{"id":1666,"date":"2001-02-09T17:09:00","date_gmt":"2001-02-09T17:09:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1666"},"modified":"2001-02-09T17:09:00","modified_gmt":"2001-02-09T17:09:00","slug":"wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1666","title":{"rendered":"Wissen unter dem Schlapphut &#8211; Der Beitrag des Verfassungsschutzes zum NPD-Verbotsantrag"},"content":{"rendered":"<h3>von Heiner Busch<\/h3>\n<p><b>Sowohl in der \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Begr\u00fcndung des Verbotsantrags als auch in den nach wie vor als Verschlusssache behandelten Materialien pr\u00e4sentiert sich der Verfassungsschutz vor allem als Zeitungsausschnittdienst, der die ideologischen Irrungen und Wirrungen der NPD en detail nachvollzieht. Selbst die &#8222;Beh\u00f6rdenzeugnisse&#8220;, die die geheimen Aktivit\u00e4ten des Geheimdienstes abdecken, beziehen sich meist auf \u00c4u\u00dferungen und nicht auf Handlungen der Partei.<\/b><\/p>\n<p>Wer wie er Abh\u00f6rprotokolle gelesen h\u00e4tte, k\u00f6nne an der aggressiv-k\u00e4mpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Haltung der NPD keine Zweifel mehr haben, aber auch das offen gelegte Material sei als Beweis ausreichend. So erkl\u00e4rte der bayerische Innenminister G\u00fcnter Beckstein am 15. November 2000 vor dem Innenausschuss des Bundestages, wo er als Urheber der NPD-Verbotsforderung auftrat.<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fn0\" name=\"fnB0\">[1]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Offen im Internet f\u00fcr jedeN erh\u00e4ltlich ist eine 74-seitige Begr\u00fcndung des NPD-Verbotsantrags.<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fn1\" name=\"fnB1\">[2]<\/a> Daneben existiert eine vom Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz gemeinsam mit den Landes\u00e4mtern erstellte Materialsammlung, die noch im Oktober als &#8222;geheim&#8220; klassifiziert und selbst von den Innenausschuss-Mitgliedern nur im Geheimschutzraum einsehbar war.<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fn2\" name=\"fnB2\">[3]<\/a> Was damals noch laut Bundesinnenminister Otto Schily &#8222;schon aus Gr\u00fcnden des Quellenschutzes unabdingbar&#8220; war,<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fn3\" name=\"fnB3\">[4]<\/a> hat sich mittlerweile offenbar erledigt. Auf dem Deckblatt prangt \u00fcber dem fetten Titel &#8222;NPD&#8220; nur noch der Vermerk &#8222;VS (Verschlusssache) &#8211; Nur f\u00fcr den Dienstgebrauch&#8220;. Die &#8222;gesamte Geheimhaltung&#8220; ist in der Tat &#8211; wie der CSU-Abgeordnete Wolfgang Zeitlmann richtig feststellte &#8211; &#8222;\u00fcberz\u00fcchtet&#8220;.<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fn4\" name=\"fnB4\">[5]<\/a> Namen von V-Personen finden sich keine, Abh\u00f6rprotokolle werden auch nicht als solche zitiert. Problematisch &#8211; nicht wegen des Quellen-, sondern wegen des Datenschutzes &#8211; ist allenfalls die Ver\u00f6ffentlichung der Namen der Beschuldigten in der 30-seitigen Liste von Strafverfahren am Ende des Bandes. Alles, was aus geheimen Quellen des Verfassungsschutzes herr\u00fchren k\u00f6nnte, ist auch in dieser ausf\u00fchrlichen Materialsammlung nur als &#8222;Beh\u00f6rdenzeugnis&#8220; belegt.<\/p>\n<p>Wer die an diversen Stellen zitierten internen Papiere der NPD organisiert hat, wird selbstverst\u00e4ndlich nicht angegeben. Als Quellen tauchen dar\u00fcber hinaus Unterlagen des Bundes- und der Landeswahlleiter und von der Polizei \u00fcbermittelte Berichte (vor allem von Veranstaltungen und Demonstrationen) auf. Der weitaus gr\u00f6\u00dfte Teil &#8211; ca. 80% &#8211; der &#8222;Beweise&#8220; stammt jedoch aus offenen Quellen, mehrheitlich aus den diversen Postillen der NPD und anderer Neonazi-Gruppen.