{"id":18230,"date":"2019-06-01T15:43:45","date_gmt":"2019-06-01T15:43:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=18230"},"modified":"2019-06-01T15:43:45","modified_gmt":"2019-06-01T15:43:45","slug":"ueberwachen-und-ausschliessen-was-neoliberale-produktionsweise-und-unkontrollierte-strafgewalt-verbindet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=18230","title":{"rendered":"\u00dcberwachen und Ausschlie\u00dfen:\u00a0Was neoliberale Produktionsweise und unkontrollierte Strafgewalt verbindet"},"content":{"rendered":"<h3>von Helga Cremer-Sch\u00e4fer<\/h3>\n<p><strong>Neoliberale Produktionsweise und Populismus als herrschende Politikform sorgen daf\u00fcr, dass Sicherheitspolitik und Kriminalit\u00e4tsdiskurse mit dem Vollzug legitimierter Ausschlie\u00dfung von Au\u00dfenseitern, Armen und Fremden kurzgeschlossen werden. Als Wiedereinstieg in abolitionistische Gegenbewegungen wird vorgeschlagen, \u00f6konomische, politische und kulturelle Bedingungen von Passung und Kurzschluss zu kl\u00e4ren.<\/strong><\/p>\n<p>Die seit den 1990er Jahren in kritischen Kriminologien verf\u00fcgbaren Beschreibungen \u201eneuer\u201c beziehungsweise \u201eneoliberaler\u201c \u00dcberwachungs- und Kontroll-Technologien erinnern frappant an Thesen der Studie <em>Sozialstruktur und Strafvollzug<\/em> von Georg Rusche und Otto Kirchheimer von 1938. Die am meisten zitierte These zu Strafvollzugsentwicklung lautete: \u201eJede Produktionsweise tendiert dazu Bestrafungsmethoden zu ersinnen, welche mit ihren Produktionsverh\u00e4ltnissen \u00fcbereinstimmen.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Zum Gegenstand von Analyse und Kritik m\u00fcsse ein jeweiliges \u201esoziales Artefakt\u201c und seine Funktionsweisen in einer Produktionsweise werden. \u201eStrafe als solche gibt es nicht.\u201c<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Insbesondere Georg Rusche richtete seine Aufmerksamkeit auf Interessen \u201egesellschaftlicher Kr\u00e4fte\u201c, Gef\u00e4ngnisregime, Ausweitungen oder Begrenzung der Zahl von Gefangenen an \u201eden Arbeitsmarkt\u201c anzupassen: \u201eWirtschaft und Finanz\u201c. Den un\u00fcbersehbaren \u201e\u00d6konomismus\u201c und die schlichte Instrumentalit\u00e4t der Thesen hat die \u201erettende Kritik\u201c der 1970er Jahre produktiv aufgehoben.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Der Vorschlag war, die jeweils beobachtbare \u201ePassung\u201c zwischen kapitalistischer Produktionsweise und Formen sozialer Kontrolle (einschlie\u00dflich der Apparate von Strafrecht) als vermittelt \u00fcber Ideologie zu analysieren und, in Anlehnung an Louis Althusser, \u201erepressive Staatapparate\u201c als ideologische Apparate zum Gegenstand der Analyse zu machen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Der Vorschlag, die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen im Strafrecht als \u00fcber Politikformen und ideologisch vermittelt zu analysieren, ging vom Strafrecht als einer ideologischen Form von \u201esozialer Kontrolle\u201c aus. Zwei Erfahrungen waren Hintergrund, Strafrecht als organisierte moralisch legitimierte Ausschlie\u00dfung zu analysieren: erstens die Tendenz, im \u00dcbergang vom Fordismus zu neoliberaler Produktionsweise (ab den sp\u00e4ten 1970er Jahren) Law-and-Order-Kampagnen, Sicherheitspaniken und Diskurse \u00fcber \u201eKriminalit\u00e4t &amp; Gewalt\u201c mit Feindbildkampagnen gegen Fremde, Arme, und Abweichende zu verschmelzen; und zweitens die Erfahrung, wie selbstverst\u00e4ndlich Ausschlie\u00dfung vom Arbeitsmarkt und die Erzeugung einer als \u201e\u00fcberfl\u00fcssig\u201c bestimmten Bev\u00f6lkerung durch die \u201eneue\u201c Produktionsweise hingenommen wurde. Hinzu kamen nationalistische und populistische Bewegungen, ethnische S\u00e4uberungen, Versch\u00e4rfung von Ungleichheit und anderes mehr. Heinz Steinert und ich bezeichnen seit den 1990er Jahren das aus der Herrschaftstechnik \u201estaatliche Strafe\u201c entstandene soziale Artefakt als gesellschaftliche Institution <em>Verbrechen &amp; Strafe<\/em>.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Bestrafung bedeutet f\u00fcr die Betroffenen nicht soziale Kontrolle, sondern soziale Ausschlie\u00dfung. Die gesellschaftliche Funktion der Institution zielt auf die Legitimation von Bestrafung und anderen Formen von Ausschlie\u00dfung als \u201emoralisch legitimiert\u201c. Die historisch von Apparaten bestimmten Zwecke von Strafrecht (wie Herstellung von Ordnung und Sicherheit durch Abschreckung, Resozialisierung, Normdarstellung und Sicherheitsproduktion) k\u00f6nnen nicht einfach \u00fcbernommen werden. Die Kritik der Institution <em>Verbrechen &amp; Strafe<\/em> als ideologischem Apparat oder \u201esymbolische Politik\u201c (wie Moral-Unter\u00adneh\u00admer\u00adtum, Darstellung von Herrschaft, Enteignung von Konflikten) muss zur gesellschaftlichen Funktion<em>, der Organisierung moralisch legitimierter Ausschlie\u00dfung und der Verwaltung von \u201eAusschluss-Tickets\u201c, <\/em>in Bezug gesetzt werden. Kontrollform und Legitimierung von Ausschlie\u00dfung durch <em>Verbrechen &amp; Strafe<\/em> passen aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden so gut zur neoliberalen Produktionsweise.