{"id":18554,"date":"2020-10-28T08:42:37","date_gmt":"2020-10-28T08:42:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=18554"},"modified":"2020-10-28T08:42:37","modified_gmt":"2020-10-28T08:42:37","slug":"schutz-von-frauen-vor-gewalt-die-polizei-eine-institution-des-patriarchalen-staates-als-mittel-gegen-patriarchale-gewalt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=18554","title":{"rendered":"Schutz von Frauen vor Gewalt:\u00a0Die Polizei, eine Institution des patriarchalen Staates, als Mittel gegen patriarchale Gewalt?"},"content":{"rendered":"<h3>von Sylvia Haller<\/h3>\n<p><strong>Frauenh\u00e4user sind Orte, die Frauen und ihre Kinder vor Partnerschaftsgewalt sch\u00fctzen sollen. Ihr Verh\u00e4ltnis zur Polizei ist vielschichtig. Nachfolgend werden die Interessenkonflikte und -koali\u00adtionen zwischen Polizei und Frauenhausarbeit aufgezeigt, Machtverh\u00e4ltnisse beleuchtet und m\u00f6gliche Perspektiven zum effektiven Gewaltschutz von Frauen angeboten.<\/strong><\/p>\n<p>Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles Problem, sondern hat strukturelle Ursachen: nicht zuletzt die historisch gewachsene und fortbestehende Ungleichheit in der Machtverteilung und Teilhabe von M\u00e4nnern und Frauen. Sie dient der Kontrolle von M\u00e4nnern \u00fcber Frauen und deren K\u00f6rper und schreibt die ungleiche Machtverteilung daher fort. Die Formen der ausge\u00fcbten Gewalt sind vielf\u00e4ltig und oft miteinander verschr\u00e4nkt. Begonnen bei emotionaler und psychischer Gewalt \u00fcber sexualisierte Gewalt hin zu k\u00f6rperlichen \u00dcbergriffen und dem Bef\u00f6rdern \u00f6konomischer Abh\u00e4ngigkeit. Die schlimmste Form der M\u00e4nnergewalt ist der Femizid, die T\u00f6tung einer Frau, weil sie eine Frau ist. H\u00e4usliche Gewalt passiert in der Regel hinter verschlossenen T\u00fcren ohne Zeug*in\u00adnen (abgesehen von Kindern). Sie stellt eine der h\u00e4ufigsten Formen von Gewalt gegen Frauen dar und l\u00e4sst sich nicht einzelnen Milieus, Altersgruppen oder sonstigen Kategorien zuordnen.<!--more--><\/p>\n<p>Dennoch wird Gewalt gegen Frauen in der \u00d6ffentlichkeit nach wie vor in einem hohen Ma\u00dfe tabuisiert, toleriert oder bagatellisiert. Viele Gewaltbetroffene schweigen aus Scham, Angst, Unwissenheit oder Ratlosigkeit. Diese Tabus, Unsichtbarkeiten und Mythen pr\u00e4gen auch die Reaktionen der Polizei auf Gewaltbetroffene und f\u00fchren dazu, dass gesellschaftliche Machtverh\u00e4ltnisse in der staatlichen Bearbeitung des Ph\u00e4nomens fortgeschrieben werden. Die polizeiliche Arbeit wird daher im Folgenden aus der Perspektive der Zusammenarbeit mit Frauenh\u00e4usern genauer beleuchtet.<\/p>\n<p>Mit der am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getretenen Istanbul-Konvention<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> hat sich Deutschland einem Menschenrechtsvertrag verpflichtet, der ein koordiniertes Vorgehen gegen Gewalt gegen Frauen vorschreibt. Es wird ein besonderes Augenmerk auf das Zusammenspiel von staatlichen Beh\u00f6rden und NGOs gelegt. Auch aus diesem Grund liegt es nahe, das Verh\u00e4ltnis von Polizei und Frauenh\u00e4usern n\u00e4her zu beleuchten.