{"id":17743,"date":"2020-05-25T16:18:42","date_gmt":"2020-05-25T16:18:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=17743"},"modified":"2020-05-25T16:18:42","modified_gmt":"2020-05-25T16:18:42","slug":"literatur-64","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=17743","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Es ist nicht \u00fcberraschend: In der K\u00fcrze der Zeit hat die vom digitalen Kapitalismus beschleunigte Publizistik wenig Fach- und Sachliteratur zum Themenfeld Corona und Polizei produzieren und auf den Markt bringen k\u00f6nnen. Online hat sich aber einiges getan, neben dem Corona-Tagebuch der CILIP widmen sich weitere Seiten im Netz der kritischen Begleitung oder jedenfalls der Dokumentation \u2013 meist aus der Perspektive der Juristerei. Das ist in doppelter Hinsicht nicht erstaunlich: Einerseits sind Jurist*innen es gewohnt, sich schriftlich \u00fcber ihre Differenzen bei der Auslegung von diesem Gesetz und jener EU-Verordnung zu verbreiten. Andererseits ist eine Pandemie beziehungsweise \u201eEpidemie von nationaler Tragweite\u201c keiner jener Lebensumst\u00e4nde, die sich so leicht unter die bestehenden Rechtsbegriffe subsumieren lie\u00dfe \u2013 daher waren und sind Jurist*innen derzeit besonders gefordert.<!--more--><\/p>\n<p><strong>G\u00f6ssner, Rolf: <\/strong><em>Gedanken und Thesen zum Corona-Ausnahmezustand, in: Ossietzky 2020, H. 8 (Langfassung auf www.ossietzky.net)<\/em><\/p>\n<p>Die Zeitschrift Ossietzky widmet ihr aktuelles Heft dem Corona-Virus. Verschiedene Beitr\u00e4ge fokussieren soziale Fragen: Sie kritisieren etwa die Neoliberalisierung des Gesundheitssystems (Anne Rieger \u201ePandemie entbl\u00f6\u00dft Kapitalismus\u201c) und die Gefahren der Neuauflage tradierter Geschlechterarrangements im Homeoffice (Marcus Schwarzbach \u201eCoro\u00adna, Homeof\ufb01ce und das Arbeitsrecht\u201c). Hervorzuheben ist der Beitrag von Rolf G\u00f6ssner. Unter dem Titel \u201eGedanken und Thesen zum Corona-Ausnahmezustand\u201c leistet er eine linke Kritik an der Einschr\u00e4nkung von Freiheitsrechten. Er problematisiert einen \u201eKonformit\u00e4tsdruck\u201c: Kritik gegen\u00fcber Ma\u00dfnahmen, die das Leben retten sollen, sei nur schwer artikulierbar, in der Demokratie aber notwendig.<\/p>\n<p>Was passiert, wenn Linke sie nicht formulieren, so m\u00f6chte man* hinzuf\u00fcgen, sehen wir aktuell: Rechte verm\u00f6gen das diskursive Vakuum zu erobern.<\/p>\n<p>G\u00f6ssner negiert keinesfalls die Gefahr des Virus. Er moniert aber, dass das Schutzgut Leben, das hier verteidigt wird, sonst oft weniger Wert ist. Dies zeigten etwa Politiken, die Verkehrstote, multiresistente Krankenhaus-Keime und ertrunkene Gefl\u00fcchtete hervorbringen. Bis zum Verfassungsgerichtsurteil Mitte April 2020 war das wichtigste Schutzgut der Demokratie, die freie und kollektive Meinungs\u00e4u\u00dferung, g\u00e4nzlich ausgesetzt \u2013 und zwar selbst dort, wo Infektionsschutz m\u00f6glich gewesen w\u00e4re. Gerichte stellen auf die hohen Schutzg\u00fcter Gesundheit und Leben ab. G\u00f6ssner fordert, dabei nicht Menschenleben gegen Menschenrechte auszuspielen, die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit zu wahren und immer das mildeste Mittel zu w\u00e4hlen. Dies geschehe nicht: Einige Ma\u00dfnahmen schienen will\u00adk\u00fcrlich (etwa das Verbot, auf der Parkbank zu sitzen), Verordnungen seien d\u00fcnn