{"id":1700,"date":"2001-02-09T21:33:01","date_gmt":"2001-02-09T21:33:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1700"},"modified":"2001-02-09T21:33:01","modified_gmt":"2001-02-09T21:33:01","slug":"und-mach-nur-einen-plan-die-neueste-reorganisation-des-schweizerischen-bundesamtes-fuer-polizei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1700","title":{"rendered":"Und mach&#8216; nur einen Plan &#8230; Die neueste Reorganisation des schweizerischen Bundesamtes f\u00fcr Polizei"},"content":{"rendered":"<h3>von Heiner Busch<\/h3>\n<p><b>Seit einem Jahrzehnt jagen sich die Reorganisationspl\u00e4ne bei der schweizerischen Polizei. Auf Dauer besteht die Gefahr, dass dabei vom F\u00f6deralismus nicht viel \u00fcbrig bleibt.<\/b><\/p>\n<p>Die Beschreibung der Abteilungen und Sektionen auf der Homepage des Bundesamtes f\u00fcr Polizei (BAP) gleicht derzeit noch einem Emmentaler K\u00e4se. Neben gummiartigen Aussagen zu einigen der neuen Organisationsgliederungen &#8211; z.B. zum &#8222;Dienst f\u00fcr Analyse und Pr\u00e4vention&#8220; (DAP) &#8211; finden sich diverse L\u00f6cher. &#8222;Text in \u00dcberarbeitung&#8220; hei\u00dft es noch Ende M\u00e4rz dort, wo eigentlich das Kernst\u00fcck der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen neuen Organisation &#8211; die neue Hauptabteilung Bundeskriminalpolizei (BKP) &#8211; erl\u00e4utert werden sollte. Mit mehr als 70 Untereinheiten allein auf der Ebene der den Abteilungen nachgeordneten Sektionen und Dienste erzeugt auch das bunte Organigramm eher Verwirrung als Klarheit.<a href=\"\/2001\/02\/09\/und-mach-nur-einen-plan-die-neueste-reorganisation-des-schweizerischen-bundesamtes-fuer-polizei\/#fn0\" name=\"fnB0\">[1]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Verwirrend war auch der Vorlauf der am 3. Mai letzten Jahres von der Vorsteherin des Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD, i.e. Justizministerium), Bundesr\u00e4tin Ruth Metzler, verk\u00fcndeten Reorganisation.<a href=\"\/2001\/02\/09\/und-mach-nur-einen-plan-die-neueste-reorganisation-des-schweizerischen-bundesamtes-fuer-polizei\/#fn1\" name=\"fnB1\">[2]<\/a> Bereits im September 1999 waren die Bundespolizei (BUPO) und der Sicherheitsdienst der Bundesverwaltung, die bis dahin der Bundesanwaltschaft formell unterstellt waren, ins BAP \u00fcberf\u00fchrt worden. Die BUPO bildete unter dem neuen Dach zun\u00e4chst eine eigenst\u00e4ndige Hauptabteilung, behielt ihre interne Struktur und ihre traditionelle Doppelfunktion: Sie blieb Staatsschutzzentrale, politische Polizei des Bundes auf der einen Seite, Gerichtspolizei in (fast) allen der Bundesgerichtsbarkeit unterstellten Ermittlungsangelegenheiten auf der anderen. Bei einer blo\u00dfen organisatorischen Angliederung der BUPO sollte es allerdings nicht bleiben. Schon im Herbst 1999 war klar, dass die eigens eingesetzte interne Arbeitsgruppe &#8222;StruPol&#8220; (Strukturen der Polizei) die gesamte Organisation des BAP einer Revision unterziehen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>In den ersten Monaten des Jahres 2000 d\u00fcrfte die Stimmung innerhalb des BAP nahe am Gefrierpunkt gelegen haben. Bereits im Januar hatte die &#8222;SonntagsZeitung&#8220; gemeldet, dass s\u00e4mtliche Stellen im Amt neu ausgeschrieben w\u00fcrden.