{"id":1857,"date":"2000-02-09T23:16:32","date_gmt":"2000-02-09T23:16:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1857"},"modified":"2000-02-09T23:16:32","modified_gmt":"2000-02-09T23:16:32","slug":"kriminalpolitische-kategorie-auslaender-fuerchte-deinen-naechsten-wie-dich-selbst1","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1857","title":{"rendered":"Kriminalpolitische Kategorie: Ausl\u00e4nder &#8211; F\u00fcrchte deinen N\u00e4chsten wie dich selbst&#8220;[1]"},"content":{"rendered":"<p><b>&#8222;Wer das Gastrecht missbraucht, f\u00fcr den gibt es nur eins: raus und zwar schnell,&#8220; so der heutige Bundeskanzler Gerhard Schr\u00f6der am 20. Juli 1997. Die Konstruktion des &#8222;Ausl\u00e4nders&#8220; als kriminellen Kraftprotzes ist das ideale Unterfutter f\u00fcr eine populistische Wahlmobilisierung.<\/b><\/p>\n<p>Der moderne Staat und die von ihm und in ihm zivilisierte Gesellschaft werden konstituiert durch Grenzen, durch soziale und politische Einschlie\u00dfungen\/Eingrenzungen und Ausschlie\u00dfungen\/Ausgrenzungen. Die Staatsb\u00fcrger (ab dem sp\u00e4ten 19. und fr\u00fchen 20. Jahrhundert auch die Staatsb\u00fcrgerinnen) werden von den Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern oder Fremden abgegrenzt.<!--more--><\/p>\n<p>Aus- und Eingrenzungen hat es auch zuvor gegeben. Desgleichen diesbez\u00fcgliche Vorurteile, \u00c4ngste, Aggressionen und Leid. Der moderne Nationalstaat zeichnet sich allerdings dadurch aus, dass er zum einen von seinen &#8218;eigenen&#8216; B\u00fcrgerInnen ein besonderes Ausma\u00df an Loyalit\u00e4t verlangt, die bis zum soldatischen Lebensopfer reicht. Zum anderen werden auch in den liberalen Verfassungsstaaten Fremde zu Personen minderen Rechts. Die B\u00fcrgerrechte gelten nur f\u00fcr die Staatsb\u00fcrgerInnen, f\u00fcr die Ausl\u00e4nderInnen bleiben nur die allgemeinen, in strittigen F\u00e4llen h\u00f6chst unverbindlichen Menschenrechte. Der Nationalstaat pumpt die Loyalit\u00e4ts- und Identifikationsanforderungen an die eigenen B\u00fcrgerInnen auf. Er gew\u00e4hrt ihnen das Privileg eingegrenzt sicherer Existenz. Diejenigen, die nicht dazugeh\u00f6ren, entbehren nicht nur des existentiellen Aufenthaltsrechts und der mit ihm verkn\u00fcpften Rechtssicherheiten; diejenigen, die nicht dazugeh\u00f6ren, werden dar\u00fcber hinaus von den eingegrenzt Einheimischen als mehrfache Bedrohung und damit als mehrfacher Gegenstand der Projektion erfahren und benutzt. Diese Anderen bedrohen durch ihre Andersartigkeit, die zuallererst im verschiedenen Staats- oder Grenzstatus zum Ausdruck kommt. Eben als Ausl\u00e4nder. Sie werden mit allen m\u00f6glichen zus\u00e4tzlichen kulturellen Zuschreibungen \u00fcberh\u00e4uft, denen sie anderw\u00e4rts sozialisiert auch in verschiedenem Ma\u00dfe entsprechen. Doch entscheidend bleibt die Staats-Rechts-Status-Differenz. An ihr kristallisiert sich alles aus. Die Ausgegrenzten bedrohen zugleich dadurch, dass sie die eigenen prek\u00e4ren Sicherheiten aufzeigen, ohne diese in aller Regel konkret zu gef\u00e4hrden. Oft ist das Gegenteil der Fall. Ausl\u00e4nderInnen tragen am Fu\u00dfe der sozialen Pyramide dazu bei, dass die groben und die feinen Unterschiede zugunsten selbst noch der Unterklassen der &#8218;einheimischen&#8216; Bev\u00f6lkerung ausfallen: Die Sicherheit des Arbeitsplatzes, des sozialen Status und nicht zuletzt die Sicherheit vor kriminellen \u00dcbergriffen aller