{"id":17205,"date":"2016-11-01T15:17:05","date_gmt":"2016-11-01T15:17:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=17205"},"modified":"2016-11-01T15:17:05","modified_gmt":"2016-11-01T15:17:05","slug":"die-herstellung-von-abschiebbarkeit-die-bayerischen-ankunfts-und-rueckfuehrungszentren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=17205","title":{"rendered":"Die Herstellung von Abschiebbarkeit: die bayerischen Ankunfts- und R\u00fcckf\u00fchrungszentren"},"content":{"rendered":"<h3>von Stephan D\u00fcnnwald<\/h3>\n<p><strong>F\u00fcr die Ankunfts- und R\u00fcckf\u00fchrungszentren (ARE) in Manching und Bamberg wurde mit Verfahrensbeschleunigung geworben. Nach Schweizer Vorbild sollte die Pr\u00e4senz aller zust\u00e4n\u00addigen Beh\u00f6rden vor Ort f\u00fcr ein nahtloses Inein\u00adander\u00adgreifen der verschiedenen Instanzen sorgen. Es gibt Beschleunigung, aber vor allem stehen diese Zentren f\u00fcr einen Ausreisedruck, der durch Isolation, Sch\u00e4bigkeit und fehlende Unterst\u00fctzung herbeigef\u00fchrt wird. <\/strong><\/p>\n<p>Anfangs waren die ARE f\u00fcr die Fl\u00fcchtlinge aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten S\u00fcdosteuropas gedacht. Schon im Winter 2014\/2015 waren erh\u00f6hte Zuwanderungszahlen vor allem aus Serbien, Kosovo, Mazedonien und Albanien zu verzeichnen. Seit Fr\u00fchjahr 2015 wurden Asylsuchende aus diesen Staaten im politischen Diskurs regelm\u00e4\u00dfig als unberechtigte \u201eArmutsfl\u00fcchtlinge\u201c disqualifiziert, die den \u201eechten\u201c Fl\u00fcchtlingen den Platz streitig machten. Im Sommer 2015 diskutierte man zun\u00e4chst \u00fcber die von der CSU propagierten grenznahen \u201eTransitzentren\u201c, in denen Fl\u00fcchtlinge beschleunigten Verfahren unterzogen werden sollten. Schlie\u00dflich wurden aber im September zwei ehemalige Kasernen in Manching bei Ingolstadt und in Bamberg als Ankunfts- und R\u00fcckf\u00fchrungseinrichtungen er\u00f6ffnet. Hier sollten zentrale Aus\u00adl\u00e4nderbeh\u00f6rden, Anh\u00f6rerInnen und EntscheiderInnen des Bundesamtes f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) und das Verwaltungsgericht direkt im Lager die Verfahren z\u00fcgig abwickeln. Im Regelfall sollten nach der Ablehnung als \u201eoffensichtlich unbegr\u00fcndet\u201c mit verk\u00fcrzter Einspruchsfrist ein schnelles Urteil des Verwaltungsgerichts und die Durchsetzung der Ausreise bzw. Abschiebung stehen.<!--more--><\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Gerichte nur durch eine Annahmestelle f\u00fcr Klagen in den Lagern vertreten sind, ist hingegen das Personal der Zentralen Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde in hoher Zahl pr\u00e4sent. In der Max-Immelmann-Kaserne in Manching sitzen 120 Beh\u00f6rdenangestellte zeitweilig etwa 1.000 InsassInnen gegen\u00fcber: ein einmaliger Beh\u00f6rdenschl\u00fcssel. Und dennoch: die Zahl der Abschiebungen aus diesen Sonderlagern ist \u00fcberschaubar (440 aus Manching vom September 2015 bis Juli 2016). Bayern f\u00fchrt zwar sp\u00e4testens seit November ein bis zwei Abschiebefl\u00fcge w\u00f6chentlich in die Balkanstaaten durch. Die meisten Abgeschobenen kamen jedoch nicht aus den Sonderlagern, sondern wurden von ihren Unterbringungsorten in Bayern abgeholt. Das Innenministerium verweist deshalb regelm\u00e4\u00dfig darauf, dass die Zahl der \u201efreiwilligen\u201c Ausreisen aus den Sonderlagern weit h\u00f6her sei als die der Abschiebungen. Die Dauer der Verfahren variiert: Zahlreiche InsassInnen sind inzwischen \u00fcber sechs Monate in den Lagern. Deren Kapazit\u00e4ten werden best\u00e4ndig ausgebaut. Manching mit drei Dependancen in Ingolstadt soll bald eine Kapazit\u00e4t von 2.800 Pl\u00e4tzen haben bei einer aktuellen Belegungszahl von 740 Personen (Stand: 4.8.2016). In Bamberg sollen bis zu 4.500 Pl\u00e4tze vorgehalten werden, die Zahl der InsassInnen lag im August 2016 bei etwa 270.