{"id":1851,"date":"2000-08-09T23:05:47","date_gmt":"2000-08-09T23:05:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1851"},"modified":"2000-08-09T23:05:47","modified_gmt":"2000-08-09T23:05:47","slug":"literatur-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1851","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Dass Sicherheit eine Angelegenheit der B\u00fcrgerInnen sein k\u00f6nnte, ist eine den deutschen Sicherheitsexekutiven fremde Vorstellung. Zu tief sitzt das Misstrauen der B\u00fcrokratie gegen den Souver\u00e4n. Deshalb galten die B\u00fcrgerInnen herk\u00f6mmlicherweise sicherheitspolitisch nur etwas als Informanten oder Denunzianten. Allein f\u00fcr den Notfall, sollte das Vaterland gegen \u00e4u\u00dfere und innere Feinde mit Waffengewalt verteidigt werden m\u00fcssen, sollte es angelernten FreizeitpolizistInnen erlaubt sein, Sicherheit und Ordnung im Alltag zu gew\u00e4hrleisten. Unter den gewandelten Voraussetzungen haben sich in den 90er Jahren auch die Einstellungen gegen\u00fcber den B\u00fcrgerInnen ge\u00e4ndert. Sie wurden als eine zus\u00e4tzliche Ressource entdeckt, mit der zugleich Haushaltsengp\u00e4sse gemildert, uniformierte Pr\u00e4senz verst\u00e4rkt und kleinr\u00e4umige soziale Kontrolle intensiviert werden kann. Kennzeichnend bleibt jedoch auch f\u00fcr die j\u00fcngere Entwicklung, dass die B\u00fcrgerInnen nur als Zutr\u00e4ger und verl\u00e4ngerter Arm der Polizeien in Erscheinung treten.<\/p>\n<p>Die neuen bzw. modernisierten Laien- und Quasipolizeien sind in der Literatur bisher kaum gew\u00fcrdigt worden. Im Folgenden geben wir nur kurze Hinweise auf die wichtigsten Beitr\u00e4ge.<!--more--><\/p>\n<p><i>Freizeitpolizisten in Berlin und Baden-W\u00fcrttemberg, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 13 (3\/82), S. 41-44<\/i><br \/>\nDer Artikel gibt einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber die Geschichte der beiden Polizeireserven der alten Bundesrepublik.<\/p>\n<p><b>Lewitzki, Hartmut:<\/b> <i>Freiwilliger Polizeidienst &#8211; Wege und M\u00f6glichkeiten b\u00fcrgerschaftlichen Engagements, in: Baden-W\u00fcrttemberg, Innenministerium (Hg.): Kommunale Kriminalpr\u00e4vention, Stuttgart 1998, S. 133-138<\/i><br \/>\nDer Autor schildert die Entwicklung des baden-w\u00fcrttembergischen Freiwilligen Polizeidienstes von der Kalten Kriegs-Reserve bis zu ihrer m\u00f6glichen Rolle im Rahmen der Kommunalen Kriminalpr\u00e4vention.<\/p>\n<p><b>Roos, J\u00fcrgen:<\/b> <i>Das bayerische Gesetz \u00fcber die Erprobung einer Sicherheitswacht, in: Kriminalistik 48. Jg., 1994, H. 4, S. 287-290<\/i><br \/>\n<b>Sp\u00f6rl, Karl-Heinz:<\/b> <i>Zum Einsatz von B\u00fcrgern in einer &#8222;Sicherheitswacht&#8220;, in: Die Polizei 88. Jg., 1997, H. 2, S. 33-36<\/i><br \/>\nAus polizeilicher Sicht werden die rechtlichen Grundlagen der bayerischen Sicherheitswacht und erste Erfahrungen mit ihr vorgestellt.<\/p>\n<p><b>Behring, Angela; G\u00f6schl, Alexandra; Lustig, Sylvia:<\/b> <i>Zur Praxis einer &#8222;Kultur des Hinschauens&#8220;, in: Kriminalistik 50. Jg., 1996, H. 1, S. 49-54<\/i><br \/>\n<b>G\u00f6schl, Alexandra; Milan\u00e9s, Alexander:<\/b><i> Sicherheit durch Wachsamkeit? Eine Ethnografie im Handlungsfeld &#8222;Innere Sicherheit&#8220;, in: Kriminologisches Journal 29. Jg., 1997, H. 4, S. 275-291<\/i><br \/>\n<b>Lustig, Sylvia:<\/b> <i>Neue Informanten f\u00fcr die bayerische Polizei?, in: Anspr\u00fcche &#8211; Forum demokratischer Juristinnen und Juristen 1996, Nr. 