{"id":1765,"date":"2000-12-09T22:05:59","date_gmt":"2000-12-09T22:05:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1765"},"modified":"2000-12-09T22:05:59","modified_gmt":"2000-12-09T22:05:59","slug":"stabilitaetspakt-fuer-suedosteuropa-polizeihilfe-mit-abhaengigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1765","title":{"rendered":"Stabilit\u00e4tspakt f\u00fcr S\u00fcdosteuropa &#8211; Polizeihilfe mit Abh\u00e4ngigen"},"content":{"rendered":"<h3>von Anastassia Tsoukala<\/h3>\n<p><b>Der im Juni 1999 in K\u00f6ln unterzeichnete sogenannte Balkan-Stabilit\u00e4tspakt ist nicht nur das Dach f\u00fcr diverse Wirtschaftshilfsprogramme, sondern auch f\u00fcr Initiativen der Polizeikooperation zwischen den Staaten der Region und mit denen des &#8222;Westens&#8220;. Zentraler Punkt dieser Zusammenarbeit ist wie \u00fcblich die Bek\u00e4mpfung organisierter Kriminalit\u00e4t und der illegalen Einwanderung. Dass die Machtverh\u00e4ltnisse zwischen den Helfenden und den Hilfsempf\u00e4ngern ungleich sind, versteht sich dabei von selbst.<a href=\"\/2000\/12\/09\/stabilitaetspakt-fuer-suedosteuropa-polizeihilfe-mit-abhaengigen\/#fn0\" name=\"fnB0\">[1]<\/a><\/b><\/p>\n<p>Die Notwendigkeit einer st\u00e4rkeren regionalen Kooperation war zwar schon Thema einer Au\u00dfenministerkonferenz von sechs Balkan-Staaten in Belgrad 1988 gewesen. Erst mit dem Ende der Blockkonfrontation aber entwickelte sich eine Reihe von Initiativen zur F\u00f6rderung der Stabilit\u00e4t, Sicherheit und des wirtschaftlichen Wohlstandes der Region. In den fr\u00fchen 90er Jahren traten mehrere Balkanstaaten breiter angelegten regionalen Kooperationsstrukturen bei, etwa der Mitteleurop\u00e4ischen Initiative oder der Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation. Nach dem Vertrag von Dayton 1995 wurden weitere regionale Kooperationsforen lanciert &#8211; wie der Royaumont-Prozess desselben Jahres unter der \u00c4gide der OSZE oder die S\u00fcdost-Europ\u00e4ische Kooperationsinitiative, die regionale Kooperation und Integration der Balkan-Staaten in den europ\u00e4ischen Zusammenhang f\u00f6rdern sollte.<!--more--><\/p>\n<p>Die j\u00fcngste dieser Strukturen ist der Stabilit\u00e4tspakt f\u00fcr S\u00fcdosteuropa, der sogenannte Balkan-Stabilit\u00e4tspakt, dem neben den Staaten der Region (au\u00dfer der BR Jugoslawien) sowie Russland und der T\u00fcrkei die 15 EU-Staaten, die EU-Kommission, der Europarat sowie der jeweilige Pr\u00e4sident der OSZE angeh\u00f6ren. Unterst\u00fctzt wird der Pakt u.a. von der UNO und dem UN-Hochkommissar f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge, der NATO und der Weltbank. Der Pakt und seine Arbeitsgruppen sollen den Beteiligten einen Rahmen f\u00fcr die Erreichung gemeinsamer Ziele geben &#8211; im Bereich Menschenrechte und Demokratisierung, insbesondere im Hinblick auf Minderheiten (AG I), der wirtschaftlichen Entwicklung und Restrukturierung (AG II) sowie der inneren und \u00e4u\u00dferen Sicherheit (AG III).