<\/p>\n<p>Zudem \u00e4ndert sich die Bestimmung der Sonderlager. In Bamberg soll es k\u00fcnftig zwei Bereiche geben: einen f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge mit niedriger \u201eBleibeperspektive\u201c und einen f\u00fcr Menschen aus L\u00e4ndern mit hohen An\u00aderkennungsraten. Eine der Manchinger Dependancen wurde still\u00adschweigend in eine normale staatliche Unterkunft umgewidmet: Das Schild am Eingang wurde ausgewechselt, nicht aber die Modalit\u00e4ten der Un\u00adter\u00adbrin\u00adgung. Nach Manching werden zudem vermehrt Asylsuchende aus der Ukraine eingewiesen, die nicht als \u201esicherer Herkunftsstaat\u201c eingestuft ist.<\/p>\n<h4>Zonen der Ausgrenzung und der Rechtlosigkeit<\/h4>\n<p>F\u00fcr die Wirkungsweise der \u201eBalkanlager\u201c erweist sich der Hinweis auf die Verfahrensbeschleunigung als nicht zentral, ja sogar als tendenziell irre\u00adf\u00fchrend. Tats\u00e4chlich sind Manching und Bamberg eher Orte der Desintegration, Isolation und der Schutzlosigkeit der InsassInnen.<\/p>\n<p>Die bayerische Regierung hatte die Sonderlager mit der Notwendigkeit begr\u00fcndet, Fl\u00fcchtlingen aus \u201esicheren\u201c Herkunftsstaaten vor Augen zu f\u00fchren, dass ihr Antrag in Deutschland aussichtslos sei. Als migrationspolitische Ma\u00dfnahme kamen die Einrichtungen jedoch reichlich sp\u00e4t. Schon im Fr\u00fchjahr 2015 hatten Bundes- und Landesregierung Anstrengungen unternommen, um die Fluchtzuwanderung aus dem Balkan zu stoppen. Mit weitgehendem Erfolg: Die Asylantragszahlen fielen rapide, lediglich aus Albanien verzeichnete das Bundesamt im Sommer und Herbst noch nennenswerte Zugangszahlen. Ein gro\u00dfer Teil der ZuwanderInnen aus den Balkanstaaten erkannte die Aussichtslosigkeit eines Asylverfahrens und kehrte zur\u00fcck. Entsprechend betraf die direkte Einweisung von Asylsuchenden aus S\u00fcdosteuropa nur einen Teil der InsassInnen. Zunehmend wurden Personen und Familien eingewiesen, die schon l\u00e4ngere Zeit als Asylsuchende im Land waren. Kinder wurden aus der Schule gerissen, \u00e4ltere Jugendliche aus Praktika und sogar aus Ausbildungen. Die Einweisungsbescheide wurden kurzfristig zugestellt, oft hatten die Familien nur einen oder zwei Tage, um ihre Sachen zu packen. F\u00fcr den Fall der Weigerung wurde die zwangsweise Umsiedlung durch die Polizei angedroht. Da die Zust\u00e4ndigkeit der Beh\u00f6rde wechselte, bekamen Personen, die nicht zum vorgegebenen Datum umgezogen waren, keine weiteren Leistungen. Weil den in die Sonderlager Eingewiesenen eine Residenzpflicht auf das Stadtgebiet Manching\/Ingolstadt bzw. Bamberg auferlegt wird, kann bei Verlassen dieser R\u00e4ume mit Strafen und mit der Aussetzung des Asylverfahrens gedroht werden.<\/p>\n<p>Weder in Manching\/Ingolstadt noch in Bamberg gibt es Anw\u00e4ltInnen mit Kenntnis im Asyl- und Ausl\u00e4nderrecht. In Bamberg gibt es auch keine Beratungsstelle, die der Caritas in Manching verf\u00fcgt nur \u00fcber eine Vollzeitstelle. MitarbeiterInnen des Bayerischen Fl\u00fcchtlingsrats, die eine mobile Beratung vor den Ingolst\u00e4dter Dependancen des Lagers Manching anbieten, d\u00fcrfen die Unterk\u00fcnfte nicht betreten. Die Identifikation von schwierigen oder aussichtsreichen F\u00e4llen ist damit eine Sache des Zufalls. Die meisten InsassInnen