{"id":18421,"date":"2019-06-04T13:55:10","date_gmt":"2019-06-04T13:55:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=18421"},"modified":"2019-06-04T13:55:10","modified_gmt":"2019-06-04T13:55:10","slug":"polizieren-der-armen-die-polizei-an-den-raendern-der-gesellschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=18421","title":{"rendered":"Polizieren der Armen &#8211; Die Polizei an den R\u00e4ndern der Gesellschaft"},"content":{"rendered":"<h3>Von Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p><strong>L\u00e4ngst vorbei oder weit entfernt von der Bundesrepublik sind die Eins\u00e4tze, die die bewaffnete Staatsmacht gegen rebellierende Arme f\u00fchrt. \u201eArme\u201c sind heute nicht mehr diejenigen, deren Proteste in Form von \u201eHungerunruhen\u201c oder Marktprotesten durch Polizei (und Milit\u00e4r) niedergeschlagen werden m\u00fcssen. Mit der Form der Armut, haben sich auch die Formen des polizeilichen Umgangs mit den Armen gewandelt.<\/strong><\/p>\n<p>Was \u201eArmut\u201c ist, h\u00e4ngt ab vom zugrunde gelegten Armutsbegriff: absolute und relative, bek\u00e4mpfte und versch\u00e4mte, objektive und subjektive, Einkommens- oder Verm\u00f6gensarmut \u2026<!--more--> Je nach dem Verst\u00e4ndnis von Armut ver\u00e4ndert sich das Bild der Armen und deren Anteil an der Bev\u00f6lkerung. Der g\u00e4ngigste \u2013 wenn auch nicht unumstrittene \u2013 Indikator ist das verf\u00fcgbare Haushaltseinkommen. Wie bei allen anderen Armutsbegriffen handelt es sich hierbei um eine \u00dcbereinkunft, wie und wo die Grenze zwischen den Armen und den Nicht-Armen verlaufen soll. Der gegenw\u00e4rtige Stand des Verfahrens<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> besteht darin, dass das \u201eNetto\u00e4quivalenzeinkommen\u201c von Haushalten bestimmt wird. Die \u201e\u00c4quivalenz\u201c bezieht sich dabei auf die Haushalte in gleicher Gr\u00f6\u00dfe und Alterszusammensetzung. Wer nun weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen (= Median-)Einkommens \u201eseiner\u201c Haushaltsgr\u00f6\u00dfe innerhalb der Gesellschaft erzielt, der gilt als arm.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Legt man diesen Armutsbegriff zugrunde, dann waren in Deutschland im Jahr 2015 23,4 Prozent der Bev\u00f6lkerung arm. Die Quote ist in den letzten beiden Jahrzehnten gestiegen; 1995 lag sie noch bei 18,9 Prozent. Allerdings geben diese Zahlen die Einkommensverteilung ohne jene sozialstaatlichen Leistungen wieder, durch die die Armut \u201ebek\u00e4mpft\u201c werden soll. Durch diese sank die Quote der Armen auf 15,8 Prozent im Jahr 2015 (1995 war sie noch auf 11,6 Prozent gesunken).<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Sozialpolitisch betrachtet ist das ein Armutszeugnis: Denn der wachsende Reichtum (das Bruttoinlandsprodukt stieg im selben Zeitraum von 1.900 auf \u00fcber 3.000 Mrd. Euro) f\u00fchrte nicht zu weniger, sondern zu mehr Armut.<\/p>\n<p>Mit den Mitteln der Sozialpolitik wird der Armut hingegen ihre Spitze genommen: Die H\u00f6he der Grundsicherungsleistungen (ALG II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) werden nicht im Verh\u00e4ltnis zum Durchschnittseinkommen ermittelt, sondern aus den Ausgaben der \u00e4rmsten 15 bzw. 20 Prozent der Bev\u00f6lkerung \u2013 abz\u00fcglich deren Ausgaben f\u00fcr Alkohol, Tabakwaren, Restaurantbesuche, Hotel\u00fcbernachtungen etc.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Armut im Sozialstaat resultiert einerseits aus den bewusst niedrig gerechneten Regels\u00e4tzen der Grundsicherung. Andererseits ergibt sie sich aus der mangelnden Inanspruchnahme: Aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden verzichten zwischen knapp 34 Prozent bis zu mehr als 60 Prozent darauf, jene Leistungen zu beantragen, die ihnen von Rechts wegen zustehen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Materielles Elend wird auf eine vergleichsweise kleine, gesellschaftlich nicht ins Gewicht fallende Gruppe beschr\u00e4nkt, w\u00e4hrend die Mehrzahl der Armen auf bescheidenem Niveau in unterschiedlichen Armutsmilieus \u201eintegriert\u201c bleibt. Die beabsichtigte Kleinlichkeit der \u201eRegelsatzberechnung\u201c f\u00fcr Grundsicherungsempf\u00e4nger*innen<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> f\u00fchrt zum Leben in Armut, sie schafft die Nachfrage nach den Lebensmittel- und anderen Tafeln, und sie erh\u00f6ht den Druck in der Alltagsbew\u00e4ltigung und nicht zuletzt den Druck, \u201ejede\u201c zumutbare Arbeit (\u00a7 10 SGB II) anzunehmen.