{"id":18066,"date":"2017-09-06T18:19:11","date_gmt":"2017-09-06T18:19:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=18066"},"modified":"2017-09-06T18:19:11","modified_gmt":"2017-09-06T18:19:11","slug":"bekaempfung-von-hass-im-netz-wie-die-meinungsfreiheit-geopfert-wird-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=18066","title":{"rendered":"Bek\u00e4mpfung von Hass im Netz &#8211; Wie die Meinungsfreiheit geopfert wird"},"content":{"rendered":"<h3>von Alexander Sander und Kirsten Fiedler<\/h3>\n<p><strong>Ein wiederkehrendes Schema: IT-Konzerne sollen gegen alle m\u00f6glichen illegalen oder unerw\u00fcnschten Aktivit\u00e4ten im Netz vorgehen \u2013 von Urheberrechtsverletzungen \u00fcber Kinderpornographie bis hin zu Terrorismus und Hassbotschaften. Die Politik geht davon aus, dass die Reaktion der Unternehmen effektiv, verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und nachhaltig ausfallen wird.<\/strong><\/p>\n<p>In Deutschland ist das Thema insbesondere durch eine von Bundesjustizminister Heiko Maas lancierte Initiative gegen Hasskriminalit\u00e4t im Netz ins Blickfeld der \u00d6ffentlichkeit geraten. Im September 2015 wurde ein Arbeitskreis mit Internetanbietern und zivilgesellschaftlichen Organisationen ins Leben gerufen. Die Task-Force \u201eUmgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet\u201c wurde vor dem Hintergrund rechtsextremistischer und rechtsradikaler \u00c4u\u00dferungen in Zusammenhang mit der Fl\u00fcchtlingskrise gestartet, richtet sich aber ganz allgemein gegen \u201eHate Speech\u201c.<!--more--><\/p>\n<p>Eine Definition, was \u201eHate Speech\u201c \u00fcberhaupt sein soll, gibt es jedoch nicht. Dies wird auch auf der Internetpr\u00e4senz der Task-Force einger\u00e4umt. Knapp hei\u00dft es dort: \u201eGemeint sind allgemein \u00c4u\u00dferungen, die bestimmte Personen oder Personengruppen herabsetzen und verunglimpfen sollen.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Einschr\u00e4nkend wird zwar noch hinzugef\u00fcgt, dass man im Rahmen der Task-Force nur Formen von Hate Speech bek\u00e4mpfen will, die gegen Gesetze versto\u00dfen. Allerdings obliegt diese \u00dcberpr\u00fcfung den Unternehmen wie Facebook und Google. Statt Ermittlungsbeh\u00f6rden diese sensible Aufgabe zu \u00fcberlassen, sollen Unternehmen entscheiden, ob etwa eine Aussage wie \u201eSoldaten sind M\u00f6rder\u201c als rechtswidrig einzustufen ist oder nicht. Dass hierbei Gefahren f\u00fcr die Meinungsfreiheit entstehen, ist mehr als offensichtlich.<\/p>\n<p>Dessen ist sich auch das Justizministerium bewusst und erkl\u00e4rt dazu: \u201eDem BMJV ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Meinungsfreiheit gewahrt wird. Dazu geh\u00f6rt gerade auch, dass die Unternehmen Beitr\u00e4ge nicht \u201a\u00fcbereifrig\u2018 l\u00f6schen, also z. B. Beitr\u00e4ge, in denen Hassparolen lediglich zitiert, aber nicht unterst\u00fctzt werden. Die in der Task Force vereinbarten Ma\u00dfnahmen \u2013 etwa die Pr\u00fcfung von Beschwerden durch sprachlich und juristisch kompetente Teams \u2013 sollen gerade daf\u00fcr sorgen, dass die Unternehmen \u201apunktgenau\u2018 l\u00f6schen.\u201d<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Dass Unternehmen dazu in der Lage sind, muss stark bezweifelt werden \u2013 ganz zu schweigen von der tats\u00e4chlichen Kompetenz der L\u00f6schteams. Wof\u00fcr Gerichte oft Monate brauchen, sollen sie innerhalb von 24 Stunden entscheiden und entsprechende Inhalte l\u00f6schen.<\/p>\n<h4>Von der Task-Force zum Gesetz<\/h4>\n<p>Nachdem die Task-Force ein Jahr arbeitete, stellten Justizminister Maas und Familienministerin Manuela Schwesig im September 2016 jedoch fest, dass die L\u00f6schung der rechtswidrigen Inhalte \u201enoch nicht ausreichend\u201c sei.