{"id":16344,"date":"2017-03-12T21:20:50","date_gmt":"2017-03-12T21:20:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=16344"},"modified":"2017-03-12T21:20:50","modified_gmt":"2017-03-12T21:20:50","slug":"terroristische-vereinigung-im-ausland-politische-justiz-gegen-tuerkische-und-kurdische-linke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=16344","title":{"rendered":"Terroristische Vereinigung im Ausland?\u00a0Politische Justiz gegen t\u00fcrkische und kurdische Linke"},"content":{"rendered":"<h3>Interview mit Franziska Nedelmann und Lukas Theune<\/h3>\n<p><strong>Lukas Theune vertritt den der PKK-Mitgliedschaft beschuldigten Ali Hidir Dogan vor dem Kammergericht Berlin. Franziska Nedelmann ist die Verteidigerin von Mehmet Ye\u015fil\u00e7al\u0131, einem der zehn Angeklagten im TKP\/ML-Prozess vor dem Oberlandesgericht M\u00fcnchen. Tom Jennissen und Heiner Busch befragten die beiden Anw\u00e4ltInnen zu ihren Erfahrungen mit dem \u00a7\u00a0129b StGB.<\/strong><\/p>\n<p><strong><em>Der \u00a7\u00a0129b StGB wurde 2002 eingef\u00fchrt. Er war Teil der Anti-Terror-Pakete nach dem 11. September 2001. Haben Sie einen \u00dcberblick, welche Organisationen davon betroffen waren?<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>Franziska Nedelmann:<\/strong> Die meisten Verfahren richten sich gegen islamistische Gruppen, aber nat\u00fcrlich sind auch viele andere Vereinigungen im Visier der Beh\u00f6rden. Seit 2002 hat das Bundesjustizministerium (BMJV) 90 Verfolgungserm\u00e4chtigungen erteilt. Was die T\u00fcrkei anbetrifft, geht das ganz klar gegen linke Organisationen, gegen die PKK, die DHKP-C und jetzt auch gegen die TKP\/ML. Es l\u00e4uft zwar auch ein Verfahren gegen die rechtsextremen \u201eGrauen W\u00f6lfe\u201c, die \u201e\u00dclk\u00fcc\u00fc-Bewe\u00adgung\u201c. Das Bundesjustizministerium \u201epr\u00fcft\u201c da schon eine ganze Weile, sieht aber noch keine \u201ezureichenden Anhaltspunkte\u201c f\u00fcr eine Zust\u00e4ndigkeit der Bundesanwaltschaft. Mit anderen Worten: Gegen die Rechten haben wir hier noch gar nichts, obwohl deren Bet\u00e4tigung in Deutschland nun wirklich nicht ohne ist.<!--more--><\/p>\n<p><strong><em>\u201eTerroristische Vereinigung im Ausland\u201c \u2013 das t\u00f6nt nach Morden und Anschl\u00e4gen. Was wird Ihren Mandanten denn vorgeworfen?<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>Lukas Theune:<\/strong> Eine politische Bet\u00e4tigung in Europa und insbesondere in deutschen St\u00e4dten. In der Regel geht es dabei um die Organisation von Demos und Kulturfestivals oder die Anreise. Hinzu kommt f\u00fcr 2015 der Vorwurf, Wahlkampf f\u00fcr die HDP gemacht zu haben. Daraus wird dann auf eine Mitgliedschaft in der PKK geschlossen.<\/p>\n<p><strong>F.N.:<\/strong> Auch keinem unserer Mandanten wird die Beteiligung an einer Gewalttat vorgeworfen. Anders als die PKK ist die TKP\/ML weder in Deutschland verboten noch steht sie auf einer Terror-Liste der EU. Sie gilt nur in der T\u00fcrkei als terroristische Vereinigung. Den zehn Angeklagten wird die politische Bet\u00e4tigung in Deutschland bzw. in Europa vorgeworfen. Sie seien die Westeuropa-Organisation der TKP\/ML, die sich \u00fcber politische Diskussionen und Schulungen, Spendensammlungen und kulturelle Veranstaltungen einbringt. Mehr ist da nicht. In der Anklage wird dann auf \u201eBezugstaten\u201c verwiesen, die in der T\u00fcrkei begangen worden sein sollen, mit denen unsere Mandanten aber nicht pers\u00f6nlich in Verbindung gebracht werden.