{"id":17240,"date":"2016-11-01T08:18:09","date_gmt":"2016-11-01T08:18:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=17240"},"modified":"2016-11-01T08:18:09","modified_gmt":"2016-11-01T08:18:09","slug":"das-zweite-jahr-der-krise-kein-weg-zurueck-zur-schengener-normalitaet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=17240","title":{"rendered":"Das zweite Jahr der Krise: Kein Weg zur\u00fcck zur Schengener Normalit\u00e4t"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Gefl\u00fcchteten sollen vor den Toren Europas oder allenfalls an seinen R\u00e4ndern bleiben. Auch im zweiten Jahr der \u201eAsylkrise\u201c setzt die EU alles daran, die Schengener und Dubliner Ordnung wiederherzustellen. <\/strong><\/p>\n<p>\u201eDie anhaltenden und nicht nachlassenden irregul\u00e4ren Migrationsstr\u00f6me entlang der Westbalkanroute geben nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis und erfordern \u2026 ein Ende der \u201aPolitik des Durchwinkens\u2019 und der unkoordinierten Ma\u00dfnahmen entlang der Route \u2026\u201c So hei\u00dft es in den Schlussfolgerungen der Staats- und Regierungschefs der EU zum Thema Migration vom 18. Februar 2016.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Praktisch war dies die Ansage, dass die Balkanroute nun demn\u00e4chst geschlossen w\u00fcrde. Erste Schritte in diese Richtung hatte es schon im Herbst 2015 gegeben. <!--more-->Slowenien, Kroatien, Serbien und Mazedonien lie\u00dfen seit dem 19. November nur noch Leute aus Syrien, Irak und Afghanistan passieren \u2013 und das auch nur, wenn sie ein von den griechischen Beh\u00f6rden ausgestelltes Papier vorweisen konnten, das ihre Herkunft aus einem dieser Staaten best\u00e4tigte. W\u00e4hrend Ungarn schon im Sommer Grenzz\u00e4une errichtet und so f\u00fcr die Verlagerung der Route nach Westen gesorgt hatte, begannen nun auch die Staaten des westlichen Balkans ihre Grenze zu befestigen \u2013 einschlie\u00dflich \u00d6sterreichs, an dessen Grenz\u00fcbergang zu Slowenien in Spielfeld nun Polizei und Milit\u00e4r den Transit von Gefl\u00fcchteten \u201edosierten\u201c. Im Januar hatte die Regierung in Wien eine Obergrenze von 37.500 Asylantr\u00e4gen f\u00fcr 2016 beschlossen.<\/p>\n<p>Am 9. M\u00e4rz wurde die Balkanroute ganz geschlossen. Das provisorische Lager in Idomeni, an der griechisch-mazedonischen Grenze, wurde zum Symbol daf\u00fcr, dass die Gefl\u00fcchteten nun in Griechenland fest sa\u00dfen. Nur wenig sp\u00e4ter, n\u00e4mlich am 18. M\u00e4rz, schloss die EU ihren Deal mit der T\u00fcrkei: Die sollte nun erstens daf\u00fcr sorgen, dass die \u00dcberfahrten von MigrantInnen und Fl\u00fcchtlingen auf die \u00e4g\u00e4ischen Inseln Griechenlands gestoppt w\u00fcrden. Zweitens sollten alle nach dem 20. M\u00e4rz Ankommenden in die T\u00fcrkei zur\u00fcckgeschoben werden \u2013 nach einem Asylverfahren, falls sie denn einen Antrag stellen. Die EU-Kommission konnte sich zwar bisher nicht mit ihrem Vorschlag durchsetzen, die T\u00fcrkei EU-weit zum sicheren Drittstaat zu erkl\u00e4ren, praktisch sollte sie nun aber von Griechenland als solches behandelt werden \u2013 obwohl sie immer wieder die Grenze nach Syrien schloss oder gar auf Fl\u00fcchtende schie\u00dfen lie\u00df, von der Repression gegen \u201eeigene\u201c Oppositionelle oder die kurdische Bev\u00f6lkerung ganz abgesehen, die sp\u00e4testens nach dem Putschversuch und der Verh\u00e4ngung des Ausnahmezustands nicht mehr zu verdr\u00e4ngen war. Drittens wollte die EU f\u00fcr jede gefl\u00fcchtete Person, die die T\u00fcrkei zur\u00fccknimmt, eine andere SyrerIn in einem der Mitgliedstaaten aufnehmen. Dar\u00fcber hinaus versprach man, die Visumspflicht f\u00fcr t\u00fcrkische B\u00fcrgerInnen in der EU aufzuheben.