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Es werde zu langsam und zu wenig gel\u00f6scht, so die MinisterInnen. Vorerst blieb es aber bei der Aufforderung an die Unternehmen, ihre Praxis zu verbessern.<\/p>\n<p>Nur ein halbes Jahr sp\u00e4ter, im M\u00e4rz 2017, schien dem Justizminister das nicht mehr auszureichen. Er pr\u00e4sentierte einen Gesetzentwurf, der die Unternehmen unter Androhung von Bu\u00dfgeldern von bis zu 50 Millionen Euro dazu bringen soll, strafbare Inhalte im Netz zu entfernen. Maas begr\u00fcndete seinen Entwurf nun mit Zahlen aus einer Studie von jugendschutz.net: Danach f\u00fchrten User-Meldungen von strafrechtlich relevanten Inhalten bei Facebook nur in 39 Prozent, bei Twitter sogar nur in 1 Prozent der F\u00e4lle zu L\u00f6schungen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Gerade in diesen sozialen Netzwerken kann man Beitr\u00e4ge jedoch mit nur wenigen Klicks melden. NutzerInnen d\u00fcrften jedoch nur selten \u2013 jedenfalls seltener als juristisch geschultes Personal und definitiv seltener als Gerichte \u2013 einsch\u00e4tzen k\u00f6nnen, welche Beitr\u00e4ge tats\u00e4chlich strafrechtlich relevant sind und welche nicht. Dass Unternehmen nicht umgehend auf Meldungen reagieren, ist nicht sch\u00f6n, aber durchaus nachvollziehbar. Anders sehen die L\u00f6schquoten aus, wenn man die Unternehmen direkt anschreibt und ihnen etwas l\u00e4nger Zeit einr\u00e4umt. So kommt Facebook dann auf eine L\u00f6schquote von 93 Prozent, Twitter sogar auf 100 Prozent. Das von Maas angesprochene Problem existiert, jedoch wird es dramatisiert und verengt den Blick auf nur wenige soziale Netzwerke. Hinzu kommt, dass keine Strafen vorgesehen sind, wenn Inhalte gel\u00f6scht werden, die nicht rechtswidrig sind.<\/p>\n<p>In weniger als vier Monaten war der Weg vom Referentenentwurf zur Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zur\u00fcckgelegt. Am 30. Juni gab der Bundestag sein Ja-Wort, am 7. Juli verzichtete der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Wie Unternehmen in Zukunft reagieren werden, ist damit vorgezeichnet: Overblocking, also das L\u00f6schen von Inhalten, die sich im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegen, droht zur st\u00e4ndigen Realit\u00e4t in sozialen Netzwerken zu werden. Statt Ermittlungsbeh\u00f6rden so auszustatten, dass diese \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen, welche Inhalte rechtswidrig sind, hat der Gesetzgeber die Verantwortung den Unternehmen \u00fcberlassen. Gegen eine drastische Bestrafung von Unternehmen, wenn sie nach einer gerichtlichen Aufforderung Inhalte nicht unverz\u00fcglich l\u00f6schen, spricht nichts. Die Rechtsdurchsetzung zu privatisieren, f\u00fchrt jedoch unweigerlich zu inakzeptablen Eingriffen in die Meinungsfreiheit.<\/p>\n<h4>Von Clean IT zum EU-Internetforum<\/h4>\n<p>Auch auf europ\u00e4ischer Ebene gibt es weitreichende Versuche, die privatisierte Rechtsdurchsetzung voranzutreiben und Unternehmen an der falschen Stelle in die Pflicht zu nehmen. Ein prominentes Beispiel war das Clean IT-Projekt, das 2011 mit 325.000 Euro aus dem F\u00f6rdertopf der EU-Kommission gestartet wurde. Bei der Initiative handelte es sich um einen \u00f6ffentlich-privaten Dialog zwischen europ\u00e4ischen Sicherheitsbeh\u00f6rden, Mitgliedstaaten und IT-Unternehmen. Es hatte zum Ziel, \u201eillegale Inhalte\u201c im Netz zu bek\u00e4mpfen. Geleakte Dokumente deckten dann auf, dass eine EU-weite, fl\u00e4chendeckende \u00dcberwachung des Internetverkehrs geplant war und Inhalte \u201eohne die eher b\u00fcrokratischen und arbeitsintensiven Prozeduren\u201c<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> der Gerichte von den IT-Unternehmen gel\u00f6scht oder gesperrt werden sollten. Das Projekt empfahl den Diensteanbietern, unerw\u00fcnschte Aktivit\u00e4ten in ihren Nutzungsbedingungen zu untersagen und die entsprechenden Bestimmungen \u201enicht sehr detailliert\u201c zu gestalten, um Platz f\u00fcr Spielraum zu lassen. Nach kritischen Medienberichten distanzierte sich die damalige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmstr\u00f6m von dem Projekt.