gest\u00fctzt auf die Gefahrenabwehrklausel des Infektionsschutz\u00adgesetzes. Im Schnellverfahren ge\u00e4ndert, enthalte diese nun \u201eBlanko-Erm\u00e4chtigungen der Bundes-Exekutive ohne parlamentarische Kontrolle und L\u00e4ndermitwirkung\u201c. In der Krise drohe eine Versch\u00e4rfung von Militarisierung, digitaler \u00dcberwachung und Einsatz der Bundeswehr im Innern als Hilfspolizist*innen (Letzteres immerhin trat noch nicht ein). Soziale Verwerfungen durch die anklingende Wirtschaftskrise sowie psychosoziale Folgen der Isolation k\u00e4men au\u00dferdem zu wenig zur Sprache. Es gelte den Angstdiskurs zu bek\u00e4mpfen, der s\u00fcchtig nach Sicherheit macht und \u2013 trotz wachsendem Unmut \u2013 autorit\u00e4re Sehns\u00fcchte schafft, die eine Wirtschaftskrise verst\u00e4rken. (Jenny K\u00fcnkel)<\/p>\n<p><strong>Gr\u00fcneklee, Gerald; Heni, Clemens; Nowak, Peter<\/strong>: <em>Corona und die Demokratie. Eine linke Kritik, Berlin (Edition Critic) 2020<\/em><\/p>\n<p>Peter Nowak sieht \u201ebei vielen Bef\u00fcrworter*innen als auch Gegner*innen des Corona-Notstands irrationale Denkweisen\u201c. Die Unzufriedenheit mit den \u201egr\u00f6\u00dften Freiheits- und Grundrechtsbeschr\u00e4nkungen\u201c seit 1945 und \u201edas Versagen der Linken [&#8230;], die weitgehend die Staatspropaganda\u201c und \u201eCorona-Massenpanik\u201c mitmache, teilt der Journalist mit dem Sozialp\u00e4dagogen und Antiquar Gerald Gr\u00fcneklee und dem Politikwissenschaftler Clemens Heni. Um die Grundrechte aus einer dezidiert linken Position heraus zu verteidigen und dem Mangel an Diskurs etwas entgegenzusetzen, sei kurzfristig das vorliegende Buch entstanden und die Texte \u201eauch als Dokumente des Moments zu lesen\u201c.<\/p>\n<p>Gr\u00fcneklees Beitr\u00e4ge schwanken zwischen Tagebuch, Feuilleton und politischer Agitation. Er beklagt die hohe Akzeptanz gegen\u00fcber polizeilichen Ma\u00dfnahmen und spricht von einer \u201eautorit\u00e4re(n) Formierung\u201c der Gesellschaft. Die Gefahr durch das Virus selbst wird kleingeredet, messbare \u00dcbersterblichkeit ignoriert. Daf\u00fcr geht er auf Risikogruppen ein, die besonders von den Ma\u00dfnahmen betroffen sind (Frauen, Obdachlose, Lohnabh\u00e4ngige\u2026). Das Primat staatlichen Handelns sei dabei \u201eweiterhin die Wirtschaft, nicht die Gesundheit\u201c.<\/p>\n<p>Auch Heni reflektiert in tagebuchartigen, sozialwissenschaftlich gef\u00e4rbten Texten die Pandemie. Nach ihm geht es jedoch \u201enicht um die Rettung des Kapitalismus, sondern um den Staat\u201c an sich. Beim Thema Gesichtsmaske spricht Heni von \u201eSelbstfaschisierung\u201c und versteigt sich schlie\u00dflich \u00fcber Burka\/Maske-Analogien zu antimuslimischem Rassismus (\u201eMan kann schon jetzt ohnehin verschleierte Musliminnen sehen, die innerlich lachend den Mundschutz tragen, der ist billiger als eine Burka und hat ganz \u00e4hnliche Effekte: die Dem\u00fctigung der Frauen, die Entw\u00fcrdigung eines Menschen, das Degradieren zu einem St\u00fcck Fleisch mit Stoff drum herum, wie ein Roboter.\u201c).