{"id":1728,"date":"2000-12-09T21:50:22","date_gmt":"2000-12-09T21:50:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1728"},"modified":"2000-12-09T21:50:22","modified_gmt":"2000-12-09T21:50:22","slug":"polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1728","title":{"rendered":"Polizei\u00fcbergriffe &#8211; Polizeigewalt als Ausnahme und Regel"},"content":{"rendered":"<h3>von Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p><b>Polizisten, die pr\u00fcgeln, B\u00fcrgerInnen verletzen, beleidigen: das sind die Bilder, die mit polizeilichen \u00dcbergriffen verbunden werden. Die Reaktionen auf derartige Berichte sind bekannt: Teile der \u00d6ffentlichkeit entr\u00fcsten sich, die beschuldigten Polizist(inn)en leugnen, die Verantwortlichen wiegeln ab &#8211; bis zum n\u00e4chsten &#8222;Fall&#8220;. Wer jedoch die Berichte \u00fcber Polizeigewalt ernst nimmt, gelangt recht bald vom Fehlverhalten einzelner zu den institutionellen und politischen Bedingungen polizeilichen Handelns.<\/b><\/p>\n<p>Was genau ein &#8222;\u00dcbergriff&#8220; durch die Polizei ist, ist nur schwer bestimmbar. Im umgangssprachlichen Verst\u00e4ndnis bezieht sich der Begriff auf die Anwendung \u00fcberm\u00e4\u00dfiger k\u00f6rperlicher (physischer) Gewalt. Rechtlich betrachtet wird die polizeiliche Gewaltanwendung von einem legalen Eingriff in die Rechte der B\u00fcrgerInnen zu einem &#8222;\u00dcbergriff&#8220;, wenn sie &#8222;unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig&#8220; geschieht. Der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit, demzufolge &#8222;unter mehreren m\u00f6glichen und geeigneten Ma\u00dfnahmen diejenigen zu treffen (sind), die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeintr\u00e4chtigen&#8220;,<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn0\" name=\"fnB0\">[1]<\/a> soll gew\u00e4hrleisten, dass &#8222;von Zwangsmitteln und Zwangsma\u00dfnahmen kein unangemessener Gebrauch gemacht wird&#8220;.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn1\" name=\"fnB1\">[2]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Bereits in dieser juristischen Fassung von \u00dcbergriffen wird ein erstes Problem sichtbar: Ein \u00dcbergriff ist nicht durch eine bestimmte Handlung definiert. Denn der Einsatz k\u00f6rperlicher Gewalt ist der Polizei ausdr\u00fccklich erlaubt (&#8222;Gewaltmonopol&#8220;). Nur wenige Gewalthandlungen sind ihr grunds\u00e4tzlich untersagt (Exekutionen, Folter). Im allgemeinen gilt jedoch, dass Polizeihandlungen erst durch den Kontext, in dem sie ausgef\u00fchrt werden, zum \u00dcbergriff werden (k\u00f6nnen). Selbst wenn k\u00f6rperliche Gewalt von Polizeiangeh\u00f6rigen gegen B\u00fcrgerInnen zweifelsfrei festgestellt wird, wird sie zum \u00dcbergriff erst durch die situativen Umst\u00e4nde und deren Interpretation durch die Beteiligten.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn2\" name=\"fnB2\">[3]<\/a> Was Opfer und Zeugen als ungerechtfertigte, \u00fcberfl\u00fcssige oder \u00fcberm\u00e4\u00dfige Gewaltanwendung erleben, kann f\u00fcr den Polizisten unabdingbar gewesen sein.<\/p>\n<p>So wenig die Kategorien &#8222;legale&#8220; und &#8222;illegale&#8220; Gewaltanwendung dem Ph\u00e4nomen polizeilicher \u00dcbergriffe gerecht werden k\u00f6nnen, so wenig ist die Begrenzung auf die Anwendung k\u00f6rperlicher Gewalt sinnvoll. Denn regelm\u00e4\u00dfig stellt die k\u00f6rperliche Gewalt nur einen Ausschnitt jener Verhaltensweisen dar, in denen polizeiliche Autorit\u00e4t missbr\u00e4uchlich eingesetzt wird. K\u00f6rperliche \u00dcbergriffe geh\u00f6ren zu einem Repertoire diskriminierender Polizeipraktiken, das von verbalen Beleidigungen \u00fcber ungerechtfertigte Kontrollen bis zu Gewaltdrohungen und deren Anwendung reicht.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn3\" name=\"fnB3\">[4]<\/a> Dementsprechend k\u00f6nnten \u00dcbergriffe allgemein als &#8222;dienstliche Verfehlungen zum Nachteil der Rechte von B\u00fcrgerInnen&#8220;<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn4\" name=\"fnB4\">[5]<\/a> definiert werden &#8211; wenn es nicht auch Praktiken g\u00e4be, die legal sind (und deshalb keine dienstliche Verfehlung darstellen), aber gleichwohl diskriminierend und als \u00dcbergriff wirken.<\/p>\n<h4>Opfer, T\u00e4ter, Situationen<\/h4>\n<p>Nimmt man das engere, auf den \u00fcberfl\u00fcssigen und\/oder exzessiven Einsatz physischer Polizeigewalt begrenzte Verst\u00e4ndnis von \u00dcbergriffen als Ausgangspunkt der Diskussion, so muss festgestellt werden, dass \u00fcber die Formen und das Ausma\u00df von Polizeigewalt in Deutschland wenig bekannt ist &#8211; dies gilt f\u00fcr die legale wie die illegale Gewalt von PolizistInnen. D\u00fcrre statistische Angaben liefern die Innenministerien j\u00e4hrlich \u00fcber den Schusswaffengebrauch.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn5\" name=\"fnB5\">[6]<\/a> \u00dcber andere Formen polizeilicher Gewaltanwendung liegen nur wenige Daten vor; soweit ersichtlich gab und gibt es in Deutschland keinen systematischen Versuch, die Bedeutung (physischer) Gewalt f\u00fcr die Polizei zu bilanzieren. F\u00fcr \u00dcbergriffe, also f\u00fcr Handlungen, die die Opfer f\u00fcr unzul\u00e4ssig halten, gilt das empirische Defizit erst recht. Nicht alle, die sich durch die Polizei gedem\u00fctigt oder misshandelt f\u00fchlen, werden dies \u00f6ffentlich machen. Die Chancen, die eigene Interpretation gegen die der Polizei durchzusetzen, stehen bekanntlich schlecht. Wegen dieses Ungleichgewichts, das in der faktischen Definitionsmacht der PolizistInnen besteht, die sich bis in die Gerichtss\u00e4le fortsetzt, sind auch Strafanzeigen oder Verurteilungen wegen &#8222;K\u00f6rperverletzung im Amt&#8220; oder anderer Amtsdelikte nur beschr\u00e4nkt tauglich, um das Ausma\u00df polizeilicher Gewalt zu bestimmen. Da polizeiliche Gewaltanwendung an den Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz gebunden ist, ist eine Anzeige der beschuldigten Polizisten gegen das Opfer wegen &#8222;Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte&#8220; die logische Konsequenz. Denn &#8222;Widerstand&#8220; gilt als legaler Rechtfertigungsgrund f\u00fcr polizeiliche Gewalt. Das Dunkelfeld wird deshalb nicht nur bestimmt von den geringen Erfolgschancen, die die Opfer sich von der Ver\u00f6ffentlichung versprechen, sondern auch von deren Furcht, durch eine Gegenanzeige sich der (zus\u00e4tzlichen) Bestrafung auszusetzen.