h4>\n<p>In der Fragebogenstudie wurde auf die Vorgabe solcher Kategorien bewusst verzichtet. Die Befragten sollten vielmehr eigeninitiativ Sinnkategorien zum Thema Kamera\u00fcberwachung produzieren. Sechs InterviewerInnen w\u00e4hlten nach dem Zufallsprinzip in der Innenstadt ortsans\u00e4ssige PassantInnen aus, die um Auskunft \u00fcber ihr Wissen, ihre Alltagstheorien sowie ihre Meinungen zur polizeilichen Video\u00fcberwachung gebeten wurden. Die Befragung erfolgte mittels eines standardisierten Fragebogens. 120 PassantInnen im Alter zwischen 19 und 85 Jahren nahmen daran teil.<\/p>\n<p>Die Befragung gestaltete sich f\u00fcr die Befragten oft als peinlich, da sie deren Unwissen offen legte. Die InterviewerInnen mussten die Teilnehmenden w\u00e4hrend der Befragung immer wieder zum Nachdenken anregen, um \u00fcberhaupt Antworten zu erhalten. KeinE BefragungsteilnehmerIn erw\u00e4hnte die kamerabegleitende Beschilderung. Die Befragten erinnerten sich im Schnitt an 1,2 von 7 Kamerastandorten. Sie verf\u00fcgten durchschnittlich \u00fcber 0,5 von etwa mindestens 5 m\u00f6glichen Wissenselementen \u00fcber die Art der Kameranutzung.<\/p>\n<p>Jeder Befragte bediente sich eigeninitiativ etwa einer Sinnkategorie, die sich letztlich einer kriminologischen Sinnkategorie zuordnen lie\u00df. Mehrfachnennungen waren m\u00f6glich: Pr\u00e4vention: 61,7%; B\u00fcrgerrechte: 40,8%; Kriminalit\u00e4tsfurcht: 29,2%; Repression: 24,2%. Etwa ein Viertel der Befragten argumentierte jenseits dieser Sinnkategorien. F\u00fcr eine Kamera\u00fcberwachung sprachen sich 53,3%, dagegen 35% aus. 11,7% \u00e4u\u00dferten sich unentschieden.<\/p>\n<p>Die Befragten wurden explizit dazu aufgefordert, ausschlie\u00dflich polizeiliche Kamerastandorte zu nennen. Dennoch wurden in vielen F\u00e4llen Kameras genannt, die ausschlie\u00dflich von den RVB genutzt werden und keine polizeiliche Kontrollfunktion haben. \u00dcber ein Drittel der Befragten w\u00e4hnt sich auf bestimmten Pl\u00e4tzen irrt\u00fcmlicherweise im Sicherheits- bzw. \u00dcberwachungswinkel einer Kamera. Auch &#8222;versch\u00e4rfen&#8220; die Befragten in ihrer Vorstellung das Ausma\u00df der Kameranutzung: 19 Befragte meinen, es erfolge eine st\u00e4ndige Aufzeichnung des Stra\u00dfengeschehens. Neun sind der \u00dcberzeugung, jeder Standort werde rund um die Uhr \u00fcberwacht. Das korrekte Wissen \u00fcber Kamerastandorte war in den meisten F\u00e4llen auf bestimmte Kamerastandorte bezogen, die aus den Medien einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt haben.<\/p>\n<h4>&#8222;Wer sich nichts vorzuwerfen hat, &#8230;&#8220;<\/h4>\n<p>Aus einer freiheits- und b\u00fcrgerrechtlichen Perspektive stellt die Aufstellung von \u00dcberwachungskameras eine Ausnahme dar. Ausnahmen bed\u00fcrfen der Rechtfertigung. 53% der Befragten bef\u00fcrworten die Ausnahme. Also sollte man von ihnen eine inhaltliche Stellungnahme ihrer Position erwarten d\u00fcrfen. Unsere Daten besagen jedoch, dass die Regensburger B\u00fcrgerInnen sehr wenig \u00fcber die Kameras nachdenken: Sie bef\u00fcrworten Kameras, weil sie Kameras bef\u00fcrworten.<\/p>\n<p>Die Regensburger Polizei rechtfertigt ihre Video\u00fcberwachung auf der Hinweisbeschilderung mit der Begr\u00fcndung, den Passanten werde zu mehr &#8222;Sicherheit&#8220; verholfen. Dies ist eine Argumentation innerhalb der Sinnkategorie Kriminalit\u00e4tsfurcht. Die Kategorie Kriminalit\u00e4tsfurcht wurde jedoch nur von 29,2% aller Befragten angesprochen, wobei ein Drittel dieser Nennungen die Aussage enthielt, sich trotz der Kamera\u00fcberwachung nicht sicherer zu f\u00fchlen.