{"id":1836,"date":"2000-08-09T22:58:35","date_gmt":"2000-08-09T22:58:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1836"},"modified":"2000-08-09T22:58:35","modified_gmt":"2000-08-09T22:58:35","slug":"%c2%a7-129b-stgb-steilvorlage-aus-europa-mit-eu-druck-zur-ausweitung-des-politischen-strafrechts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1836","title":{"rendered":"\u00a7 129b StGB &#8211; Steilvorlage aus Europa &#8211; Mit EU-Druck zur Ausweitung des politischen Strafrechts"},"content":{"rendered":"<h3>von Mark Holzberger<\/h3>\n<p><b>Ein neues Jahrtausend und eine rot-gr\u00fcne Bundesregierung &#8211; Anlass genug, um auf eine Entr\u00fcmpelung der unseligen deutschen Anti-Terror-Gesetze zu hoffen? Wohl kaum. \u00dcber die Schiene der EU ger\u00e4t die BRD, nicht ohne selbst dabei eifrig mitgewirkt zu haben, unter einen entgegengesetzten, repressiven Handlungsdruck: Sie muss die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Verfolgung im Ausland operierender &#8222;krimineller&#8220; und &#8222;terroristischer&#8220; Vereinigungen schaffen.<\/b><\/p>\n<p>Der 1976 ins Strafgesetzbuch (StGB) eingef\u00fcgte \u00a7 129a, der Bildung, Mitgliedschaft, Unterst\u00fctzung sowie Werbung f\u00fcr eine &#8222;terroristische Vereinigung&#8220; unter Strafe stellt, bildet das Zentrum des deutschen Staatsschutzstrafrechts. Er ist Ankn\u00fcpfungsnorm f\u00fcr eine l\u00fcckenlose polizeiliche \u00dcberwachung, f\u00fcr die Aush\u00f6hlung der Rechte von Beschuldigten sowie gegebenenfalls deren Isolations-Haftbedingungen.<!--more--><\/p>\n<p>Der \u00a7 129a ist eine Art Pr\u00e4ventionsstrafnorm, die &#8211; wie selbst der Bundesgerichtshof (BGH) 1978 festgestellte &#8211; eine Strafbarkeit &#8222;schon weit im Vorfeld der Vorbereitung konkreter strafbarer Handlungen&#8220; begr\u00fcndet.<a href=\"\/2000\/08\/09\/%C2%A7-129b-stgb-steilvorlage-aus-europa-mit-eu-druck-zur-ausweitung-des-politischen-strafrechts\/#fn0\" name=\"fnB0\">[1]<\/a> Aus der Sicht der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden liegt der Vorteil des Organisationsstrafrechts, zu dem auch der bereits aus dem letzten Jahrhundert stammende \u00a7 129 (kriminelle Vereinigung) geh\u00f6rt, in einer enormen Erleichterung der Beweisf\u00fchrung &#8211; zu Lasten der Beschuldigten: Diesen muss n\u00e4mlich nicht mehr die Begehung einer konkreten Straftat nachgewiesen werden. Vielmehr kann eine Person, die einmal als Mitglied einer &#8222;kriminellen&#8220; oder &#8222;terroristischen&#8220; Vereinigung angesehen wird, f\u00fcr s\u00e4mtliche dieser Organisation zugeschriebenen Straftaten zur Verantwortung gezogen werden.<\/p>\n<p>Die linke und liberale Kritik des Anti-Terror-Strafrechts der 70er Jahre richtete sich vor allem gegen die Tatbest\u00e4nde des Werbens bzw. der Unterst\u00fctzung einer &#8222;terroristischen&#8220; Vereinigung. Hiermit werden Handlungen verfolgt, die &#8211; so der BGH in dem bereits zitierten Urteil &#8211; &#8222;f\u00fcr die Vereinigung irgendwie vorteilhaft sind&#8220;. In der Praxis werden damit vor allem missliebige Meinungs\u00e4u\u00dferungen kriminalisiert: So wurden JournalistInnen der &#8222;Unterst\u00fctzung terroristischer Vereinigungen&#8220; beschuldigt, weil sie Bekennerschreiben militanter Gruppen abdruckten.