<\/p>\n<p>Die \u00f6ffentlich bekannt gewordenen F\u00e4lle zeigen eine gro\u00dfe Bandbreite polizeilicher \u00dcbergriffe. Opfer, Orte und Art der \u00dcbergriffe variieren erheblich. \u00dcbergriffe sind jedoch offenkundig nicht \u00fcberall gleich wahrscheinlich oder unwahrscheinlich; sie weisen vielmehr ganz bestimmte, systematisch fassbare Merkmale auf:<\/p>\n<ul>\n<li>Bei den <b>Opfern<\/b> handelt es sich h\u00e4ufig um Angeh\u00f6rige gesellschaftlicher Minderheiten oder Randgruppen, oder es handelt sich um solche Personen, die sich gegen\u00fcber der Polizei besonders exponieren.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn6\" name=\"fnB6\">[7]<\/a> Zur ersten Gruppe z\u00e4hlen Drogenabh\u00e4ngige, Obdachlose, Prostituierte und Angeh\u00f6rige ethnischer Minderheiten, d.h. Personen mit einer geringen Beschwerdemacht; zur zweiten Gruppe z\u00e4hlen vor allem DemonstrantInnen und JournalistInnen.<\/li>\n<li>Der <b>Ort<\/b> des \u00dcbergriffs ist h\u00e4ufig ein von der \u00d6ffentlichkeit abgeschotteter Raum, etwa der Polizeiwagen oder die Polizeiwache. Die Misshandlung geschieht w\u00e4hrend oder kurz nach der Festnahme. Bei Demonstrationen ereignen sich die \u00dcbergriffe in direkter Konfrontation mit den vermeintlichen St\u00f6rern.<\/li>\n<li>Die <b>T\u00e4ter<\/b> handeln im Kollektiv; selbst wenn nur einer misshandelt, gibt es KollegInnen, die die \u00dcbergriffe dulden und (sp\u00e4ter) decken.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn7\" name=\"fnB7\">[8]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Offenkundig sind vor allem Angeh\u00f6rige von Minderheiten bevorzugte Opfer von \u00dcbergriffen. Menschenrechtsgruppen haben mehrfach dokumentiert, dass sich unn\u00f6tige und \u00fcberfl\u00fcssige Polizeigewalt in Deutschland im letzten Jahrzehnt prim\u00e4r gegen MigrantInnen richtete.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn8\" name=\"fnB8\">[9]<\/a> Die genannten Merkmale, erg\u00e4nzt um die Gegenanzeigen durch die Beschuldigten und die Nichtsanktionierung durch Gerichte und Vorgesetzte, hat amnesty international veranlasst, von einem &#8222;Muster&#8220; der Polizeigewalt gegen Ausl\u00e4nderInnen in Deutschland zu sprechen.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn9\" name=\"fnB9\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Auch jene, die auf die Berichte von amnesty mit Entr\u00fcstung reagierten, stellen nicht in Abrede, dass es \u00fcberhaupt polizeiliche \u00dcbergriffe gibt. Jenseits der \u00dcberpr\u00fcfung einzelner Vorw\u00fcrfe beginnt deshalb die eigentliche Auseinandersetzung bei der Interpretation der \u00dcbergriffe.<\/p>\n<h4>Erkl\u00e4rungen &#8211; Ursachen<\/h4>\n<p>Die Ursachen ungerechtfertigter, vermeidbarer Polizeigewalt sind deshalb von zentraler Bedeutung, weil sich aus ihnen unmittelbar Hinweise darauf ergeben, ob und wie \u00dcbergriffe zuk\u00fcnftig verhindert werden k\u00f6nnten. In der Diskussion lassen sich sieben Bezugsgr\u00f6\u00dfen ausmachen, in denen die Faktoren verortet werden, die zu \u00dcbergriffen f\u00fchren.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn10\" name=\"fnB10\">[11]<\/a> Unzul\u00e4ssige bzw. \u00fcberm\u00e4\u00dfige Polizeigewalt resultiert demnach<\/p>\n<ol start=\"1\" type=\"1\">\n<li>auf der <b>individuellen<\/b> Ebene aus den pers\u00f6nlichen Defiziten der PolizistInnen,<\/li>\n<li>aus der mangelnden Professionalit\u00e4t der PolizistInnen in bestimmten <b>Situationen<\/b>,<\/li>\n<li>aus den polizeilichen <b>Arbeitsbedingungen<\/b>, die durch \u00dcberlastung, Stress und Frust gekennzeichnet seien,<\/li>\n<li>aus der gewalthaft-m\u00e4nnlichen <b>Subkultur<\/b>, die in polizeilichen Basisdienststellen vorherrsche,<\/li>\n<li>aus den Eigenheiten der <b>Institution<\/b> Polizei,<\/li>\n<li>aus den entgrenzenden Bestimmungen des <b>Eingriffsrechts<\/b> sowie<\/li>\n<li>aus dem Umgang der <b>Politik<\/b> mit der Polizei.<\/li>\n<\/ol>\n<p>In systematischen Er\u00f6rterungen wird zudem zwischen direkten und indirekten Faktoren auf den jeweiligen Ebenen unterschieden.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn11\" name=\"fnB11\">[12]<\/a> Z.B. k\u00f6nnte bei der individuellen Betrachtung nicht allein die Aggressionsneigung des Beamten als direkte Ursache wirken, sondern auch die mangelnde Courage der zuschauenden Kollegen. Statt einer umfassenden Darstellung werden im Folgenden nur die wichtigsten Argumentationsstr\u00e4nge in der (deutschen) Diskussion nachgezeichnet.<\/p>\n<h4>Schwarze Schafe<\/h4>\n<p>Die Erkl\u00e4rung, es handele sich bei \u00dcbergriffen um das Fehlverhalten einzelner, geh\u00f6rt zum Standardrepertoire der Innenministerien und Polizeif\u00fchrungen. Dass es zu Gewalt neigende Personen auch in der Polizei gebe, wird mit dem Hinweis auf das Gewaltpotential in der Gesellschaft relativiert:<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn12\" name=\"fnB12\">[13]<\/a> Die Polizei sei eben ein Spiegel der Gesellschaft, und angesichts der Gr\u00f6\u00dfe der Polizeiapparate sei es nicht zu verhindern, dass Einzelne Fehler begingen.