<\/p>\n<p>Man muss sich dieses zugleich pazifizierende und disziplinierende sozialstaatliche Arrangement vor Augen f\u00fchren, um genauer bestimmen zu k\u00f6nnen, wo und inwiefern Armut bei uns zu einem polizeilichen Problem wird. Am Anfang steht der soziale Sachverhalt, dass fast ein Viertel der Bev\u00f6lkerung arm ist. Durch Sozialstaatstransfers wird dieser Anteil auf \u00fcber 15 Prozent reduziert. Diese Transfers werden nach einer individualisierenden Logik zugeteilt: individuelle Antragstellung, individuelle Pr\u00fcfung von Anwartschaften oder Bed\u00fcrftigkeiten, Zuweisung individuell unterschiedlicher, in der Regel befristeter Leistungen. \u201eArmut\u201c zerf\u00e4llt so in eine Ansammlung von Einzelschicksalen. Je mit den Nachweisen von Anspr\u00fcchen und Bed\u00fcrftigkeit besch\u00e4ftigt, ist Armut kollektiv nicht erfahrbar. Ohne gemeinsam erlebte Erfahrung kommt es weder zur Artikulation, noch zur Organisation gemeinsamer Interessen; Armut wird politisch neutralisiert. Durch die Hartz-Gesetzgebung sind diese Mechanismen deutlich versch\u00e4rft worden: Arbeitslosigkeit wurde zum Versagen der Einzelnen umdefiniert (\u201eResponsibilisierung\u201c), und alle Erwerbsf\u00e4higen wurden dem Regime der Jobcenter unterstellt, das sie qua Eingliederungsvereinbarung in den Arbeitsmarkt zu zwingen versucht oder sie durch teils unsinnige Ma\u00dfnahmen auf Trab h\u00e4lt.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Dass die verk\u00fcrzte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I und die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe den Weg von der Arbeitnehmer*in zur\/zum Bed\u00fcrftigen beschleunigte, hat sozialen Abstiegs\u00e4ngsten eine neue Virulenz verliehen, die neben ihrer disziplinierenden auch politisch verheerende Wirkungen entfalteten.<\/p>\n<p>All dies geht ohne Polizei vonstatten. Und betrachtet man die sozialen Gruppen, die besonders von Armut betroffen sind, dann zeigt sich auch, dass diese \u201eArmen\u201c durchweg kein besonderes polizeiliches Problem darstellen. 2015 waren fast 60 Prozent aller Arbeitslosen arm; fast 44 Prozent aller Alleinerziehenden und fast 32 Prozent aller Menschen, die die Hauptschule ohne Abschluss verlassen hatten, waren arm. An vierter Stelle folgten mit 27,7 Prozent Armenanteil die Menschen mit \u201eMigrationshintergrund\u201c.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Einzig bei ihnen l\u00e4sst sich eine polizeiliche Relevanz als Gruppe feststellen. Arbeitslose, Alleinerziehende, Menschen ohne Schulabschluss \u2013 diese besonders von Armut Betroffenen stellen keine polizeiliche \u201eZielgruppe\u201c dar. Insofern liegt der Schluss nahe, dass die soziokulturelle Kategorie \u201eArmut\u201c f\u00fcr die Polizei in Deutschland keine Rolle spielt, weil in einem Rechtsstaat nicht der Status, sondern die Rechtstreue dar\u00fcber entscheidet, ob man polizeiliche Aufmerksamkeit auf sich zieht.<\/p>\n<h4>Armut ein Polizeiproblem?<\/h4>\n<p>Armut wird sozialstaatlich entdramatisiert: Quantitativ sorgen Sozialtransfers f\u00fcr eine basale Absicherung nach unten, qualitativ wird Armut individualisiert und entpolitisiert. Die Armutspopulation setzt sich aus heterogenen Gruppen zusammen; Armut erscheint deshalb nicht als eine Klassenfrage, sondern als eine Frage spezifischer Gruppenzugeh\u00f6rigkeit. Aus sicherheitspolitischer Sicht kommen Armutslagen erst dann ins Spiel, wenn die beschriebenen Integrationsmechanismen versagen, wenn Gruppen oder Milieus sozialstaatlich nicht erreichbar sind oder sie sich mit dem gebotenen Arrangement nicht \u201eberuhigen\u201c lassen. Sicherheitspolitisch geht es dann nicht mehr um Armut, sondern um bestimmte, Sicherheit und\/oder Ordnung gef\u00e4hrdende Problemgruppen, um unerw\u00fcnschte Formen der Lebensf\u00fchrung, um Submilieus, die sich der (wohlmeinenden) Zwangsintegration widersetzen. Armut wird nur da zum polizeilichen Problem, wo der Sozialstaat nicht greift und wo die Armen zugleich st\u00f6rend in Erscheinung treten.