{"id":18028,"date":"2020-09-27T08:47:12","date_gmt":"2020-09-27T08:47:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=18028"},"modified":"2020-09-27T08:47:12","modified_gmt":"2020-09-27T08:47:12","slug":"security-oder-gewaltarbeit-wie-schwarze-asylsuchende-in-bayerischen-abschiebelagern-poliziert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=18028","title":{"rendered":"Security oder Gewaltarbeit?\u00a0Wie Schwarze Asylsuchende in bayerischen Abschiebe\u00adlagern poliziert werden"},"content":{"rendered":"<h3>von Aino Korvensyrj\u00e4<\/h3>\n<p><strong>In bayerischen Asylunterk\u00fcnften kam es in den letzten Jahren h\u00e4ufig zu \u00dcbergriffen privater Sicherheitsdienste auf Asylsuchende. Diese Wachdienstgewalt ist kein au\u00dfergew\u00f6hnliches Ereignis, sondern muss im Kontext der von institutionellem Rassismus gepr\u00e4gten, allt\u00e4glichen Polizeiarbeit in gro\u00dfen Abschiebelagern verstanden werden. Der Beitrag st\u00fctzt sich auf Interviews mit Schwarzen Afrikanischen Bewohner*innen und ehemaligen Securities sowie auf die rechtliche Unterst\u00fctzungsarbeit mit den Betroffenen.<\/strong><a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Trotz Beschwerden von Bewohner*innen \u00fcber Security-Gewalt in AnkER-Zentren<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> wie in Bamberg, Ingolstadt\/Manching, Deggendorf und Donau\u00adw\u00f6rth haben Bezirksregierungen, die f\u00fcr diese gro\u00dfen Aufnahme- und Abschiebelager zust\u00e4ndig sind oder sie betreiben, kein gro\u00dfes Interesse an Aufkl\u00e4rung gezeigt. In der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) in Bamberg nahm die Gewalt eine besondere, systematische Form an und hat in der \u00d6ffentlichkeit zunehmend Aufmerksamkeit erregt.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Im Juni 2020 wurde ein Video ver\u00f6ffentlicht, das vermutlich den Chef der Sicherheitsfirma zeigt, wie er einen Bewohner tritt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Gleichzeitig ver\u00f6ffentlichte der Senegalese Sidi F., ein ehemaliger Bewohner, seine Anfang des Jahres beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Beschwerde gegen die unterbrochene strafrechtliche Verfolgung von Mitarbeitern der gleichen Firma.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Diese hatten ihn und einen Freund im September 2017 in der Kantine der AEO angegriffen. Die Firma hat den Auftrag in der AEO noch immer inne. Immerhin erm\u00f6glichte die \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit, dass einige der Verantwortlichen eventuell f\u00fcr die Missbr\u00e4uche zur Rechenschaft gezogen werden. Die Verantwortung f\u00fcr die Zust\u00e4nde liegt jedoch nicht nur beim Sicherheitspersonal, sondern bei verschiedenen Institutionen, insbesondere bei der Lagerleitung \u2013 der Regierung von Oberfranken \u2013, der Polizei und der Justiz.<\/p>\n<p>Im Sommer 2017 bildete die Firma \u201eFair Guards\u201c ein \u201eSonder\u00adteam\u201c, das regelm\u00e4\u00dfig Gewalt gegen Bewohner*innen aus\u00fcbte. Diese richtete sich haupts\u00e4chlich gegen Schwarze M\u00e4nner; aber auch arabische und asiatische und weibliche Bewohner*innen waren betroffen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Die Leitung ignorierte die zahlreichen Beschwerden von Bewohner*innen, darunter ein von Westafrikaner*innen einberufenes Treffen im Sommer 2017. Sie reagierte auch nicht, als