Art. Die von \u00c4ngsten besetzten Vorstellungen, die um solche kriminellen Gef\u00e4hrdungen kreisen, bieten die nahe liegendsten Ansatzpunkte aller m\u00f6glichen Projektionen. Und wie vorurteils\u00fcblich flie\u00dfen in solche Projektionen alle m\u00f6glichen eigenen S\u00fcchte und Verleugnungen hinein, die sich in &#8217;sex and crime&#8216;, in &#8218;crime and drugs&#8216;, in &#8218;property and crime&#8216; b\u00fcndeln. Ausl\u00e4nder werden fast identisch mit allen m\u00f6glichen Gefahren schlechthin.<\/p>\n<p>Die hier angedeutete Konstruktionslogik, die den &#8222;Ausl\u00e4nder&#8220; zu einer kriminalpolitischen Kategorie werden l\u00e4sst, weist zuallererst und zentral auf die Einheimischen und ihre vor allem politisch und \u00f6konomisch begr\u00fcndeten Umst\u00e4nde zur\u00fcck. Der Mangel an eigenen Sicherheiten, der Mangel an demokratisch gegr\u00fcndetem Selbstbewusstsein findet sich verkehrt in der Projektion des &#8218;Ausl\u00e4nders&#8216; und der mit ihm allgemein und vorweg assoziierten Kriminalit\u00e4t wieder. Freilich: die Ausl\u00e4nderInnen m\u00fcssen die politisch-rechtlichen, die strafverfolgerischen, die ausl\u00e4nderfeindlichen Folgen solcher einheimischen Unsicherheiten erleiden. Die Einheimischen selbst genie\u00dfen das (fragw\u00fcrdige) Privileg einer Politik, die ihre alles andere als nat\u00fcrlichen Vorurteile im Sinne eines Akzeptanzmanagements, einer populistischen Politik der Wahlmobilisierung best\u00e4tigt und verst\u00e4rkt. Dieser Vorgang kommt im symptomatischen Schr\u00f6der-Ausspruch zum Ausdruck, dem die offizielle Politik davor wie danach entspricht. Die Doppelkonstruktion der Vorurteile gegen\u00fcber dem &#8218;Ausl\u00e4nder&#8216; &#8211; die m\u00e4nnliche Form im Singular bringt die eigenartige Abstraktion des Vorurteils richtiger auf einen Nenner als die sonst angebrachte gendergleiche Form &#8211; und der Ausl\u00e4nderpolitik zeigt erst, wie umfangreich ihre grundrechtlich demokratischen Kosten anfallen. Und zwar auch und gerade f\u00fcr die &#8222;einheimische&#8220;, die staatsb\u00fcrgerliche Bev\u00f6lkerung und ihre Lebensqualit\u00e4ten.<\/p>\n<h4>Den Kriminalit\u00e4tsprotz &#8222;Ausl\u00e4nder&#8220; gibt es nicht<\/h4>\n<p>N\u00fcchterne Einsichten erweisen diesen kriminellen Kraftprotz rasch als &#8211; freilich folgenreiche &#8211; Sch\u00f6pfung aus dem Geist ihrerseits staats-rechtlich produzierter und am Leben gehaltener Vorurteile. &#8222;Dabei ist bereits der Begriff &#8218;Ausl\u00e4nder'&#8220;, so fasst Hans-J\u00f6rg Albrecht zusammen, &#8222;ebenso wie &#8218;ethnische Minderheit&#8216; sehr vage und deshalb f\u00fcr eine angemessene Analyse ungeeignet. Es handelt sich um kaum mehr als &#8218;Einkaufskorb-Begriffe&#8216;: Sie beschreiben keine einheitliche Gruppe, sondern eine ganze Reihe von Einwanderungsgruppen und Minderheiten, die sich im Hinblick auf ihre Religion, Hautfarbe, Sprache und Nationalit\u00e4t sowie durch ihren kulturellen Hintergrund, ihre Gr\u00fcnde f\u00fcr die Einwanderung, ihre (ausl\u00e4nder-)rechtliche Stellung im Einwanderungsland und die Geschichte der Beziehungen zwischen Herkunftsland und Einwanderungsland unterscheiden.