{"id":1660,"date":"2001-02-09T16:59:34","date_gmt":"2001-02-09T16:59:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1660"},"modified":"2001-02-09T16:59:34","modified_gmt":"2001-02-09T16:59:34","slug":"weshalb-ich-als-radikaler-npd-gegner-fast-ebenso-radikal-gegen-ein-verbot-derselben-votiere","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1660","title":{"rendered":"Weshalb ich als radikaler NPD-Gegner fast ebenso radikal gegen ein Verbot derselben votiere"},"content":{"rendered":"<p><strong>All das, was ich von und \u00fcber die NPD kenne, belegt eindeutig und klar: diese Partei und die sich um sie herum gruppierenden Personen denken, propagieren und agieren undemokratisch. Sie achten nicht die Freiheit und die gleichen Lebensrechte der Andersdenkenden und anders Lebenden. Sie vertreten in ihren aggressiv geladenen, gewalttr\u00e4chtigen Vorurteilen all das, was ich, wie gl\u00fccklicherweise viele andere, radikal ablehne und mit allen menschenrechtlich demokratisch m\u00f6glichen Mitteln bek\u00e4mpfe. <\/strong><\/p>\n<p>Deswegen k\u00f6nnte die NPD auch zweifelsohne gem\u00e4\u00df Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Ja, sie m\u00fcsste verboten werden, auch wenn das Verfassungsgericht sich wiederum zu Recht nicht auf h\u00f6chst zweifelhafte Zeugnisse verfassungssch\u00fctzerischer V-Leute und deren Camouflage durch sog. Beh\u00f6rdenzeugnisse einlie\u00dfe.<!--more--><\/p>\n<p>Und dennoch argumentiere ich <i>gegen<\/i> einen Verbotsantrag obgleich viele von mir gesch\u00e4tzte B\u00fcrgerrechtlerInnen, Personen, die f\u00fcr die Rechte anderer, der Ausl\u00e4nderInnen, der Asylsuchenden besonders eintreten, und nicht zuletzt diskriminierte, von rechtsextremer Gewalt gef\u00e4hrdete Menschen in dieser Bundesrepublik Deutschland ein Verbot begr\u00fc\u00dften. Ich tue dies aus wohlerwogenen menschenrechtlich demokratischen Gr\u00fcnden. Dieselben b\u00fcndele ich, ohne sie aus Umfangsgr\u00fcnden zureichend belegen zu k\u00f6nnen, in acht Gr\u00fcnden.<\/p>\n<h4>1. Der demokratietheoretische und der demokratiepraktische Grund<\/h4>\n<p>Es ist falsch zu vermeinen, und es war bereits ein Irrtum auch der Eltern des Grundgesetzes, Demokratie k\u00f6nne dadurch bef\u00f6rdert werden, dass sie eingeschr\u00e4nkt, dass sie teilweise au\u00dfer Kraft gesetzt wird. Wenn Vertreter der &#8222;abwehrbereiten&#8220; oder &#8222;streitbaren&#8220; Demokratie darauf zielen, die politischen Freiheiten anderer regierungsamtlich, justiziell, polizeilich, strafverfolgerisch, illiberal zu beschneiden, dann knebeln sie die demokratische Atemluft f\u00fcr sich selbst; dann f\u00f6rdern sie in Bewusstsein und Verhalten der B\u00fcrgerInnen, in ihren Einrichtungen und in ihnen selbst einen grundrechtlichen Erosionsprozess. Dieser kann je nach Umst\u00e4nden schwer angehalten werden. Gerade die Geschichte der Bundesrepublik bietet daf\u00fcr schlagende &#8211; Demokratie und Grundrechte schlagende &#8211; Beispiele. Das prinzipielle Argument, dass demokratisch menschenrechtlich substantiierte Normen die ihnen allein angemessenen Formen bed\u00fcrften, wird durch das demokratiepraktische unterstrichen. Demokratie und Menschenrechte leben davon, dass sich die \u00fcberwiegende Mehrheit ihrer B\u00fcrgerInnen ihnen gem\u00e4\u00df verh\u00e4lt. Am Mangel solchen Verhaltens ist die Weimarer Republik gescheitert. Solches Bewusstsein und solches demokratische Verhalten m\u00fcssen jedoch t\u00e4glich praktisch ge\u00fcbt und gelernt werden. Dass man mit Andersdenkenden diskutieren, dass man sich streiten muss. Dass eigenes demokratisches Verhalten den Ausschlag gibt, sich im Kampf um Verfassungspositionen einzusetzen. Keine Schau-B\u00fcndnisse, keine Gewalt; auch keine Verbotsgewalt.