<\/p>\n<h4>Kapitalistische Produktionsweisen und Kontrollform<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\"><strong>[6]<\/strong><\/a><\/h4>\n<p>\u00dcbertragen auf Techniken der \u201eProduktion von Sicherheit\u201c (vor Kriminalit\u00e4t) k\u00f6nnen wir in Anlehnung an Rusche\/Kirchheimer formulieren: Jede Produktionsweise tendiert dazu, Kontrollformen zu ersinnen oder anzuwenden, die mit ihren Produktionsverh\u00e4ltnissen \u00fcbereinstimmen, beziehungsweise solche zu vermeiden, die damit nicht \u00fcbereinstimmen. Im Kontext neoliberaler Regulation haben instrumentelle, herrschaftstheoretische und polit\u00f6konomische Erkl\u00e4rungen der Ver\u00e4nderungen von Formen der Kontrolle, Bestrafung und Ausschlie\u00dfung eine Plausibilit\u00e4t erhalten, die in der Phase der integrierenden, produktiv machenden Kontrollen und der \u201ewohlfahrtstaatlichen\u201c Strafe (so es die geben kann) als \u201e\u00f6konomistisch\u201c abgetan wurden.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Privatisierung und Kommodifizierung von \u201eSicherheiten\u201c, lokales Pr\u00e4ventionsunternehmertum, Risiko- und Kostenmanagement, Monitoring, Technisierung, Strategien der Responsibilisierung (auch in Sozialpolitik und Sozialer Arbeit) werden als direkte \u00dcbertragung von Prinzipien betriebswirtschaftlicher Rationalisierung in den \u00f6ffentlichen Bereich verstanden. Strategien der Mobilisierung von B\u00fcrger*innen, \u201erepressive Toleranz\u201c, dr\u00fccken direkt Aspekte des ver\u00e4nderten \u201eimpliziten Arbeitsvertrags\u201c des Neoliberalismus aus: Die Transformation des \u201eArbeitskraft-Beamten\u201c in den selbstverantwortlichen \u201eArbeitskraft-Unternehmer\u201c wird von B\u00fcrokratien unterst\u00fctzt. Die wohlfahrtsstaatliche normierende soziale Zurichtung von Delinquenten (\u201eResozialisierung\u201c) erscheint weniger verdinglichend als die heutige Regulierung \u201ekostenoptimaler Devianzniveaus\u201c, bei der sich die Politik in bestimmten R\u00e4umen mit begrenzten Delinquenzraten (etwa Drogenszenen) arrangiert, solange die finanziellen und ideologisch-politischen Kosten \u201estimmen\u201c. Klassifikationen nach \u201eguten Risiken\u201c zum Zweck der Inklusion erscheinen nachtr\u00e4glich hilfreicher als Klassifikationen nach \u201eRisikokategorien\u201c zum Zweck des Aussortierens. Und die wohlfahrtsstaatliche Logik der personalisierenden \u201eherrschaftlich gew\u00e4hrten Hilfe\u201c und verdinglichenden Disziplinierung steht im Vergleich mit der personalisierenden Abweichungspr\u00e4vention mit \u201estrukturierender Vorsorge\u201c als das kleinere \u00dcbel da.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Als \u201egesellschaftliche Kr\u00e4fte\u201c des Formwandels von Kontrolle treten nicht wie bei Rusche\/Kirchheimer \u201eWirtschaft &amp; Finanz\u201c auf, sondern im eigenen Interesse und populistischer Manier vor allem Apparate und Instanzen des Strafrechts: Politik, Polizei, Medien \u2013 unterst\u00fctzt durch Kriminologien, die Strategien der inzwischen herrschenden Politikform des \u201estrukturellen Populismus\u201c ebenfalls beherrschen.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Angst vor \u201eKriminalit\u00e4tswellen\u201c (ersatzweise Gewaltwellen oder Terrorismusgefahr) wurde nur durch Konjunkturen der Produktion von Angst durch \u201eFl\u00fccht\u00adlings\u00adwellen\u201c erg\u00e4nzt.<\/p>\n<h4>Schwache Kontrolle des \u201estrafenden Staats\u201c<\/h4>\n<p>Die seit der Durchsetzung der neoliberalen Produktionsweise offensichtlich schwachen M\u00f6glichkeiten, den \u201estrafenden Staat\u201c zu kontrollieren, haben einiges mit der Definition von Strafrecht als \u201esozialer Kontrolle\u201c und Herstellen von Ordnung zu tun. Definitionen von Strafrecht als \u201eultima ratio\u201c sind aus Diskurs und Vollzug von Strafe verschwunden; von dem selbstreflexiven Verst\u00e4ndnis \u201eStrafe als ultima irratio\u201c ganz zu schweigen. Als Tendenzen in der Phase neoliberaler Produktionsweise konnten wir beobachten:<\/p>\n<ul>\n<li>Das \u201eErbe\u201c fordistischer Modernisierungen, die Propagierung und Verwendung von Strafgesetz und Polizei als technokratische Regulative, wird im Rahmen der Durchsetzung von Populismus als herrschender Politikform intensiviert: \u00dcberwachung, Sanktion, Strafdrohung und -vollzug werden f\u00fcr \u00fcberlegene technische Regulative gehalten.