{"id":18390,"date":"2019-06-03T15:45:12","date_gmt":"2019-06-03T15:45:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=18390"},"modified":"2019-06-03T15:45:12","modified_gmt":"2019-06-03T15:45:12","slug":"eine-zensur-findet-doch-statt-das-verbot-der-internetplattform-linksunten-indymedia-org","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=18390","title":{"rendered":"Eine Zensur findet doch statt: Das Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia.org"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"CilipAutorIn\">von Angela Furmaniak und Kristin Pietrzyk<\/h3>\n<p><strong>Im Kampf gegen eine politisch unliebsame Internetplattform ignoriert das Bundesministerium des Innern nicht nur die Presse- und Meinungsfreiheit, sondern einmal mehr auch das Gebot der Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten.<\/strong><\/p>\n<p>Seit 2009 existierte die Internetplattform \u201elinksunten.indymedia.org\u201c als eigenst\u00e4ndiges Independent Media Center (IMC) innerhalb des Indymedia-Netzwerkes. Zun\u00e4chst als s\u00fcdwestdeutscher Ableger der Open-Posting-Plattform gedacht, entwickelte sich \u201elinksunten\u201c \u2013 wie es genannt wurde \u2013 binnen weniger Jahre zu einer der wichtigsten Online-Nachrichten- und Diskussionsplattformen f\u00fcr linke Ideen in Deutschland. Weithin bekannt wurde die Webseite durch die Ver\u00f6ffentlichung interner Diskussionen der Deutschen Burschenschaft zum \u201eAriernachweis\u201c und die Leaks von internen AfD-Chatkommunikationen. Dar\u00fcber hinaus fanden sich aber auch Aufrufe zu Demonstrationen, Veranstaltungsank\u00fcndigungen, Positionspapiere linker Gruppen, aber auch Selbst\u00adbezichtigungsschreiben zu Anschl\u00e4gen und Anleitungen zum Bau von Brands\u00e4tzen. \u201elinksunten\u201c wurde wegen dieses vielf\u00e4ltigen Angebots bald auch Quelle f\u00fcr Recherchen von b\u00fcrgerlichen Journalist*innen und Datenbank f\u00fcr Antifa-Recherchen oder rechte \u00dcbergriffe auf Gefl\u00fcchtete, deren Unterk\u00fcnfte oder Andersdenkende.<!--more--><\/p>\n<p>Auch w\u00e4hrend des G20-Gipfels in Hamburg stellte \u201elinksunten\u201c eine wichtige Informations- und Kommunikationsplattform der Protestbewegung gegen die Veranstaltung dar. Der Gipfel war ein mediales Desaster f\u00fcr die Bundesregierung. Massive Polizeigewalt, Kontrollverlust und die nicht mehr vermittelbare Einschr\u00e4nkung von Versammlungs- und Pressefreiheit lie\u00dfen es offensichtlich notwendig erscheinen, einmal mehr den starken Staat zu pr\u00e4sentieren.<\/p>\n<p>Zudem stand die Bundestagswahl kurz bevor. Die AfD und die innenpolitischen Hardliner innerhalb der CDU\/CSU gaben die Musik vor, nach welcher die Regierung tanzte. Ein energischer und \u00f6ffentlichkeitswirksamer Schlag gegen \u201eLinks\u201c musste her. Das Ergebnis war ein Verbot von \u201elinksunten\u201c durch das Bundesministerium des Innern (BMI) mit Verf\u00fcgung vom 14. August 2018. Der juristische Kniff dabei war, \u201elinksunten\u201c als \u201eVereinigung\u201c zu deklarieren, um das Instrument des Vereinsrechts anwenden zu k\u00f6nnen. So konnte das BMI die deutlich h\u00f6heren Anforderungen f\u00fcr ein Verbot nach dem Telemediengesetz umgehen.<\/p>\n<p>Ausweislich der Verbotsverf\u00fcgung wirft das BMI der konstruierten Vereinigung vor, strafrechtswidrige Zwecke zu verfolgen, ebensolchen T\u00e4tigkeiten nachzugehen sowie verfassungsfeindlich zu sein. Neben der Aufl\u00f6sung des angeblichen Vereins \u201elinksunten.indymedia\u201c verf\u00fcgte das BMI das Verbot des Weiterbetreibens der Domain sowie zugeh\u00f6riger Twitter-Accounts und Mailadressen und deren Abschaltung. Ausdr\u00fccklich wurde auch das Verwenden des Symbols des funkenden \u00bbi\u00ab in Verbindung mit dem Vereinsnamen verboten und unter Strafe gestellt. Das vermeintliche Vereinsverm\u00f6gen wurde sichergestellt und eingezogen \u2013 und alles f\u00fcr sofort vollziehbar erkl\u00e4rt.