{"id":18734,"date":"2020-12-17T08:04:11","date_gmt":"2020-12-17T08:04:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=18734"},"modified":"2020-12-17T08:04:11","modified_gmt":"2020-12-17T08:04:11","slug":"von-staatsschutz-bis-schattenboxen-polizei-gegen-rechts-eine-einleitung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=18734","title":{"rendered":"Von Staatsschutz bis Schattenboxen:\u00a0Polizei gegen rechts &#8211; eine Einleitung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das Thema \u201ePolizei und Rechtsextremismus\u201c hat in den Medien Konjunktur. Dabei werden unterschiedliche Aspekte beliebig zusammenger\u00fchrt: die (fehlende) kriminalistische Aufmerksamkeit f\u00fcr rechte und rassistische Tatmotive, das polizeiliche Vorgehen ge\u00adgen rechtsextremistische T\u00e4ter*innen sowie die Existenz rechtsextremer Netzwerke und rassistischer Einstellungen innerhalb der Polizei selbst. Erst eine tiefergehende Betrachtung jeder dieser Aspekte erm\u00f6glicht Erkenntnisse jenseits der wiederkehrenden Emp\u00f6rung \u00fcber einzelne Skandale.<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem die Anschl\u00e4ge von Kassel, Halle und Hanau offenbar als Weckruf f\u00fcr die bislang in Sachen Rechtsextremismus und -terrorismus eher tr\u00e4ge Bundesregierung dienten, sollen Polizei und Strafjustiz es nun richten. Nur wenige Wochen nach dem Angriff auf die Synagoge und die G\u00e4ste eines D\u00f6nerladens in Halle pr\u00e4sentierte die Bundesregierung Ende Oktober 2019 ein \u201eMa\u00dfnahmenpaket zur Bek\u00e4mpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalit\u00e4t\u201c.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Dies umfasste insbesondere Pl\u00e4ne, den Hass im Netz besser zu verfolgen. Hierf\u00fcr will die Gro\u00dfe Koalition nun das Strafrecht versch\u00e4rfen und etwa Drohungen mit k\u00f6rperlicher Gewalt oder die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten kriminalisieren.<!--more--><\/p>\n<p>Erweitert werden soll das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Man will Internetplattformbetreibende dazu verpflichten, inkriminierte Inhalte nicht nur zu l\u00f6schen, sondern auch an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden, welches dann die zust\u00e4ndigen Staatsanwaltschaften einschalten soll. Damit diese auch tats\u00e4chlich t\u00e4tig werden k\u00f6nnen, sollen au\u00dferdem die Vorschriften der Strafprozessordnung zur Erhebung von Bestands- und Verkehrsdaten auf Telemediendienste ausgeweitet werden. Zudem wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch die Befugnis des BKA erg\u00e4nzt, Daten zur Identifizierung von Internet-Nutzer*innen auch zu Zwecken der Gefahrenabwehr bei den Plattformbetreibenden zu erheben. Flankiert werden die Pl\u00e4ne durch den Aufbau einer neuen Zentralstelle gegen Hasskriminalit\u00e4t im Internet, f\u00fcr die mittlerweile mehr als 300 neue Planstellen in der Staatsschutz-Abtei\u00adlung des BKA bewilligt wurden. Der Haken ist allerdings: Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 27. Mai 2020 die bisherigen Regeln zur Bestandsdatenerhebung gekippt hatte, verweigert der Bundespr\u00e4sident angesichts verfassungsrechtlicher Bedenken die Unterschrift, so dass das Gesetz nun auf Eis liegt. Doch selbst wenn die angek\u00fcndigte Nachbesserung durch die Gro\u00dfe Koalition z\u00fcgig \u00fcber die B\u00fchne gehen sollte, bleibt offen, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt werden soll. Lobbyis\u00adt*innen der Staatsanwaltschaft f\u00fcrchten bereits lautstark, dass sie mit der aktuellen Personaldecke kaum in der Lage w\u00e4ren, die erwartete Flut an Meldungen zu bearbeiten. Nicht zuletzt ist zudem fraglich, wann \u2013 angesichts von \u00fcber 2.000 unbesetzten Stellen im BKA und der internen Konkurrenz um Personal \u2013 die neue Zentralstelle \u00fcberhaupt voll arbeitsf\u00e4hig sein wird.<\/p>\n<h4>Nicht l\u00e4nger auf dem rechten Auge blind?<\/h4>\n<p>Doch es soll nicht nur beim Vorgehen gegen Internet-Hassrede bleiben. Mit dem Ma\u00dfnahmenkatalog der Kabinettskommission gegen Rechtsextremismus und Rassismus \u2013 ebenfalls eine Reaktion auf den rechten Terror \u2013 stellte die Bundesregierung am 25. November 2020 einen 89-Punkte-Plan f\u00fcr den Kampf gegen rechts vor.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Daf\u00fcr sollen bis 2024 mindestens eine Milliarde Euro bereitgestellt werden. Das Ma\u00dfnahmenpaket umfasst Pl\u00e4ne zur Kriminalisierung von \u201everhetzender Beleidigung\u201c oder dem Anlegen von \u201eFeindeslisten\u201c, zur F\u00f6rderung von zivilgesellschaftlichem Engagement und Forschung, der Einrichtung einer Beratungshotline f\u00fcr Rassismus-Betroffene oder der Erstellung eines \u201eRassismus-Barometers\u201c. An erster Stelle steht aber die St\u00e4rkung der Geheimdienste durch eine Befugnis zur Quellen-Telekommunikations-\u00fcberwachung. Der entsprechende Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts war bereits Anfang November vom Kabinett verabschiedet worden.