<\/p>\n<p>Dabei nimmt der polizeiliche Umgang mit Armen nur selten derart brachiale Formen an, dass die \u00d6ffentlichkeit ihn zur Kenntnis nimmt. Typischerweise geschieht das in Feldern, in denen soziale bzw. sozialstaatliche Netze, die die Unerw\u00fcnschten soweit \u201eintegrieren\u201c, dass sie nicht mehr st\u00f6rend in Erscheinung treten, (noch) nicht vorhanden sind: Die polizeilichen R\u00e4umungen von \u201eObdachlosen-Lagern\u201c in Berlin und Frankfurt am Main galten Menschen aus S\u00fcdosteuropa, die als Arbeitsuchende nach Deutschland kamen, keine Besch\u00e4ftigung fanden und deshalb von sozialstaatlichen Leistungen ausgeschlossen wurden.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Der \u00f6ffentliche Raum ist das bevorzugte Feld, in dem sich der polizeiliche Umgang mit Armen abspielt. Gruppen im \u00f6ffentlichen Raum sind nicht identisch mit den Armen. Aber der \u00f6ffentliche Raum ist f\u00fcr arme Menschen von besonderer Bedeutung. Je schw\u00e4cher soziale Gruppen sind, umso wichtiger ist f\u00fcr sie der \u00f6ffentliche Raum. Beengte, schlechte, prek\u00e4re Wohnverh\u00e4ltnisse, mangelndes Geld, kommerzielle R\u00e4ume der Geselligkeit (Kneipen, Restaurants, Kinos \u2026) aufzusuchen, machen den \u00f6ffentlichen Raum mehr als bei anderen sozialen Gruppen zum Lebensraum. Schlie\u00dflich bieten die Innenst\u00e4dte auch die Infrastruktur, die manche Gruppen zum \u00dcberleben brauchen. Dies gilt explizit f\u00fcr jene Drogenszenen, bei denen Drogenabh\u00e4ngigkeit und soziale Randst\u00e4ndigkeit zusammenfallen; dies gilt aber auch f\u00fcr Bettelnde, Obdachlose und lokale Trinkerszenen. Damit sind erste Gruppen von Armen genannt, die sozialstaatlich kaum erreicht und die zugleich als Sicherheitsproblem definiert werden.<\/p>\n<h4>Bettelnde, Penner und Junkies<\/h4>\n<p>Die \u201ePolizierung\u201c dieser Gruppen steht zun\u00e4chst vor dem Problem, dass es sich um legale Verhaltensweisen handelt: Weder steht (seit 1974) das Betteln unter Strafe, noch ist Erwachsenen der Genuss von Alkohol in der \u00d6ffentlichkeit untersagt, das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz stellt selbst den Konsum illegalisierter Drogen nicht unter Strafe (allerdings den Besitz &#8211; und Konsumieren scheint ohne vorherigen Besitz kaum m\u00f6glich \u00a0\u2026). Diese H\u00fcrde, sozial unerw\u00fcnschten Ph\u00e4nomenen mit den Mitteln des kontrollierend-strafenden Staates zu begegnen, wird seit Jahren durch Kriminalisierungsversuche zu umgehen versucht: Mit lokalen Satzungen werden bestimmte Formen des Bettelns verboten, an bestimmten Orten wird das Trinken von Alkohol untersagt etc.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Gleichzeitig werden die kommunalen Ordnungs\u00e4mter mit exekutivem Personal ausgestattet, das diese Verbote durchsetzen soll. Damit wird der R\u00fcckzug der staatlichen Polizei aus dem \u00f6ffentlichen Raum kompensiert. Der Umgang mit den Randgruppen wird kommunalen Arrangements \u00fcbertragen, in denen die wachsenden Gemeindepolizeien allein oder gemeinsam mit der Polizei agieren.<\/p>\n<p>Strategisch ist allen Beteiligten klar, dass die zugrundeliegenden Probleme nicht mit polizeilichen und ordnungsrechtlichen Mitteln angegangen werden k\u00f6nnen. Angelegt sind diese Konzepte deshalb darauf, die entsprechenden Personen(gruppen) von zentralen Orten zu verdr\u00e4ngen, im g\u00fcnstigsten Fall sie in Einzelnen aufzul\u00f6sen, so dass sie nicht weiterhin als st\u00f6rend wahrgenommen werden. Die Mittel, mit denen dies geschieht, werden aus dem Repertoire des Polizeirechts genommen: Durch vermehrte Streifent\u00e4tigkeit wird der Aufenthalt \u201eungem\u00fctlich\u201c gemacht. Notorische Ber\u00fchmtheit erlangte die systematische Vertreibung der offenen Drogenszene in Frankfurt am Main, die unter der Bezeichnung \u201eJunkie jogging\u201c bekannt wurde.