{"id":1743,"date":"2000-12-09T21:56:16","date_gmt":"2000-12-09T21:56:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1743"},"modified":"2000-12-09T21:56:16","modified_gmt":"2000-12-09T21:56:16","slug":"die-hamburger-polizeikommission-tragfaehiges-modell-unabhaengiger-polizeikontrolle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1743","title":{"rendered":"Die Hamburger &#8222;Polizeikommission&#8220; &#8211; Tragf\u00e4higes Modell unabh\u00e4ngiger Polizeikontrolle?"},"content":{"rendered":"<h3>von Rolf G\u00f6ssner<\/h3>\n<p><b>Erstmalig in der Bundesrepublik wurde 1998 unter dem rot-gr\u00fcnen Senat der Freien und Hansestadt Hamburg eine spezielle au\u00dferparlamentarische Einrichtung zur Kontrolle der Polizei geschaffen. Es handelt sich zwar nicht um einen Polizeibeauftragten, wie ihn die Gr\u00fcn-Alternative Liste in der letzten Legislaturperiode noch gefordert hatte, sondern um eine Art Polizeikontroll-Kommission, die demgegen\u00fcber eine abgespeckte Aufgabengestaltung, aber vergleichbare Befugnisse aufzuweisen hat. Der Pferdefu\u00df ist allerdings, dass diese Kommission vom Innensenator berufen wird und lediglich aus ehrenamtlich t\u00e4tigen Personen zusammengesetzt ist.<\/b><\/p>\n<p>Die Hamburger Gr\u00fcn-Alternative Liste (GAL) hatte 1995 ein Gesetz zur Einf\u00fchrung eines\/r Polizeibeauftragten in die B\u00fcrgerschaft eingebracht. Dieses sah eine Art Mischmodell vor, in dem einem unabh\u00e4ngigen Polizeibeauftragten die Hauptrolle und einer Polizei-Kontroll-Kommission eine unterst\u00fctzende Rolle zugewiesen wurde. In der Kommission sollten unabh\u00e4ngige Fachleute\/WissenschaftlerInnen, VertreterInnen von Strafverteidiger- und Rechtsanwaltsvereinigungen, PolizeigewerkschafterInnen und sonstige Polizeirepr\u00e4sentantInnen sowie die Datenschutz-, Ausl\u00e4nder-, Frauen-, Drogen- und Behinderten-Beauftragten beteiligt sein.<a href=\"\/2000\/12\/09\/die-hamburger-polizeikommission-tragfaehiges-modell-unabhaengiger-polizeikontrolle\/#fn0\" name=\"fnB0\">[1]<\/a> Dieser Entwurf scheiterte jedoch an den damaligen Machtverh\u00e4ltnissen. Erst mit der rot-gr\u00fcnen Regierungskoalition konnte der Versuch unternommen werden, aus den gerade in Hamburg erkannten Kontrolldefiziten im Zusammenhang mit den dortigen Polizeiskandalen der vergangenen Jahre politische Konsequenzen zu ziehen: So schuf man einerseits eine zentrale polizeiinterne Ermittlungsgruppe (Dezernat Interne Ermittlungen D.I.E.), die sich &#8211; allerdings als &#8222;Teil des R\u00e4derwerks&#8220; &#8211; aller entsprechenden Vorf\u00e4lle annehmen und sie ermitteln soll. Andererseits wurde &#8211; neben den traditionellen Organen der justiziellen und parlamentarischen Kontrolle &#8211; eine Polizeikommission ins Leben gerufen, die als niedrigschwellige Anlauf- bzw. Beschwerdestelle sowohl f\u00fcr B\u00fcrgerInnen als auch f\u00fcr Polizeibedienstete konzipiert und mit besonderen Kontrollbefugnissen ausgestattet ist.<!--more--><\/p>\n<h4>Aufgaben der Polizeikommission<\/h4>\n<p>Die Einrichtung der Polizeikommission geht auf eine Empfehlung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses &#8222;Hamburger Polizei&#8220; aus dem Jahre 1996 zur\u00fcck. Dieser Ausschuss war seinerzeit eingesetzt worden, um gravierende Vorw\u00fcrfe &#8211; Polizei\u00fcbergriffe, Misshandlungen und Mobbing &#8211; gegen\u00fcber der Polizei zu untersuchen. Am 26.6.1998 trat das Gesetz \u00fcber die Polizeikommission in Kraft.