<\/p>\n<p>F\u00fcr eine Bewertung von Ergebnissen ist es noch zu fr\u00fch. Fest steht jedoch schon jetzt, dass hier nicht ein neues Kooperationsnetz aufgebaut wird, sondern die bereits bestehenden gef\u00f6rdert, neu strukturiert und koordiniert werden sollen. Auch im Bereich der inneren Sicherheit gibt es keine einheitliche Struktur, sondern eine Vielzahl von Projekten regionaler, multilateraler oder bilateraler Art, die sich im wesentlichen mit der Bek\u00e4mpfung von organisierter Kriminalit\u00e4t, Korruption und illegaler Einwanderung besch\u00e4ftigen. Im Rahmen des Paktes ist daf\u00fcr vor allem die erste Unterarbeitsgruppe der AG III zust\u00e4ndig.<\/p>\n<h4>Die Unterarbeitsgruppe Justiz und Inneres<\/h4>\n<p>Die Unterarbeitsgruppe hat drei Arbeitsbereiche und entsprechende Ziele f\u00fcr priorit\u00e4r erkl\u00e4rt. Das ist zun\u00e4chst die Bek\u00e4mpfung von Korruption, organisierter Kriminalit\u00e4t, Terrorismus und allen Formen illegaler Aktivit\u00e4ten. In diesem Bereich soll eine Globalstrategie umgesetzt werden, die sich auf Hilfen rechtlicher, institutioneller und technischer Art st\u00fctzt. Strafrechtsreformen sollen durchgef\u00fchrt, die Justiz- und Rechtssysteme untereinander harmonisiert und an Bestimmungen des internationalen Rechts angepasst werden. Die Kooperation zwischen den Polizeien der Region und mit den Polizeien westlicher Staaten wird verst\u00e4rkt. Die Polizeibeh\u00f6rden werden zum Austausch von Informationen und Erkenntnissen ermutigt. Ein gemeinsames Datensystem analog zum Schengener Informationssystem wird aufgebaut. Die beteiligten Staaten werden aufgefordert, mit Europol zusammenzuarbeiten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Aus- und Weiterbildung der Polizeien vor Ort.<\/p>\n<p>Zentrale Punkte im Bereich Asyl und Migration sind die Verbesserung der Grenzkontrollen, die Professionalisierung der f\u00fcr diese Kontrollen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden sowie die Aufnahme eines Dialogs \u00fcber die in Sachen Grenzkontrollen zu verfolgende Politik. Die Unterarbeitsgruppe ber\u00e4t ferner \u00fcber R\u00fcck\u00fcbernahmemodalit\u00e4ten im Falle eines Exodus der Bev\u00f6lkerung sowie \u00fcber die Ausbildung von Kadern zur Bew\u00e4ltigung einer Reihe von neuen Problemen, die sich aus den j\u00fcngsten Konflikten in der Region ergeben (Schlepper, Prostitution, Bettler).<\/p>\n<p>Eine erfolgreiche Korruptions- und OK-Bek\u00e4mpfung kann sich nicht allein auf Polizeien von au\u00dferhalb st\u00fctzen. Die Ausbildung der Polizeien der Region wurde daher schnell zur zentralen politischen Frage erhoben. Dabei werden drei Ziele angestrebt: Erstens soll die Verfolgung schwerer Straftaten verbessert werden. Zweitens versteht man die Ausbildung als einen Beitrag zur Demokratisierung der Institutionen und zum Aufbau rechtsstaatlicher Verh\u00e4ltnisse. Drittens soll die dominante Rolle des Milit\u00e4rs, das in den meisten Staaten der Region auch in den Fragen der inneren Ordnungserhaltung tonangebend ist, geschw\u00e4cht und das Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnis zwischen Milit\u00e4r und Polizei ausgeglichen werden.