{"id":17966,"date":"2020-09-15T17:00:08","date_gmt":"2020-09-15T17:00:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=17966"},"modified":"2020-09-15T17:00:08","modified_gmt":"2020-09-15T17:00:08","slug":"literatur-65","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=17966","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Aus der Kriminologie ist der Hinweis auf \u201ecrime as a rare event\u201c bekannt: Kriminalit\u00e4t ist der seltene Ausnahmefall eines (rechts-)kon\u00adformen Alltags. Analog k\u00f6nnten man von der Polizei als einer \u201eseltenen Institution\u201c sprechen, die nur in wenigen F\u00e4llen und Konstellationen in Erscheinung tritt, aber f\u00fcr den gesellschaftlichen Alltag insgesamt ohne Bedeutung ist. So beschreibt das b\u00fcrgerlich-liberale Modell das Verh\u00e4ltnis von Zivilgesellschaft und dem in der Polizei institutionalisierten staatlichen Gewaltmonopol: Nur wenn sie gerufen wird, nur wenn gesch\u00fctzte Rechtsg\u00fcter in Gefahr sind oder gesch\u00e4digt wurden, nur dann mischt sich die Polizei in \u201edie Gesellschaft\u201c ein. Dieses \u201eModell\u201c war schon immer ideologiegetr\u00e4nktes Wunschdenken. Denn f\u00fcr unterschiedliche soziale Gruppen unterschied sich die Alltagsrelevanz der Polizei schon immer erheblich. Und dass der Verweis auf eine notfalls gewalthaft-polizeiliche \u201eKonfliktbereinigung\u201c gesellschaftliche Konfliktniveaus auch latent und langfristig beeinflusst, deutet darauf hin, dass der b\u00fcrgerliche Alltag bereits durch die Existenz der Institution \u201ePolizei\u201c st\u00e4rker beeinflusst wird, als uns gemeinhin bewusst ist. In der j\u00fcngeren Entwicklung haben diese Probleme eher zu- als abgenommen. Einerseits sind Instrumente entwickelt worden, die die Beeinflussung und Beeintr\u00e4chtigungen spezifischer Gruppen erlauben. Andererseits hat der explizit kriminalpr\u00e4ventive Anspruch dazu gef\u00fchrt, dass die Polizei sich in viele kriminal- und sicherheitsrelevante Kontexte einmischt, die unterhalb der traditionellen Eingriffsschwellen liegen. Und schlie\u00dflich gibt es auch den weit verbreiteten \u201eRuf nach der Polizei\u201c, der gleicherma\u00dfen Verunsicherung wie Unf\u00e4higkeit zur zivilen Konfliktl\u00f6sung indiziert.<!--more--><\/p>\n<p>Insgesamt sind die angedeuteten Probleme \u2013 zumindest f\u00fcr die deutsche Polizei \u2013 wenig untersucht. Bereits zu der schlichten Frage, zu welchen Anl\u00e4ssen die B\u00fcrger*innen die Polizei rufen, gibt es seit Anfang der 1990er Jahre keine einzige Untersuchung. Es gibt auch keine Untersuchung, wie das kriminalpr\u00e4ventive Engagement der Polizeien wirkt: Beeinflusst die Partnerschaft einer Schule mit \u201eihrem\u201c Polizeirevier die kriminelle Karriere oder Nicht-Karriere der Sch\u00fcler*innen? Oder verbessert sie das Image und die Akzeptanz der Polizei (nur) bei denen, die auch ohne Polizei \u201eanst\u00e4ndig\u201c leben w\u00fcrden? Es gibt keine empirischen Antworten auf diese Fragen. Und selbst Bilanzen von gew\u00fcnschten und unerw\u00fcnschten Wirkungen polizeilicher Interventionen bei bestimmten Gruppen sind selten und fallen eher am Rande an. Insofern k\u00f6nnen im Folgenden nur sp\u00e4rliche Hinweise gegeben werden.