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich hat bisher nur der erste Punkt funktioniert: Die Zusammenarbeit von griechischer und t\u00fcrkischer K\u00fcstenwache, der Frontex-Mission Poseidon sowie der Nato-Schiffe, die bereits seit Februar in der \u00c4g\u00e4is patrouillierten, bewirkte, dass die Zahl der Ankommenden massiv sank: In den ersten drei Monaten 2016 hatten noch 151.451 MigrantInnen die griechischen Inseln erreicht, von April bis Ende August waren es dagegen nur noch 12.275. Die Zahl der Ankommenden stieg zwar im Juli und August wieder an \u2013 allerdings nicht mehr auf das Niveau des Vorjahres und der ersten drei Monate 2016.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Dennoch gestaltete sich die R\u00fcckf\u00fchrung der Gefl\u00fcchteten schwieriger als erwartet. Mitte Juni k\u00fcndigten die griechischen Beh\u00f6rden an, \u201ein den n\u00e4chsten Wochen\u201c mehr als 4.000 MigrantInnen in die T\u00fcrkei abschieben zu wollen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Bis zu diesem Zeitpunkt waren nach Angaben der EU-Kommission 462 Personen \u201ezur\u00fcckgef\u00fchrt\u201c worden, die angeblich keinen Asylantrag gestellt oder ihn zur\u00fcckgezogen hatten \u2013 was diverse Menschenrechtsorganisationen bezweifelten. In ihrem Bericht beklagt die Kommission weiter, dass mittlerweile alle seit Ende M\u00e4rz auf den Inseln angekommenen Gefl\u00fcchteten Asylantr\u00e4ge gestellt h\u00e4tten. Dass das griechische Asylsystem nicht mehr funktionierte, war seit langem klar. Die Kommission st\u00f6rte sich jedoch nicht nur an der Langsamkeit, sondern insbesondere daran, dass die Rechtsbehelfsaussch\u00fcsse ihre Arbeit ernst nahmen. Sie akzeptierten nicht einfach die erstinstanzlichen Entscheidungen, die die T\u00fcrkei durchweg als sicheren Drittstaat und die Asylantr\u00e4ge deshalb als \u201eunzul\u00e4ssig\u201c einstuften. Nur zwei der bis dahin gepr\u00fcften 72 Widerspr\u00fcche waren abgelehnt worden.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Auf Druck der EU \u201ereformierte\u201c Griechenland im Juni seine Rechtsbehelfsaussch\u00fcsse und sorgte daf\u00fcr, dass nicht mehr unabh\u00e4ngige Asyl-ExpertInnen und Anw\u00e4ltInnen, sondern VertreterInnen der Exekutive in den dreik\u00f6pfigen Gremien die Mehrheit haben.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Dennoch war man auch Anfang September nicht bei Tausenden, sondern bei 534 Zur\u00fcckschiebungen angekommen. \u00dcber 4.000 (nicht-syrische) Gefl\u00fcchtete hatten jedoch aus Verzweiflung \u00fcber die Zust\u00e4nde in den Lagern die R\u00fcckkehrhilfe der IOM in Anspruch genommen und waren in ihre Herkunftsstaaten zur\u00fcckgegangen.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Anfang September stecken rund 57.000 Gefl\u00fcchtete und MigrantInnen in \u00fcberf\u00fcllten Lagern und unter unhaltbaren Bedingungen in Griechenland fest, davon sind \u00fcber 10.000 in den \u201eHotspots\u201c auf den Inseln inhaftiert.