&#8220; Diese mehrdimensionale Pluralit\u00e4t zwischen den Ausl\u00e4nderInnen \u00fcbertrifft bei weitem die Pluralit\u00e4t der Inl\u00e4nderInnen. Diese Feststellung steht der terrible simplification des herrschenden, auch herrschend amtlichen Vorurteils &#8222;den Ausl\u00e4nder&#8220; betreffend entgegen. &#8222;Es gibt heute keinen Zweifel mehr, dass das Merkmal &#8218;Staatsangeh\u00f6rigkeit&#8216; und &#8218;Rasse&#8216; f\u00fcr die Erkl\u00e4rung von Kriminalit\u00e4t bedeutungslos sind. Niemand behauptet ernsthaft, dass die Staatsangeh\u00f6rigkeit kriminelles Verhalten erkl\u00e4ren k\u00f6nne.&#8220; Wenn es den Ausl\u00e4nder und die spezifisch Personen als Ausl\u00e4ndern zuschreibbare Kriminalit\u00e4t nicht gibt und &#8211; so Albrecht weiter &#8211; &#8222;gleichwohl die Kriminalit\u00e4ts- und Justizstatistiken Deutschlands und anderer L\u00e4nder Tatverd\u00e4chtige, Verurteilte und Strafgefangene nach der Staatszugeh\u00f6rigkeit unterscheiden, dann ist nach den Gr\u00fcnden daf\u00fcr zu fragen.&#8220; <a href=\"\/2000\/02\/09\/kriminalpolitische-kategorie-auslaender-fuerchte-deinen-naechsten-wie-dich-selbst1\/#fn2\" name=\"fnverweis2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Bl\u00e4ttert man durch die wissenschaftlich aufgez\u00e4umten Artikel, die sich in aller Regel reichlich pauschal mit &#8222;Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t&#8220; oder der Kriminalit\u00e4t &#8222;der&#8220; T\u00fcrken, &#8222;der&#8220; Kurden etc. befassen, dann f\u00e4llt eine L\u00fccke auf, die so gro\u00df geraten ist, dass sie geradezu schreien m\u00fcsste. Der Kontext der &#8217;normal-gew\u00f6hnlichen&#8216; Bundesrepublik (oder der USA oder Frankreichs usw.) und hier vor allem die etablierte Politik werden nicht als Bedingungsgeflecht des Verhaltens gerade der Ausl\u00e4nderInnen bedacht. Die Bundesrepublik und ihre &#8211; einheimische &#8211; Gesellschaft werden vielmehr so behandelt, als handele es sich um unschuldige Opfer der ausl\u00e4ndischen T\u00e4ter. Und diese T\u00e4ter werden zudem phantastisch gro\u00df geschrieben. Wenn die dauernd akuten Straftaten nicht aus der Ausl\u00e4ndern ohnehin eigenen kriminellen Energie &#8211; sozusagen ausl\u00e4nderautomatisch &#8211; hervorgehen, dann sind diese Taten allenfalls von den jeweiligen Herkunftsl\u00e4ndern verursacht, beispielsweise dem seinerseits pauschal disqualifizierten &#8222;Islamismus&#8220;. Da also jede Ursachen- bzw. Bedingungsanalyse unterlassen wird, und vor allem der unmittelbare bundesdeutsche Kontext drau\u00dfen vor der analytischen T\u00fcr bleibt, versteht es sich, dass gegen das von au\u00dfen kommende B\u00f6se mit allen strafverfolgerischen und pr\u00e4ventiven Mitteln vorgegangen werden kann, ja muss. Wo (potentielle) Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t gehobelt wird, da fallen unvermeidlich grund- und menschenrechtliche Sp\u00e4ne.<\/p>\n<p>Das Interesse an der heimatbewussten Herrschaftsreduktion &#8222;Ausl\u00e4nder&#8220;\/&#8220;Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t&#8220; besteht also darin, die Einheimischen und ihr Gebaren kritisch unber\u00fchrt zu lassen, den staatlichen und &#8211; dadurch lizenziert &#8211; auch den privaten Gewaltapparat ausbauen und einsetzen zu k\u00f6nnen und schlie\u00dflich \u00fcber die Bek\u00e4mpfung &#8222;der&#8220; Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t Legitimationen aller Art einzuheimsen.