<a href=\"\/2001\/02\/09\/und-mach-nur-einen-plan-die-neueste-reorganisation-des-schweizerischen-bundesamtes-fuer-polizei\/#fn2\" name=\"fnB2\">[3]<\/a> Die MitarbeiterInnen d\u00fcrften sich neu bewerben, eine sichere Wiederanstellung sei aber nicht gew\u00e4hrleistet. Damit war gleichzeitig klar, dass die bisher durchgehend besser als ihre BAP-KollegInnen bezahlten BUPO-MitarbeiterInnen k\u00fcnftig weniger verdienen w\u00fcrden. Letztere wandten sich daher, nachdem die Pl\u00e4ne der Arbeitsgruppe im April durchgesickert waren, mit einer Petition an Bundesr\u00e4tin Metzler. Vergebens: die BUPO wurde in ihrer alten Form aufgel\u00f6st, Staatsschutz und Ermittlungen wurden getrennt &#8211; eine &#8222;unschweizerische L\u00f6sung&#8220;, wie der oberste Staatssch\u00fctzer, Urs von Daeniken, in einer Genfer Zeitung zitiert wurde.<a href=\"\/2001\/02\/09\/und-mach-nur-einen-plan-die-neueste-reorganisation-des-schweizerischen-bundesamtes-fuer-polizei\/#fn3\" name=\"fnB3\">[4]<\/a><\/p>\n<h4>&#8230; sei nur ein gro\u00dfes Licht, &#8230;<\/h4>\n<p>Verschwinden mussten aber auch die kriminalpolizeilichen Zentralstellendienste (ZSD), die schon 1992 von der Bundesanwaltschaft zum BAP gewandert waren. Mit dem Zentralstellengesetz von 1994 wurde neben den Zentralstellen f\u00fcr Falschgeld, Drogen, Pornographie und Menschenhandel eine weitere f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der organisierten Kriminalit\u00e4t (OK) geschaffen. Genau dies machte die ZSD zur Konkurrenz f\u00fcr die BUPO, der im Staatsschutzgesetz von 1997 neben den traditionellen Aufgaben politischer \u00dcberwachung nur die Aufgabe zugestanden worden war, \u00fcber internationale Kan\u00e4le gewonnene OK-Informationen an die kantonalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und die ZSD weiterzugeben.<\/p>\n<p>Die OK-Hysterie verschaffte den ZSD den Schwung f\u00fcr eine massive personelle Aufstockung &#8211; von 7,5 Planstellen 1989 auf 107 ein Jahrzehnt sp\u00e4ter. Damit einher ging eine mit gro\u00dfen Anspr\u00fcchen versehene Reorganisation. Bereits 1997 verabschiedeten sich die ZSD von der noch im Gesetz vorgesehenen deliktspezifischen Gliederung. Aus der Zentralstelle f\u00fcr Drogendelikte, bei denen der Bund subsidi\u00e4r, d.h. f\u00fcr F\u00e4lle von interkantonaler und internationaler Bedeutung, zust\u00e4ndig ist, wurde eine Sektion &#8222;Operationen&#8220;. F\u00fcr die Verfolgung von &#8222;kriminellen Organisationen&#8220; nach dem seit 1994 geltenden Art. 260ter StGB lagen die Ermittlungskompetenzen seinerzeit allein bei den Kantonen, die OK-Zentralstelle konnte allenfalls f\u00fcr den Austausch und die Auswertung von Informationen sorgen und Ermittlungen der Kantone koordinieren. Sie mutierte deshalb nun zur Sektion &#8222;Analyse&#8220;. Im Detailkonzept der Reorganisation, das der Bundesrat (die Landesregierung) erst 1998 absegnete, spekulierte man bereits auf eine Erweiterung der Ermittlungszust\u00e4ndigkeit des Bundes auf F\u00e4lle von OK und Wirtschaftskriminalit\u00e4t, deren Folge notwendigerweise eine neuerliche Aufstockung des Personals h\u00e4tte sein m\u00fcssen. Ein entsprechender erster Gesetzentwurf wurde schon 1996 pr\u00e4sentiert, endg\u00fcltig verabschiedet wurde die sog. Effizienzvorlage jedoch erst im Dezember 1999.