<\/p>\n<h4>Kooperation: zwischen Abh\u00e4ngigkeiten und Gelingen<\/h4>\n<p>Die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen Frauenhaus und Polizei spielt f\u00fcr gewaltbetroffene Frauen eine zentrale Rolle. Sie beginnt schon vor dem eigentlichen Aufenthalt einer Frau in einem Schutzhaus. Im Gegensatz zu einigen Frauenh\u00e4usern ist die Polizei fl\u00e4chendeckend rund um die Uhr erreichbar. Au\u00dferdem hat sie als Konfliktl\u00f6sungsin\u00adstanz den gesetzlichen Auftrag, im Konfliktfall vor Ort einzuschreiten. Daher wenden sich viele gewaltbetroffene Frauen mit einem konkreten Hilferuf oder einem Wunsch nach Beratung an die lokale Polizeidienststelle. Ist der Hilferuf mit der Bitte verbunden, in ein Frauenhaus gebracht zu werden, nehmen die Beamt*innen Kontakt mit den Mitarbeiterinnen des \u00f6rtlichen Frauenhauses auf. Sofern es einen freien Platz gibt und die Sicherheit im Frauenhaus gew\u00e4hrleistet werden kann, bringen sie die Frau (und ihre Kinder) dorthin. 2019 betraf dies beispielsweise im Autonomen Frauenhaus Heidelberg ein Viertel der Frauen.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Bereits der Zugang zu einem Frauenhaus h\u00e4ngt also h\u00e4ufig von der Kooperation zwischen Polizei und Frauenhaus ab. Kann das Frauenhaus z. B. keinen Platz bieten \u2013 etwa aufgrund zu begrenzter Kapazit\u00e4ten \u2013<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a>, liegt es an der Polizei, die gewaltbetroffene Frau (und deren Kinder) ad\u00e4quat weiter zu begleiten, bis sie einen Platz in einem Frauenhaus gefunden hat. Die Frauenh\u00e4user stehen im weiteren Verlauf des Frauenhausaufenthaltes immer wieder in einer gewissen Abh\u00e4ngigkeit zur Polizei. Dies beginnt bei der Problematik, dass eine Frauenhausbewohnerin, die bei ihrer Flucht nicht alle Sachen mitnehmen konnte, unter Polizeischutz noch einmal in die ehemals gemeinsame Wohnung mit dem gewaltt\u00e4tigen (Ex-)Partner gehen muss. Zudem wird die Polizei hinzugezogen, wenn eine Frau ihren (Ex-)Partner wegen k\u00f6rperlicher Gewalt oder Stalking anzeigen m\u00f6chte. Auch zum Schutz des Frauenhauses rufen Mitarbeiterinnen regelm\u00e4\u00dfig die Polizei, wenn zu bef\u00fcrchten steht, dass einer der (Ex-)Partner dieses aufsuchen wird<\/p>\n<p>Die Kooperation von Polizei und Frauenhaus ist langj\u00e4hrig erprobt und wird vielerorts durch spezialisierte Beamt*innen auf den Revieren, den \u201eSachbearbeiter*innen H\u00e4usliche Gewalt\u201c, begleitet, dennoch gestaltet sie sich nicht konfliktfrei. Nicht selten erleben Frauenhausmitarbeiterinnen in diesen Situationen, dass das in ihrer Arbeit notwendige Prinzip der <em>Parteilichkeit<\/em><a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> als mangelnde Professionalit\u00e4t verstanden und somit ihren Einsch\u00e4tzungen nicht vertraut wird. Auch herrschen unterschiedliche Partizipationsverst\u00e4ndnisse: In vielen St\u00e4dten und Landkreisen werden mittlerweile in gemeinsamen Fallkonferenzen durch verschiedene Akteur*innen des Gewaltschutzes (Polizei, Jugendamt, Frauenunterst\u00fctzungseinrichtung, teilweise Ordnungsamt) Gef\u00e4hrdungseinsch\u00e4tzungen bezogen auf einzelne Frauen (und ihre Kinder) erarbeitet. Die Autonomen Frauenh\u00e4user fordern hier, dass auch die gewaltbetroffene Frau selbst in den Prozess eingebunden wird und nicht \u00fcber sie hinweg ihre Situation beurteilt wird.<\/p>\n<h4>Sensibilit\u00e4t gegen\u00fcber der Thematik H\u00e4uslicher Gewalt<\/h4>\n<p>Nicht selten kommt es auf Seiten der Polizei zu Vorverurteilungen durch vorhandene Klischeebilder, welche sich widerspr\u00fcchlich und verwirrend auswirken k\u00f6nnen. Zum Beispiel spielen Milieufaktoren eine wichtige Rolle, die \u2013 sofern sie nicht reflektiert werden \u2014 die Bewertung der Glaubw\u00fcrdigkeit der Gewaltbetroffenen beeinflussen. Vor allem bei einer angenommen oder tats\u00e4chlichen Migrationsgeschichte gehen die Beamt*innen eher vom