sich einzelne Mitarbeiter*innen \u00fcber diese Einheit beschwerten. Die Gewalt eskalierte im Herbst 2017, insbesondere in den letzten Septembertagen. Ende Oktober 2017 griff schlie\u00dflich die Polizei ein, nachdem zwei Angestellte der Sicherheitsfirma den Angriff auf Sidi F. und seinen Freund angezeigt hatten. Das \u201eSonderteam\u201c wurde aufgel\u00f6st. Zuvor hatte jedoch die Polizei mehrere Bewohner, die von den Sicherheitsleuten angegriffen worden waren, als Beschuldigte verh\u00f6rt. Das Amtsgericht Bamberg verurteilte sp\u00e4ter mehrere von ihnen auf der Grundlage der von den Wachen vorgebrachten Vorw\u00fcrfe.<\/p>\n<p>2018 ersetzte die Firma das \u201eSonderteam\u201c durch ein \u201eFlexteam\u201c, gegen das bald ebenfalls Misshandlungsvorw\u00fcrfe erhoben wurden. So berichteten eritreische Bewohner, w\u00e4hrend der gro\u00dfen Polizeirazzia im Dezember 2018 von den Wachen geschlagen und getreten worden zu sein, und zwar in Sichtweite der Polizei. Bislang sind alle Ermittlungen gegen die Wachen entweder eingestellt worden oder haben nie wirklich begonnen.<\/p>\n<h4>Polizeiarbeit als \u00f6ffentlich-private Partnerschaft<\/h4>\n<p>Aus Angst vor der Abschiebung oder um die Polizei m\u00f6glichst zu meiden, verzichten Asylsuchende oft darauf, Wachdienstgewalt zu melden. Westafrikaner*innen in der AEO berichteten, dass die Wachen oft der Polizei Bewohner*innen als vermeintliche Aggressor*innen melden. So ist es auch Aarona K. ergangen, der im September 2017 versucht hatte, einem anderen jungen westafrikanischen Mann zu helfen, der von den Wachen in der AEO-Kantine geschlagen wurde.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> K. war die erste Person, die ich in Bamberg interviewte. Er half mir, andere Opfer zu fin\u00adden, von denen viele bereits Deutschland verlassen hatten oder abgescho\u00adben worden waren. Im Fr\u00fchjahr 2018 traf ich mich in Paris mit Oumar B. und in Italien mit Sidi F. Sie waren am gleichen Tag, am 27. Sep\u00adtember 2017, von den Wachen geschlagen worden: B. morgens in einem geschlossenen Container am Eingangstor, F. mit seinem Freund abends in der leeren Kantine. Beide verlie\u00dfen das Lager kurz nach dem Vor\u00adfall.<\/p>\n<p>30-40 Wachleute waren bei dem Angriff auf Sidi F. und seinen Freund anwesend.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Als die Polizei eintraf, befahl das \u201eSonderteam\u201c jedoch den anderen zu gehen. Die Polizei nahm Sidi F. und seinen Freund fest, sie mussten die Nacht im Gewahrsam verbringen. Das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Senegalesen wurde erst drei Wochen sp\u00e4ter eingestellt, nachdem zwei Mitarbeiter der Sicherheitsfirma ihre Kollegen anzeigten, weil ihre internen Beschwerden ergebnislos geblieben waren. Die Polizei startete nun Ermittlungen gegen acht Wachleute wegen schwerer K\u00f6rperverletzung und versuchten Totschlags.<\/p>\n<p>Oumar B. wurde ebenfalls festgenommen, nachdem er von Wachleuten verpr\u00fcgelt worden war, die der Polizei gegen\u00fcber behaupteten, er sei \u201eaggressiv\u201c und habe sein Gesicht selbst an einem Gegenstand verletzt. Die Polizei bedeckte seinen stark blutenden Kopf mit einer Spuckhaube und transportierte ihn ab. Auch andere Mitglieder der senegalesischen Community sahen darin ein Muster. \u201eNach solchen (gewaltsamen) Taten scherzten und l\u00e4chelten die Securities und die Po\u00adlizei: Wir haben heute gute Arbeit