<\/p>\n<p>Nowak steuert schlie\u00dflich weitere Artikel bei, welche die Situation kaleidoskopartig, sehr konkret und mit Einsprengseln einer internationalen Perspektive behandeln. Er rezipiert viele Stimmen der gesellschaftlichen Linken und unterzieht sie einer bewertenden Einordnung. So werde der Corona-Notstand als Pr\u00e4zedenzfall f\u00fcr einen Klimanotstand geradezu begr\u00fc\u00dft. Man m\u00fcsse sich fragen, \u201ewarum Menschen, die oft links und antiautorit\u00e4r sozialisiert sind, diese autorit\u00e4re Politik der Anweisungen so klaglos hinnehmen\u201c. Besonders interessant ist auch ein Text, der das Entstehen der \u201eHygiene-Demonstrationen\u201c und deren Entwicklung aus pers\u00f6nlicher Perspektive darstellt. Autorit\u00e4re Staatlichkeit ist f\u00fcr Nowak \u201ekeine Verschw\u00f6rung, sondern eine Konsequenz kapitalistischer Politik\u201c.<\/p>\n<p>Mit unterschiedlichem Fokus l\u00e4sst das Buch die letzten Monate drei Mal Revue passieren. Das Anliegen ist zun\u00e4chst legitim und staatliche Autorit\u00e4t, Subjektkonstituierung und kapitalistische Wirtschaftsweise sind ein gutes Analysedreieck um Einverstandensein und Verschw\u00f6rungstheorie gleichsam hinter sich zu lassen. Leider sind die Kritiken oft sehr oberfl\u00e4chlich und die Paradoxie der Situation wird umgangen, indem eine \u201eGesundheitsdikatur\u201c (Heni) imaginiert wird. Immerhin zeigt das Buch klare Kante gegen rechts und stellt in Teilen einen Diskussionsbeitrag dar, an dem man sich reiben kann. (Christian Meyer)<\/p>\n<p><strong>Ruttloff, Marc; Wagner, Eric: <\/strong><em>Covid-19 und Recht (COVuR) \u2013 Medium f\u00fcr Rechtsfragen rund um die Pandemie, Beck-Verlag, Heft 1 erschienen am 1.5.2020<\/em><\/p>\n<p>Mit der Corona-Krise gebar der Beck-Verlag gleich eine nur diesem Thema gewidmete Zeitschrift. Die vier Beitr\u00e4ge des ersten Hefts widmen sich der Durchf\u00fchrung von Zivilprozessen unter den Rahmenbedingungen der Corona-Verordnungen, die M\u00f6glichkeit der Reduzierung des Mietzinses in Gewerber\u00e4umen, der insolvenzrechtlichen Krisen-Com\u00adpliance und der \u00f6ffentlichen Auftragsvergabe. Daneben findet sich jeweils ein bunter Strau\u00df von Zusammenfassungen aktueller Urteile, auch hier mit Schwerpunkt auf dem Zivilrecht. Die zweite Ausgabe widmet sich einem breiteren Themenkreis, spart aber die Themen Versammlungsrecht und Bewegungseinschr\u00e4nkungen ebenso aus wie die erste.<\/p>\n<h4>Aus dem Netz<\/h4>\n<p><a href=\"http:\/\/www.verfassungsblog.de\">www.verfassungsblog.de<\/a><\/p>\n<p>Ganz anders sieht es bei diesem Thema selbstverst\u00e4ndlich beim Verfassungsblog aus. Dort erschien eine Reihe von Beitr\u00e4gen, die sich mit verfassungsrechtlichen Fragen vornehmlich um die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Beschr\u00e4nkungen von Bewegungs- und Versammlungsfreiheit durch die von den L\u00e4ndern in Umsetzung der Beschl\u00fcsse von Bund und L\u00e4ndern erlassenen Allgemeinverf\u00fcgungen und Verordnungen drehen. Den Aufschlag machten dabei Beitr\u00e4ge von Andrea Kie\u00dfling und Anika Klafki am 2. M\u00e4rz 2020, also nach dem Auftreten erster Corona-F\u00e4lle in Deutschland ohne erkennbaren Bezug zu Reisen aus China nach Deutschland. Kie\u00dfling f\u00fchrte in ihrem Beitrag (\u201eCorona, Masern und die Grundrechte\u201c) zun\u00e4chst allgemein in das bis dahin den meisten Menschen unbekannte \u201eInfektionsschutzgesetz\u201c und seine weitreichenden Befugnisse f\u00fcr die Gesundheitsbeh\u00f6rden ein. Damit reagierte sie auch auf ein Ph\u00e4nomen der ersten Phase der Pandemie, als zun\u00e4chst vor allem die Befugnisse der Gesundheits\u00e4mter zur Anordnung von Quarant\u00e4ne im Fokus journalistischen und