{"id":18232,"date":"2019-06-01T15:47:30","date_gmt":"2019-06-01T15:47:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=18232"},"modified":"2019-06-01T15:47:30","modified_gmt":"2019-06-01T15:47:30","slug":"sicherheit-praevention-und-polizei-der-wandel-der-inneren-sicherheit-und-die-buergerrechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=18232","title":{"rendered":"Sicherheit, Pr\u00e4vention und Polizei:\u00a0Der Wandel der Inneren Sicherheit und die B\u00fcrgerrechte"},"content":{"rendered":"<h3>von Tobias Singelnstein<\/h3>\n<p><strong>Der Bereich der Inneren Sicherheit hat in den vergangenen Jahrzehnten einen kontinuierlichen und grundlegenden Wandel erfahren. Wie wirkt sich das auf die Rolle der Polizei und die B\u00fcrgerrechte aus?<\/strong><\/p>\n<p>Als CILIP 1978 gegr\u00fcndet wurde, war das Feld der Inneren Sicherheit noch vergleichsweise \u00fcbersichtlich strukturiert und klar gerahmt. Soziale Konflikte und Probleme, Rechtsgutsverletzungen und sonstige Konstellationen, die aus Sicht der Mehrheitsgesellschafts regulierungsbed\u00fcrftig waren, wurden vor allem durch das Strafrecht bearbeitet. Daneben bestand das Polizeirecht, das damals nur f\u00fcr die Abwehr konkreter Gefahren zust\u00e4ndig war.<\/p>\n<p>Diese Formation sozialer Kontrolle sah sich zur damaligen Zeit einer intensiven Kritik ausgesetzt, die nicht nur von CILIP, sondern auch von der kritischen Kriminologie und zahlreichen Anderen vorgetragen wurde. Im Zentrum dessen stand zum einen das Strafrecht wegen seines selektiven Zugriffs und der damit verbundenen Verdinglichung sozialer Probleme. Zum anderen wurden die Instanzen sozialer Kontrolle und insbesondere die Polizei in den Blick genommen.<!--more--><\/p>\n<p>Denn nat\u00fcrlich gab es bereits damals in der Exekutive die Tendenz zur Verselbstst\u00e4ndigung; nat\u00fcrlich sah die polizeiliche Praxis oft deutlich anders aus als die rechtlichen Vorgaben und nat\u00fcrlich wurde gegen politischen Protest und andere <em>folk devils<\/em> mit aller Vehemenz und Unerbittlichkeit vorgegangen.<\/p>\n<p>Diese Kritik hat im Grundsatz nichts an ihrer Berechtigung verloren. Sie sieht sich aber heute einer grundlegend anderen Formation formeller Sozialkontrolle gegen\u00fcber, einem gewandelten Paradigma Innerer Sicher\u00adheit. An die Stelle der punktuellen Reaktionen auf Straftaten und Gefahren ist das Streben nach Sicherheit als umfassender gesellschaftlicher Praxis getreten.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Der feste Rahmen und die rechtlichen Grenzen, die die Akteure im Feld der Inneren Sicherheit einst banden, befinden sich in Aufl\u00f6sung. Den Weg dorthin m\u00f6chte ich im Folgenden in f\u00fcnf Schritten skizzieren.<\/p>\n<h4>Subjektive Sicherheit<\/h4>\n<p>Holger M\u00fcnch, der Pr\u00e4sident des Bundeskriminalamtes (BKA), hat auf der Herbsttagung 2018 seines Amtes zwei bemerkenswerte S\u00e4tze gesagt. Der erste lautete: \u201eAuch die Angst der Menschen vor Kriminalit\u00e4t muss ernst genommen werden\u201c, der zweite: \u201eAuch Gef\u00fchle sind Fakten.\u201c<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Bemerkenswert sind diese S\u00e4tze nicht etwa, weil sie etwas wahnsinnig Neues transportieren w\u00fcrden. Sie sind vielmehr bemerkenswert, weil sie einen Schlusspunkt markieren. Lange Zeit wurde die Praxis im Feld der Inneren Sicherheit von den Anforderungen der sogenannten objektiven Lage bestimmt. Man war also bem\u00fcht, tats\u00e4chlich bestehende Problemlagen zu identifizieren und zu bearbeiten. Dies hat sich im Laufe der Jahrzehnte gewandelt. Zun\u00e4chst betrat das Thema Kriminalit\u00e4tsfurcht die B\u00fchne. Straftaten wurden nicht mehr nur als vergangene Geschehensabl\u00e4ufe betrachtet, die es zu bearbeiten gilt. In den Fokus von Forschung und \u00d6ffentlichkeit r\u00fcckten nun auch die subjektiven Befindlichkeiten. Noch einmal gesteigert wurde dies durch das Konzept des subjektiven Sicherheitsempfindens, dass nicht mehr nur die Furcht vor Kriminalit\u00e4t, sondern alle m\u00f6glichen Quellen von gef\u00fchlten Unsicherheiten in den Blick nimmt.