{"id":17980,"date":"2020-09-21T07:14:19","date_gmt":"2020-09-21T07:14:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=17980"},"modified":"2020-09-21T07:14:19","modified_gmt":"2020-09-21T07:14:19","slug":"die-ergebnisse-des-abschlussberichts-body-cam-in-sachsen-anhalt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=17980","title":{"rendered":"Keine pr\u00e4ventive Wirkung, gerichtlich nicht verwendungsf\u00e4hige Aufzeichnungen &#8211; Die Ergebnisse des Abschlussberichts Body-Cam in Sachsen-Anhalt"},"content":{"rendered":"<h3>Florian Krahmer<\/h3>\n<p>Seit einiger Zeit versuchen verschiedene Landespolizeien, Body-Cams als neues Einsatzmittel einzuf\u00fchren. Hierzu werden in der Regel Pilotprojekte in ausgew\u00e4hlten Polizeirevieren durchgef\u00fchrt und im Anschluss in einem Bericht ausgewertet. Zwei Beispiele hierf\u00fcr sind der \u201eAbschlussbericht &#8211; Erprobung des pr\u00e4ventiven Einsatzes von K\u00f6rperkameras in der S\u00e4chsischen Polizei \u2013 Body-Cam\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> aus dem Jahr 2019<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> und der im August diesen Jahres vorgestellte \u201eAbschlussbericht \u2013 Modellversuch Body-Cam\u201c aus Sachsen-Anhalt<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a>.<\/p>\n<p>Obwohl beide Evaluationen eine \u00e4hnliche Methodik aufweisen und im Grunde zu gleichen Ergebnissen kommen, wurden in der \u00f6ffentlichen Berichterstattung ihre scheinbar gegens\u00e4tzlichen Ergebnisse pr\u00e4sentiert. Der s\u00e4chsische Bericht gilt als Nachweis f\u00fcr die pr\u00e4ventive Wirkung von Body-Cams zur Verhinderung von Gewalt gegen Polizeibeamt*innen. Der Bericht aus Sachsen-Anhalt wiederum wurde als Widerlegung dieser pr\u00e4ventiven Wirkung dargestellt<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a>.<!--more--><\/p>\n<p>Der Grund, weshalb die beiden Berichte scheinbar zu entgegengesetzten Ergebnissen kommen, obwohl man beim genaueren Lesen zu denselben Schlussfolgerungen kommen muss, liegt in den methodischen Schw\u00e4chen des wesentlichen Indikators beider Studien, die Entwicklung der Straftaten im Bereich \u201eGewalt gegen Polizeivollzugsbeamte\u201c nach den Fallzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Kritik an der PKS und ihrer eingeschr\u00e4nkten Aussagekraft hinsichtlich des tats\u00e4chlichen Kriminalit\u00e4tsgeschehens ist vielf\u00e4ltig und wird in jeder Ver\u00f6ffentlichung der Kriminalstatistiken der L\u00e4nder und des Bundes im Vorwort diskutiert. Dennoch werden die Zahlen der PKS regelm\u00e4\u00dfig als Beleg f\u00fcr Aussagen zur Kriminalit\u00e4tsentwicklung herangezogen, so wie auch in den Berichten zur Wirkungsweise der Body-Cams in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Im s\u00e4chsischen Bericht wird die Entwicklung der Fallzahlen der verschiedenen Deliktsgruppen im Bereich \u201eGewalt gegen Polizeivollzugsbeamte\u201c in den Einsatzrevieren\u00a0 der Body-Cams (\u201eProjektreviere\u201c), der Entwicklung in den \u201eVergleichsrevieren\u201c gegen\u00fcber gestellt. Dies f\u00fchrt zu dem Ergebnis, dass die Fallzahlen in den Erprobungsrevieren im Verh\u00e4ltnis zu den anderen Revieren (scheinbar) gesunken sind, woraus eine positive Wirkung der Body-Cams geschlussfolgert wird (Abschlussbericht Sachsen, S. 4ff). Der sachsen-anhaltische Bericht geht indes etwas kritischer mit der Aussagekraft der PKS-Fallzahlen um. Es kann aber nur gemutma\u00dft werden, dass der Grund hierf\u00fcr an den gestiegenen Fallzahlen in den Projektrevieren liegt (Abschlussbericht Sachsen-Anhalt, S. 10ff).