<\/p>\n<p>In einer ersten Phase ist die Bildung eines Southeast European Staff College vorgesehen, das mit der Ausbildung einer speziellen Polizeieinheit beauftragt ist. Das College setzt die lange Serie vergleichbarer Initiativen fort, die vor allem im Zusammenhang der OK-Bek\u00e4mpfung auf dem Balkan gestartet wurden. Beispiele daf\u00fcr sind die Ausbildungshilfen des deutschen Bundeskriminalamts und britischer Polizeien, die International Police Task Force der Vereinten Nationen, die von Italien gef\u00fchrte Multinational Specialist Unit, das von der EU gesponsorte Programm des Customs and Fiscal Assistance Office, die Entsendung von US-Experten zum Aufbau der Polizei in Bosnien und im Kosovo etc.<\/p>\n<p>Die meisten dieser Ma\u00dfnahmen blieben erfolglos. Selbst im Rahmen des Paktes sind sie noch kaum koordiniert. Zwar wurden Korruption und organisierte Kriminalit\u00e4t als Hindernis f\u00fcr die notwendigen politischen und wirtschaftlichen Reformen identifiziert, die darauf abzielenden Initiativen leiden aber unter knappen Finanzen und \u00fcberlagern sich h\u00e4ufig. Hinzu kommt, dass Bandenchefs vielfach von den alten Geheimdiensten und nationalistischen Politikern protegiert werden.<\/p>\n<h4>Die Southeast European Co-operation Initiative (SECI)<\/h4>\n<p>\u00c4hnliches gilt im Falle der SECI, einer Initiative die im Dezember 1996 von den USA lanciert wurde mit dem Ziel die regionale Kooperation im wirtschaftlichen und \u00f6kologischen Bereich zu st\u00e4rken und die Integration der Balkanstaaten in die europ\u00e4ischen Strukturen zu erleichtern.<\/p>\n<p>Auch diese Initiative befasst sich mit Aspekten der Inneren Sicherheit. In der Frage der Grenzkontrollen und des Grenz\u00fcbertritts ist Griechenland der gastgebende Staat. Im Rahmen der SECI wurde eine Gruppe von Zoll- und Grenzpolizeibeamten mit der Aus- und Weiterbildung der jeweiligen Beh\u00f6rden der interessierten Staaten beauftragt. Rum\u00e4nien hat 1998 als erster Staat solche Hilfen nachgefragt. Reformen sollen die Organisation der Polizei- und Zollbeh\u00f6rden verbessern. Als effizientestes Mittel zur Eind\u00e4mmung der Korruption wurden Gehaltserh\u00f6hungen vorgeschlagen.<\/p>\n<p>Auch die im Rahmen der SECI unternommenen Anstrengungen, die Ausbildung der Polizeien der Region zu verbessern, blieben weitgehend erfolglos. Die EU-Staaten beteiligen sich &#8211; mit Ausnahme Griechenlands &#8211; nur z\u00f6gerlich. Offenbar w\u00fcnschen die Regierungen keine volle Integration in eine Initiative, die exklusiv von den USA lanciert wurde, und ziehen es vor, eigene Projekte f\u00fcr eine Polizeiakademie auszuarbeiten.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der Bek\u00e4mpfung von Korruption und grenz\u00fcberschreitender Kriminalit\u00e4t verabschiedete man auf einem Treffen in Bukarest im Juni 1998 ein &#8222;Memorandum of Understanding&#8220;, das den Akzent auf die Zusammenarbeit bei der Sammlung, Auswertung und den Austausch von Informationen legt. Die rum\u00e4nische Regierung schlug die Bildung eines Zentrums in Bukarest vor, in dem Verbindungsbeamte aller beteiligten Staaten zusammenarbeiten sollen. Mit Hilfe eines gemeinsamen Informationssystems will man die Aktivit\u00e4ten der Grenzkontrollbeh\u00f6rden koordinieren. Interpol ist an diesem Projekt stark interessiert und hat der SECI seine Mitarbeit angeboten.