<\/p>\n<p><strong>Dollinger, Bernd; Schmidt-Semisch, Henning (Hg.):<\/strong> <em>Sicherer Alltag? Politiken und Mechanismen der Sicherheitskonstruktion im Alltag, Wiesbaden (Springer VS) 2016, 304 S., 42,99 Euro (e-book), 54,99 Euro (Print)<\/em><\/p>\n<p>Auch wenn dieser Band mehr in den Blick nimmt als die Polizei, so lenken die Herausgeber in ihrer Einleitung die Aufmerksamkeit zun\u00e4chst auf jene Ver\u00e4nderungen, die das Verh\u00e4ltnis von \u201eAlltag\u201c und \u201eSicherheit\u201c (einschlie\u00dflich der mit ihr verbunden Institutionen, Vorgehensweisen und Versprechen) nachhaltig ver\u00e4nderten: (a) \u201eVersicherheitlichung\u201c als die Tendenz, verschiedene soziale Ph\u00e4nomene als \u201eProbleme der inneren Sicherheit\u201c zu re-interpretieren und (b) die Wandlung zur \u201eSicherheitsgesellschaft\u201c, die glaubt, Risiken fr\u00fchzeitig aufsp\u00fcren zu k\u00f6nnen, indem sie versucht, \u201eimmer gr\u00f6\u00dfere Mengen an Daten zu generieren, anzusammeln und auszuwerten, so dass eine Durchdringung des Alltags nicht mehr als Dystopie, sondern als Realit\u00e4t erscheint\u201c. Die Probleme, so die Autoren, beginnen jedoch jenseits dieser Gegenwartsdiagnose. Denn die Rede von der Bedrohung des Alltags durch die Sicherheitsagenten unterstelle einen \u201eheilen Alltag\u201c, der sowohl historisch als systematisch eine Fiktion sei. Statt pauschaler Diagnosen pl\u00e4dieren die Verfasser f\u00fcr die genaue Untersuchung einzelner gesellschaftlicher Bereiche, in denen das \u201ewechselseitige Konstitutionsverh\u00e4ltnis\u201c zwischen Sicherheitserwartungen und -versprechen thematisiert werden m\u00fcsse. Weil der Band nicht auf Polizei und polizeiliches Handeln ausgerichtet ist, liefern seine weiteren Beitr\u00e4ge wenig Hinweise f\u00fcr unser Schwerpunktthema. Allein Bernd Belinas Aufsatz mit dem programmatischen Titel \u201eDer Alltag der Anderen\u201c zeigt die Richtung in die gefragt werden muss, wenn die Wirkung der Polizei auf den Alltag von Menschen betrachtet werden soll. Statt von \u201eracial profiling\u201c sollte zutreffender von \u201einstitutionellem Rassismus\u201c gesprochen werden, weil dieser nicht allein die einzelne Kontrolle, sondern deren Kontexte thematisiert.<\/p>\n<p><strong>Hunold, Daniela; Dangelmaier, Tamara; Brauer, Eva:<\/strong> <em>Soziale Ordnung und Raum \u2013 Aspekte polizeilicher Raumkonstruktion, in: Soziale Probleme 2020 (https:\/\/doi.org\/10.1007\/s41059-020-00070-1)<\/em><\/p>\n<p>Der Aufsatz pr\u00e4sentiert Ergebnisse des an der Deutschen Hochschule der Polizei angesiedelten Forschungsprojekts \u201eDie Konstruktion von R\u00e4umen im Kontext von Sicherheit \u2013 Raumwissen der Polizei\u201c. Wie bei Bernd Belina ergeben sich die Wirkungen auf den Alltag der von Polizei Betroffenen nur indirekt. Denn mithilfe ethnografischer Methoden wird die polizeiliche Konstruktion ihres Gegen\u00fcbers erforscht, w\u00e4hrend deren Alltagsrelevanz f\u00fcr die Subjekte selbst nicht erhoben wird. Anhand von Interviewausschnitten k\u00f6nnen die Autorinnen verdeutlichen, dass die Polizei \u201eden gro\u00dfst\u00e4dtischen Raum \u2026 mit den Kategorien Geschlecht, Klasse und Ethnie konstituiert und darauf aufbauend ihr Handeln ausrichtet\u201c. Die aus den polizeilichen Raumkonstruktionen folgenden Ma\u00dfnahmen wirkten ihrerseits auf die lokalen Diskurse und w\u00fcrden \u201emit Ein- und Ausschlussprozessen\u201c verbunden. Sie b\u00f6ten \u201edie Chance, sich auf verschiedene Bereiche des gesellschaftlichen Lebens auszuwirken\u201c. Wenn wenig sp\u00e4ter auf die \u201eDiskussion um Trinker und Suchtkranke in den Innenst\u00e4dten\u201c verwiesen wird, dann w\u00e4re es wohl angemessener, nicht von \u201eChance\u201c, sondern von \u201eGefahren\u201c f\u00fcr bestimmte soziale Gruppen zu reden.