<\/p>\n<h4>Konstruktionselemente der Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t<\/h4>\n<p>Zum ersten, die offizielle Politik: Symptomatisch kann man die regierungsamtlich-volksparteiliche Konstruktion der Ausl\u00e4nderdiskriminierung vor dem dunklen Hintergrund der Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t quer durch die Unions-europ\u00e4ischen L\u00e4nder an der doppelmoralischen Reaktion auf das \u00f6sterreichische Haider-Ph\u00e4nomen illustrieren. W\u00e4hrend auf der einen Seite Haiders ausl\u00e4nderfeindliche \u00c4u\u00dferungen, seine Parole: &#8222;\u00d6sterreich nur den \u00d6sterreichern&#8220; EU-offiziell von 14 Staatsm\u00e4nnern stark verurteilt wird &#8211; mit schlimmen Konsequenzen bis ins \u00f6sterreichisch-europ\u00e4ische H\u00e4ndesch\u00fctteln hinein &#8211; sind all diese Haider-feindlichen, europ\u00e4isch zivilisierten Regierungsleute kr\u00e4ftig dabei, die gemeinsamen europ\u00e4ischen und die nach innen vermehrten einzelstaatlichen Grenzen gegen\u00fcber unerw\u00fcnschten Ausl\u00e4nderInnen so dicht wie irgend m\u00f6glich zu machen und die jeweilige Abschiebet\u00e4tigkeit flei\u00dfig zu betreiben. Weit \u00fcber die Haider-Reaktionen hinaus, darum sind dieselben nur ein Sympt\u00f6mchen, muss geradezu von einer systematischen Diskriminierungspolitik gegen\u00fcber den Ausl\u00e4nderInnen gesprochen werden. Diese Diskriminierungspolitik, der die Political Correctness des Anti-Diskriminierungsjargons korrespondiert, ist l\u00e4ngst zu einer gemeinsamen europ\u00e4ischen Akte geworden. Zur ersten, zur Haupts\u00e4ule des europ\u00e4isch unionistischen Geb\u00e4udes also.<\/p>\n<p>Zum zweiten: Selbst wenn man dem &#8222;Labelling-Approach&#8220; nicht g\u00e4nzlich folgt, wei\u00df doch jede und jeder, die sich auch nur ein wenig nachdenkend mit Ph\u00e4nomenen der Kriminalit\u00e4t befasst haben, dass abweichendes und schlie\u00dflich mit Strafe belegtes Verhalten keine Natur-, sondern eine Kultur-Tatsache darstellt. Sprich: Das, was als Kriminalit\u00e4t bezeichnet und dann schon wieder in unterschiedlichen Ma\u00dfen verfolgt wird, wird von der jeweiligen Normal-Gesellschaft, wird von der haupts\u00e4chlich normgebenden Instanz, dem Strafgesetze satzenden und Strafverfolgung organisierenden Staat bestimmt. Betrachtet man vor dem Hintergrund dieser banalen Einsicht das Norm- und strafverfolgerische Institutionengeflecht, dann wird klar und deutlich, warum Ausl\u00e4nderInnen, schematisch auf den kriminogenen Ausl\u00e4nder reduziert, ungleich \u00f6fters mit den Gesetzen in Konflikt geraten und ungleich mehr von allen Instanzen der Strafverfolgung aufgegriffen, verurteilt und eingebuchtet werden. Eine Reihe von Gesetzen, die meist, wie beispielsweise das Ausl\u00e4ndergesetz von 1991, den staatlichen Exekutiven einen rechtsstaatlich skandal\u00f6sen Ermessensspielraum zu kasuistisch fast beliebigem Verhalten \u00f6ffnen und damit die Rechtssicherheit f\u00fcr die ausl\u00e4ndischen B\u00fcrgerInnen drastisch verk\u00fcrzen, sind faktisch, und geradezu demokratisch rechtsstaatswidrig, Spezialgesetze f\u00fcr Ausl\u00e4nderInnen. Noch sch\u00e4rfer gilt diese Feststellung f\u00fcr die mit dem ausgel\u00f6schten Grundrecht auf Asyl, dem seit dem 1. Juli 1993 geltenden Art. 16a GG verbundenen Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes u.\u00e4.m. Angesichts der darin formulierten Sicherungsvorkehrungen ist es f\u00fcr Asylsuchende aller Art schon nahezu unm\u00f6glich, ohne Gesetzesversto\u00df auch nur in die Bundesrepublik zu kommen. Unter anderem werden durch die bundesdeutsche (Anti-) Asylgesetzgebung die sog. Schleuserkriminalit\u00e4t und die mit ihr verbundenen Gesetzesverst\u00f6\u00dfe der &#8222;Schmuggelware Mensch&#8220; produziert. Umso doppelmoralischer und wahrhaft doppelgesetzlicher fallen dann Analysen aus, die vor dieser Kriminalit\u00e4t wie vor einer dunkel auf Europa zur\u00fcckenden Wolkenwand mit der \u00fcblichen Flutmetaphorik warnen.