<\/p>\n<p><strong><em>Im Falle der TKP\/ML stellt sich die Frage, warum gerade jetzt dieses Verfahren angestrengt wird. Die Partei existiert ja schon seit Jahrzehnten. Und auch die jetzt Angeklagten sind schon Jahre in Europa. Mehmet Ye\u015fil\u00e7al\u0131 erhielt vor sechs Jahren Asyl in der Schweiz. <\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>F.N.:<\/strong> Warum genau jetzt \u2013 das wissen wir auch nicht. Seit 2006 l\u00e4uft ein Ermittlungsverfahren gegen die TIKKO, die t\u00fcrkische Arbeiter- und Bauernbefreiungsarmee, und die erste Verfolgungserm\u00e4chtigung gab es auch in dem Jahr. 2007 ist die dann auf die TKP\/ML ausgeweitet worden. Ausl\u00f6ser k\u00f6nnte eine Festnahme- und Durchsuchungsaktion der franz\u00f6sischen Polizei 2005 gewesen sein, von der auch ein deutscher Staatsb\u00fcrger betroffen war. Frankreich hatte damals deutsche Beh\u00f6rden angefragt. Dann wurde neun Jahre lang ermittelt \u2013 das volle Programm. Erst 2015 wurden Haftbefehle gegen elf Personen beantragt. Griechenland hat in einem Fall die Auslieferung verweigert. Unser Mandant wurde in der Schweiz festgenommen und ein Jahr sp\u00e4ter ausgeliefert. Vermutlich will die deutsche Regierung Erdo\u011fan mit diesem Verfahren schlicht einen Gefallen tun.<\/p>\n<p><strong><em>In Bezug auf die PKK ist das anders. Hier gibt es einen langen Vorlauf.<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>L.T.:<\/strong> F\u00fcr die deutschen Gerichte war eigentlich immer klar, dass die PKK verfolgt werden m\u00fcsse. Das geschah in den 90er Jahren mithilfe des \u00a7\u00a0129a\u00a0StGB \u2013 terroristische Vereinigung. Zentral war dabei das Gro\u00dfverfahren vor dem Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf, das sich von 1989 bis 1994 hinzog. 1996 verk\u00fcndete die PKK den Gewaltverzicht f\u00fcr Europa. In einem etwas undurchsichtigen Deal erkl\u00e4rte die Bundesanwaltschaft damals, wenn hier keine Gewalt mehr zu beobachten ist, dann werden wir nur noch den \u00a7\u00a0129\u00a0StGB, also Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gegen euch anwenden. Das lief seit 1998 so. Ein Kollege von uns schrieb in einer guten Revisionsbegr\u00fcndung, eigentlich habt ihr keine Straftat mehr festgestellt, die ihr der PKK in Deutschland oder Europa zurechnen k\u00f6nnt. 2010 entschied der Bundesgerichtshof (BGH): Stimmt, einer Verurteilung nach \u00a7\u00a0129\u00a0StGB ist damit die Grundlage entzogen. Aber die PKK ist in Europa keine eigenst\u00e4ndige Organisation, sondern sie ist zentral gesteuert. Mit dem \u00a7\u00a0129b\u00a0StGB, der acht Jahre zuvor eingef\u00fchrt worden war, k\u00f6nnen wir die PKK auch als terroristische Vereinigung im Ausland bestrafen. Und daf\u00fcr brauchen wir gar keine Ankn\u00fcpfungsstraftat in Deutschland oder Europa mehr. Wir machen es uns leicht, wir nehmen Bezug auf Aktionen der PKK auf t\u00fcrkischem Staatsgebiet und rechnen das den deutschen Angeklagten zu. Der BGH hat damit eine klare politische Entscheidung getroffen: Wenn hierzulande keine Straftaten mehr erkennbar sind, dann \u00e4ndern wir das Konstrukt und erkl\u00e4ren die PKK insgesamt zur Vereinigung im Ausland.