<\/p>\n<p>Die Kameraaufstellung wird insbesondere mit dem Verweis auf die Kriminalit\u00e4tsfurcht von Frauen legitimiert. Dabei ist durchaus denkbar, dass auch M\u00e4nner nachts Angst vor Bel\u00e4stigung haben. Dennoch \u00e4u\u00dferten M\u00e4nner, es sei &#8222;besser f\u00fcr die M\u00e4dels&#8220;. Laut unseren Ergebnissen argumentieren die Geschlechter insgesamt jedoch gleicherma\u00dfen wenig innerhalb der Sinnkategorie Kriminalit\u00e4tsfurcht und wissen auch gleicherma\u00dfen wenig \u00fcber die Kamerawirklichkeit.<\/p>\n<p>In den Antwortmustern der Befragten finden sich zwei Hinweise darauf, dass der Gesellschaft mit der Video\u00fcberwachung ein weiteres Instrument zum sozialen Ausschluss an die Hand gegeben wird. &#8222;Wer sich nichts vorzuwerfen hat, braucht auch nichts bef\u00fcrchten&#8220;, meinen (sinngem\u00e4\u00df) elf von 120 Befragten. Die Sprecher z\u00e4hlen sich hier zu den Inkludierten, die glauben, sich als unbescholtene B\u00fcrger nichts vorwerfen zu m\u00fcssen. Der Anblick der Kameras h\u00e4lt das Dasein von Ausgeschlossenen &#8211; jenen, die etwas zu bef\u00fcrchten haben &#8211; im Bewusstsein aufrecht. Die Kamera besitzt Symbolwert: Sie steht f\u00fcr einen allgegenw\u00e4rtigen Beobachter, welcher die ihm zu F\u00fc\u00dfen spazierenden Menschen nach dem Kriterium strafrechtlichen Fehl- oder Wohlverhaltens ordnet.<\/p>\n<p>Mit einer Kamera kann man sich nicht \u00fcber das Wetter oder das Leben unterhalten, wie es im pers\u00f6nlichen Umgang mit StreifenbeamtInnen auch m\u00f6glich ist. Der Umgang mit der Kamera ist reduziert auf das Entweder-Oder von &#8222;Exklusion und Inklusion&#8220;. Die vermeintlich Unbescholtenen m\u00f6chte man dann jedoch daran erinnern, dass &#8222;zumindest im \u00f6ffentlichen Raum &#8230; schnell auch die Untugenden der Ordentlichen ins Visier geraten [k\u00f6nnen], etwa ihre Spazierg\u00e4nge mit nicht angeleintem Hund oder dessen Notdurft oder ihre eigenen Rauchgewohnheiten oder Autowaschen, Verbrennen von Gartenabf\u00e4llen, F\u00fcttern von Tauben, u.a.&#8220;[3]<\/p>\n<p>Um das B\u00fcrgerrechtsempfinden ist es bei den Befragten schlecht bestellt. Viele \u00e4u\u00dfern sich zum Thema B\u00fcrgerrechte, indem sie diese lediglich als eine Hintergrundfolie aufspannen, vor der sie ihr Vertrauen in den Staat darstellen. Die Aussage lautet dann in etwa wie folgt: &#8222;Ich wei\u00df, dass sich da manche beobachtet und \u00fcberwacht f\u00fchlen. Aber ich bin trotzdem f\u00fcr die Kameras.&#8220; Das Anliegen, <i>vor <\/i>dem Staat und seinen Eingriffen gesch\u00fctzt zu werden, tritt in den Erwartungshaltungen der Befragten gegen\u00fcber einem Schutz <i>durch<\/i> den Staat in den Hintergrund.<\/p>\n<p>Warum sind die RegensburgerInnen in Fragen der Kameraaufstellung derart duldsam, ja fast naiv gutgl\u00e4ubig? Der Grund hierf\u00fcr d\u00fcrfte nicht bei den Betroffenen zu suchen sein, sondern bei den Bedingungen, unter denen die Kameras eingef\u00fchrt wurden. Diese hatte die RVB bereits in den 70er Jahren in der Stadt aus rein verkehrsbetrieblichen Gr\u00fcnden installiert. Aus der Perspektive der PassantInnen hat sich also im Stadtbild nichts ge\u00e4ndert. Der Wechsel der KontrolleurInnen an den Monitoren erfolgte im vergangenen Jahr jenseits des Wahrnehmungsbereiches der Passanten. Eine Einf\u00fchrung von polizeilichen \u00dcberwachungskameras ohne entsprechende Neuinstallationen mindert wohl die Aufmerksamkeit gegen\u00fcber dem Ph\u00e4nomen der Video\u00fcberwachung. Die B\u00fcrger sehen keinen Anlass, sich zu wehren, denn das Austauschen von Angestellten der Verkehrsbetriebe gegen PolizeibeamtInnen ist unspektakul\u00e4r &#8211; die b\u00fcrgerrechtliche Bedeutung dieses Wechsels wird nur denen klar, die ihre B\u00fcrger- und Schutzrechte kennen und bewusst wahrnehmen. Die polizeiliche Kamera\u00fcberwachung wurde wahrnehmungspsychologisch durch das Hintert\u00fcrchen des Nichtwissens eingef\u00fchrt.