<a href=\"\/2001\/02\/09\/und-mach-nur-einen-plan-die-neueste-reorganisation-des-schweizerischen-bundesamtes-fuer-polizei\/#fn4\" name=\"fnB4\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich blieben die ZSD in erster Linie eine Informationspolizei. Ihre wesentliche Leistung f\u00fcr die Kantone war die Bereitstellung einer gemeinsamen Datenbasis, zun\u00e4chst des Drogenhandelsinformationssystems DOSIS, danach jenes f\u00fcr Organisierte Kriminalit\u00e4t ISOK. Die beiden mit den PIOS-Arbeitsdateien des Bundeskriminalamts vergleichbaren Systeme wurden 1998 zu einem einzigen mit dem Titel JANUS zusammengef\u00fchrt. Bei der eigentlichen Analyset\u00e4tigkeit zeigte man sich in erster Linie interessiert an &#8222;weichen&#8220; Daten, die von ausl\u00e4ndischen Polizeibeh\u00f6rden geliefert wurden, sowie an Daten \u00fcber in der Schweiz lebende Ausl\u00e4nderInnen, insbesondere aus Osteuropa. Der Fall &#8222;Sergei Michailow&#8220;, der wohl bekannteste, in dem aufgrund eines Analyseberichts der ZSD eine Anklage erhoben wurde, endete jedoch 1998 mit einem Freispruch. Der erste auf Hochglanzpapier produzierte OK-Lagebericht, dessen Kernst\u00fcck eine Pr\u00e4sentation der &#8222;Russischen Organisierten Kriminalit\u00e4t&#8220; bildet, erntete bei kantonalen KriminalpolizistInnen Achselzucken oder L\u00e4cheln. In der &#8222;operativen Kriminalanalyse&#8220;, sprich: in der eigentlichen ermittlungsunterst\u00fctzenden Auswertung arbeitete Ende 1999 nur noch eine Person.<\/p>\n<p>Im eigentlichen Ermittlungsbereich arbeiteten zu diesem Zeitpunkt gerade 15 Personen. Gr\u00f6\u00dfere Verfahren konnten so kaum angepackt werden. Selbst die Koordinationst\u00e4tigkeit hatte &#8211; verglichen mit dem Anfang des Jahrzehnts &#8211; nachgelassen. Zum Aufbau einer eigenen Observationseinheit, die das Detailkonzept von 1997 als &#8222;absolutes Muss&#8220; bezeichnet hatte, war es nicht gekommen. Der personelle Ausbau &#8211; so umfangreich er war &#8211; war nicht schnell genug f\u00fcr das ambiti\u00f6se Projekt.<\/p>\n<h4>&#8230; und mach noch einen zweiten Plan &#8230;.<\/h4>\n<p>Tats\u00e4chlich ist die jetzige Reorganisation ein deutlicher Beleg daf\u00fcr, dass die vorangegangenen kl\u00e4glich gescheitert sind. Setzte die Reorganisation der ZSD vor allem auf den Ausbau der Analyset\u00e4tigkeit im kriminalpolizeilichen Bereich, so wird nun die Ermittlungsarbeit gro\u00df geschrieben. Es war jedoch nicht die neue Bundeskriminalpolizei (BKP), sondern der &#8222;Dienst f\u00fcr Analyse und Pr\u00e4vention&#8220; (DAP), der als erster mit zweifelhaften, klassisch staatssch\u00fctzerischen Leistungen ins Rampenlicht der \u00d6ffentlichkeit trat. Bereits im Januar brillierte der DAP mit einer &#8222;Lageanalyse&#8220; \u00fcber die Sicherheit des in Davos tagenden World Economic Forum und rechtfertigte auf diese Weise das Verbot der Demonstration gegen die Reichen und angeblich Wichtigen der Welt, die hermetische Abriegelung der gesamten Region um den Wintersportort und die Zur\u00fcckweisung von Hunderten scheinbar unwichtiger Personen an den Schweizer Grenzen.