Vorliegen von Partnerschaftsgewalt aus. Dies hei\u00dft umgekehrt: Gewaltbetroffene Frauen mit deutsch klingendem Na\u00admen, deutschem Pass und sehr guter deutschsprachiger Ausdrucksm\u00f6glichkeit erleben immer wieder, dass das von ihnen geschilderte Gewaltgeschehen in Frage gestellt wird. Sie werden \u00fcberproportional h\u00e4ufig mit sehr detaillierten Fragen zum Gewaltgeschehen belastet. Dies setzt die Frauen unter einen Rechtfertigungsdruck. Sie entsprechen nicht einem gesellschaftlich verbreiteten Klischeebild eines Gewaltopfers. Wenn wir diese Frauen begleiten, stellen Polizist*innen gegen\u00fcber uns Frauenhausmitarbeiterinnen nicht selten die Behauptung in den Raum, dass diese Frauen dem Partner \u201enur schaden wollten\u201c. In Familienkonstellationen mit tats\u00e4chlicher oder mutma\u00dflicher Migrationsgeschichte ist es hingegen eine h\u00e4ufige Deutung von Seiten einiger Beamt*innen, dass es sich um Familienstreitigkeiten handle und die Polizei als staatliche Ordnungsmacht nur wenig ausrichten k\u00f6nne.<\/p>\n<p>In zahlreichen Situationen kommt der Polizei als staatlicher Ordnungsmacht jedoch eine zentrale und exklusive Stellung zu, deren Auftreten sich ma\u00dfgeblich auf das weitere Verhalten und Befinden der gewaltbetroffenen Frau auswirkt. Die Polizei steuert als Ordnungsmacht den Ablauf eines Polizeieinsatzes und bestimmt die Rahmenbedingungen. Zwei Faktoren in der Kommunikation mit gewaltbetroffenen Frauen haben sich in unserer Arbeit als besonders relevant herauskristallisiert: Die Glaubw\u00fcrdigkeit des Gewalterlebens darf nicht in Frage gestellt werden. Au\u00dferdem sind Schuldzuweisungen dringend zu unterlassen. In der Praxis ist es beim Eintreffen in einer Wohnung, aus der ein Hilferuf abgesetzt wurde, noch zu oft eine Frage der Glaubw\u00fcrdigkeit und subjektiven Einsch\u00e4tzung, ob und wie die Polizei handelt, also nicht zuletzt ob sie alles Notwendige zum Schutz der gewaltbetroffenen Person unternimmt.<\/p>\n<p>Neben der Kommunikation mit der gewaltbetroffenen Frau spielt zweitens auch der Umgang mit dem gewaltaus\u00fcbenden (Ex-)Partner eine gro\u00dfe Rolle f\u00fcr die Frau. Die Polizei muss dem (gewaltaus\u00fcbenden) Mann Grenzen setzen. Dadurch wird die Frau gest\u00e4rkt, weitere Schritte zu unternehmen. F\u00fcr Letzteres fehlt zudem z. T. die Informationsweitergabe durch Polizist*innen \u00fcber m\u00f6gliche n\u00e4chste Schritte und Hilfsangebote.<\/p>\n<p>Insgesamt ist es daher anzustreben, dass es in jedem Polizeirevier speziell ausgebildete und sensibilisierte Polizist*innen f\u00fcr den Bereich Partnerschaftsgewalt bzw. Gewalt im sozialen Nahraum gibt. Schulungen f\u00fcr Streifenbeamt*innen sollten in Zusammenarbeit dieser Polizist*innen und Frauenhausmitarbeiterinnen durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<h6>Kenntnisse zur Dynamik von Gewalt im h\u00e4uslichen Umfeld<\/h6>\n<p>Personen, die im (Erst-)Kontakt mit Gewaltbetroffenen stehen, insbeson\u00addere also Polizist*innen, brauchen eine fundierte Kenntnis \u00fcber die Dynamik von H\u00e4uslicher Gewalt. Beamt*innen stellen h\u00e4ufig die Frage, wieso Frauen sich nicht eindeutig gegen den gewaltt\u00e4tigen Partner positio\u00adnieren und f\u00fcr sich einstehen. Die Folge ist, dass die Beamt*innen gegen\u00fcber wiederholten Hilferufen von gewaltbetroffenen Frauen mit der Zeit nicht mehr so sensibel reagieren, wie noch beim ersten oder zweiten Mal. (Scheinbares) Solidarisierungsverhalten der Frau gegen\u00fcber dem T\u00e4ter, das auch Angst ausdr\u00fccken kann, wird von Polizist*in\u00adnen mitunter als Zeichen der Deeskalation oder nicht wirklich vorgefallener Gewalt gewertet. Gewaltbetroffene Frauen, die zum wiederholten Mal ein Frauenhaus aufsuchen und f\u00fcr die wir Mitarbeiterinnen einen Polizeischutz zur Begleitung in die ehemals gemeinsame Wohnung organisieren, erleben nicht selten bewertende R\u00fcckfragen oder Kommentare.