{"id":17683,"date":"2017-03-10T17:26:35","date_gmt":"2017-03-10T17:26:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=17683"},"modified":"2017-03-10T17:26:35","modified_gmt":"2017-03-10T17:26:35","slug":"ausnahmezustand-in-frankreich-vom-notstand-zum-gewoehnlichen-bekaempfungsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=17683","title":{"rendered":"Ausnahmezustand in Frankreich &#8211; Vom Notstand zum \u201egew\u00f6hnlichen\u201c Bek\u00e4mpfungsrecht"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"CilipAutorIn\">von Fabien Jobard<\/h3>\n<p><strong>Die Anschl\u00e4ge von 2015 und 2016 waren die schlimmsten Massaker in Paris seit der Niederschlagung der Kommune im Jahre 1871. Durch den bis dato f\u00fcnfmal verl\u00e4ngerten Ausnahmezustand hat sich der harte Kurs der franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden gegen den Terror einerseits und gegen arabischen Protest andererseits noch einmal deutlich versch\u00e4rft.<\/strong><\/p>\n<p>Am 13. Juli 2016, einen Tag vor dem LKW-Attentat in Nizza, erkl\u00e4rte Justizminister Jean-Jaques Urvoas in einem Interview, der Ausnahmezustand werde Ende des Monats beendet. <!--more-->Er sei nicht mehr erforderlich, da mittlerweile auch ohne ihn alle notwendigen Mittel zur Terrorismusbek\u00e4mpfung vorhanden seien.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Die allgemeine Panik nach dem Anschlag sorgte indes daf\u00fcr, dass der Ausnahmezustand eine Woche sp\u00e4ter erneut verl\u00e4ngert wurde.<\/p>\n<p>Die Bemerkung des Ministers ist dennoch zutreffend. Er verwies auf das \u00fcppige rechtliche Anti-Terror-Instrumentarium, das in Frankreich seit 1986 geschaffen und im Juni 2016, also w\u00e4hrend des Ausnahmezustands, mit einem neuerlichen Gesetz erheblich erweitert wurde.<\/p>\n<p>Erstmals verh\u00e4ngt worden war der Ausnahmezustand nach den Attentaten von Saint-Denis und Paris in der Nacht zum 14. November 2015. Staatspr\u00e4sident Fran\u00e7ois Hollande st\u00fctzte sich dabei auf ein 1955, w\u00e4hrend des algerischen Befreiungskrieges erlassenes Gesetz. Da dieses den Ausnahmezustand auf h\u00f6chstens zw\u00f6lf Tage beschr\u00e4nkte, legte die Regierung dem Parlament in Windeseile einen Neuentwurf vor, der bereits am 20. November 2015 in Kraft trat (<em>Loi n\u00b02015-1501<\/em>). Nach Darstellung des Innenministeriums war dies das \u201eschnellste\u201c Gesetzgebungsverfahren seit Verk\u00fcndung der Verfassung 1958.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Bisher hat das Parlament dieses neue Notstandsgesetz vier Mal verl\u00e4ngert: im Februar und im Mai 2016 f\u00fcr jeweils drei Monate, im Juli 2016 f\u00fcr sechs Monate und im Dezember 2016 f\u00fcr sieben Monate, also bis zum 15. Juli 2017.<\/p>\n<p>Der Erlass des Pr\u00e4sidenten traf auf keinerlei Widerstand in der angesichts des Ausma\u00dfes der Anschl\u00e4ge erstarrten franz\u00f6sischen Gesellschaft, und im Parlament stimmten nur sehr wenige Abgeordnete gegen das Gesetz vom 20. November. Die folgenden Verl\u00e4ngerungsgesetze wurden nicht mehr nur mit der weiterhin bestehenden Bedrohung durch den Terrorismus legitimiert. Der Ausnahmezustand m\u00fcsse aufrechterhalten werden, \u201ebis wir mit Daesh fertig sind\u201c, erkl\u00e4rte Premierminister Manuel Valls in einem Interview mit der BBC am 22. Januar 2016, kurz bevor der Ministerrat den Entwurf des zweiten Verl\u00e4ngerungsgesetzes vorlegte.