<\/p>\n<p>Daf\u00fcr dass im DAP die staatssch\u00fctzerische &#8222;Pr\u00e4vention&#8220; dominiert, d\u00fcrfte auch der Chef des Ladens, Ex-BUPO-Chef von Daeniken, garantieren. Im DAP angesiedelt sind die W\u00e4chter \u00fcber den &#8222;Extremismus&#8220; und &#8222;Terrorismus&#8220; sowie der bisher ebenfalls zur BUPO geh\u00f6rende Ausl\u00e4nderdienst, der Asyl-, Visums- und Einb\u00fcrgerungsantr\u00e4ge f\u00fcr die Bundes\u00e4mter f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen und Fl\u00fcchtlinge abcheckte. In der Unterabteilung &#8222;Staatsschutz-Operationen&#8220; bedient man sich nicht nur der &#8222;HUMINT&#8220; (human intelligence) &#8211; sprich: Informanten und V-Leute -, sondern auch der &#8222;SIGINT&#8220; (signals intelligence), also des unter der Regie des Verteidigungsministeriums betriebenen \u00dcberwachungssystems f\u00fcr satellitengest\u00fctzte Telekommunikation (derzeit Satos 3, im Endausbau soll das System ONYX hei\u00dfen). Im Vergleich dazu scheint die kriminalpolizeiliche Vorfeldanalyse im DAP eher unterbelichtet.<\/p>\n<p>Ob der DAP mit einem Personalzuwachs rechnen kann, ist nicht bekannt. Sicher wird es diesen jedoch bei der Bundeskriminalpolizei, der zweiten Hauptabteilung des neuen BAP, geben. Im Bereich &#8222;Operationen&#8220; hatten die ZSD bisher gerade 15 ErmittlerInnen, bei der BUPO werden es vielleicht 30 gewesen sein. W\u00e4hrend man noch bei der Verabschiedung der Effizienzvorlage von einem Personalzuwachs um 62 ErmittlerInnen-Stellen ausgegangen war, so hie\u00df es bereits im Oktober 2000, dass bis zum Jahre 2004 insgesamt 320 Stellen bei der BKP neu geschaffen werden sollten. Von einem Endausbau auf 1.000 Stellen war gar die Rede. Der Ausbau soll denn auch erm\u00f6glichen, dass die BKP nicht nur zentral in Bern, sondern auch in den Kantonen pr\u00e4sent wird.<a href=\"\/2001\/02\/09\/und-mach-nur-einen-plan-die-neueste-reorganisation-des-schweizerischen-bundesamtes-fuer-polizei\/#fn5\" name=\"fnB5\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Die BKP ist nicht nur f\u00fcr die eigentlichen gerichtspolizeilichen Ermittlungen nach Er\u00f6ffnung eines f\u00f6rmlichen Ermittlungsverfahrens zust\u00e4ndig, sondern bereits f\u00fcr die Vorermittlungen mit nur einem vagen Anfangsverdacht. Typischerweise finden sich in der Unterabteilung &#8222;Vorermittlung&#8220; nicht nur die f\u00fcr Staatsschutzdelikte zust\u00e4ndigen Kommissariate &#8222;Nachrichtendienst&#8220; und &#8222;Terrorismus&#8220;, sondern auch die bisher in der Sektion Analyse der ZSD angesiedelten Kommissariate &#8222;GUS&#8220; und &#8222;Italien&#8220;, die mit langen Stangen im Nebel des Vorfeldes der &#8222;Russenmafia&#8220; und der &#8222;italienischen organisierten