<\/li>\n<li>Politische Akteure, Polizei und Justiz legitimieren (und kontrollieren) ihre Interventionen nicht mehr durch Zwecke wie \u201eReintegration\u201c oder \u201eVerh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit\u201c; sie orientieren Aktionen von Kontrolle und Bestrafung populistisch an einem von ihnen permanent oder periodisch erzeugten sozialen Artefakt: an \u201esozialer Angst\u201c.<\/li>\n<li>Das Verh\u00e4ltnis zwischen Opfern und schuldigen T\u00e4ter*innen wird als eine Konkurrenz und Polarit\u00e4t organisiert. Die \u201ekalte Seite\u201c von Gerechtigkeit, die Straf-Gerechtigkeit, wird praktiziert. Im Gef\u00e4ngnisregime nehmen Verwahrung, Geschlossenheit, behavioristische Verhaltenskontrollen, \u00e4u\u00dferliche Disziplinierung zu.<\/li>\n<li>\u201ePunitivit\u00e4t\u201c, die Praxis legitimierter \u00dcbelszuf\u00fcgung und systematischer Sch\u00e4digungen der Person, wird aus dem Strafrecht auf andere Institutionen (Sozialpolitik und Soziale Arbeit) \u00fcbertragen.<\/li>\n<li>Die Anwendung von Strafgesetz und polizeilicher \u00dcberwachung als selbstverst\u00e4ndlich gemachtem technokratischem Regulativ und die international steigenden Gefangenenzahlen zeigen, dass nie verschwundene Merkmale des \u201eideologischen Staatsapparats\u201c <em>Verbrechen &amp; Strafe<\/em> wieder exzessiver praktiziert werden: erstens der Klassencharakter von Kriminalisierung und Strafjustiz, zweitens die institutionalisierte Fremdenfeindlichkeit und drittens der institutionalisierte Rassismus, die alle mit der Etikettierung von Problemen und Konflikten als \u201eKriminalit\u00e4t\u201c verbunden sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach einer Formulierung von Nils Christie befinden sich \u201emoderne Gesellschaften\u201c damit \u201eauf dem Weg zu Gulags westlicher Art\u201c.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Bei diesen Tendenzen handelt es sich nicht \u2014 wie bei der Entwicklung der Kontrollform um eine politisch erm\u00f6glichte \u00dcbertragung von neoliberalen Herrschaftstechniken und -strategien. Es handelt sich um eine Entgrenzung der gesellschaftlichen Grund-Funktion der Institution <em>Verbrechen &amp; Strafe<\/em>: die Organisierung moralisch legitimierter Ausschlie\u00dfung von noch nicht oder nicht mehr \u201eVertragsf\u00e4higen\u201c der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft durch Formen von Ausschlie\u00dfung im Inneren. Exemplarisch durch die geschlossene Anstalt, das Gef\u00e4ngnis, das Getto \u2013 mit und ohne Mauern \u2013 vollzogen.<\/p>\n<p>Dass die Forcierung sozialer Ausschlie\u00dfung durch Einschlie\u00dfung und die \u00dcbertragung der Logik des Strafrechts (\u201ePunitivit\u00e4t\u201c) auf Ordnungs- und Kontroll-Institutionen so gut zu der a-moralischen Ausschlie\u00dfung passt, die \u201edie M\u00e4rkte\u201c erzeugen, brauchte nicht durch \u201eWirtschaft &amp; Finanz\u201c durchgesetzt werden. Direkte, instrumentelle Funktionen etwa der Herstellung der n\u00fctzlichen und flexibilisierten Arbeitskraft, gar des \u201eArbeitskraft-Unternehmers\u201c, lassen sich schwerlich identifizieren. Un\u00fcbersehbar werden die Ausschlussfolgen von \u201esymbolischer Politik\u201c.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<h4>Ideologiebedarf und entgrenztes staatliches Strafen<\/h4>\n<p>Christie analysierte die Entwicklung der USA zu einer Strafdystopie als exemplarischen Fall daf\u00fcr, dass \u201emoderne Gesellschaften\u201c durch (rechtliche, organisatorische, kulturelle) Einhegungen gerade <em>nicht<\/em> an extensiven Definitionsm\u00f6glichkeiten von Problemen und Konflikten als \u201eKriminalit\u00e4t\u201c gehindert werden. Entgegen der Annahme der Zivilisierung und Humanisierung von Bestrafungsmethoden durch Recht, Demokratie, rationale Organisation und Verwaltung zeigt Christie, dass weder institutionalisierte Kontrolle von Herrschaft noch \u201emoderne\u201c Denkweisen, noch instrumentelle Vernunft den Formen der \u201einneren Verbannung\u201c eine \u201eGrenze des Wachstums\u201c setzen.<\/p>\n<p>Eine \u00f6konomische Bedingung verst\u00e4rkt die Dynamik der strukturellen Tendenz: dauerhafte Ausschlie\u00dfung vom Arbeitsmarkt (\u201eArbeitslosigkeit\u201c). Mit der Durchsetzung der neoliberalen Produktionsweise wurde ein Teil der Bev\u00f6lkerung faktisch als so \u201e\u00fcberfl\u00fcssig\u201c bestimmt, dass er wegen der Versch\u00e4rfung der Konkurrenz um den Wohlfahrtsstaat keine \u201eBelastung\u201c sein durfte. Nach Markt-Logik und sozialpolitischen Kriterien von Verdienst und N\u00fctzlichkeit als Arbeitskraft gerechnet, werde es rational, \u201eKriminelle\u201c in einer Weise im Gef\u00e4ngnis oder Getto zu internieren, die \u201eauf ihre Kosten geht\u201c. Die Sicherheits- und Bestrafungspolitik, ohnehin Politik von legitimierter Leidzuf\u00fcgung und Ausschlie\u00dfung, wandelt damit nicht Logik und Form, sie wird exzessiver angewendet.