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Ob der T\u00fcrkei-Deal weiter Bestand haben wird, ist derzeit fraglich. Die Belohnung der T\u00fcrkei in Form der Visumsbefreiung scheint derzeit unwahrscheinlich. Nach dem Putschversuch wurden die t\u00fcrkischen PolizistInnen aus Griechenland abgezogen. Die EU beharrt jedoch darauf, dass es keinen \u201ePlan B\u201c gebe.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Sowohl die EU-Kommission als auch das deutsche Innenministerium denken \u00f6ffentlich dar\u00fcber nach, die Dublin-Abschiebungen nach Griechenland wieder aufzunehmen.<\/p>\n<h4>Kein Weg aus Italien heraus<\/h4>\n<p>W\u00e4hrend \u2013 derzeit \u2013 wenig Schutzsuchende im S\u00fcdosten der EU ankommen, ist das zentrale Mittelmeer als Fluchtweg erneut in den Vordergrund getreten. Von Januar bis Ende August haben 2.731 MigrantInnen oder Gefl\u00fcchtete auf diesem Weg ihr Leben verloren oder sind vermisst. 112.097 Menschen haben es nach Italien geschafft.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Die EU bem\u00fcht sich offensichtlich, das nach wie vor im B\u00fcrgerkrieg befindliche Libyen wieder zum Pufferstaat zu machen, der es zu Zeiten Gaddafis gewesen ist. Am 30. August erweiterte das f\u00fcr die Milit\u00e4reins\u00e4tze zust\u00e4ndige \u201ePolitische und Sicherheitspolitische Komitee\u201c des Rates die Aufgaben der in Operation \u201eSophia\u201c umbenannten Mission EUNAVFOR Med, die vorgeblich \u201eauf die Zerschlagung des Gesch\u00e4ftsmodells der Schleuser und Menschenh\u00e4ndler im s\u00fcdlichen zentralen Mittelmeer\u201c zielt. Die wacklige Einheitsregierung \u2013 von der EU als \u201edie rechtm\u00e4\u00dfige libysche Regierung\u201c bezeichnet \u2013 habe um \u201eUnterst\u00fctzung beim Aufbau von Kapazit\u00e4ten und bei der Ausbildung ihrer K\u00fcstenwache und Marine\u201c gebeten. Diese \u201esollen bef\u00e4higt werden, Schleusung und Menschenhandel in Libyen zu unterbinden und Such- und Rettungsma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren, um Leben zu retten und die Sicherheit in den libyschen Hoheitsgew\u00e4ssern zu erh\u00f6hen.\u201c<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Vorerst macht die libysche K\u00fcstenwache jedoch vor allem dadurch Schlagzeilen, dass sie Rettungsboote von NGOs unter Beschuss nahm oder deren MitarbeiterInnen festsetzte.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Italien war schon in den vergangenen Jahren nicht in der Lage, den ankommenden Gefl\u00fcchteten eine menschenw\u00fcrdige Aufnahme und Versorgung zu bieten.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Nicht nur Asylsuchende, sondern auch aner\u00adkannte Fl\u00fcchtlinge lande(te)n auf der Stra\u00dfe. Die \u201eHotspots\u201c sollen zwar funktionieren, 90 Prozent der Ankommenden w\u00fcrden registriert, hei\u00dft es. Das ist jedoch auch die Voraussetzung daf\u00fcr, dass sie aus anderen Dublin-Staaten nach Italien \u201ezur\u00fcckgef\u00fchrt\u201c werden k\u00f6nnen, falls sie den Versuch unternehmen, den Erstasylstaat Italien zu verlassen.<\/p>\n<p>Letzteres erweist sich derzeit aber als fast unm\u00f6glich, weil die umliegenden Staaten ihre Grenzen geschlossen haben oder jederzeit schlie\u00dfen k\u00f6nnen. \u00d6sterreich hat bereits im April mit \u201ebaulichen Ma\u00dfnahmen\u201c das Schlupfloch am Brenner geschlossen. Derzeit diskutiert die \u201erot-schwar\u00adze\u201c Koalitionsregierung in Wien \u00fcber eine Notstandsverordnung, die \u2013 mit wenigen Ausnahmen \u2013 eine Abweisung der Asylantr\u00e4ge direkt an der Grenze erm\u00f6glichen soll.