Kriminalit\u00e4t&#8220; herumstocherten und die Datensysteme der ZSD mit vagen Informationen f\u00fcllten. Nicht umsonst musste der Eidgen\u00f6ssische Datenschutzbeauftragte die ZSD darauf hinweisen, dass RussInnen nicht im OK-Informationssystem (ISOK) gespeichert werden d\u00fcrften, nur weil sie illegal eingereist waren, einen Warenhausdiebstahl begangen h\u00e4tten oder auf der Z\u00fcrcher Bahnhofstra\u00dfe bzw. im Nobelkurort St. Moritz Geld ausgaben. &#8222;Allein aus der Tatsache, dass Russen Geld ausgeben, kann unseres Erachtens keine OK-Relevanz abgeleitet werden.&#8220;<a href=\"\/2001\/02\/09\/und-mach-nur-einen-plan-die-neueste-reorganisation-des-schweizerischen-bundesamtes-fuer-polizei\/#fn6\" name=\"fnB6\">[7]<\/a><\/p>\n<p>In der eigentlichen Ermittlungsabteilung spielt der Staatsschutz offensichtlich kaum eine Rolle mehr. Die F\u00fchrung gerichtspolizeilicher Ermittlungsverfahren in Staatsschutzdelikten &#8211; sofern es \u00fcberhaupt je zu einer solchen kommt &#8211; wird vom Kommissariat Bet\u00e4ubungsmittel mitbetrieben. In der Abteilung Ermittlung findet sich auch eine eigenst\u00e4ndige Dienststelle f\u00fcr verdeckte Ermittlungen, die nach deutschem Modell gegen\u00fcber der restlichen Organisation abgeschottet sein d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Was die F\u00fchrung von Ermittlungen betrifft, untersteht die BKP dem Bundesanwalt. Diese Position bekleidet nach dem gl\u00fccklichen Abgang Carla del Pontes zum internationalen Kriegsverbrechertribunal nunmehr Valentin Roschacher, der fr\u00fchere Chef der ZSD-Sektion &#8222;Operationen&#8220;. Auch in der Bundesanwaltschaft sollen bis 2004 zu den derzeit 21 Stellen 80 weitere geschaffen werden.<\/p>\n<h4>&#8230; geh&#8217;n tun sie beide nicht.<\/h4>\n<p>Mit der vorgelegten neuen Organisationsstruktur hat das EJPD Sachzw\u00e4nge geschaffen. Zu Jahresbeginn verf\u00fcgte das BAP \u00fcber weniger als 400 Planstellen. Wenn die vielen neuen Sektionen und Dienste nicht potemkinsche B\u00fcros bleiben sollen, geht am angek\u00fcndigten personellen Ausbau schon aus rein organisatorischen Gr\u00fcnden kein Weg vorbei. Die Frage ist allerdings, woher dieses Personal kommen soll. KriminalbeamtInnen mit wenigstens minimaler Berufserfahrung sind nur bei den Kantonspolizeien zu haben. Diese d\u00fcrften aber kaum begeistert sein, wenn der Bund ihnen das Personal, das sie ausgebildet haben, abwirbt.<\/p>\n<p>Die Kantone schwammen bisher auf der OK-Welle mit, weil sie sich davon eine Aufwertung der eigenen Rolle und eine Professionalisierung gem\u00e4\u00df &#8222;internationaler Standards&#8220; erwarteten. Tats\u00e4chlich befasst man sich auf kantonaler Ebene allenfalls mit &#8222;organisierter Basiskriminalit\u00e4t&#8220;, worunter bei gutem Willen klassische Bandenkriminalit\u00e4t zu verstehen ist. Das Fehlen &#8222;wirklicher OK&#8220; erkl\u00e4rte man vor allem bei den kleinen Kantonen damit, dass die geringen personellen und technischen M\u00f6glichkeiten ein Erkennen derselben nicht erlauben w\u00fcrden. Konsequenterweise forderte man vom Bund st\u00e4rkere Anti-OK-Aktivit\u00e4ten.