<a href=\"\/2000\/12\/09\/die-hamburger-polizeikommission-tragfaehiges-modell-unabhaengiger-polizeikontrolle\/#fn1\" name=\"fnB1\">[2]<\/a> Zur Aufgabenstellung hei\u00dft es in \u00a7 2 Abs. 1: &#8222;Die Kommission hat die Aufgabe, interne Fehlentwicklungen und daraus folgende Gef\u00e4hrdungen der Einhaltung rechtsstaatlichen Verhaltens der Polizei zu erkennen und dar\u00fcber zu berichten.&#8220;<\/p>\n<p>In der Gesetzesbegr\u00fcndung wird ausgef\u00fchrt, dass es bei dieser Aufgabenbestimmung darum gehe, die durch den polizeilichen Strafverfolgungszwang (\u00a7 163 StPO Legalit\u00e4tsprinzip) beg\u00fcnstigte &#8222;Mauer des Schweigens&#8220; in der Polizei zu \u00fcberwinden, eine unvoreingenommene Pr\u00fcfung gemeldeter Vorf\u00e4lle ohne pers\u00f6nliche R\u00fccksichtnahme zu garantieren, den Schutz aussagewilliger PolizistInnen gegen Mobbing zu gew\u00e4hrleisten sowie eine fall\u00fcbergreifende Strukturanalyse als Fr\u00fchwarnsystem f\u00fcr Fehlentwicklungen vorzunehmen.<a href=\"\/2000\/12\/09\/die-hamburger-polizeikommission-tragfaehiges-modell-unabhaengiger-polizeikontrolle\/#fn2\" name=\"fnB2\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Aus dieser Aufgabenbestimmung wird ersichtlich, dass es nicht in erster Linie um die Aufarbeitung von Einzelf\u00e4llen parallel zu staatsanwaltschaftlichen oder disziplinarrechtlichen Ermittlungen geht, sondern vielmehr um einen Analyseauftrag, der sich auf die polizeilichen Strukturen und ihre Entwicklung bezieht. Dabei bilden die Einzelf\u00e4lle, die der Kommission von B\u00fcrgerInnen oder PolizeibeamtInnen pr\u00e4sentiert werden, das Material und die Anl\u00e4sse, um den strukturellen Hintergrund der Vorf\u00e4lle auszuleuchten und auf strukturelle M\u00e4ngel der traditionellen Kontrolle und Ahndung von polizeilichem Fehlverhalten aufmerksam zu machen.<\/p>\n<h4>Zusammensetzung, Rechte und Pflichten der Kommission<\/h4>\n<p>Die Kommission besteht aus drei ehrenamtlichen Mitgliedern, die vom Senat berufen werden. Erstmals berufen wurden 1998 die Rechtsanw\u00e4ltInnen Ingrid Soehring und Ralf Heine sowie der Kriminologe Fritz Sack. Nach den ersten zwei Jahren ist die Amtszeit dieser &#8222;Gr\u00fcndungsmitglieder&#8220; abgelaufen; inzwischen ernannte der Innensenator drei Neue: eine ehemalige Oberstaatsanw\u00e4ltin, eine Kriminologin und einen Soziologen von der F\u00fchrungsakademie der Bundeswehr. In der Gesch\u00e4ftsstelle bleiben der Kriminologe Werner Lehne und der Jurist Burkhard Kn\u00fctter. Die Kommission ist bei der Beh\u00f6rde f\u00fcr Inneres angebunden. Sie unterliegt nur der Dienst- und Rechtsaufsicht durch den Innensenator, nicht der Fachaufsicht. Ihre Unabh\u00e4ngigkeit wird gesetzlich garantiert.<\/p>\n<p>B\u00fcrgerInnen k\u00f6nnen sich mit ihren Anliegen direkt an die Kommission wenden, ebenfalls Polizeibedienstete &#8211; auch au\u00dferhalb des offiziellen Dienstweges. PolizistInnen, die sich zu diesem Schritt durchringen, sind durch ein gesetzlich verankertes Benachteiligungsverbot gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Die Kommission hat ein Recht auf Auskunft und Einsicht in alle Akten und Unterlagen aller Dienststellen der Polizei sowie das Recht auf unangemeldeten Zutritt zu allen Polizeidienststellen. Sie unterliegt ausdr\u00fccklich keinem Strafverfolgungszwang, kann aber dem Innensenator Einzelf\u00e4lle zur Pr\u00fcfung und weiteren Veranlassung vorlegen. Sie hat der B\u00fcrgerschaft einen j\u00e4hrlichen T\u00e4tigkeitsbericht vorzulegen, in dem sie ihre Erkenntnisse hinsichtlich institutioneller Missst\u00e4nde und struktureller Fehlentwicklungen darlegt.