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Die Grenze zwischen Italien und Frankreich ist schon seit Juni 2015 geschlossen. Trotzdem harren in Ventimiglia Hunderte unter prek\u00e4ren Bedingungen aus. Die franz\u00f6sische Polizei schickt diejenigen, die trotz der Kontrollen durchsickern, wieder zur\u00fcck. Die Zur\u00fcckgeschobenen werden teils direkt in Lager in S\u00fcditalien verfrachtet.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<p>In Como, der letzten italienischen Station vor der Schweizer Grenze, bietet sich ein \u00e4hnliches Bild wie in Ventimiglia. Auch hier sind Hunderte Gefl\u00fcchtete gestrandet. Wer versucht, auf die andere Seite nach Chiasso zu gelangen, riskiert, vom schweizerischen Grenzwachtkorps (GWK) aus dem Zug geholt und zur\u00fcck geschafft zu werden. Das betrifft selbst Leute, die bereits eng Familienangeh\u00f6rige in der Schweiz haben und deshalb auch aufgrund der Dublin-Verordnung ein Recht auf materielle Pr\u00fcfung ihres Asylantrags h\u00e4tten. Statt die Menschen ans n\u00e4chste Empfangs- und Verfahrenszentrum des Staatssekretariats f\u00fcr Migration (SEM) weiterzuleiten, bet\u00e4tigt sich das GWK als Quasi-Asyl\u00adbeh\u00f6rde. Allein in der Woche vom 8. bis 14. August gab es 1.767 Aufgriffe von \u201eillegal Eingereisten\u201c und 1.184 Zur\u00fcckschiebungen nach Italien.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/p>\n<p>Zur Erinnerung: Im Sommer 2015 steckten Fl\u00fcchtende in Ungarn fest, bis die deutsche Bundesregierung nachgab und \u00d6sterreich die Leute passieren lie\u00df. Diesmal ist es nicht das h\u00e4ssliche Ungarn mit seiner reaktion\u00e4ren Regierung, das die Gefl\u00fcchteten blockiert. Es sind \u201enette\u201c Staaten wie \u00d6sterreich, Frankreich und die Schweiz, die sich gerne als Rechtsstaaten verkaufen. Die Schweiz wolle nicht zum \u201eTransitstaat\u201c werden, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am 11. August 2016. \u201eDas k\u00f6nnen wir gegen\u00fcber Deutschland nicht rechtfertigen.\u201c<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<h4>Kein Ende von \u201eDublin\u201c<\/h4>\n<p>Im April k\u00fcndigte die Kommission die \u201eReformierung des gemeinsamen europ\u00e4ischen Asylsystems\u201c an. Der erste Schritt in diese Richtung war im Mai ein Vorschlag zur Reform des Dublin-Systems.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Vor einem Jahr noch schien manchen BeobachterInnen dessen Ende bevorzustehen. Der Rat und das EU-Parlament hatten im September 2015 die Umsiedlung von 160.000 Gefl\u00fcchteten aus Italien und Griechenland beschlossen und schienen willens, die Dublin-Zust\u00e4ndigkeitsregel auch auf Dauer durch einen Verteilmechanismus zu ersetzen. Erstens hat jedoch die Umsiedlung nicht funktioniert. Bis Ende August 2016 waren gerade einmal 1.020 Gefl\u00fcchtete aus Italien und 3.435 aus Griechenland in andere Dublin-Staaten verteilt worden.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> Und zweitens stand schon damals fest, dass f\u00fcr die EU-Gremien eine Beteiligung der Fl\u00fcchtenden an der Entscheidung, wohin sie umgesiedelt werden sollten, nicht in Frage kam.