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Auf Bahnh\u00f6fen und -ge\u00adl\u00e4nden oder an \u201egef\u00e4hrlichen Orten\u201c l\u00e4sst sich dies durch \u201eanlasslose\u201c Identit\u00e4tskontrollen versch\u00e4rfen. Wo st\u00f6rendes Verhalten auftritt, k\u00f6nnen Platzverweise verh\u00e4ngt werden. Und schlie\u00dflich existiert das Mittel des \u201eVerbringungsgewahrsams\u201c, der darin besteht, dass die Polizei Personen an den Stadtrand bringt und dort aussetzt.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Diese Instrumente geben einen ersten Hinweis darauf, worin die besondere Qualit\u00e4t des polizeilichen Umgangs mit Armen besteht: Er fu\u00dft auf einer rechtlich schwachen Basis: Verbringungsgewahrsam und Streifen beruhen auf der polizeilichen Generalklausel. Platzverweise sind zwar eher rechtlich anfechtbar, aber die verwiesenen Gruppen verf\u00fcgen in der Regel nicht \u00fcber die Ressourcen, Verwaltungsgerichte anzurufen.<\/p>\n<p>Institutionell betrachtet zeigen sich im Feld der repressiven Kontrolle von Randgruppen deutliche Verschiebungen. Zum einen ist die (staatliche) Polizei bem\u00fcht, sich dieser \u201eniedrigen\u201c Aufgaben zu entledigen. So entsteht der Raum, in dem die kommunalen Ordnungsdienste, aber auch die neuen Hilfspolizeien und \u2013 sofern es sich um die privat verfassten \u00f6ffentlichen R\u00e4ume handelt (Einkaufszentren, U-Bahnen) \u2013 auch private Sicherheitsdienste t\u00e4tig werden. Zum anderen tritt das Ziel der \u201eKontrolle\u201c an die Stelle der \u201eBek\u00e4mpfung\u201c: Aufgekl\u00e4rte Polizeiarbeit wei\u00df, dass sie Drogensucht oder Obdachlosigkeit nicht bek\u00e4mpfen kann (deshalb sucht man nach Partner*innen aus dem sozialen Bereich, etwa im Rahmen von \u201ePr\u00e4ventionsr\u00e4ten\u201c).<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Mit ihren Mitteln kann sie allenfalls die Gruppen \u201ekontrollieren\u201c, d.h. sie in einen Zustand versetzen, dass sie den gesellschaftlichen Alltag der Mehrheit nicht st\u00f6ren. Deshalb werden die Menschen aus den zentralen Orten vertrieben oder so vereinzelt, dass sie nicht mehr wahrnehmbar und an anderen Orten (kontrolliert) toleriert werden k\u00f6nnen \u2013 bis auch dort Probleme und Beschwerden \u00fcberhand nehmen.<\/p>\n<h4>Jugendliche Subkulturen<\/h4>\n<p>Auch jugendliche Subkulturen sind nicht identisch mit armen Subkulturen. Aber gerade bei jenen Milieus, die besonderes polizeiliches Interesse auf sich ziehen, spricht Vieles daf\u00fcr, dass es sich eher um \u00e4rmere als um die wohlhabenden unter den Jugendlichen handelt. Mit den Wandlungen der Jugendkulturen wandelt sich auch, wer polizeilich im Fokus steht. H\u00e4ufig befinden sich Jugendkulturen an der Grenze zwischen einem bestimmten Lifestyle und kriminalisiertem Verhalten. Das gilt etwa f\u00fcr bestimmte Fu\u00dfballfans (fr\u00fcher \u201eHooligans\u201c, heute \u201eUltras\u201c), das gilt f\u00fcr Graffiti-Sprayer*innen oder f\u00fcr Jugendliche, die an \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen regelm\u00e4\u00dfig \u201eabh\u00e4ngen\u201c.<\/p>\n<p>Durch die N\u00e4he zum Kriminalisierten und durch ihr als st\u00f6rend (oder gef\u00e4hrlich) empfundenes Verhalten werden diese Gruppen zu Adressaten polizeilicher Ma\u00dfnahmen. Der sicherheitsstrategische Ansatz besteht in einer Mischung aus verunsichernder Kontrolle und pr\u00e4ventiver Repression. Anlassbezogen werden traditionelle Kontrollen genutzt: Gezielte Streifent\u00e4tigkeit, \u201eBegleitung\u201c von Fangruppen etc. Ein besonderes Instrument der Kontrolle ist der Einsatz \u201eszenekundiger\u201c Beamt*innen (namentlich bei den Fu\u00dfballfans, aber auch bei anderen Jugendgruppen), die offen als Polizist*innen auftreten, aber in Outfit, Habitus, Sprache etc. dem \u201eZielmilieu\u201c entsprechen.