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> In der dritten Runde war von der Sicherung der Fu\u00dfball-EM und der Tour de France die Rede. Und in der vierten verwies man auf die kommenden Wahlen und die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Kundgebungen und Demonstrationen.<\/p>\n<p>Diese Legitimations\u00fcbungen konnten aber nicht verdecken, dass die von der Regierung beschworene (l\u00e4ngerfristig) \u201eanhaltende\u201c<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Bedrohungslage nicht mit den im Notstandsgesetz formulierten Voraussetzungen \u00fcbereinstimmten, n\u00e4mlich einer \u201eunmittelbaren\u201c und damit kurzfristigen Gefahr bzw. \u201eEreignissen, die wegen ihrer Beschaffenheit und Schwere eine \u00f6ffentliche Katastrophe darstellen\u201c. Verschiedene Justizbeh\u00f6rden warnten deshalb bereits seit Dezember 2015 davor, dass das Ausnahmerecht zur Normalit\u00e4t werden k\u00f6nnte, brachten aber nicht den Mut auf, den Ma\u00dfnahmen, die aufgrund des Ausnahmezustands angeordnet wurden, zu widersprechen oder sie aufzuheben.<\/p>\n<p>Hinzu kommt, dass auch das Ausnahmerecht nicht dazu taugte, weitere terroristische Aktionen zu verhindern: Am 14. Juni 2016 wurde ein Polizisten-Ehepaar in seinem Wohnhaus nahe Paris ermordet, am 14. Juli folgte der o.g. Angriff mit einem LKW in Nizza, bei dem 86 PassantInnen ihr Leben verloren, und am 26. Juli wurde in der N\u00e4he von Rouen ein Priester w\u00e4hrend der Messe get\u00f6tet. Notstandsgesetze produzieren einen Teufelskreis: Ihr Versagen als Instrument der Terrorismuspr\u00e4vention f\u00fchrt nicht zu ihrer Aufhebung, sondern regelm\u00e4\u00dfig zu ihrer Versch\u00e4rfung.<\/p>\n<p>Dabei ist das Instrumentarium des Ausnahmezustands in Frankreich schon in seiner Ursprungsfassung sehr weitgehend gewesen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Bereits das Gesetz von 1955 r\u00e4umte den Pr\u00e4fekten, den lokalen Statthaltern der Regierung, u.a. Befugnisse ein, die Bewegungsfreiheit von Personen aufzuheben, Schutz- oder Sicherheitszonen einzurichten, in denen der Aufenthalt von Personen reglementiert wird, Aufenthaltsverbote zu verf\u00fcgen, Hausarreste zu verh\u00e4ngen, Versammlungsst\u00e4tten vorsorglich schlie\u00dfen und Wohnungen auch in der Nacht ohne richterliche Anordnung durchsuchen zu lassen.<\/p>\n<p>Das Gesetz von November 2015 entsch\u00e4rfte zwar die in der Version von 1955 enthaltenen Ausnahmebefugnisse in einigen Punkten: Die Medienzensur und die \u00dcbertragung justizieller Kompetenzen an Milit\u00e4rgerichte wurden gestrichen. Die Voraussetzungen, die eine Anordnung au\u00dferordentlicher Ma\u00dfnahmen erlauben, wurden jedoch erheblich herabgesetzt: Hausarreste oder Aufenthaltsverbote zielen nun nicht mehr auf Personen, \u201evon denen eine tats\u00e4chliche Gefahr ausgeht\u201c, sondern auf alle, \u201evon denen anzunehmen ist, dass ihr Verhalten eine Bedrohung f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen k\u00f6nnte\u201c.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden haben diese Befugnisse weidlich und durchaus brutal angewandt. Im Schatten des Ausnahmezustands entwickelte sich jedoch auch ein \u201egew\u00f6hnliches\u201c Anti-Terror-Recht, das dem Notstandsrecht kaum nachsteht.<\/p>\n<h4>Der Aufbau eines \u201eBek\u00e4mpfungsrechts\u201c<\/h4>\n<p>G\u00fcnter Frankenberg hat darauf hingewiesen, dass sich in den letzten Jahrzehnten in diversen Staaten ein \u201eBek\u00e4mpfungsrecht\u201c entwickelt hat, das neue Konzepte von Normalit\u00e4t und Freiheit mit sich bringt.