<\/p>\n<p>Im Grunde ist jedoch die Entwicklung der PKS-Zahlen f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Wirksamkeit von Body-Cams irrelevant. Dies hat verschieden Gr\u00fcnde. So ist z.B. eine Vergleichbarkeit mit den einzelnen Bundesl\u00e4ndern nicht gegeben, da es keine bundeseinheitliche Festlegung gibt, welche Delikte zum Bereich \u201eGewalt gegen Polizeivollzugsbeamte\u201c zu z\u00e4hlen sind (Abschlussbericht Sachsen-Anhalt, S. 6). In Sachsen wird z.B. anders als in Sachsen-Anhalt Landfriedensbruch (\u00a7\u00a7 125, 125a StGB) und Gefangenenbefreiung (\u00a7\u00a7 120, 121 StGB) als \u201eGewalt gegen Polizeivollzugsbeamte\u201c gez\u00e4hlt (S\u00e4chsische Landtagsdrucksache 6\/16942). Hinzukommt, dass die Zust\u00e4ndigkeitsbereiche der Projektreviere in ihrer Struktur und im Einsatzgeschehen mit den \u00fcbrigen Revieren kaum vergleichbar sind. In Sachsen-Anhalt befanden sich die Body-Cam-Erprobungsreviere in den gr\u00f6\u00dferen St\u00e4dten Magdeburg, Halle und Dessau-Rosslau, w\u00e4hrend die Vergleichsreviere in dem \u00fcberwiegend l\u00e4ndlich gepr\u00e4gten Raum Sachsen-Anhalts liegen. Bereits aus diesem Umstand kann eine unterschiedliche Entwicklung der PKS-Zahlen erkl\u00e4rt werden, ganz unabh\u00e4ngig von der Wirkungsweise der Body-Cams. Des Weiteren ist ein Jahresvergleich der Fallzahlen nur bedingt m\u00f6glich, da sich Straftatbest\u00e4nde ver\u00e4ndern: \u201eDer Gesetzgeber hat [2017] den t\u00e4tlichen Angriff aus \u00a7 113 StGB herausgel\u00f6st und den neuen Straftatbestand des t\u00e4tlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (\u00a7 114 StGB) geschaffen\u201c (Abschlussbericht Sachsen-Anhalt, S. 6). Auch fallen vor dem Hintergrund relativ geringer Fallzahlen besondere Ereignisse au\u00dfergew\u00f6hnlich stark ins Gewicht, wie z.B. Demonstrationsgeschehen oder Fu\u00dfballspiele (Abschlussbericht Sachsen-Anhalt, S. 41). Vollkommen unterbelichtet bleibt in der Darstellung der zahlenm\u00e4\u00dfigen Entwicklung der Deliktszahlen, dass w\u00e4hrend des Untersuchungszeitraums die Zahl der eingesetzten Body-Cams erh\u00f6ht wurde, einerseits durch die Einbeziehung weiterer Polizeieinheiten in den Modellversuch, andererseits durch die Ausgabe von mehr Body-Cams in den bereits einbezogenen Revieren. Diese diente ausdr\u00fccklich der Steigerung der Anwendungszahlen (Bericht S. 3). Zu guter Letzt bleibt festzuhalten, dass es sich bei den Straftaten \u201eGewalt gegen Polizeivollzugsbeamte\u201c um Straftatsverdachtsf\u00e4lle handelt, die von der Polizei als Gesch\u00e4digte selbst aufgenommen wurden und schon aus diesem Grund mit Vorsicht zu betrachten sind. Dies gilt gerade hinsichtlich der im laufenden Versuch erh\u00f6hten Zahl der Kameras.