3, S. 9-11<\/i><br \/>\n<b>dieselbe:<\/b> <i>Kontrollierte Kontrolleure. \u00dcber die Erweiterung des &#8218;intelligence system&#8216; der bayerischen Polizei, in: Hitzler, Ronald; Peters, Helge (Hg.): Inszenierung: Innere Sicherheit. Daten und Diskurse (Soziologie der Politik, Bd. 1), Opladen 1998, S. 79-92<\/i><br \/>\nDie Aufs\u00e4tze fassen die Ergebnisse eines Forschungsprojektes zusammen, das die Sicherheitswacht in der Erprobungsphase untersuchte. Die Analyse gilt neben den Intentionen des bayerischen Innenministeriums vor allem den Motiven und dem Kontrollverhalten der eingesetzten Sicherheitsw\u00e4chterInnen.<\/p>\n<p><b>Diederichs, Otto:<\/b> <i>Eine Sicherheitswacht f\u00fcr Sachsen. Politischer Taschenspielertrick nach bayerischem Vorbild, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 58 (3\/97), S. 59-64<\/i><\/a><br \/>\nIn dem Beitrag werden vor dem Hintergrund bayerischer Erfahrungen die Bestimmungen des S\u00e4chsischen Sicherheitswacht-Gesetzes kritisch kommentiert.<\/p>\n<p><b>Newiger, Griet:<\/b> <i>Modellversuch &#8222;Sicherheitspartner&#8220; in Brandenburg, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 51 (2\/95), S. 50-56<\/i><br \/>\nAuf dem Weg zu &#8222;Hilfssheriffs im B\u00fcrgerdesign&#8220; werden die brandenburgischen B\u00fcrger-Streifen vorgestellt. Der Artikel beleuchtet die Motive der Innenverwaltung, die Umsetzung des Projekts sowie Erfolge und Kontrollpraxen aus der Anfangsphase der Sicherheitspartner.<\/p>\n<p><b>Brandenburg, Ministerium des Innern (Hg.):<\/b> <i>Kommunale Kriminalit\u00e4tsverh\u00fctung. Eine Materialsammlung (KKV sicher leben), Potsdam 1998<\/i><br \/>\n<b>Korfes, Gunhild; Sessar, Klaus:<\/b> <i>Sicherheitspartnerschaften in Brandenburg, in: Ortner, Helmut; Pilgram, Arno; Steinert, Heinz (Hg.): Die Null-L\u00f6sung. New Yorker &#8222;Zero-Tolerance&#8220;-Politik &#8211; das Ende der urbanen Toleranz?, Baden-Baden 1998, S. 211-228<\/i><br \/>\nDie Brosch\u00fcre des Innenministeriums stellt das brandenburgische Konzept der &#8222;Kommunalen Kriminalit\u00e4tsverh\u00fctung&#8220; vor, als dessen Teil die Sicherheitspartner fungieren. Im Zentrum der Ver\u00f6ffentlichung steht die lesenswerte Studie von Korfes\/Sessar, die vier Gemeinden mit Sicherheitspartnern im Berliner Umland untersuchten. Deren wichtigste Ergebnisse sind in dem Beitrag des Sammelbandes zur &#8222;Null-L\u00f6sung&#8220; zusammengefasst.<\/p>\n<p><b>Roll, Winfried:<\/b> <i>Aktuelle Ma\u00dfnahmen des Selbstschutzes von Opfern, in: Bundeskriminalamt (Hg.): Das Opfer und die Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung (BKA-Forschungsreihe, Bd. 36), Wiesbaden 1996, S. 119-147<\/i><br \/>\nDer Pr\u00e4ventionsexperte der Berliner Polizei gibt einen umfassenden \u00dcberblick \u00fcber verschiedene Formen, in denen B\u00fcrgerInnen zu mehr Sicherheit(sgef\u00fchl) beitragen wollen. Die Palette reicht von den &#8222;Wachsamen Nachbarn&#8220; \u00fcber die &#8222;Kiez-Engel&#8220; bis zu &#8222;staatlich organisierten B\u00fcrgerpatrouillen&#8220;.<\/p>\n<p><b>Schneppen, Anne:<\/b> <i>Die neue Angst der Deutschen. Pl\u00e4doyer f\u00fcr die Wiederentdeckung der Nachbarschaft, Frankfurt am Main 1994<\/i><br \/>\nDie Beschreibung von Nachbarschaftsinitiativen fu\u00dft auf populistischer Angstmache und einem \u00e4u\u00dferst unkritischen Gemeinschaftsideal.