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Dennoch organisierte sie zwei Jahre sp\u00e4ter ein informelles Abendessen, um dort ein neues Projekt anzusto\u00dfen, das die Methoden von Clean IT fast exakt kopierte. Ein \u201eEU-Internetforum\u201c wurde gegr\u00fcndet, um mit Technologieunternehmen dar\u00fcber zu reden, wie diese freiwillig und ohne Richtervorbehalt Inhalte im Netz sperren oder l\u00f6schen sollten. Frei nach dem Motto: Wer braucht schon Gesetze f\u00fcr Internetsperren, wenn es Nutzungsbedingungen gibt? Die EU-InnenministerInnen trafen sich nun regelm\u00e4\u00dfig in Br\u00fcssel, um hinter verschlossenen T\u00fcren mit Delegierten von Facebook, Google, Twitter, Ask.fm und Microsoft dar\u00fcber zu reden, was die Konzerne gegen \u201eterroristische Inhalte\u201c und Radikalisierung machen k\u00f6nnten. Einige Monate sp\u00e4ter kam das Thema Hassbotschaften dazu.<\/p>\n<p>Im Fr\u00fchjahr 2016 wurde dann ein \u201eVerhaltenskodex\u201c f\u00fcr die beteiligten Unternehmen pr\u00e4sentiert. Gemeldete Inhalte \u2013 also nicht nur explizit illegale \u2013 sollten \u201ein weniger als 24 Stunden\u201c gepr\u00fcft und ohne vorherigen Richterbeschluss entfernt werden. Der Kodex erkl\u00e4rte, dass die IT-Konzerne in der Bek\u00e4mpfung von kriminellen Inhalten im Netz die \u201ef\u00fchrende Rolle\u201c haben \u2013 noch vor nationalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden. Der Kodex schreibt den Unternehmen weiterhin vor, einen gemeldeten Inhalt zun\u00e4chst aufgrund der Nutzungsbedingungen oder Gemeinschaftsstandards zu pr\u00fcfen und nur \u201ewenn notwendig\u201c die Gesetze der Mitgliedstaaten als Grundlage hinzuzuziehen. Kurz gesagt, der Kodex degradiert europ\u00e4ische Gesetzgebung zum Instrument zweiter Klasse hinter der \u201ef\u00fchrenden Rolle\u201c privater Unternehmen, die ermuntert werden, ihre Gemeinschaftsstandards willk\u00fcrlich durchzusetzen.<\/p>\n<h4>Trend: Privatisierte (Rechts-)durchsetzung<\/h4>\n<p>Clean IT und das EU-Internetforum sind Teil eines gr\u00f6\u00dferen Problems. Im Guardian beschrieb Evgeny Morozov diesen Trend passend: \u201eUnsere Demokratien werden von steigender Ungleichheit und Terrorismus bedroht. Google und Facebook haben \u00fcbernommen.\u201c<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Unsere politische F\u00fchrungsebene gibt die Verantwortung f\u00fcr die L\u00f6sung von sozialen bis hin zu milit\u00e4rischen Fragen immer \u00f6fter ans Silicon Valley ab \u2013 und verschlimmert damit das Demokratiedefizit und die Unglaubw\u00fcrdigkeit der europ\u00e4ischen Institutionen. F\u00fcnf Elemente tragen haupts\u00e4chlich hierzu bei:<\/p>\n<p><strong> 1. Ungenaue Problemdefinitionen:<\/strong> Es ist recht bemerkenswert, dass in den meisten Initiativen und Projekten nie die Frage der Motivationen f\u00fcr die \u00f6ffentlich-privaten Dialoge mit den Diensteanbietern aufkam. Es wird einfach angenommen, dass der Prozess der Radikalisierung \u201emehr und mehr im Netz\u201c stattfindet. Hierauf baut eine weitere, wacklige Annahme auf, n\u00e4mlich dass Aktionen von Internet-Unternehmen die Antwort auf das angenommene Problem seien.