geleistet. Die Securities waren nicht gl\u00fccklich, wenn sie einen Schwarzen nicht zu Boden bringen k\u00f6nnten\u201c, kommentierte Tapha S.. Er geh\u00f6rte zu denjenigen, die sowohl die AEO-Leitung als auch die Firma aktiv auf die Gewalt im Sommer 2017 aufmerksam gemacht hatten. Er selbst war schmerzhaft \u201efixiert\u201c worden, wobei ein Wachmann mit vollem K\u00f6rpergewicht ein Knie auf seinen Kopf dr\u00fcckte. S. beschwerte sich, aber die eintreffende Polizei reagierte nicht. \u201eDas erste, was die Security ihnen sagt, ist, dass du aggressiv bist. Danach will die Polizei nichts mehr von dir wissen. Du bist aggressiv. Du musst still sein, du gehst ins Gef\u00e4ngnis.\u201c<\/p>\n<p>Der Wiederaufbau und Ausbau des deutschen Asyllagersystems ab 2015 f\u00fchrte zu einem Boom f\u00fcr Sicherheitsfirmen und zu mehr \u00dcbergriffen und Misshandlungen in vielen Teilen Deutschlands.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Die Arbeitsbedingungen bei diesen Firmen sind schlecht geregelt und die Befugnisse wenig definiert. Lager sind \u00f6ffentliche Einrichtungen, teilweise direkt vom Staat verwaltet wie in Bamberg. Private Sicherheitskr\u00e4fte haben jedoch nicht die gleiche rechtliche Verantwortung, wie sie die Beamt*innen \u2013 im Prinzip \u2013 haben. Ihre Befugnisse zur Gewaltanwendung sind im Grunde nicht weitergehend als die jede*r B\u00fcrger*in: Nur wenn sie selbst angegriffen werden, k\u00f6nnen sie Menschen zu Boden bringen, festnehmen oder in Handschellen legen.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Dennoch wurden in Bamberg Behauptungen \u00fcber \u201eaggressive\u201c Bewohner*innen selten von der Polizei oder von der Bezirksregierung \u00fcberpr\u00fcft. Andere illegale oder fragw\u00fcrdige Praktiken der Wachen \u2013 wie Ganzk\u00f6rperdurchsuchungen, Taschenkontrollen, unangek\u00fcndigte Zimmerdurchsuchungen, Zimmerdurchsuchungen in Abwesenheit der Bewohner*innen oder der Einsatz von Pfefferspray \u2013 wurden zumindest geduldet. Die Normalisierung dieser Praktiken durch die Lagerleitung in Zusammenarbeit mit der Polizei legt nahe, dass nicht lediglich Unklarheit \u00fcber die rechtlichen Befugnisse bestand, sondern diese systematisch \u00fcberschritten wurden.<\/p>\n<p>\u201eDeutschland will uns nicht\u201c, f\u00fcgten westafrikanische Bewohner*innen h\u00e4ufig hinzu, wenn sie den institutionellen Rassismus von Polizei und Sicherheitsdienst analysierten. Asylsuchende und Schwarze Menschen w\u00fcrden automatisch als Verd\u00e4chtige und als ein \u201eProblem\u201c behandelt. Im deutschen Asylsystem insgesamt wurden Westafrikaner*innen seit 2015 mit geringer oder keiner \u201eBleibeperspektive\u201c<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> kategorisiert. Menschen aus den als \u201esichere Herkunftsl\u00e4nder\u201c eingestuften Staaten Senegal und Ghana waren 2017 und 2018 die Hauptgruppen der Westafrikaner*innen in Bamberg. Vor diesem Hintergrund glaubte eine Senegalesin in der AEO, die dreimal von den Wachen k\u00f6rperlich angegriffen und gedem\u00fctigt worden war, wortw\u00f6rtlich an das, was von diesen behauptet wurde: Die Wachen h\u00e4tten ein staatliches Mandat, die Senegalesen zu schlagen, da diese Deutschland verlassen sollten.<\/p>\n<h4>Staatliche Gewaltarbeit im Abschiebelager<\/h4>\n<p>Der Aufenthalt in den sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen ist f\u00fcr Asylsuchende Pflicht. Der Staat hat somit eine besondere Verpflichtung, die Grundrechte der Bewohner*innen zu sch\u00fctzen.