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn13\" name=\"fnB13\">[14]<\/a> H\u00e4ufig werden diese pers\u00f6nlichen Defizite mit situativen Argumenten verbunden. Sofern nicht dem Opfer die Schuld daran gegeben wird, durch sein Verhalten die Eskalation der Gewalt provoziert zu haben, wird die Ursache f\u00fcr den \u00dcbergriff in der mangelnden Professionalit\u00e4t des\/der PolizistIn gesehen: Etwa wenn in Rechnung gestellt wird, &#8222;da\u00df es bei tumultartigen Auseinandersetzungen in Einzelf\u00e4llen auch zu \u00dcbergriffen von Polizeibeamten kommt&#8220;, indem &#8222;nur sehr wenige &#8217;schwarze Schafe'&#8220; die Situationen &#8222;ausnutzen, um sich &#8218;abzureagieren'&#8220;.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn14\" name=\"fnB14\">[15]<\/a><\/p>\n<p>Sofern die Ursachen in der Pers\u00f6nlichkeit des\/der PolizistIn gesehen werden, liegen die Abhilfen auf der Hand. Sie reichen von strengeren Auswahlkriterien f\u00fcr den Polizeiberuf \u00fcber die Einf\u00fchrung von Supervision bei der Polizei bis zu einer wirkungsvollen Innenrevision oder intensiveren strafrechtlichen Ermittlungen.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn15\" name=\"fnB15\">[16]<\/a> Besondere Hoffnungen werden in die Aus- und Fortbildung gesetzt: Dort soll die geforderte professionelle Zur\u00fcckhaltung den &#8222;Spezialisten der physischen Gewalt&#8220; vermittelt werden.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn16\" name=\"fnB16\">[17]<\/a> Die zu vermittelnden Inhalte k\u00f6nnen dabei auf ein realistisches Aufgabenverst\u00e4ndnis,<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn17\" name=\"fnB17\">[18]<\/a> auf die F\u00e4higkeiten der Konfliktl\u00f6sung<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn18\" name=\"fnB18\">[19]<\/a> oder bessere interkulturelle oder interethnische Kommunikation<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn19\" name=\"fnB19\">[20]<\/a> zielen.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der Ursachendiagnose ist die &#8222;Schwarze Schafe&#8220;-Erkl\u00e4rung individualistisch. Selbst situative Aspekte werden auf pers\u00f6nliches Versagen zur\u00fcckgef\u00fchrt. Sie blendet alle weiteren Zusammenh\u00e4nge aus, in denen die Gewalthandlung steht. Mit der Diagnose korrespondieren die therapeutischen Vorschl\u00e4ge: Im Kern werden \u00dcbergriffe zu einem p\u00e4dagogischen Problem umdefiniert.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn20\" name=\"fnB20\">[21]<\/a><\/p>\n<h4>Stress und Frust<\/h4>\n<p>Polizei\u00fcbergriffe, so das zentrale Argument dieser Position, resultieren aus den Arbeitsbedingungen der PolizistInnen. In der im Auftrag der Innenministerkonferenz angefertigten Studie &#8222;Polizei und Fremde&#8220; werden &#8222;strukturelle Belastungen&#8220; als Ursache von \u00dcbergriffen benannt. Bei der Gewalt gegen Ausl\u00e4nderInnen handele es &#8222;sich weder um &#8218;blo\u00dfe Einzelf\u00e4lle&#8216; noch um ein &#8217;systematisches Verhaltensmuster'&#8220;. Vielmehr w\u00fcrden durch &#8222;die Kumulation von Belastungen in Ballungszentren mit hoher illegaler Einwanderung und Kriminalit\u00e4t sowie bei Gro\u00dfeins\u00e4tzen gegen verbotene Demonstrationen manche Beamte \u00fcberfordert.&#8220; Die \u00dcberforderung werde durch den Eindruck verst\u00e4rkt, dass das eigene Handeln wegen der &#8222;mangelhafte(n) justizielle(n) Verarbeitung von Anzeigen&#8220; sinnlos sei. Gewalt sei deshalb als ein Mittel der PolizistInnen zu verstehen, &#8222;mit &#8218;Ersatzjustiz&#8216; ihrem Gerechtigkeitsgef\u00fchl oder auch nur ihrer Frustration und \u00dcberlastung illegalen Ausdruck zu verleihen&#8220;.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn21\" name=\"fnB21\">[22]<\/a><\/p>\n<p>Wenn in der \u00dcberlastung der BeamtInnen die Ursachen f\u00fcr \u00dcbergriffe liegen, dann k\u00f6nnen einerseits wieder personenbezogene Ma\u00dfnahmen gefordert werden: den Ausbau von Stressbew\u00e4ltigungstrainings<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn22\" name=\"fnB22\">[23]<\/a> oder die Rotation der BeamtInnen zwischen mehr und weniger belastenden Einsatzgebieten.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn23\" name=\"fnB23\">[24]<\/a> Andererseits liegt es nahe, die Entlastung der Polizei zu fordern. So sollen die Belastungen verringert werden, indem die Verdienstm\u00f6glichkeiten aus Drogengesch\u00e4ften begrenzt oder der illegalen Einwanderung entgegengewirkt w\u00fcrden. Die Polizei soll auch entlastet werden, indem andere Beh\u00f6rden Bereitschaftsdienste einrichten. Konsequente justizielle Reaktionen und der Verzicht auf &#8222;manchen liebgewordene (\u00fcberzogene) liberale Positionen&#8220; sollen zudem die polizeilichen Frustrationen verringern.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn24\" name=\"fnB24\">[25]<\/a><\/p>\n<p>Personen und Gruppen, die sonst unverd\u00e4chtig sind, derartige Argumente zugunsten von Straft\u00e4tern zu pr\u00e4sentieren, definieren die polizeilichen T\u00e4ter als Opfer ihrer Arbeitsbedingungen; \u00dcbergriffe werden als quasi &#8222;unvermeidliche Reaktion auf \u00e4u\u00dfere Reize&#8220; interpretiert.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn25\" name=\"fnB25\">[26]<\/a> Dementsprechend widerspr\u00fcchlich sind die pr\u00e4sentierten Vorschl\u00e4ge: Der gegen\u00fcber der Polizeigewalt proklamierten Nachsicht stehen Forderungen nach konsequenter Rechtsdurchsetzung gegen\u00fcber. Die \u00dcberlastungs-These f\u00fchrt zu dem paradoxen Ergebnis, dass die Institution Polizei durch polizeiliche \u00dcbergriffe gest\u00e4rkt und die Rechte der B\u00fcrgerInnen zus\u00e4tzlich beschr\u00e4nkt werden sollen.