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Der Staat ist vor Ort. Und er erf\u00e4hrt auf diese Weise mehr als durch den uniformierten Einsatz; er hofft auf Verhaltens\u00e4nderungen durch blo\u00dfe Anwesenheit. Kombiniert wird dies zunehmend mit pr\u00e4ventiven Interventionen in Form von \u201eGef\u00e4hrderansprachen\u201c:<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Vor einem Ereignis werden die Jugendlichen zu Hause, an Treffpunkten oder am Arbeitsplatz von Polizist*innen aufgesucht, um ihnen nahezulegen, nicht zum Fu\u00dfballspiel (oder zur Demo etc.) zu gehen. Die \u201eGef\u00e4hrderansprachen\u201c setzen weniger auf die Einsicht der Angesprochenen darin, dass sie \u00c4rger vermeiden, wenn sie fernbleiben, sondern sie setzen auf den sozialen Druck, der durch die Ansprache im privaten Umfeld entsteht. Allerdings gibt es (bisher) weder in den Polizeigesetzen eine ausdr\u00fcckliche Befugnis f\u00fcr \u201eGef\u00e4hrderansprachen\u201c, noch kennen die Gesetze eine Sanktion, die darin besteht, dass das soziale Umfeld \u00fcber das Freizeitverhalten einer Person informiert wird.<\/p>\n<h4>Migrant*innen<\/h4>\n<p>\u201eAusl\u00e4nder*innen\u201c sind die einzige Gruppe, die einerseits \u00fcberproportional arm ist und andererseits als Gruppe eine besondere polizeiliche Aufmerksamkeit erf\u00e4hrt. Das ist in doppelter Weise bemerkenswert: F\u00fcr Nichtdeutsche besteht ein Sonderrecht, das Kriminalisierungen und damit Eingriffsbefugnisse bereitstellt: vom Erlaubnisvorbehalt der Einreise, \u00fcber Beschr\u00e4nkungen, die aus unterschiedlichen Aufenthaltstiteln resultieren, bis hin zu Wohnsitzauflagen, Residenzpflichten, Besch\u00e4ftigungsverboten und zur Pflicht, Identit\u00e4tspapiere stets mit sich zu f\u00fchren. Das Ausl\u00e4nderrecht in Deutschland ist Teil des Polizeirechts.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Das gilt nicht nur rechtssystematisch, sondern bestimmt auch dessen Geist: \u201eder Ausl\u00e4nder\u201c gilt in Deutschland per se als verd\u00e4chtig, weshalb er\/sie besonderen Kontrollen unterworfen werden muss. Damit ist zweitens bemerkenswert, dass die staatsoffizielle Kriminalstatistik weiterhin das Ph\u00e4nomen der \u201enichtdeutschen Tatverd\u00e4chtigen\u201c ausweist \u2013 und damit so tut, als ob die Staatsangeh\u00f6rigkeit ein kriminalistisch relevantes Merkmal sei.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> N\u00e4hme man die Kriminologie ernst, dann w\u00fcrde man die soziale Lage von Verd\u00e4chtigten erfassen. Dann w\u00fcrde allerdings auch deutlich, in welchem Ausma\u00df welche Formen von Kriminalit\u00e4t offenkundig soziale Ursachen haben. Und dann lie\u00dfe sich Kriminalit\u00e4t nicht weiter als von Ausl\u00e4nder*innen ins Land gebrachtes Ph\u00e4nomen darstellen. Statt eine offene Flanke f\u00fcr Rassismus zu bilden, k\u00f6nnte derart \u201eSicherheit\u201c auch einen zus\u00e4tzlichen Blick auf die soziale Lage erlauben. Weil soziale Problemlagen aber vorzugsweise verdr\u00e4ngt, individualisiert und entpolitisiert werden, liegt es nahe, mit Migration verbundene Probleme als \u201eAusl\u00e4nderkriminalit\u00e4t\u201c zu behandeln.<\/p>\n<p>Das polizeiliche Repertoire im Umgang mit Nichtdeutschen ist ein weites Feld. Seine Weite ergibt sich zum Teil aus den spezifischen Kriminalisierungen, denen nur Ausl\u00e4nder*innen ausgesetzt sind. Zu einem anderen Teil besch\u00e4ftigt sich die Polizei \u00fcberproportional mit Migrant*innen, weil verschiedene Faktoren zusammenwirken: Spezifische Formen der Desintegration bef\u00f6rdern kriminelle Handlungen, verunsichernde Fremdheit und Rassismus f\u00fchren zu erh\u00f6hter Anzeigebereitschaft, polizeiliche Konzepte und Spezialisierungen verkleinern das Dunkelfeld. So steht am Ende eine <em>selffulfilling prophecy<\/em>. Was von Anfang an in \u201enationalen\u201c Kategorien gedacht wurde, wird durch die Praxis best\u00e4tigt: Nicht die soziale Lage f\u00fchre zu Kriminalit\u00e4ts- oder (vermeintlichen) Sicherheitsproblemen, sondern ethnische oder kulturelle \u201eWesensmerkmale\u201c fremder Volksgruppen. Der Status als \u201eStaats\u201c-Fremde*r f\u00fchrt dazu, dass Migrant*innen selbst in jenen Bereichen, in denen sie die Opfer krimineller Handlungen sind (\u201eSchwarzarbeit\u201c, Menschenhandel, Zwangsprostitution), durch das Ausl\u00e4nderrecht doppelt viktimisiert werden (Ausweisung, Abschiebung).