<\/p>\n<h4>Parteienverbot &#8211; eine Frage der Ideologie<\/h4>\n<p>Aufbau und Anlage sowohl der (offenen) Begr\u00fcndung als auch der (unter Verschluss gehaltenen) Materialsammlung werden bestimmt durch das Ziel, &#8222;Zul\u00e4ssigkeit&#8220; und &#8222;Begr\u00fcndetheit&#8220; des Verbots zu untermauern. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann nach Art. 21 Abs. 2 GG ein Verbot aussprechen, wenn die Partei &#8222;nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Mitglieder darauf ausgeh(t), die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintr\u00e4chtigen oder zu beseitigen&#8220; oder wenn sie &#8211; was hier nicht in Frage kommt &#8211; den (\u00e4u\u00dferen) &#8222;Bestand der Bundesrepublik&#8220; gef\u00e4hrdet.<\/p>\n<p>Bereits im Urteil gegen die Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 hat das BVerfG durch eine Aufz\u00e4hlung von Prinzipien erkl\u00e4rt, was die &#8222;freiheitliche demokratische Grundordnung&#8220; (fdGO) sei: &#8222;die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem dem Recht der Pers\u00f6nlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit der Verwaltung, die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit aller Parteien mit dem Recht auf verfassungsm\u00e4\u00dfige Bildung und Aus\u00fcbung einer Opposition&#8220;.<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fn5\" name=\"fnB5\">[6]<\/a> F\u00fcr das Verbot einer Partei ausschlaggebend ist nicht ein konkretes rechtswidriges Verhalten; &#8222;,Verfassungswidrigkeit` ist eine politische Qualit\u00e4t, Rechtswidrigkeit eine rechtliche.&#8220;<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fn6\" name=\"fnB6\">[7]<\/a> Es geht vielmehr um ihre Ablehnung der genannten Verfassungsprinzipien sowie ihre &#8222;aggressiv-k\u00e4mpferische&#8220; Haltung dazu, mithin also um ideologische Positionen.<\/p>\n<p>Diese Konzentration auf die ideologische Seite erkl\u00e4rt auch, warum sich der Verfassungsschutz weitgehend damit zufrieden geben kann, aus offenen Quellen zu zitieren. Tats\u00e4chlich ergeben die Artikel und Pamphlete der NPD oder ihr nahe stehender Gruppen l\u00e4ngstens das Bild einer rassistischen und antisemitischen Partei, einer, die mit Menschenrechten und Demokratie nun wirklich nichts am Hut hat und einem revisionistischen Geschichtsbild folgt. Etwas anderes w\u00e4re von einer Organisation, die je nach Konjunktur deutschnationalen oder offenen Neonazi-Positionen folgt, nicht erwartbar. Allerdings existiert die NPD schon seit 1964 und hat ihre eigentlichen Erfolge als Wahlpartei in den fr\u00fchen 70er Jahren gehabt, bevor ihr W\u00e4hlerpotenzial von der Kalten-Kriegs-Politik der CDU\/CSU wieder aufgesogen wurde. In der Tat: &#8222;Schon in den Anf\u00e4ngen der Parteigeschichte wurde die N\u00e4he der NPD zum Nationalsozialismus deutlich.&#8220;<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fn7\" name=\"fnB7\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Die neue &#8222;aggressiv-k\u00e4mpferische&#8220; Haltung der NPD erkl\u00e4rt man insbesondere mit dem Zustrom von gewaltbereiten Skinheads, die je nach Landesverband ca. 5-10% der Mitglieder ausmachten, und Neonazis, wobei das Interesse letzterer an der Partei wiederum Ergebnis vereinsrechtlicher Verbote der FAP, der Nationalistischen Front, der Nationalen Offensive etc. gewesen ist: &#8222;Entscheidende Ursache f\u00fcr die Wandlung der NPD waren die zahlreichen Verbote neonazistischer Gruppierungen in der Zeit von 1992 bis 1996. Den Neonazis wurde damit der organisatorische Rahmen entzogen, um f\u00fcr das aktionistisch ausgerichtete Klientel legale Veranstaltungen anmelden zu k\u00f6nnen.