<\/p>\n<p><strong>Bernard, Christiane:<\/strong> <em>Frauen in Drogenszenen. Drogenkonsum, Alltagswelt und Kontrollpolitik in Deutschland und den USA am Beispiel Frankfurt am Main und New York City, Wiesbaden (Springer VS) 2013, 345 S., 35,96 Euro (e-book), 49,99 Euro (print)<\/em><\/p>\n<p><strong>Schrader, Kathrin:<\/strong> <em>Drogenprostitution. Eine sektionale Betrachtung zur Handlungsf\u00e4higkeit drogengebrauchender Sexarbeiterinnen, Bielefeld (transkript) 2013, 452 S., 34,80 Euro<\/em><\/p>\n<p>Dies sind zwei in doppelter Weise exemplarische Ver\u00f6ffentlichungen. Einerseits stehen sie beispielhaft f\u00fcr die vielen sozialen Gruppen und Milieus, denen die Polizei besondere Aufmerksamkeit widmet. Sie betreffen einen Graubereich zwischen formeller Kriminalisierung (Drogenhandel, F\u00f6rderung der Prostitution) und Legalisierung (Drogenkonsum, Aus\u00fcbung der Prostitution) auf der einen und zwischen gesellschaftlicher Unerw\u00fcnschtheit und unterstelltem sicherheitsgef\u00e4hrdendem Potenzial auf der anderen Seite. Insofern m\u00fcssten hier auch Hinweise zu Ver\u00f6ffentlichungen zu migrantischen Jugendlichen, zu ethnischen Minderheiten, zu Obdachlosen oder zu Fu\u00dfballfans oder zu politisch verd\u00e4chtigen Gruppen stehen \u2013 sofern es entsprechende Untersuchungen zur Alltagsrelevanz polizeilicher Aufmerksamkeit g\u00e4be. Exemplarisch sind die beiden genannten Ver\u00f6ffentlichungen aber auch, weil ihr Fokus nicht auf den Wirkungen polizeilicher Strategien liegt, sondern diese nur als eine unter vielen Konstitutionsbedingungen des Alltags benannt werden. Aber selbst mit dieser Einschr\u00e4nkung wird in beiden Studien deutlich, dass die konkreten polizeilichen Strategien \u2013 einschlie\u00dflich des lokalen Kontrollkontextes \u2013 den Alltag von Drogenuser*innen und Prostituierten strukturieren. Auch wenn in deutschen Gro\u00dfst\u00e4dten Arrangements, in denen polizeilich-ordnungsbeh\u00f6rdliches Einschreiten und soziale Hilfe verbunden werden, \u00fcblich sind, so sind die Wirkungen f\u00fcr die Betroffenen verheerend. Am exekutiven Ende der Prohibitionspolitik halten sie den Verfolgungs- und Kontrolldruck aufrecht, erschweren gesundheitlich gebotene Interventionen oder \u2013 wie im Fall der Prostituierten \u2013 verhindern die Solidarisierung der Sexarbeiter*innen.