<\/p>\n<h4>Das Verbot<\/h4>\n<p>Am Morgen des 25. August 2017 durchsuchten Beamt*innen des Landeskriminalamtes (LKA) Baden-W\u00fcrttemberg mehrere Wohnungen in Freiburg sowie das linke Kulturzentrum KTS (\u201eKulturtreff in Selbstverwaltung\u201c). Gleichzeitig stellten sie f\u00fcnf Personen die Verbotsverf\u00fcgung des BMI gegen \u201elinksunten.indymedia\u201c zu.<\/p>\n<p>Als Begr\u00fcndung, weshalb gerade diese f\u00fcnf Personen vom BMI als Betreiber*innen der Webseite angesehen werden, wurden so gut wie ausschlie\u00dflich nachrichtendienstliche Erkenntnisse aufgef\u00fchrt, d.h. Be\u00adh\u00f6rdenzeugnisse des Verfassungsschutzes und Berichte eines seiner Spitzel. Die \u201eBeweisf\u00fchrung\u201c des BMI bez\u00fcglich der Auswahl der Betroffenen beschr\u00e4nkt sich somit im Wesentlichen auf blo\u00dfe nicht belegte und vor allem auch nicht \u00fcberpr\u00fcfbare Behauptungen, die von den Betroffenen im \u00dcbrigen auch bestritten werden. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesverwaltungsgericht, das \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Vereinsverbots entscheiden muss, den Betroffenen Recht gibt, dass ihre Heranziehung als Empf\u00e4nger*innen der Verbotsverf\u00fcgung auf einer solch willk\u00fcrlichen Grundlage, die mit erheblichen pers\u00f6nlichen und finanziellen Konsequenzen und massiven Grundrechtseinschr\u00e4nkungen verbunden ist, rechtswidrig ist.<\/p>\n<p>Neben jeder Art von Kommunikations- und Speichertechnik wurden bei den Hausdurchsuchungen Notizb\u00fccher, Sticker, antifaschistische Zeitschriften und Plakate sichergestellt. Auf der am Mittag folgenden Pressekonferenz des Bundesinnenministers wurde zwar noch davon berichtet, dass man Schwierigkeiten habe, die Seite abzuschalten, da diese au\u00dferordentlich gut gegen Zugriffe von au\u00dfen gesichert sei, pr\u00e4sentierte aber voller Stolz ein paar in der KTS sichergestellte Tonfas zum Beweis der Gef\u00e4hrlichkeit der Struktur, die man nun meinte stillgelegt zu haben. Das BMI verkaufte die Aktion als gelungenen Schlag gegen die organisierte linke Szene.<\/p>\n<h4>Der Verfassungsschutz und das Trennungsgebot<\/h4>\n<p>Zur \u201eSicherung, Aufbereitung und Entschl\u00fcsselung der IT-Asserva\u00adte\u201c wurde eine Task Force unter Federf\u00fchrung des LKA Baden-W\u00fcrttemberg eingerichtet. Das BMI entsandte in diese Task Force Vertreter*innen des Bundesamts f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) und der Bundespolizei. Urspr\u00fcnglich sollten lediglich die nichttechnischen Asservate unmittelbar dem BfV zur Auswertung \u00fcbergeben werden. Zwischenzeitlich wurde jedoch bekannt, dass auch die IT-Asservate dorthin \u00fcbersandt wurden. Offenbar ist es dem zun\u00e4chst f\u00fcr diese Aufgabe vorgesehenen LKA nicht gelungen, die sichergestellten Computer zu entschl\u00fcsseln. Auch das BfV scheint bislang da\u00adran zu scheitern.<\/p>\n<p>Ob das BfV die aus der Auswertung der nichttechnischen und gegebenenfalls der technischen Asservate gewonnenen Erkenntnisse f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner eigenen geheimdienstlichen Aufgaben \u201ezweitverwertet\u201c, ist derzeit noch nicht gekl\u00e4rt, kann aber nach jetzigen Wissensstand nicht ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>In jedem Fall ist die Beteiligung des BfV am Vereinsverbotsverfahren rechtlich h\u00f6chst problematisch, weil dadurch das verfassungsrechtlich garantierte Trennungsgebot zwischen der Polizei und den Geheimdiensten verletzt wird, selbst wenn das BfV \u201enur\u201c in die Entschl\u00fcsselung und gegebenenfalls Auswertung der Asservate in Amtshilfe f\u00fcr die Polizei als Ermittlungsbeh\u00f6rde eingebunden w\u00e4re. Aus guten Gr\u00fcnden sieht das Bundesverfassungsschutzgesetz eine Trennung zwischen Geheimdienst und Polizei vor. Nicht nur die Aufgabenzuweisungen sind unterschiedlich, vielmehr wirkt sich das Trennungsgebot auch auf funktioneller und organisatorischer Ebene aus. Dem Verfassungsschutz sind Ma\u00dfnahmen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr untersagt. Ein uneingeschr\u00e4nkter Daten- und Informationsaustausch zwischen Polizei und Ver\u00adfassungsschutz ist unzul\u00e4ssig. Grunds\u00e4tzlich nicht erlaubt sind auch nachrichtendienstliche T\u00e4tigkeiten des Geheimdienstes als Hilfeleistungen f\u00fcr die Polizei.