<a href=\"\/2000\/02\/09\/kriminalpolitische-kategorie-auslaender-fuerchte-deinen-naechsten-wie-dich-selbst1\/#fn3\" name=\"fnverweis3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Zum dritten: die politischen, die rechtlichen, die \u00f6konomischen, die sozialen und die kulturellen Bedingungen, die Ausl\u00e4nderInnen in der BRD (oder in anderen hochzivilisierten L\u00e4ndern, selbstredend immer im Westen) vorfinden und die sie bestenfalls in den Formen repressiver Toleranz erfahren, sorgen daf\u00fcr, dass zum einen abweichendes Verhalten geradezu normiert und normalisiert wird und dass zum anderen dort, wo abweichendes Verhalten vorkommt, selbiges in besonderem Ma\u00dfe inkriminiert wird. Obwohl die Mehrheit der Ausl\u00e4nderInnen in ihrer Arbeit \u00fcberausgebeutet wird, f\u00fcr sie die schlechten Wohnungen und die schlechte Bildung reserviert sind, sie also von den Wohlfahrtsversprechen ausgeschlossen werden, die f\u00fcr die einheimische Normalbev\u00f6lkerung trotz Krise immer noch eher vorgesehen sind, erwartet nicht nur das Ausl\u00e4ndergesetz von ihnen ein besonderes Wohlverhalten. Zuwiderhandlungen sind nicht nur mit Strafe bedroht, sondern auch mit Abschiebung. Die Delikte, die ihnen offen stehen, sind die &#8222;pr\u00e4ventablen&#8220; und damit f\u00fcr die Polizei leicht kontrollierbaren. U-Haft wird leichter verh\u00e4ngt, weil Fluchtgefahr eher zu erwarten ist. Haftstrafen werden h\u00e4ufiger ganz abgesessen, weil statt einer Resozialisierung eine Abschiebung ansteht. Ausl\u00e4nderInnen sind also nicht nur sozial und rechtlich marginalisiert, sondern zudem eher kriminalisierbar und schneller kriminalisiert.<\/p>\n<p>Zum vierten: die Statistik. Seit langem ist zureichend von allen m\u00f6glichen Seiten nachgewiesen worden, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zu allem m\u00f6glichen taugt, nur nicht dazu, &#8222;objektiv&#8220; kriminelles Verhalten zu messen, auch wenn man davon absieht, dass solche statistischen Messungen immer dadurch bestenfalls Teilrichtigkeiten liefern, weil sie \u00fcber die Genesis, die Produktion der statistischen Gr\u00f6\u00dfen schweigen. Die PKS-Daten entbehren nicht nur eines angemessenen, analytisch fundierten und in seinen Urteilskriterien \u00fcberzeugend begr\u00fcndbaren Konzepts. Sie sind dar\u00fcber hinaus ganz und gar unzuverl\u00e4ssig. Und doch wird mit diesen Daten fortdauernd kriminalpolitisch Schindluder getrieben. Diese Feststellung gilt selbst f\u00fcr viele derjenigen, die sich der engen Aussagegrenzen der PKS bewusst sind und dennoch damit argumentieren, also Vorstellungen, \u00c4ngste und Praktiken pr\u00e4gen bzw. rechtfertigen. Insgesamt ist immer erneut erstaunlich, wie auf den Feldern der Kriminalpolitik und der argumentativen Kriminalverfolgung, auf denen \u00e4u\u00dferste Sorgfalt Not t\u00e4te, geschlampt, mit vagen Begriffen gearbeitet, von ungepr\u00fcften Voraussetzungen ausgegangen und im Modus des Indikativs spekuliert wird. So beispielsweise Rupprechts noch vergleichsweise differenzierter Artikel: &#8222;Danach bildet die Immigration, je mehr sie das Fassungsverm\u00f6gen und die Toleranzgrenze der Gesellschaft \u00fcbersteigt, selbst eine objektive Ursache fremdenfeindlicher Kriminalit\u00e4t. Wir sehen also ein dreidimensionales Beziehungsgeflecht zwischen Immigration und Innerer Sicherheit: Immigration als Ursache, Immigranten als T\u00e4ter und Opfer.