finden keine Anw\u00e4ltInnen, um gegen den Ablehnungsbescheid zu klagen. Nicht einmal eine unabh\u00e4ngige R\u00fcckkehrberatung ist f\u00fcr die InsassInnen erreichbar. Diese Aufgabe \u00fcbernimmt die zentrale Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde im Lager. In wenigen F\u00e4llen konnte eine Einweisung gerichtlich verhindert werden, insbesondere bei kranken Personen oder Familienmitgliedern. Die Mehrzahl, auch kran\u00adke oder schwerbehinderte Fl\u00fcchtlinge musste, jedoch in die Sonderlager umziehen. Dennoch erreichten die Lager keine hohe Auslastung.<\/p>\n<p>In den Lagern dominiert die Sch\u00e4bigkeit. Essen gibt es nur in der Kantine, von dort darf nichts auf die Zimmer mitgenommen werden. Viele InsassInnen beschreiben das Essen als d\u00fcrftig und immer gleich. Auch von au\u00dfen d\u00fcrfen keine Lebensmittel in die Lager mitgebracht werden. Die zahlreich vertretene Security kontrolliert am Ausgang, in der Kantine und auch unangek\u00fcndigt in den Zimmern. In der ARE Bamberg bekommen InsassInnen nur eine Malerfolie aus Wollresten als Bettdecke, die Laken sind aus Zellstoff.<\/p>\n<h4>\u201eoffensichtlich unbegr\u00fcndet\u201c<\/h4>\n<p>Die Sonderlager sind oft nicht der Ort eines schnellen Verfahrens. Nach Auskunft der Caritas Pfaffenhofen kam es in Manching tats\u00e4chlich vor allem in den F\u00e4llen zu gro\u00dfen Verz\u00f6gerungen, in denen die Asylsuchenden vor der Verlegung schon anderen Unterk\u00fcnften zugewiesen worden waren. H\u00e4ufig waren es L\u00fccken in der B\u00fcrokratie, wie verschwundene Unterlagen oder P\u00e4sse, die ein schnelles Verfahren unm\u00f6glich machten. Auch hatten die von anderen Orten Eingewiesenen zum Teil Anw\u00e4ltInnen, so dass das Verfahren nicht so z\u00fcgig durch\u00adgezogen werden konnte. Bei der Caritas Pfaffenhofen verfestigte sich der Eindruck, dass das BAMF insbesondere die komplizierteren F\u00e4lle vor sich herschiebt. So blieben InsassInnen \u00fcber Monate in den Einrichtungen, ohne dass das Bundesamt eine Anh\u00f6rung durchf\u00fchrte.<\/p>\n<p>Schlimm ist eine solche Praxis, wenn Kranke davon betroffen sind. In zumindest zwei F\u00e4llen werden Familien mit kranken Kindern im Lager Manching festgehalten, obwohl die Kinder so krank sind, dass eine Abschiebung nicht zur Debatte stand. Eine dieser Familien wurde im Juli in eine Unterkunft nach Rosenheim verlegt, nachdem sie ein halbes Jahr in Manching auf einen Bescheid gewartet hatte. Einer weiteren Familie, ebenfalls mit einem schwerkranken Sohn, teilte man nach monatelangem Warten mit, sie k\u00f6nne jetzt ausziehen, wenn sie denn eine Wohnung f\u00e4nde. Da das nicht gelingen wird, bleibt die Familie im Lager gefangen. Abschiebeschutz wie f\u00fcr diese Familien gibt es allenfalls in einer Hand voll F\u00e4lle. Im Falle von Frau M., in dem das st\u00e4dtische Gesundheitsamt Ingolstadt ein Abschiebehindernis und akute Suizidgefahr festgestellt hatte, wurde kurzerhand ein Arzt dem Abschiebeflug beigeordnet. Gegen\u00fcber der S\u00fcddeutschen Zeitung fabulierte die zust\u00e4ndige Regierung von Oberbayern von \u201eSicherstellung einer Anschlussbetreuung im Kosovo\u201c, eine klare Falschaussage und Irre\u00adf\u00fchrung.