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Diese Einrichtungen sind aber nicht nur die erste Station auf dem Weg durchs Asylverfahren, sie haben dar\u00fcber hinaus \u2013 seit 2015 in zunehmendem Ma\u00dfe \u2013 die Aufgabe, auf eine \u201efreiwillige\u201c R\u00fcckkehr von abgelehnten Antragsteller*innen und solchen ohne \u201eBleibeperspektive\u201c hinzuwirken und den Ab\u00adschie\u00adbevollzug zu vereinfachen. Bayern richtete schon im September 2015 in Bamberg und Ingolstadt\/Manching gro\u00dfe Aufnahme- und Abschiebelager f\u00fcr \u201eunerw\u00fcnsch\u00adte\u201c Antrag\u00adstel\u00adler*innen ein. 2018 wurde das AnkER-Modell als ein bundespolitisches Ziel verabschiedet und Bayern wandelte alle Erstaufnahmeeinrichtungen in AnkER-Zentren um. Da Abschiebungen oft schwierig und teuer sind, werden die Bewohner*innen durch Isolation, Senkung des Lebensstandards und verst\u00e4rkte \u00dcberwachung so weit wie m\u00f6glich zum Aufgeben und zur \u201efreiwilligen\u201c R\u00fcckkehr gedr\u00e4ngt. Dies bedeutet eine massive Einschr\u00e4nkung der Grundrechte auf Arbeit, Bildung, Gesundheit, einen menschenw\u00fcrdigen Lebensunterhalt sowie pers\u00f6nliche Auto\u00adnomie und Mobilit\u00e4t innerhalb Deutschlands. Das ist im (west-)deutschen Lagersystem nichts grunds\u00e4tzlich Neues.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Die r\u00e4umliche und organisatorische Gestaltung der Lager zielt darauf ab, die Verf\u00fcgbarkeit und Lokalisierbarkeit von Bewohner*innen f\u00fcr die Abschiebung, inklusive der Dublin-Abschiebungen in andere EU-L\u00e4nder, zu gew\u00e4hrleisten. Die Ausrichtung des Lagersystems auf die Abschiebung, die umfassende Kontrolle der Bewohner*innen und die Verquickung \u00f6ffentlicher und privater Gewalt stehen in einem grunds\u00e4tzlichen Konflikt mit dem Schutz der Sicherheit, des Lebens und der k\u00f6rperlichen Unversehrtheit der betroffenen Personen.<\/p>\n<p>Die Art und Weise, wie die Schwarze Community in Bamberg das Polizieren des Lagers analysierte, l\u00e4sst sich gut auf den Begriff der Gewaltarbeit (<em>violence work<\/em>)<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> bringen: Arbeit, die auf tats\u00e4chlicher oder angedrohter Gewaltanwendung beruht und staatlich sanktioniert oder gebilligt wird, kann von Polizeibeamt*innen, privaten Sicherheitsdiensten, Milit\u00e4rs oder anderen Akteur*innen ausge\u00fcbt werden. Neben der Unterscheidung zwischen privat und \u00f6ffentlich stellt der Begriff der Gewaltarbeit auch die Vorstellung in Frage, dass die Gew\u00e4hrleistung von Sicherheit eine Hauptfunktion der Polizeiarbeit sei.<\/p>\n<p>Nach Angaben der Bewohner*innen betrat die Polizei im Jahr 2017 das Lager t\u00e4glich, oft sogar mehrmals, um Situationen zu bew\u00e4ltigen, in denen meist die Bewohner*innen als St\u00f6rer*innen bezichtigt wurden. Die Aufrechterhaltung der allt\u00e4glichen Ordnung im Lager war jedoch weitgehend die Aufgabe der Wachen. Ihre allgegenw\u00e4rtige Anwesenheit signalisierte den Bewohner*innen, die die Situationen im Lager oft als inakzeptabel und zwanghaft empfanden, dass ihr Verhandlungsspielraum eng begrenzt war. Sicherheitskr\u00e4fte waren zum Beispiel bei der monatlichen Verteilung des \u201eTaschengeldes\u201c, in der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde des Lagers, bei der Essensausgabe in der Kantine oder bei den Eingangskontrollen pr\u00e4sent. Sogar die zul\u00e4ssige Lautst\u00e4rke von Musik konnte von den Wachen festgelegt werden.