<\/p>\n<p><b>Groenemeyer, Axel:<\/b> <i>Soziale Desorganisation in der Stadt als soziologisches Fundament f\u00fcr Pr\u00e4vention und &#8222;gemeindenahe Polizeiarbeit&#8220;?, in: Polizei-F\u00fchrungsakademie (Hg.): Planung der Kriminalit\u00e4tskontrolle im Rahmen gemeinwesen- und b\u00fcrgernaher Polizeiarbeit (PFA-Schlu\u00dfbericht Nr. 3\/1999), M\u00fcnster 1999, S. 13-38<\/i><br \/>\nDer Soziologe warnt vor dem Ausschlusscharakter nachbarlicher Gemeinschaft und pl\u00e4diert f\u00fcr eine Kriminalpolitik, die sich an selbstbestimmter Individualit\u00e4t in heterogenen Stadtteilen orientiert.<\/p>\n<h4>Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><b>Behr, Rafael:<\/b> <i>Cop Culture &#8211; Der Alltag des Gewaltmonopols. M\u00e4nnlichkeit, Handlungsmuster und Kultur in der Polizei, Opladen 2000 (Leske + Budrich), 259 S., DM 44,-<\/i><\/p>\n<p>Wenn ein Polizist \u00fcber die Polizei schreibt, ist Vorsicht geboten. Wenn ein ehemaliger Polizist \u00fcber die Polizei schreibt, kann es interessant und spannend werden. Rafael Behr ist so ein ehemaliger Polizist. Nach 15 Jahren hatte er zwar seinen Dienst quittiert, aber er hat &#8222;den Apparat&#8220; nicht wirklich verlassen. Mit der vorliegenden Untersuchung hat er nun eindr\u00fccklich demonstriert, dass aus dieser biografisch bedingten Konstellation von Distanz und N\u00e4he alle profitieren k\u00f6nnen, die am Zustand der Polizei in Deutschland interessiert sind. Dies gilt nicht allein f\u00fcr den eigentlichen Gegenstand, f\u00fcr die Welt hinter den Kulissen &#8222;der Polizei&#8220;, sondern auch f\u00fcr viele aktuelle Entwicklungen: von den Kontrollprogrammen im Frankfurter Bahnhofsviertel \u00fcber die Widerst\u00e4nde gegen eine &#8222;b\u00fcrgerorientierte Polizeiarbeit&#8220; bis zu den Konsequenzen der allenthalben geforderten Entlastung der Polizeien von &#8222;polizeifremden&#8220; Aufgaben. Selten besteht die M\u00f6glichkeit, auf 260 Seiten so viel \u00fcber die deutsche Polizeiwirklichkeit zu erfahren.<\/p>\n<p>Dass es sich um eine soziologische Dissertation handelt, kann und will das Buch nicht verstecken. Aber die akademischen Usancen treten vollst\u00e4ndig zur\u00fcck hinter dem Gewinn, den LeserInnen aus der analytischen Herangehensweise, aus der F\u00e4higkeit zur methodischen (Selbst-)Reflexion und aus der pr\u00e4zisen Sprache ziehen. Behr ist an der allt\u00e4glichen Polizeiarbeit interessiert. Seine plausibel entwickelte These besagt, dass die generalisierten, gesetzlichen oder b\u00fcrokratischen Vorgaben nicht ausreichen, den Berufsalltag zu strukturieren, sondern diese Rahmungen &#8222;nicht-b\u00fcrokratief\u00f6rmiger Handlungsmuster&#8220; bed\u00fcrfen, die der Autor in der &#8222;Kultur der handarbeitenden Polizisten&#8220; aufsp\u00fcrt.<\/p>\n<p>Eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) und ein Frankfurter Polizeirevier sind die Untersuchungsgegenst\u00e4nde der Arbeit. Der Autor f\u00fchrte 1995\/96 16 Tiefeninterviews und nahm rund 300 Stunden am Polizeialltag der beiden Dienststellen teil. Behr pr\u00e4sentiert sein Material in sechs Kapiteln. Die ersten drei gelten der Entwicklung der Fragestellung, einem \u00dcberblick \u00fcber den Forschungsstand und dem Thema &#8222;M\u00e4nnlichkeit und B\u00fcrokratie&#8220;. Diese ersten 80 Seiten liefern jedoch weit mehr als das kategoriale R\u00fcstzeug f\u00fcr die nachfolgenden Kapitel. Denn es gelingt dem Autor, begriffliche Klarstellungen und Einsichten der sozialwissenschaftlichen (Polizei-)Forschung im Kontext seiner &#8222;Felderfahrungen&#8220; und seines Gegenstandes vorzustellen.