<a href=\"\/2000\/08\/09\/%C2%A7-129b-stgb-steilvorlage-aus-europa-mit-eu-druck-zur-ausweitung-des-politischen-strafrechts\/#fn1\" name=\"fnB1\">[2]<\/a> SprayerInnen, die die W\u00e4nde der M\u00fcnchener U-Bahn mit dem Slogan &#8222;Krieg den Pal\u00e4sten&#8220; und einem f\u00fcnfzackigen Stern bemalten, wurden in den 80er Jahren wegen Werbens f\u00fcr eine terroristische Vereinigung zu zw\u00f6lf Monaten Haft ohne Bew\u00e4hrung verurteilt.<a href=\"\/2000\/08\/09\/%C2%A7-129b-stgb-steilvorlage-aus-europa-mit-eu-druck-zur-ausweitung-des-politischen-strafrechts\/#fn2\" name=\"fnB2\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Erst j\u00fcngst ergab eine Kleine Anfrage der PDS, dass weniger als 3% der Ermittlungsverfahren, die in den 90er Jahren auf Grund des \u00a7 129a eingeleitet wurden, mit einem gerichtlichen Urteil endeten.<a href=\"\/2000\/08\/09\/%C2%A7-129b-stgb-steilvorlage-aus-europa-mit-eu-druck-zur-ausweitung-des-politischen-strafrechts\/#fn3\" name=\"fnB3\">[4]<\/a> Die eingestellten restlichen 97% waren f\u00fcr den Staatsschutz keineswegs nutzlos, denn der \u00a7 129a er\u00f6ffnet eine F\u00fclle von M\u00f6glichkeiten zur \u00dcberwachung gro\u00dfer Personengruppen. So wurden Mitte der 90er Jahre im 129a-Verfahren gegen die G\u00f6ttinger &#8222;Antifa M&#8220; binnen weniger Monate insgesamt 14.000 Telefongespr\u00e4che abgeh\u00f6rt.<a href=\"\/2000\/08\/09\/%C2%A7-129b-stgb-steilvorlage-aus-europa-mit-eu-druck-zur-ausweitung-des-politischen-strafrechts\/#fn4\" name=\"fnB4\">[5]<\/a> Das Ausforschen unliebsamer politischer Spektren ist die eigentliche Funktion des \u00a7 129a.<\/p>\n<h4>Der \u00a7 129a in EU-\u00dcbersetzung<\/h4>\n<p>Nach monatelangen Kontroversen verabschiedete der Rat der Innen- und JustizministerInnen der EU im Dezember 1998 eine Gemeinsame Ma\u00dfnahme, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, in ihr jeweiliges Strafrecht den Tatbestand der Beteiligung an einer &#8222;kriminellen Vereinigung&#8220; aufzunehmen.<a href=\"\/2000\/08\/09\/%C2%A7-129b-stgb-steilvorlage-aus-europa-mit-eu-druck-zur-ausweitung-des-politischen-strafrechts\/#fn5\" name=\"fnB5\">[6]<\/a> Die rechtsstaatlich bedenkliche Logik des deutschen Staatsschutzstrafrechts &#8211; die einigen europ\u00e4ischen Rechtssystemen bislang v\u00f6llig fremd gewesen ist &#8211; wurde damit zu einer verbindlichen Vorgabe f\u00fcr alle EU-Staaten. Als &#8222;kriminelle Vereinigung&#8220; wird in Art. 1 der &#8222;auf l\u00e4ngere Dauer angelegte organisierte Zusammenschluss von mehr als zwei Personen&#8220; definiert, &#8222;die in Verabredung handeln, um Straftaten zu begehen &#8230;&#8220;, bei denen die vorgesehene H\u00f6chststrafe \u00fcber vier Jahren liegt. Diese weit reichende Definition erfasst auch Formen des politischen und sozialen Protests, die in bestimmten Situationen Gefahr laufen, au\u00dferhalb der Legalit\u00e4t gestellt zu werden (von Demonstrationen \u00fcber Hausbesetzungen bis zu Streiks und Betriebsbesetzungen).<a href=\"\/2000\/08\/09\/%C2%A7-129b-stgb-steilvorlage-aus-europa-mit-eu-druck-zur-ausweitung-des-politischen-strafrechts\/#fn6\" name=\"fnB6\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, Personen selbst dann wegen ihrer T\u00e4tigkeit in einer kriminellen Vereinigung zu verfolgen, wenn sie an der eigentlichen Tatausf\u00fchrung gar nicht beteiligt gewesen sind. Mehr noch, die eigentliche strafbare Handlung muss noch nicht einmal begangen worden sein. Eine Person soll zudem auch f\u00fcr &#8222;sonstige T\u00e4tigkeiten der Vereinigung&#8220; belangt werden k\u00f6nnen, sofern sie sich &#8222;bewusst&#8220; gewesen sei, dass ihre &#8211; nicht n\u00e4her spezifizierte &#8211; &#8222;Beteiligung&#8220; zur Durchf\u00fchrung der kriminellen Aktivit\u00e4ten der Vereinigung &#8222;beitr\u00e4gt&#8220;. Diese &#8222;sonstigen T\u00e4tigkeiten&#8220; befinden sich nun endg\u00fcltig im eigentlich straflosen Vorfeld krimineller Handlungen &#8211; damit k\u00f6nnen alle m\u00f6glichen legalen Aktivit\u00e4ten kriminalisiert werden.