<\/p>\n<h4>2. Das analytische Gegenargument (1)<\/h4>\n<p>Das, was als rechtsextreme Gewalt Angst und auch Wut macht, das was niemand von uns ,haben kann`, wird durch Verbot von gerichtsoben nicht weggewirklicht. Kriegte man es repressiv weg, dann m\u00fcssten all die Polizeien, Gerichte und anderen Institutionen bis jetzt schon ungleich erfolgreicher rechtsextreme Gewalttaten bek\u00e4mpft und verhindert haben. Die Vorurteils-Gewalt von dumpf unten wird durch soziale, durch \u00f6konomische, durch politische Bedingungen geschaffen &#8211; gerade in den f\u00fcnf nicht mehr so neuen Bundesl\u00e4ndern -; durch Bedingungen, die nicht durch ein verfassungsrichterliches Verbot und nachfolgende Strafverfolgungen beseitigt werden k\u00f6nnen. Diese Feststellung gilt gerade auch f\u00fcr die NPD, die sich seit den 60er Jahren au\u00dferparteilich bis hin zu den sog. Skinheads besser verankert zu haben scheint. Zu meinen, ein Verbot der NPD beh\u00f6be das in ihr, um sie herum und unter ihr gegebene Problem, ist nichts anderes als eine allzu bequeme (Selbst-)T\u00e4uschung.<\/p>\n<h4>3. Das analytische Gegenargument (2)<\/h4>\n<p>Die Selbst-, vor allem die Fremdt\u00e4uschung besteht darin, dass die Instanzen und ihre VertreterInnen, die das Verbot beantragt haben, selbst in erheblichem Umfang schuld an dem sind, was nun als Gewalt bis hin zu schrecklich &#8222;befreiten R\u00e4umen&#8220; ganz jung aus dem Scho\u00df der neuen und der alten Bundesrepublik kriecht.<\/p>\n<p>War es nicht bis in j\u00fcngste Zeit geradezu regierungsamtliche Lebensl\u00fcgen-Parole: &#8222;Deutschland ist kein Einwanderungsland&#8220;? Haben nicht die etablierten Parteien &#8211; CDU\/CSU-gef\u00fchrt, von der SPD mitbetrieben, freidemokratisch ohnehin unterst\u00fctzt &#8211; jahrelang das Gespenst der die Existenz der Bundesrepublik bedrohenden &#8222;Asylantenfluten&#8220; an die Wand gemalt? Und dies so, dass ein wichtiger Grundrechtsartikel, auf den man bundesdeutsch stolz sein konnte &#8211; Art. 16 Abs. 2 GG (&#8222;Politisch Verfolgte genie\u00dfen Asylrecht&#8220;) -, bis zur Unkenntlichkeit geschleift worden ist. Wird heute eine Asyl- und Ausl\u00e4nderpolitik betrieben, die keine Vorurteile sch\u00fcrt? Wie steht es um die Art der deutschen Einigung, die den B\u00fcrgerInnen der ehemaligen DDR kaum Chancen gab, sich selbstbewusst ver\u00e4ndernd zu entwickeln, die bis heute gerade den Jugendlichen viel zu wenig eigene Formen der Gestaltung und Anerkennung in eigenen R\u00e4umen bietet? Besieht man sich die geradezu regierungs- und parteiensystematische Breite, in der Vorurteile geschaffen, gef\u00f6rdert und politisch mobilisierend genutzt worden sind, dann wird einsichtig: Das Verbot soll Ger\u00e4usch machen, an Stelle eigenen n\u00f6tigen Handelns; das Verbot soll ablenken von dem, was man selbst (mit-) verschuldet hat und unbeschadet aller kostenlosen Toleranz-M\u00e4rsche weiter mitverschuldet.