<\/p>\n<p>In den nachfolgenden Kapiteln wird die &#8222;Cop Culture&#8220; auf drei Ebenen untersucht. Im umfangreichsten Kapitel des Buches werden unter R\u00fcckgriff auf die Interviews f\u00fcnf &#8222;M\u00e4nnlichkeiten&#8220; innerhalb der (Schutz-)Polizei diagnostiziert. Gr\u00f6\u00dfte Aufmerksamkeit genie\u00dft die &#8222;Krieger-M\u00e4nnlichkeit&#8220;, die Behr am Beispiel eines BFE-Beamten entwickelt. Diese &#8222;jugendlich-aggressiv-k\u00e4mpferische Disposition&#8220; sei der hegemoniale M\u00e4nnlichkeitstypus in der Polizei. Zwar sei sie nicht empirisch vorherrschend, aber als &#8222;kulturelles Muster&#8220; entfalte sie eine &#8222;hegemoniale Wirkung&#8220;. Der Schutzmann, die &#8222;Schutz-M\u00e4nnlichkeit&#8220; mit dem Selbstbild eines strengen, aber wohlmeinenden Vaters, wird von Behr als &#8222;Nischen-M\u00e4nnlichkeit&#8220; klassifiziert. Demgegen\u00fcber ist der dritte Typus, die &#8222;unauff\u00e4llige Aufsteiger-M\u00e4nnlichkeit&#8220; weitaus h\u00e4ufiger anzutreffen. Gegen\u00fcber den drei Varianten hegemonialer und vorherrschender M\u00e4nnlichkeiten zeigt Behr am Beispiel homosexueller Polizisten und am Beispiel von Polizisten, die \u00dcbergriffe ihrer Kollegen melden, die Grenzen zwischen &#8222;integrationsf\u00e4higer und separierender Differenz&#8220;. Nach Ausf\u00fchrungen \u00fcber den &#8222;m\u00e4nnlichen Blick auf die Kollegin&#8220; werden im nachfolgenden Kapitel die &#8222;Handlungsmuster in der Cop Culture&#8220; entwickelt. Behr zeigt diese &#8222;abrufbaren Routinen im Alltagshandeln&#8220; in dreifacher Perspektive: W\u00e4hrend sie im Hinblick auf die Institution Polizei an der Legitimit\u00e4t und im Hinblick auf die jeweilige Polizeiorganisation an der Konformit\u00e4t des Handelns orientiert sind, sind auf der individuellen Ebene pragmatische Kriterien und die der individuellen Moral ausschlaggebend. Im abschlie\u00dfenden Kapitel kontrastiert Behr die eigenen Befunde mit den Aussagen des &#8222;Leitbildes f\u00fcr die hessische Polizei&#8220; von 1998. Als konkurrierende Modelle werden &#8222;Polizistenkultur&#8220; und &#8222;Polizeikultur&#8220; gegen\u00fcbergestellt.<\/p>\n<p>Rafael Behrs Untersuchung gibt einen nachhaltigen Einblick in die Binnenverfassung der Polizei. Sie verbindet mikrosoziologische und psychologische Befunde mit einer institutionellen Analyse. Dass legale Gewaltanwendung <i>das<\/i> Kriterium des Polizeiberufes ist, bleibt jederzeit pr\u00e4sent. Deshalb kann man aus dieser Studie unendlich viel \u00fcber die Lebenswelt der Polizisten vor Ort, deren Sozialisation und deren gegenseitige allt\u00e4gliche Selbststabilisierung lernen.<\/p>\n<p>(s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><b>Hannover, Heinrich:<\/b> <i>Die Republik vor Gericht. Erinnerungen eines unbequemen Anwalts, 2 Bde., Berlin 1998 und 1999 (Aufbau), je 496 S., je DM 49,90<\/i><\/p>\n<p>Heinrich Hannovers Erinnerungen geben von 1954 bis 1995 50 kunstfertig rekonstruierte Strafverfahren wieder. In ihnen tritt HH als junger, bald als erfahrener, immer als engagierter Anwalt in Erscheinung. Die zwei B\u00e4nde haben es in sich. Sie sind mehrere B\u00fccher in einem, \u00fcber denen als Leitmotiv die Worte stehen k\u00f6nnten, die er 1963 in einem Pl\u00e4doyer selbst benutzte: &#8222;Beunruhigende Kontinuit\u00e4t&#8220; (Bd. I, S. 121).