<\/p>\n<p>Dieser Problematik waren sich die Innen- und JustizministerInnen der EU sehr wohl bewusst. Und so haben sie sich in Art. 2 Abs. 2 der Gemeinsamen Ma\u00dfnahme gegenseitig zu einer &#8222;m\u00f6glichst weitgehenden Unterst\u00fctzung&#8220; auch in den F\u00e4llen verpflichtet, in denen ein Mitgliedstaat derartige Vorfeldhandlungen nicht unter Strafe gestellt hat &#8211; diese dort also nach wie vor vollkommen legal sind.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich wurden die EU-Staaten dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2000 die gesetzlichen Voraussetzungen daf\u00fcr zu schaffen, Mitglieder krimineller Vereinigungen zu verfolgen &#8211; unabh\u00e4ngig davon, an welchem Ort innerhalb der EU sich die eigentliche Operationsbasis dieser Gruppe befindet bzw. wo sie agiert. Konkret hei\u00dft dies, dass deutsche Strafverfolgungsbeh\u00f6rden beispielsweise das Mitglied eines finnischen Schmuggler- oder eines griechischen Fluchthelferrings oder aber der baskischen ETA hier zu Lande verfolgen k\u00f6nnen &#8211; obwohl klar ersichtlich ist, dass die Bundesrepublik nicht zu deren Aktionsfeld z\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Diese Bestimmung ist f\u00fcr das deutsche Staatsschutzstrafrecht das einzig Neue. Bislang ist die Gemeinsame Ma\u00dfnahme in der Bundesrepublik noch nicht umgesetzt. Es existiert lediglich ein unver\u00f6ffentlichter Vorentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) vom August 1999. Danach sollen mit Hilfe eines neu einzuf\u00fchrenden \u00a7 129b die \u00a7\u00a7 129 und 129a auch f\u00fcr kriminelle und &#8222;terroristische&#8220; Vereinigungen in einem Mitgliedstaat der EU gelten.<\/p>\n<p>In der BRD hat man auch ohne diese Bestimmung in der Vergangenheit ausl\u00e4ndische &#8222;kriminelle&#8220;\/&#8220;terroristische&#8220; Vereinigungen verfolgt. Voraussetzung hierf\u00fcr war aber, dass diese Organisation in Deutschland zumindest \u00fcber eine Teilstruktur verf\u00fcgte. Die Bundesanwaltschaft ben\u00f6tigte so unendliche Winkelz\u00fcge, um einen deutschen Ableger der Br\u00fcsseler Europavertretung der PKK zu erfinden &#8211; alles nur damit in Deutschland Kurdinnen und Kurden mit Hilfe des \u00a7 129a StGB angeklagt werden konnten. Auf derlei Umst\u00e4nde kann nach Umsetzung der EU-Ma\u00dfnahme verzichtet werden.<\/p>\n<p>Die praktischen Auswirkungen des geplanten \u00a7 129b d\u00fcrften auf absehbare Zeit weniger in der Festnahme und Aburteilung ausl\u00e4ndischer &#8222;Terroristen&#8220; liegen. Der zweite Versuch, ausl\u00e4ndischen Organisationen wegen Aktionen im Bundesgebiet den Prozess zu machen, endete Anfang der 90er Jahre mit Freispr\u00fcchen f\u00fcr die mutma\u00dflichen IRA-Mitglieder. Die politischen Entwicklungen in Irland seither lassen vermuten, dass es bis auf weiteres zu keiner Neuauflage der Kontinentalkampagne der IRA kommt. Bleiben Gruppierungen wie die baskische ETA oder aber der griechische &#8222;17. November&#8220;. Allerdings liegen keine Anhaltspunkte daf\u00fcr vor, dass sich der deutsche Staatsschutz auf die Verfolgung dieser Gruppierungen vorbereitet.