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Neben dem Zugriff auf verschl\u00fcsselte Kommunikation geht es dabei auch um die vollst\u00e4ndige Anbindung des Milit\u00e4rischen Abschirmdienstes (MAD) an das nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden. Zudem soll ein \u201epersonenbezogener Aufkl\u00e4rungsansatz\u201c erlauben, auch Einzelpersonen jenseits konkreter \u201eextremistischer Bestrebungen\u201c in den Blick zu nehmen. Dass es dabei keineswegs nur um Rechtsextremismus geht, \u00fcberrascht kaum. Weitere Vorhaben des 89-Punkte-Plans sind der Ausbau des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ), eine verst\u00e4rkte Zusammenarbeit von MAD, Verfassungsschutz und BKA sowie die engere Kooperation von Staats- und Verfassungsschutz mit zivilgesellschaftlichen Projekten und politischer Bildung.<\/p>\n<p>Zentrale Punkte des Ma\u00dfnahmenkatalogs gleichen somit der staatlichen Reaktion auf die Morde des \u201eNationalsozialistischen Untergrunds\u201c (NSU). Zur Erinnerung: Nicht einmal einen Monat nach der Selbstenttarnung des Trios im November 2011 richtete der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich nach dem Vorbild des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) f\u00fcr den engeren Informationsaustausch zwischen polizeilichem Staatsschutz und Geheimdiensten das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechts (GAR, sp\u00e4ter GETZ) ein. Ende August 2012 ging die Rechtsextremismus-Datei zum Austausch von Informationen \u00fcber gewaltbereite Rechtsextreme zwischen Polizei und Diensten in Betrieb. Im Jahr 2015 wurde, legitimiert mit Verweis auf Empfehlungen des ersten NSU-Untersuchungsausschusses, das Bundesverfassungsschutzgesetz novelliert.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Das Ergebnis war, dass das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) als Zentralstelle im Verbund der Inlandsgeheimdienste gest\u00e4rkt, der Ausbau von NADIS zum volltext-recherchierbaren \u201eWissensnetz\u201c rechtlich abgesichert und die Verpflichtung von Polizei, Zoll und Staatsanwaltschaften, Daten ans BfV zu liefern, ausgeweitet wurden.<\/p>\n<p>Das GETZ soll als \u201eKommunikationsplattform f\u00fcr Polizei und Nachrichtendienste auf Bundes- und L\u00e4nderebene\u201c nicht nur der Bek\u00e4mpfung des Rechtsextremismus, sondern auch des Links- und Ausl\u00e4nderextremismus\/-terrorismus sowie der Spionage dienen. Es gibt f\u00fcr jeden dieser Bereiche eigene, regelm\u00e4\u00dfige Lagebesprechungen sowie sechs anlassbezogen tagende Arbeitsgruppen (f\u00fcr Gef\u00e4hrdungsbewertungen, Operativen Informationsaustausch, Fallanalysen, Analyse, Personenpotenziale und die Organisationsverbote). Flankiert wird die Arbeit des GETZ un\u00adter Federf\u00fchrung des BfV durch die Koordinierte Internetauswertung (KIA), die seit 2012 \u201eeinen effektiven und effizienten Austausch von Er\u00adkenntnissen und Analysen bez\u00fcglich der Internetaktivit\u00e4ten extremistischer Szenen\u201c erm\u00f6glichen soll.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Auch hier stand die Bek\u00e4mpfung des islamistischen Terrorismus Pate \u2013 daf\u00fcr existiert bereits seit 2007 das Gemeinsame Internetzentrum (GIZ). Nach dem Vorbild von GTAZ und GETZ wurden auch auf L\u00e4nderebene Gemeinsame Zentren f\u00fcr die Zusammenarbeit von Polizei und Inlandsdiensten aufgebaut. Teilweise bekamen existierende Strukturen zur Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus in den Jahren nach 2011 zus\u00e4tzlich den Auftrag, auch nach rechts zu schauen: z.B. die Informations- und Analysezentren der Landeskriminal\u00e4mter und Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in Hessen oder Th\u00fcringen. Andernorts wurden solche Strukturen erst in Reaktion auf das NSU-Debakel installiert (z.\u00a0B.\u00a0in Baden-W\u00fcrttemberg und Sachsen). Was all diese mehr oder weniger neuen Informationsdrehscheiben zur Bek\u00e4mpfung der Gefahr von rechts bislang beigetragen haben, ist ob ihres klandestinen Charakters kaum bekannt.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die GETZ-Lagebesprechung zum Thema Rechtsextremismus zweimal w\u00f6chentlich stattfindet, tagte die AG Gef\u00e4hrdungsbewertungen 2019 nur dreimal, in keinem Fall zu Themen aus dem Bereich Rechtsextremismus. Der Anschlag auf die Synagoge in Halle und der fehlende Polizeischutz am j\u00fcdischen Vers\u00f6hnungstag Jom Kippur reichten offenbar nicht als Anlass, um mal mit allen Landeskriminal\u00e4mtern \u00fcber ihre Gef\u00e4hrdungsbewertungen f\u00fcr j\u00fcdische Einrichtungen zu sprechen.