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig vom Versuch, die Wirkung von Body-Cams anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik nachzuweisen, stecken die eigentlich interessanten Erkenntnisse des s\u00e4chsischen und sachsen-anhaltischen Abschlussberichts in der Befragung der Polizeibeamt*innen und hier sind die Ergebnisse erstaunlich \u00e4hnlich und lassen sich kurz zusammenfassen: Die Polizeibeamt*innen sch\u00e4tzen die Wirkung von Body-Cams in den \u00fcberwiegenden F\u00e4llen als bedeutungslos ein und in den F\u00e4llen in denen ein Effekt beim \u201epolizeilichen Gegen\u00fcber\u201c festzustellen ist, halten sich deeskalierende und eskalierende Wirkung in etwa die Waage. Bez\u00fcglich einer ausf\u00fchrlichen Darstellung der wahrgenommenen Wirkung, unterschieden nach Recording-, Pre-Recording Funktion und den Jahren des Erprobungszeitraums in Sachsen-Anhalt, sei an dieser Stelle auf die Seiten 17-24 im sachsen-anhaltischen Bericht und vergleichend auf die Seiten 20-23 im s\u00e4chsischen Bericht verwiesen. Zum besseren \u00dcberblick werden nachfolgend relevante Teile der Befragung aus Sachsen-Anhalt tabellarisch wiedergegeben. Die Ergebnisse beziehen sich auf die wahrgenommene Wirkung der Recording-Funktion der Body-Cam.<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"121\">Jahr<\/td>\n<td width=\"121\">deeskalierend<\/td>\n<td width=\"121\">ohne Wirkung wegen Alkohol und Drogen<\/td>\n<td width=\"121\">Keine festgestellt Wirkung<\/td>\n<td width=\"121\">eskalierend<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"121\">2018<\/td>\n<td width=\"121\">12%<\/td>\n<td width=\"121\">12%<\/td>\n<td width=\"121\">72%<\/td>\n<td width=\"121\">4%<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"121\">2019<\/td>\n<td width=\"121\">10%<\/td>\n<td width=\"121\">21%<\/td>\n<td width=\"121\">55%<\/td>\n<td width=\"121\">14%<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h5>Wirkung auf Einzelpersonen in Prozent der F\u00e4lle (2018: 606 F\u00e4lle, 2019: 179 F\u00e4lle) Abschlussbericht Sachsen Anhalt S.19 und 23<\/h5>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"121\">Jahr<\/td>\n<td width=\"121\">deeskalierend<\/td>\n<td width=\"121\">ohne Wirkung wegen Alkohol und Drogen<\/td>\n<td width=\"121\">Keine festgestellt Wirkung<\/td>\n<td width=\"121\">eskalierend<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"121\">2018<\/td>\n<td width=\"121\">8%<\/td>\n<td width=\"121\">15%<\/td>\n<td width=\"121\">73%<\/td>\n<td width=\"121\">4%<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"121\">2019<\/td>\n<td width=\"121\">5%<\/td>\n<td width=\"121\">12%<\/td>\n<td width=\"121\">70%<\/td>\n<td width=\"121\">12%<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h5>Wirkung auf Personengruppe in Prozent der F\u00e4lle (2018: 180 F\u00e4lle, 2019: 81 F\u00e4lle) Abschlussbericht Sachsen Anhalt S.19 und 23<\/h5>\n<p>Warum sowohl die Einsatzahlen der Body-Cams im Jahresvergleich 2018 und 2019 abnahmen, als auch die Wahrnehmung einer eskalierenden Wirkung zunahm, ist aus den Daten nicht ersichtlich. Die Autor*innen der Studie