<\/p>\n<p>Im Mai 1999 wurde in Bukarest eine Vereinbarung \u00fcber die Zusammenarbeit bei der Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung grenz\u00fcberschreitender Kriminalit\u00e4t unterzeichnet. Diese sieht in Artikel 13 die Bildung des gemeinhin als Crime Centre bezeichneten regionalen Zentrums der SECI vor. Nachdem die Vereinbarung am 1. Februar 2000 in Kraft trat, nimmt das Centre St\u00fcck f\u00fcr St\u00fcck seine Arbeit auf. Einzelne Abteilungen sollen sich u.a. mit der Bek\u00e4mpfung von Drogenhandel, Schlepperei und Menschenhandel, Zollbetrug, Fahrzeugdiebstahl etc. befassen. Die Ausweitung der Aktivit\u00e4ten des Centres soll ferner die Rechtshilfe und justizielle Kooperation zwischen den beteiligten Staaten verbessern helfen.<\/p>\n<p>Im Rahmen des Stabilit\u00e4tspaktes will auch die EU aktiv werden. In Empfehlung Nr. 24 sehen die Schlussfolgerungen des Europ\u00e4ischen Rats von Tampere (Oktober 1999) eine Vereinbarung zur verst\u00e4rkten Zusammenarbeit zwischen Griechenland und Italien gegen organisierte Kriminalit\u00e4t, &#8222;Schleuserkriminalit\u00e4t&#8220; und Menschenhandel rund um die Adria vor. Die erste Phase der Umsetzung beinhaltete ein Treffen der Chefs der wichtigsten italienischen, griechischen und albanischen Polizeikorps. In die zweite Phase fiel die Adriakonferenz vom 19.-21. Mai 2000. Ziel war auch hier eine verbesserte gemeinsame Bek\u00e4mpfung von organisierter Kriminalit\u00e4t, Schmuggel und illegaler Einwanderung.<\/p>\n<h4>Bilaterale Zusammenarbeit zwischen Italien und Albanien<\/h4>\n<p>Weil die meisten multilateralen Initiativen bisher erfolglos waren, tendieren die betroffenen EU-Staaten zu bilateralen L\u00f6sungen. So konzentriert sich Italien mit bilateralen und teilweise von der EU finanzierten Programmen auf Ausbildungshilfen f\u00fcr die Polizeien seiner Partnerstaaten auf dem Balkan (Albanien, Bulgarien, Mazedonien, Rum\u00e4nien, Montenegro). Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ausbildung scheint dabei auch f\u00fcr die polizeiliche Kooperation im engeren Sinne Fr\u00fcchte abzuwerfen.<\/p>\n<p>An der Kooperation mit Albanien beispielsweise, die sich auf eine Vielzahl von bilateralen Abkommen abst\u00fctzt, wirken die drei wichtigsten italienischen Polizeikorps mit (Polizia di Stato, Carabinieri, Guardia di Finanza). Sie dient in erster Linie der Verbesserung des Ausbildungsstandes der albanischen Polizeibeh\u00f6rden, bildet aber auch einen Rahmen f\u00fcr eine operationelle Kooperation. Die Guardia di Finanza etwa ist in f\u00fcnf verschiedenen &#8222;Missionen&#8220; engagiert, die zum Teil unter der \u00c4gide der EU und der Westeurop\u00e4ischen Union abgewickelt werden. Insgesamt 132 BeamtInnen und zw\u00f6lf Schiffe werden dabei in Albanien eingesetzt: Die bilaterale Mission f\u00fcr innenpolitische Angelegenheiten zielt auf die Reorganisation der albanischen Polizeien und die Koordination von Operationen. Die bilaterale finanzpolitische Mission beinhaltet ein Ausbildungsprogramm f\u00fcr den albanischen Zoll. Die CAM (Customs Assistance Mission) und die CAM-Sea &#8211; beide unter der \u00c4gide der EU-Kommission &#8211; dienen der Reorganisation des albanischen Zolls und seiner rechtlichen Grundlagen. Neben direkten Unterst\u00fctzungen gibt es auch hier Ausbildungshilfen und zwar in Sachen Waren- und Personenkontrolle. Die f\u00fcnfte Mission MAPE (Multinational Advisory Police Element) soll zur Reorganisation des Innenministeriums und insbesondere der Abteilung &#8222;Nationale Sicherheit&#8220; beitragen.