<\/p>\n<p>Als Denkweisen und institutionelle Voraussetzungen, die der Legitimierung von Ausschlie\u00dfung zuarbeiten, nennt Christie: das \u201ereaktive\u201c Denken \u00fcber Strafe (und Polizei) als effektive Kriminalit\u00e4tskontrolle; die Abschaffung der als Herrschaftskontrolle institutionalisierten, daher aufwendigen Degradierungsrituale der Justiz durch Schematisierung der Strafzumessung und verwaltungsf\u00f6rmiges Abliefern; die Vorstellung, eine homogene Gesellschaft und ein ges\u00e4uberter Raum lie\u00dfen sich durch technologische Steuerung von Menschen umsetzen; die Verbreitung von sozialer Indifferenz und Verachtung f\u00fcr alle, die sich nicht mit \u201euns\u201c identisch machen. Allen Denkweisen und Praktiken liegt das (auch Rassismus pr\u00e4gende) \u201eidentifizierende Denken\u201c zugrunde: Abstraktionen f\u00fcr Zwecke der Verdinglichung von Personen (\u201eEtiketten\u201c). Als weitere F\u00f6rderma\u00dfnahme \u201eauf dem Weg zu GULAGs westlicher Art\u201c wirkt nach Christie die M\u00f6glichkeit, Kriminalit\u00e4tskontrolle, Gef\u00e4ngnisse und \u201eSicherheitsgew\u00e4hrleistung\u201c als ein profitables Gesch\u00e4ft zu betreiben.<\/p>\n<p>Als Bedingungen der M\u00f6glichkeit des strukturell ungebremsten Wachstums von Kriminalisierung und Einsperren f\u00fchrt Christie Herrschafts-Techniken und Denkweisen an, f\u00fcr die \u201einstrumentelle Vernunft\u201c ein passender Oberbegriff w\u00e4re: eine Logik, die Wirtschafts- <em>und<\/em> Verwaltungshandeln zugrunde liegt.<\/p>\n<p>Instrumentelle Vernunft, rationale Verwaltung, Denken in \u201egro\u00dfen Kategorien\u201c und Klassifikationen nach N\u00fctzlichkeit kennen wir in zwei Varianten: der optimistischen und der kalten Sozialtechnokratie. Die optimistische Version lag in der Phase des Fordismus den Modernisierungen von Strafjustiz, Strafvollzug und den angegliederten Hilfe-Ma\u00dfnahmen der Sozialen Arbeit zugrunde, sogar den Modernisierungen der Polizei. Die von Christie und auch in der Literatur \u00fcber Strafrecht als soziale Kontrolle dargestellten neoliberalen Rationalisierungen k\u00f6nnen daher, im Vergleich mit der fordistischen Phase, nicht als <em>Form<\/em>wandel von Strafe interpretiert werden. Die Logik der Herrschaftstechnik ver\u00e4ndert sich nicht, sie wird exzessiver angewendet und \u201eexklusiver\u201c, das hei\u00dft ohne auf Integration zielende Beigaben (wie Erziehung, Reintegration).<\/p>\n<p>Weshalb hat sich instrumentelles, sozialtechnokratisches Denken in einer Phase kapitalistischen Wirtschaftens, im prosperierenden Fordismus, mit einem (bescheidenen) Zur\u00fcckdr\u00e4ngen einer Herrschaftstechnik (hier der Strafe) verbinden k\u00f6nnen? F\u00fcr Kl\u00e4rungen will ich noch einmal auf den Zusammenhang von ideologischen und instrumentellen Funktionen des Strafrechts eingehen.<\/p>\n<h4>\u201eNur\u201c ideologische Funktion von Strafrecht gibt es in der neoliberalen Produktionsweise nicht<\/h4>\n<p>Eine durch Instanzen des Strafrechts organisierte \u201eKriminalit\u00e4tskontrolle\u201c w\u00e4re nach all dem, was wir \u00fcber ideologische Funktionen von Strafrecht wissen, eine ziemlich uneffektive Art, Ordnung und Sicherheit herzustellen. Eine durch kritische Kriminologie vielfach begr\u00fcndete Einsicht.<\/p>\n<p>Heinz Steinert betonte in seiner \u201erettenden Kritik\u201c der Studie von Rusche\/Kirchheimer,<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> dass der Zusammenhang von Straf- beziehungsweise Kontrollform und kapitalistischen Produktionsweisen \u00fcber die Ebene von Ideologie vermittelt wird: Einrichtungen des Strafrechts und die Anwendung des Etiketts \u201eKriminalit\u00e4t\u201c m\u00f6gen gelegentlich instrumentell disziplinierende \u201eWirksamkeit\u201c haben. Bez\u00fcglich der Verpflichtungen, die einem \u201eimpliziten Gesellschaftsvertrag\u201c (mit den Teilen impliziter Arbeits- und politischer Vertrag, Geschlechtervertrag) zugrunde liegt, haben sie<\/p>\n<p>\u201ein jedem Fall \u2026 eine Propagandawirkung: Sie stellen an exemplarisch herausgegriffen F\u00e4llen dar, wohin es f\u00fchrt, wenn man nicht arbeitet, nicht regelm\u00e4\u00dfig arbeitet, nicht in einer geordneten Familie lebt, den Konsum-Lohnarbeit-Nexus zu \u00fcberspringen versucht, sein Temperament nicht z\u00fcgeln kann. Leichtsinnig ist, Machtmittel einzusetzen versucht, die einem nicht zustehen, \u00fcber seine Verh\u00e4ltnisse