vermuten, dass die Zunahme der eskalierenden Wirkung damit zu begr\u00fcnden ist, \u201edass die Bev\u00f6lkerung eingangs zur\u00fcckhaltend war und nunmehr die Body-Cam als nicht mehr abschreckend empfindet\u201c (Abschlussbericht Sachsen-Anhalt, S. 24). Es sei jedoch nicht eindeutig, ob der Einsatz von Body-Cams zunehmend eskalierend wirkt und aus diesem Grund die Beamt*innen sie seltener einsetzen (Abschlussbericht Sachsen-Anhalt, S. 23), oder ob die Akzeptanz der Beamt*innen gegen\u00fcber den Body-Cams generell gesunken ist und deswegen sowohl die Einsatzzahlen zur\u00fcckgingen, als auch die Wirkung kritischer bewertet wurde. Im Ergebnis der Wirkung kommt der Abschlussbericht aus Sachsen-Anhalt letztendlich zu einer eindeutigen Aussage: \u201eJe nach Aktivierung der Body-Cam kam es beispielsweise zu ausufernden Diskussionen \u00fcber Sinn und Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme oder zur Steigerung der Aggression des St\u00f6rers bis hin zum t\u00e4tlichen Angriff. In Einzelf\u00e4llen konnte ein aggressives Verhalten sogar nur durch das Ausschalten der Kamera deeskaliert werden.\u201c (Abschlussbericht Sachsen-Anhalt, S. 36).<\/p>\n<p>Der Abschlussbericht aus Sachsen-Anhalt ging noch einer weiteren wichtigen Frage \u00fcber die Funktion von Body-Cams nach. Zu \u00fcberpr\u00fcfen war, ob die Videoaufzeichnungen zur Beweismittelsicherung geeignet sind. Aber auch hier kommt der Bericht zu einem vernichtenden Ergebnis:<\/p>\n<p>\u201eZum einen sind Gr\u00f6\u00dfe und Bauform bei der Befestigung an ballistischen Tr\u00e4gerwesten, beispielsweise bei angelegtem Sicherheitsgurt, st\u00f6rend und hinderlich. Beim L\u00f6sen des Sicherheitsgurtes wird die Body-Cam mitunter aus der Halterung gel\u00f6st oder verschoben.\u201c (Abschlussbericht Sachsen-Anhalt, S. 30).<\/p>\n<p>\u201eBei Verwendung der Magnethalterung an der Brusttasche des Parkas ist die Kamera nicht richtig ausgerichtet. Sie zeigt in Richtung des Himmels.\u201c (Abschlussbericht Sachsen-Anhalt, S. 31).<\/p>\n<p>\u201eAuf Grund der Art der Befestigung der Body-Cams an den Uniformteilen waren die Bilder oft von minderer Qualit\u00e4t. Es kam vor, dass die Kameras in Angriffs- oder Verfolgungssituationen abfielen und dadurch keine brauchbaren Bilder mehr aufgenommen werden konnten.\u201c (Abschlussbericht Sachsen-Anhalt, S. 37).<\/p>\n<p>Trotz dieser Ergebnisse m\u00f6chten die Autoren des Abschlussberichtes aus Sachsen-Anhalt das Projekt Body-Cam jedoch noch nicht g\u00e4nzlich begraben sehen und machen verschiedene Vorschl\u00e4ge, wie man die Kameras dennoch f\u00fcr die Polizei n\u00fctzlich einsetzen k\u00f6nnte. Zum einen sprechen sie sich f\u00fcr eine \u00c4nderung der Rechtsgrundlage aus, damit Body-Cams auch in Wohnungen und Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen eingesetzt werden k\u00f6nnen, da an diesen Orten nach polizeilicher Erfahrung die meisten Angriffe auf Polizeibeamt*innen zu verzeichnen seien (Abschlussbericht Sachsen-Anhalt, S. 38f). Sie pl\u00e4dieren des Weiteren daf\u00fcr, die mangelhafte Qualit\u00e4t der Aufzeichnungen durch eine verbesserte Technik zu beheben, bzw. durch eine \u201eOptimierung des Systems in der Zusammenarbeit mit dem Hersteller\u201c umzusetzen (Abschlussbericht Sachsen-Anhalt, S. 42). Zur spezifischen Umsetzung werden allerdings keine Angaben gemacht.