<\/p>\n<p><strong>Fingerlin, Berthold; Knapp, Dominik: <\/strong><em>Sicherheitsarbeit am Beispiel Freiburg im Rahmen einer \u201eSicherheitspartnerschaft\u201c zwischen Land und Stadt, in: Barthel, Christian (Hg.): Polizeiliche Gefahrenabwehr und Sicherheitsproduktion durch Netzwerkgestaltung, Wiesbaden (Springer Gabler) 2019, S. 101-119<\/em><\/p>\n<p><strong>Bescherer, Peter; Haverkamp, Rita; Lukas, Tim:<\/strong> <em>Das Recht auf Stadt zwischen kommunaler Sparpolitik und privaten Investitionen. Eine Fallstudie zu Konflikten um urbane Sicherheit, in: Kritische Justiz 2016, H. 1, S. 72-85<\/em><\/p>\n<p>Auch hier zwei beispielhafte Ver\u00f6ffentlichungen, die die lokale Gestaltung des Alltags im \u00f6ffentlichen Raum thematisieren. Die Aufs\u00e4tze stehen f\u00fcr die Spannweite lokaler Strategien: Die \u201eSicherheitspartnerschaft\u201c in Freiburg im Breisgau mobilisiert das repressive Potenzial: von der Video\u00fcberwachung \u00fcber die personelle Verst\u00e4rkung der Polizei bis zur Einrichtung einer speziellen Ermittlungsgruppe und der Bildung eines st\u00e4dtischen Vollzugsdienstes. Demgegen\u00fcber zeigen Bescherer u.a. in ihrer Fallstudie zur Wuppertaler Sicherheitspolitik, dass der repressive Modus (verbieten, kontrollieren, verdr\u00e4ngen, bestrafen) keineswegs alternativlos ist. Das entsprechende Repertoire (Alkoholverbote, Video\u00fcberwachung, verdachtsunabh\u00e4ngige Kontrollen) wird in Wuppertal nicht nur nicht ausgesch\u00f6pft, sondern explizit von den Vertreter*innen von Polizei und Ordnungsamt abgelehnt: \u201eWir lassen uns nicht instrumentalisieren \u2026\u201c Insofern gibt es Hoffnung, dass aufgekl\u00e4rte Stadtgesellschaften und aufgekl\u00e4rte Praktiker*innen sich dem Zugriff der Versicherheitlichungs-Logik widersetzen. (s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<h4>Sonstige Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Sylvestre, Marie-Eve; Blomley, Nicholas; Bellot, Celine<\/strong>: <em>Red Zones. <\/em><em>Criminal Law and the Territorial Governance of Marginalized People<\/em>, Cambridge <em>(Cambridge University Press) 2019, 298 S., 22,10 EUR (e-book)<\/em><\/p>\n<p>In drei Teilen (Grundlagen, Ausweitung, Territorialisierung und Konsequenzen) und acht Einzelkapiteln bl\u00e4ttert das kanadische Trio zun\u00e4chst die juridisch-historischen Grundlagen r\u00e4umlich-temporaler Zugangsbeschr\u00e4nkungen und -verbote zum und in den \u00f6ffentlichen st\u00e4dtischen Raum auf. Insoweit verweist der Band auf Forschungen aus dem Umfeld der Legal Geography (Kap. 2 u. 3). Montreal und Vancouver (nach Feldforschung) sowie Toronto und Ottawa (nach Experteninterviews) sind das empirische beackerte Feld, auf dem die juristische Anwendung von conditional orders (etwa: Haftverschonung unter Auflagen) und deren Auswirkungen analysiert werden.<\/p>\n<p>Qualitativ konzentrieren sich die Autor*innen auf sozialr\u00e4umliche Einschr\u00e4nkungen, die erstens nach Gebietsbeschr\u00e4nkungen (den titelgebenden \u201eroten Zonen\u201c) und \u201eno-go\u201c-Verf\u00fcgungen unterschieden werden. Zweitens werden \u201eno-contact\u201c-, \u201enon-association\u201c- und \u201enon-communication\u201c-Ver\u00adord\u00adnungen identifiziert, die verbieten, mit einer Zeugin oder einem Mitangeklagten zu kommunizieren oder in Kontakt zu treten; drittens kommen Meldeauflagen und viertens demonstrationsbezogene Auflagen in den Blick.<\/p>\n<p>Die systematische raumzeitliche Beschr\u00e4nkung der Bewegungs- und Kommunikationsfreiheit hat nicht nur gesundheitliche (z.B. keinen Zugang mehr zu Hilfeeinrichtungen), berufliche (z. B. Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes), sondern auch juristische Folgen, wenn etwa die Strafverteidigung zur Vermeidung kumulativer Bestrafung wegen antizipierter \u00dcbertretung der Auflagen durch ihre Mandantschaft pr\u00e4ventiv auf \u201eschuldig\u201c pl\u00e4diert (S. 132). Dennoch, auch das eine Folge der Praxis des Justizsystems, betreffen rund 25 Prozent aller Erwachsenenstrafverfahren die \u00dcbertretung von Auflagen \u2013 und nicht mehr die urspr\u00fcnglichen Ordnungswidrigkeiten oder Vergehen. Kapitel 6 beschreibt die Logiken des Justizapparates. Die Diskrepanz zwischen dem, was das Justizsystem nach eigener Auskunft erreichen will (Rehabilitation, Reintegration, Stabilisierung, Konformit\u00e4t) und dem, was sich durch die vielfachen Anforderungen in r\u00e4umlicher und zeitlicher Hinsicht an destruktiven Folgen ergibt \u2013 f\u00fcr sog. Randgruppen und politischen Protest (Kap. 7 u. 8) \u2013 f\u00fchrt im Schlusskapitel (Kap. 9) zu Reform\u00fcberlegungen, denn im Ergebnis schaffe das Recht \u201e(grund)rechtsfreie R\u00e4ume\u201c und Lebensphasen (S. 215), die u.a. mit der Entkriminalisierung von Verst\u00f6\u00dfen gegen Justizauflagen und st\u00e4rkerer Ber\u00fccksichtigung gesundheitlicher Bed\u00fcrfnisse und Gef\u00e4hrdungen durch Ver- und Gebote einzuhegen seien.<\/p>\n<p><strong>Michele Goodwin<\/strong>: <em>Policing the Womb. Invisible Women and the Criminalization of Motherhood<\/em>, <em>Cambridge (Cambridge University Press) 2020, 316 S., 15,70 EUR (e-book)<\/em><\/p>\n<p>Mit der Entscheidung Roe v. Wade des Obersten US-Gerichtshofs (410 U.S. 113 (1973)) hatte der Supreme Court zahlreiche bis dahin geltende Landes- und Bundesgesetze f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt und das Recht auf Schwangerschaftsabbruch kodifiziert \u2013 gest\u00fctzt auf den 14. Verfassungszusatz, der u.a. das Recht auf Privatsph\u00e4re und Gleichbehandlung garantiert. Die Entscheidung wird seitdem immer wieder angegriffen, derzeit mit dem Argument, Abtreibungen seien unter Bedingungen von COVID-19 nicht mehr als \u201emedizinisch notwendig\u201c zu qualifizieren. Dass es dabei um mehr geht, als \u201anur\u2018 um das Recht auf Abtreibung, zeigt die an der University of California\/ Irvine lehrende Juristin Michele Goodwin, die auch Vorstandsmitglied der American Civil Liberties Union (ACLU) ist.<\/p>\n<p>In zehn Kapiteln beschreibt und analysiert sie die umfassende Kontrolle von Frauen als \u201aK\u00f6rper\u2018 und \u201aContainer\u2018 sowie die Verwertung und \u2013 wo f\u00fcr n\u00f6tig erachtet \u2013 Kriminalisierung ihrer Reproduktivit\u00e4t auch in historischer Perspektive. Konsequent wird die Unterdr\u00fcckung und Ausbeutung von Frauen unter Kolonialismus und Sklaverei, nach Klassenlage und <em>race<\/em>-Zugeh\u00f6rigkeit dargelegt.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Klassenlage sei einerseits konstitutiv, das f\u00fcr \u201ewohlhabende Frauen (unfruchtbar oder nicht) die reproduktive Privatsph\u00e4re ein greifbares Konzept\u201c ist (S. ix). Per Mausklick k\u00f6nnten sie \u201eSperma kaufen, eine Geb\u00e4rmutter mieten, Eizellen beschaffen und eine Klinik f\u00fcr die Entnahme, Einnistung oder Embryonalentwicklung ausw\u00e4hlen.\u201c Das alles unter Bedingungen, \u201edie kaum einer staatlichen Regulierung unterliegen.