publizistischen Interesses standen. Jetzt seien auch einmal die Bessergestellten von Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung ansteckender Krankheiten betroffen \u2013 w\u00e4hrend in den vergangenen Jahrzehnten meistens sozial Marginalisierte (Prostituierte, Drogenabh\u00e4ngige, Schwule, Gefl\u00fcchtete) jenseits jedes \u00f6ffentlichen Interesses mit zwangsweisen Untersuchungen und \u00e4hnlichem \u00fcberzogen worden seien. Dennoch biete das Infektionsschutzgesetz aus grundrechtlicher Sicht nur wenig Diskussionsstoff, schlie\u00dflich gehe es hier um den Schutz von Leben und Gesundheit der Bev\u00f6lkerung. Klafki stellt in ihrem Beitrag auch die Versuche einer internationalen rechtlichen Regulierung der Pandemiebek\u00e4mpfung dar und weist darauf hin, dass der Infektionsschutz in Deutschland weder rechtlich noch organisatorisch auf eine Pandemie vorbereitet ist, sondern eher \u00fcberschaubare \u00f6rtliche Infektionen im Blick hat. Das Seuchenschutzrecht m\u00fcsse dringend auf die politische Agenda.<\/p>\n<p>Deutlicher in der Kritik wurde zwei Wochen sp\u00e4ter Hans Michael Heinig mit seinem Beitrag \u201eGottesdienstverbot auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes\u201c. Darin argumentierte er deutlich gegen die Verbote und best\u00e4tigte damit Klafkis These von unzureichenden rechtlichen Grundlagen f\u00fcr die Pandemiebek\u00e4mpfung. Ob aus dem Fehlen einer eigenen Rechtsgrundlage f\u00fcr Gottesdienstverbote, die bis dato durch die Beh\u00f6rden einfach unter das Verbot von Ansammlungen subsummiert wurden, tats\u00e4chlich die Gefahr erw\u00e4chst, dass sich \u201eder Rechtsstaat innerhalb weniger Wochen in einen faschistoid-hysterischen Rechtsstaat verwandelt hat\u201c, sei dahingestellt. Im Anschluss an diese Aufmerksamkeit heischende Formulierung f\u00fchrt er im Kern ebenfalls aus, dass die bis dato ergriffenen Ma\u00dfnahmen die verfassungsm\u00e4\u00dfigen Anforderungen erf\u00fcllen und nur im Einzelfall dar\u00fcber hinausschie\u00dfen.<\/p>\n<p>Erneut Klafki widmete sich dann am 25. M\u00e4rz 2020 dem Entwurf der Reform des Infektionsschutzgesetzes und wies zurecht darauf hin, dass auch hier die Regelungen zu allgemeinen Ausgangs- und Kontaktsperren zu wenig klar umrissen (Voraussetzungen, Befristung) seien und den verfassungsrechtlichen Anforderungen so nicht gen\u00fcgten (\u201eNeue Rechts\u00adgrundlagen im Kampf gegen Covid-19: Der Gesetzesentwurf zum Schutz der Bev\u00f6lkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite\u201c).<\/p>\n<p>Auch Christoph M\u00f6llers (\u201eParlamentarische Selbstentm\u00e4chtigung im Zeichen des Virus\u201c) widmete sich am 26. M\u00e4rz 2020 einem Beitrag den weiter fehlenden ausreichenden Rechtsgrundlagen f\u00fcr die kurz zuvor von den Landesregierungen beschlossenen Ausgeh- und Kontaktverbote. \u201eDie \u2026 Ansicht, das Land lie\u00dfe sich mit Hilfe einer Generalklausel dicht machen, erscheint einigerma\u00dfen kurios. Sie macht aus einem besonderen Polizeirecht ein allgemeines Notstandsrecht.\u201c In der Sache seien die Ma\u00dfnahmen richtig, aber das Fehlen einer angemessenen gesetzlichen Grundlage k\u00f6nnte das Legalit\u00e4tsverst\u00e4ndnis ersch\u00fcttern \u2013 au\u00dferdem vermisst M\u00f6llers eine Gegenwehr des Parlaments gegen die umfassende \u00dcbertragung von Verordnungserm\u00e4chtigungen auf das Bundesgesundheitsministerium. In ihrem Beitrag \u201eAusweispflicht per Corona-Ver\u00adord\u00adnung?