<\/p>\n<p>Am Ende bleibt ein Problem: Body-Cams scheinen keine deeskalierende Wirkung zu haben. Damit wird der f\u00fcr ihre Einf\u00fchrung ma\u00dfgebliche gesetzliche Zweck, die Abwehr von Gefahren f\u00fcr die eingesetzten Beamt*innen, massiv in Frage gestellt. Im Abschlussbericht wird sich daf\u00fcr ausgesprochen, die Akzeptanz f\u00fcr Body-Cams in der Bev\u00f6lkerung zu erh\u00f6hen, damit diese ihre eskalative Wirkung verlieren: \u201eBei einer Einf\u00fchrung m\u00fcsste eine mediale begleitende \u00d6ffentlichkeitsarbeit stattfinden, um die Akzeptanz in der Bev\u00f6lkerung zu erreichen.\u201c (Abschlussbericht Sachsen-Anhalt, S. 43). Und bez\u00fcglich der Ergebnisse des Modellprojektes in Sachsen-Anhalt hoffen die Autor*innen, dass andere Bundesl\u00e4nder mehr Gl\u00fcck haben. In Sachsen hat das zumindest geklappt: \u201eZuk\u00fcnftige Erfahrungsberichte, z. B. anderer L\u00e4nder oder weitere Untersuchungen k\u00f6nnen mittelfristig Erkenntnisse liefern, welche den erw\u00fcnschten Nutzen der Body-Cam deutlicher hervorbringen.\u201c (Abschlussbericht Sachsen-Anhalt, S. 43)<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Eine ausf\u00fchrliche Kritik des Autoren am s\u00e4chsischen Abschlussbericht ist in der <a href=\"https:\/\/www.cilip.de\/2019\/11\/03\/120-november-2019-der-zoll-nicht-nur-eine-finanzpolizei\/\">November-Ausgabe 2019 der Zeitschrift \u201eB\u00fcrgerechte &amp; Polizei\u201c<\/a> unter dem Titel: \u201eBody-Cam Studie der s\u00e4chsischen Polizei\u201c erschienen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Ab S. 95 dieses Dokuments <a href=\"http:\/\/edas.landtag.sachsen.de\/viewer.aspx?dok_nr=60590&amp;dok_art=APr&amp;leg_per=6&amp;pos_dok=&amp;dok_id=254910\">http:\/\/edas.landtag.sachsen.de\/viewer.aspx?dok_nr=60590&amp;dok_art=APr&amp;leg_per=6&amp;pos_dok=&amp;dok_id=254910<\/a>.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Der Bericht steht unter <a href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\/dokumente\/7429-modellversuch-body-cam-landespolizei-sachsen-anhalt\/\">https:\/\/fragdenstaat.de\/dokumente\/7429-modellversuch-body-cam-landespolizei-sachsen-anhalt\/<\/a> zum Download bereit.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> MDR-Aktuell: \u201eSachsen-Anhalts Innenminister Stahlknecht: Bodycams haben sich nicht bew\u00e4hrt\u201c <a href=\"https:\/\/www.mdr.de\/nachrichten\/podcast\/interview\/holger-stahlknecht-ernuechternde-bilanz-bodycams-audio-100.html\">https:\/\/www.mdr.de\/nachrichten\/podcast\/interview\/holger-stahlknecht-ernuechternde-bilanz-bodycams-audio-100.html<\/a>, zuletzt aufgerufen am 9.9.2020.<\/h6>\n<h3>Beitragsbild: <a href=\"https:\/\/www.polizei.sachsen.de\/de\/60814.htm\">Polizei Sachsen<\/a>.<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Florian Krahmer Seit einiger Zeit versuchen verschiedene Landespolizeien, Body-Cams als neues Einsatzmittel einzuf\u00fchren. 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