<\/p>\n<p>Der Schwerpunkt des \u00a7 129b d\u00fcrfte somit erst einmal darin liegen, die gegenseitige Rechtshilfe &#8211; also im wesentlichen den grenz\u00fcberschreitenden Informationsaustausch und die seit kurzem deutlich erleichterte Auslieferung politischer Straft\u00e4ter &#8211; zu intensivieren. &#8222;M\u00f6glichst weitgehende Unterst\u00fctzung&#8220; haben sich die EU-Staaten in der Gemeinsamen Ma\u00dfnahme gegenseitig zugesichert. Zudem wollen sie ihr Vorgehen in grenz\u00fcberschreitenden Ermittlungskomplexen untereinander abstimmen, um eine m\u00f6glichst &#8222;effiziente Strafverfolgung&#8220; sicherzustellen.<\/p>\n<h4>Kleine Br\u00f6tchen<\/h4>\n<p>Der \u00a7 129a wird seit seiner Entstehung 1976 durch B\u00fcrgerrechtsverb\u00e4nde und kritische JuristInnenvereinigungen kritisiert, da die verfassungs- und b\u00fcrgerrechtlichen Kosten dieses Sondergesetzes zu hoch und seine Erforderlichkeit \u00e4u\u00dferst fraglich sind. Die Gr\u00fcnen haben zu Oppositionszeiten mehrfach &#8211; zuletzt in ihrem Wahlprogramm 1998 &#8211; die Abschaffung des \u00a7 129a gefordert; ebenso die PDS, die zudem angek\u00fcndigt hat, diesen Aspekt ihres Strafrechtsdemokratisierungsgesetzes aus der letzten Legislaturperiode<a href=\"\/2000\/08\/09\/%C2%A7-129b-stgb-steilvorlage-aus-europa-mit-eu-druck-zur-ausweitung-des-politischen-strafrechts\/#fn7\" name=\"fnB7\">[8]<\/a> jetzt erneut einzubringen. Erst j\u00fcngst hat das Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie dazu aufgerufen, eine Kampagne zur Abschaffung der \u00a7\u00a7 129 und 129a zu starten. Dies k\u00f6nnte auf fruchtbaren Boden fallen, nachdem im Januar dieses Jahres der Deutsche Anwaltverein, die Bundesrechtsanwaltskammer, die Strafverteidiger-Vereinigungen und der Verein Deutscher Strafverteidiger vorgeschlagen haben, zumindest Folgevorschriften des \u00a7 129a &#8211; wie z.B. das Kontaktsperregesetz aus dem Deutschen Herbst 1977 &#8211; endlich zu streichen.<\/p>\n<p>So richtig diese Forderung ist, so klar ist es jedoch auch, dass nach der Gemeinsamen Ma\u00dfnahme mit einer kurzfristigen Durchsetzung im nationalen Rahmen nicht mehr gerechnet werden kann. Was bleibt, ist aber mehr als nur der schale Appell an den Rat der EU, das gerade erst Beschlossene gleich wieder abzuschaffen. Vielmehr muss die Umsetzung der Ma\u00dfnahme nicht so ablaufen, wie es sich das BMJ gedacht hat: Die Mitgliedstaaten sind nicht gezwungen, Unterst\u00fctzung und Werbung f\u00fcr solche Vereinigungen zu kriminalisieren. Im Hinblick auf die erst einmal unumg\u00e4ngliche Umsetzung der Ma\u00dfnahme w\u00e4re daher ein Paket m\u00f6glich, im Zuge dessen diese beiden Varianten aus dem \u00a7 129a gestrichen (und somit auch nicht auf den \u00a7 129b \u00fcbertragen) w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Auch wenn 85% aller \u00a7 129a-Ermittlungsverfahren sich auf Unterst\u00fctzung bzw. Werben beziehen, bleibt dies immer noch ein kleines Br\u00f6tchen. Was das Ausma\u00df der Staatsschutz-Kooperation angeht, hat uns Europa inzwischen fest im Griff.<\/p>\n<h5>Mark Holzberger ist Redaktionsmitglied von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP und Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Claudia Roth.