<\/p>\n<h4>Kommissionsberichte 1999 und 2000<\/h4>\n<p>Inzwischen liegen zwei Berichte aus den Jahren 1999 und 2000 vor. In beiden Jahren f\u00fchrten routinem\u00e4\u00dfig durchgef\u00fchrte Ermittlungsverfahren gegen PolizistInnen in den an die Kommission herangetragenen F\u00e4llen fast ausnahmslos zu folgenlosen Einstellungen. Das gilt auch f\u00fcr die anschlie\u00dfenden disziplinarischen \u00dcberpr\u00fcfungen. Die Kommission besch\u00e4ftigte sich im ersten Jahr mit 61 und im zweiten mit 70 Konfliktf\u00e4llen, die ihr zugetragen wurden (Beleidigungen, Freiheitsberaubung, K\u00f6rperverletzung im Amt, Hausfriedensbruch, unrechtm\u00e4\u00dfige Observationen, unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiges Verhalten); davon etwa 15 F\u00e4lle von PolizeibeamtInnen, die sich \u00fcber KollegInnen und Vorgesetzte beschwerten (u.a. wegen F\u00fchrungsproblemen, Mobbing, Benachteiligungen und sexueller Bel\u00e4stigung). Die jeweils rund 70 Kommissionsf\u00e4lle pro Jahr sind nur etwa 10% der in Hamburg bekannt werdenden F\u00e4lle von polizeilichem Fehlverhalten &#8211; insofern (noch) nicht gerade repr\u00e4sentativ. Eine systematische Auswertung aller in Hamburg registrierten Beschwerdef\u00e4lle durch die Kommission steht noch aus.<\/p>\n<p>In ihren Berichten machte die Kommission insbesondere auf strukturelle Probleme aufmerksam, die u.a. aus der polizeilichen &#8222;Herrschaft \u00fcber die Wirklichkeit&#8220; und aus der &#8222;Hierarchie der Glaubw\u00fcrdigkeit&#8220; resultierten, in der die Polizei aus Sicht der Justiz gegen\u00fcber &#8222;normalen&#8220; B\u00fcrgerInnen einen h\u00f6heren Rang einnehme. Die Kommission hat ihre wichtigsten Erkenntnisse nach eigener Aussage &#8222;h\u00e4ufig genug aus der Analyse von F\u00e4llen gewonnen, die ihr nur einmal begegnet sind.&#8220;<a href=\"\/2000\/12\/09\/die-hamburger-polizeikommission-tragfaehiges-modell-unabhaengiger-polizeikontrolle\/#fn3\" name=\"fnB3\">[4]<\/a> Nicht die Quantit\u00e4t sei entscheidend, sondern die in den F\u00e4llen erkennbaren strukturellen Defizite in Organisation und Handeln der Polizei. Der erste Bericht enth\u00e4lt Beispiele f\u00fcr einen auff\u00e4lligen polizeilichen Umgang mit Ausl\u00e4nderInnen sowie f\u00fcr mutma\u00dfliche Absprachen von Polizeizeugen, die &#8222;bis in Formulierungen hinein identisch ausfallen.&#8220; Auch im 2000er Bericht werden Strukturdefizite festgestellt: So untersuchte die Kommission einen t\u00f6dlichen Schuss des Mobilen Einsatzkommandos auf einen zu Unrecht als Dealer verd\u00e4chtigten B\u00fcrger, der nach Ansicht der Kommission h\u00e4tte vermieden werden k\u00f6nnen. Weitere Probleme: vermeidbare Leibesvisitationen, die in der Regel mit v\u00f6lliger Entkleidung und Durchsuchung von K\u00f6rper\u00f6ffnungen einhergehen, des weiteren: Verletzungen durch Handschellen und lange Festnahmedauer; sexuelle Bel\u00e4stigung und Mobbing in der Polizei. Die Kommission hat die Polizei dazu aufgerufen, die Anwendung von Polizeigewalt k\u00fcnftig auf ein &#8222;unvermeidbares Ma\u00df&#8220; zu beschr\u00e4nken und in angespannten Konfliktsituationen besonnen und angemessen zu agieren. Sie beklagt \u00dcbergriffe und Korpsgeist