&#8220;<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fn8\" name=\"fnB8\">[9]<\/a> Die NPD habe sich vom Bild der &#8222;Altherren-Partei&#8220; wegentwickelt und 1997 eine &#8222;Drei S\u00e4ulen Strategie&#8220; formuliert: Sie wolle den &#8222;Kampf&#8220; bzw. die &#8222;Schlacht&#8220; nicht nur um die &#8222;K\u00f6pfe&#8220; und die &#8222;Parlamente&#8220;, sondern auch um die &#8222;Stra\u00dfe&#8220; f\u00fchren. Letzteres habe derzeit Vorrang. In entsprechenden \u00c4u\u00dferungen von NPD-Funktion\u00e4ren, die vor allem deren Gr\u00f6\u00dfenwahn und Selbst\u00fcbersch\u00e4tzung zeigen, sieht der Verfassungsschutz eine Strategie, \u00fcber &#8222;Etappenziele&#8220; zu einer Machtergreifung fortzuschreiten.<\/p>\n<p>Bezug genommen wird insbesondere auf das Konzept der Nationalen Au\u00dferparlamentarischen Opposition (NAPO): &#8222;Wie umfangreich das &#8230; strategische Konzept ,Kampf um die Stra\u00dfe` in die Praxis umgesetzt werden konnte, zeigt die Tatsache, dass nach Einsch\u00e4tzung der Sicherheitsbeh\u00f6rden die Zahl der von der NPD getragenen Versammlungen erheblich zugenommen hat.&#8220; Kritisiert wird das martialische &#8222;\u00e4u\u00dferliche Erscheinungsbild&#8220; und die Aggressivit\u00e4t der Parolen. Mit Transparenten und Parolen &#8222;wie ,Arbeit zuerst f\u00fcr Deutsche`, ,Ausl\u00e4nderr\u00fcckf\u00fchrung statt Integration` &#8230;. ,Ausl\u00e4nder raus` werden Angstgef\u00fchle verst\u00e4rkt und ausgenutzt (Arbeitslosigkeit, drohender Verlust des Arbeitsplatzes, angebliche Fremdbestimmung sowie \u00dcberfremdungsgefahr). Damit soll die Krisenstimmung gesch\u00fcrt werden, die den totalen Angriff gegen den sozialen Rechtsstaat und die freiheitliche Gesellschaft der Bundesrepublik rechtfertigen soll.&#8220;<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fn9\" name=\"fnB9\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Gerade in derartigen staatssch\u00fctzerischen Bewertungen zeigt sich die Gefahr der Verbotslogik. Nicht dass die ausl\u00e4nderfeindlichen Parolen bei Ausl\u00e4nderInnen Angst wecken m\u00fcssen, ist das Problem, sondern dass sie die bestehende staatliche und gesellschaftliche Ordnung gef\u00e4hrden. Aufs Korn genommen wird nicht die Tatsache, dass Neonazis bei ihren Aktionen auf der Strasse immer wieder anders Denkende oder Aussehende bedrohen und zusammenschlagen. Kritisiert wird vielmehr die antiparlamentarische Haltung der Partei. Diese Kritik unterscheidet sich dabei nicht wesentlich von der, die die Verfassungsschutzberichte seit Jahrzehnten \u00fcber linke au\u00dferparlamentarische Gruppen &#8211; fr\u00fcher die Spontis, heute die Autonomen &#8211; verbreiten.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Materialsammlung seitenweise gro\u00dfm\u00e4ulige, aber verbale &#8222;Drohungen&#8220; gegen die &#8222;Etablierten&#8220; zitiert und bspw. die Forderung, polizeilichen Vorladungen nicht zu folgen, als &#8222;Missachtung staatlicher Gewalt&#8220; bejammert, konzediert man bei der Interpretation des &#8222;Konzepts der national befreiten Zonen&#8220;, dass die Vorstellungen \u00fcber deren konkrete Ausgestaltung &#8222;jedoch sehr&#8220; variierten &#8211; &#8222;von der Unterwanderung der Musikszene, der Schaffung von rein nationalen Begegnungsst\u00e4tten und entsprechenden Freir\u00e4umen im Internet bis zu gelegentlich in der Presse beschriebenen Vorstellungen von angeblich ausl\u00e4nderfreien Bereichen oder St\u00e4tten, die der politische Gegner meide.