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Vordergr\u00fcndig betrachtet scheint zun\u00e4chst schwer verst\u00e4ndlich, wie es zu dieser neuen Bedeutung des Subjektiven kommt. Erstens ist vergleichsweise gut erforscht, dass das subjektive Empfinden in diesem Bereich kaum etwas mit der tats\u00e4chlichen Kriminalit\u00e4tssituation oder Bedrohungslage zu tun hat. Zweitens \u2013 und das ist noch bemerkenswerter \u2013 sprechen die vorliegenden empirischen Befunde nicht unbedingt daf\u00fcr, dass Kriminalit\u00e4tsfurcht bzw. subjektive Unsicherheit in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch zugenommen h\u00e4tten. In der diesj\u00e4hrigen Bev\u00f6lkerungsbefragung der R+V-Versicherung zu den \u00c4ngsten der Deutschen beispielsweise rangiert die Angst vor Straftaten abgeschlagen auf Platz 18 \u2013 hinter Trump, Terror, Schuldenkrise und Naturkatastrophen. Das sah in den vorangegangenen Jahren nicht anders aus (nur in den Neunzigerjahren wurden hier h\u00f6here Furchtwerte verzeichnet).<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Vergleichbares zeigt sich in der genannten Befragung, wenn man alle abgefragten \u00c4ngste und Unsicherheiten in den Blick nimmt: Seit Mitte der 1990er Jahre bewegen sich diese jeweils zwischen 41 und 52 Prozent hin und her. Welche Arten von \u00c4ngsten dominieren, unterliegt dabei recht starken Schwankungen und ist offensichtlich stark von konkreten Ereignissen und bestimmten gesellschaftlichen Debatten abh\u00e4ngig. Aus dem Bereich der Inneren Sicherheit haben in den vergangenen Jahren danach vor allem folgende \u00c4ngste eine Rolle gespielt: Spannungen durch Migration, Terrorismus, politischer Extremismus. Diese stellten in den vergangenen 15 Jahren mit dem Terrorismus aber nur zweimal die sogenannte \u201eTop-Angst\u201c.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Unter dem Strich l\u00e4sst sich also festhalten, dass ein gewisses Ma\u00df an Unsicherheit zum Leben dazugeh\u00f6rt. Dieses Ma\u00df hat sich in den zur\u00fcckliegenden Jahrzehnten sehr kontinuierlich entwickelt: wo manche \u00c4ngste weniger genannt werden, spielen andere eine gr\u00f6\u00dfere Rolle; an die Stelle von Kriminalit\u00e4t tritt der Terrorismus. Zugenommen haben also nicht Kriminalit\u00e4tsfurcht und Verunsicherung \u2013 sondern vielmehr ihre gesellschaftliche Thematisierung. Dies geht inzwischen so weit, dass selbst das BKA die Bearbeitung subjektiver Unsicherheiten zu einer seiner vorrangigen Aufgaben z\u00e4hlt.<\/p>\n<h4>Sicherheit statt Kriminalit\u00e4t und Gefahr<\/h4>\n<p>Mit dieser neuen Bedeutung des Subjektiven ver\u00e4ndern sich Rationalit\u00e4t und Praxis im Feld der Inneren Sicherheit kontinuierlich und recht grundlegend. Die Weiterung von der Kriminalit\u00e4tsfurcht hin zur subjektiven Sicherheit steht nur symptomatisch daf\u00fcr. Auch neuere Konzepte und Praxen insbesondere der Polizei sind heute weniger auf konkrete Ereignisse wie Straftaten oder konkrete Gefahren ausgerichtet, sondern erheben den Anspruch, eine umfassende Sicherheit zu schaffen. Die Idee ist nicht mehr, dass es einzelne problematische Sachverhalte gibt, die bearbeitet werden m\u00fcssen, und auf deren Konkretisierung man wartet. Innere Sicherheit wird stattdessen zu einer permanenten Praxis, die potentielle Probleme m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig und umfassend bearbeiten soll.