<br \/>\nBuch 1 &#8211; Zeitsplitter: Eine F\u00fclle von Schlaglichtern erhellt zentrale Themen des bundesdeutschen Geschichtsdickichts: ideologisch verblendeten Antikommunismus (Gegenstand des ersten Verfahrens 1954 und des letzten 1995), den Nationalsozialismus und seinen schier unendlichen Schatten, Terrorismus\/Anti-Terrorismus, Kriegsdienstverweigerung und Demonstrationen als b\u00fcrgerlich expressive, bundesdeutsch lange ganz ungewohnte Akte. Die graum\u00e4usig autorit\u00e4re bundesdeutsche Zeit ist nicht nur in den ersten Jahrzehnten gepr\u00e4gt von der beschwiegenen und teilweise restaurierten Vergangenheit; sie reicht bis in unsere Tage, da die &#8222;Berliner Republik&#8220; viel zu sp\u00e4t der letzten peinlichen Reste der Zwangsarbeit geradezu zwanghaft sich entledigen will.<\/p>\n<p>A propos Kontinuit\u00e4t. Im 10. Kapitel (I, S. 142ff.) berichtet HH wie die Zeugen Jehovas Anfang der 60er Jahre, bevor sich die Rechtsprechung in ihrem Fall \u00e4nderte, als Totalverweigerer gerichtlich abgeurteilt worden sind. &#8222;Kinder, die im Elternhaus in den staatsfeindlichen Anschauungen der Ernsten Bibelforscher erzogen werden, sind durch diese Art der Erziehung der Gefahr der sittlichen Verwahrlosung ausgesetzt&#8220;, hatte das Oberlandesgericht M\u00fcnchen 1937 befunden (I, S. 147). Das lange nicht einmal b\u00fcrokratisch &#8222;wiedergutgemachte&#8220; Schicksal der Zeugen Jehovas half den von HH verteidigten Angeklagten jedoch nicht.<\/p>\n<p>Oder der Fall des Leutnants Volmerhaus, der mit anderen Offizieren gegen die Notstandsgesetze protestierte. Sie benahmen sich wie &#8222;B\u00fcrger in Uniform&#8220; und wurden verurteilt. &#8222;So blieb es dabei, dass die Bundeswehr von jungen Offizieren ges\u00e4ubert wurde, deren selbstverantwortliches Denken bei einem Einsatz des Milit\u00e4rs gegen ,innere Feinde` Unbequemlichkeiten verursachen k\u00f6nnte. Zu der Zeit, da ich in Hitlers Armee Soldat spielen musste, gab es den Spruch, das Denken f\u00e4ngt erst beim General an. Das scheint immer noch zu gelten&#8220; (I, S. 273).<\/p>\n<p>Buch 2 &#8211; der bundesdeutsche Staat ohne jedes Augenma\u00df: Die &#8222;bleierne Zeit&#8220; liegt im mittleren Grund der Bundesrepublik nach wie vor ungeborgen. Der seinerzeitige Umbau des (politischen) Strafrechts und seine Normalisierung ausweislich am Abbau der Verteidigungsrechte, ausweislich am \u00a7 129a StGB gelten unver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Nicht nur dieser Umstand macht HHs diverse Prozessberichte zu einer nicht allein r\u00fcckw\u00e4rts gewandt geradezu erregenden Lekt\u00fcre. Am Verfahren gegen Ulrike Meinhof hat er vier Jahre lang mitgewirkt, bevor er sich der korrespondierenden Zange von wirklichkeitsblindem, den eigenen Motiven entwichenem Terrorismus und nicht minder wirklichkeitsblindem, den &#8222;Rechtsstaat&#8220; fratzenhaft verzerrenden Antiterrorismus entzog. HH berichtet von der entw\u00fcrdigenden Identifizierung von Ulrike Meinhof, der Behandlung und \u00dcberwachung der Verteidiger als Komplizen, dem Psychoterror im Toten Trakt, der der RAF so viele junge Proselyten zutrieb, staatsverfolgerisch zuproduzierte. Und schlie\u00dflich von dem uns\u00e4glichen Prozess. Ist es verwunderlich, dass auch Ulrike Meinhof sich nicht lernf\u00e4hig zeigte und darum verst\u00e4ndlicherweise HHs Toleranzgrenzen \u00fcberschritt? &#8222;Am 9. Mai wurde Ulrike Meinhof, am 18. Oktober wurden die anderen Angeklagten tot in ihren Zellen aufgefunden. Selbstmord oder Mord? Die Grenzen verschwimmen&#8220; (I, S. 394).