<\/p>\n<p>Neben Security-Gewalt waren Polizeigewalt und Racial Profiling h\u00e4ufige Erfahrungen in der Schwarzen Community der AEO Bamberg und in anderen bayerischen Unterk\u00fcnften. Viele meiner Gespr\u00e4chspart\u00adner*in\u00adnen erlebten auch die gro\u00df angelegten Polizeirazzien nach der Novellierung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes im Jahr 2017: Die Einstufung von Asylunterk\u00fcnften als \u201egef\u00e4hrliche Orte\u201c erlaubt jederzeit anlasslose Polizeikontrollen, selbst in den Schlafzimmern der Bewohner*innen.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Polizei bedeutete f\u00fcr die Bewohner*innen jedoch in erster Linie Abschiebungen. Auch die Security-Mitarbeiter*innen, die mit der Identit\u00e4t der Bewohner*innen und der r\u00e4umlichen Gestaltung des Lagers vertraut waren, halfen bei den regelm\u00e4\u00dfigen, meist unangek\u00fcndigten und n\u00e4chtlichen Abschiebeeins\u00e4tzen. Andere Beh\u00f6rden innerhalb des Lagers trugen zu dieser Gewaltarbeit bei, u. a. das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge, das die Asylentscheidungen trifft, Abschiebungsandrohungen ausspricht und Abschiebungsanordnungen erl\u00e4sst, und die Zentrale Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde, die die Abschiebungen organisiert und \u00fcber Arbeitsgenehmigungen entscheidet.<\/p>\n<h4>\u201eWir sind uns einig, der n**** hat keine Rechte\u201c: Rassismus und Justiz<\/h4>\n<p>Trotz der detaillierten Zeugenaussagen der beiden Wachm\u00e4nner, die im Oktober 2017 ihre Kollegen wegen des schweren Angriffs auf Sidi F. anzeigten, beschloss die Staatsanwaltschaft Bamberg im August 2018, die Ermittlungen gegen die Security-Mitarbeiter einzustellen. Der Fall zeigt, wie die Polizeiarbeit die sp\u00e4tere Arbeit von Staatsanw\u00e4lten und Gerichten oft entscheidend pr\u00e4gt. Bei der Bamberger Polizei war es \u00fcblich, verd\u00e4chtigte Asylsuchende ohne Dolmetscher*in in Sprachen zu \u201evernehmen\u201c, die sie weder sprachen noch verstanden. Als Sidi F., der weder Englisch noch Deutsch spricht, ohne Dolmetscher*in \u201evernommen\u201c wurde, notierte der Beamte als seine vermeintliche Aussage, er sei von den Wach\u00adm\u00e4nnern nicht verletzt worden.<\/p>\n<p>Um die Ermittlungen gegen die Wachen einzustellen, argumentierte die Staatsanwaltschaft, dass die verschiedenen Aussagen sich gegenseitig widerspr\u00e4chen. Widerspruch gab es jedoch nur zwischen den Aussagen der Beschuldigten einerseits und jenen der Opfer und der Whistleblower andererseits. Gegen die Einstellung legte Sidi F. Beschwerde ein, aber auch das Oberlandesgericht Bamberg hielt an der Auffassung der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft fest, dass die Verletzungen F.s nicht feststellbar seien. F. reichte im Februar 2020 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Er argumentierte, dass das Vers\u00e4umnis, die Wachen strafrechtlich wirksam zu verfolgen, einem Vers\u00e4umnis des deutschen Staates gleichkomme, einen effektiven Schutz seines Lebens und seiner k\u00f6rperlichen Unversehrtheit zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Institutioneller Rassismus braucht keine Verschw\u00f6rung oder Geheimgespr\u00e4che, um zu funktionieren. Er funktioniert auf der Grundlage eines breiten, impliziten Konsenses dar\u00fcber, dass Schwarze Menschen und Migrant*innen als unzuverl\u00e4ssig und potenziell gef\u00e4hrlich, als L\u00fcgner*\u00adinnen und T\u00e4ter*innen einzustufen seien.