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Diese Entwicklung, die auch als Versicherheitlichung bezeichnet wird, beginnt nicht mit dem 11. September 2001, sondern ihre Gr\u00fcnde liegen tiefer.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> 9\/11 wirkte aber wie ein Katalysator. Sicherheit wird zu einem bestimmenden Thema in Politik und \u00f6ffentlicher Debatte. Ihre Bedeutung f\u00fchrt zu einer massiven Einschr\u00e4nkung des politischen Feldes. Sie wird zu einem wesentlichen Aspekt in praktisch allen gesellschaftlichen Bereichen, nicht wenige werden erstmals aus Perspektive der Sicherheit betrachtet.<\/p>\n<p>Diese neue Rationalit\u00e4t im Feld der Inneren Sicherheit ist keineswegs nur auf die Politik beschr\u00e4nkt, sondern zeigt sich auch in der Bev\u00f6lkerung. Mit dem Kriminologen David Garland kann man dies als Bedeutungswandel der Begriffe Freiheit und Sicherheit beschreiben: Der Wohlfahrtsstaat der alten Bundesrepublik hat hierunter vor allem b\u00fcrgerrechtliche Freiheit und soziale Sicherheit verstanden. Heute hingegen dominiert ein Begriffsverst\u00e4ndnis von wirtschaftlicher Freiheit einerseits und individueller, Innerer Sicherheit andererseits.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Ausdruck dessen ist nicht zuletzt, dass wesentliche Teile der Bev\u00f6lkerung durchaus dazu bereit sind, massive Grundrechtseinschr\u00e4nkungen zugunsten vermeintlicher Sicherheitsgewinne in Kauf zu nehmen.<\/p>\n<p>Wir haben es im Feld der Inneren Sicherheit also mit einem grundlegend gewandelten Verst\u00e4ndnis zu tun. Die neue Bedeutung individueller bzw. Innerer Sicherheit l\u00e4sst punktuelle Interventionen in problematisch erachtete Sachverhalte nicht mehr gen\u00fcgen, sondern verlangt nach einer permanenten gesellschaftlichen Praxis. Damit wandelt sich auch das Verst\u00e4ndnis davon, was Gegenstand sozialer Kontrolle ist, was also als zu bearbeitender Sachverhalt gilt. Aus Perspektive der Sicherheit geht es heute weniger um die Reaktion auf Normverst\u00f6\u00dfe, Verdachtssituationen oder konkrete Gefahren. Vielmehr setzt diese Perspektive schon deutlich fr\u00fcher an, um potentielle Probleme m\u00f6glichst fr\u00fch und umfassend zu identifizieren. Risiko und m\u00f6gliche Gef\u00e4hrlichkeit sind der Ma\u00dfstab, anhand dessen Situationen und Personen beurteilt werden.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<h4>Pr\u00e4vention und Entgrenzung<\/h4>\n<p>Mit diesem ver\u00e4nderten Blick wandelt sich auch das gesellschaftliche Verst\u00e4ndnis davon, was ein Problem der Inneren Sicherheit darstellt und bearbeitungsbed\u00fcrftig ist. Und es ver\u00e4ndern sich die konkreten Praxen der Akteur*innen im Feld der Inneren Sicherheit, insbesondere der Polizei. Eine permanente Praxis der Sicherheit verlangt ein anderes Handeln, als die punktuelle Intervention in als problematisch bewertete Sachverhalte. Vor diesem Hintergrund ist bereits seit den 1980er Jahren die Herausbildung einer neuartigen Pr\u00e4ventionsorientierung zu beobachten. Soziale Kontrolle soll deutlich fr\u00fcher Eingreifen, um bei Situationen, Strukturen oder Personen zu intervenieren, die als risikohaft eingestuft werden.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Gegenstand dieser Entwicklung waren zun\u00e4chst Formen, die jedenfalls aus rechtlicher Sicht nicht sonderlich problematisch erschei\u00adnen, wie die Aktivierung von B\u00fcrger*innen und staatliches Handeln ohne Eingriffscharakter. Beispiele hierf\u00fcr sind Techniken situativer oder struktureller Pr\u00e4vention, etwa wenn durch Umweltver\u00e4nderungen bestimmte Verhaltensweisen \u2013 St\u00f6rungen, Bel\u00e4stigungen, Straftaten \u2013 an den jeweiligen Orten erschwert werden sollen, wie das Bemalen von wei\u00dfen W\u00e4nden gegen Graffiti oder das Entfernen von Sitzb\u00e4nken aus dem \u00f6ffentlichen Raum; die Vermittlung und der Einsatz von Schutzmitteln wie Wegfahrsperren und Alarmanlagen; der Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten.<\/p>\n<p>Allerdings ist die Pr\u00e4ventionsorientierung sozialer Kontrolle l\u00e4ngst nicht mehr auf diese Formen beschr\u00e4nkt, sondern erfasst zuneh\u00admend auch rechtlich st\u00e4rker regulierte Bereiche staatlicher T\u00e4tigkeit und insbesondere Ma\u00dfnahmen mit Eingriffscharakter. Dies gilt zun\u00e4chst f\u00fcr das Polizei- und Ordnungsrecht. Schon seit den 1980er Jahren sind die Polizeigesetze um die Aufgaben der Vorsorge und Vorbeugung erweitert worden. In den 1990er Jahren sind sodann die Befugnisse in den Polizei\u00adgesetzen erheblich ausgeweitet worden, sodass diese Gesetze heute praktisch alle Ma\u00dfnahmen kennen, die auch zur Strafverfolgung zul\u00e4ssig sind und zuvor der StPO vorbehalten waren, wie zum Beispiel die Telekommunikations\u00fcberwachung. Ebenso sind die M\u00f6glichkeiten eines pr\u00e4ventiven Ausschlusses ausgeweitet worden, d. h. vorbeugender Gewahrsam, Aufenthaltsverbote und Platzverweise f\u00fcr bestimmte Personen an bestimmten Orten sind heute viel umfassender m\u00f6glich als dies fr\u00fcher der Fall war. Nicht zuletzt finden sich in den Polizeigesetzen heute auch Regelungen zu \u201eGefahrengebieten\u201c bzw. \u201egef\u00e4hrlichen Orten\u201c, an denen der Polizei insbesondere verdachtsunabh\u00e4ngige Kontrollen gestattet sind.<\/p>\n<p>Mit 9\/11 und dem islamistisch motivierten Terrorismus betrat dann die Figur des Gef\u00e4hrders die B\u00fchne und mit ihr eine Perspektive, in der es nicht mehr gen\u00fcgt, auf das Eintreten einer konkreten Gefahr zu warten. Polizeiliches Handeln in diesem Bereich strebt vielmehr zunehmend danach, problematische Sachverhalte und Personen schon zu identifizieren, bevor sie sie sich zu einer Gefahr entwickeln. Mit der Kategorie der \u201edrohenden Gefahr\u201c findet diese Praxis im Rahmen der Reformen der Polizeigesetze der L\u00e4nder nun auch Eingang in das Recht. Das damit verbundene Absenken der Einschreitschwelle f\u00fcr polizeiliche Eingangsma\u00dfnahmen betrifft die zentrale Begrenzung polizeilichen Handelns.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Seit Beginn der 1990er Jahre schl\u00e4gt sich die Logik der Pr\u00e4vention neben dem Polizeirecht auch im Strafrecht nieder. Zwar ist dieses Rechtsgebiet eigentlich auf einen in der Vergangenheit liegenden Geschehensablauf orientiert und weist eine recht festgef\u00fcgte und formalisierte Praxis auf, sodass sich das pr\u00e4ventive Denken hier nur st\u00fcckweise durchsetzen kann. Gleichwohl kann sich auch das Strafrecht dieser Logik nicht entziehen.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> So haben etwa pr\u00e4ventiv ausgerichtete Sanktionsformen, wie die F\u00fchrungsaufsicht und station\u00e4re Ma\u00dfregeln der Besserung und Sicherung, seit der zweiten H\u00e4lfte der 1990er Jahre massiv an Bedeutung gewonnen, was sowohl die gesetzlichen M\u00f6glichkeiten anbetrifft als auch die tats\u00e4chliche Anordnungspraxis. Im materiellen Strafrecht ist bereits seit einigen Jahrzehnten eine kontinuierliche Vorverlagerung der Strafbarkeit in das Vorfeld von Rechtsgutsverletzungen zu konstatieren. Auf die Anerkennung der Kategorie der abstrakten Gef\u00e4hrdungsdelikte folgten die so genannten Vorbereitungsdelikte, die durch strafrechtliche Intervention im Vorbereitungsstadium Rechtsgutsverletzungen verhindern sollen, deren Eintritt bei ungehindertem Fortgang des Geschehens prognostiziert wird. So