<\/p>\n<p>Ein komplexer Aspekt der Gewalt im h\u00e4uslichen Umfeld ist zudem die Dynamik von Anschuldigung und Gegenanschuldigung. Diese spielt insbesondere f\u00fcr Polizist*innen eine tragende Rolle. Wenn gewaltbetrof\u00adfene Frauen den mutigen Schritt wagen, das Erlebte \u00f6ffentlich zu machen, z. B. dadurch, dass sie die Polizei zu Hilfe rufen, beginnen gewaltt\u00e4tige (Ex-)Partner nicht selten damit, die Frau mit Vorw\u00fcrfen zu \u00fcberziehen. Polizist*innen h\u00f6ren dann zwei Versionen eines Streits, in dem sich beide Partner*innen vorwerfen, \u00dcbergriffigkeit begangen zu haben. Dies kann eine Form der fortgesetzten Gewalt sein. Dann versucht der gewaltt\u00e4tige Partner auf diese Art der gewalterleidenden Person die Glaubw\u00fcrdigkeit zu entziehen und sich damit selbst zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Sichtbar wird dies z. B. wenn wir uns die Zahlen zu H\u00e4uslicher Gewalt n\u00e4her anschauen.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> 2018 waren in Deutschland 81 Prozent gewaltbetroffener Menschen weiblich, die \u00fcbrigen 19 Prozent m\u00e4nnlich.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Die Grundlage f\u00fcr diese Zahlen liefert die Polizeiliche Kriminalstatistik. Hier handelt es sich also um zur Anzeige gebrachte Straftatbest\u00e4nde. Zwar gibt es durchaus auch H\u00e4usliche Gewalt gegen M\u00e4nner und die davon Betroffenen haben zus\u00e4tzlich mit dem Stigma der \u201eUnm\u00e4nnlichkeit\u201c und dessen Folgen f\u00fcr ihre Glaubw\u00fcrdigkeit zu k\u00e4mpfen. Dennoch m\u00fcssen wir aufgrund unserer Erfahrung davon ausgehen, dass die Mehrzahl der von M\u00e4nnern get\u00e4tigten Anzeigen als Reaktion auf die Anzeige der Frau erfolgte. Und tats\u00e4chlich beobachten wir in der Praxis, dass Frauen, kurz nachdem sie Anzeige erstattet haben, die Information erhalten, dass auch gegen sie eine Anzeige vorliegt. Das hei\u00dft: bis in die Statistik hinein finden wir eine Fortsetzung der m\u00e4nnlichen Gewalt.<\/p>\n<h6>Das Spannungsfeld von Autonomie und Abh\u00e4ngigkeiten<\/h6>\n<p>Wie sich in den obigen Ausf\u00fchrungen bereits andeutet, speisen sich Konflikte nicht zuletzt aus den unterschiedlichen Auftr\u00e4gen von Polizei und Sozialer Arbeit bei gleichzeitiger Aufeinanderangewiesenheit. Als Kernauftrag der Polizei kann der Schutz der B\u00fcrger*innen vor Gewalt benannt werden und das (Wieder-)Herstellen der (staatlichen) Ordnung. Der Schutz vor Gewalt ist demnach ein Komplex, bei dem sich die Arbeitsbereiche von Frauenh\u00e4usern und Polizei \u00fcberschneiden, wenngleich sich die Mittel \u2013 Strafverfolgung versus Unterkunft und Beratung \u2013 unterscheiden. Da sich Partnerschaftsgewalt in der Regel im h\u00e4uslichen Umfeld und hinter verschlossenen T\u00fcren abspielt, ist die Polizei auf die Angaben der beteiligten Personen angewiesen.