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Ein solcher Konsens stellt die Glaubw\u00fcrdigkeit der Aussagen von Schwarzen Menschen und Asylsuchenden, ihrer Freund*innen und ihrer Zeug*innen infrage. Das Oberlandesgericht Bamberg hielt es nicht f\u00fcr erforderlich, zu hinterfragen, warum die Polizei zum Zeitpunkt des Vorfalls die Verletzungen von Sidi F. nicht dokumentiert hatte \u2013 es gab weder Fotos noch einen medizinischen Bericht \u2013 und warum sie weder bei der ersten noch bei der zweiten Befragung von F. ein*e Dolmetscher*in hinzugezogen hatte. Stattdessen argumentierte das Gericht, dass F. sich selbst widersprochen habe, indem er zun\u00e4chst \u2013 bei der Scheinbefragung ohne Dolmetscher*in \u2013 erkl\u00e4rt habe, er sei nicht verletzt worden, und dann bei einer Befragung mit einer Dolmetscherin seine Verletzungen detailliert beschrieb.<\/p>\n<p>Der Beamte, der die erste \u201eVernehmung\u201c von Sidi F. durchgef\u00fchrt hatte, gab einen Monat sp\u00e4ter eine kurze Erkl\u00e4rung ab, dass er seinerseits keine Verletzungen bemerkt habe. W\u00e4hrend das OLG Bamberg diesen Vermerk sehr wohl zur Kenntnis nahm, lie\u00df es dagegen ein medizinisches Gutachten des Instituts f\u00fcr Rechtsmedizin der Universit\u00e4t Erlangen-N\u00fcrnberg au\u00dfer Acht, das ebenfalls einen Monat nach dem Vorfall erstellt worden war, aber die Darstellung F.s st\u00fctzte.<\/p>\n<p>Institutioneller Rassismus liegt auch als Erkl\u00e4rung f\u00fcr die Tatsache nahe, dass Polizei und Justiz die explizit rassistischen WhatsApp-Nachrichten, die auf den Arbeitshandys der Sicherheitskr\u00e4fte gefunden wurden, praktisch ignorierten. In einigen Nachrichten, die in der Gruppe \u201eSons of Odin\u201c \u2013 benannt nach \u201eSoldiers of Odin\u201c, einem Neonazinetzwerk finnischen Ursprungs, das auch in Bayern aktiv ist \u2013 verschickt wurden, wurden Gewalttaten zugegeben. Ein Wachmann, der als Beschuldigter verh\u00f6rt wurde, schrieb am selben Tag, an dem Sidi F. und sein Freund, Oumar B. sowie ein weiterer Senegalese geschlagen wurden, dass er gerade einen Senegalesen \u201egelegt\u201c habe, und dann: \u201eWar heftig, wie der bekommen hat, Mann echt eklig\u201c, mit Smileys hinterher. Tage sp\u00e4ter schrieb ein anderer Wachmann: \u201eWir sind uns einig, der n**** hat keine Rechte\u201c, sowie \u201eIm laufe der Woche wenn wir mal da sind will auch mal nen Affen klatschen JJ.\u201c Den ehemaligen Sicherheitsmitarbeitern zufolge, die ich befragte, bezeichnete das \u201eSonderteam\u201c in seiner internen Kommunikation gew\u00f6hnlich Schwarze Menschen mit dem N-Wort und als \u201eAffen\u201c.<\/p>\n<p>Wie um den bestehenden Konsens zu unterstreichen, teilte die Lagerleitung der Bamberger Polizei kurz nach dem Vorfall mit, dass ihrer Meinung nach Sidi F. und sein Freund am 27. September 2017 nicht verletzt worden seien.<\/p>\n<h4>Fazit: Was ist Sicherheit?<\/h4>\n<p>Schwarze Asylsuchende in der AEO Bamberg verstanden die Gewalt von Sicherheitskr\u00e4ften im Kontext allt\u00e4glicher Polizei- bzw. Gewaltarbeit im Lager. Dieses Polizieren nahmen sie als eine \u00f6ffentlich-private Kooperation wahr, die eng mit dem Abschieberegime und anderen Formen des institutionellen Rassismus verbunden ist. Sie waren mit dem rassistischen Charakter dieser Gewaltarbeit nur allzu vertraut.