lebt, kurz: sich der erforderlichen disziplinierten Lebensweise entzieht (und sich das nicht leisten kann). Aber auch in dem, \u201awohin das f\u00fchrt\u2018, steckt jeweils noch eine Darstellungsfunktion. \u00dcber die moralische Missbilligung und die verordnete Beeintr\u00e4chtigung der Lebenschancen hinaus stellt sich in der Art der Strafe die jeweilige \u201aArbeitsmoral\u2018 im Detail dar: im Gef\u00e4ngnisregime die rein \u00e4u\u00dferliche Disziplinierung, in der Resozialisierung die psychische Zurichtung auf die Arbeits- und Konsumm\u00e4rkte, in der Geldstrafe die Vorrangigkeit des Konsums als Antrieb zur Arbeit (unter Zur\u00fcckstellung der unmittelbaren Disziplinierung). Die Strafen passen sich der Vergesellschaftungsform an und stellen Aspekte der jeweils vorherrschenden \u201aArbeitsmoral\u2018 dramatisiert dar. Sie tragen damit dazu bei, diese ideologisch durchzusetzen, auch wenn sie die Kriminalit\u00e4t (sei es spezial- sei es generalpr\u00e4ventiv) kaum beeinflussen.\u201c<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Formuliert wurden die Theorieperspektive und der Vorschlag, Politik mit dem Strafrecht als \u201esymbolische Politik\u201c und Darstellung von \u201eArbeitsmoral\u201c zu begreifen in der Phase von Fordismus. Es handelte sich um eine Phase widerspr\u00fcchlicher Gleichzeitigkeit von \u201ePolitik der Inneren Sicherheit\u201c und der \u00dcbertragung von optimistischem Sozialingenieurstum und sozialstaatlichen Logiken auf Strafen und Einsperren. Die fordistische Produktionsweise beruhte \u2013 anders als die marktliberale und die neoliberale \u2013 auf Strategien, die herrschaftsf\u00f6rmige Integration erweiterten: Verallgemeinerung von Lohnarbeit bei gleichzeitiger \u201eVerteuerung\u201c von Arbeitskraft, Disziplinierung durch qualifizierende Investitionen in Arbeitskraft, Verstetigung von Arbeitskraft als Konsumkraft durch lohnarbeitsbezogene Sozial- und Ordnungspolitik, Anhebung des Reproduktionsniveaus bei gleichzeitiger Kommodifizierung privater, weiblicher Reproduktionsarbeit \u2014 um nur einige Tendenzen zu nennen.<\/p>\n<p>Diese (verdinglichende) Form von Integration und Herrschaft lie\u00df sich nicht einfach als \u201emehr Strafrecht\u201c darstellen. Mit ihren Versprechungen \u2013 \u201emehr Liberalit\u00e4t\u201c, \u201esozialer Fortschritt\u201c, \u201emehr Sozialstaatlichkeit\u201c, \u201eBek\u00e4mpfung sozialer Probleme\u201c \u2013 korrespondierte sie vielmehr mit einem anderen, \u201ereformierten\u201c und erzieherischen Strafrecht. Die Durchsetzungschancen von bereits l\u00e4nger aktiven rechts- und sozialreformerischen Politik-Unternehmern haben sich im wohlfahrtsstaatlich regulierten, prosperierenden Fordismus verbessert, weil und insofern sie geeignet schienen, das Legitimationsdefizit von Strafrecht und andere Widerspr\u00fcche von Politik auf der Ebene von Ideologie abzumildern. Begrenztes Hinausschieben von Ausschlie\u00dfungspolitik (Entp\u00f6nalisierung, kaum Entkriminalisierung), Abkehr von offen sozialrassistischen Etiketten (\u201easozial\u201c), die instrumentelle Bestimmung von Strafrecht als \u201eultima ratio\u201c waren f\u00fcr die Politikdarstellung ideologisch n\u00fctzlich und gleichzeitig politisch brauchbar, weil sie das zentrale Merkmal von \u201esymbolischer Politik\u201c teilten: Reformen ohne strukturelle Folgen. <em>Verbrechen &amp; Strafe<\/em> blieben gesichert.<\/p>\n<p>Die Dialektik von Reformen zeigte sich schnell: Es entstanden Kategorisierungen von Personen, die von der Entp\u00f6nalisierung ausgeschlossen wurden: die \u201ewirklich Kriminellen\u201c, die \u201ewirklich Gef\u00e4hrlichen\u201c, die \u201ewirklich Unverbesserlichen\u201c. Ein Moment, das den \u201eWeg zu Gulags westlicher Art\u201c mit am st\u00e4rksten vorantrieb, war die Verwandlung von \u201esozialem Unbehagen\u201c \u00fcber Ungerechtigkeiten und Unsicherheiten in \u201esoziale Angst\u201c \u2013 ein Prozess, der seit Ende der 1970er Jahre mit \u201esymbolischen Kreuzz\u00fcgen\u201c (gegen den linken Terrorismus und seine Sympathisant*innen) und mit Moral-Paniken (wegen Kriminalit\u00e4ts- und Gewalt- \u201eWellen\u201c der \u00fcblichen Verd\u00e4chtigen) produziert wurde.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Mit dieser ideologischen Strategie konnte sich die Bestimmung von Polizei und Strafrecht als einem notwendigen technokratischen Regulativ von Kriminalit\u00e4tskontrolle nahezu komplett gegen das Verst\u00e4ndnis von Strafrecht als \u201eultima ratio\u201c durchsetzen.