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Auch sonst sprechen die vorliegenden Informationen nicht durchgehend daf\u00fcr, dass das GETZ f\u00fcr eine rege Kommunikation genutzt wird. Einzige Ausnahme bildet die AG Personenpotentiale, die 2019 in 27 Sitzungen 321 Personen aus der Kategorie \u201ePolitisch motivierte Kriminalit\u00e4t-rechts\u201c behandelte. Das verwundert zun\u00e4chst, steht doch f\u00fcr eben diesen Zweck die Rechtsextremismus-Datei (RED) zur Verf\u00fcgung. In dieser waren nach letzten \u00f6ffentlichen Angaben (August 2017) etwa 9.500 Haupt- und 2.300 Kontaktpersonen gespeichert, wobei die Daten \u00fcberwiegend aus Polizeibest\u00e4nden stammten.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Der Versuch, \u00fcber die RED die Zusammenarbeit der Beh\u00f6rden zu verbessern, darf allerdings als gescheitert betrachtet werden: Laut letztem T\u00e4tigkeitsbericht des Bundesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist die Kommunikation in Gefahrensituationen \u201ezu umst\u00e4ndlich und ineffektiv\u201c. Der wesentliche Austausch finde jenseits der Dateien in undurchsichtigen Gremien wie dem GETZ statt (mithin au\u00dferhalb der Kontrolle durch den BfDI). Daher bekr\u00e4ftigte der BfDI seine Forderung, die RED zusammen mit der Antiterror-Datei abzuschaffen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Sie enthielten ohnehin keine neuen Erkenntnisse, sondern f\u00fchrten nur bei verschiedenen Beh\u00f6rden bereits vorhandene Daten zusammen. Gegenseitige Anfragen zum Kenntnisstand w\u00e4ren also ausreichend. Anschl\u00e4ge verhindert eine solche Datei ohnehin nicht \u2013 auch der mutma\u00dfliche M\u00f6rder des Kasseler Regierungspr\u00e4sidenten Walter L\u00fcbcke war in der Datei gespeichert.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Eine Rolle spielen die Gemeinsamen Zentren in Bund und L\u00e4ndern auf jeden Fall beim Sammeln von Informationen zur Vorbereitung von Vereinsverboten. Zumindest auf Bundesebene wurde dieses Instrument jedoch auch nach dem NSU prim\u00e4r gegen islamistische Organisationen eingesetzt. In den Jahren 2012 bis 2019 richteten sich nur zwei von insgesamt 13 Vereinsverboten, die das Bundesinnenministerium unter Federf\u00fchrung des BfV erlie\u00df, gegen Rechtsextremist*innen.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> \u00dcber diese Bilanz k\u00f6nnen auch die vier Verbote rechtsextremer Organisationen im Jahr 2020 \u2013 zuletzt Anfang Dezember das Verbot der \u201eSturmbrigade 44\u201c \u2013 nicht hinwegt\u00e4uschen.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>\u00c4hnliche institutionelle Verschiebungen der Sicherheitsarchitektur im Namen der Rechtsextremismusbek\u00e4mpfung, ohne dass letztere (dauerhaft) im Fokus der Praxis steht, zeigen sich auf L\u00e4nderebene. W\u00e4hrend im GTAZ und GETZ die Bundesanwaltschaft von Anfang an miteingebunden war, scheint die Beteiligung der Staatsanwaltschaften in den L\u00e4ndern eher ein neuer Trend. So wurde in Bayern 2017 eine \u201eZentralstelle zur Bek\u00e4mpfung von Extremismus und Terrorismus\u201c gegr\u00fcndet, die neben der Bek\u00e4mpfung des islamistischen auch die des rechtsextremistischen Terrorismus koordinieren soll. Sie ist allerdings nicht auf eine koordinierte Gefahrenabwehr ausgerichtet, sondern schon durch ihre Ansiedlung beim Generalstaatsanwalt auf \u201eherausgehobene Ermittlungsverfahren\u201c. In diesem Rahmen fungiert sie als Schnittstelle zum Generalbundesanwalt, dem Bayerischen Landeskriminalamt und dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Nordrhein-Westfalen verfolgt mit der \u201eZentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen\u201c (ZenTer NRW) einen \u00e4hnlichen Ansatz. Entstanden ist sie in Reaktion auf den Anschlag auf den Breitscheidplatz im Dezember 2016 und der Kritik daran, dass gegen den mutma\u00dflichen Attent\u00e4ter Anis Amri durch verschiedene Staatsanwaltschaften Verfahren gef\u00fchrt, aber nicht zu einem gr\u00f6\u00dferen Verfahren zusammengefasst wurden. Das geschieht dort nun auch bei rechtsterroristischen Gef\u00e4hrder*innen.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Sachsen beschreitet beide Wege: Dort werden in der Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) seit dem 1. Dezember 2017 beim Generalstaatsanwalt ebenfalls Ermittlungsverfahren in allen Bereichen der \u201ePolitisch motivierten Kriminalit\u00e4t\u201c zentral gef\u00fchrt und mit anderen Stellen bundesweit koordiniert.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> ZESA tritt hier dem wenige Wochen zuvor gegr\u00fcndeten \u201ePolizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum\u201c PTAZ beim Landeskriminalamt zur Seite, das bei n\u00e4herem Hinsehen allerdings nur die Reorganisation und Zentralisierung des Staatsschutzes beim LKA und in den Polizeidirektionen umsetzt. Es sei eine Reaktion auf die gewachsene \u201eBedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus\u201c, die \u201ehohe Gewaltbereitschaft\u201c in der \u201elinken Szene\u201c und \u2013 Achtung, wir sind in Sachsen \u2013 die zunehmende \u201eFremdenfeindlichkeit innerhalb der rechten Szene\u201c.