<\/p>\n<p>Buch 3 &#8211; Die Polizei hat immer recht: Die Aussagen der Polizeibeamten, die am Tatort zugegen waren, am Gewaltaustausch mit den Angeklagten im strafverfolgerischen Einsatz legitim beteiligt waren, an der kriminalistischen Anamnese einer Tat mitwirken, spielen eine entscheidende Rolle. Darum ist es so skandal\u00f6s, dass Polizeibeamte, deren &#8222;Wahrheit&#8220; sogleich durch andere polizeiliche Aussagen verst\u00e4rkt wird, in aller Regel die Wahrheitsvermutung in den Gerichtss\u00e4len f\u00fcr sich haben. In vielen der von HH begleiteten Verfahren waren ihre Aussagen ausschlaggebend, weil sich das Zwielicht der Aussagenqualit\u00e4t durch die institutionelle Wahrheitsvermutung zum reinen Sonnenlicht wandelt.<\/p>\n<p>So vor allem gegen Angeklagte aus dem RAF-Umfeld. In Bezug auf den Hoppe-Prozess schreibt HH: &#8222;Wie es zu diesem und anderen Berichten der beteiligten Polizeibeamten gekommen war, erfuhren wir dann nach intensiver Befragung mehrerer Polizeizeugen. Man hatte die Beamten vor der Anfertigung der Berichte nochmals zum Tatort gefahren und dort eine Tatrekonstruktion durchgef\u00fchrt, bei der jeder Polizeibeamte mith\u00f6ren und mitansehen konnte, wie seine Kollegen den Ablauf des Geschehens darstellten. Dann hatte jeder einen Entwurf seiner Aussage handschriftlich gefertigt, und aufgrund dieser Entw\u00fcrfe hatte dann der Einsatzleiter alle Berichte geschrieben&#8220; (I, S. 352f.). Die den Polizeibeamten mutma\u00dflich abverlangte Kreativit\u00e4t in Sachen Tatsachenerfindung erreichte 1977 im Prozess gegen Karl-Heinz Roth und Roland Otto (II, S. 45ff., bes. S. 77f.) eine fast kabarettistische H\u00f6he, die am Ende f\u00fcr die Angeklagten zum Gl\u00fcck keine unmittelbar negativen Folgen zeitigte.<\/p>\n<p>HH wei\u00df auch \u00fcber F\u00e4lle zu berichten, da das Gericht, hier die couragiert-skrupul\u00f6se Richterin Johanna Dierks sich von vornherein nicht auf den Leim polizeilich widerspr\u00fcchlich zusammengeklebter Aussagen begeben hat &#8211; 1979 im Falle des Verfahrens gegen Astrid Proll (II, S. 149ff.). Ein Gl\u00fccksfall ohne Frage, ermutigend, dass es solche Richterinnen und Richter gibt. Jedoch: alles andere als ein Normalfall.<\/p>\n<p>Buch 4; Buch 5 &#8230; Ich f\u00fchre gerne, und ausf\u00fchrlicher zitierend so fort. Ich hoffe, dass ich gen\u00fcgend Lust erweckt habe, nach diesen beiden Heinrich-Hannover-B\u00e4nden zu greifen, einer Fundgrube geradezu f\u00fcr angehende, aber auch f\u00fcr erfahrene Strafanw\u00e4ltinnen und Strafanw\u00e4lte. Eine Fundgrube aber auch f\u00fcr alle zeitgeschichtlich und gegenw\u00e4rtig Interessierten, die wissen, dass selbst die beste Verfassung &#8211; und das ist das Grundgesetz nicht &#8211; in praxi nur so viel taugt, wie die Personen, die sie lebendig halten. Und dazu bedarf es der Konfliktf\u00e4higkeit nicht zuletzt im variantenreichen Raum von Politik, Recht und Justiz.<\/p>\n<p>Was f\u00fcr ein Anwalt, der so viele Prozesse so mitgef\u00fchrt, durchgestanden, protokolliert und nach Jahrzehnten so trefflich ausformuliert hat. Einer, der seinen Beruf versteht, eine Person, die sich k\u00fcmmert, die differenziert und die, gerade wenn&#8217;s hart auf hart kommt, erfrischend und anhaltend lachen kann. M\u00f6ge dieser HH, wenn das rezensierend zu w\u00fcnschen gestattet ist, im Herbst einen wunderh\u00fcbsch bl\u00e4tterbunten Worpsweder 75. Geburtstag feiern. Nur ein Bedauern enth\u00e4lt dieser Wunsch: dass HH als Anwalt nicht mehr zur Verf\u00fcgung steht. Darum m\u00fcssen wir ihn lernend lesen.