<\/p>\n<h4>Eine politische Entscheidung<\/h4>\n<p><strong><em>Sie haben es schon erw\u00e4hnt: Der \u00a7\u00a0129b StGB ist eine der wenigen Strafbestimmungen, bei denen eine Verfolgungserm\u00e4chtigung des BMJV erforderlich ist. Wie sieht so etwas konkret aus? <\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>L.T.:<\/strong> Das ist ein einziger Satz, den das Ministerium an die Bundesanwaltschaft schreibt. In unserem Verfahren steht da: In Bezug auf die PKK wird die nach \u00a7 129b StGB erforderliche Erm\u00e4chtigung zur Strafverfolgung ab der Ebene der so genannten Gebietsleiter erteilt. Eine Begr\u00fcndung gibt es nicht. Der Gesetzgeber wollte die auch nicht, denn das BMJV soll ja nicht der gerichtlichen Entscheidung vorgreifen.<\/p>\n<p><strong><em>Mit anderen Worten: die Bundesanwaltschaft stellt den Antrag, nachdem sie schon eine Ewigkeit ermittelt hat.<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>L.T.:<\/strong> Ja, die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft sind vorgelagert. Und die fragt dann das Justizministerium an, wir haben hier das und das ermittelt, erteilt uns bitte die Erm\u00e4chtigung, Anklage zu erheben. Es gibt zwei Arten von Verfolgungserm\u00e4chtigung: eine konkret auf den Einzelfall zugeschnittene und eine, die allgemein f\u00fcr eine Organisation erteilt wird. So ist das auch bei uns. Da wird f\u00fcr Mitglieder der PKK, die noch gar nicht feststehen, die Erm\u00e4chtigung zur Anklage erteilt.<\/p>\n<p><strong><em>Bei der Einf\u00fchrung des \u00a7\u00a0129b hie\u00df es, mit der Einbindung des Justizministeriums verhindere man, dass jede Organisation, die irgendwo anders einen vielleicht legitimen bewaffneten Kampf f\u00fchrt, als terroristische Vereinigung verfolgt wird. Ist das tats\u00e4chlich eine Begrenzung? <\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>L.T.:<\/strong> Das eigentliche Problem ist ein anderes. Dieser Straftatbestand ist so weit gefasst, dass wenn irgendwo ein Anschlag begangen wird, zehntausende Menschen in ganz Europa als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gelten und nach \u00a7\u00a0129b\u00a0StGB betraft werden sollen. Um so einen Straftatbestand aufzufangen, ist die Verfolgungserm\u00e4chtigung v\u00f6llig unzureichend, auch wenn sie gelegentlich mal abgelehnt wird \u2013 meist wird sie erteilt.<\/p>\n<p><strong>F.N.:<\/strong> Die Verfolgungserm\u00e4chtigung ist keine Beschr\u00e4nkung, sondern eine politische Entscheidung. Das ganze rechtliche Konstrukt des \u00a7\u00a0129b\u00a0StGB ist ja ein Abschied von der regul\u00e4ren Gewaltenteilung. Mit der Verfolgungserm\u00e4chtigung wird die Strafverfolgung von einer rein exekutiven Entscheidung abh\u00e4ngig gemacht, die wir \u2013 jedenfalls nach herrschender Meinung \u2013 nicht gerichtlich \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen. Das BMJV begr\u00fcndet die Verfolgungserm\u00e4chtigung nicht, aber bevor es entscheidet, beteiligt es das Kanzleramt \u2013 also den BND, das Innenministerium \u2013 und damit den Verfassungsschutz, und auch das Ausw\u00e4rtige Amt. Die Frage dabei lautet: Ist das au\u00dfenpolitisch f\u00fcr uns wichtig, im Inland bestehende Strukturen, bei denen es hierzulande gar keine Gewalttaten gibt, zu verfolgen? Bei seiner Entscheidung soll das BMJV laut Gesetzestext in Betracht ziehen, \u201eob die Bestrebungen der Vereinigung gegen die Grundwerte einer die W\u00fcrde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker gerichtet sind \u2026\u201c. Was wir derzeit aus der T\u00fcrkei h\u00f6ren, spricht nun kaum daf\u00fcr, dass dieser Staat die W\u00fcrde der Menschen achtet.