\u201c Im Gegensatz dazu bestehe \u201eein v\u00f6llig anderer reproduktiver Raum\u201c, ein Raum strafrechtlicher Verfolgung mittelloser, h\u00e4ufig farbiger schwangerer Frauen. Armut und Drogenabh\u00e4ngigkeit oder der Drogenkonsum w\u00e4hrend der Schwangerschaft haben rechtliche Konsequenzen, die bis zur Androhung lebenslanger Haft, der Entbindung im Gef\u00e4ngnis und sogar zur Fesselung w\u00e4hrend der Wehen f\u00fchren k\u00f6nnen, \u201eje nachdem, in welchem Bundesstaat die schwangere Frau wohnt\u201c (ebd.).<\/p>\n<p>In einigen Staaten bieten Staatsanw\u00e4lt*innen Strafnachl\u00e4sse an, wenn Frauen (aber auch M\u00e4nner) einer Sterilisation zustimmen. Goodwin erinnert in diesem Zusammenhang an die lange Geschichte eugenischer Ma\u00dfnahmen in den USA der 1920er- und 1930er-Jahre, die massenhaft Sterilisationen gegen \u201aAbweichler\u2018 erlaubten. Mit der \u201aCrack-Epidemie\u2018 und den sog. Crack-Babies der 1980er-Jahre erreichten solche Debatten, die durch moral panics und Hasskampagnen gegen schwarze M\u00fctter untermalt wurden, einen neuen H\u00f6hepunkt, obwohl Crack schwerpunktm\u00e4\u00dfig eine wei\u00dfe und m\u00e4nnliche Droge war (Kap. 2): Mindestens 150 Sterilisationen an Frauen wurden zwischen 2006 und 2010 allein in kalifornischen Gef\u00e4ngnissen durchgef\u00fchrt. Andere Bundesstaaten kriminalisieren Frauen wegen Fehl- und Totgeburten oder wegen ihres Lebenswandels w\u00e4hrend der Schwangerschaft \u2013 und begr\u00fcnden das mit dem \u201eSchutz ungeborenen Lebens\u201c. Dieser \u201aSchutz\u2018 geht so weit, dass es in 36 Bundesstaaten verboten ist, bei schwangeren hirntoten Patientinnen lebenserhaltende Maschinen abzuschalten, auch wenn Angeh\u00f6rige dies fordern oder w\u00fcnschen (Kap. 3). Goodwin analysiert damit mehr als die reine Abtreibungsgesetzgebung (Kap. 4). Sie verdeutlicht, dass medizinisches Personal sich zu Kompliz*innen der Kriminalisierung macht, wenn und weil private Patientendaten an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden weitergeben werden (Kap. 5). Kapitel 6 betrachtet diesen Sachverhalt unter medizinethischen Gesichtspunkten: Patient*innen gehen davon aus, dass die freiwillige Interaktion mit \u00c4rzt*innen ihrer Gesundheit diene und dass die vertrauliche Information \u00fcber ihre soziale und medizinische Vorgeschichte dabei helfe, dieses Ziel zu erreichen: \u201eLeider ist das nicht immer der Fall\u201c (S. 113).<\/p>\n<p>Goodwin betont, dass das staatliche Interesse an der Gesundheit von F\u00f6ten berechtigt und erreichbar ist, dass aber Gef\u00e4hrdungen dieser Gesundheit nicht mit drakonischen Strafen oder der Unterminierung von Grundrechten einhergehen d\u00fcrfen (Kap. 7 u. 8): \u201eDer unnachgiebige Blick auf einkommensschwache, schwangere Frauen, die staatlicherseits als \u201am\u00fctterliche Umgebung\u2018 oder \u201aContainer\u2018 bezeichnet werden, ignoriert die unz\u00e4hligen Varianten, unter denen die Gesundheit des F\u00f6tus durch Stress, Arbeitslosigkeit, Umweltsch\u00e4den und Armut gepr\u00e4gt werden kann, denen Schwangere zwar begegnen, die sie aber nicht kontrollieren k\u00f6nnen\u201c (S. 148). Es \u00fcberrascht in diesem Kontext nicht, dass schwangere Gefangene wie \u201eBeh\u00e4lter\u201c behandelt vollst\u00e4ndig gefesselt \u2013 erlaubt sind Ketten, \u00dcberhandfesseln und Fu\u00dfeisen \u2013 