stellen etwa die 2009 eingef\u00fchrten \u00a7\u00a7 89a, 89b StGB es unter Strafe, sich in einem \u201eTerrorcamp\u201c ausbilden zu lassen bzw. hierf\u00fcr Kontakt zu einer entsprechenden Organisation aufzunehmen. Eigentlicher Strafgrund ist aber die Verhinderung von daraus eventuell folgenden Taten in der Zukunft. In der StPO schlie\u00dflich finden sich heute Ma\u00dfnahmen der Strafverfolgungsvorsorge, die also f\u00fcr eine erst in der Zukunft m\u00f6glicherweise anstehende Strafverfolgung vorgenommen werden, wie die Speicherung erkennungsdienstlicher Daten und von \u201egenetischen Fingerabdr\u00fccken\u201c.<\/p>\n<h4>Polizei und Rechtsstaat<\/h4>\n<p>Zusammengenommen f\u00fchren diese Entwicklungen zu erheblichen Ver\u00e4nderungen bei den Akteur*innen im Feld der Inneren Sicherheit. Zuvorderst sind hier eine neue Bedeutung und Rolle der Polizei zu konstatieren. Dies gilt nicht nur, weil Sicherheit als Aufgabe der Polizei zu einem zentralen Thema wird. Sondern auch, weil die neueren Praxen der Inneren Sicherheit auf Pr\u00e4vention ausgerichtet sind und also vor allem in den Aufgabenbereich der Polizei fallen.<\/p>\n<p>Damit verbunden ist zugleich eine erhebliche Verschiebung in der Gewaltenteilung. Bislang war das Feld der Inneren Sicherheit vergleichsweise stark gepr\u00e4gt von einer justiziellen Kontrolle. In besonderem Ma\u00dfe gilt dies f\u00fcr das Strafrecht mit seinen strengen Formen und starken Regulierungen, mit einigen Abstrichen auch f\u00fcr das Polizeirecht. Diese rechtsstaatlichen Einhegungen polizeilicher T\u00e4tigkeit sind im Bereich der neuen pr\u00e4ventiven Praxis in sehr viel geringerem Ma\u00dfe zu finden. Augenf\u00e4llig wird dies etwa im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei, die praktisch kaum kontrolliert wird.<\/p>\n<p>Die Polizei erh\u00e4lt also einerseits deutlich mehr Befugnisse, wird f\u00fcr die Politik und in der gesellschaftlichen Debatte zu einer noch wichtigeren Institution, als sie ohnehin schon ist. Andererseits nimmt die rechtsstaatlich gebotene Kontrolle polizeilichen Handelns ab, sodass die Gefahr einer Verselbstst\u00e4ndigung der polizeilichen Praxis besteht.<\/p>\n<h4>Was hei\u00dft das?<\/h4>\n<p>Das Feld der Inneren Sicherheit unterliegt einem recht grundlegenden, langfristigen Wandel, der sich mit den Schlagworten Sicherheit, Pr\u00e4vention und Polizei zusammenfassen l\u00e4sst. Selbstverst\u00e4ndlich ist es wichtig, die einzelnen Bestandteile dieser Entwicklung in den Blick zu nehmen und einer Kritik zu unterziehen. Noch bedeutsamer erscheint es mir allerdings, die grundlegenden Str\u00e4nge und Probleme dieser Entwicklung anzugehen, wobei ich zwei hervorheben m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Erstens bedarf es aus meiner Sicht im Bereich der neuen pr\u00e4ventiven Praxis dringend einer rechtlichen und praktischen Einhegung polizeilicher T\u00e4tigkeit, um deren Verselbstst\u00e4ndigung entgegenzuwirken. Wo das Ger\u00fcst des Strafrechts, bestehend aus Rechtsschutz, Gewaltenteilung und strengen Formen, verloren geht, m\u00fcssen neue Grenzen f\u00fcr exekutives Handeln errichtet werden. Dies ist nicht nur eine Frage der Politik, sondern auch eine solche der gesellschaftlichen Praxis, die M\u00f6glichkeiten des Rechtsschutzes einfordern und nutzen muss.