<\/p>\n<p><strong><em>Ist denn die Repression in der T\u00fcrkei ein Thema in den Verfahren oder ist das den Gerichten egal? <\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>L.T.:<\/strong> Das Lieblingsargument in unserem Verfahren ist, dass es v\u00f6llig unerheblich sei, was seit dem Putschversuch in der T\u00fcrkei passiert. Zu diesem Zeitpunkt sei der Angeklagte ja schon in Haft gewesen. Wenn wir das thematisieren, grummelt der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, er wisse schon, dass die Menschenrechtslage in der T\u00fcrkei nicht besonders ist, aber was hat das mit dem hier Angeklagten zu tun? Anklage und Gericht versuchen das Thema aus dem Prozess rauszuhalten. Wir haben im Dezember einen Beweisantrag gestellt, den HDP-Abgeord\u00adneten f\u00fcr den Kreis Sirnak der gleichnamigen kurdischen Provinz in der T\u00fcrkei zu h\u00f6ren. Faysal Sariyildiz ist in Deutschland, weil er wegen eines Haftbefehls und der drohenden Verfolgung nicht zur\u00fcck kann. Er ist gleich mit zum Gericht gekommen und sollte berichten, was in Cizir, t\u00fcrkisch Cisre, w\u00e4hrend der Ausgangssperren im Herbst und Winter 2015\/2016 passiert ist, wie Armee und Sondereinheiten der Polizei dort gew\u00fctet haben und Zivilisten umbrachten. W\u00e4hrend wir unseren Antrag vorbrachten, hat der Vorsitzende immer mit seinem Kugelschreiber auf die Uhr getippt. Das Gericht hat den Beweisantrag zun\u00e4chst nicht beschieden. Der Abgeordnete musste wieder antraben und wurde erst im Januar vernommen.<\/p>\n<p><strong>F.N.:<\/strong> Schockierend war im M\u00fcnchner Verfahren ein Beschluss des Senats au\u00dferhalb der Hauptverhandlung. Da ging es um die \u00dcbersetzung von Dokumenten, die sich sowohl mit dem Putsch von 1980 als auch mit aktuellen Geschehnissen in der T\u00fcrkei befassen. Der Senat entschied, die \u00dcbersetzungskosten nicht zu tragen, weil die Struktur der T\u00fcrkei und der Putsch von 1980 mit dem Verfahren nichts zu tun h\u00e4tten. Dabei h\u00e4lt die Anklageschrift fest, dass die Mehrheit unserer Mandanten 1980 festgenommen und gefoltert wurden, lange in t\u00fcrkischen Gef\u00e4ngnissen sa\u00dfen und beim Todesfasten, den Hungerstreiks gegen die Isolationshaft, dabei waren. Wir hatten schon zuvor die Einstellung des Verfahrens beantragt, weil die aktuellen Ereignisse zeigen, dass der t\u00fcrkische Staat die W\u00fcrde des Menschen nicht mehr achtet und dies nach dem Wortlaut des \u00a7\u00a0129b ein Verfahrenshindernis darstellt. Die Antwort des Senats: Stimmt, was da passiert, ist sehr bedenklich. Aber die Bundesanwaltschaft habe in der Anklage Bezugstaten aufgelistet, bei denen Zivilisten zu Tode kamen. Das zeige die terroristische Pr\u00e4gung der Vereinigung. Wenn man Zivilisten umbringt, sei das auf keinen Fall legitim.<\/p>\n<p><strong><em>Spielt denn der t\u00fcrkische Staat in den Verfahren eine konkrete Rolle? Liefert er Informationen? Versucht er, das Verfahren zu beeinflussen? <\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>L.T.:<\/strong> Bei uns habe ich den Endruck, dass das Bundeskriminalamt sehr aufpasst und sich den Anschein geben will, dass es keine Infos aus der T\u00fcrkei verwertet. Man stellt eigene Internetrecherchen an. Die zust\u00e4ndige Frau im BKA, die auch als Zeugin aufgetreten ist, schl\u00e4gt jeden Tag die Homepage der HPG, also der Guerilla, auf, markiert dann den ganzen Text und gibt ihn in den Google-Translator ein. Sie schaut dann, ob da irgendwas von Anschl\u00e4gen steht. Das wird uns als Ermittlungsmethode des BKA pr\u00e4sentiert. Die t\u00fcrkische Regierung spielt bei uns eher indirekt eine Rolle, indem sie immer wieder darauf besteht, dass die PKK in Europa und insbesondere in Deutschland verfolgt wird. Sonst k\u00f6nnt ihr\u2019s knicken mit dem Fl\u00fcchtlingsdeal, lautet die Drohung.