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> St\u00e4rker am Beispiel von GTAZ und GETZ orientiert ist das 2019 ins Leben gerufene \u201eHessische Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum\u201c (HETAZ). An diesem sind dauerhaft LKA, Generalstaatsanwaltschaft und LfV beteiligt, ggf. k\u00f6nnen weitere Beh\u00f6rden bis hin zu Jugend\u00e4mtern und Waffenbeh\u00f6rden hinzugezogen werden. Es folgt dem 2006 gegr\u00fcndeten Gemeinsamen Informations- und Analysezentrum (GIAZ) nach, das vor allem den internationalen Terrorismus zum Gegenstand hatte. Die Zust\u00e4ndigkeit des HETAZ erstreckt sich auf alle \u201ePh\u00e4nomenbereiche\u201c der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Damit ist auch schon die zentrale Gemeinsamkeit all dieser in den letzten Jahren gegr\u00fcndeten Einrichtungen benannt: Sie erm\u00f6glicht, die Ressourcen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdiensten je nach politischer Konjunktur gegen dieses oder jenes Ph\u00e4nomen auszurichten. Wenn es heute Rechtsextremismus ist, kann es morgen schon etwas anderes sein.<\/p>\n<p>Gewachsen ist in jedem Fall die Rolle des Generalbundesanwalts (GBA). Seit 2015 hat er ein Selbstaufgriffsrecht, und die Staatsanwaltschaften der L\u00e4nder sind ihm gegen\u00fcber zur Vorlage aller Vorg\u00e4nge verpflichtet, die in seine Zust\u00e4ndigkeiten fallen k\u00f6nnten.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Zur Umsetzung wurde das justizielle Ansprechpartner*innennetz \u201eTerrorismus\u201c geschaffen, ein Verbund aus GBA, Staatsschutzzentren der Generalstaatsanwaltschaften und lokaler Staatsanwaltschaften. F\u00fcr seine Ermittlungen gegen rechts ist der GBA nicht nur in den Gemeinsamen Zentren pr\u00e4sent, sondern kommt alle halbe Jahre in Regionalkonferenzen mit Staatsanwaltschaften, Polizei und Verfassungsschutz zusammen. Inzwischen, so berichtet Generalbundesanwalt Peter Frank, f\u00fchrt seine Beh\u00f6rde verschiedene Strukturermittlungen \u201eRechts\u201c mit dem Ziel, Erkenntnisse so zu verdichten, dass sich ein konkreter Anfangsverdacht zur Einleitung eines Personenverfahrens begr\u00fcnden l\u00e4sst. Gesammelt wird Wissen \u00fcber rechtsextreme Gruppen und Strukturen, Protagonist*innen der rechten Szene und ihr soziales Umfeld sowie Ereignisse (z.B. Angriffe auf Unterk\u00fcnfte von Asylsuchenden oder rechte Musik- oder Kampfsportveranstaltungen). Seit einem gemeinsamen Beschluss von GBA und Generalstaatsanwaltschaften von November 2019 will man \u2013 analog zum Vorgehen gegen islamistische \u201eGef\u00e4hrder\u201c \u2013 dabei die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Rechtsextreme b\u00fcndeln und auf die Zusammenf\u00fchrung von Ermittlungen hinwirken.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Neben den Verfahren gegen das NSU-Mitglied Beate Zsch\u00e4pe sowie gegen Stephan E. und Markus H. wegen des Mordes an Walter L\u00fcbcke, hat die Bundesanwaltschaft in den letzten f\u00fcnf Jahren mindestens in drei F\u00e4llen \u2013 gegen die \u201eOld School Society\u201c, die \u201eGruppe Freital\u201c und \u201eRevolution Chemnitz\u201c \u2013 Anklage wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen erhoben. Dabei hatte sie die Ermittlungen teilweise aufgrund der Unt\u00e4tigkeit der urspr\u00fcnglich zust\u00e4ndigen Landesbeh\u00f6rden \u00fcbernommen. Auff\u00e4llig ist bei den Entwicklungen der letzten Jahre: Dem Rechtsextremismus und rechten Terror wird \u00f6ffentlich tats\u00e4chlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Dies d\u00fcrfte \u00fcber die letzten 30 Jahre betrachtet weniger mit der Zunahme rechter Gewalt zu tun haben, als mit dem Fall L\u00fcbcke, also dem ersten t\u00f6dlichen Anschlag auf eine*n Staatsrepr\u00e4sentanten\/in von rechts. Auff\u00e4llig ist auch die Verwobenheit mit dem Thema islamistisch motivierter Terrorismus. So soll mit einem neuen Analysetool \u201eRADAR rechts\u201c k\u00fcnftig anhand einer Kriterienliste \u00fcber die Einstufung von Personen als \u201eGef\u00e4hrder\u201c oder \u201erelevante Person\u201c und das von ihnen ausgehende Gefahrenpotenzial entschieden werden. Entwickelt wird es aus RADAR iTE (\u201eregelbasierte Analyse potenziell destruktiver T\u00e4ter zur Einsch\u00e4tzung des akuten Risikos \u2013 islamistischer Terrorismus\u201c), also einem Instrument gleichen Zwecks f\u00fcr den islamistisch motivierten Terrorismus. Auch die Ans\u00e4tze in der Bearbeitung durch verst\u00e4rkte Beh\u00f6rdenkooperation \u00e4hneln sich, oder Kooperationsgremien werden gleich mit Blick auf Rechtsextremismus und Islamismus gegr\u00fcndet. Beide Ph\u00e4nomene mussten in vergangenen Jahren f\u00fcr einen Stellenzuwachs in den Staatsschutzabteilungen der Landeskriminal\u00e4mter und des BKA herhalten. Auch die Ausweitung beh\u00f6rdlicher Befugnisse oder strafrechtlicher Versch\u00e4rfungen wird nun h\u00e4ufiger durch Rechtsextremismus legitimiert.