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Eine Anerkennung als Fl\u00fcchtling gab es bisher weder in Manching noch in Bamberg. Die Bescheide sind d\u00fcrftig. Stereotyp werden Bedenken beiseite gewischt, auch F\u00e4lle von Blutrache, Verfolgung wegen sexueller Orientierung oder famili\u00e4rer Gewalt haben in Manching und Bamberg keine Chance. Eklatant ist der Fall Topilla. Er ist der Bruder des einzigen Zeugen eines Massakers serbischer Milizen im Kosovokrieg. Der Zeuge selbst hat l\u00e4ngst Asyl in Schweden, ein weiterer Bruder ist in Belgien seit langem als Fl\u00fcchtling anerkannt. Topilla war mit seiner Familie in Mitrovica geblieben und arbeitete dort f\u00fcr die UN und die KFOR als \u00dcbersetzer. Lange ging alles gut. Als aber 2014 EULEX, die EU-Rechtsunterst\u00fctzungsmission im Kosovo, begann, Beweise wegen des Massakers zu sammeln und eine Anklage gegen den damaligen Anf\u00fchrer und jetzigen serbischen General vorzubereiten, wurde Topilla eines Abends auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Mitrovica festgehalten. Zwei serbisch sprechende M\u00e4nner hielten ihm Waffen an den K\u00f6rper, und drohten ihm, er und seine Familie seien tot, wenn sein Bruder eine Zeugenaussage mache. Topilla floh mit seiner Familie nach Deutschland. Die Eltern wollten nicht mit. Sie sind alt, krank und waren sogar w\u00e4hrend des Kosovokriegs nicht gefl\u00fcchtet. Das BAMF beschied nun: Wenn die Eltern im Land bleiben k\u00f6nnten, dann sei es mit der Bedrohung f\u00fcr Topilla und seine Familie auch nicht weit her. Es folgte die Ablehnung als \u201eo.u.\u201c, \u201eoffensichtlich unbegr\u00fcndet\u201c, ohne auch nur am Rande auf die Plausibilit\u00e4t einzugehen, die die Einsch\u00fcchterung und Beseitigung von ZeugInnen von Kriegsverbrechen auf dem Balkan hat.<\/p>\n<p>Es gibt zu denken, dass keine einzige positive Entscheidung gef\u00e4llt wurde in den Sonderlagern. Schon im Fr\u00fchjahr 2015, vor der Einrichtung der ARE, wurde seitens der Politik Fl\u00fcchtlingen aus den Balkanstaaten jeglicher Asylgrund abgesprochen. Die Etikettierung auch der letzten Westbalkanstaaten als \u201esichere\u201c Herkunftsstaaten unterstrich dies. Dass sich nun eine entsprechende Entscheidungspraxis des Bundesamtes in den Sonderlagern etabliert hat, ist deshalb nicht verwunderlich. Teils d\u00fcrfte sie den Direktiven entsprechen, denen die Entscheider\u00adInnen unterliegen, teils scheint es eine Self-fulfilling prophecy: Wenn es keine Fluchtgr\u00fcnde gibt in den Balkanstaaten, dann m\u00fcssen auch die Entscheidungen entsprechend ausfallen. So t\u00fcrmt sich eine von Schutzbed\u00fcrftigen nicht zu \u00fcberwindende Wand des Vorurteils auf. Aus den bayerischen Sonderlagern scheint es nur einen Weg hinaus zu geben \u2013 den zur\u00fcck ins Herkunftsland. Die Lager erscheinen nicht als Orte eines beschleunigten Beh\u00f6rdenverfahrens, sondern als Experimentierfelder, wie weit Fl\u00fcchtlingen der Zugang zu Rechten verwehrt werden kann und welche Methoden geeignet sind, um sie m\u00f6glichst ohne Verfahren zur Aufgabe und zur R\u00fcckkehr zu bringen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 S\u00fcddeutsche Zeitung v. 9.8.2016<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Stephan D\u00fcnnwald F\u00fcr die Ankunfts- und R\u00fcckf\u00fchrungszentren (ARE) in Manching und Bamberg wurde mit<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,116],"tags":[173,666,1230],"class_list":["post-17205","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-111","tag-abschiebung","tag-gefluechtete","tag-rueckfuehrungszentren"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17205","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=17205"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17205\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=17205"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=17205"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=17205"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}