<\/p>\n<p>Studien haben jedoch gezeigt, dass eine Radikalisierung in den meisten F\u00e4llen \u00fcber pers\u00f6nliche Kontakte l\u00e4uft. So haben Wissenschaftler vom King&#8217;s College in London festgestellt,<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> dass mehr als die H\u00e4lfte aller Dschihadisten, die in den letzten Jahre Anschl\u00e4ge in Europa ver\u00fcbt haben, bereits in Haft waren und ein Drittel sich dort radikalisierte. Auch Anis Amri, der Attent\u00e4ter von Berlin, hat sich im Gef\u00e4ngnis radikalisiert. Fehlgeleitete Schlussfolgerungen, wie zum Beispiel dass die Radikalisierung haupts\u00e4chlich im Internet bek\u00e4mpft werden m\u00fcsse, machen also eine dringend notwendige differenzierte Kritik unm\u00f6glich und verhindern eine wirksame politische Regulierung.<\/p>\n<p><strong> 2. Intransparente Prozesse: <\/strong>Wie das Clean IT-Projekt fanden auch die Treffen des Forums hinter verschlossenen T\u00fcren statt, Dokumente wurden nicht ver\u00f6ffentlicht. Dies ist ein Problem, denn die Regulierung der Meinungsfreiheit der heute \u00fcber 500 Millionen EinwohnerInnen der EU darf nicht im Alleingang von Innenministerien und Internetunternehmen beschlossen werden. Es bedarf demokratischer Prozesse und Transparenz. Zudem ist \u00e4u\u00dferst unklar, was die Unternehmen tun sollen, um \u201eterroristischen Inhalt zu reduzieren\u201c und was die Rechtsgrundlage f\u00fcr eine solche T\u00e4tigkeit w\u00e4re. Wie NutzerInnen sich bei f\u00e4lschlichen Internetsperren oder L\u00f6schungen effektiv wehren k\u00f6nnen, bleibt ebenfalls ein R\u00e4tsel.<\/p>\n<p><strong>3. Schwammige Formulierungen:<\/strong> Zudem wurde meist nur schlecht (oder gar nicht) definiert, was eigentlich \u201eterroristische Inhalte\u201c oder \u201eterroristische Propaganda\u201c sind. Beim Thema Hassbotschaften wird es sogar noch chaotischer und unklarer. Der Rahmenbeschluss 2008\/913\/JI des EU-Rates \u201ezur strafrechtlichen Bek\u00e4mpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit\u201c f\u00fchrte zu kunterbunten Umsetzungen in den Strafgesetzb\u00fcchern der Mitgliedstaaten.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Selbst wenn es eine klare, einheitliche Definition g\u00e4be, scheint kein Gedanke daran verschwendet zu werden, ob Diensteanbieter \u00fcberhaupt die notwendigen juristischen Kenntnisse besitzen, um zu beurteilen, ob ein Video, Post oder Tweet nun illegal ist oder nicht.<\/p>\n<p>Wieso auch, denn die EU-Kommission nimmt hin, dass auf der Basis der Nutzungsbedingungen der Unternehmen nicht nur bereits illegale, sondern auch rechtm\u00e4\u00dfige Inhalte (z.B. Bilder von weiblichen Brustwarzen auf Facebook oder in Apple Store) verboten werden. Die Nutzungsbedingungen sind ein Instrument der leichten Hand, mit dem sich L\u00f6schungen von Posts und Tweets leichter vornehmen lassen und das den Unternehmen eine unter Umst\u00e4nden schwierige Pr\u00fcfung der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit erspart.<\/p>\n<p>Die Beseitigung von Inhalten durch Unternehmen, die nicht in der Lage oder willens sind, die Legalit\u00e4t zu beurteilen, f\u00fchrt zu einem hohen Risiko einer Verletzung der Kommunikationsfreiheit. Wenn die Nicht-L\u00f6schung von Inhalten nach schwammigen Vorgaben noch mit einem Bu\u00dfgeld bedroht wird, das fehlerhafte L\u00f6schen jedoch nicht, ist Overblocking vorprogrammiert. Einer der Gr\u00fcnde, die zum Scheitern des Clean IT-Projekts f\u00fchrten, war die scharfe Kritik an der mangelnden Klarheit des Begriffs \u201eterroristische Nutzung des Internets\u201c. Weder die Mitgliedstaaten noch die Kommission scheinen aus vergangenen Fehlern gelernt zu haben.<\/p>\n<p><strong> 4. Zweifelhafte Effizienz:<\/strong> Forscher der Universit\u00e4t Leuven stellten 2012 in einer Studie fest, dass illegale Hassbotschaften meist in der Hoffnung verbreitet werden, dass diese gelesen, gemeldet und gel\u00f6scht werden.