<\/p>\n<p>All diesen Prinzipien widerspricht die Bet\u00e4tigung des BfV im Zusam\u00admenhang mit der Entschl\u00fcsselung und Auswertung der sichergestellten Asservate. Das Vorgehen, die Ermittlungen und Auswertung nicht mehr der ermittlungsf\u00fchrenden Beh\u00f6rde, sondern dem Verfassungsschutz zu \u00fcberlassen, ist allerdings nicht neu, sondern wird allm\u00e4hlich vom Ausnahmefall zur Regel. Um das Trennungsgebot zu umgehen, h\u00e4lt es das BfV f\u00fcr zul\u00e4ssig, sich bei Kenntnis des Sachverhalts \u201eden angefragten Sachverhalt zu eigen zu machen\u201c und dann aufgrund der eigenen Eingriffsbefugnisse zu handeln.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Im \u00dcbrigen seien diese Ermittlungen als Amtshilfehandlungen rechtm\u00e4\u00dfig.<\/p>\n<p>Im Fall des Verbots von \u201elinksunten.indymedia\u201c schlie\u00dft sich mit der \u00dcbergabe der Asservate an das BfV der Kreis. Ausweislich der bislang den Anw\u00e4l\u00adt*innen der vermeintlichen Betreiber*innen zur Verf\u00fcgung stehenden Informationen fu\u00dft das Verbot ausschlie\u00dflich auf Informationen der Verfassungsschutz\u00e4mter und deren Bewertungen. Wenn dem BfV nunmehr auch die Asservate zur Auswertung \u00fcbergeben werden, liegt die Vermutung nahe, dass die eigentliche Herrin des Verbotsverfahrens nicht das BMI, sondern der Verfassungsschutz ist. Insofern handelt es sich um eine verfassungswidrige Umgehung des Trennungsgebots, da sich der Verfassungsschutz einfach einer befugten Beh\u00f6rde als Strohmann zu bedienen scheint, um eigene Erkenntnisse aus einem Ermittlungsverfahren zu gewinnen. Ausk\u00fcnfte \u00fcber den Stand der Auswertungen verweigert sowohl das BMI als auch das BfV vehement.<\/p>\n<p>Um diese grundlegenden Fragen juristisch zu kl\u00e4ren und dem BfV nicht ohne weiteres die Deutungshoheit \u00fcber die Grenzen des Trennungsgebots zu \u00fcberlassen, wurde beim Verwaltungsgericht Berlin eine Klage anh\u00e4ngig gemacht.<\/p>\n<h4>Zensur?<\/h4>\n<p>Bei der Seite \u201elinksunten.indymedia.org\u201c handelte es sich zweifellos um eine Plattform, die dem besonderen Schutz der Pressefreiheit unterf\u00e4llt. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Pr\u00fcfung von gegebenenfalls strafrechtlich relevanten Ver\u00f6ffentlichungen oder anderweitigen Verst\u00f6\u00dfen gegen die Rechtsordnung im Internet sind die Aufsichtsbeh\u00f6rden nach dem Telemediengesetz. Die dort geregelten Erm\u00e4chtigungsgrundlagen f\u00fcr staatliche Eingriffe sind geschaffen worden, um deren Anwendung nur unter Beachtung des hohen Gutes der zu sch\u00fctzenden Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit zu sichern. Davon wurde jedoch nicht Gebrauch gemacht. Das Telemediengesetz wird mit keinem Wort in der Verbotsverf\u00fcgung des BMI erw\u00e4hnt. Der Presse- und Meinungsfreiheit widmet sich die Verbotsverf\u00fcgung in lediglich drei Zeilen der insgesamt 91 Seiten umfassenden Begr\u00fcndung. Als Belege f\u00fcr die vermeintlich strafrechtswidrigen Zwecke der verbotenen Vereinigung und f\u00fcr deren verfassungsfeindliche Grundhaltung werden nur ausgew\u00e4hlte Bruchteile des gesamten Angebotes, vorsortiert offenbar bereits im M\u00e4rz 2017, der Verwaltungsakte beigef\u00fcgt. Zehntausende von Demonstrationsaufrufen, Ereignisberichten, innerlinken Debattenbeitr\u00e4gen und Diskussionen spielen in der Lesart des BMI keine Rolle.<\/p>\n<p>Obwohl hier ein Pressemedium als Ganzes verboten worden ist, h\u00e4lt sich der b\u00fcrgerrechtliche Aufschrei in Grenzen. Lediglich die Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte hat sich mit einem Amicus Curiae Brief an das Bundesverwaltungsgericht gewandt.