<\/p>\n<p><b>M\u00fchlhoff, Uwe; Mehrens, Stefanie:<\/b> <i>Das Kronzeugengesetz im Urteil der Praxis (Interdisziplin\u00e4re Beitr\u00e4ge zur kriminologischen Forschung, Bd. 16), Baden-Baden 1999 (Nomos), 122 S., DM 30,-<\/i><\/p>\n<p>Um es gleich vorweg zu sagen: Trotz betr\u00e4chtlichem Aufwand bleibt diese im Auftrag des Bundesinnenministers erstellte Arbeit des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. von Anfang bis Ende beliebig. Kriterien, gar b\u00fcrgerrechtlich motivierte, f\u00fcr ein fundiertes Urteil fehlen fast vollst\u00e4ndig. Auf ein eigentliches Urteil wird denn auch verzichtet. Statt dessen st\u00fcckelt die Studie aus ihren drei Quellen &#8211; quantitativen Befragungen, qualitativen Interviews und einer Expertenrunde &#8211; ein Einerseits-Andererseits zusammen, eine Collage aus gro\u00dfenteils vorhersehbaren Einlassungen von StrafverteidigerInnen (\u00fcberwiegend regelungskritisch), von Polizei und Staatsanwaltschaft (\u00fcberwiegend regelungsemphatisch), von Strafrichtern (im Zwischenzwischen sich bewegend) und sachkundigen WissenschaftlerInnen. Weder Gesetzgeber, noch lesende B\u00fcrgerin sind am Ende kl\u00fcger als zuvor.<\/p>\n<p>Nur wider den Strich gelesen gibt diese Studie eine Reihe reichlich bedenklicher Ausk\u00fcnfte \u00fcber Mentalit\u00e4t und Praxis bei Staatsanwaltschaften und Polizei, deren Repr\u00e4sentanten sich gleichsam in einer Art unfreiwilliger Ideologiekritik zum \u00a7 129a StGB und zur Kronzeugenregelung \u00e4u\u00dfern &#8211; z.B. ein Vertreter der Bundesanwaltschaft: &#8222;\u00a7 129 a StGB ist eine Norm, mit der wir operieren, die ist f\u00fcr uns entscheidend wichtig, weil daran unsere Zust\u00e4ndigkeit gekn\u00fcpft ist&#8220; (S. 55). Oder ein Staatsanwalt: &#8222;Ich bin da Egoist, weil ich sage, es ist ja nicht nur so, dass Gerechtigkeit ge\u00fcbt werden kann, sondern es wird mir Arbeit erspart &#8230;&#8220; (S. 52). Oder ein BKA-Mann: &#8222;&#8230;Wir konnten die Meinungsbildung innerhalb der terroristischen Vereinigung sehr gut verfolgen, weil die sich ja immer irgendwie schriftlich \u00e4u\u00dfern m\u00fcssen in Erkl\u00e4rungen, in alternativen Zeitschriften und \u00e4hnlichem, und allein die Einf\u00fchrung (der Kronzeugenregelung, WDN) hat ja zu einem Wutschrei gef\u00fchrt und zu Reaktionen, die uns eigentlich mit der Einf\u00fchrung recht gegeben haben&#8220; (S. 69). Die Kronzeugenregelung wie der \u00a7 129a StGB taugen nur dazu, das Ermessen der strafverfolgenden &#8222;Praktiker&#8220; auszuweiten.<\/p>\n<p><b>Breucker, Matthias; Engberding, Rainer O.M.:<\/b> <i>Die Kronzeugenregelung. Erfahrungen, Anwendungsf\u00e4lle, Entwicklungen, Stuttgart 1999 (Boorberg), 159 S., DM 38,-<\/i><\/p>\n<p>Das eigens angek\u00fcndigte Vorwort von Ex-Generalbundesanwalt Kurt Rebmann formuliert noch einmal das Generalmotiv f\u00fcr die 1989 verabschiedete, bis 1999 terminierte und danach nicht erneuerte Regelung: &#8222;F\u00fcr mich lag und liegt die rechtspolitische Rechtfertigung der Kronzeugenregelung vor allem in ihrem pr\u00e4ventiven Effekt, in der m\u00f6glichen Verhinderung k\u00fcnftiger Straftaten durch permanente Verunsicherung in der terroristischen oder sonstigen kriminellen Szene&#8220; (S. 7).