&#8220;<a href=\"\/2000\/02\/09\/kriminalpolitische-kategorie-auslaender-fuerchte-deinen-naechsten-wie-dich-selbst1\/#fn4\" name=\"fnverweis4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Zum f\u00fcnften, Strafverfolgung, Strafgerichtsbarkeit und Strafvollzug: Auf deren ungleich einheimische und ausl\u00e4ndische Personen und Kollektive sortierendes, aufgreifendes, aburteilendes und verwahrendes oder abschiebendes Verfahren weise ich hier nur noch pauschal hin. Strafverfolgung und -vollzug arbeiten nicht nur mit sozial h\u00f6chst ungleich l\u00f6chrigen Sieben, deren Maschen f\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder besonders fein gespannt sind. Auch all ihre meist mehr als minder invasiven Ma\u00dfnahmen und die ihnen geltenden Rechtfertigungsmuster sind vor allem auf &#8222;die&#8220; Ausl\u00e4nder ausgerichtet. Am Exempel Organisierte Kriminalit\u00e4t oder Drogenkriminalit\u00e4t l\u00e4sst sich nicht nur die Kriminalit\u00e4tskonstruktion besonders gut demonstrieren, sondern auch zeigen, wie die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und ihre kriminalpolitischen Mundschenke ihre verschw\u00f6rungstheoretisch aufgeblasenen Konstruktionen dazu gebrauchen, um die Aush\u00f6hlung eines grund- und menschenrechtlich vert\u00e4uten Rechtsstaats zu legitimieren.<a href=\"\/2000\/02\/09\/kriminalpolitische-kategorie-auslaender-fuerchte-deinen-naechsten-wie-dich-selbst1\/#fn5\" name=\"fnverweis5\">[5]<\/a><\/p>\n<h4>Sto\u00dfseufzer<\/h4>\n<p>W\u00fcrden doch endlich Folgerungen gezogen, die der Sicherheit der Bev\u00f6lkerung, einschlie\u00dflich aller Ausl\u00e4nderInnen dienten und einer wirklichkeitswissenschaftlich begr\u00fcndeten Kriminologie entspr\u00e4chen, die nicht dauernd mit vagen Begriffen und interessierten Spekulationen arbeitete! Ich vermag an dieser Stelle nicht viel mehr, als diesen Sto\u00dfseufzer zu artikulieren. Es ist geradezu grotesk, wie aufwendig alle m\u00f6glichen ExpertInnen vom Verfassungsschutz<a href=\"\/2000\/02\/09\/kriminalpolitische-kategorie-auslaender-fuerchte-deinen-naechsten-wie-dich-selbst1\/#fn6\" name=\"fnverweis6\">[6]<\/a> \u00fcber die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden bis zur Wissenschaft ihrem Beruf gem\u00e4\u00df Expertisen von sich geben, die all das vers\u00e4umen, was genetisch und funktional f\u00fcr eine demokratisch rechtsstaatliche Kriminalpolitik vonn\u00f6ten w\u00e4re. Was lie\u00dfe sich an &#8222;wissenschaftlichem&#8220; Aufwand sparen, wenn die damit befassten WissenschaftlerInnen endlich das tun w\u00fcrden, was als Modeausdruck heute durch die internationale Literatur pilgert: die &#8222;embeddedness&#8220;, die Einbettung aller sozialen Sachverhalte, insbesondere der kriminogenen zur Kenntnis zu nehmen. Entsprechend m\u00fcssten die Untersuchungen anders angestellt werden und die Folgerungen anders lauten. Klar und eindeutig ist jedenfalls: W\u00fcrden den Einheimischen und den Ausl\u00e4ndischen gegen\u00fcber demokratische Verfahren gew\u00e4hrt, w\u00fcrde eine grund- und menschenrechtlich gegr\u00fcndete rechtsstaatliche Praxis beachtet, dann h\u00f6rte das Reden vom &#8222;schwarzen&#8220; ausl\u00e4ndischen Mann auf, ebenso das heimatliche Gruseln; dann k\u00f6nnte daran gegangen werden, die sozialen Bedingungen zu schaffen, die es unwahrscheinlicher machen, dass Inl\u00e4nderInnen und Ausl\u00e4nderInnen sich wechselseitig gef\u00e4hrden und tats\u00e4chlich verletzen. Und sei es nur in der projektiven Gewaltphantasie.