<\/p>\n<h4>Cop culture<\/h4>\n<p>Als entscheidend f\u00fcr polizeiliche Gewalthandlungen wurden schon fr\u00fch die Elemente der polizeilichen Subkultur entdeckt: In der polizeilichen Alltagskultur finde die Anwendung k\u00f6rperlicher Gewalt eine andere und umfassendere Legitimierung als in der offiziellen polizeilichen Lehre.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn26\" name=\"fnB26\">[27]<\/a> W\u00e4hrend sich die &#8222;Polizeikultur&#8220; an den rechtlichen Vorgaben orientiere, sei die &#8222;Polizistenkultur&#8220; von den Erfahrungen des polizeilichen Alltags bestimmt. Die Praxis des Gewaltmonopols werde von einem &#8222;Second code in Form von subkulturellen Handlungsmustern&#8220; bestimmt.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn27\" name=\"fnB27\">[28]<\/a> Als Elemente dieses Codes werden genannt:<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn28\" name=\"fnB28\">[29]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>die polizeiliche Selbstbeschreibung, die PolizistInnen in der vordersten Front im Kampf gegen das gesellschaftliche Chaos sehe,<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn29\" name=\"fnB29\">[30]<\/a><\/li>\n<li>das Gef\u00fchl der Zusammengeh\u00f6rigkeit (&#8222;Kameradschaft&#8220;), das daraus resultiere, dass der Polizeiberuf gef\u00e4hrlich sei und man sich in jeder Situation auf seinen Kollegen\/seine Kollegin verlassen k\u00f6nnen m\u00fcsse,<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn30\" name=\"fnB30\">[31]<\/a><\/li>\n<li>die Anwendung von Gewalt als Handlungsoption.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Konsequenz dieser (mit bestimmten M\u00e4nnlichkeitsvorstellungen verbundenen) &#8222;cop culture&#8220; sei, dass die eigenen Handlungen sowie die der KollegInnen prinzipiell als legal aufgefasst w\u00fcrden.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn31\" name=\"fnB31\">[32]<\/a><\/p>\n<p>Der &#8222;Cop culture&#8220;-Ansatz erkl\u00e4rt den \u00dcbergriff als Folge der Frontstellung gegen Personen, welche die von den PolizistInnen zu verteidigende Ordnung zu bedrohen scheinen; er erkl\u00e4rt auch, warum \u00dcbergriffe von nicht beteiligten BeamtInnen geduldet werden und auf welchen \u00dcberzeugungen die fast durchweg feststellbare &#8222;Mauer des Schweigens&#8220; gegr\u00fcndet ist.<\/p>\n<p>Um zuk\u00fcnftig \u00dcbergriffe zu vermeiden, muss demnach die &#8222;cop culture&#8220; beeinflusst werden. Dabei werden nicht allein Hoffnungen auf die Reform der Polizeiausbildung gesetzt. Durch einen h\u00f6heren Frauenanteil und durch mehr Angeh\u00f6rige ethnischer Minderheiten in der Polizei sollen sowohl die Gewaltorientierung als auch das Freund-Feind-Denken aufgebrochen werden. Zudem soll die Diskussion um ein polizeiliches Leitbild dazu beitragen, dass die Einigelung der polizeilichen Basiseinheiten aufgehoben wird.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn32\" name=\"fnB32\">[33]<\/a><\/p>\n<p>Zwischen den Ursachen, die der &#8222;Subkultur&#8220;-Ansatz f\u00fcr Polizeigewalt benennt, und den Abhilfen, die er anbietet, liegt eine erhebliche Kluft. Denn die genannten Merkmale der &#8222;cop culture&#8220; sind unmittelbar mit den Besonderheiten der Institution Polizei und deren politischem Auftrag verbunden. Dass ein geschlechtlich und ethnisch &#8222;bunteres&#8220; Personal sich gegen\u00fcber der Pr\u00e4gekraft des Polizeialltags durchsetzen k\u00f6nnte, scheint zumindest fraglich. Und dass die Diskussionen um das polizeiliche Leitbild die Handlungsorientierungen an der polizeilichen Basis im Rahmen eines kollektiven Lernprozesses aufbrechen k\u00f6nnten, ist wohl nicht mehr als eine aufkl\u00e4rerische Hoffnung.<\/p>\n<h4>Institutionelle Bedingungen<\/h4>\n<p>Die beschriebene Cop culture entsteht nicht zuf\u00e4llig; sie entsteht auch nicht prim\u00e4r dadurch, dass Menschen mit bestimmten Pers\u00f6nlichkeitsmerkmalen PolizistInnen werden. Vielmehr steht sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Auftrag der Polizei und der Art und Weise, wie Polizei organisiert ist. Jenseits ihres zentralen Merkmals, der legalen Anwendung physischer Gewalt, werden vor allem drei Besonderheiten der Institution Polizei genannt, die Gewaltanwendung und \u00dcbergriffe von PolizistInnen bef\u00f6rdern:<\/p>\n<ol start=\"1\" type=\"1\">\n<li>Die Einigelung der Polizei in eine geschlossene Subkultur beginne bei der Ausbildung. Diese fand bis vor nicht allzu langer Zeit kaserniert statt, ihre Organisation sei aber auch nach dem Ende der Kasernierung abgeschottet geblieben. Diese Sozialisation im &#8222;Polizeighetto&#8220; habe einen erheblichen Anteil an der Auspr\u00e4gung und Verfestigung gewalthafter Verhaltensmuster.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn33\" name=\"fnB33\">[34]<\/a> Aus diesem Ansatz ergeben sich unmittelbar Forderungen nach \u00d6ffnung der Ausbildungsinstitutionen und nach ver\u00e4nderten Ausbildungsformen.<\/li>\n<li>Interne und externe Kontrolle der Polizei seien unzureichend. Weil illegale Gewalt weder disziplinarisch noch strafrechtlich geahndet werde, w\u00fcrde polizeilicher Gewalt im Alltag Vorschub geleistet. Je geringer die Wahrscheinlichkeit bestraft zu werden, desto mehr n\u00e4hmen \u00dcbergriffe zu.