&#8220;<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fn10\" name=\"fnB10\">[11]<\/a> Genau letzteres hatte der Nationaldemokratische Hochschulbund, von dem das Konzept stammt, im Auge. Und hier lie\u00dfe sich auch zeigen, dass das Konzept in einigen Gegenden &#8211; nicht nur, aber besonders &#8211; in Ostdeutschland durchaus eine Entsprechung in realen &#8222;no go areas&#8220; f\u00fcr MigrantInnen und Asylsuchende gefunden hat. Eine andere Frage ist, ob die Schaffung solcher Zonen eine Leistung der NPD oder generell dem jeweiligen lokalen rassistischen Konsens geschuldet ist.<\/p>\n<h4>Straftaten und Ermittlungsverfahren<\/h4>\n<p>Sp\u00e4testens im Abschnitt 7 der Materialsammlung &#8211; &#8222;Verhalten der Funktion\u00e4re, Mitglieder, F\u00f6rderer, Mitarbeiter und Sympathisanten&#8220; -, insbesondere unter &#8222;7.1. Erkenntnisse zu Ermittlungsverfahren, Strafverfahren gegebenenfalls Verurteilungen &#8230;&#8220;, w\u00fcrde man erwarten, dass nicht nur die Ideologie, sondern auch die reale rechte Gewalt und der Anteil der NPD an ihr nachgewiesen w\u00fcrden. Die meisten registrierten Straftaten aus dem NPD-Spektrum sind jedoch Propagandadelikte, allen voran &#8222;die 160 Straftaten gem. \u00a7 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, d.Verf.), die meist im Zusammenhang mit der Anreise\/Abreise\/Teilnahme an NPD-Demonstrationen &#8230; festgestellt wurden. Von diesen &#8230; k\u00f6nnen im juristischen Sinne lediglich 30 NPD\/JN-Mitgliedern zugeordnet werden.&#8220;<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fn11\" name=\"fnB11\">[12]<\/a> Diesen stehen gerade 34 F\u00e4lle von gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung (davon 22 wirklichen oder potenziellen NPD-Mitgliedern zugerechnet) gegen\u00fcber, wobei anzunehmen ist, dass auch sie gro\u00dfen Teils im Zusammenhang mit der polizeilichen Aufl\u00f6sung von Demonstrationen u.\u00e4. stehen. Auch bei den NPD-Funktion\u00e4ren, die einen Vorlauf in mittlerweile verbotenen Neonazigruppen hatten oder diesen nahe stehen (7.3\/7.4.), registriert der Verfassungsschutz vor allem rassistische und antisemitische \u00c4u\u00dferungen, Teilnahmen an verbotenen Versammlungen, Hitlergr\u00fc\u00dfe und \u00e4hnliche Widerlichkeiten. Von Ausnahmen abgesehen, bleibt man auch hier auf der Ebene der Ideologie oder der Organisationskarriere.<\/p>\n<p>Dass es sich bei den Brandanschl\u00e4gen auf die Erfurter Synagoge im April und auf ein von Obdachlosen bewohntes &#8222;leerstehendes&#8220; Haus in Wismar im August 2000 oder dem \u00dcberfall auf BesucherInnen der KZ-Gedenkst\u00e4tte Kemna im Juli desselben Jahres um rassistische oder rechtsextremistisch motivierte Straftaten handelt, steht au\u00dfer Zweifel.<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fn12\" name=\"fnB12\">[13]<\/a> Fraglich ist allerdings, ob aus der (fr\u00fcheren) NPD-Mitgliedschaft einzelner Tatverd\u00e4chtiger eine Verantwortlichkeit der Partei f\u00fcr diese Handlungen hergeleitet werden kann. Die Materialsammlung verweist hier nur auf das ungekl\u00e4rte Verh\u00e4ltnis der NPD zur Gewalt.<\/p>\n<h4>Wozu V-Leute?