<\/p>\n<p>Mit dem Neuentwurf (Dublin IV) macht die EU-Kommission nun klar, dass die alte Dublin-Zust\u00e4ndigkeitsregel auch weiter erhalten bleiben soll: Asylantr\u00e4ge m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich von dem Staat bearbeitet werden, den die Betroffenen als ersten betreten haben. Dieser Grundsatz wird nun erg\u00e4nzt durch einen \u201eKorrektur\u201c-Mechanismus: In Zukunft sollen die Dublin-Staaten n\u00e4mlich s\u00e4mtliche Asylantr\u00e4ge in einer neu zu schaffenden Mega-Datenbank erfassen. Aus der Bev\u00f6lkerungsgr\u00f6\u00dfe und der Wirtschaftskraft wird f\u00fcr jeden Staat ein hypothetischer Anteil an allen im Dublin-Raum gestellten Antr\u00e4ge errechnet. Erst wenn die Zahl der tats\u00e4chlich in diesem Staat registrierten Antr\u00e4ge dessen Kontingent um die H\u00e4lfte \u00fcberschreitet, soll ein Umverteilungsmechanismus greifen. Die Betroffenen werden dabei weiterhin nichts mitzureden haben.<\/p>\n<p>Ferner sieht der Verordnungsentwurf eine Reihe von Regelungen vor, die das Dublin-System zementieren sollen: Das Selbsteintrittsrecht, das die Pr\u00fcfung eines Antrags auch dann erm\u00f6glichte, wenn ein Staat nach den Dublin-Regeln eigentlich nicht zust\u00e4ndig w\u00e4re, soll nur noch im Falle von famili\u00e4ren Bindungen oder engen humanit\u00e4ren Gesichtspunkten m\u00f6glich sein. Dublin-R\u00fcckf\u00fchrungen sollen auch bei unbegleiteten Minderj\u00e4hrigen erlaubt sein. Bisher waren Dublin-Abschiebungen nach einem halben Jahr nicht mehr m\u00f6glich. Diese Frist soll entfallen, was auch Widerstandsformen wie das Kirchenasyl erheblich erschwert.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a><\/p>\n<p>Neu ist zudem eine Drittstaatenregelung. Die war bisher in der Asyl\u00adverfahrensrichtlinie enthalten und f\u00fcr die Mitgliedstaaten nicht bindend. Noch vor der Pr\u00fcfung, ob gegebenenfalls ein anderer Dublin-Staat f\u00fcr einen Antrag zust\u00e4ndig w\u00e4re, sollen die Dublin-Staaten zwingend eruieren, ob der Asylantrag zul\u00e4ssig ist, d.h. ob die Betroffenen zuvor in einem sicheren Drittstaat oder gar in einem Erstasylstaat au\u00dferhalb der EU waren. Die Abschiebung w\u00e4re dann ebenfalls verpflichtend.<\/p>\n<p>Diese Linie zieht die Kommission auch in den drei Vorschl\u00e4gen weiter, die sie am 13. Juli vorlegte.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> Zentrale Argumente in den Vorlagen sind die \u201eMissbrauchsbek\u00e4mpfung\u201c und die Verhinderung von \u201eSekund\u00e4rmigration\u201c. Der Entwurf der Aufnahmerichtlinie sieht ein abgestuftes System von Sanktionen vor, wenn Gefl\u00fcchtete ihren Antrag nicht in dem EU-Staat stellen, den sie als ersten betreten haben, wenn sie diesen zust\u00e4ndigen Staat verlassen haben oder wenn sie aus einem anderen Dublin-Staat \u201ezur\u00fcckgef\u00fchrt\u201c wurden. Die Daumenschrauben reichen von der K\u00fcrzung der Unterst\u00fctzungsleistungen \u00fcber die Zuweisung zu einem bestimmten Aufenthaltsort und die Verh\u00e4ngung von Meldepflichten bis hin zur Haft. Die \u201eFluchtgefahr\u201c wird zum neuen Haftgrund.