\u201c widmen sich Hartmut Aden, Clemens Arzt und Jan F\u00e4hrmann am 29. M\u00e4rz 2020 ausf\u00fchrlich der Berliner Corona-Verordnung, zugleich eine wohl gelungene Intervention in die \u00f6ffentliche Debatte: Wenige Tage sp\u00e4ter strich der Berliner Senat die in dem Artikel als rechtswidrig dargelegte Verpflichtung, den Personalausweis mit sich zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>Vor einem \u201eNiedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie\u201c warnte Oliver Lepsius am 4. April 2020. Zu konstatieren seien nicht nur Grundrechtseingriffe ungeahnten Ausma\u00dfes, sondern auch ein fl\u00e4chendeckender \u201eAusfall rechtsstaatlicher Argumentationsstandards\u201c, womit sich Lepsius auch gegen die her zur\u00fcckhaltenden Stimmen im Verfassungsblog wandte, die die Ma\u00dfnahmen an sich f\u00fcr angemessen befanden. Er legt das zentrale Dilemma der Grundrechteabw\u00e4gung gerade in versammlungsrechtlichen Entscheidungen dar: Gegen die Versammlungsfreiheit st\u00fcnde keine konkrete Gefahr f\u00fcr die Gesundheit, sondern die \u201eVermeidung der \u00dcberforderung des Gesundheitssystems\u201c. Dar\u00fcber lie\u00dfen sich aber nur Hypothesen anstellen. Deshalb seien alle Ma\u00dfnahmen, die sich gegen alle richten und zugleich nicht sicher zur Entlastung des Gesundheitssystems beitragen, unzul\u00e4ssig. Zu fordern sei die best\u00e4ndige Suche nach milderen Mitteln, \u201eund nicht ein \u00dcberbietungswettbewerb\u201c, der \u201emit fl\u00e4chendeckenden Regelungen in eine Hygienediktatur f\u00fchrt\u201c. Gerade letzte Formulierung provozierte heftige Wortmeldungen unter dem Beitrag, die sich ebenfalls zu lesen lohnen.<\/p>\n<p>In ihrem bewusst doppeldeutig betitelten Beitrag \u201eVersammlungsfreiheit in der Krise\u201c widmen sich Aidan Harker, Jonas Deyda, Katharina S\u00f6ker und Laurens Brand am 14. April 2020 der versammlungsrechtlichen Entwicklung in den ersten Wochen nach Ausrufung der Pandemie in Deutschland. Durch die Corona-Ma\u00dfnahmen lege sich \u201e\u00fcber das herk\u00f6mmliche Versammlungsrecht ein infektionsschutzrechtliches Sonderregime\u201c, das durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung gest\u00fctzt worden sei. Die Verwaltungsgerichte h\u00e4tten hierbei den Ma\u00dfstab einer Minimalgefahr angelegt und h\u00e4tten so die Versammlungsverbote gest\u00fctzt. Es handele sich bei der blo\u00dfen Gefahr weiterer Infektionen aber um \u201eeine unsichtbare Gefahr\u201c, die abstrakt bei jeder Menschenansammlung bestehe.<\/p>\n<p>Auf dem Verfassungsblog finden sich dar\u00fcber hinaus viele weitere Beitr\u00e4ge zur Situation in L\u00e4ndern Asiens, Amerikas und Europas. In einem Podcast mit dem Titel \u201eCorona Constitutional\u201c interviewte Maximilian Steinbeis, einer der Macher, Expert*innen zu einer Reihe von Themen rund um Corona und Grundrechte in Deutschland und anderen Staaten vornehmlich der EU. Wiederkehrendes Thema war die Entwicklung und Anwendung von Corona-Tracing-Apps zur Kontaktverfolgung oder gleich zum Tracking der gesamten Bev\u00f6lkerung.