in der Polizei; auch von der Polizeif\u00fchrung w\u00fcrden Vorf\u00e4lle kaschiert, bagatellisiert und vertuscht. Die Kommission spricht sich u.a. daf\u00fcr aus, einen Fonds f\u00fcr freiwillige Entsch\u00e4digungszahlungen einzurichten, damit schwere, durch polizeiliches Verhalten verursachte k\u00f6rperliche Sch\u00e4den durch Schadensersatzzahlungen auch dann abgemildert werden k\u00f6nnen, wenn die Voraussetzungen f\u00fcr einen gesetzlichen Anspruch nicht gegeben sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein B\u00fcrger von der Polizei f\u00fcr einen Einbrecher gehalten, festgenommen und dabei schwer verletzt wird, weil dieser die Zivilpolizisten nicht als solche erkannte, sondern von einem \u00dcberfall ausging und sich entsprechend zur Wehr setzte (Fall aus dem ersten Bericht).<\/p>\n<h4>Zur Akzeptanz der Polizeikommission<\/h4>\n<p>Die Reaktionen auf die Kommissionsarbeit aus den Reihen der Polizei, so die ehemaligen Kommissionsmitglieder, bewegten sich zwischen gro\u00dfer Reserviertheit und deutlichen Vorurteilen und nicht selten hart an der Grenze zur Verweigerung der &#8222;Gesetzestreue&#8220;. Die Kommission sei wahrlich ein &#8222;hei\u00dfes Eisen&#8220;, res\u00fcmiert Fritz Sack, w\u00e4hrend die Hamburger CDU sie als einen &#8222;fleischgewordenen Ausdruck des Misstrauens gegen\u00fcber der Polizei&#8220; charakterisiert; seit Einrichtung dieser Kontrollinstanz stehe die Hamburger Polizei unter &#8222;Generalverdacht&#8220;. Die CDU m\u00f6chte die in ihren Augen &#8222;\u00fcberfl\u00fcssige, nutzlose und kostentr\u00e4chtige&#8220; Einrichtung am liebsten sofort aufl\u00f6sen und hat einen entsprechenden Antrag in die B\u00fcrgerschaft eingebracht. PolizeigewerkschafterInnen werfen der Kommission gar vor, sie arbeite mit &#8222;Diffamierungen und Unterstellungen ohne Beweis&#8220;. Den Kommissionsbericht wertete die Deutsche Polizeigewerkschaft als &#8222;infame Entgleisung&#8220; mit &#8222;Erkenntnissen fernab jeglicher Realit\u00e4t&#8220;. Und die &#8222;Bild&#8220;-Zeitung toppte die Kritik mit der Schlagzeile: &#8222;Rufmord an Polizisten.&#8220;<a href=\"\/2000\/12\/09\/die-hamburger-polizeikommission-tragfaehiges-modell-unabhaengiger-polizeikontrolle\/#fn4\" name=\"fnB4\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Von Polizeiseite wird immer wieder kritisiert, spezielle Kontroll-Institutionen stellten eine unbegr\u00fcndete Misstrauenserkl\u00e4rung gegen\u00fcber der Polizei und ihren Bediensteten dar.<a href=\"\/2000\/12\/09\/die-hamburger-polizeikommission-tragfaehiges-modell-unabhaengiger-polizeikontrolle\/#fn5\" name=\"fnB5\">[6]<\/a> Dem ist entgegenzuhalten, dass Demokratie, was staatliche Macht anbelangt, schlechthin von &#8222;Misstrauen&#8220; lebt. Weshalb sonst gibt es das Verfassungsprinzip der Gewaltenteilung und ein ganzes System von Kontrolleinrichtungen und -gremien? Schlie\u00dflich befindet sich jegliche staatliche Macht in der Gefahr, fehlgebraucht und missbraucht zu werden. Gerade die Polizei als staatliche Exekutivgewalt mit weitreichenden und tiefgreifenden Eingriffsbefugnissen muss sich einer intensiven und effektiven &#8211; unabh\u00e4ngigen &#8211; Kontrolle stellen.