<\/p>\n<p>Die von einem Anwalt und einem BKA-Staatssch\u00fctzer verfasste Studie geht darauf aus, Rebmanns rechtfertigende Annahmen zu best\u00e4tigen. Die pr\u00e4sentierten Anwendungsf\u00e4lle summieren sich auf die stolze Summe vier &#8211; den eines zum Kronzeugen geh\u00e4uteten ehemaligen PKK-Mitglieds sowie drei aus dem Umkreis der RAF: die F\u00e4lle Werner Lotze, Susanne Albrecht und Souhaila Andrawes. Diese werden in &#8222;Sachverhalt, Aussageverhalten, Urteil und Ergebnis&#8220; dargestellt. Die Autoren tun dies jedoch trotz manchem Hin- und Hergew\u00e4ge unkritisch und geradezu vor-analytisch. Sonst h\u00e4tten sie weder die Wirkungen der Kronzeugenregelung insgesamt pauschal als positiv im Sinne der Strafverfolgung und der generalpr\u00e4ventiven Effekte werten (Kapitel 3), noch die &#8222;praktischen Erfahrungen mit der Kronzeugenregelung&#8220; samt ihrem Fazit (Kapitel 4 und 5) positiv im Sinne der Empfehlung einer verbesserten Fortsetzung der Regelung ausklingen lassen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>H\u00e4tten sie doch nur die vier F\u00e4lle sorgsamer gelesen und sorgsam verallgemeinert. Dann w\u00e4ren ihnen die Widerspr\u00fcche der auf die Taten der RAF r\u00fcckw\u00e4rts gewandten Funktion der Kronzeugenaussagen Lotzes, Albrechts u.a. st\u00e4rker aufgefallen; dann h\u00e4tten sie einsehen m\u00fcssen, dass fast alle strafverfolgerischen Erfolge allein dem gr\u00f6\u00dften Fahndungserfolg &#8211; der deutschen Vereinigung &#8211; geschuldet sind. Und an dem behaupten wohl weder die um der Terroristenverfolgung willen aufgeplusterte Bundesanwaltschaft noch das gleichfalls mit kr\u00e4ftigen Anti-Terror-Speckschichten verdickte BKA irgendeinen habhafteren Anteil.<\/p>\n<p>Das Trakt\u00e4tchen ohne grundgesetzliche Pr\u00e4senz k\u00fcndet aus all seinen argumentativen L\u00f6chern, wie unn\u00f6tig nicht nur die Kronzeugenregelung gewesen ist (und erneuert wieder sein w\u00fcrde), sondern auch wie wenig Bedarf f\u00fcr die meisten der um sie und den \u00a7 129a StGB sich rankenden Institutionen besteht. Erinnert man sich des Fahndungsaufwands der 70er und 80er Jahre, dann ist die Kluft zwischen Aufwand und Ertrag zu gro\u00df, selbst wenn man&#8217;s mit den Grundrechten nicht zu pingelig nimmt. Was wussten die Bundesanwaltschaft und das BKA trotz ihrer invasiven Erm\u00e4chtigungsgesetze alles nicht. Manche Kronzeugen haben hier ein wenig Nachhilfe erteilt &#8211; allerdings nur retrospektiv und keineswegs pr\u00e4ventiv. Indes auch dieser Nachhilfeunterricht zeitigte &#8211; nachweislich im Falle von Frau Andrawes &#8211; zweifelhafte Erinnerungen, vor allem dann, wenn die Kronzeugen, wie Frau Andrawes (S. 61ff.), von den vernehmenden Beamten geradezu suggestiv behandelt worden sind, um erw\u00fcnschte Aussagen zu erhalten. Und nun auch noch die Kronzeugenregelung mit dem Erfolg zu kr\u00f6nen, sie habe das Ende der RAF mitbewirkt &#8211; da lachten die H\u00fchner, wenn sie denn k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>(s\u00e4mtlich: Wolf-Dieter Narr)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Dass Sicherheit eine Angelegenheit der B\u00fcrgerInnen sein k\u00f6nnte, ist eine den deutschen Sicherheitsexekutiven<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[72,148],"tags":[],"class_list":["post-1851","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-066","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1851","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1851"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1851\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1851"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1851"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1851"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}