<\/p>\n<p>Der Entwurf der Asylverfahrensverordnung droht wiederum mit Sanktionen, wenn die AntragstellerInnen ihrer Kooperationspflicht nicht nachkommen, etwa indem sie die Abnahme von Fingerabdr\u00fccken verweigern, nicht in dem zust\u00e4ndigen Dublin-Staat bleiben oder gegen Meldepflichten (nach der Aufnahmerichtlinie) versto\u00dfen. In diesen F\u00e4llen soll der Antrag als \u201enicht weiter betrieben\u201c gewertet werden.<\/p>\n<p>Der Verordnungsentwurf propagiert eine Beschleunigung der Verfahren \u2013 auch das ist als Drohung zu verstehen: Die \u201eZul\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung\u201c soll im Normalfall einen Monat dauern, aber auf zehn Tage reduziert werden, wenn die Betroffenen aus einem \u201esicheren Drittstaat\u201c oder einem \u201eErstasylstaat\u201c au\u00dferhalb der EU eingereist sind. Die Pr\u00fcfung, ob der Antrag begr\u00fcndet ist, soll in der Regel sechs Monate nach Einreichung abgeschlossen sein \u2013 im beschleunigten Verfahren, d.h. insbesondere wenn die Asylsuchenden aus einem \u201esicheren Herkunftsstaat\u201c kommen, sollen die Ergebnisse bereits nach zwei Monaten vorliegen. Beschwerden gegen negative erstinstanzliche Entscheidungen, die mit der Sicherheit des Erstasyl- oder des Herkunftsstaats begr\u00fcndet werden, sollen nicht automatisch aufschiebende Wirkung haben.<\/p>\n<p>Bisher lag es im Ermessen der Mitgliedstaaten, ob sie Konzepte \u201esicherer Staaten\u201c anwenden wollen. Jetzt werden sie verpflichtend. F\u00fcnf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung will die Kommission die Listen der \u201esicheren\u201c Staaten EU-weit vereinheitlicht haben.<\/p>\n<p>Die Anerkennungsrichtlinie schlie\u00dflich will die Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten k\u00fcnftig dazu zwingen, den Fl\u00fcchtlingsstatus oder den subsidi\u00e4ren Schutz regelm\u00e4\u00dfig zu \u00fcberpr\u00fcfen. Begr\u00fcndung: \u201eDie Tatsache, dass nicht gepr\u00fcft wird, ob der Schutzbedarf fortbesteht, f\u00fchrt de facto zu einem dauerhaften Schutz und bietet damit allen, die internationalen Schutz ben\u00f6tigen, einen weiteren Anreiz, in die Europ\u00e4ische Union zu kommen und nicht in anderen L\u00e4ndern, u.a. auch in L\u00e4ndern in der N\u00e4he ihres Herkunftslandes, Schutz zu suchen.\u201c<\/p>\n<p>Aufgemotzt wird schlie\u00dflich auch Eurodac.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Das Datensystem soll k\u00fcnftig nicht mehr nur Fingerabdr\u00fccke, sondern auch Gesichtsbilder enthalten. Deren Erfassung soll \u201edie Grundlage f\u00fcr die geplante Einf\u00fchrung einer Gesichtserkennungssoftware schaffen und Eurodac an die anderen Systeme (z.B. das Einreise-\/Ausreisesystem) angleichen.\u201c Wegen der wachsenden Zahl minderj\u00e4hriger Asylsuchender soll die Altersgrenze der Erfassung von bisher vierzehn auf sechs Jahre reduziert werden. Eurodac soll auch nicht mehr nur dem Asylverfahren resp. der Bestimmung des zust\u00e4ndigen Dublin-Staates dienen, sondern vermehrt zu einem Instrument gegen irregul\u00e4re MigrantInnen werden. Daten von \u201eillegal aufh\u00e4ltigen Drittstaatsangeh\u00f6rigen\u201c (bisher nur in Eurodac abgeglichen, aber nicht gespeichert) sowie von Leuten, die beim irregul\u00e4ren Grenz\u00fcbertritt aufgegriffen werden (bisher 18 Monate gespeichert) sollen in Zukunft f\u00fcnf Jahre lang aufbewahrt werden. Das erleichtere es den Mitgliedstaaten, \u201eDrittstaatsangeh\u00f6rigen zum Zwecke der R\u00fcckf\u00fchrung neue Ausweispapiere auszustellen.