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn34\" name=\"fnB34\">[35]<\/a> Unter diesem Gesichtspunkt ist die &#8222;Kontrolle der Kontrolleure&#8220; der Schl\u00fcssel zu weniger Polizeigewalt. Gefordert werden daher neben sch\u00e4rferer Dienstaufsicht und konsequenterer Strafverfolgung<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn35\" name=\"fnB35\">[36]<\/a> Polizeibeauftragte, generell (externe) Beschwerdeinstanzen<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn36\" name=\"fnB36\">[37]<\/a> und polizeiinterne Hilfsangebote f\u00fcr PolizistInnen, die die &#8222;Mauer des Schweigens&#8220; durchbrechen wollen.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn37\" name=\"fnB37\">[38]<\/a><\/li>\n<li>Die \u00dcberzeugungen der &#8222;cop culture&#8220; st\u00fcnden nicht im Widerspruch zur offiziellen Polizeiphilosophie, sondern erg\u00e4ben sich aus dieser. Der Bezug auf die Aufrechterhaltung der bestehenden Ordnung, auf deren Verteidigung gegen Normbrecher und St\u00f6rer, die Drohung mit und der Einsatz von Gewalt seien Merkmale jeder Polizei. \u00dcbergriffe seien deshalb kein Unfall, sondern Folge des normalen Funktionierens der Institution Polizei.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Auf den zuletzt genannten Aspekt ist besonders deutlich im Zusammenhang mit den \u00dcbergriffen auf ethnische Minderheiten hingewiesen worden. Diskriminierende Praktiken seien im Polizeialltag jenseits von \u00dcbergriffen weit verbreitet; es gebe eine &#8222;institutionelle Diskriminierung&#8220;.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn38\" name=\"fnB38\">[39]<\/a> Als prominentestes Beispiel wird die Kategorie der &#8222;Nichtdeutschen Tatverd\u00e4chtigen&#8220; in der polizeilichen Kriminalstatistik genannt, die regelm\u00e4\u00dfig die Diskussion um &#8222;Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t&#8220; anfache. Aber auch die Ausrichtung der Polizeiorganisation an ethnischen Kriterien (etwa Ermittlungsgruppe &#8222;Russenmafia&#8220;) und die polizeilichen Beschreibungen einzelner Delikte (&#8222;vietnamesische Zigarettenh\u00e4ndler&#8220;) produzierten ein institutionelles Klima, das zu \u00dcbergriffen beitrage.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn39\" name=\"fnB39\">[40]<\/a> Generalisierende Annahmen \u00fcber die Kriminalit\u00e4t bestimmter Gruppen f\u00fchrten zu Organisationsformen, in denen rassistische Stereotypen wirksam werden k\u00f6nnten, die wiederum durch die polizeilichen Arbeitsstrukturen reproduziert w\u00fcrden.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn40\" name=\"fnB40\">[41]<\/a><\/p>\n<p>Ma\u00dfnahmen gegen \u00dcbergriffe m\u00fcssen nach dieser Argumentation bei den diskriminierenden Praktiken des legalen Polizeialltags einsetzen: Verzicht auf die kriminologisch wertlose Angabe der Staatsangeh\u00f6rigkeit, Aufgabe ethnischer Verdachtsch\u00f6pfungsstrategien, keine (generalisierten) polizeilichen Feindbilderkl\u00e4rungen. Die hinter den Feindbild- und Bek\u00e4mpfungsszenarien stehende Vorstellung von der Frontstellung der Polizei, die Recht und Ordnung gegen Kriminalit\u00e4t und mit ihr verbundene Formen abweichenden Verhaltens verteidige (&#8222;us versus them&#8220;), ist jedoch ein zentraler Baustein polizeilichen Selbstverst\u00e4ndnisses &#8211; nicht nur der M\u00e4nner (und Frauen) an der &#8222;Front&#8220;, sondern auch der Polizeif\u00fchrungen. Wer auf diese dichotomische Stilisierung verzichten wollte, w\u00fcrde nicht nur die polizeiliche Subkultur in Frage stellen, sondern auch die weitreichenden &#8222;Bek\u00e4mpfungsauftr\u00e4ge&#8220; an die Polizei.<\/p>\n<h4>\u00dcbergriffe und Politik<\/h4>\n<p>Weder die polizeilichen Selbstbeschreibungen noch die jeweils als besonders gef\u00e4hrlich thematisierten (Kriminalit\u00e4ts-)Gefahren finden in einem politikfreien Raum statt. Betrachtet man die Zusammenh\u00e4nge von den bekanntgewordenen \u00dcbergriffen aus, so zeigen sich vielmehr direkte Verbindungen zwischen den Opfern der Polizeigewalt und bewussten politischen Entscheidungen. An zwei Beispielen wird die politische Dimension der \u00dcbergriffe besonders deutlich:<\/p>\n<ul>\n<li>Im Zusammenhang mit dem &#8222;Hamburger Polizeiskandal&#8220; wird auf die gezielte Verdr\u00e4ngungspolitik hingewiesen, die der Hamburger Senat f\u00fcr das Bahnhofsgebiet beschlossen hatte: Der rigorosen Polizeipolitik gegen\u00fcber den Randgruppen verdankten nicht nur die ber\u00fcchtigten &#8222;E-Schichten&#8220; &#8211; gegen die sich besonders viele Vorw\u00fcrfe wegen \u00dcbergriffen richteten &#8211; ihre Gr\u00fcndung; sie habe zugleich ein Klima geschaffen, in dem Migranten, Kleindealer oder Drogenabh\u00e4ngige als Feinde der ganzen Stadt behandelt werden konnten.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn41\" name=\"fnB41\">[42]<\/a><\/li>\n<li>Auch die \u00dcbergriffe auf Ausl\u00e4nderInnen m\u00fcssten nicht allein im Zusammenhang mit den polizeilichen Verfolgungsstrategien gesehen werden, sondern mit den deutlich fremdenfeindlichen Impulsen, die von der Politik ausgingen &#8211; von der politisch instrumentalisierten &#8222;Ausl\u00e4nderkrimininalit\u00e4t&#8220; \u00fcber die Versch\u00e4rfungen des Ausl\u00e4nderrechts bis zur Asylrechtsdiskussion. So werde politisch das Feld vorbereitet, auf dem Ausl\u00e4nderInnen zum Objekt polizeilicher Willk\u00fcr w\u00fcrden. Verst\u00e4rkt durch die geringe Sanktionsgefahr k\u00f6nnten die polizeilichen T\u00e4ter von einem klammheimlichen Einverst\u00e4ndnis der &#8222;gro\u00dfen Politik&#8220; ausgehen.