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.JuWiss.de\">www.JuWiss.de<\/a><\/p>\n<p>Die Initiative \u201eJunge Wissenschaft im \u00d6ffentlichen Recht\u201c, ein Zusammenschluss von Assistent*innen rechtswissenschaftlicher Lehrst\u00fchle, hat ebenfalls eine Reihe von Beitr\u00e4gen dem Umgang mit der Corona-Pandemie gewidmet, bei denen es vor allem um den verwaltungsrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Umgang mit Verordnungen und Anordnungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes geht.<\/p>\n<p>Einen der herausragend kritischen Beitr\u00e4ge ver\u00f6ffentlichte dabei Nassim Madjidian mit \u201eWenn Gerichte sich weigern \u2013 Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten in den ersten Pandemiewochen\u201c. Sie wagt zum Einsetzen eines allgemeinen Lockerungswettbewerbs der L\u00e4nder einen R\u00fcckblick auf die ersten Wochen. Gerichten wirft sie vor, diese h\u00e4tten \u201ees in den ersten Wochen nicht geschafft, Gesundheitsschutz und Versammlungsfreiheit in ein ausgewogenes Verh\u00e4ltnis zu bringen.\u201c F\u00fcr den Zeitraum zwischen dem 20. M\u00e4rz und dem 15. April 2020 seien ihr 19 Entscheidungen bekannt, nur eine erlaubte eine Versammlung unter strengen Auflagen, eine forderte eine erneute Pr\u00fcfung durch die Versammlungsbeh\u00f6rde. In den Entscheidungen erkennt sie zudem eine weitreichende Selbstbeschr\u00e4nkung des gerichtlichen Kontrollumfangs, der ebenfalls auf Kosten der Versammlungsfreiheit gehe.<\/p>\n<p>Alessa Stache kritisiert in dem Beitrag \u201eVorl\u00e4ufiger Rechtsschutz in der (Corona-)Krise\u201cden geringen Pr\u00fcfungsumfang der Gerichte, die sich kaum damit auseinandersetzten, ob die Ma\u00dfnahmen der Verwaltung insgesamt rechtm\u00e4\u00dfig sind.<\/p>\n<p>Wesentlich optimistischer hinsichtlich der Rolle von Gerichten \u00e4u\u00dfert sich Ademir Karamehmedovic mit \u201eIn Dubio pro securitate? \u2013 Zwischen Freiheit, Sicherheit und Gleichheit in der Corona-Krise\u201c. Insgesamt scheine \u201ewie so oft in Gef\u00e4hrdungslagen grundrechtlicher Freiheiten, auf die Judikative Verlass zu sein\u201c.<\/p>\n<p>So bildet der JuWiss-Blog sowohl eine gewissen Spannbreite rechtswissenschaftlicher Meinungen ab als auch einige andere Themen von Maskenpflicht bis zur Entsch\u00e4digung Gewerbetreibender oder die Anwendbarkeit des Forschungsprivilegs im Datenschutzrecht in der aktuellen Lage.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.freiheitsrechte.de\">www.freiheitsrechte.de<\/a><\/p>\n<p>Ebenfalls mit dem Schwerpunkt Grundrechte in der Corona-Krise hat die Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte (GFF) einen Blog unter freiheitsrechte.org\/corona-und-grundrechte aufgesetzt, der umfassende Informationen in Form eines FAQ zu den Themengebieten Grundrechte in Zeiten einer Pandemie, Staatsrecht (F\u00f6deralismus, Beschlussf\u00e4higkeit von Parlamenten, Gesetzesreformen und Grenzen), staatliche Schutzpflichten gegen\u00fcber besonders gef\u00e4hrdeten Gruppen und den Perspektiven und Alternativen zur herrschenden Politik enth\u00e4lt. Verwiesen wird dort auch auf das Monitoring-Projekt \u201eCorona und Civic Space in Deutschland\u201c. Dort findet sich auch ein Gutachten der GFF, erstellt im Auftrag f\u00fcr Greenpeace Deutschland, in dem die GFF sich mit der damals aktuellen Verordnungs- und Rechtsprechungspraxis bei Versammlungen auseinandersetzt und die Bedeutung der Versammlungsfreiheit auch in Corona-Zeiten betont.