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> In Frankreich war das Gesetz vom 9. September 1986 (<em>Loi n\u00b0 86-1020<\/em>) ein Meilenstein in dieser Entwicklung: Es dehnte die maximale Dauer des Polizeigewahrsams auf vier Tage aus, brachte einen neuen Straftatbestand der Verherrlichung von Terrorakten, erweiterte die staatsanwaltschaftlichen Befugnisse und begr\u00fcndete eine Sondergerichtsbarkeit f\u00fcr Terrorismus. 1991, 1992 und 1995 folgten weitere Anti-Terror-Gesetze, die u.a. die pr\u00e4ventive Telefon\u00fcberwachung erm\u00f6glichten. Als Reaktion auf die Terrorwelle des Sommers 1995<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> wurden zwei weitere Gesetze verabschiedet, darunter das <em>Loi n\u00b0 96-647,<\/em> das die blo\u00dfe Vorbereitung eines Terroraktes kriminalisierte. Im Herbst 2001, nach den Anschl\u00e4gen des 11. Septembers 2001 in den USA, folgte ein befristetes Gesetz, das 2003 und 2006 verl\u00e4ngert und erweitert wurde: Das <em>Loi n\u00b0 2006-64<\/em> erlaubte in F\u00e4llen von Terrorismus (und \u201e\u00e4hnlichen Tatbest\u00e4nden\u201c, etwa im Bereich der Organisierten Kriminalit\u00e4t) einen Polizeigewahrsam von bis zu sechs Tagen. Einige Vorschriften galten bis Ende 2015.<\/p>\n<p>Nach den Anschl\u00e4gen von 2012<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\"><sup>[8]<\/sup><\/a> verk\u00fcndete Fran\u00e7ois Hollande das Gesetz <em>n\u00b0 2012-1432<\/em>, das die Teilnahme an Terrorakten, K\u00e4mpfen bzw. milit\u00e4rischen Vorbereitungen im Ausland unter Strafe stellte. Die Bedrohung durch aus Syrien zur\u00fcck gekehrte DschihadistInnen und die hohe Zahl der schon 2013 in Frankreich ver\u00fcbten Anschl\u00e4ge dienten im Jahr darauf als Begr\u00fcndung f\u00fcr das <em>Loi n\u00b0 2014-1353<\/em>, das vorbeugende Ein- und Ausreiseverbote und eine vereinfachte Bestrafung der Terrorismusverherrlichung \u2013 und das nun nicht mehr nur die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, sondern auch die blo\u00df individuelle Vorbereitung von Terrorakten \u2013 kriminalisierte. Die Tatbestandsmerkmale dieser Vorbereitung blieben dabei sehr unscharf.<\/p>\n<p>2016 folgte eine erneuter Ausbau: Die Anti-Terror-Gesetzgebung wurde an jene Teile der Notstandsgesetzgebung angepasst, die erheblich erweiterte pr\u00e4ventive Befugnisse der Exekutive vorsehen und gleichzeitig die gerichtliche Kontrolldichte reduzieren. Jean-Jacques Urvoas verwies in seiner Erkl\u00e4rung im Juli 2016 ausdr\u00fccklich auf das einen Monat zuvor verk\u00fcndete \u201eGesetz zur Bek\u00e4mpfung des Terrorismus und der Organisierten Kriminalit\u00e4t\u201c (<em>Loi n\u00b0 2016-731<\/em>), das in Teilen die Befugnisse aus den sukzessiven Notstandsgesetzen in das \u201enormale\u201c Recht \u00fcberf\u00fchrte: die erleichterten M\u00f6glichkeiten der Wohnungsdurchsuchung auch in der Nacht, die Vereinfachung der Identit\u00e4tsfeststellung, die Fahrzeugdurchsuchung oder die Befugnis, Personen nach einer Wohnungsdurchsuchung ohne richterliche Anordnung zur weiteren Befragung in Gewahrsam zu nehmen. Die Verstrickung von Normalit\u00e4t und Ausnahmezustand zeigt sich am deutlichsten am vierten Notstandsgesetz, mit dem nicht nur den Ausnahmezustand verl\u00e4ngert wurde, sondern das zugleich neue Regelungen zur \u201eVerst\u00e4rkung der Terrorismusbek\u00e4mpfung\u201c brachte (<em>loi n\u00b0 2016-987).