<\/h4>\n<p>Die Zusammensetzung der Quellen in Abschnitt 7 unterscheidet sich stark von jener der restlichen Materialsammlung. Soweit es um Straftaten, Ermittlungsverfahren oder Urteile geht, werden hier Polizei- und Justizquellen angegeben. Polizeiberichte belegen z.T. auch die Teilnahme einzelner Protagonisten an Veranstaltungen. W\u00e4hrend Zitate aus den einschl\u00e4gigen Publikationen vergleichsweise selten sind, h\u00e4ufen sich hier dagegen die Hinweise auf &#8222;Beh\u00f6rdenzeugnisse&#8220;, mit denen die Aktivit\u00e4ten und Organisationskarrieren von Personen z.T. \u00fcber lange Jahre hinweg dokumentiert werden. Ob die Personendossiers, die hier pr\u00e4sentiert werden, nur aus einer Quelle stammen oder wie ein Puzzle zusammengesetzt wurden, sei dahingestellt. In jedem Fall belegen sie, dass der Verfassungsschutz seit Jahren nahe an der NPD und an den namentlich genannten und in ihrer Karriere pr\u00e4sentierten Neonazis dran ist. Wie nahe, zeigt sich daran, dass nicht nur Reden auf gr\u00f6\u00dferen Veranstaltungen, sondern auch Aussagen in sehr internen Zirkeln oder zwischen Einzelpersonen wiedergegeben werden. Es sind vor allem die &#8222;deftigeren&#8220; und un\u00fcberlegteren Aussagen, die in der Materialsammlung insgesamt erkennbar mit V-Mann-Berichten belegt werden. Darin kommt h\u00e4ufig nicht nur die f\u00fcr die NPD-Strategiephantasien typische kolossale Selbst\u00fcbersch\u00e4tzung zum Ausdruck, sondern zum Teil auch schlichter Hass &#8211; allerdings derselbe Hass, der viele Stammtische in diesem Lande beherrscht.<\/p>\n<p>So berichtet bspw. eine V-Person von einem Treffen im M\u00fcnchner &#8222;St\u00fctzpunkt&#8220; der Jungen Nationaldemokraten (JN), an dem insgesamt sechs Personen teilnahmen. Eine damals 18-j\u00e4hrige &#8222;Beisitzerin&#8220; soll dort gesagt haben, man m\u00fcsse &#8222;die Kanaken abknallen&#8220;. Ein weiterer Teilnehmer wollte, &#8222;dass auch mit Ausl\u00e4ndern verheiratete Deutsche dieses Schicksal erleiden m\u00fcssten.&#8220;<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fn13\" name=\"fnB13\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Die NPD wird also nicht nur von au\u00dfen beobachtet, sondern auch von innen. Der Verfassungsschutz hat die Partei infiltriert. Die V-Leute-Skandale der letzten Jahre demonstrieren aber, dass offensichtlich selbst in den eher militanten Neonazi-Zirkeln die \u00dcbernahme eines Bespitzelungsauftrags nicht notwendigerweise hei\u00dft, dass die Person ein distanziertes Verh\u00e4ltnis zu ihrer Organisation h\u00e4tte.<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fn14\" name=\"fnB14\">[15]<\/a> Selbst wenn man dem Einsatz von V-Leuten positiv gegen\u00fcberst\u00fcnde &#8211; was diese Zeitschrift bekanntlich nicht tut &#8211; bleibt die Frage nach dem Sinn und Zweck einer solchen \u00dcbung, die vor allem den sprichw\u00f6rtlichen ideologischen Mist an die Oberfl\u00e4che bringt.<\/p>\n<p>Kommen wir zum Ausgangspunkt zur\u00fcck: Wenn das BVerfG wie in den 50er Jahren ein Parteienverbot nur aufgrund von Ideologien und Gesinnungen ausspricht, wird die Bundesregierung ihr Ziel wohl erreichen. Daf\u00fcr h\u00e4tte es aber, wie Beckstein zu recht erkl\u00e4rt, keiner Abh\u00f6rprotokolle und wahrscheinlich nicht einmal der &#8222;Beh\u00f6rdenzeugnisse&#8220;, sprich V-Mann-Berichte, bedurft. Die Frage ist allerdings, ob die Gefahr, der es entgegenzuwirken gilt, in der Ideologie einer gerade mal 7.000 Mitglieder und je nachdem etwas mehr als 1% W\u00e4hlerstimmen aufbringenden Partei liegt, oder nicht doch in der realen Gewalt rassistischer Schl\u00e4ger &#8211; ob mit oder ohne NPD-Parteibuch. Gegen rassistische Meinungen hilft jedenfalls weder ein Verbot noch die geheime \u00dcberwachung durch den Verfassungsschutz, sondern nur die \u00f6ffentliche Auseinandersetzung.