<\/p>\n<p><strong>F.N.:<\/strong> Das ist bei uns wirklich ganz anders. Das Verfahren vor dem OLG M\u00fcnchen ist ja das erste gegen die TKP\/ML. Das Gericht muss \u00fcberhaupt erst feststellen, ob es sich bei der TKP\/ML um eine \u201eausl\u00e4ndische terroristische Vereinigung\u201c handelt. Und dazu muss es auch Beweise erheben \u00fcber sogenannte Bezugstaten in der T\u00fcrkei, die das begr\u00fcnden k\u00f6nnten. Zun\u00e4chst haben Bundesanwaltschaft und BKA selbst recherchiert. Wie sie das gemacht haben, wissen wir noch nicht, denn wir ha\u00adben noch keine Zeugen geh\u00f6rt. Dann wurden mit konkreten Rechtshilfeersuchen an die T\u00fcrkei Ermittlungsakten angefordert. Unter den Akten, die \u00fcbersandt wurden, gibt es aber keine einzige gerichtliche Entscheidung, bei der ein Mitglied der TKP\/ML f\u00fcr eine bestimmte Gewalttat verurteilt wurde. Wir haben stattdessen Ermittlungsakten noch und n\u00f6cher, und in vielen F\u00e4llen werden diese Ermittlungen gegen unbekannt gef\u00fchrt. Zus\u00e4tzlich hat die Bundesanwaltschaft Recherchen auf den einschl\u00e4gigen Homepages und in Zeitschriften, wo dann steht, wir haben ein Bekennerschreiben erhalten von xy und in dem soll es hei\u00dfen, zu dieser oder jener Tat habe sich die TKP\/ML bekannt. Hinzu kommen Informationen aus dem internationalen polizeilichen Datenaustausch, aus Treffen von deutschen und t\u00fcrkischen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, wobei in der T\u00fcrkei auch der Geheimdienst den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zugeordnet wird und an dem Datenaustausch beteiligt ist. Wir haben in den Akten auch Berichte von Anti-Terror-Abteilungen, die zusammentragen, was die TKP\/ML so alles gemacht haben soll. Die berichten interessanterweise auch, wie die Organisation in Deutschland strukturiert sein soll. Da fragen wir uns nat\u00fcrlich, wie der t\u00fcrkische Geheimdienst zu diesen Erkenntnissen kam. Das Gericht muss sich nun entscheiden, was von alledem \u00fcberhaupt als Beweis verwertbar ist. Viele Unterlagen wurden \u00fcbrigens von Staatsanw\u00e4lten und Ermittlungsbeamten erstellt, die nach dem Putsch-Versuch als angebliche oder wirkliche Anh\u00e4nger der G\u00fclen-Bewegung verhaftet wurden \u2013 u.a. wegen Beweismittelf\u00e4lschung.<\/p>\n<p><strong><em>Wie ist das Klima in dem Verfahren? Laut Presseberichten gab ziemlichen \u00c4rger wegen der \u00dcbersetzungen.<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>F.N.:<\/strong> Das betraf zum einen die Dolmetscher im Gericht, die einfach nicht in der Lage, waren simultan zu \u00fcbersetzen oder aber ein so veraltetes osmanisches, rassistisches T\u00fcrkisch benutzt haben, dass schon allein die Benutzung bestimmter Worte eine Beleidigung unserer Mandanten darstellte. Und dann gibt es noch ein anderes Problem mit \u00dcbersetzern: Dadurch, dass das ein Terrorismus-Verfahren ist, wird s\u00e4mtliche Post der Angeklagten kontrolliert, auch die Verteidigerpost. Da unsere Mandanten nicht ausreichend Deutsch sprechen, ist das alles auf T\u00fcrkisch. Und das bedeutet, dass sich auch der Kontrollrichter alles \u00fcbersetzen lassen muss. Nun gibt es Erkenntnisse, dass er Verteidigerpost an \u00dcbersetzerb\u00fcros geschickt hat \u2013 ohne den Hinweis, dass das streng vertraulich zu behandeln ist. Diese B\u00fcros haben das aber per E-Mail weitergeleitet an \u00dcbersetzer in der T\u00fcrkei, die niedrigere Preise verlangen. Unter Sicherheitsgesichtspunkten ist das skandal\u00f6s. Der Senat zog aber keine Konsequenzen. Das beeintr\u00e4chtige unser Verfahren nicht. Ansonsten ist das Klima f\u00fcr ein Staatsschutzverfahren durchaus freundlich.