<\/p>\n<p>Im Fall von Bamberg erscheint der institutionelle Rassismus als eine zumindest implizite Zusammenarbeit von Wachpersonal, Polizei, Lagerverwaltung (Bezirksregierung) sowie Staatsanwaltschaft und Gerichten. Vor allem die Arbeit der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden ist von selektiver Argumentation und voreingenommenen \u201eErmittlungen\u201c gepr\u00e4gt. Die Arbeit antirassistischer Initiativen hat gezeigt, wie dieses Muster den Gewaltarbeiter*innen in Deutschland regelm\u00e4\u00dfig Schutz bietet.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Trotz des strukturellen Versagens der Strafjustiz, rassistisch motivierte Straftaten aufzukl\u00e4ren, kann es als Institution von den Opfern solcher Gewalt nicht ignoriert werden. Sidi F., Aarona K. und andere fordern weiterhin eine gr\u00fcndliche Aufkl\u00e4rung der Angriffe gegen sie und gegen andere, die von den Sicherheitskr\u00e4ften in der AEO Bamberg begangen wurden.<\/p>\n<p>Seit 2019 besch\u00e4ftigt die AEO Bamberg zwei Gewaltschutzkoordinator*innen, um Frauen, Kinder und andere \u201ebesonders Schutzbed\u00fcrftige\u201c vor Gewalt zu sch\u00fctzen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass auch Schwarze M\u00e4nner zu den \u201ebesonders Schutzbed\u00fcrftigen\u201c gez\u00e4hlt werden. Zwei Koordinator*innen k\u00f6nnen in einer Einrichtung, die auf den reibungslosen Vollzug staatlicher Gewalt ausgerichtet ist und in der bis zu 1.500 Personen gleichzeitig untergebracht sind, auch wenig ausrichten. Statt solcher kosmetischer Ma\u00dfnahmen sollte das Verst\u00e4ndnis der Schwarzen Lagerbewohner*innen von Sicherheit, dem Schutz ihres Lebens und ihrer k\u00f6rperlichen Unversehrtheit endlich ernst genommen werden.<\/p>\n<p>An Versuchen der westafrikanischen Bewohner*innen, sich Geh\u00f6r zu verschaffen, hat es seit 2017 nicht gefehlt. Nachdem sie individuelle Beschwerden eingereicht hatten, riefen sie zu einem dringenden Gespr\u00e4ch mit der Lagerleitung im Sommer 2017 auf. Bei diesem Treffen brachten sie neben dem akuten Problem mit den Wachen auch viele andere Formen staatlicher Gewalt zur Sprache. Eine praktische Reaktion der Bezirksregierung gab es nicht. Deshalb protestierten die Bewohner*innen seit Januar 2018 immer wieder \u00f6ffentlich. Ihre Botschaft ist klar: Tats\u00e4chliche Sicherheit ist unvereinbar mit Abschiebung, Isolation, sozio\u00f6konomischer und medizinischer Entrechtung sowie Gewalt durch Security und Polizei. Wie Oumar B. es ausdr\u00fcckte: \u201eSelbst wenn sie die gesamte (Sicherheits-)Firma austauschen, wird das nichts \u00e4ndern, solange das Lager existiert.\u201c Die Strategien von Schwarzen Communities und Migrant*innen, Sicherheit und den Schutz des Lebens zu gew\u00e4hrleisten, bed\u00fcrfen unserer gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Aufmerksamkeit.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Die Interviews wurden haupts\u00e4chlich Ende 2017 und 2018 gef\u00fchrt. Viele F\u00e4lle sind auf <a href=\"https:\/\/justizwatch.noblogs.org\/\">https:\/\/justizwatch.noblogs.org<\/a> und <a href=\"http:\/\/cultureofdeportation.org\/\">http:\/\/cultureofdeportation.org<\/a> dokumentiert.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> AnkER steht f\u00fcr Ankunft, Entscheidung, R\u00fcckf\u00fchrung.