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn42\" name=\"fnB42\">[43]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die indirekte und die direkte Bedeutung politischer Entscheidungen f\u00fcr \u00dcbergriffe wird besonders an den sogenannten &#8222;verdachts- und ereignisunabh\u00e4ngigen Personenkontrollen&#8220; deutlich, die in den letzten Jahren in den meisten deutschen Polizeigesetzen verankert wurden und den Polizeien Raum f\u00fcr neue Kontrollstrategien geben. Da weder ein bestimmter Verdacht noch ein bestimmtes Verhalten die Personenkontrollen ausl\u00f6sen, bleiben den PolizistInnen nur \u00e4u\u00dferliche, sichtbare Merkmale von Personen. Neben der Kleidung, der Haartracht oder dem Fahrzeug, mit dem man unterwegs ist, ist die Hautfarbe und\/oder die ethnische Herkunft einer Person ein solches sichtbares Merkmal. Die wenigen bekannten Daten zeigen, dass Ausl\u00e4nderInnen von verdachtsunabh\u00e4ngigen Kontrollen erheblich h\u00e4ufiger als Deutsche betroffen sind.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn43\" name=\"fnB43\">[44]<\/a> Die &#8222;Schleierfahndung&#8220; passt sich deshalb in den von rassistischen Vorurteilen gepr\u00e4gten Kriminalit\u00e4tsdiskurs ein; durch die erh\u00f6hte Kontrolldichte best\u00e4tigt sie scheinbar die Verdachtsvermutung. D.h. gesellschaftlich werden die Kriminalit\u00e4tsgefahren durch Ausl\u00e4nderInnen best\u00e4tigt; und f\u00fcr die Polizei wird das bekannte Feindbild festgeschrieben.<\/p>\n<p>Neben diesen indirekten Wirkungen der verdachtsunabh\u00e4ngigen Kontrollen auf Polizei\u00fcbergriffe k\u00f6nnen die Kontrollen selbst bereits als \u00dcbergriff betrachtet werden. Denn dass Menschen unabh\u00e4ngig von ihren Handlungen kontrolliert werden, dass \u00e4u\u00dferes Erscheinen oder Hautfarbe dar\u00fcber entscheiden, wer von der Polizei kontrolliert wird oder nicht, widerspricht dem liberalen und demokratischen Staats- und Gesellschaftsverst\u00e4ndnis, demzufolge Eingriffe in Pers\u00f6nlichkeitsrechte an bestimmbare und bestimmte Voraussetzungen gebunden werden m\u00fcssen. Die Ungleichbehandlung verst\u00e4rkt gesellschaftlich vorhandene Diskriminierungen. Au\u00dferdem f\u00fchrt die &#8222;Schleierfahndung&#8220; das Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzip ad absurdum: Da es weder Verdacht noch Ereignis gibt, an dem der Eingriff der Personen\u00fcberpr\u00fcfung gemessen werden k\u00f6nnte, l\u00e4sst sich deren Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit nicht \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>In den angels\u00e4chsischen L\u00e4ndern werden die Folgen derartiger Kontrollen unter dem Stichwort &#8222;racial profiling&#8220; thematisiert. Wenn nicht deren Abschaffung gefordert wird, werden besondere Regularien zu ihrer Begrenzung und Kontrolle vorgeschlagen.<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fn44\" name=\"fnB44\">[45]<\/a> In Deutschland sind wir von derartigen Ma\u00dfnahmen (noch) weit entfernt. Die Politik hat hier, den von ihr selbst propagierten Bedrohungsszenarien folgend, ein weites Feld f\u00fcr Polizei\u00fcbergriffe er\u00f6ffnet. Die Widerspr\u00fcche zwischen der Verurteilung der &#8222;Schwarzen Schafe&#8220; und den eigenen Entscheidungen werden selten so offenkundig wie im Fall der Schleierfahndung.<\/p>\n<h4>Politik statt \u00dcbergriffe<\/h4>\n<p>Insgesamt wissen wir wenig \u00fcber das Ph\u00e4nomen &#8222;\u00dcbergriffe&#8220;. Die politisch Verantwortlichen machen keinerlei Anstrengungen, Licht in das Dunkel polizeilicher Gewaltanwendung zu bringen. Auf dem H\u00f6hepunkt der Vorw\u00fcrfe wegen ausl\u00e4nderfeindlicher \u00dcbergriffe durch deutsche Polizisten war der Innenministerkonferenz die Untersuchung &#8222;Polizei und Fremde&#8220; ganze 50.000 DM wert. Diese Form von symbolischer Wahrheitssuche ist wenig hilfreich und von den Finanziers wohl auch nicht ernst gemeint.<\/p>\n<p>Die aufgezeigten Wirkungen auf verschiedenen Ebenen, die sich leicht noch um den \u00f6ffentlichen Diskurs, um die \u00f6ffentliche und ver\u00f6ffentlichte Meinung, erweitern lie\u00dfe, d\u00fcrfen sicherlich nicht als linearer Zusammenhang verstanden werden. Denn dann w\u00e4re eher begr\u00fcndungsbed\u00fcrftig, warum PolizistInnen nicht misshandeln. Wer die Zusammenh\u00e4nge aufsp\u00fcren will, wird deshalb gut daran tun, die Vermittlungen zwischen den verschiedenen Ebene zu betrachten.<\/p>\n<p>Diesen Schwierigkeiten setzt sich die \u00f6ffentliche Diskussion in Deutschland regelm\u00e4\u00dfig nicht aus. \u00dcbergriffe werden als individuelles Problem wahrgenommen, oder sie dienen als Anlass, der Polizei neue Ressourcen zu erschlie\u00dfen. Je offizieller die Stellungnahmen, desto unbeschwerter werden die institutionellen und politischen Bez\u00fcge unterschlagen. Solange die politisch vorangetriebenen Entgrenzungen polizeilichen Handelns weiterhin ungebrochen in polizeiliche Bek\u00e4mpfungskonzepte umgesetzt werden, werden die Aus- und Fortbildungsbem\u00fchungen nur als zus\u00e4tzlicher Ballast f\u00fcr die allt\u00e4glichen Erfordernisse polizeilicher Praxis empfunden werden. Werden hingegen \u00dcbergriffe als Strukturproblem des Gewalt- und Zwangsapparates Polizei anerkannt, dann bedarf es Ver\u00e4nderungen auf allen genannten Ebenen. Dies setzt voraus, Auftrag und Zust\u00e4ndigkeit der Polizei zu begrenzen und polizeilich wie politisch auf Feindbilder zu verzichten.<\/p>\n<h5>Norbert P\u00fctter ist Redakteur von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB0\" name=\"fn0\">[1]<\/a> Gesetz \u00fcber den unmittelbaren Zwang durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) v. 10.3.1961, in: Bundesgesetzblatt Teil I, S. 165, \u00a7 4 I<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB1\" name=\"fn1\">[2]<\/a> Pioch, H.