<\/p>\n<h4>4. Die Missbrauchsgefahr<\/h4>\n<p>Auf sie deutet schon die Erw\u00e4gung der Innenminister, dem Verfassungsgericht nicht alle Informationen durch ihre Zeugen pr\u00e4sent zu stellen. Die Voraussetzungen und die Nachwirkungen eines Verbots greifen in Grund- und Menschenrechte von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern ein bzw. haben f\u00fcr diese negative Folgewirkungen, denen das Verbot nicht unmittelbar gilt. Ob gewollt oder nicht, die \u00c4u\u00dferungsm\u00f6glichkeiten der B\u00fcrgerInnen &#8211; beispielsweise qua Demonstration &#8211; werden eingeengt. Erneut wird der menschenrechtlich fundierte Rechtsstaat im verbotserpichten Voraus- und Nachgriff eingeschr\u00e4nkt. Wenigstens insoweit sind die NPD und ihre Kumpane erfolgreich. Das Misstrauen gegen\u00fcber der eigenen Bev\u00f6lkerung und ihrer demokratischen ,Reife` dominiert. Darum auch erhalten die \u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz einen neuen verfassungspolitischen Heiligenschein, obwohl sie und ihre b\u00fcrgerausspionierende T\u00e4tigkeit unn\u00f6tig, f\u00fcr eine lebendige Verfassung unn\u00f6tig, ja sch\u00e4dlich sind wie ein Kropf. Wenigstens so viel k\u00f6nnte man vom ehemaligen Stasi-Geschw\u00fcr lernen. Politik verdummt, wenn sie sich auf Geheimdienste verl\u00e4sst.<\/p>\n<h4>5. &#8222;Demokratie ist eine Sache des guten Ged\u00e4chtnisses&#8220;<\/h4>\n<p>Diesem wichtigen Wort Kurt Schumachers kommt gerade in Sachen Parteien-Verbotswirkungen Bedeutung zu. Das Verbot der SRP (1952) und der KPD (1956) hat einschlie\u00dflich des damit in Verbindung stehenden politischen Strafrechts und seiner Praktizierung nur negative Effekte f\u00fcr den demokratischen Prozess und die innere Freiheit der Bundesrepublik gezeitigt. Es hat kein einziges Demokratie und Grundrechte gef\u00e4hrdendes Problem gel\u00f6st, keiner entsprechend gef\u00e4hrdeten Person geholfen. Im Gegenteil: Die Verbote haben das Verfassungsverst\u00e4ndnis massiv beeintr\u00e4chtigt. Noch das uns\u00e4gliche &#8222;Berufsverbot&#8220; der 70er Jahre w\u00e4re ohne das seinerzeit gek\u00fcrte restriktiv-repressive Fehlverst\u00e4ndnis dessen, was einer demokratischen Verfassung und ihren B\u00fcrgerInnen Not tut, nicht m\u00f6glich gewesen.<\/p>\n<h4>6. Denken und Handeln in Verboten ist falsche Politik<\/h4>\n<p>Nicht allein g\u00e4be ein Verbot nur vor, dass etwas gegen menschenverachtende Gewalt getan worden w\u00e4re, dass etwas bewirkt w\u00fcrde. Das ist symbolischer Politikgebrauch bzw. -missbrauch. Vielmehr sind seine Wirkungen kontraproduktiv. Statt sich um die Gruppen, die Jugendlichen zu k\u00fcmmern, statt alles human Phantasievolle zu tun, um sie aus ihrer Vorurteilsfalle herauszuholen, werden sie dort hineingestopft. Die Falle wird von au\u00dfen verst\u00e4rkt.