<\/p>\n<h4>Der Bock als G\u00e4rtner?<\/h4>\n<p>Selbst wenn die Beh\u00f6rden inzwischen aktiver im Kampf gegen rechts sind, steht allersp\u00e4testens seit dem NSU die Frage wie ein Elefant im Raum, wie die Polizei auf das Thema Rechtsextremismus als Teil Politisch Motivierter Kriminalit\u00e4t schaut. Untersucht sie Verkn\u00fcpfungen dorthin auch dann ausreichend, wenn T\u00e4ter*innen kein Hakenkreuz am Tatort hinterlassen? Damit verkn\u00fcpft war schon immer eine weitere Dimension, die sich auf die Frage \u201eWie rechts ist die Polizei?\u201c herunterbrechen l\u00e4sst. Schon wer anspricht, dass Rassismus ein Problem in der Polizei sein k\u00f6nnte, das jedenfalls gr\u00f6\u00dferer Aufmerksamkeit und Untersuchung bedarf, muss sich als Vertreter*in eines \u201eGeneralverdachts\u201c gegen Polizist*innen schm\u00e4hen lassen. Das hat in Bezug auf eine Institution, die qua Gesetz zu \u201eanlasslosen\u201c oder \u201elagebezogenen\u201c Personenkontrollen befugt ist \u2013 also institutionell zu einem Generalverdacht gegen bestimmte, als kriminalit\u00e4tsgeneigt markierte Bev\u00f6lkerungsgruppen angehalten ist \u2013 einen Zug ins Komische. Hilfreich f\u00fcr die notwendige gesellschaftliche Auseinandersetzung um die Institution Polizei, ihre Arbeitsweise und ihren Auftrag sind solche Strategien der Immunisierung gegen Kritik aber nicht. Eine dritte Dimension dr\u00e4ngt sich anhand fortlaufender Meldungen \u00fcber rechtsextreme Vorf\u00e4lle in der Polizei selbst auf: Wie unterwandert ist die Polizei bzw. sind die f\u00fcr Sicherheit zust\u00e4ndigen Organe insgesamt, durch Rechtsextreme?<\/p>\n<p>Dieser Frage widmet sich der Beitrag von Sebastian Wehrhahn und Martina Renner in diesem Heft. Er zeigt am Beispiel des Falls \u201eNordkreuz\u201c, wie Mitglieder rechter Netzwerke in den Sicherheitsbeh\u00f6rden lange Zeit unerkannt wirken k\u00f6nnen und wie zur\u00fcckhaltend gegen Angeh\u00f6rige von Sicherheitsbeh\u00f6rden ermittelt wird \u2013 selbst wenn diese die Ermordung von Linken planen und Waffen f\u00fcr einen B\u00fcrgerkrieg horten. Dabei handelt es sich keineswegs um einen Einzelfall. Mit Blick in den Berliner S\u00fcden ist mittlerweile zurecht vom \u201eNeuk\u00f6lln-Komplex\u201c die Rede. Ab Mai 2019 arbeitete eine Ermittlungseinheit des Berliner LKA 16 Monate lang eine Serie von Anschl\u00e4gen seit 2003 in dem Bezirk auf: Es ging um 72 Straftaten, die von an H\u00e4userw\u00e4nden geschmierten Morddrohungen bis zu 23 Brandanschl\u00e4gen reichten. Doch weder ist es gelungen, T\u00e4ter*innen dingfest zu machen, noch Netzwerke in die Polizei hinein aufzukl\u00e4ren. Im Raum steht die Weitergabe von Daten aus Polizeidatenbanken, Kontakte zu einem Staatsschutz-Beamten des LKA und die Sympathie eines Oberstaatsanwalts mit mutma\u00dflichen T\u00e4tern. Im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Drohmails an eine bekannte Rechtsanw\u00e4ltin und eine Kabarettistin, die mit \u201eNSU 2.0\u201c unterschrieben waren, stie\u00df die ermittelnde Staatsanwaltschaft 2018 ebenfalls auf Polizeibeamte, die Daten aus ihren Dienstrechnern weitergegeben hatten, und auf Chatgruppen von Polizeibeamt*innen, in denen einschl\u00e4gige rechtsextreme Inhalte geteilt wurden. Im September 2020 flogen Chatgruppen in der Polizei Nordrhein-Westfalens (NRW) auf, in denen rassistische und neonazistische Hetze verbreitet wurde. Die Liste lie\u00dfe sich fortsetzen.<\/p>\n<p>Mit Blick auf all diese \u201eEinzelf\u00e4lle\u201c stieg der Druck auf die Innenminister*innen von Bund und L\u00e4ndern, eigene Aktivit\u00e4ten zu entfalten. Zuf\u00e4llig in zeitlicher N\u00e4he zum Skandal in NRW legte das BfV einen \u201eLagebericht\u201c zu \u201eRechtsextremisten in Sicherheitsbeh\u00f6rden\u201c vor, der am 6. Oktober der \u00d6ffentlichkeit und am folgenden Tag dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages vorgestellt wurde. BfV-Pr\u00e4sident Haldenwang betonte, dass sich seine Beh\u00f6rde darin von der Fokussierung auf Strukturen gel\u00f6st hat und st\u00e4rker auf \u201eKennlinien\u201c schauen will, \u201edie aus dem digitalen Raum in realweltliche Verbindungen und Netzwerke m\u00fcnden k\u00f6nnen\u201c.