<br \/>\nDiese enge Kooperation hat auch Auswirkungen auf die Seegrenzkontrollen Italiens, insbesondere im Kanal von Otranto, der sich seit der zweiten H\u00e4lfte der 90er Jahre als besonders durchl\u00e4ssig f\u00fcr die Migration aus Albanien erwiesen hat. Sowohl die politischen Krisen Albaniens als auch der Kosovo-Konflikt haben die Zahl der Menschen wachsen lassen, die Nacht f\u00fcr Nacht das Meer \u00fcberqueren und illegal nach Italien einreisen. Das wachsende Kontrolldispositiv der italienischen Polizeien hat sich hiergegen als praktisch unwirksam erwiesen.<\/p>\n<p>Anders als 1993, als die Kontrolle der italienisch-slowenischen Grenze f\u00fcr zwei Jahre den Streitkr\u00e4ften \u00fcberantwortet wurde, hat die Regierung bisher keine milit\u00e4rische Hilfe f\u00fcr konkrete Operationen aufgeboten. Jedoch unterst\u00fctzt die Marine die Polizeidienste auch ohne besondere Anweisung. Im Rahmen ihrer regelm\u00e4\u00dfigen Patrouillen in den nationalen Gew\u00e4ssern kann sie immer auch eigentlich polizeiliche Aufgaben wahrnehmen &#8211; in diesem Fall die Bek\u00e4mpfung der illegalen Einwanderung. Ein Marinekommandant \u00fcbt dabei gerichtspolizeiliche Funktionen aus. Angesichts der gegenw\u00e4rtigen Welle der illegalen Einreisen auf dem Seeweg greift die Marine \u00f6fter ein und hat ihre n\u00e4chtlichen Patrouillen verst\u00e4rkt.<\/p>\n<p>Daneben werden auch die Polizeibeh\u00f6rden und insbesondere die Guardia di Finanza (GF) in wachsendem Ausma\u00df mobilisiert. Die GF stellt den gr\u00f6\u00dften Teil der bei der Seegrenzkontrolle eingesetzten BeamtInnen. Dass eine Finanzpolizei derart stark auf diesem Gebiet mitmischt, wird rechtlich dadurch legitimiert, dass die illegale Einwanderung als Bedrohung der sozialen und wirtschaftlichen Sicherheit, der milit\u00e4rischen Sicherheit (wegen der angeblichen Zusammenh\u00e4nge mit dem Waffenhandel) und der maritimen Sicherheit angesehen wird. Dar\u00fcber hinaus erlaubt ihr die Qualit\u00e4t ihrer Ausr\u00fcstung, unabh\u00e4ngig zu handeln. Die GF verf\u00fcgt \u00fcber 500 Schiffe s\u00e4mtlicher Gr\u00f6\u00dfen, die bewaffnet und mit Satelliten-Navigationssystemen ausgestattet sind, sowie \u00fcber Flugzeuge und Helikopter. Selbst\u00e4ndig ist sie auch auf dem informationellen Sektor, was jedoch nicht ausschlie\u00dft, dass sie zus\u00e4tzlich auf Informationen der Marine zur\u00fcckgreift.<\/p>\n<p>Dennoch hat die Mobilisierung milit\u00e4rischer und polizeilicher Einsatzkr\u00e4fte die Migration von der anderen Seite des Kanals von Otranto nicht stoppen k\u00f6nnen. Die italienischen Beh\u00f6rden bem\u00fchen sich daher, eine der Ursachen dieser Ineffizienz zu beheben, n\u00e4mlich das fast vollst\u00e4ndige Fehlen von Kontrollen auf der albanischen Seite und in albanischen Hoheitsgew\u00e4ssern, wo die italienische Polizei keinen Zugriff hatte. F\u00fcr letzteres Problem hat man j\u00fcngst im Zuge eines bilateralen Abkommens mit Albanien einen Ausweg gefunden. Aufgrund dieses Abkommens werden die italienischen Polizeien nun das Recht haben, albanische Hoheitsgew\u00e4sser zu patrouillieren einschlie\u00dflich der Befugnis zu Festnahmen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass neben der italienischen Besatzung mindestens ein albanischer Polizeibeamter an Bord ist.