<\/p>\n<p>Zweitens gilt es, die Grundbedingungen f\u00fcr die beschriebenen Entwicklungen im Feld der Inneren Sicherheit zu hinterfragen und zu dekonstruieren. Um welche und wessen Sicherheit geht es? Was wird als Sicherheitsproblem bearbeitet, was nicht? Was sind relative und absolute Grenzen beim Streben nach Sicherheit? Welche Bedeutung hat Innere Sicherheit angesichts anderer, dr\u00e4ngenderer gesellschaftlicher Probleme und Themen? Nicht zuletzt gilt es auch, das implizite Verst\u00e4ndnis von Sicherheit im gegenw\u00e4rtigen Diskurs zu dekonstruieren: Sicherheit ist kein Zustand, den man herstellen kann, sondern immer relativ und subjektiv gepr\u00e4gtes Erleben jedes und jeder Einzelnen. Unsicherheiten sind normaler Bestandteil des Lebens, an deren Bew\u00e4ltigung die Einzelnen lernen und wachsen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die verschiedenen Redaktionen der CILIP haben diese Arbeit bereits \u00fcber Jahrzehnte geleistet. Sie haben sowohl konkrete Entwicklungen berichtet, bewertet und eingeordnet, als auch die grundlegenden Wandlungen im Bereich der Inneren Sicherheit aufgearbeitet und einer Kritik unterzogen. Dass sie dabei von Beginn an die Polizei zum Zentrum ihrer Betrachtungen gemacht haben, zeugt angesichts der beschriebenen Entwicklungen von einer Hellsichtigkeit, die kaum zu glauben ist. G\u00e4be es CILIP nicht bereits \u2013 man m\u00fcsste sie heute erfinden.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 s. Kunz, K.-L.; Singelnstein, T.: Kriminologie, 7. Aufl., Stuttgart 2016, S. 305ff., 325ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Spiegel online v. 25.11.2018<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 s. Singelnstein, T.; Stolle, P.: Die Sicherheitsgesellschaft, 3. Aufl., Wiesbaden 2012, S.\u00a034ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.ruv.de\/presse\/aengste-der-deutschen\">www.ruv.de\/presse\/aengste-der-deutschen<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.ruv.de\/presse\/aengste-der-deutschen\/grafiken-die-aengste-der-deutschen\">www.ruv.de\/presse\/aengste-der-deutschen\/grafiken-die-aengste-der-deutschen<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Legnaro, A.: Konturen der Sicherheitsgesellschaft. Eine polemisch- futurologische Skizze, in: Leviathan 1997, Nr. 2, S. 271-284<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0 \u00a0\u00a0 Singelnstein; Stolle a.a.O. (Fn. 3), S. 17ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Garland, D.: The Culture of Control, Oxford 2001, S. 100<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Singelnstein; Stolle a.a.O. (Fn. 3), S. 34ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> \u00a0 s. insgesamt, auch zum Folgenden: Singelnstein, T.: Logik der Pr\u00e4vention. Eine kriminologische Perspektive auf das Strafrecht und andere Formen sozialer Kontrolle, in: Brunh\u00f6ber, B. (Hg.): Strafrecht im Pr\u00e4ventionsstaat, Stuttgart 2014, S. 41-59<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> dazu Wegner, M; Hunold, D.: Die Transformation der Sicherheitsarchitektur \u2013 die Gef\u00e4hrdergesetze im Lichte des Vorsorge-Paradigmas, in: Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ) 2017, Nr. 6, S. 367-375<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> \u00a0 Singelnstein a.a.O. (Fn. 10)<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Tobias Singelnstein Der Bereich der Inneren Sicherheit hat in den vergangenen Jahrzehnten einen kontinuierlichen<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,123],"tags":[777,1094,1146,1201,1381],"class_list":["post-18232","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-118-119","tag-innere-sicherheit","tag-polizei","tag-praevention","tag-rechtsstaat","tag-stpo"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18232","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=18232"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18232\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=18232"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=18232"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=18232"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}