<\/p>\n<p>Sollte die BKP wie geplant Regionalb\u00fcros er\u00f6ffnen, droht den Kantonspolizeien aber die R\u00fcckstufung zu Polizeien zweiter Klasse, die alle wichtigen und prestigetr\u00e4chtigen F\u00e4lle an die BKP abgeben m\u00fcssen, die dar\u00fcber hinaus bessere Geh\u00e4lter und Karrierechancen bietet. Die f\u00f6deralistische Struktur der schweizerischen Polizei droht damit ausgeh\u00f6hlt zu werden. Ob hingegen die zwingende Zust\u00e4ndigkeit von BKP und Bundesanwaltschaft f\u00fcr die Verfolgung &#8222;krimineller Organisationen&#8220; wirklich mehr OK zu Tage f\u00f6rdert, ist allerdings zu bezweifeln. Eher ist anzunehmen, dass die Jagd auf die OK einen neuen b\u00fcrokratischen Wasserkopf hat entstehen lassen. Dass dabei B\u00fcrgerrechte keine Rolle spielen, muss nicht mehr eigens betont werden.<\/p>\n<h5>Heiner Busch ist Redakteur von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a href=\"\/2001\/02\/09\/und-mach-nur-einen-plan-die-neueste-reorganisation-des-schweizerischen-bundesamtes-fuer-polizei\/#fnB0\" name=\"fn0\">[1]<\/a> <a href=\"http:\/\/internet.bap.admin.ch\/d\/index.htm\" target=\"1\" rel=\"noopener\">http:\/\/internet.bap.admin.ch\/d\/index.htm<\/a> und <a href=\"http:\/\/internet.bap.admin.ch\/d\/portrait\/Organigramm-BAP-d-2002.pdf\">http:\/\/internet.bap.admin.ch\/d\/portrait\/Organigramm-BAP-d-2002.pdf<\/a> (Organigramm des BAP, Stand: 1.1.2002)<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/und-mach-nur-einen-plan-die-neueste-reorganisation-des-schweizerischen-bundesamtes-fuer-polizei\/#fnB1\" name=\"fn1\">[2]<\/a> Le Temps v. 4.5.2000<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/und-mach-nur-einen-plan-die-neueste-reorganisation-des-schweizerischen-bundesamtes-fuer-polizei\/#fnB2\" name=\"fn2\">[3]<\/a> SonntagsZeitung v. 23.1.2000<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/und-mach-nur-einen-plan-die-neueste-reorganisation-des-schweizerischen-bundesamtes-fuer-polizei\/#fnB3\" name=\"fn3\">[4]<\/a> Le Temps v. 14.4.2000<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/und-mach-nur-einen-plan-die-neueste-reorganisation-des-schweizerischen-bundesamtes-fuer-polizei\/#fnB4\" name=\"fn4\">[5]<\/a> Schweizerisches Strafgesetzbuch (Schaffung von Verfahrenskompetenzen des Bundes in den Bereichen organisiertes Verbrechen und Wirtschaftskriminalit\u00e4t), Bundesblatt 2000, S. 70-75<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/und-mach-nur-einen-plan-die-neueste-reorganisation-des-schweizerischen-bundesamtes-fuer-polizei\/#fnB5\" name=\"fn5\">[6]<\/a> Basler Zeitung, Neue Z\u00fcrcher Zeitung v. 15.6.2000<br \/>\n<a href=\"\/2001\/02\/09\/und-mach-nur-einen-plan-die-neueste-reorganisation-des-schweizerischen-bundesamtes-fuer-polizei\/#fnB6\" name=\"fn6\">[7]<\/a> Eidgen\u00f6ssischer Datenschutzbeauftragter: 6. T\u00e4tigkeitsbericht 1998\/99, Bern 2000, S. 22<\/h6>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heiner Busch Seit einem Jahrzehnt jagen sich die Reorganisationspl\u00e4ne bei der schweizerischen Polizei. 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