<\/p>\n<h4>Das volle Programm der \u00dcberwachung<\/h4>\n<p><strong><em>In dem PKK-Verfahren vor dem Kammergericht vertritt die Berliner Staatsanwaltschaft die Anklage. Warum nicht die Bundesanwaltschaft?<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>L.T.:<\/strong> Weil es zu viele Verfahren gegen die PKK gibt. Die Bundesanwaltschaft f\u00fchrt die Strukturermittlungen \u2013 was macht die PKK in der T\u00fcrkei? \u2013 und sie leitet auch die Ermittlungen in Deutschland. Aber wenn sie eine Weile lang ermittelt hat, gibt sie die Verfahren gegen die untergeordneten Kader, die sie f\u00fcr die Gebietsleiter h\u00e4lt, an die Generalstaatsanwaltschaften der L\u00e4nder ab.<\/p>\n<p><strong><em>Hei\u00dft das auch, dass die polizeilichen Ermittlungen nicht mehr vom BKA gef\u00fchrt werden, sondern von den Landeskriminal\u00e4mtern?<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>L.T.:<\/strong> Nein, die Strukturermittlungen zur PKK als Organisation, sowohl in Europa als auch in der T\u00fcrkei und im Nordirak, f\u00fchrt das BKA, Personenermittlungen hingegen f\u00fchrt das jeweilige Landeskriminalamt. Unser Mandant wurde \u00fcberwacht durch das Berliner LKA.<\/p>\n<p><strong><em>Stichwort \u00dcberwachung. Die Erfahrungen mit dem \u00a7\u00a0129a \u2013 terroristische Vereinigung im Inland \u2013 haben gezeigt: Es gab zwar relativ wenige Anklagen und Verurteilungen, aber viele Ermittlungsverfahren, bei denen alle m\u00f6glichen verdeckten und technischen \u00dcberwachungsmethoden zum Einsatz kamen. Wie sieht das hier aus?<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>L.T.:<\/strong> Wir haben mit umfassenden Telekommunikations\u00fcberwachungen zu tun, mit dem Einsatz von IMSI-Catchern, mit Observationsteams und Kamera\u00fcberwachung von kurdischen Vereinen. Das BKA und die Landeskriminal\u00e4mter fragen immer in Wohnungen gegen\u00fcber den Eing\u00e4ngen der Vereine, ob sie eine Kamera postieren d\u00fcrfen. Es gibt Anzeichen, dass der Verfassungsschutz seine Kamera in der gleichen Wohnung hat. Und dann halten sie die da drauf \u2013 und zwar lange. Ein ganzes Jahr lang wurden alle Leute gefilmt, die den kurdischen Verein in Berlin-Wedding betreten haben. Die Filme werden gespeichert, und der Staatsschutz des LKA setzt dann Pfeile mit Namen dazu, wenn sie die Bilder zuordnen k\u00f6nnen. Da sind Hunderte von Leute betroffen. Was wir nicht in den Akten haben, sind gro\u00dfe Lauschangriffe.<\/p>\n<p><strong><em>Da sind also nicht nur PKK-Leute im engeren Sinne, sondern auch alle m\u00f6glichen kurdischen Vereine betroffen? <\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>L.T.:<\/strong> F\u00fcr das BKA sind PKK und kurdische Freiheitsbewegung Synonyme. Der zust\u00e4ndige Sachgebietsleiter sagte im Prozess, er verstehe nicht, warum die Verwaltungsgerichte diese feinsinnige Unterscheidung zwischen legalen kurdischen Vereinen und illegalen Untergrundstrukturen machen. F\u00fcr ihn gibt es nur die PKK. Und der rechnet er auch die kurdischen Selbstorganisierungsstrukturen in Syrien, die PYD, die Demokratischen Gesellschaftszentren zu und die HDP zum Grossteil auch.