\u201c W\u00e4hrend der ersten Diskussionen in den Ratsarbeitsgruppen haben die Mitgliedstaaten bereits gefordert, dass die polizeilichen Zugriffsm\u00f6glichkeiten auf den Datenbestand vereinfacht und erweitert werden m\u00fcssten.<\/p>\n<h4>Frontex \u2013 unlimited<\/h4>\n<p>Offene Binnengrenzen in Europa k\u00f6nne es nur geben, wenn die Au\u00dfengrenzen gesichert seien. Das ist das Mantra der EU-Kommission, und deshalb hatte sie bereits im Dezember 2015 einen Vorschlag unterbreitet, der aus der Agentur f\u00fcr die \u201eoperative Zusammenarbeit an den Au\u00dfengrenzen\u201c eine Agentur f\u00fcr die \u201eGrenz- und K\u00fcstenwache\u201c machen sollte. Das EU-Parlament stimmte im Juli zu.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> Hinter dem Namenswechsel \u2013 das K\u00fcrzel Frontex bleibt gleich \u2013 verbirgt sich zun\u00e4chst eine Aufr\u00fcstung des Apparats: Frontex soll zus\u00e4tzlich zu den 1.000 eigenen Besch\u00e4ftigten \u00fcber einen festen Pool von 1.500 Grenzw\u00e4chterInnen aus den Mitglied- und den assoziierten Staaten verf\u00fcgen, die innerhalb von drei Tagen aufgeboten werden k\u00f6nnen. \u00c4hnlich sieht es bei der Ausr\u00fcstung aus: die Agentur soll mehr eigene Schiffe und Flugzeuge haben und dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen die nationalen Grenzpolizeien in k\u00fcrzester Frist weitere Ger\u00e4tschaften, Fahrzeuge etc. zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p>Eins\u00e4tze der Agentur werden damit absehbar h\u00e4ufiger und gr\u00f6\u00dfer. Sie d\u00fcrfen in Zukunft auch gegen den Willen eines Mitgliedstaates in dessen Hoheitsgew\u00e4ssern stattfinden. Akzeptiert dieser Staat den Eingriff nicht, so droht ihm der Rauswurf aus der Schengengruppe. Die Agentur wird k\u00fcnftig auch \u00fcberwachen, ob die beteiligten Staaten den Grenzschutz ordnungsgem\u00e4\u00df betreiben.<\/p>\n<p>Bisher hatte Frontex keine Befugnis zur Bearbeitung von Personendaten. Neu sollen sowohl Frontex-MitarbeiterInnen als auch die entsandten Grenzsch\u00fctzerInnen der Schengenstaaten bei ihren Eins\u00e4tzen sowohl die einschl\u00e4gigen EU-Informationssysteme (Eurodac, Schengener und Visa-Informationssystem) als auch die jeweiligen nationalen Datenbanken abfragen. Frontex soll nicht nur Verbindungsb\u00fcros au\u00dferhalb des Schengenraumes betreiben, sondern auch bei der \u00dcberwachung der Grenzen der Nachbarstaaten \u201ehelfen\u201c. Demn\u00e4chst k\u00f6nnten wir also Eins\u00e4tze der Agentur im S\u00fcden Marokkos, Tunesiens oder Libyens erleben. Und: Die neue Agentur darf nun selbst die Initiative f\u00fcr die Abschiebung von Menschen ergreifen, die in der EU kein Bleiberecht haben. Die Sammelabschiebungen d\u00fcrften massiv zunehmen.<\/p>\n<p>Von den rund 300 Millionen Euro, die die EU-Staaten seit 2011 f\u00fcr den Bau von Grenzz\u00e4unen ausgaben, entfielen 238 Millionen auf das zweite Halbjahr 2015 und das erste von 2016, twitterte der EU-Observer-Journalist Nikolaj Nielsen am 16. September 2016. Nicht eingerechnet sind die Z\u00e4une in Ceuta und Melilla \u2013 gebaut ab 2005 \u2013, der neue Zaun zwischen dem Schengen-(aber Nicht-EU-)Mitglied Norwegen und Russland und der Ausbau der Mauer rund um den Kanaltunnel in Calais. Am 4. Mai billigte der Rat die Fortdauer der Binnengrenzkontrollen \u2013 vorerst \u2013 bis November 2016. Je l\u00e4nger die EU auf der \u201eSicherung\u201c der Au\u00dfengrenzen gegen Fl\u00fcchtende und MigrantInnen beharrt, desto unwahrscheinlicher werden die Freiz\u00fcgigkeit und die offenen Grenzen im Innern.