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Pressespiegel: <a href=\"http:\/\/cultureofdeportation.org\/2020\/06\/16\/verfassungs\u00adbe\u00adschwerde\">http:\/\/cultureofdeportation.org\/2020\/06\/16\/verfassungs\u00adbe\u00adschwerde<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> ebd;. Sidi F. sowie die meisten Namen im Text sind Pseudonyme.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Korvensyrj\u00e4, A: Organisierte Kriminalit\u00e4t, in: analyse &amp; kritik 640, August 2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> ebd.; Schultes, H: Gefangen in Bamberg, in analyse &amp; kritik 637, April 2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Sch\u00f6nes, K: Der Bamberg-Security-Komplex &#8211; Verfassungsbeschwerde gegen staatliche Gleichg\u00fcltigkeit, in: RAV-Infobrief 119, Mai 2020, S. 108-113<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Engler, A.-M.: Private Sicherheitsfirmen in Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften. Probleme, Befugnisse, Grenzen des Handelns privater Akteure im \u00f6ffentlichen Auftrag, in: Asylmagazin 2019, H. 4, S. 94-100<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> \u201eBleibeperspektive\u201c ist die statistische Wahrscheinlichkeit einer Nationalit\u00e4t, irgendeine Form von Schutz zu bekommen.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Engler a.a.O. (Fn. 8)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Pieper, T.: Die Gegenwart der Lager, M\u00fcnster 2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Seigel, M.: Violence work: policing and power in: Race &amp; Class 2018, no. 4, pp. 15-33<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Ziyal, Y.: Asylbewerberunterk\u00fcnfte als gef\u00e4hrliche Orte im bayerischen Polizeirecht? Vorl\u00e4ufige Stellungnahme zu den \u00c4nderungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) durch das Bayerische Integrationsgesetz, Juni 2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Basu, B: Die L\u00fcge von der Neutralit\u00e4t. \u00dcberlegungen zu Rassismus in Polizei, Justiz und Politik in: Kampagne f\u00fcr die Opfer rassistischer Polizeigewalt (Hg.): Allt\u00e4glicher Ausnahmezustand. Institutionelle Rassismus in deutschen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden. M\u00fcnster 2016, S. 86-101<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> u.a. das B\u00fcndnis \u201eNSU-Komplex aufl\u00f6sen\u201c, die \u201eOury-Jalloh-Initiative\u201c und die \u201eKampagne f\u00fcr die Opfer rassistischer Polizeigewalt\u201c<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Aino Korvensyrj\u00e4 In bayerischen Asylunterk\u00fcnften kam es in den letzten Jahren h\u00e4ufig zu \u00dcbergriffen<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,127],"tags":[202,280,1159,1186],"class_list":["post-18028","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-123","tag-anker-zentren","tag-bayern","tag-private-sicherheitsdienste","tag-rassismus"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18028","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=18028"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18028\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=18028"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=18028"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=18028"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}