<\/p>\n<p><strong>F.N.:<\/strong> Bei den Ermittlungen gegen die TKP\/ML gab es den gro\u00dfen Lauschangriff, eine l\u00e4ngerfristige akustische Wohnraum\u00fcberwachung. Wenn klar war, wo ein Treffen stattfinden w\u00fcrde, wurden gezielt Mikros installiert. Wir haben eine unglaubliche Menge an Protokollen von gesprochenem Wort \u2013 nat\u00fcrlich auch aus normalen Telekommunikations\u00fcberwachungen. Es gab l\u00e4ngerfristige Observationen, PKW-Ortungen und selbst PKW-Innenraum-\u00dcberwachungen, die zum Teil weiterliefen, wenn das Auto ins Ausland fuhr. Das zu arrangieren, war f\u00fcr die Bundesanwaltschaft schon ein bisschen Arbeit. Also, die haben schon alles aufgefahren, was m\u00f6glich war.<\/p>\n<p><strong><em>Richtet sich das Augenmerk hier auch auf Immigrantenvereine? <\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>F.N.:<\/strong> Ja schon, aber die \u00dcberwachung wurde relativ klar an einzelnen Personen festgemacht, wobei bei einem Lauschangriff oder einer Telefon\u00fcberwachung nat\u00fcrlich immer das ganze Umfeld in Mitleidenschaft gezogen wird. Dar\u00fcber hinaus l\u00e4uft gegen die TKP\/ML ein Strukturverfahren weiter. Was da weiter passiert, wissen wir nicht. Aber zu bef\u00fcrchten ist, dass das weitere linke Migrantenvereine betrifft.<\/p>\n<p><strong><em>Das Umfeld der linken t\u00fcrkischen und kurdischen Organisationen hierzulande ist ja sehr gro\u00df. Wie kommen die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden gerade auf diese Angeklagten? <\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>L.T.:<\/strong> Im Falle der PKK gehen die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden davon aus, dass die Organisation in Europa aufgeteilt ist in \u2013 so nennen sie das \u2013 Sektoren und Gebiete. In Deutschland soll es vier Sektoren geben und unterhalb dieser Ebene vierzig Gebiete, und f\u00fcr die Sektoren und Gebiete jeweils Ko-Vorsitzende, immer eine Frau und einen Mann. In Bezug auf diese Leute ist die Verfolgungserm\u00e4chtigung des BMJV erteilt und sie stehen auch im Fokus der Personenverfahren. Immer im Juni gibt es Kongresse und die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden gehen davon aus, dass dort jeweils die Ko-Gebiets- oder SektorleiterInnen gew\u00e4hlt werden. Im Juli achten sie bei ihren \u00dcberwachungen immer darauf, ob da eine Telefonnummer aufl\u00e4uft, die sie noch nicht kennen. Das l\u00e4uft sehr routinem\u00e4\u00dfig. Und weil das f\u00fcr sie so praktisch ist, nehmen BKA und Landeskriminal\u00e4mter auch die Ver\u00e4nderungen in der Struktur der Organisation nicht wahr. Es gibt sehr wohl Hinweise darauf, dass es da basisdemokratischer zugeht, dass es auch nicht mehr diese Vorsitzfunktion gibt, sondern dass die Verantwortung auf vielen Schultern verteilt wird.<\/p>\n<p><strong>F.N.:<\/strong> Die Bundesanwaltschaft pr\u00e4sentiert die Organisation der TKP\/ML ganz \u00e4hnlich, nur noch nicht mit so einer Routine. Auch hier soll es ein Auslandskomitee f\u00fcr Westeuropa geben, dem eine gewisse Anzahl von Personen angeh\u00f6rt. Und unterhalb dieses Komitees soll es dann auch Gebiete geben. Gem\u00e4\u00df der Logik der Bundesanwaltschaft sitzen auf der Anklagebank in M\u00fcnchen die Mitglieder dieses Auslandskomitees, also diejenigen, die auf der Ebene Westeuropa gearbeitet haben.<\/p>\n<p><strong><em>Wie sieht es denn mit der Solidarit\u00e4t aus?