zur Geburt transportiert werden d\u00fcrfen. Seit 1973 ist die Gew\u00e4hrung US-amerikanischer Entwicklungshilfemittel an die Versagung reproduktiver Selbstbestimmung und Entrechtung von Frauen des Globalen S\u00fcdens gekoppelt (Kap. 9). Gleichzeitig werden (h\u00e4ufig religi\u00f6s verbr\u00e4mt) auch in den USA sukzessive Finanzmittel zur sexuellen Aufkl\u00e4rung zur\u00fcckgefahren oder gleich ganz gestrichen. Vor diesem Hintergrund schlie\u00dft Goodwin mit der Forderung nach einem \u201eNew Deal f\u00fcr reproduktive Gerechtigkeit\u201c, nach einer neuen \u201eBill of Rights\u201c (Kap. 10). Beides ist f\u00fcr die n\u00e4here Zukunft nicht absehbar.<\/p>\n<p><strong>Churchill, David; Janiewski, Dolores; Leloup, Pieter<\/strong> (eds.): <em>Private Security and the Modern State. Historical and Comparative Perspectives, New York<\/em> <em>(Routledge) 2020, 270 S., 44,90 EUR (e-book)<\/em><\/p>\n<p>Dieser Band bietet einen \u00dcberblick zur Geschichte kommerzieller und privater Sicherheitsvorsorge \u2013 und thematisiert dabei u.a. Detekteien, Versicherungsgesellschaften, \u201eMoralaktivisten\u201c, Arbeitgeberverb\u00e4nde, pa\u00adra\u00admilit\u00e4rische Organisationen, Selbstschutz- sowie vigilante Verb\u00e4nde und Organisationen. Untersucht wird die historische Entwicklung staatlicher Polizei- und kommerzieller Sicherheitsdienste in verschiedenen zeitlichen, nationalen und internationalen Kontexten sowie deren Interaktionen in verschiedenen L\u00e4ndern, Kulturen und Umfeldern. Belgien, Frankreich, Gro\u00dfbritannien und die USA werden mit Blick auf das 19. und fr\u00fche 20. Jahrhundert im ersten Teil untersucht; Teil 2 widmet sich modernen Marketingstrategien aus derselben Epoche. Teil 3 fokussiert kleinteilig das Verh\u00e4ltnis staatlicher Beh\u00f6rden und kommerzieller Anbieter; in Deutschland etwa f\u00fcr die Jahre 1918-1920. Letztgenannter Beitrag diskutiert geheimdienstliche Aktivit\u00e4ten nichtstaatlicher Akteure anhand zweier Fallbeispiele und gibt einen \u00dcberblick \u00fcber deren Aktivit\u00e4ten, Finanzierung und Personal.<\/p>\n<p>Der Band f\u00fcllt L\u00fccken im historischen Wissensbestand \u00fcber die Entstehung und gegenseitige Konstituierung kommerzieller und \u00f6ffentlicher Sicherheitsorganisationen \u2013 auch f\u00fcr Deutschland, obwohl nahezu vollst\u00e4ndig historische Quellen im Ersten Weltkrieg vernichtet wurden. Die Autor*innen analysieren Verantwortungsaufteilungen, die deutlich machen, dass von strikt getrennten Sph\u00e4ren keine Rede sein konnte \u2013 und kann. (alle: Volker Eick)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Aus der Kriminologie ist der Hinweis auf \u201ecrime as a rare event\u201c bekannt:<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[127,148],"tags":[],"class_list":["post-17966","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-123","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17966","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=17966"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17966\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=17966"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=17966"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=17966"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}