<\/p>\n<p>Trotz aller Aufgaben\u00fcberschneidungen und gegenseitiger Angewiesenheiten liegt der entscheidende Unterschied jedoch darin, dass wir unseren Auftrag weitestgehend<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> mit der zu beratenden Person definieren und keine staatliche Erf\u00fcllungserwartung jenseits der alltagsweltlichen Unterst\u00fctzung der Frauen erleben. Zudem gibt es neben allgemeing\u00fcltigen Arbeitsprinzipien die Freiheit, zus\u00e4tzliche Haltungen in der Beratung und Begleitung der Klient*innen als Arbeitsgrundlagen zu definieren. In der Autonomen Frauenhausarbeit sind dies u. a. Parteilichkeit, Feminismus und Rassismusbewusstsein. Diese Prinzipien f\u00fchren in der praktischen Arbeit dazu, dass wir die jeweilige gewaltbetroffene Frau in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen und uns ausschlie\u00dflich auf ihre Belange konzentrieren k\u00f6nnen. Dies kollidiert dann mit den Arbeitsprinzipien der Polizei, wenn diese die Gewaltbetroffenheit anzweifelt oder f\u00fcr Beamt*innen nicht klar erkennbar ist, welche Partei Hilfe ben\u00f6tigt (Stichwort: Dynamik von Gewalt im h\u00e4uslichen Umfeld).<\/p>\n<p>Hinzu kommt, dass bereits die Auftragsformulierung von gewaltbetroffenen Frauen durch gesellschaftliche Machtverh\u00e4ltnisse gepr\u00e4gt und daher oft uneindeutig ist. Auf den ersten Blick scheint die Frau, die den Hilferuf absetzt, die autonomste der beteiligten Parteien (Polizei, Frauenhaus und Frau) zu sein. Legen wir jedoch die Dynamik der erlebten Partnerschaftsgewalt sowie die patriarchalen Zusammenh\u00e4nge der Gesellschaft zu Grunde, wird ihre Autonomie zu einer Utopie. Die Kombination aus Angst vor dem Partner sowie vor gesellschaftlichen Nachteilen kann dazu f\u00fchren, dass die gewaltbetroffene Frau den Auftrag an die Beamt*innen nicht klar formulieren kann und ein Vakuum entsteht, was die Auftragskl\u00e4rung betrifft. Der gewaltaus\u00fcbende Partner hingegen, der in seiner bisherigen Sozialisation mehrheitlich von den patriarchalen Gesellschaftsstrukturen profitiert hat, wird in der Regel selbstsicher und pr\u00e4sent auftreten, was zu einem scheinbar unl\u00f6sbaren Aufgabenfeld f\u00fcr Polizist*innen f\u00fchrt. Dieses Spannungsfeld der Auftragskl\u00e4rung setzt sich auch in anderen Situationen au\u00dferhalb des Einsatzes im h\u00e4uslichen Umfeld fort und bedarf einer steten Reflexion.<\/p>\n<h6>Fazit<\/h6>\n<p>F\u00fcr den effektiven Schutz von gewaltbetroffenen Frauen (und ihren Kindern) braucht es bei aller Differenz der Organisationsstrukturen, der Haltungen und Befugnisse eine Kooperation von Frauenh\u00e4usern und Polizei. Diese Annahme l\u00e4sst sich auch in die politische Ebene \u00fcbersetzen. Das Verh\u00e4ltnis von Innen- und Familienministerium, den f\u00fcr Polizei und Frauenh\u00e4user zust\u00e4ndigen Stellen, ist von einem Machtungleichgewicht gepr\u00e4gt, was quasi konsequenterweise seine Fortsetzung im Alltag mit sich bringt.<\/p>\n<p>Wenn wir aber die Annahme zu Grunde legen, dass sowohl die Institution Polizei als staatliche Organisation sowie das Frauenunterst\u00fctzungssystem als NGO gesamtgesellschaftlich auf den Abbau von Gewalt hinwirken wollen, ist die einzige M\u00f6glichkeit dies zu erreichen der Dialog \u00fcber den Einzelfall hinaus. Die Institution Polizei muss zur Reflexion ihrer Machtposition bereit sein. Gewaltbetroffene Personen m\u00fcssen als Expert*innen f\u00fcr ihre Situation angenommen und Frauenhausmitarbeiterinnen als kompetente und notwendige Kooperationspartnerinnen akzeptiert werden. Die Beamt*innen m\u00fcssen zu Schulungen verpflichtet werden, die sowohl konkretes Wissen als auch soziale Kompetenz im Umgang mit von h\u00e4uslicher Gewalt betroffenen Personen vermitteln und rassistisch-klassistisch unterlegte Geschlechterstereotypen abbauen. Da\u00adzu geh\u00f6rt das Erkennen eigener Kompetenzen und auch Grenzen. Dies