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Also schafft die Idee des \u201eWhac-a-mole\u201d-Spiels mit Inhalten, die hochgeladen, gemeldet, verifiziert, heruntergenommen, wieder hochgeladen, gemeldet, verifiziert und wieder gel\u00f6scht werden, das offensichtliche Risiko, eher kontraproduktive Resultate zu erzielen. Die T\u00e4terInnen werden jedenfalls nicht daran gehindert, stets neue Hassbotschaften ins Netz zu stellen.<\/p>\n<p>Bei \u201efreiwilligen\u201c Aktionen der sozialen Netzwerke sind also fast alle Beteiligten Gewinner: Die Politik kann sich br\u00fcsten, endlich etwas zu unternehmen, die Diensteanbieter k\u00f6nnen einfach mit Berufung auf ihre Gemeinschaftsstandards l\u00f6schen, wie es ihnen gef\u00e4llt, ohne tats\u00e4chlich illegale Inhalte den Beh\u00f6rden melden zu m\u00fcssen, und die T\u00e4terInnen werden weiterhin ihre Hassbotschaften verbreiten, ohne eine ernsthafte Verfolgung oder Strafe zu riskieren.<\/p>\n<p>Die Dokumente, die vom Clean IT Projekt oder dem EU Internetforum an die \u00d6ffentlichkeit gelangten, zeigen, dass nie eine vorherige Analyse der Effizienz und der Auswirkungen der geplanten Ma\u00dfnahmen durchgef\u00fchrt wurde. Werden die Entscheidungen der Unternehmen tats\u00e4chlich zur Bek\u00e4mpfung von \u201eterroristischen Inhalten\u201c beitragen? Oder f\u00fchrt das L\u00f6schen der Inhalte durch Google und Facebook eher dazu, dass Straftaten unter den Teppich gekehrt werden? Niemand wei\u00df es. Studien oder Folgeabsch\u00e4tzungen gibt es jedenfalls keine.<\/p>\n<p><strong> 5. Unerw\u00fcnschte Nebenwirkungen:<\/strong> Letztendlich schafft eine privatisierte Rechtsdurchsetzung ernsthafte Risiken f\u00fcr die freie Meinungs\u00e4u\u00dferung, da rechtm\u00e4\u00dfige, aber umstrittene Inhalte infolge von intransparenten unternehmensinternen Prozessen gel\u00f6scht werden. Rechtsstaatliche Prozesse werden umgangen und Unternehmen, deren eigentliches Hauptziel es ist, Profite zu erzielen, werden zu Quasi-Polizeien und Quasi-Gerichten \u00fcber unsere Meinungsfreiheit ernannt. In der EU und auch im Mitgliedstaat Deutschland geben die demokratischen Gesetzgeber die Kontrolle an IT-Konzerne ab. Entscheidend sind nicht mehr die Grundrechtecharta der EU, Richtlinien oder Verordnungen, nicht mehr das Grundgesetz und die Gesetze, sondern Nutzungsbedingungen und \u201eGemeinschaftsstandards\u201c. Sie werden durchgesetzt.<\/p>\n<h4>Fazit<\/h4>\n<p>Die Europ\u00e4ische Union beruht auf demokratischen Grunds\u00e4tzen, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Dies bedeutet auch, dass Einschr\u00e4nkungen von Rechten eine gesetzliche Grundlage haben m\u00fcssen. Unternehmen die Hauptrolle im Kampf gegen Terrorismus und Hassbotschaften zu geben und das Gesetz durch willk\u00fcrliche Entscheidungen aufgrund von AGB zu ersetzen, ist keine nachhaltige Antwort auf die Radikalisierung junger Menschen in Europa. Die Risiken der kontraproduktiven Nebenwirkungen zu ignorieren, ist fahrl\u00e4ssig \u2013 denn die Probleme bleiben ungel\u00f6st und die Chance wird verpasst, an den Wurzeln anzusetzen, etwa durch Investitionen in Pr\u00e4ventionsarbeit, Deradikalisierung im Gef\u00e4ngnis oder die Schulung von JustizmitarbeiterInnen, um Radikalisierung fr\u00fchzeitig zu erkennen. Der Aufbau von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die rund um die Uhr verf\u00fcgbar sind, rasch auf rechtswidrige Inhalte reagieren und eine tats\u00e4chliche Strafverfolgung einleiten k\u00f6nnen, ist unumg\u00e4nglich. Happige Bu\u00dfgelder gegen Unternehmen werden da legitim, wo es darum geht, sie bei Nicht-Achtung gerichtlicher Anordnungen in die Pflicht zu nehmen. Nur so kann der Spagat zwischen Meinungsfreiheit und der Bek\u00e4mpfung von Hass im Netz gelingen.<\/p>\n<p>Die europaweite Bek\u00e4mpfung von Hassbotschaften und Aufrufen zu Gewalt und Terror ist zu wichtig, als dass sie offene, demokratische und transparente Prozesse ignorieren k\u00f6nnte. Alles auf die \u00dcberwachung und Kontrolle des Internets zu setzen, ist verantwortungslos, kurzsichtig und ineffizient.