<\/p>\n<h4>Vorz\u00fcge und Nachteile der Kommissionsarbeit<\/h4>\n<p>Liberale Bef\u00fcrworter der Polizeikommission geraten bei diesem Dauerbeschuss leicht in die Defensive; und so versuchen sie, sich mit der Interpretation \u00fcber die Runden zu retten, eine effektive Kontrolle der Polizei sei schlie\u00dflich eine Ma\u00dfnahme des &#8222;Vertrauens im Verh\u00e4ltnis B\u00fcrger &#8211; Polizei&#8220; und daher auch im Interesse einer b\u00fcrgernahen Polizeiarbeit mit Dienstleistungsorientierung. \u00dcberhaupt verst\u00fcnden sich die Kommissionsmitglieder &#8222;nicht als &#8218;institutionalisiertes Misstrauen'&#8220;,<a href=\"\/2000\/12\/09\/die-hamburger-polizeikommission-tragfaehiges-modell-unabhaengiger-polizeikontrolle\/#fn6\" name=\"fnB6\">[7]<\/a> ihr Ziel sei keineswegs, einzelne Polizeibeamte oder gar Gruppen in der Aus\u00fcbung ihres Berufes zu verunsichern.<\/p>\n<p>Der Kommission ist uneingeschr\u00e4nkt zugute zu halten, dass sie ein St\u00fcck Transparenz hergestellt hat, die durch andere Institutionen offenbar nicht hergestellt werden kann. Fritz Sack sieht in der Kommission auch ein &#8222;Korrektiv&#8220; zu den permanenten polizeilichen Befugniserweiterungen der letzten Jahrzehnte, die zu ausufernden Eingriffskompetenzen gef\u00fchrt haben. Ein solches Korrektiv wird allerdings kaum in der Lage sein, die Probleme, die mit dieser Polizeientwicklung verbunden sind, auch nur ansatzweise zu kompensieren. Mit einer Polizeikontrollinstitution sollte keinesfalls eine zus\u00e4tzliche Legitimation f\u00fcr eine problematische Polizeientwicklung geschaffen werden. Ihre Einrichtung er\u00fcbrigt auch nicht die dringend notwendige Reform und Demokratisierung der Polizei sowie deren Aus- und Fortbildung &#8211; wozu die Kommission bereits konkrete Vorschl\u00e4ge gemacht hat.<\/p>\n<p>Was die Befugnisse der Kommission betrifft, so sind Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht sowie das Recht auf unangemeldeten Zutritt in die Polizeidienststellen absolutes Minimum einer solchen Institution. Seit ihrem Bestehen hat die Kommission erst in drei F\u00e4llen ihr Zutrittsrecht tats\u00e4chlich durchgesetzt, was bereits mittlere Aufst\u00e4nde bei den betroffenen Polizeidienststellen provozierte. Die Mitglieder der Polizeikommission beklagen, dass ihnen bei der notwendigen Einsicht in Akten der Staatsanwaltschaft immer wieder Schwierigkeiten bereitet worden seien. Hier m\u00fcsste eine neue gesetzliche Regelung zur Kl\u00e4rung des Einsichtsrechts der Kommission in Ermittlungsakten geschaffen werden, weil das ihr gesetzlich zugestandene Akteneinsichtsrecht nur Polizeiakten, nicht aber staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten betrifft. Um die Arbeitsf\u00e4higkeit der Polizeikommission zu gew\u00e4hrleisten, hat der Senat inzwischen den Entwurf eines \u00c4nderungsgesetzes in die Hamburger B\u00fcrgerschaft eingebracht, mit dem die Befugnis zur Akteneinsicht auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft ausgedehnt werden soll.<a href=\"\/2000\/12\/09\/die-hamburger-polizeikommission-tragfaehiges-modell-unabhaengiger-polizeikontrolle\/#fn7\" name=\"fnB7\">[8]<\/a> Danach soll die Kommission auch nicht mehr ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht im Einzelfall darlegen m\u00fcssen. Die Einsicht soll jedoch (vor\u00fcbergehend) versagt werden d\u00fcrfen, &#8222;soweit der Untersuchungszweck gef\u00e4hrdet erscheint oder durch sie das Verfahren erheblich verz\u00f6gert w\u00fcrde.