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 Rat\/Europ\u00e4ischer Rat: Pressemitteilung 72\/16 v. 18.2.2016<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.consilium.europa.eu\/de\/press\/press-releases\/2016\/03\/18-eu-turkey-statement\">www.consilium.europa.eu\/de\/press\/press-releases\/2016\/03\/18-eu-turkey-statement<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0 <a href=\"http:\/\/data.unhcr.org\/mediterranean\/country.php?id=83\">http:\/\/data.unhcr.org\/mediterranean\/country.php?id=83<\/a>, <a href=\"http:\/\/missingmigrants.iom.int\/sites\/default\/files\/Mediterranean_Update_2_September_2016_0.jpg\">http:\/\/missingmigrants.iom. int\/sites\/default\/files\/Mediterranean_Update_2_September_2016_0.jpg<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0 zeit.de v. 17.6.2016<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0 Com (2016) 349 v. 15.6.2016<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0 Guardian v. 12.9.2016<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0 eldiario.es v. 7. und 8.9.2016<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0 proasyl.de v.4.8.2016<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0 Guardian v. 31.8.2016<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> missingmigrants \u2026 a.a.O. (Fn. 3)<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Rat: Presseerkl\u00e4rung 491\/16 v. 30.8.2016<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> siehe die Meldung auf S. 97f<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> siehe <a href=\"http:\/\/www.fluechtlingshilfe.ch\/ ssets\/news\/2016\/160815-sfh-bericht-italien-aufnahmebedingungen-final.pdf\">Schweizerische Fl\u00fcchtlingshilfe: Bericht v. 16.8.2016<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> derstandard.at v. 6. und 7.9.2016<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Sueddeutsche.de v. 22.8.2016, Le Monde v. 10.8.2016<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> WOZ v. 18.8.2016; Tagesanzeiger v. 15.8.2016<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.ejpd.admin.ch\/ejpd\/de\/home\/aktuell\/reden---interviews\/reden\/2016\/2016-08-11.html\">www.ejpd.admin.ch\/ejpd\/de\/home\/aktuell\/reden&#8212;interviews\/reden\/2016\/2016-08-11.html<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Com (2016) 197 final v. 6.4.2016; Com (2016) 270 final v. 4.5.2016<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> <a href=\"http:\/\/statewatch.org\/news\/2016\/sep\/eu-com-relocation-greece-italy.pdf\">http:\/\/statewatch.org\/news\/2016\/sep\/eu-com-relocation-greece-italy.pdf<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> proasyl.de v. 23.6.2016<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> Com (2016) 465, 466 und 467 final v. 13.7.2016<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> Com (2016) 272 final v. 4.5.2016; Ratsdok. 11943\/16 v. 8.9.2016<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> Amtsblatt der EU L251 v. 16.9.2016<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Gefl\u00fcchteten sollen vor den Toren Europas oder allenfalls an seinen R\u00e4ndern bleiben. 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