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Bei genauerer Betrachtung w\u00e4re schon aus der Perspektive des Grundrechtsschutzes mehr freiheitlich demokratische Emp\u00f6rung \u00fcber das Verbot von Seiten der Presse und kritischer \u00d6ffentlichkeit geboten. Dies gilt umso mehr als ein juristischer Erfolg des BMI erhebliche Konsequenzen auch f\u00fcr andere Presseorgane h\u00e4tte. Wenn eine journalistische Plattform durch die Hintert\u00fcr mit den Mitteln des Vereinsrechts verboten werden kann, verkommt das Grundrecht der Pressefreiheit zur Makulatur.<\/p>\n<h4>Das scharfe Schwert des Vereinsgesetzes<\/h4>\n<p>Nach \u00a7 2 des Vereinsgesetzes (VereinsG) unterf\u00e4llt diesem Gesetz jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit nat\u00fcrlicher oder juristischer Personen f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat. Diese ohnehin weite Definition ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) extensiv auszulegen und bildet daher die Grundlage f\u00fcr ein in der Folge durch die Innenministerien der L\u00e4nder oder des Bundes gegebenenfalls gewolltes und sodann ausgesprochenes Verbot nach \u00a7 3 VereinsG mit den dargestellten weitreichenden Folgen. Obwohl in der Verbotsverf\u00fcgung insbesondere zu den vermeintlichen Betreiber*innen der Plattform fast ausnahmslos nur mit Mutma\u00dfungen und\/oder nicht belegten sog. Beh\u00f6rdenzeugnissen der Verfassungsschutz\u00e4mter argumentiert wird, zeitigt das Verbot die gewollte Wirkung und Sch\u00e4den im Bereich innerlinker Vernetzung.<\/p>\n<p>Auch deswegen haben sich alle Betroffenen unabh\u00e4ngig von ihrer Verantwortlichkeit f\u00fcr die Plattform entschlossen, gegen die Verbotsverf\u00fcgung und die sich aus dem Verbotsverfahren nachfolgend gegen sie ergebenden Ma\u00dfnahmen zu klagen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die gerichtliche Pr\u00fcfung des Verbots selbst ist unmittelbar das BVerwG zust\u00e4ndig. Es wird der Verlauf dieses Verfahrens und gegebenenfalls desjenigen vor dem BVerfG zeigen, ob die Kritik an der Anwendung des VereinsG auf ein Telemedium, an der von Substanzlosigkeit gepr\u00e4gten Begr\u00fcndung des Verbots im Tatsachenbereich und an der Annahme von Verbotsgr\u00fcnden unter v\u00f6lliger Ignoranz der Presse- und Meinungsfreiheit die Gerichte zur Ma\u00dfregelung des BMI bewegt. Anderenfalls k\u00f6nnte dieses Verbot erst der Anfang von m\u00f6glichen weiteren Angriffen auf Medien und Organisationen sein, die den Innenministerien ein Dorn im Auge sind. Dass mit solchen Angriffen in Zeiten des zunehmenden Rechtsrucks der Gesellschaft und des Erstarkens populistischer und autorit\u00e4rer Tendenzen zu rechnen ist, liegt auf der Hand. Aus diesem Grund ist ein engagierter Kampf nicht nur auf juristischer, sondern auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene gegen das Verbot von \u201elinksunten.indymedia\u201c dringend erforderlich.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 vgl. <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/doc\/btd\/17\/CD14600\/Dokumente\/Dokument%2006.pdf\">Bund-L\u00e4nder-Kommission Rechtsterrorismus: Abschlussbericht v. 30.4.2013<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0 vgl. <a href=\"https:\/\/freiheitsrechte.org\/linksunten-indymedia\/\">https:\/\/freiheitsrechte.org\/linksunten-indymedia\/<\/a><\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Angela Furmaniak und Kristin Pietrzyk Im Kampf gegen eine politisch unliebsame Internetplattform ignoriert das<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,123],"tags":[343,922,1156,1443,1561],"class_list":["post-18390","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-118-119","tag-bundesinnenministerium","tag-linksunten-indymedia","tag-pressefreiheit","tag-trennungsgebot","tag-zensur"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18390","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=18390"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18390\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=18390"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=18390"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=18390"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}