<\/p>\n<p>In dem Wechselspiel zwischen kriminellen Handlungen, kriminalisierten Sachverhalten, genereller Verd\u00e4chtigung und intensivierter Verdachtssch\u00f6pfung spielen die \u201everdachts- und ereignisunabh\u00e4ngigen Personenkontrollen\u201c eine prominente Rolle. (Wenngleich h\u00e4ufig zu kurz kommt, in welchem Ausma\u00df migrantische Milieus zunehmend sicherheitsstaatlich \u00fcberwacht und infiltriert werden. Aber diese verdeckten Methoden sind weitaus schwieriger erkennbar als die Personenkontrollen im \u00f6ffentlichen Raum.) Die \u201eSchleierfahndung\u201c wurde als Kompensation f\u00fcr die Abschaffung der systematischen Kontrollen an den EU-Binnengrenzen eingef\u00fchrt. Sie war deshalb von Anfang an auf Migrant*innen ausgerichtet. Zwar trifft sie systematisch alle Personen, die polizeiliche Normalit\u00e4tserwartungen zu verletzen scheinen, aber der besondere Blick auf Menschen, die ph\u00e4notypisch nicht dem Bild der wei\u00dfen Deutschen entsprechen, wird durch die Logik der Ma\u00dfnahme bereits nahegelegt.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Dass sie als probate Methode erscheint, diffus suspekte, weil fremd aussehende Personen zu kontrollieren, zeigen die juristischen Auseinandersetzungen um Kontrollen in Nahverkehrsz\u00fcgen ohne jeden Grenzbezug.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a><\/p>\n<p>Rechtssystematisch verlassen die \u201everdachts- und ereignisunabh\u00e4ngigen Personenkontrollen\u201c die Vorstellung, dass B\u00fcrger*innen in liberalen Gesellschaften so lange von der Staatsmacht unbehelligt bleiben, wie sie durch ihr Verhalten oder durch ein bestimmtes Ereignis nachvollziehbaren Anlass zur Kontrolle ihrer Identit\u00e4t geben. Einziges Kontrollkriterium bleibt der blo\u00dfe Aufenthalt oder das Passieren eines bestimmten Ortes. Will das Kontrollsystem nicht zusammenbrechen, m\u00fcssen Selektionskriterien entwickelt werden; naheliegend k\u00f6nnen das nur sichtbare Kriterien des \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbildes sein. Die so Markierten k\u00f6nnen der Kontrolle nicht entgehen \u2013 es sei denn, sie mieden die entsprechenden Orte.<\/p>\n<p>Deutlich wird auch hier: Polizeiliche Ma\u00dfnahmen, die sich vornehmlich gegen Menschen am Rande der Gesellschaft richten, unterliegen nur schwachen, bis zur Wirkungslosigkeit verd\u00fcnnten rechtlichen Vorschriften. Zugespitzt: Wo die Polizei mit Armen zu tun hat, wird der Rechtsstaat gro\u00dfz\u00fcgig. Er nutzt die Generalklausel, um den Betroffenen l\u00e4stig zu werden (gezielte Pr\u00e4senz, Verdr\u00e4ngungen), um sie in den st\u00e4dtischen Peripherien auszusetzen (Verbringungsgewahrsam) oder um sozialen Druck zu erzeugen (Gef\u00e4hrderansprachen). Er nutzt Befugnisse, die nur schwer justiziabel sind (Platzverweise), oder er schafft neue Befugnisse, die randst\u00e4ndige Gruppen besonderer Kontrolle unterwerfen (Schleierfahndung).<\/p>\n<h4>Unwissenheit und halbe Wahrheiten<\/h4>\n<p>Symptomatisch f\u00fcr das Verh\u00e4ltnis zwischen Polizei und Armen ist, dass es weitgehend an verl\u00e4sslichen Daten fehlt. Denn entsprechende Daten werden \u2013 soweit ersichtlich \u2013 nicht nur nicht ver\u00f6ffentlicht, sie werden wohl auch nicht erhoben. Dabei w\u00e4re durchaus von gesellschaftlichem Interesse zu erfahren, wie h\u00e4ufig Identit\u00e4ts\u00fcberpr\u00fcfungen aus welchen Gr\u00fcnden stattfinden. Im Hinblick auf Armut w\u00e4re von Interesse, welchen sozialen Status die Kontrollierten haben. Das gilt f\u00fcr Personenkontrollen, aber auch f\u00fcr Gef\u00e4hrderansprachen, Platzverweise und Aufenthaltsverbote. G\u00e4be es solche Daten, lie\u00dfe sich ein klareres Bild davon zeichnen, wie die Polizei mit armen Menschen umgeht. Nimmt man zum Vergleich die offizielle Z\u00e4hlung polizeilicher Todessch\u00fcsse, die sich bekanntlich in der Angabe blo\u00dfer Fallzahlen ersch\u00f6pft,<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> dann wird klar, dass Daten zur sozialen Lage polizeilicher Klientel deshalb nicht erhoben werden, weil solches Wissen nicht interessiert. Und es interessiert nicht, weil es ein Licht darauf werfen w\u00fcrde, in welchem Ausma\u00df die Polizei mit den Folgen sozialer Marginalisierung befasst ist.