<\/p>\n<p>Der Behauptung, Strafgesetz und Polizei w\u00e4ren Garanten von Ordnung, Sicherheit und Schutz, diente die bereits Ende der 1970er Jahre praktizierte Strategie des \u201ePolicing the Crisis\u201c: die Wiederherstellung von \u201eKonsens\u201c durch die Verschiebung der Verantwortlichkeit an einer diagnostizierten \u201eeskalierenden Ordnungskrise\u201c wahlweise auf \u201elinken Terrorismus\u201c oder \u201eGewalt &amp; Kriminalit\u00e4t\u201c. Stuart Hall u.a. zeigten f\u00fcr Gro\u00dfbritannien die mediale und politische Karriere der Figur des \u201emugger\u201c, des Schl\u00e4gers, der schon vor der \u00c4ra Thatcher zu dem zentralen kriminalpolitischen Bezugspunkt wurde.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Nach dem Muster populistischer Propaganda werden \u201eGesellschaftsfeinde\u201c stets \u201eoben\u201c und \u201eunten\u201c identifiziert; Law-and-Order-Propaganda rekrutiert \u201e\u00fcbliche Verd\u00e4chtige\u201c als Projektionsfl\u00e4che und Objekte f\u00fcr expressive und exemplarische Bestrafung: gef\u00e4hrliche, meist junge M\u00e4nner, Fremde, Arme, Abweichende. Die dem autorit\u00e4ren Populismus dienliche Figur des \u201emugger\u201c vereinte bereits alle Merkmale der folgenden Amalgamierung von Armuts-, Fremdenfeindlichkeit und kulturellem Rassismus: Der \u201emugger\u201c war jung, Immigrant, arbeitsscheu, disziplinlos und Produkt zerfallener Familienbande. \u201ePolicing the Crisis\u201c macht bereits darauf aufmerksam, dass es \u201enur\u201c symbolische Funktionen, \u201enur\u201c Ideologieproduktion nicht mehr gibt.<\/p>\n<p>In der neoliberalen Produktionsweise wurde \u201eauf den M\u00e4rkten\u201c<br \/>\namoralisch-kalte Ausschlie\u00dfung (vom Arbeitsmarkt, von Wohlstandsinseln) wie eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit praktiziert: \u00dcber die \u201enormalen\u201c nationalen Grenzziehungen hinaus k\u00f6nnen wir seit den 1980er Jahren nationalistische Bewegungen, ethnische und anders begr\u00fcndete \u201eS\u00e4uberungen\u201c, kriegerisch ausgetragene Konflikte beobachten. Die Normalit\u00e4t von Ausschlie\u00dfung und der \u00dcbergang von fordistischer zu neuen Pflichten der neoliberalen \u201eArbeitsmoral\u201c lie\u00dfen sich gelegentlich ganz einfach mittels der Verknappungen und Standardisierung der Toleranz- und Bew\u00e4hrungsdauer f\u00fcr Verurteilte und Gefangene ausdr\u00fccken: \u201ethree strikes and you are out\u201c. Populistische Politik-Darsteller nutzen \u201eKriminalit\u00e4t\u201c als \u201eAusschluss-Ticket\u201c f\u00fcr Gef\u00e4ngnis, nicht nur als Krisen-Rhetorik. Einweisungen in Gef\u00e4ngnis und Paria-Positionen stellen dar, \u201ewohin es nun f\u00fchrt\u201c, wenn Menschen als nicht mehr zugeh\u00f6rig kategorisiert werden: nicht in ein Nachbesserungsprogramm, sondern in ein \u201eDrau\u00dfen im Drinnen\u201c.<\/p>\n<p>In den Vordergrund tritt die N\u00fctzlichkeit von Kriminalit\u00e4ts- und Sicherheitsdiskursen, um Feindbildkampagnen gegen Fremde, Arme und \u201ewirklich Kriminelle\u201c anzuzetteln oder angezettelte zu verst\u00e4rken. Deren Funktion besteht darin, amoralisch-kalte Ausschlie\u00dfung (vom Arbeitsmarkt, von Wohlstandsinseln) und politisch gewollte Grenzziehungen als moralisch legitimierte Ausschlie\u00dfung erscheinen zu lassen. Moralisch legitimierte Ausschlie\u00dfung bleibt nach aller Erfahrung nie \u201enur\u201c symbolisch; sie hat sichtbar zum Wachstum der Getto-Bev\u00f6lkerung, des Paria-Sektors und zur (\u00dcber-)F\u00fcllung von Gef\u00e4ngnissen beigetragen.<\/p>\n<p>Der Vergleich von \u201esymbolischen\u201c Funktionen der Institution <em>Verbrechen &amp; Strafe<\/em> in den Phasen fordistischer und neoliberaler Produktionsweise enth\u00e4lt eine Lehre, die theoretisch und politisch ernst zu nehmen ist: Die Voraussetzungen, um die Produktion von Au\u00dfenseiter*innen und das Ausschlie\u00dfen durch Einschlie\u00dfen zu begrenzen und zu kontrollieren, waren nur f\u00fcr kurze Zeit als kleine Tendenz im prosperierenden Fordismus gegeben. Das neoliberale Wirtschaften hat diese Bedingungen, besonders die Knappheit von Arbeitskraft, abgeschafft.<\/p>\n<p>Symbolische Zwecke von Strafrecht (wie \u201eNormverdeutlichung\u201c, \u201eAnerkennung von Opferinteressen\u201c) lassen sich nicht von Bestrafung abkoppeln. Die Definition von allt\u00e4glichen Konflikten, \u00dcbelzuf\u00fcgungen und Sch\u00e4digungen als \u201eKriminalit\u00e4t\u201c, erm\u00f6glicht zwar jenen, die Polizei und Strafjustiz durch Anzeigen mobilisieren, ein Minimum an \u00f6ffentlicher beziehungsweise politischer Wahrnehmung von Bed\u00fcrfnissen und Interessen. Die Mobilisierung von Polizei und Strafrecht unterwirft \u201eNachfragende\u201c aber ebenso der Ausschlie\u00dfungslogik der Institution: Als Ausgleich f\u00fcr Sch\u00e4digungen, verlorene Konflikte und Lebenskatastrophen wird ihnen die Befriedigung von Strafbed\u00fcrfnissen angeboten \u2014 ein guter Resonanzboden f\u00fcr permanente Wahlwerbung des \u201eautorit\u00e4ren Populismus\u201c.