<\/em> So wurde u.a. die Bewaffnung der StadtpolizeibeamtInnen<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\"><sup>[9]<\/sup><\/a> und der Zivilreserve erweitert. Letztere erhielt auch mehr Befugnisse.<\/p>\n<p>In der Tat erf\u00fcllt die Anti-Terror-Gesetzgebung uralte Ausr\u00fcstungsforderungen von PolizeibeamtInnen und erweitert damit die praktische Macht der Polizeibeh\u00f6rden gegen\u00fcber einer immer schw\u00e4cheren Zivilgesellschaft. Letztendlich muss die Auswirkung des Bek\u00e4mpfungsrechts nicht nur an der direkten Nutzung straf- bzw. polizeirechtlicher Befugnisse gemessen werden, sondern auch ihrem indirekten Einfluss auf breitere Segmente des Staatsapparates.<\/p>\n<h4>Die Anwendung des Bek\u00e4mpfungsrechts<\/h4>\n<p>Der Einfluss des \u00fcber Jahrzehnte hinweg ausgebauten Anti-Terror-Rechts auf die Gesellschaft ist erheblich. Das Land wurde mit Notstandsma\u00dfnahmen und -anordnungen \u00fcberzogen, die Teile der Gesellschaft tief ersch\u00fctterten, insbesondere (aber nicht nur) muslimische oder nordafrikanische Familien. Im Jahr seit der erstmaligen Verh\u00e4ngung des Ausnahmezustands, also vom 14. November 2015 bis zum 14. November 2016, erfolgten nicht weniger als 4.200 Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung. 563 Hausarreste wurden angeordnet, davon galten 47 ununterbrochen von November 2015 bis Februar 2016. Die Polizeibeh\u00f6rden meldeten hunderttausende Identit\u00e4tsfeststellungen auf der Grundlage der im 4. Notstandsgesetz eingef\u00fchrten Regelungen. Dieselben Beh\u00f6rden f\u00fchrten w\u00e4hrend dieser Zeit dar\u00fcber hinaus die \u00fcblichen verdachtsunabh\u00e4ngigen Kontrollen durch, die \u2013 ironischerweise \u2013 wie gewohnt ungemeldet erfolgten.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> 540 Personen erhielten Platzverweise bzw. Aufenthaltsverbote im Zusammenhang mit Demonstrationen oder Kundgebungen. Wie Dominique Raimbourg (Vorsitzender des Rechtsausschusses der Nationalversammlung) und Jean Fr\u00e9d\u00e9ric Poisson, die beiden Berichterstatter des Parlaments, festhielten, vermitteln schon diese wenigen Zahlen den Eindruck \u201eeiner Ma\u00dflosigkeit der angewandten Instrumentarien\u201c.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Die Berichterstatter mussten zwar einr\u00e4umen, dass sie keine Aussagen \u00fcber \u201edie praktischen Durchsetzungsbedingungen\u201c der Anordnungen machen konnten, sie bef\u00fcrchteten aber erhebliche psychische und gesellschaftliche Folgen der Notstandsma\u00dfnahmen, besonders bei letztendlich unschuldigen Betroffenen. Die notorisch<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> autorit\u00e4re franz\u00f6sische Polizei musste schon wenige Tage nach der Verk\u00fcndung des Notstandsdekrets vom 14. November 2015 vom Innenminister an die Leine genommen werden. In einer Anweisung erinnerte er daran, dass \u201eder Ausnahmezustand in keiner Weise den Rechtsstaat abl\u00f6st\u201c und dass \u201eseine Durchsetzung streng verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig\u201c zu verlaufen habe; der Respekt gegen\u00fcber den Betroffenen m\u00fcsse gewahrt werden. Auch der damalige Vorsitzende des Rechtsausschusses der Nationalversammlung (und sp\u00e4tere Justizminister) J.