<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>F.N.:<\/strong> Von der deutschen Linken ist bisher nur vereinzelt Interesse sichtbar. Aber von Seiten der t\u00fcrkischen linken Community ist man sehr solidarisch. Etwa einmal im Monat gibt es eine gr\u00f6\u00dfere Kundgebung mit 100 bis 200 Leuten vor dem Gericht. Es kommen auch viele Leute zur Prozessbeobachtung. Wir hatten auch schon eine kleine Anwaltsdelegation aus der T\u00fcrkei, HDP-Abgeordnete waren da. F\u00fcr die Angeklagten ist das eine wichtige Unterst\u00fctzung.<\/p>\n<p><strong>L.T.:<\/strong> Bei uns ist leider nur wenig Solidarit\u00e4t zu sehen. Es kommen schon immer 10-15 Leute zum Prozess. Aber da in ganz Deutschland parallel Prozesse mit jeweils nur einem Angeklagten gef\u00fchrt werden \u2013 derzeit sechs \u2013, ist es f\u00fcr eine kurdische und linke Bewegung sehr aufwendig, die Verfahren zu begleiten. Insofern hat die Bundesanwaltschaft auch aus der Erfahrung des D\u00fcsseldorfer Gro\u00dfverfahrens Anfang der 90er Jahre gelernt. Sie setzt auf eine Strategie der Vereinzelung.<\/p>\n<h4>Und danach: die ausl\u00e4nderrechtliche Strafe<\/h4>\n<p><strong><em>Das Strafverfahren ist das eine. Was k\u00e4me nach einer Verurteilung der Angeklagten denn auf asyl- und ausl\u00e4nderrechtlicher Ebene zu?<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>F.N<\/strong>.: Mehmet Ye\u015fil\u00e7al\u0131, den wir vertreten, hat vor Jahren in der Schweiz Asyl erhalten. Ich bef\u00fcrchte, dass die Rechtslage dort \u00e4hnlich ist wie in Deutschland. Bei einer Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer ausl\u00e4ndischen terroristischen Vereinigung droht der Widerruf der Fl\u00fcchtlingseigenschaft. Und dann stellt sich die Frage der Abschiebung. Die ist nicht m\u00f6glich, wenn Folter oder gar die Todesstrafe droht \u2013 \u00fcber deren Wiedereinf\u00fchrung wird ja gerade in der T\u00fcrkei diskutiert. Die blo\u00dfe Gefahr einer Strafverfolgung in der T\u00fcrkei w\u00fcrde aber einer Abschiebung nicht entgegenstehen. Abschiebung in oder Auslieferung an die T\u00fcrkei halte ich derzeit f\u00fcr eher unwahrscheinlich.<\/p>\n<p><strong><em>Gab es Abschiebungen oder Auslieferungen von verurteilten PKK-Leuten?<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>L.T<\/strong>.: Auslieferungen nicht und Abschiebungen wohl auch nicht. Aber bei einem Widerruf der Fl\u00fcchtlingseigenschaft m\u00fcssen die Betroffenen mit einer Duldung leben. Das ist eine sehr prek\u00e4re Situation, die auch Jahre nach der Haftentlassung noch andauern kann und die den Leuten ziemlich zusetzt. Sie k\u00f6nnen sich dann auch nicht mehr politisch bet\u00e4tigen.<\/p>\n<p><strong>F.N.:<\/strong> An eine Aufenthaltsverfestigung ist da gar nicht zu denken.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Interview mit Franziska Nedelmann und Lukas Theune Lukas Theune vertritt den der PKK-Mitgliedschaft beschuldigten Ali<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,117],"tags":[340,1073,1434,1449],"class_list":["post-16344","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-112","tag-bundesanwaltschaft","tag-pkk","tag-tkp-ml","tag-tuerkei"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/16344","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=16344"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/16344\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=16344"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=16344"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=16344"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}