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> F\u00e4lle von \u201eVerfehlungen\u201c d\u00fcrften nicht isoliert betrachtet werden. Ohne Pr\u00fcfung m\u00f6glicher Verbindungen von Beamt*innen mit rechtsextremistischen Gruppen oder Einzelpersonen k\u00f6nne eine Person oder Tat falsch eingeordnet werden. Mit dem Bericht soll schlie\u00dflich zum ersten Mal eine zentrale Erfassung und Bewertung von Vorf\u00e4llen vorgenommen werden, die in straf- und disziplinarrechtliche Verfahren m\u00fcnden. Freim\u00fctig r\u00e4umt der Bericht ein, dass dem Verfassungsschutz nicht immer bekannt ist, dass ein erkannter Rechtsextremist als Beamter einer Beh\u00f6rde oder im Sicherheitsbereich besch\u00e4ftigt ist. Dieses Defizit will das BfV nun durch eine neue geschaffene \u201eZentralstelle Rechtsextremisten im \u00f6ffentlichen Dienst\u201c bearbeiten, die mit Abfragen bei den Landes\u00e4mtern f\u00fcr Verfassungsschutz und den Polizeibeh\u00f6rden auch das Material f\u00fcr den Lagebericht erarbeitet hat. Dem Vernehmen nach waren die Landes\u00e4mter dabei nicht sonderlich rege, sondern lieferten ihre Zahlen erst auf massiven Druck gerade noch fristgerecht ab.<\/p>\n<p>Mehr als eine Sammlung von statistischen Angaben ist dabei auch nicht herausgekommen. Von Haldenwang selbst wurde ihre Validit\u00e4t in Frage gestellt. Ob Bundesl\u00e4nder mit geringen Fallzahlen tats\u00e4chlich nur wenige Vorf\u00e4lle aufwiesen oder sie diese nicht richtig erkennen und erfassen w\u00fcrden, sei nicht eindeutig zu kl\u00e4ren. F\u00fcr den Zeitraum von Anfang Januar 2017 bis Ende M\u00e4rz 2020 wurden in den Polizei- und Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder 319 Verdachtsf\u00e4lle auf rechtsextremistisch motivierte Verst\u00f6\u00dfe gegen das Strafgesetzbuch oder dienstrechtliche Pflichten erfasst. Bei den Polizeien des Bundes, seinen Diensten und dem Zoll waren es 58. Im Gesch\u00e4ftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung wurden vom MAD 1.064 Verdachtsf\u00e4lle gemeldet, wobei nur in 56 F\u00e4llen Verfahren eingeleitet wurden (davon 40 Strafverfahren) und in 70 F\u00e4llen eine Entlassung oder Nichternennung als Soldat*in oder Beamter\/*in erfolgte.<\/p>\n<p>Zweifel an den Zahlen sind angebracht. So ist nicht nur schwer nachpr\u00fcfbar, ob die Beh\u00f6rden tats\u00e4chlich alle ihnen bekannten Vorf\u00e4lle berichteten. Es ist auch unklar, ob sie alle Vorf\u00e4lle mit rechtsextremer Motivation als solche erkennen. So berichtete das Magazin \u201ePanorama3\u201c des Norddeutschen Rundfunks am 23. Oktober, knapp drei Wochen nach Ver\u00f6ffentlichung des \u201eLageberichts\u201c, von einem Fall in der Bundeswehr. Ein Soldat hatte im Dienst ein T-Shirt eines einschl\u00e4gigen La\u00adbels aus der Mischszene von Rechtsextremist*innen und gewaltt\u00e4tigen Hooligans aus Brandenburg getragen. Das dortige Innenministerium rechnet die Bekleidung dem \u201eErscheinungsbild des aktionsorientierten Rechtsextremismus\u201c zu. Erstaunlich vor diesem Hintergrund ist die Be\u00adwertung durch die Bundeswehr selbst: Ihr zufolge reiche \u201edas blo\u00dfe Tragen von Bekleidung gewisser Marken \u2026 f\u00fcr sich allein\u201c nicht, um \u201eals tats\u00e4chlicher Anhaltspunkt f\u00fcr ein mit dem Dienst in den Streitkr\u00e4ften unvereinbares Verhalten gewertet zu werden\u201c. Und auch der MAD befand, das Tragen solcher Kleidung sei ein \u201eBaustein, der in der Folge eine Verdachtsfallbearbeitung des MAD begr\u00fcnden\u201c k\u00f6nne. Zum konkreten Fall \u00e4u\u00dferte es sich nicht.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> Ohnehin muss die Einstufung eines Soldaten als \u201eerkannter Rechtsextremist\u201c (so die eigent\u00fcmliche Sprache des MAD) nicht zu Disziplinarma\u00dfnahmen f\u00fchren. Denn f\u00fcr diese ist der Disziplinarvorgesetzte zust\u00e4ndig, und wenn der den Soldaten als unabk\u00f6mmlich f\u00fcr seinen Truppenteil erachtet, passiert schlicht nichts.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a><\/p>\n<h4>Alltagsrassismus in der Institution Polizei<\/h4>\n<p>Fraglich bleibt schlie\u00dflich, was eine Sammlung von Fallzahlen \u00fcberhaupt \u00fcber problematische politische Einstellungen in der Polizei und anderen Beh\u00f6rden aussagen kann. Dass Vorgesetzte und Kolleg*innen wegsehen und rassistische und diffamierende \u00c4u\u00dferungen bagatellisiert werden, hat nicht nur mit Korpsgeist zu tun, sondern ist auch Ausdruck eines politischen Klimas in der Polizei. Dass eine St\u00e4ndeorganisation wie die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) einen Jahreskalender herausgab, der eindeutig rassistische Karikaturen enth\u00e4lt, ist an sich schon skandal\u00f6s.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Der eigentliche Skandal aber ist, dass die DPolG erstens davon ausgehen konnte, dass sich viele ihrer Mitglieder diesen Kalender in ihre Dienststelle h\u00e4ngen, und dass es zweitens auch polizeiintern keine nennenswerten Gegenreaktionen gab \u2013 zum Beispiel klare Dienstanweisungen, dass so etwas in einer Polizeiwache nichts zu suchen hat. Daher ist naheliegend, dass Forderungen nach einer Einstellungsuntersuchung bei der Polizei erhoben werden.