-H.: Gesetz \u00fcber den unmittelbaren Zwang (UZwG), K\u00f6ln, Berlin, Bonn, M\u00fcnchen 1962, S. 90; zur verfassungsrechtlichen Bedeutung des Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatzes s. Rachor, F.: Polizeihandeln, in: Lisken, H.; Denninger, E. (Hg.): Handbuch des Polizeirechts, M\u00fcnchen 1996, S. 225-441 (265)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB2\" name=\"fn2\">[3]<\/a> Nur dieser Umstand erm\u00f6glichte dem Bundesgerichtshof den Freispruch jener Polizisten, die vor laufenden Kameras und damit unbestreitbar den Journalisten Oliver Ne\u00df misshandelten, s. G\u00f6ssner, R.: Mi\u00dfhandlungsfall Oliver Ne\u00df. BGH-Freispruch f\u00fcr Polizeit\u00e4ter, in: Unbequem 1998, Nr. 36, S. 28f.<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB3\" name=\"fn3\">[4]<\/a> Reiss, A.: Police Brutality &#8211; Answers to Key Questions, in: Niederhoffer, A.; Blumberg, A.S. (eds.): The ambivalent force, Illinois 1976, pp. 33-342 (334)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB4\" name=\"fn4\">[5]<\/a> Herrnkind, M.: &#8222;Schwarze Schafe&#8220;, in: Unbequem 2000, Nr. 41, S. 37-49 (37)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB5\" name=\"fn5\">[6]<\/a> <a href=\"\/ausgabe\/62\/waffen.htm\">P\u00fctter, N.: Polizeilicher Schu\u00dfwaffengebrauch, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 62 (1\/1999), S. 41-51<\/a><br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB6\" name=\"fn6\">[7]<\/a> Diederichs, O.: Hilfe, Polizei &#8211; Ausw\u00fcchse oder System, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP; Diederichs, O. (Hg.): Hilfe, Polizei, Berlin 1995, S. 41-53<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB7\" name=\"fn7\">[8]<\/a> s. Heuer, H.J.: Fremdenfeindlich motivierte \u00dcbergriffe der Polizei: Strukturelles Problem oder individuelle \u00dcberforderung, in: Die Polizei 1999, H. 3, S. 72-79 (76)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB8\" name=\"fn8\">[9]<\/a> amnesty international (ai): Bundesrepublik Deutschland. Vorw\u00fcrfe \u00fcber Mi\u00dfhandlungen an ausl\u00e4ndischen Staatsb\u00fcrgern, London 1993; ai: Ausl\u00e4nder als Opfer. Polizeiliche Mi\u00dfhandlungen in der Bundesrepublik Deutschland, London 1995; ai: Bundesrepublik Deutschland. Vorw\u00fcrfe \u00fcber Mi\u00dfhandlungen an Ausl\u00e4ndern &#8211; aktuelle Entwicklungen seit Ver\u00f6ffentlichung des Berichts vom Mai 1995, London 1996; ai: Neue F\u00e4lle &#8211; altes Muster. Polizeiliche Mi\u00dfhandlungen in der Bundesrepublik Deutschland, London 1997; Aktion Courage e.V. &#8211; SOS Rassismus: Polizei\u00fcbergriffe gegen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, Bonn 1994, 1996 und 1999<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB9\" name=\"fn9\">[10]<\/a> Maier-Borst, M.: Die Berichte von amnesty international \u00fcber mutma\u00dfliche \u00dcbergriffe von Polizeibeamten in Deutschland, in: Die Polizei 1999, H. 3, S. 80-85 (80f.)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB10\" name=\"fn10\">[11]<\/a> Zusammengestellt nach den \u00dcbersichten bei: Kavanagh, J.: The Occurence of Violence in Police-Citizen Arrest Encounters, in: Criminal Justice Abstracts 1994, No. 6, pp. 319-330; Werkentin, F.: Warum pr\u00fcgeln Polizisten? \u00dcberlegungen und Thesen zu den Produktionsfaktoren polizeilicher Gewalt, Berlin 1990 (Ms.), S. 8f.; Ahlf, E.H.: Unethisches Polizeiverhalten &#8211; Neue Untersuchungen und Erkl\u00e4rungsans\u00e4tze, in: Die Polizei 1997, H. 6, S. 174-177 (175); AG Polizei und Rassismus der Antirassistischen Initiative: Hart aber herzlich? Thesen zu rassistisch motivierter Polizeigewalt, in: Zeitung antirassistischer Gruppen (ZAG) 1998, Nr. 28, S. 39-42<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB11\" name=\"fn11\">[12]<\/a> Lea, J.: Police racism: some theories and their policy implications, in: Matthews, R.; Young, J. (eds.): Confronting Crime, London 1986, pp. 145-165 (149); Proske, M.: Ethnische Diskriminierung durch die Polizei, in: Kriminologisches Journal 1998, H. 3, S. 162-188 (163)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB12\" name=\"fn12\">[13]<\/a> s. Jaschke, H.-G.: \u00d6ffentliche Sicherheit im Kulturkonflikt, Frankfurt, New York 1997, S. 191f.<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB13\" name=\"fn13\">[14]<\/a> so prototypisch der Pressesprecher der M\u00fcnchener Polizei zur Wies&#8217;n-Wache, in: Die Polizei 2000, H. 10, S. 279<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB14\" name=\"fn14\">[15]<\/a> Kniesel, M.; Behrendes, U.: Demonstrationen und Versammlungen, in: Kniesel, M.; Kube, E.; Murck, M. (Hg.): Handbuch f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte der Polizei, L\u00fcbeck 1996, S. 273-354 (346)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB15\" name=\"fn15\">[16]<\/a> s. exemplarisch: Sch\u00e4fer, H.: Identifikation mit dem gesetzlichen Auftrag und auftragswidrige Kameraderie, in: Der Kriminalist 1996, H. 5, S. 210-221 (219)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB16\" name=\"fn16\">[17]<\/a> Heuer a.a.O. (Fn. 8), S. 74<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB17\" name=\"fn17\">[18]<\/a> ebd., S. 78<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB18\" name=\"fn18\">[19]<\/a> Wieben, H.-J.: Illegale Gewalt durch Polizeibeamte &#8211; Erfahrungen aus der Praxis, in: Bundeskriminalamt (Hg.): Was ist Gewalt? &#8211; Auseinandersetzungen um einen Begriff, Bd. 3 (BKA-Forschungsreihe, Sonderband), Wiesbaden 1989, S. 303f. (304)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB19\" name=\"fn19\">[20]<\/a> Lea a.a.O. (Fn. 12), p. 150f.<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB20\" name=\"fn20\">[21]<\/a> Proske a.a.O. (Fn. 11), S. 178<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB21\" name=\"fn21\">[22]<\/a> Bornewasser, M.; Eckert, R.; Willems, H.: Die Polizei im Umgang mit Fremden &#8211; Problemlagen, Belastungssituationen und \u00dcbergriffe, in: Schriftenreihe der Polizei-F\u00fchrungsakademie 1996, H. 1-2, S. 9-162 (160f.)