<\/p>\n<h4>Wo sind die Grenzen der Kooperation?<\/h4>\n<p>Diese extreme Form der Zusammenarbeit wirft nicht nur die Frage nach ihrer tats\u00e4chlichen Effizienz auf, sondern auch nach der dahinter stehenden Logik. Die verst\u00e4rkte Polizeikooperation zwischen Italien und Albanien hat sehr wohl Ergebnisse gezeitigt. Andererseits hat sie aber beispielsweise die Schmuggler dazu gezwungen, ihre Routen zu \u00e4ndern. Deren \u00dcberfahrten beginnen nun meist an der montenegrinischen statt an der albanischen K\u00fcste. Aufgrund dieser Verlagerung versuchen derzeit wiederum die wichtigsten italienischen Polizeikorps, ihre Kooperation mit Beh\u00f6rden Montenegros zu verst\u00e4rken. Diese Spirale macht offenkundig, dass der Erfolg selbst einer st\u00e4ndig ausgeweiteten polizeilichen Zusammenarbeit an Grenzen st\u00f6\u00dft. Bis wohin darf und kann sie gehen? Wie effizient kann sie wirklich sein, insbesondere wenn Montenegro anders als Albanien den italienischen Polizeibeh\u00f6rden nicht jene exekutiven Befugnisse einr\u00e4umen will, die seine Souver\u00e4nit\u00e4t in Frage stellen?<\/p>\n<p>Fraglich bleibt andererseits auch, ob Montenegro angesichts der derzeitigen Situation auf dem Balkan dem italienischen Druck wird standhalten k\u00f6nnen, vor allem weil es damit riskiert, von den finanziellen und politischen Unterst\u00fctzungen der EU abgeschnitten zu werden. Welchen Interessen dient eine Polizeikooperation, die es zul\u00e4sst, dass sich die Einflusszonen bestimmter EU-Staaten immer weiter ausdehnen und die Balkanstaaten zu regelrechten Protektoraten werden?<\/p>\n<h5>Anastassia Tsoukala lehrt an der Universit\u00e9 Paris X &#8211; Nanterre und forscht am Centre d`Etudes sur les Conflits (Paris) und an der Panteion-Universit\u00e4t (Athen).<\/h5>\n<h6><a href=\"\/2000\/12\/09\/stabilitaetspakt-fuer-suedosteuropa-polizeihilfe-mit-abhaengigen\/#fnB0\" name=\"fn0\">[1]<\/a> Der Artikel ist die leicht gek\u00fcrzte Version eines Vortrages, den die Autorin im Mai an einem Seminar des Centre d&#8217;Etudes et de Recherches international in Paris gehalten hat.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Anastassia Tsoukala Der im Juni 1999 in K\u00f6ln unterzeichnete sogenannte Balkan-Stabilit\u00e4tspakt ist nicht nur<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,73],"tags":[273,532,818,1119,1269],"class_list":["post-1765","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-067","tag-balkan-stabilitaetspakt","tag-eu-innen-und-justizpolitik","tag-jugoslawien","tag-polizeikooperation","tag-seci"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1765","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1765"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1765\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1765"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1765"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1765"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}