<\/p>\n<p>Der Blick auf die Polizei zeigt nur einen Ausschnitt des staatlich-kontrollierenden Umgangs mit den Armen. Sieht man auf das Ende des Sanktionensystems, in den Strafvollzug, dann wird das Ausma\u00df der Repression der Armen deutlich: Im Jahr 2018 \u2013 mit steigender Tendenz \u2013 waren 10 Prozent aller erwachsenen Strafgefangenen in Deutschland \u201eErsatzfreiheitsstrafler*innen\u201c, d. h. Menschen, die so arm sind, dass sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> Repr\u00e4sentative Daten zum (vorherigen) sozialen Status von Strafgefangenen existieren nicht. Die vorliegenden Untersuchungen zeigen aber \u00fcbereinstimmend, dass die Strafgefangenen \u00fcberdurchschnittlich Merkmale sozialer Randst\u00e4ndigkeit aufweisen: ohne Schulabschluss (je nach Studien zwischen 13 und 32 Prozent) oder mit Hauptschulabschluss (zwischen 37 und 47 Prozent), keine Berufsausbildung (zwischen 49 und 61 Prozent), ALG II-Bezug (zwischen 44 und 50 Prozent).<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Die Kontrolle der Armutsbev\u00f6lkerung ersch\u00f6pft sich nicht in polizeilichen Ma\u00dfnahmen. Sie setzt sich in den Instanzen des Kriminaljustizsystems fort. Wer mit den sanften (und in Zeiten aktivierender Sozialpolitik: weniger sanften) Mitteln des Sozialstaates nicht aufgefangen werden kann und wer sich durch die ausgeweiteten Kontrollregime nicht zum\/zur rechtschaffenen Staatsb\u00fcrger*in bekehren l\u00e4sst, der oder die wird aus dem allt\u00e4glichen gesellschaftlichen Verkehr entfernt.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0 Kott, K; Kuchler, B.: Armutsgef\u00e4hrdung und materielle Entbehrung, in: Statistisches Bundesamt: Datenreport 2016, Bonn 2016, S. 169-177 (170f.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0 Genauer als \u201earmutsgef\u00e4hrdet\u201c. Damit soll zum einen zum Ausdruck gebracht werden, dass Armut durch eine Reihe von Faktoren entsteht und das Einkommen nur einer ist, der durch andere Faktoren ausgeglichen werden kann. Zum anderen h\u00f6rt sich \u201e-gef\u00e4hrdet\u201c deutlich angenehmer an als \u201earm\u201c.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0 Bundesregierung: Lebenslagen in Deutschland. Der F\u00fcnfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Berlin 2017, S. 556f. Zahlen f\u00fcr 2015 nach<a href=\"http:\/\/www.destatis.de\/DE\/ZahlenFakten\/GesellschaftStaat\/EinkommenKonsum\/LebensbedingungenArmutsgefaehrung\/Tabellen\/EUArmutsschwelle_SILC.html\"> www.destatis.de\/DE\/ZahlenFakten\/GesellschaftStaat\/EinkommenKonsum\/LebensbedingungenArmutsgefaehrung\/Tabellen\/EUArmutsschwelle_SILC.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 s. Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur \u00c4nderung des Zweiten und Zw\u00f6lften Buches Sozialgesetzbuch v. 22.12.2016, BGBl. I, S. 3159-3170<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0 Bruckmeier, K; Pauser, J.; Walwei, U.; Wiemers, J.: Simulationsrechnung zum Ausma\u00df der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung, N\u00fcrnberg 2013, <a href=\"http:\/\/handle.net\/10419\/84903\">http:\/\/handle.net\/10419\/84903<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Man lese zur Illustration die an Zynismus grenzende Bedarfsberechnung, durch die die Fl\u00fcssigkeitsaufnahme durch Alkohol kompensiert werden soll: rechtsstaatlich korrekt, von der Sache her l\u00e4cherlich: BT-Drs. 17\/3404 v. 24.9.2012, S. 53.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0 Ludwig-Mayerhofer, W.: Arbeit und symbolische Gewalt im Zeitalter von \u201aHartz IV\u2018 und aktivierendem Sozialstaat, in: Hirsch, M.; Voigt, R. (Hg.): Symbolische Gewalt, Baden-Baden 2017, S. 99-119<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> \u00a0\u00a0 Bundesregierung a.a.O. (Fn. 3), S. 551<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 s. Frankfurter Rundschau v. 28.5.2018 und Die Tageszeitung v. 20.1.