<\/p>\n<p>Die Kritik von Alltags-Mythen \u2013 hier des Mythos, dass Strafgesetze, Polizei und energisches Strafen als wirksame Kriminalit\u00e4tskontrolle wirke \u2013, hilft selten. Zumal die Versuchung gro\u00df ist, einen <em>anderen<\/em> strafenden Staat anzuvisieren; einen \u201erechtsstaatlicheren\u201c oder \u201ewohlfahrts\u00adstaatlicheren\u201c oder einen der \u201ewirklichen Strafgerechtigkeit\u201c. Gegen Kritik der strafenden und der polizeilichen Gewalt, die auf der strikten Begrenzung und Kontrolle der strafenden und polizeilichen Staatsgewalt bestehen, will ich nicht argumentieren. Sie wird gebraucht. Abolitionistische Bewegungen, die bestimmte Strafformen (Todesstrafe, Lebenslange Freiheitsstrafe, Jugendstrafe) g\u00e4nzlich abgeschafft wissen wollen, sind nicht sehr sichtbar. Doch Wissensarbeiter*innen k\u00f6nnten ihnen vorsorglich zuarbeiten.<\/p>\n<p>Zum \u201eWie\u201c hat Thomas Mathiesen Vorschl\u00e4ge gemacht, wie \u201eabolitionistisches Denken\u201c verf\u00fcgbar gehalten werden kann. F\u00fcr <em>Saying \u201eNo!\u201c<\/em> lassen sich im wissenschaftlichen Arbeiten immer (noch) gen\u00fcgend M\u00f6glichkeiten auftun. <em>Saying \u201eNo!\u201c<\/em> bedeutet, kein Legitimationswissen (\u201esystem justification\u201c) bereitzustellen, insbesondere kein Wissen, das die Legitimationsformel der \u201eNotwendigkeit\u201c von Bestrafungssystemen und neuen Regimen sozialer Ausschlie\u00dfung begr\u00fcndet. \u201ePositiv\u201c gewendet kann \u00f6ffentlichem Reden diese Legitimationsformeln entzogen werden, um so Denk-M\u00f6glichkeiten f\u00fcr \u201enegative Reformen\u201c zu er\u00f6ffnen.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Ein nur kollektiv zu bew\u00e4ltigendes Kritik-Programm. Es l\u00e4sst sich aber in kleine Verweigerungen aufteilen, die gleichsam \u201eallt\u00e4glich\u201c, bei der Wissensproduktion, getan werden k\u00f6nnen. Oben auf meiner to-do-Liste steht die Verbreitung der Einsicht, dass staatliche \u201eStrafgewalt\u201c <em>nicht<\/em> zur \u201egerechten\u201c und \u201erechtsstaatlich kontrollierten\u201c sozialen Kontrolle verbessert werden kann. Strafen und das Etikett \u201eVerbrechen\u201c degradieren, dehumanisieren, sie schlie\u00dfen aus. F\u00fcr das Etikett \u201eKriminalit\u00e4t\u201c stehen ja schon l\u00e4nger Alternativen zur Verf\u00fcgung, die nicht als \u201eTickets\u201c f\u00fcr die \u00dcberweisung an Disziplinarapparate genutzt werden k\u00f6nnen. \u201eKonflikte\u201c k\u00f6nnen von Beteiligten verhandelt, \u201eProbleme\u201c pragmatisch bearbeitet werden. Schon verf\u00fcgbare Details reichen f\u00fcr eine \u201eabolitionistische Flaschenpost\u201c. Man braucht nicht zu warten, bis sie irgendwann ankommt.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Rusche, G.; Kirchheimer, O.: Sozialstruktur und Strafvollzug, Frankfurt\/M. 1981, S. 12; Die Studie erschien 1938 auf Englisch, erst 1974 folgte eine erste deutsche \u00dcbersetzung.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Rusche; Kirchheimer a.a.O. (Fn. 1), S. 12<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Steinert, H.: Dringliche Aufforderung, an der Studie von Rusche und Kirchheimer weiter zu arbeiten, Nachwort in: Rusche; Kirchheimer a.a.O. (Fn. 1), S. 314-341<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Althusser, L.: Ideologie und ideologische Staatsapparate<em>,<\/em> Hamburg 1977<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Zum theoretischen Rahmen und empirischen Studien vgl. Cremer-Sch\u00e4fer, H.; Steinert, H.: Straflust und Repression, M\u00fcnster 1998 (2. \u00fcberarbeitete Auflage 2014)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Der Wissenshintergrund f\u00fcr Vergleiche der Kriminalisierungs- und Bestrafungspolitik in der Phase des \u201eprosperierenden Fordismus\u201c und der Abl\u00f6sung dieser Produktionsweise durch die neoliberale sind zwei gr\u00f6\u00dfere Forschungsprojekte: das erste zum Thema <em>\u00d6konomische, politische und Kriminalisierungsstrategien: Zur Geschichte der Kriminalnormgenese und <\/em><br \/>\n<em>-anwendung<\/em> (durchgef\u00fchrt von der Forschungsgruppe Arno Pilgram, Heinz Steinert, Helga Cremer-Sch\u00e4fer, Roswitha Hancke, Inge Morawetz, vgl. Kriminalsoziologische Bibliografie 1988, H. 60: \u201eKriminalisierungsphasen\u201c; das zweite Thema lautete <em>Moralisieren als Sanktionieren. Formen und Funktionen der \u00f6ffentlichen und privaten moralischen Verurteilung<\/em>. Eine knappe Zusammenf\u00fchrung von Ergebnissen findet sich in Cremer-Sch\u00e4fer, H.; Steinert, H.: Straflust a.a.O. (Fn. 5), Kapitel 2, sowie in verstreuten Aufs\u00e4tzen von Johannes Stehr und mir.