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0<a href=\"http:\/\/www.fair-im-netz.de\/WebS\/NHS\/DE\/Home\/home_node.html#massnahmen\"> www.fair-im-netz.de\/WebS\/NHS\/DE\/Home\/home_node.html#massnahmen<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.fair-im-netz.de\/WebS\/NHS\/DE\/Home\/home_node.html#massnahmen\">www.fair-im-netz.de\/WebS\/NHS\/DE\/Home\/home_node.html#massnahmen<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0 BMJV: Pressemitteilung v. 26.9.2016 (online unter <a href=\"http:\/\/bmjv.bund.de\">bmjv.bund.de<\/a> oder <a href=\"http:\/\/www.fair-im-netz.de\">www.fair-im-netz.de<\/a>)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0 BMJV: Pressemitteilung v. 14.3.2017; jugendschutz.net: L\u00f6schung rechtswidriger Hassbeitr\u00e4ge bei Facebook, YouTube und Twitter, <a href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/News\/Artikel\/03142017_Monitoring_jugendschutz.net.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3\">www.bmjv.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Artikel\/03142017_Monitoring_jugendschutz.net.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0 BT-Drs. 18\/12727 v. 14.6.2017; BT-Plenarprot. 18\/244 v. 30.6.2017, S. 25115 ff.; BR-Prot. 959 v. 7.7.2017, S. 367<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0 Clean IT project: Detailed Recommendations Project, Version 0.63, Confidential \u2013 not for publication, v. 28.8.2012; <a href=\"http:\/\/www.edri.org\/files\/cleanIT_sept2012.pdf\">www.edri.org\/files\/cleanIT_sept2012.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0 s. ihre Twitter-Meldung v. 25.9.2012: <a href=\"https:\/\/twitter.com\/MalmstromEU\/status\/250641266038173696\">https:\/\/twitter.com\/MalmstromEU\/status\/ 250641266038173696<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0 Morozov, E.: The state has lost control: tech firms now run western politics, in: Guardian v. 27.3.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0 Basra, R.; Neumann, P.; Brunner, C.: Criminal Pasts, Terrorist Futures: European Jihadists and the New Crime-Terror Nexus, London 2016; <a href=\"http:\/\/icsr.info\/2016\/10\/new-icsr-report-criminal-pasts-terrorist-futures-european-jihadists-new-crime-terror-nexus\/\">http:\/\/icsr.info\/2016\/10\/new-icsr-report-criminal-pasts-terrorist-futures-european-jihadists-new-crime-terror-nexus\/<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> siehe den Bericht der EU-Kommission, Com (2014) 27 final v. 27.1.2014<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Scottiaux, S.; Vrielink, J.: The Limits of Limitations: Effects of the Legal Prohibition of Racist Hate Speech on Victims and Perpetrators\u2019, Centre for Media Pluralism and Media Freedom, European University Institute, 26 March 2012<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Alexander Sander und Kirsten Fiedler Ein wiederkehrendes Schema: IT-Konzerne sollen gegen alle m\u00f6glichen illegalen<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,4,118],"tags":[209,416,666,742,787,845],"class_list":["post-18066","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-ausgaben","category-cilip-113","tag-anti-terrorismus","tag-datenschutz","tag-gefluechtete","tag-hate-speech","tag-internet","tag-kinderpornographie"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18066","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=18066"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18066\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=18066"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=18066"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=18066"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}