<\/p>\n<h4>7. Verbot, das Gegenteil demokratischer Politik<\/h4>\n<p>Nicht nur die Parteien sind gefragt, die Regierungen. Das Verbot wirkte wie ein Liegebett f\u00fcrs Nichtstun. Wir k\u00f6nnen uns weiterhin eine den Jugendlichen schadende Bildungs- und Sozialpolitik leisten, das Verfassungsgericht wird es schon richten. Wir brauchen uns weiter nur um unsere Angelegenheiten k\u00fcmmern, f\u00fcr B\u00fcrger- und Menschenrechte sorgen Verbote und Strafverfahren. Nein. Nicht Verbotsprojektionen sch\u00fctzen unsere und anderer Menschenrechte. Nur wir selbst, individuell und kollektiv. Ein Verbotsantrag ist nichts anderes als Ausdruck einer Politik, die ihren grundrechtlich demokratischen Aufgaben nicht nachkommt.<\/p>\n<h4>8. Der Verbotsantrag ist ein Missbrauch des Verfassungsgerichts<\/h4>\n<p>All die vorstehenden Bemerkungen bedeuten zusammengefasst: Es war ein folgenschwerer Fehler, das Bundesverfassungsgericht, f\u00fcr ein eventuelles Verbot einer Partei zust\u00e4ndig, damit zu belangen. Die Institutionen, die den Verbotsantrag gestellt haben, missbrauchen das Bundesverfassungsgericht, indem sie ihm zumuten, \u00fcber das Verbot zu entscheiden. Hierbei spielen all die vielerseits auch staatsrechtlich vorgetragenen taktischen Erw\u00e4gungen keine gewichtige Rolle. Dass das Verfassungsgericht lange Zeit brauche; dass die NPD so oder so durch die ausf\u00fchrliche Diskussion aufgewertet werden k\u00f6nnte; dass das Verfassungsgericht sich in einer Zwickm\u00fchle befinde, die NPD aufgrund aller ihrer Merkmale verbieten zu m\u00fcssen, ohne jedoch feststellen zu k\u00f6nnen, dass sie eine gro\u00dfe, gar unmittelbare Gefahr f\u00fcr die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland darstelle u.\u00e4.m. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass ein NPD-Verbot der lebendigen Verfassung des Grundgesetzes durchgehend schadete und nur einen fragw\u00fcrdigen positiven Zweck bes\u00e4\u00dfe: der (vor allem auch ausl\u00e4ndischen) \u00d6ffentlichkeit zu signalisieren, dass die bundesdeutschen Regierungen und ihre Parlamente eine harte, unmissverst\u00e4ndliche Attit\u00fcde gegen\u00fcber jeder rechtsextremen Gewalt repr\u00e4sentieren, soweit sie in einer eigenen Partei organisiert ist. Ansonsten tun sie nichts, was ihren populistischen und wirtschaftsnahen Interessen auch nur anscheinshaft schadete. Kurzum: eines nur vordergr\u00fcndigen Effekts willen werden Gewicht und eigenst\u00e4ndige Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts fahrl\u00e4ssig riskiert. Letzteres wird wie schon fr\u00fcher zuweilen zur abh\u00e4ngigen Gr\u00f6\u00dfe einer politisch demokratischen, einer wahrhaft verfassungsgem\u00e4\u00dfen Dr\u00fcckebergerei.<\/p>\n<h5>Wolf-Dieter Narr lehrt Politikwissenschaft an der FU Berlin und ist Redaktionsmitglied von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>All das, was ich von und \u00fcber die NPD kenne, belegt eindeutig und klar: diese<\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,74],"tags":[723,1008,1088,1195],"class_list":["post-1660","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-068","tag-grundrechte","tag-npd-verbot","tag-politik","tag-rechtsextremismus"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1660","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1660"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1660\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1660"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1660"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1660"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}