<\/p>\n<p>Denn so recht wei\u00df niemand, wie es um diese Einstellungen bestellt ist. Gebetsm\u00fchlenartig verweisen Innenminister darauf, dass die Zahl der F\u00e4lle von straf- oder disziplinarrechtlicher Relevanz in Vergleich zur Gesamtzahl der Besch\u00e4ftigten in den Polizei- und Verfassungsschutzbeh\u00f6rden verschwindend gering sei. Die weit \u00fcberwiegende Zahl stehe fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Doch ist dieser Boden bekanntlich so breit, dass er auch einen Innenminister tr\u00e4gt, der sich freut, wenn an seinem 69. Geburtstag 69 Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden.<\/p>\n<p>Es ist daher falsch davon auszugehen, Seehofer habe sich in den vergangenen Monaten so heftig gegen eine Studie zu institutionellem Rassismus und rechten Einstellungen bei der Polizei gewehrt, weil er als oberster Dienstherr um sein Ansehen in der Bundespolizei f\u00fcrchtete. Wer \u00f6ffentlich ank\u00fcndigt, den Sozialstaat gegen Arbeitsmigrant*innen aus der EU \u201ebis zur letzten Patrone\u201c verteidigen zu wollen und Migration f\u00fcr die \u201eMutter aller Probleme\u201c h\u00e4lt, der hat tats\u00e4chlich ganz andere Wahrnehmungsschwellen f\u00fcr Rassismus und andere menschenverachtende Einstellungen als die Redaktion dieser Zeitschrift und erst recht all derjenigen, die daraus erwachsende Diskriminierung tagt\u00e4glich erleben m\u00fcssen \u2013 auch im Umgang mit der Polizei.<\/p>\n<p>In den oben genannten 89-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus und Rassismus, den das Bundeskabinett am 2. Dezember 2020 beschlossen hat, hat es eine Untersuchung zu Einstellungsmustern bei der Polizei daher nicht geschafft. Rassismus und diskriminierendes Verhalten sollen ganz allgemein f\u00fcr die gesamte Gesellschaft untersucht werden. F\u00fcr die Polizei will Seehofer lieber den Alltag von Polizist*innen untersuchen lassen, inklusive der gegen sie gerichteten Gewalt.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> Die Sto\u00dfrichtung der Studie scheint damit vorgegeben.<\/p>\n<p>Der Forschungsansatz, \u00fcber die Untersuchung des Polizeialltags \u2013 genauer: \u00fcber die Interaktion mit nicht-wei\u00dfen Bev\u00f6lkerungsgruppen \u2013 etwas \u00fcber rassistische Einstellungen in der Polizei erfahren zu wollen, ist dabei keineswegs neu. So gab es Mitte der 90er Jahre mehrere Untersuchungen, die sich rassistischen oder \u201efremdenfeindlichen\u201c Einstellungen in der Polizei widmeten, unter anderem eine damals von der Innenministerkonferenz bei der Polizeilichen F\u00fchrungsakademie (heute Deutsche Hochschule der Polizei, DHPol) in Auftrag gegebene Untersuchung. In ihr wurden \u201estereotypische Einstellungen unter Polizist*innen vornehmlich auf die Belastungen des Polizeialltags zur\u00fcckgef\u00fchrt\u201c, wie ein aktueller Aufsatz zur Forschungslage zusammenfasst.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a> In seinem Bericht \u00fcber eine Einstellungsstudie zu Absolvent*innen der Akademie der Polizei Hamburg gibt das Forschungsteam ebenfalls einen \u00dcberblick \u00fcber die Studien der letzten 25 Jahre.<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a> Dabei f\u00e4llt auf, dass die meisten Studien danach fragen, welchen Einfluss einerseits negative berufliche Erfahrungen mit Mitgliedern als solcher wahrgenommener (ethnischer) Gruppen oder Gruppen in bestimmten st\u00e4dtischen R\u00e4umen haben, und andererseits (positive) private Kontakte zu solchen Personen. Der hier vom Bundesinnenministerium verfolgte Forschungsansatz ist also keineswegs neu und wird ein weiteres Mal best\u00e4tigen, dass sich negative berufliche Erfahrungen mit bestimmten Bev\u00f6lkerungsgruppen stabilisierend und verst\u00e4rkend auf vorurteilsbasierte Haltungen auswirken, w\u00e4hrend positive Erfahrungen im privaten Umfeld Vorurteilen entgegenwirken. Daran l\u00e4sst sich aus Sicht der Betroffenen zu Recht kritisieren, dass ihre Erfahrungen (mal wieder) keine Rolle spielen, wenn sich die Mehrheitsgesellschaft \u00fcber Rassismus unterh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Diesem Umstand versucht der 2. Zwischenbericht zum Forschungsprojekt \u201eK\u00f6rperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen\u201c (KViAPol) unter dem Titel \u201eRassismus und Diskriminierungserfahrung im Kontext polizeilicher Gewaltaus\u00fcbung\u201c Rechnung zu tragen.