-J. Urvoas erw\u00e4hnte in seinem Bericht zur Vorbereitung des 2. Notstandsgesetzes die \u201eGewalttaten\u201c von PolizeibeamtInnen. W\u00e4hrenddessen wurde das gew\u00f6hnliche Terrorismusbek\u00e4mpfungsrecht in Anschlag gebracht, um insbesondere die gesellschaftlichen Bef\u00fcrchtungen \u00fcber die angebliche geistige Abkoppelung eines Teils der franz\u00f6sischen Jugend zu bedienen: So gab es 2015 t\u00e4glich mehr als eine gerichtliche Verurteilung wegen Terrorismusverherrlichung, was der von der damaligen Justizministerin verlangten \u201esystematischen Verfolgung\u201c solcher Taten entsprach.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<h4>Gewalt und Staatsgewalt in der Gesellschaft<\/h4>\n<p>Der Terror und das Bek\u00e4mpfungsrecht haben in den letzten Jahren zwar nicht zu einem grunds\u00e4tzlichen Wandel in der franz\u00f6sischen Gesellschaft gef\u00fchrt. Sie haben jedoch die langj\u00e4hrigen militaristischen und autorit\u00e4ren Neigungen legitimiert bzw. versch\u00e4rft.<\/p>\n<p>Zumindest in den Gro\u00dfst\u00e4dten bietet Frankreich heute das Gesicht eines Landes, dessen Alltag von Milit\u00e4r und Waffen gepr\u00e4gt ist. Sowohl Polizeikr\u00e4fte als auch Soldaten gehen in den Zentren der Metropolen mit Maschinenpistolen und in den abgelegenen Banlieuest\u00e4dten mit Gummigeschoss-Gewehren auf Streife. Die Jahrzehnte alten Vorschriften des \u201ePlan Vigipirate\u201c,<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> die seit 1986 fast ununterbrochen die Pr\u00e4senz von Soldaten im \u00f6ffentlichen Raum gew\u00e4hrleisten, Ausfl\u00fcge von Kindergruppen und Schulen einschr\u00e4nken und daf\u00fcr sorgen, dass das Betreten \u00f6ffentlicher Geb\u00e4ude nur nach Kontrollen durch das Sicherheitspersonal m\u00f6glich ist, wurden im Januar 2015 erneut versch\u00e4rft, indem zun\u00e4chst 7.000, dann weitere 10.000 zus\u00e4tzliche Soldaten zum Dienst in den franz\u00f6sischen St\u00e4dten, an Bahnh\u00f6fen, Flugh\u00e4fen usw. abkommandiert wurden. 12.500 weitere \u201eeinsatzf\u00e4hige Reservisten\u201c (= bewaffnete pensionierte Polizei- und Gendarmeriebeamte und Freiwillige Helfer teilweise mit Polizeibefugnissen) wurden laut dem Innenminister im Juli 2016 kurz geschult und auf Streife geschickt. In den Schulen soll sich gem\u00e4\u00df einer gemeinsamen Anweisung des Innenministers und der Bildungsministerin eine \u201eKultur der Risikobew\u00e4ltigung und der Sicherheit\u201c entfalten: Ab September 2016 mussten dort unter der Aufsicht der Pr\u00e4fekten auch Anti-Terror-\u00dcbungen veranstaltet werden.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Bei der Police Nationale und der Gendarmerie wurden angesichts der andauernden terroristischen Bedrohung etwa 5.000 neue Stellen geschaffen. Die RekrutInnen durchlaufen nun eine beschleunigte Ausbildung (8,5 statt 12 Monate).<\/p>\n<p>Besorgniserregend ist aber nicht nur die die blo\u00dfe Zahl der bewaffneten VertreterInnen des Staates auf \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen, sondern auch die wachsende Rolle der Polizei und \u00fcberhaupt der Staatsgewalt in der Gesellschaft. Erste Zeichen daf\u00fcr sind unter anderem die immer weniger in Frage gestellten Eins\u00e4tze der verschiedenen Einsatzkommandos gegen TerroristInnen. Mohammed Merah (s. Fn. 8) wurde 2012 in seiner Wohnung erschossen, ohne dass es daf\u00fcr einen zwingenden Grund gegeben h\u00e4tte. Ein noch fragw\u00fcrdigerer massiver Einsatz in Saint-Denis am 18. November 2015 erregte keine \u00f6ffentliche Diskussion: Zwei M\u00e4nner, die vier Tage zuvor an den Anschl\u00e4gen beteiligt waren, und ihre Cousine schossen elfmal. Die Polizeikr\u00e4fte feuerten dagegen 5.000 Patronen ab. In der Terrorbek\u00e4mpfung scheint die Unterscheidung zwischen Notwehr und Gewaltorgien verschwunden zu sein. Hinzu kommt der t\u00e4gliche Gebrauch sog. nicht-t\u00f6dlicher Waffen wie Schockgranaten und Gummigeschosse. 