<\/p>\n<h5>Heiner Busch ist Redakteur von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fnB0\" name=\"fn0\">[1]<\/a> BT-Innenausschuss, Kurzprotokoll der 47. Sitzung v. 15.11.2000, S. 18<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fnB1\" name=\"fn1\">[2]<\/a> Verfassungswidrigkeit der NPD, <a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/Downloads\/NPD_Verb.pdf\">http:\/\/www.bmi.bund.de\/Downloads\/NPD_Verb.pdf<\/a><br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fnB2\" name=\"fn2\">[3]<\/a> NPD (Materialsammlung), Stand: 26.10.2000 &#8211; \u00fcberarbeitete Fassung<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fnB3\" name=\"fn3\">[4]<\/a> BT-Innenausschuss, Kurzprotokoll der 43. Sitzung v. 11.10.2000, S. 29<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fnB4\" name=\"fn4\">[5]<\/a> BT-Innenausschuss, Kurzprotokoll der 47. Sitzung v. 15.11.2000, S. 24<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fnB5\" name=\"fn5\">[6]<\/a> Bundesverfassungsgericht, Entscheidungen (BVerfGE), Bd. 2, S. 1ff. (12f.)<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fnB6\" name=\"fn6\">[7]<\/a> Ridder, H.: Kommentar zu Art. 21 Abs. 2 GG, in: Denninger, E. u.a. (Red.): Kommentar zum Grundgesetz f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland, Bd. 2, Reihe Alternativkommentare, Neuwied\/Darmstadt 1984, S. 1434, Rn. 16 und S. 1432, Rn. 13<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fnB7\" name=\"fn7\">[8]<\/a> Verfassungswidrigkeit a.a.O. (Fn. 2), S. 40<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fnB8\" name=\"fn8\">[9]<\/a> ebd., S. 46; gleicher Text in: NPD a.a.O. (Fn. 3), S. 107<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fnB9\" name=\"fn9\">[10]<\/a> Verfassungswidrigkeit a.a.O. (Fn. 2), S. 24<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fnB10\" name=\"fn10\">[11]<\/a> NPD a.a.O. (Fn. 3), S. 143-155<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fnB11\" name=\"fn11\">[12]<\/a> ebd., S. 281<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fnB12\" name=\"fn12\">[13]<\/a> ebd., S. 282f.<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fnB13\" name=\"fn13\">[14]<\/a> ebd., S. 551 &#8211; im Original vollst\u00e4ndige Namen<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/wissen-unter-dem-schlapphut-der-beitrag-des-verfassungsschutzes-zum-npd-verbotsantrag\/#fnB14\" name=\"fn14\">[15]<\/a> <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2000\/08\/09\/rechte-spitzel-des-verfassungsschutzes-nicht-nur-in-thueringen\/\" target=\"1\" rel=\"noopener\">Ellinghaus, C.: Rechte Spitzel des Verfassungsschutzes, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 66 (2\/2000), S. 60-66<\/a><\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heiner Busch Sowohl in der \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Begr\u00fcndung des Verbotsantrags als auch in den<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,74],"tags":[325,363,592,1008,1323,1471],"class_list":["post-1666","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-068","tag-brandanschlaege","tag-bverfg","tag-fdgo","tag-npd-verbot","tag-skinheads","tag-v-leute"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1666","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1666"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1666\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1666"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1666"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1666"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}