&#8220; Im \u00fcbrigen soll die Kommission neben dem unmittelbaren Akteneinsichtsrecht ein Recht zur Besichtigung amtlicher Beweisst\u00fccke erhalten. Nur durch die unmittelbare Einsichtnahme in die vollst\u00e4ndigen Akten und Beweismittel k\u00f6nnten, so die Begr\u00fcndung, &#8222;Widerspr\u00fcche im Akteninhalt oder die l\u00fcckenhafte Dokumentation polizeilicher Ma\u00dfnahmen&#8220; als Indizien f\u00fcr Fehlentwicklungen ausfindig gemacht werden.<\/p>\n<p>Die Berufung der Kommission durch die Exekutive, also durch den Hamburger Innensenator, ist im Hinblick auf die Unabh\u00e4ngigkeit jedoch ebenso problematisch wie die Anbindung an die Innenbeh\u00f6rde. Zwar werden der Kommission unabh\u00e4ngige Arbeitsm\u00f6glichkeiten gesetzlich zugesichert, zwar ist sie nicht der Fachaufsicht der Innenbeh\u00f6rde unterworfen; au\u00dferdem sind auch etliche Datenschutzbeauftragte an Innenministerien angebunden und k\u00f6nnen gleichwohl unabh\u00e4ngig arbeiten &#8211; doch sie werden wenigstens vom Parlament gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Weil die Kommission r\u00e4umlich beim Senator f\u00fcr Inneres untergebracht ist, geraten s\u00e4mtliche BesucherInnen ins Visier der vor dem Beh\u00f6rdeneingang installierten Videokameras. KeinE PolizistIn, die\/der sich der Kommission offenbaren will, kann die Dienststelle unbemerkt betreten, zumal an der Pforte auch der Name erfragt wird. Letztlich wird damit nur eine Kontaktaufnahme au\u00dferhalb der Dienstr\u00e4ume m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Besonders negativ ist, dass die Kommissionsmitglieder ehrenamtlich arbeiten m\u00fcssen, was leicht auf Kosten der Kontinuit\u00e4t, Intensit\u00e4t und Professionalit\u00e4t gehen kann. So monierten die ehemaligen Kommissionsmitglieder, dass die anfallende Arbeit ehrenamtlich nicht zu bew\u00e4ltigen sei; die neuen Mitglieder h\u00e4tten regelrecht &#8222;zum Jagen getragen&#8220; werden m\u00fcssen, diese &#8222;nicht besonders reizvolle Aufgabe&#8220; zu \u00fcbernehmen. F\u00fcr Fritz Sack ist die Ehrenamtlichkeit Ausdruck einer gewissen Geringsch\u00e4tzung der Institution. Auch die Ausstattung ist nicht angemessen: Nur ein kleiner wissenschaftlicher Stab ist gew\u00e4hrleistet, die finanziellen Ressourcen f\u00fcr Aufwandsentsch\u00e4digungen und Sachmittel belaufen sich j\u00e4hrlich auf gerade 400.000 DM. Mit einer so mangelhaften Ausstattung kann selbst ein guter Ansatz zunichte gemacht werden oder verkommt m\u00f6glicherweise zu einem Akt symbolischer Politik.<\/p>\n<p>Wohl der Ehrenamtlichkeit geschuldet ist, dass die Kommission abwartet, bis F\u00e4lle an sie herangetragen werden. Von sich aus ging sie bisher weder zu sozialen Brennpunkten, etwa zur Drogenszene am Hauptbahnhof oder ins Schanzenviertel, noch zu Betroffenen- und B\u00fcrgerinitiativen, um deren Erfahrungen mit der Polizei zu eruieren und \u00fcber die Kommission und ihre Arbeit vor Ort aufzukl\u00e4ren. Hier f\u00e4nden sich Betroffene mit viel Polizeierfahrung, aber geringer Beschwerdemacht, die m\u00f6glicherweise von der Existenz der Kommission nichts wissen oder aber eine Kontaktaufnahme scheuen. Die Kontrolle von Polizeihandeln ist kein B\u00fcrokratenjob, der allein vom Schreibtisch aus zu erledigen w\u00e4re. Und er braucht Vertrauen, wahrlich nicht nur von Seiten der Polizei (bei der die Kommission \u00f6fter zur Vertrauensbildung angetreten ist), sondern ganz besonders von denjenigen, die am meisten unter polizeilichen Eins\u00e4tzen, Griffen und Schikanen zu leiden haben.