2014 gab es einen Todesfall durch eine Schockgranate. Gummigeschosse f\u00fchrten in den letzten zwei Jahrzehnten zu einem Todesfall, \u00fcber 20 Personen verloren durch Gummigeschosse ein Auge. Von Deutschland aus betrachtet scheint die Situation au\u00dfer Kontrolle geraten zu sein.<\/p>\n<p>In einem Kontext durch die Terrordrohung schwankender allgemeiner Sicherheit wissen manche PolizeibeamtInnen das pl\u00f6tzlich weit offene Opportunit\u00e4tsfenster zu nutzen. Sicherlich nicht das geringste Paradox des Notstands besteht darin, dass unangemeldete Demonstrationen doch st\u00e4ndig stattgefunden haben \u2013 und zwar veranstaltet von PolizeibeamtInnen. Nachdem im Oktober 2016 drei Polizeibeamte durch einen Molotowcocktail-Angriff schwer verletzt wurden, gab es mehrere uner\u00adlaubte Demonstrationen von bewaffneten, uniformierten und vermummten PolizeibeamtInnen, die sich u.a. f\u00fcr eine Liberalisierung des polizeilichen Schusswaffengebrauchs einsetzten. Dass Tr\u00e4ger der Staatsgewalt in einem so angespannten Kontext sich R\u00e4ume f\u00fcr solche Kraftproben erk\u00e4mpfen und diese zum gr\u00f6\u00dften Teil erfolgreich nutzen, zeigt die eigentliche Gefahr des Terrors und seiner Bek\u00e4mpfungsmaschinerie: die Mach\u00fcbernahme durch die H\u00fcter der Rechtsordnung. Seit dem Regimewechsel von 1958 (Macht\u00fcbernahme durch General Charles de Gaulle) sind die Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisse zwischen Polizei, Politik und Gesellschaft in Frankreich nie mehr so angespannt gewesen \u2013 und diese Anspannung ist viel dramatischer, als es die Berichte der deutschen Tagespresse vermuten lassen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 Sendung \u201eBourdin direct\u201c v. 13.7.2016 auf BFMTV.com<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0 s. Beaud, O.; Gu\u00e9rin-Bargues, C.: L&#8217;\u00e9tat d&#8217;urgence de novembre 2015: une mise en perspective historique et critique, in: Juspoliticum v. 15.1.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.bbc.com\/news\/world-europe-35391084\">www.bbc.com\/news\/world-europe-35391084<\/a>; Daesh =Islamischer Staat<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0 so die Begr\u00fcndung des Innenministers im Gesetzentwurf, Assembl\u00e9e nationale: Projet de loi n\u00b0 4295 v. 10.12.2016, S. 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0 zur Entwicklung der Notstands- und Ausnahmegesetzgebung seit 1955 in Frankreich, s. Mbongo, P.: Die franz\u00f6sischen Regelungen zum Ausnahmezustand, in: Lemke, M. (Hg.): Ausnahmezustand. Theoriegeschichte, Anwendungen, Perspektiven, Wiesbaden 2017 (erscheint demn\u00e4chst)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0 Frankenberg, G.: Kritik des Bek\u00e4mpfungsrechts, in: Kritische Justiz, 2005, H. 4, S. 370-386<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0 Im Sommer 1995 wurden acht Anschl\u00e4ge in Frankreich ver\u00fcbt, die zum Tod von acht Personen f\u00fchren. Drei weitere Personen starben im Dezember 1996 bei einem weiteren Bombenanschlag in Paris.