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.proasyl.de\">www.proasyl.de<\/a><\/p>\n<p>Einen \u201eCorona Newsticker\u201c mit Informationen f\u00fcr Gefl\u00fcchtete und Unterst\u00fctzer*innen betreibt Pro Asyl. Hier finden sich neben allerlei Meldungen zur Lage der Gefl\u00fcchteten an den Au\u00dfengrenzen und in den Abfanglagern der EU, zum Umgang mit der Unterbringung in Sammelunterk\u00fcnften und den dort erwartbaren Ausbr\u00fcchen und zur politischen Debatte auch mehrsprachige Hinweise zum Hygieneverhalten, \u00dcbersichten zu den aktuellen fl\u00fcchtlingsrechtlichen Regelungen in den Bundesl\u00e4ndern (unter anderem zu Abschiebungshaft und Durchf\u00fchrung von Abschiebungen) und in anderen EU-Staaten. Verlinkt sind \u00e4hnliche Seiten von NGO aus anderen EU-Staaten.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.gen-ethisches-netzwerk.de\">www.gen-ethisches-netzwerk.de<\/a><\/p>\n<p>Einer spezialisierten Perspektive widmet sich das Gen-ethische Netzwerk e.V. in ihrem \u201eGesundheits- und medizinpolitischen Tagebuch\u201c. Ein Anspruch ist, \u201edass nichts aus den Entwicklungen dieser Zeit vergessen wird\u201c. Los ging es am 26. Februar 2020 mit dem Hinweis auf den schon legend\u00e4r gewordenen Podcast des Leiters des Instituts f\u00fcr Virologie an der Charit\u00e9 in Berlin, Christian Drosten. Ansonsten werden hier aber auch immer wieder Stimmen aus der Fachwelt dokumentiert, die die Darstellung der Gefahren durch das Virus und die tiefgreifenden Gegenma\u00dfnahmen f\u00fcr \u00fcbertrieben halten. Dokumentiert sind Entwicklungen im Gesundheitswesen etwa zur Rekrutierung von Personal, die Lage der Krankenh\u00e4user, die Debatte um den Umgang mit Risikogruppen (beispielsweise die Isolierung von Altenheimen) und eine gezielte Durchseuchung gerade j\u00fcngerer Bev\u00f6lkerungsgruppen, um den Umgang mit intensivpflichtigen Patient*innen in einer Situation der zahlenm\u00e4\u00dfigen \u00dcberlastung der Intensivpflege- und Beatmungsbetten, um die Durchf\u00fchrung und den Umfang von Corona-Tests oder um die Einf\u00fchrung einer Maskenpflicht.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.lexcorona.de\">www.lexcorona.de<\/a><\/p>\n<p>Wer sich umfassend \u00fcber das Recht in Corona-Zeiten informieren will, ist bei \u201eLexcorona\u201c gut aufgehoben. Mit Stand 8. Mai 2020 waren dort 44 Rechtsakte des Bundes, 278 Rechtsakte der L\u00e4nder, 626 Rechtsakte der Gemeinden und Landkreise, 240 Gerichtsentscheidungen und 61 Dokumente der Datenschutz-Aufsichtsbeh\u00f6rden abrufbar beziehungsweise verlinkt. Ein Teil l\u00e4sst sich \u00fcber eine interaktive Karte aufrufen. Dass Jurist*innen debattierfreudig sind, zeigt die Zahl von 636 Beitr\u00e4gen aus unterschiedlichsten Disziplinen vom Arbeits- bis zum Zivilprozessrecht.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.corona-at-work.de\">www.corona-at-work.de<\/a><\/p>\n<p>Der Einschr\u00e4nkung von Arbeitnehmer*innenrechten in der Pandemie widmet sich der Blog corona-at-work.de, betrieben vom \u201eexpress\u201c, der \u201eZeitung f\u00fcr sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit\u201c. Der Blog soll als gemeinsames Forum all jener dienen, die im Betrieb in ihren Rechten verletzt werden, und denen in Zeiten der Kontaktsperre Austausch und aktive Solidarit\u00e4t fehlen. Dabei wird auch auf Aufweichungen der Besch\u00e4ftigtenrechte hingewiesen, die in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung weitgehend untergegangen sind: die teilweise Aufhebung von Arbeitszeitvorschriften des Arbeitszeitgesetzes (Pausen, H\u00f6chstarbeitszeit) f\u00fcr Besch\u00e4ftigte in \u201esystemrelevanten\u201c Berufen im Wege einer Verordnung in Bayern. Mit einer \u00c4nderung im Arbeitszeitgesetz wurde auf Bundesebene eine Rechtsverordnung f\u00fcr ebensolche Verordnungen durch das Bundesarbeitsministerium geschaffen. Am 7. April 2020 (elf Tage nach Inkrafttreten der Gesetzes\u00e4nderung) wurde die Covid-19-Arbeits\u00adzeit\u00adverordnung erlassen, die eine Verl\u00e4ngerung der t\u00e4glichen Arbeitszeit von zehn auf zw\u00f6lf Stunden und eine Verk\u00fcrzung der Ruhezeit zwischen zwei Schichten von zehn auf neun Stunden zul\u00e4sst, wenn die T\u00e4tigkeit mit der Sicherstellung der Versorgung der Bev\u00f6lkerung in Zusammenhang steht. Explizit k\u00f6nnen die L\u00e4nder weitergehende Verordnungen erlassen.<\/p>\n<h4>Tracing-App, Daten, Digitales<\/h4>\n<p>Der Nutzung von Daten f\u00fcr die Eind\u00e4mmung der Pandemie in der Politik der EU-Institutionen und deren datenschutzrechtliche Implikationen \u2013 insbesondere hinsichtlich einer Corona-Tracing-App \u2013 diskutiert Dr. Gabriela Zanfir-Fortuna auf der Seite des \u201eFuture for Privacy Forum\u201c (<a href=\"https:\/\/fpf.org\">https:\/\/fpf.org<\/a>). Sie gibt den Debattenstand mit Stand vom 30. April 2020 wieder.<\/p>\n<p>Mit einer fortlaufenden Sammlung von Meldungen und Berichten f\u00fchrt <a href=\"http:\/\/www.netzpolitik.org\">Netzpolitik.org<\/a> eine Corona-Chronik. Dort geht es neben Apps und Datenschutz in Krisenzeiten auch um digitale Klassenzimmer und die Rolle \u00f6ffentlich-rechtlicher Medien in der Corona-Krise.<\/p>\n<p>Eher allgemeine Materialsammlungen sowie eigene Beitr\u00e4ge zur kritischen Reflexion der Corona-Ma\u00dfnahmen und ihrer gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen finden sich auf der Seite <a href=\"https:\/\/coronamo\u00adnitor.noblogs.org\">https:\/\/coronamo\u00adnitor.noblogs.org<\/a>, die vor allem von linken Akademiker*innen getragen wird. Hier k\u00f6nnen alle Nutzer*innen in einem Pad an der Sammlung von Beitr\u00e4gen mitwirken.<\/p>\n<p>Soziologische Texte zur Corona-Krise sammelt <a href=\"https:\/\/soziopolis.de\">https:\/\/soziopolis.de<\/a>, ein \u201edigitales Kolloquium\u201c des Wissenschaftszentrums Berlin. Um eine kritische soziologische Perspektive ist hingegen das Journal \u201eSurveil\u00adlance&amp; Society\u201c bem\u00fcht.Bislang ein Text zu Epidemien in den Medien ist bisher auf dem Blog <a href=\"https:\/\/medium.com\/surveillance-and-society\">https:\/\/medium.com\/surveillance-and-society<\/a> erschienen. Weitere Texte sollen online und im Journal folgen \u2013 man* darf gespannt sein. (s\u00e4mtlich: Dirk Burczyk)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Es ist nicht \u00fcberraschend: In der K\u00fcrze der Zeit hat die vom digitalen<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[126,148],"tags":[],"class_list":["post-17743","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-122","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17743","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=17743"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17743\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=17743"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=17743"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=17743"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}