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 vgl. zu Details Steinert, H.: Dringliche Aufforderung a.a.O. (Fn. 3); Cremer-Sch\u00e4fer, H.; Steinert, H.: Sozialstruktur und Kontrollpolitik: Einiges von dem, was wir glauben, seit Rusche &amp; Kirchheimer dazugelernt zu haben, in: Kritische Kriminologie heute. Kriminologisches Journal 1986, 1. Beiheft, S. 77-118; sowie dieselben: Straflust a.a.O. (Fn. 5)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Das herrschaftskritische Verst\u00e4ndnis \u201esozialer Kontrolle\u201c geht nicht abstrakt von \u201eIntegration\u201c oder \u201eHerstellung von Ordnung\u201c aus, sondern von Integration in Herrschafts- und Ungleichheitsordnungen, von Strafe als Zwangs-Mittel, das sozialtechnologische Mittel und ideologische Strategien mehr oder weniger erg\u00e4nzt. Wenn von \u201eFormen sozialer Kontrolle\u201c die Rede ist, werden verdinglichende Disziplinierungs- und Zurichtungs-Techniken unterschieden (disziplinierende, helfende, behavioristisch-\u00e4u\u00dferliche Kontrollen), das strafrechtliche Modell der \u00dcbelszuf\u00fcgung (punitive Kontrolle) und Formen der Konfliktregulierung (restaurative, befriedende Formen). \u201eFormwandel\u201c benennt Verschiebungen in der \u201eHegemonie\u201c der Kontrollformen bzw. der sozialen Institutionen, die sie als ihre grunds\u00e4tzliche Logik und Funktion entwickelt haben.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Populismus als Gegensatz zu Interessenpolitik ist nicht automatisch eine \u201erechte\u201c Politikform, sondern eine, die strukturell in einem System von Volksparteien und von medial vermittelter Berufs-Politik angelegt ist. Westliche Demokratien haben eine \u201epopulistische Struktur\u201c im Zwang zur gro\u00dfen Zahl (von W\u00e4hler*innen) und zum Erregen von Aufmerksamkeit (zur Sensation) in den Medien. Voraussetzung populistischer Strategien in repr\u00e4sentativen Demokratien ist, dass es gelingt, Probleme und gesellschaftliche Ver\u00e4nderungen auf der Ebene der Politik und auf der von Gesellschaft zu personalisieren. Schwierigkeiten d\u00fcrfen nicht als konfliktreiche Situationen wahrgenommen werden, f\u00fcr die ein Kompromiss gefunden werden soll. F\u00fcr Schwierigkeiten und \u201eKrisen\u201c m\u00fcssen die Machenschaften oder das Versagen bestimmter Leute, bestimmter Kategorien der Bev\u00f6lkerung verantwortlich gemacht werden; vgl. Steinert, H.: Kulturindustrielle Politik mit dem Gro\u00dfen &amp; Ganzen: Populismus, Politik-Darsteller, ihr Publikum und seine Mobilisierung, in: Internationale Gesellschaft und Politik 1999, H. 4, S. 402-413; Cremer-Sch\u00e4fer, H.: Die Politik mit \u201eVerbrechen &amp; Strafe\u201c als Voraussetzung und Folge von \u201estrukturellem Populismus\u201c, in: Kriminologisches Journal 2015, H. 1, S. 22-36<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> \u00a0 Christie, N.: Kriminalit\u00e4tskontrolle als Industrie. Auf dem Weg zu Gulags westlicher Art, Pfaffenweiler 1995, engl. 1993<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> \u00a0\u00a0 Edelman, M.: Politik als Ritual: Die symbolische Funktion staatlicher Institutionen und politischen Handelns, Frankfurt 1976<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> \u00a0 Steinert, H.: Dringliche Aufforderung a.a.O. (Fn. 3)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> \u00a0 Cremer-Sch\u00e4fer, H.; Steinert, H.: Sozialstruktur und Kontrollpolitik a.a.O. (Fn. 7), S. 94f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> \u00a0 Die Unterscheidung \u201eUnbehagen\u201c und sozialer Angst als Artefakt bezieht sich auf Hall, S. et al.: Policing the Crisis: Mugging, the State, and Law and Order, London 1978.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a>\u00a0\u00a0 ebd.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> \u00a0 Mathiesen, T.: The Politics of Abolition Revisited, London 2014<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Helga Cremer-Sch\u00e4fer Neoliberale Produktionsweise und Populismus als herrschende Politikform sorgen daf\u00fcr, dass Sicherheitspolitik und<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,123],"tags":[860,885,1383,1453],"class_list":["post-18230","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-118-119","tag-kontrolle","tag-kriminologie","tag-strafe","tag-ueberwachung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18230","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=18230"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18230\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=18230"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=18230"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=18230"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}