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0 Mohammed Merah beging ein paar Wochen vor der Wahl Fran\u00e7ois Hollandes im Jahr 2012 drei Anschl\u00e4ge. Dabei wurden drei franz\u00f6sische Soldaten arabischer Herkunft und vier Besucher einer j\u00fcdischen Schule, unter ihnen drei Sch\u00fcler, get\u00f6tet.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0 Die Besch\u00e4ftigten der zivilen Police Nationale und der milit\u00e4rischen Gendarmerie Nationale, der beiden wichtigsten Sicherheitsbeh\u00f6rden Frankreichs, sind BeamtInnen des Staats. Seit Anfang der 1980er Jahre wurden auch auf der kommunalen Ebene \u00f6ffentliche Sicherheitsdienste (Polices Municipales) aufgebaut, die weniger Befugnisse haben und deren Bewaffnung leichter ist als die der beiden nationalen Polizeien.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Polizeibeh\u00f6rden d\u00fcrfen in Frankreich praktisch verdachtsunabh\u00e4ngige Kontrolle in allen Umst\u00e4nden f\u00fchren, ohne sie melden zu m\u00fcssen, s. Jobard, F.; L\u00e9vy, R.: Identit\u00e4tskontrollen in Frankreich. Diskriminierung festgestellt, Reform ausgeschlossen, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei, 2013, H. 104, S. 28-37. Das <em>Loi n\u00b0 2016-987 v. 21.7.2016<\/em>, das 4. Notstandsgesetz, hat den Polizeibeh\u00f6rden eine allgemeine Kontrollbefugnis erteilt, allerdings mit der Verpflichtung, die Kontrollen zu melden.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Assembl\u00e9e Nationale: Rapport d\u2019information sur le contr\u00f4le parlementaire de l\u2019\u00e9tat d\u2019urgence, 6.12.2016, <a href=\"http:\/\/www.assemblee-nationale.fr\/14\/pdf\/rap-info\/i4281.pdf\">www.assemblee-nationale.fr\/14\/pdf\/rap-info\/i4281.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> S. den Vergleich mit den deutschen Polizeibeh\u00f6rden Gauthier, J.; Lukas, T.: Warum kontrolliert die Polizei (nicht)? Unterschiede im Handlungsrepertoire deutscher und franz\u00f6sischer Polizisten, in: Soziale Probleme 2011, Nr. 2\/22, S. 174-206; s. auch den \u00e4lteren Beitrag von Bayley, D.: The police and political development in Europe, in: Tilly, Ch. (ed.): The Formation of national states in Western Europe, Princeton 1975, S. 337<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Garde des Sceaux (Justizminister): Anweisung 2015\/0213\/A13 v. 12.1.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> vgl. Jobard, F.; Levy, R.: Identit\u00e4tskontrollen a.a.O. (Fn. 10)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Gemeinsame Anweisung v. 29.7.2016<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Fabien Jobard Die Anschl\u00e4ge von 2015 und 2016 waren die schlimmsten Massaker in Paris<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,117],"tags":[204,206,262,630,801],"class_list":["post-17683","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-112","tag-anschlag","tag-anti-terror-gesetze","tag-ausnahmezustand","tag-frankreich","tag-islamismus"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17683","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=17683"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17683\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=17683"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=17683"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=17683"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}