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB22\" name=\"fn22\">[23]<\/a> Wieben a.a.O. (Fn. 19), S. 304; Heuer a.a.O. (Fn. 8), S. 75: &#8222;Generierung polizeilicher Stre\u00dfresistenz in der Ausbildung&#8220;.<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB23\" name=\"fn23\">[24]<\/a> ebd., S. 78<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB24\" name=\"fn24\">[25]<\/a> Schwind, H.-D.: Zur &#8222;Mauer des Schweigens&#8220;. Gedanken zum sogenannten &#8222;Hamburger Polizeiskandal&#8220; aus kriminologischer Sicht, in: Kriminalistik 1996, H. 3, S. 161-167 (166f.)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB25\" name=\"fn25\">[26]<\/a> Proske a.a.O. (Fn. 12), S. 169<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB26\" name=\"fn26\">[27]<\/a> Reiss a.a.O. (Fn. 4), p. 340f.<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB27\" name=\"fn27\">[28]<\/a> Behr, R.: Funktion und Funktionalisierung von Schwarzen Schafen in der Polizei, in: Kriminologisches Journal 2000, H. 3, S. 219-229 (227)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB28\" name=\"fn28\">[29]<\/a> Skolnick, J.H.; Fyfe, J.J.: Above the Law. Police and the Excessive Use of Force, New York 1993, pp. 91ff.<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB29\" name=\"fn29\">[30]<\/a> Lea a.a.O. (Fn. 12), p. 154; Skolnick; Fyfe a.a.O. (Fn. 29), p. 92: &#8222;how working cops learn to see the world&#8220;.<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB30\" name=\"fn30\">[31]<\/a> Sch\u00e4fer a.a.O. (Fn. 16), S. 212<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB31\" name=\"fn31\">[32]<\/a> Behr a.a.O. (Fn. 28), S. 223<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB32\" name=\"fn32\">[33]<\/a> s. zusammenfassend: Behr, R.: Cop Culture. Der Alltag des Gewaltmonopols, Opladen 2000, S. 243f.<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB33\" name=\"fn33\">[34]<\/a> Werkentin a.a.O. (Fn. 11), S. 15<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB34\" name=\"fn34\">[35]<\/a> Knox, G.W.; Laske, D.; Doocy, J.H.: Beliefs about Police Brutality: A Study of African Americans, San Francisco 1991, p. 6<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB35\" name=\"fn35\">[36]<\/a> s. Schilling, R.: Straftaten durch Polizeibeamten &#8211; Zur Rolle der Staatsanwaltschaft, in: Polizei &#8211; heute 1996, H. 2, S. 41-46<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB36\" name=\"fn36\">[37]<\/a> <a href=\"\/ausgabe\/67\/goessner.htm\">S. den Beitrag von Rolf G\u00f6ssner in diesem Heft.<\/a><br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB37\" name=\"fn37\">[38]<\/a> Maibach, G.: Polizisten und Gewalt. Innenansichten aus dem Polizeialltag, Reinbek 1996, S. 194<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB38\" name=\"fn38\">[39]<\/a> Proske a.a.O. (Fn. 12), S. 182<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB39\" name=\"fn39\">[40]<\/a> s. AG Polizei und Rassismus der Antirassistischen Initiative a.a.O. (Fn. 11), S. 40<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB40\" name=\"fn40\">[41]<\/a> Lea a.a.O. (Fn. 12), S. 164<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB41\" name=\"fn41\">[42]<\/a> Mahr, M.: Polizei\u00fcbergriffe als &#8222;Strafe vor Ort&#8220;, in: M\u00fcller-Heidelberg, T.; Finckh, U.; Narr, W.-D. u.a. (Hg.): Grundrechte-Report. Zur Lage der B\u00fcrger- und Menschenrechte, Reinbek 1997, S. 41-45 (42)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB42\" name=\"fn42\">[43]<\/a> Rosen, A.; Steinkopf, D.: Diffamieren, kriminalisieren, abschieben. Zum Hintergrund rassistischer Polizei\u00fcbergriffe auf VietnamesInnen, in: Zeitung antirassistischer Gruppen (ZAG) 1996, Nr. 16, S. 14-16 (14); AG Antirassismus der Antirassistischen Initiative a.a.O. (Fn. 11)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB43\" name=\"fn43\">[44]<\/a> <a href=\"\/ausgabe\/65\/verdacht.htm\">Kant, M.: MigrantInnen im Netz der Schleierfahndung, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 65 (1\/2000), S. 29-35<\/a>; Herrnkind, M.: &#8222;Verdacht des Verdachtes&#8220;, in: Unbequem 2000, Nr. 41, S. 4-13<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/polizeiuebergriffe-polizeigewalt-als-ausnahme-und-regel\/#fnB44\" name=\"fn44\">[45]<\/a> amnesty international: United States of America: California &#8211; Update on Police Brutality, o.O. 1999 <a href=\"http:\/\/www.web.amnesty.org\/ai.nsf\/index\/AMR511501999\">(http:\/\/www.web.amnesty.org\/ai.nsf\/index\/AMR511501999)<\/a>, S. 1; s.a. Herrnkind a.a.O. (Fn. 44), S. 11f.<\/h6>\n<h3>Foto: Michael Kipp\/Umbruch Bildarchiv<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Norbert P\u00fctter Polizisten, die pr\u00fcgeln, B\u00fcrgerInnen verletzen, beleidigen: das sind die Bilder, die mit<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":11592,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,73],"tags":[694,1112,1136,1385],"class_list":["post-1728","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-067","tag-gewaltmonopol","tag-polizeigewalt","tag-polizeiuebergriffe","tag-straflosigkeit"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1728","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1728"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1728\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/11592"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1728"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1728"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1728"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}