<\/p>\n<p><i>Gesch\u00e4ftsstelle der Polizeikommission, Johanniswall 4, 20095 Hamburg<\/i><br \/>\n<i>Tel.: (040) 309 689-10, -30, -50 \u00b7 Fax: (040) 309 689-20<\/i><br \/>\n<i>Polizeikommission@bfi-a.Hamburg.de \u00b7 <a href=\"http:\/\/www.hamburg.de\/Behoerden\/PK\"> http:\/\/www.hamburg.de\/Behoerden\/PK<\/a><\/i><\/p>\n<h5>Dr. Rolf G\u00f6ssner ist Rechtsanwalt, Publizist und rechtspolitischer Berater der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen im Nieders\u00e4chsischen Landtag. Er verfasste den GAL-Gesetzentwurf zum unabh\u00e4ngigen Polizeibeauftragten (1995). Sein neuestes Buch: \u00bbBig Brother\u00ab &amp; Co. &#8211; Der moderne \u00dcberwachungsstaat in der Informationsgesellschaft, Konkret Literatur Verlag, Hamburg 2000 (ca. 200 S., 32 DM).<\/h5>\n<h6><a href=\"\/2000\/12\/09\/die-hamburger-polizeikommission-tragfaehiges-modell-unabhaengiger-polizeikontrolle\/#fnB0\" name=\"fn0\">[1]<\/a> vgl. G\u00f6ssner, R.: Neue Kontrolleure braucht das Land, in: vorg\u00e4nge 1997, H. 4, S. 26-30<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/die-hamburger-polizeikommission-tragfaehiges-modell-unabhaengiger-polizeikontrolle\/#fnB1\" name=\"fn1\">[2]<\/a> Hamburger Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 20 v. 24.6.1998, S. 93f.<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/die-hamburger-polizeikommission-tragfaehiges-modell-unabhaengiger-polizeikontrolle\/#fnB2\" name=\"fn2\">[3]<\/a> Hamburgische B\u00fcrgerschaft, Drs. 16\/683 v. 21.4.1998, S. 4<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/die-hamburger-polizeikommission-tragfaehiges-modell-unabhaengiger-polizeikontrolle\/#fnB3\" name=\"fn3\">[4]<\/a> Freie und Hansestadt Hamburg, Polizeikommission: Jahresbericht 2000, Hamburg Oktober 2000, S. 42<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/die-hamburger-polizeikommission-tragfaehiges-modell-unabhaengiger-polizeikontrolle\/#fnB4\" name=\"fn4\">[5]<\/a> Die Welt und Bild-Zeitung v. 23.11.2000<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/die-hamburger-polizeikommission-tragfaehiges-modell-unabhaengiger-polizeikontrolle\/#fnB5\" name=\"fn5\">[6]<\/a> vgl. Greiner, A.: Ben\u00f6tigt die Polizei besondere Kontrolleure?, in: Die Polizei 2000, H. 4, S. 102<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/die-hamburger-polizeikommission-tragfaehiges-modell-unabhaengiger-polizeikontrolle\/#fnB6\" name=\"fn6\">[7]<\/a> Hamburg, Polizeikommission: Pressemitteilung v. 9.12.1999<br \/>\n<a href=\"\/2000\/12\/09\/die-hamburger-polizeikommission-tragfaehiges-modell-unabhaengiger-polizeikontrolle\/#fnB7\" name=\"fn7\">[8]<\/a> Hamburgische B\u00fcrgerschaft, Drs. 16\/4775 v. 12.9.2000<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Rolf G\u00f6ssner Erstmalig in der Bundesrepublik wurde 1998 unter dem rot-gr\u00fcnen Senat der Freien<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,73],"tags":[736,861,1116,1381],"class_list":["post-1743","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-067","tag-hamburg","tag-kontrolle-der-polizei","tag-polizeikommission","tag-stpo"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1743","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1743"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1743\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1743"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1743"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1743"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}