kann Auseinandersetzungen, Konflikte und unterschiedliche Priorit\u00e4tensetzungen in der Zusammenarbeit mindern. Zudem ist ein regelm\u00e4\u00dfiger Austausch \u00fcber die wichtigsten Ziele, Werte und Verantwortungsbereiche unabdingbar. In diesen gemeinsamen Gespr\u00e4chen bietet sich insbesondere den Angeh\u00f6rigen der Institution Polizei die Chance, die eigenen Sichtweisen und Haltungen gegen\u00fcber Gewalt an Frauen und Kindern zu reflektieren und zu \u00fcberpr\u00fcfen. Von politischen Verantwortungstr\u00e4ger*innen erwarten wir ein deutlicheres und vor allem mit finanziellen Mitteln hinterlegtes Engagement gegen Gewalt an Frauen. Die Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisse, die Ausdruck der patriarchalen Gesellschaftsstruktur sind, m\u00fcssen auch mit politischen Mitteln in ein Gleichgewicht gebracht werden.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Weitere Informationen unter: <a href=\"https:\/\/rm.coe.int\/1680462535\">https:\/\/rm.coe.int\/1680462535<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Die \u00fcbrigen Frauen wandten sich entweder direkt an das Frauenhaus oder wurden durch andere Institutionen wie z.B. Jugendamt oder Personen aus dem sozialen Umfeld bei ihrer Anfrage unterst\u00fctzt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 In Deutschland fehlen laut Istanbul-Konvention derzeit rund 15.000 Betten in den Frauenh\u00e4usern, siehe <a href=\"http:\/\/www.autonome-frauenhaeuser-zif.de\/sites\/default\/files\/report_%20attachment\/zif_broschuere_ik_0.pdf\">www.autonome-frauenhaeuser-zif.de\/sites\/default\/files\/report_ attachment\/zif_broschuere_ik_0.pdf<\/a>, S. 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 \u201eGemeint ist damit, dass die Beraterin \u2026 auf der Seite der betroffenen Frau steht, ihre Geschichte glaubt und die Frau in ihren pers\u00f6nlichen Zielen\/ihrem pers\u00f6nlichen Wachstum unterst\u00fctzt. Getragen ist dieses Konzept vom Wissen um die in der Gesellschaft verankerte geschlechtshierarchische Arbeitsteilung, um Geschlechterungerechtigkeit und m\u00e4nnliche Gewalt im Geschlechterverh\u00e4ltnis.\u201c (Gro\u00dfma\u00df, R.: Bedarfsorientierte Beratung und Krisenintervention \u2013 Vortrag Fachforum Frauenhaus, November 2005)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 www.bmfsfj.de\/bmfsfj\/themen\/gleichstellung\/frauen-vor-gewalt-schuetzen\/haeusliche-gewalt\/haeusliche-gewalt\/80642<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Menschen, die sich nicht dem bin\u00e4ren Ordnungssystem zuschreiben, werden in der Darstellung nicht erfasst.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 Ausnahmen sind im Fremd- oder Selbstgef\u00e4hrdungsbereich und bei Kindeswohlgef\u00e4hrdungen zu finden.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Sylvia Haller Frauenh\u00e4user sind Orte, die Frauen und ihre Kinder vor Partnerschaftsgewalt sch\u00fctzen sollen.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,127],"tags":[632,744,1094],"class_list":["post-18554","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-123","tag-frauenhaeuser","tag-haeusliche-gewalt","tag-polizei"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18554","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=18554"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18554\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=18554"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=18554"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=18554"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}