<\/p>\n<h5>Wolf-Dieter Narr lehrt Politologie an der FU Berlin und ist Redaktionsmitglied von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6>[1] so der Titel des Buches von Parin, P.; Morgenthaler, F.; Parin-Matth\u00e8y, G.: Psychoanalyse und Gesellschaft am Modell der Agni in Westafrika, Frankfurt\/M. 1971<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/kriminalpolitische-kategorie-auslaender-fuerchte-deinen-naechsten-wie-dich-selbst1\/#fnverweis2\" name=\"fn2\">[2]<\/a> Albrecht, H.-J.: Die neue Angst vorm schwarzen Mann, in: \u00dcberblick 1998, H. 1, S. 13-16 (13)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/kriminalpolitische-kategorie-auslaender-fuerchte-deinen-naechsten-wie-dich-selbst1\/#fnverweis3\" name=\"fn3\">[3]<\/a> z.B. Thamm, B.G.: Schmuggelware Mensch. Schleuserkriminalit\u00e4t als profitabler Wirtschaftszweig, in: Deutsche Polizei 1998, H. 1, S. 6-15<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/kriminalpolitische-kategorie-auslaender-fuerchte-deinen-naechsten-wie-dich-selbst1\/#fnverweis4\" name=\"fn4\">[4]<\/a> z.B. Rupprecht, R.: Zuwanderung und Innere Sicherheit, in: Angenendt, S. (Hg.): Migration und Flucht, Bonn 1997, S. 87-95 (92)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/kriminalpolitische-kategorie-auslaender-fuerchte-deinen-naechsten-wie-dich-selbst1\/#fnverweis5\" name=\"fn5\">[5]<\/a> vgl. P\u00fctter, N.: Der OK-Komplex, M\u00fcnster 1998, Busch, H.: Polizeiliche Drogenbek\u00e4mpfung, M\u00fcnster 1999<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/kriminalpolitische-kategorie-auslaender-fuerchte-deinen-naechsten-wie-dich-selbst1\/#fnverweis6\" name=\"fn6\">[6]<\/a> s. Marr, M.: Bedrohung durch Aktivit\u00e4ten terroristischer bzw. extremistischer Ausl\u00e4nder in der Bundesrepublik Deutschland &#8211; Aktuelles Lagebild, in: Polizei-F\u00fchrungsakademie (Hg.): Strategie und Taktik zur Bew\u00e4ltigung von Gro\u00dflagen (PFA-Schlussbericht, Nr. 23\/1998), M\u00fcnster 1998, S. 213-233<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: Narr, Wolf-Dieter: Kriminalpolitische Kategorie: Ausl\u00e4nder. &#8222;F\u00fcrchte deinen N\u00e4chsten wie dich selbst&#8220;, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 65 (1\/2000), S. 6-13<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;Wer das Gastrecht missbraucht, f\u00fcr den gibt es nur eins: raus und zwar schnell,&#8220; so<\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,71],"tags":[255,681,895,1124],"class_list":["post-1857","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-065","tag-auslaenderkriminalitaet","tag-gerhard-schroeder","tag-labelling-approach","tag-polizeiliche-kriminalstatistik"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1857","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1857"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1857\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1857"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1857"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1857"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}