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> s. Hecker, W.: Umstrittener \u00f6ffentlicher Raum. Zur neueren Rechtsentwicklung, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP H. 115 (April 2018), S. 34-42. F\u00fcr den Umgang mit Drogenszenen zusammenfassend: Wehrheim, J.: Drogen. Stadt- und raumsoziologische Perspektiven, in: Feustel, R; Schmidt-Semisch, H.; Br\u00f6ckling, U. (Hg.): Handbuch Drogen in sozial- und kulturwissenschaftlicher Perspektive, Wiesbaden 2019, S. 327-340.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Beste, H.: Morphologie der Macht, Opladen 2000, S. 229-235<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Rachor, F.: Das Polizeihandeln, in: Denninger, E,; Rachor, F. (Hg.): Handbuch des Polizeirechts, M\u00fcnchen 2012 (5., neu bearb. u. erw. Aufl.), S. 284-601 (457f.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> P\u00fctter, N.: Polizei und kommunale Kriminalpr\u00e4vention, Frankfurt\/M. 2006, S. 13-20<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> s. exemplarisch: Joas, J.: Pr\u00e4ventionskonzepte gegen Gewalt im Stadion, in: Wulf, R. (Hg.): Pr\u00e4vention an Orten, T\u00fcbingen 2014, S. 197-240 (201)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Arzt, C.: Gef\u00e4hrderansprachen gegen\u00fcber Jugendlichen durch die Polizei Teil 1, Clearingstelle Jugendhilfe\/Polizei Infoblatt Nr. 41, Berlin 2007; Lesmeister, D.: Polizeiliche Pr\u00e4vention im Bereich jugendlicher Mehrfacht\u00e4ter, Hamburg 2008<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> exemplarische Kurzdarstellung: Sailer, W: Gefahrenabwehr durch Ordnungsverwaltung. Teil I: Ausl\u00e4nderrecht, in: Denninger; Rachor a.a.O. (Fn. 12), S. 970-991<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> zuletzt: Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik Berichtsjahr 2017. Band 3 Tatverd\u00e4chtige, Wiesbaden 2018, S. 125-151, https:\/\/www.bka.de\/DE\/AktuelleInforma-tionen\/StatistikenLagebilder\/PolizeilicheKriminalstatistik\/PKS2017\/pks2017_node.html<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> zum \u201eRacial Profiling\u201c s. die Beitr\u00e4ge in B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 104 (Dezember 2013), S. 3-27<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> s. T\u00f6pfer, E.: Racial Profiling vor Gericht, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 109 (Januar 2016), S. 81 und j\u00fcngere Urteile unter: <a href=\"http:\/\/www.anwaltskanzlei-adam.de\">www.anwaltskanzlei-adam.de<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> s. zuletzt: Diederichs, O.: Polizeiliche Todessch\u00fcsse 2017, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/ Cilip 117 (November 2018), S. 74-79<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> Statistisches Bundesamt: Rechtspflege. Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten \u2026 Stichtag: 31. August 2018, Wiesbaden 2018, S. 5f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> \u00a0 Bukowski, A,; Nickolai, W.: Soziale Arbeit in der Straff\u00e4lligenhilfe, Stuttgart 2018, S. 20-31<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Norbert P\u00fctter L\u00e4ngst vorbei oder weit entfernt von der Bundesrepublik sind die Eins\u00e4tze, die<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,123],"tags":[226,683,1023,1032,1343,1344],"class_list":["post-18421","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-118-119","tag-armut","tag-geschichte","tag-oeffentlicher-raum","tag-ordnungspolitik","tag-sozialpolitik","tag-sozialstaatsausschluesse"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18421","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=18421"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18421\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=18421"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=18421"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=18421"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}