<\/h5>\n<h6><a href=\"\/2000\/08\/09\/%C2%A7-129b-stgb-steilvorlage-aus-europa-mit-eu-druck-zur-ausweitung-des-politischen-strafrechts\/#fnB0\" name=\"fn0\">[1]<\/a> BGHSt 28, S. 147 (148)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/08\/09\/%C2%A7-129b-stgb-steilvorlage-aus-europa-mit-eu-druck-zur-ausweitung-des-politischen-strafrechts\/#fnB1\" name=\"fn1\">[2]<\/a> vgl. G\u00f6ssner, R.: Das Anti-Terror-System, Hamburg 1991, S. 146ff.<br \/>\n<a href=\"\/2000\/08\/09\/%C2%A7-129b-stgb-steilvorlage-aus-europa-mit-eu-druck-zur-ausweitung-des-politischen-strafrechts\/#fnB2\" name=\"fn2\">[3]<\/a> Frankfurter Rundschau v. 6.6.1981<br \/>\n<a href=\"\/2000\/08\/09\/%C2%A7-129b-stgb-steilvorlage-aus-europa-mit-eu-druck-zur-ausweitung-des-politischen-strafrechts\/#fnB3\" name=\"fn3\">[4]<\/a> BT-Drs. 14\/2840. Bei anderen &#8211; unpolitischen &#8211; Delikten liegt die Quote weit \u00fcber 40%.<br \/>\n<a href=\"\/2000\/08\/09\/%C2%A7-129b-stgb-steilvorlage-aus-europa-mit-eu-druck-zur-ausweitung-des-politischen-strafrechts\/#fnB4\" name=\"fn4\">[5]<\/a> G\u00f6ssner, R.: Einmal verd\u00e4chtig, immer verd\u00e4chtig, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 64 (3\/99), S. 78-81<br \/>\n<a href=\"\/2000\/08\/09\/%C2%A7-129b-stgb-steilvorlage-aus-europa-mit-eu-druck-zur-ausweitung-des-politischen-strafrechts\/#fnB5\" name=\"fn5\">[6]<\/a> Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften, L 351 v. 29.12.1998, &#8222;terroristische Vereinigungen&#8220; werden von dieser Gemeinsamen Ma\u00dfnahme mitumfasst.<br \/>\n<a href=\"\/2000\/08\/09\/%C2%A7-129b-stgb-steilvorlage-aus-europa-mit-eu-druck-zur-ausweitung-des-politischen-strafrechts\/#fnB6\" name=\"fn6\">[7]<\/a> Als strafw\u00fcrdiger Zweck krimineller Vereinigungen wird in der Gemeinsamen Ma\u00dfnahme die Begehung nicht nur solcher Straftaten angesehen, bei denen es um die Erlangung &#8222;geldwerter Vorteile&#8220; geht. Vielmehr stellt die &#8222;unzul\u00e4ssige&#8220; (also nicht unbedingt rechtswidrige) &#8222;Beeinflussung der T\u00e4tigkeit \u00f6ffentlicher Stellen&#8220; eine nicht minder verwerfliche Absicht krimineller Vereinigungen dar.<br \/>\n<a href=\"\/2000\/08\/09\/%C2%A7-129b-stgb-steilvorlage-aus-europa-mit-eu-druck-zur-ausweitung-des-politischen-strafrechts\/#fnB7\" name=\"fn7\">[8]<\/a> BT-Drs. 13\/10272<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: Holzberger, Mark: \u00a7 129b StGB &#8211; Steilvorlage aus Europa. Mit EU-Druck zur Ausweitung des politischen Strafrechts, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 66 (2\/2000), S. 75-79<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Mark Holzberger Ein neues Jahrtausend und eine rot-gr\u00fcne Bundesregierung &#8211; Anlass genug, um auf<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,72],"tags":[160,206,532,1373],"class_list":["post-1836","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-066","tag--129a","tag-anti-terror-gesetze","tag-eu-innen-und-justizpolitik","tag-stgb"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1836","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1836"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1836\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1836"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1836"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1836"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}