<\/p>\n<h4>Fazit<\/h4>\n<p>Die kamerabef\u00fcrwortenden Instanzen k\u00f6nnen sich oberfl\u00e4chlich betrachtet auf die Stimmung in der Bev\u00f6lkerung berufen. Trotzdem bleibt das Verfahren illegitim, da es der Mehrzahl der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger an ausreichender Sensibilit\u00e4t zum Gesamtthema mangelt. Es stellt sich die Frage, ob ein Staat, der sich als demokratischer Rechtsstaat versteht, nicht verpflichtet w\u00e4re, das Unwissen \u00fcber die Kamerawirklichkeit als Anzeichen f\u00fcr b\u00fcrgerrechtliche Unmotiviertheit und mangelnde Freiheitssensibilit\u00e4t anzusehen.<\/p>\n<p>Leider gibt es keine b\u00fcrgerrechtsbezogenen Zahlenkolonnen, die genauso medienwirksam ins Feld gef\u00fchrt werden k\u00f6nnten wie die immer wieder gern zitierte Polizeiliche Kriminalstatistik. Straft\u00e4ter kann man filmen, abz\u00e4hlen und anfassen, B\u00fcrgerrechte nicht. Darum bleibt die Argumentation um letztere abstrakt und auf Intuition angewiesen. In einer Gesellschaft, in der die Technisierung der \u00dcberwachung Freiheit bedeuten soll und die Polizeiliche Kriminalstatistik allen Ausgeschlossenen ein numerisches Zuhause bietet, bleibt f\u00fcr B\u00fcrgerrechtsempfinden kein Platz. Hauptsache, es ist alles so einfach, wie es sich einer unserer Befragten vorstellt: &#8222;Wenn einer eine Straftat begeht, wird er geblitzt.&#8220;<\/p>\n<h5>Gabriele Klocke ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl f\u00fcr Strafrecht und Kriminologie der Universit\u00e4t Regensburg.[4]<\/h5>\n<h6>[1] <a href=\"http:\/\/www.polizei.bayern.de\/ppnopf\/pdregensburg\/schutz\/video_pdregensburg.pdf\">http:\/\/www.polizei.bayern.de\/ppnopf\/pdregensburg\/schutz\/video_pdregensburg.pdf<\/a>, S. 11<br \/>\n[2] Weitere Ergebnisse der explorativen Befragung und eine ausf\u00fchrliche Darstellung der hier geschilderten Studie sind bei der Verfasserin erh\u00e4ltlich.<br \/>\n[3] Frehsee, D.: Fragen an den Deutschen Pr\u00e4ventionstag, in: DVJJ-Journal 2000, H. 11, S. 65-71 (69)<br \/>\n[4] Die Untersuchung wurde als Lehrforschungsprojekt im Wintersemester 2000\/01 am Lehrstuhl f\u00fcr Strafrecht und Kriminologie der Universit\u00e4t Regensburg durchgef\u00fchrt. Die Verfasserin freut sich \u00fcber die verl\u00e4ssliche und kompetente Mitgestaltung des Projektes durch die Jurastudierenden Cindy Dinkel, Marion Frobenius, Florian Kraus, Tanja Mader und Nastassja Wagner. Wir alle widmen diesen Aufsatz Herrn Professor Dr. Henning Ernst M\u00fcller, der mit seiner Antrittsvorlesung &#8222;Zur Kriminologie der Video\u00fcberwachung&#8220; den theoretischen Anlass zu dem Projekt gab. Das Manuskript dieser Vorlesung ist erh\u00e4ltlich beim Lehrstuhl f\u00fcr Strafrecht und Kriminologie der Universit\u00e4t Regensburg, Postfach, 93040 Regensburg.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Gabriele Klocke &amp; Studiengruppe Regensburg ist seit Juni 2000 Schauplatz eines Pilotprojekts. 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