<a href=\"#_ftn26\" name=\"_ftnref26\">[26]<\/a> Die Aussagekraft ist begrenzt, weil das Projekt sich nur mit erlebter Gewalt durch Polizeibeamt*innen, aber keinen anderen potenziell diskriminierenden Praktiken besch\u00e4ftigt und Rassismus auch nicht im Fokus der Untersuchung steht, wie die Autor*innen deutlich machen. Aber sie weisen in dem Zusammenhang auf eine zentrale Konfliktlinie hin, die die gesamte Debatte \u00fcber die Notwendigkeit einer Einstellungsstudie zur Polizei in Deutschland strukturiert: W\u00e4hrend Betroffene von als rassistisch erlebten Polizeikontrollen angeben, gerade ihre Kritik am Charakter der Ma\u00dfnahme habe zu k\u00f6rperlichen Angriffen durch die Poli\u00adzeibeamt*innen gef\u00fchrt, gaben 44 Prozent der hessischen Polizeibeamt*innen in einer gro\u00df angelegten Befragung durch das Innenministerium an, den Vorwurf des Rassismus als sehr belastend zu empfinden.<a href=\"#_ftn27\" name=\"_ftnref27\">[27]<\/a> Das KViAPol-Projekt ordnet das in seinem Zwischenbericht mit Verweis auf Expert*inneninterviews dahingehend ein, dass es eine reale Diskrepanz zwischen den Wahrnehmungen beider Seiten gebe: W\u00e4hrend Personen mit Migrationshintergrund und People ofColour (PoC) sehr genau sp\u00fcrten, wenn sie aufgrund ihres \u00c4u\u00dferen f\u00fcr eine Personenkontrolle ausgesucht w\u00fcrden, sei Polizeibeamt*innen das nicht immer klar, da sie auf vermeintliches \u201eErfahrungswissen\u201c zur\u00fcckgriffen.<a href=\"#_ftn28\" name=\"_ftnref28\">[28]<\/a><\/p>\n<p>Dies zeigt, dass die Einbeziehung der Perspektive des \u201epolizeilichen Gegen\u00fcbers\u201c zwar ebenfalls auf der Ebene individueller Alltagserfahrungen und ihren Auswirkungen auf Einstellungen und Verhalten verbleibt, die Diskrepanz in der Wahrnehmung von Rassismus aber erst zu den eigentlich spannenden Fragen f\u00fchrt: Welche Situationen in der allt\u00e4glichen Polizeiarbeit gehen besonders h\u00e4ufig mit rassistischen oder anderen diskriminierenden Verhaltensweisen einher? Wie entsteht \u201epolizeiliches Erfahrungswissen\u201c, und welche M\u00f6glichkeiten der Reflexion gibt es? Wie werden \u00fcberhaupt erst einmal erkanntes Fehlverhalten und Missst\u00e4nde bearbeitet? An welchem Punkt intervenieren Vorgesetzte? Welche wirksamen Beschwerdemechanismen gibt es, die rassistische Diskriminierung erst sichtbar machen k\u00f6nnten? Welche Rolle spielen Ausbildung und Organisationskultur f\u00fcr die Herausbildung von Abwehrverhalten gegen\u00fcber Kritik an der polizeilichen Praxis? Notwendig w\u00e4re also ein Forschungsansatz, der die Polizei als Organisation und das (Polizei-)Recht als strukturierenden Rahmen in den Blick nimmt und nach institutionellen Gr\u00fcnden f\u00fcr rassistische und antidemokratische oder jedenfalls autorit\u00e4re Einstellungen in der Polizei fragt. Denn eine \u00c4nderung dieser institutionellen Rahmenbedingungen l\u00e4sst sich anordnen und rechtlich vorgeben \u2013 ob ein Polizist privat Kontakte zu Muslimen oder People of Color hat eher nicht.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Bundesregierung: Ma\u00dfnahmenpaket zur Bek\u00e4mpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalit\u00e4t, Berlin 2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Bundesregierung: Ma\u00dfnahmenkatalog des Kabinettsausschusses zur Bek\u00e4mpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, Berlin, 25.11.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BR-Drs. 674\/20 v. 5.11.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes v. 17.11.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"https:\/\/www.bka.de\/DE\/UnsereAufgaben\/Kooperationen\/KIA\/kia_node.html\">https:\/\/www.bka.de\/DE\/UnsereAufgaben\/Kooperationen\/KIA\/kia_node.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 19\/18932 v. 5.5.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BKA: Datenbestand und Nutzung der Antiterrordatei (ATD) und der Rechtsextremismus-Datei (RED) in den Jahren 2014-2017, Wiesbaden 2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 19\/19900 v. 17.6.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 19\/11401 v. 5.7.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a>\u00a0\u00a0 Bundesinnenministerium: Verfassungsschutzbericht 2019, Berlin 2020, S. 346ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Verbot der \u201eSturmbrigade 44\u201c, in: tagesschau.de v. 1.12.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a>\u00a0\u00a0 Bayern er\u00f6ffnet Zentralstelle zur Bek\u00e4mpfung von Extremismus und Terrorismus, dpa v. 3.1.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a>\u00a0\u00a0 Die Terrorermittler, die unerkannt bleiben wollen, wdr.de v. 5.10.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a>\u00a0\u00a0 Pressemitteilung des S\u00e4chsischen Justizministers Sebastian Gemkow v. 13.11.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a>\u00a0\u00a0 Pressemitteilung des S\u00e4chsischen Innenministers Markus Ulbig v. 26.9.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a>\u00a0\u00a0 Pressemitteilung des Hessischen Innenministeriums v. 11.3.2019<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a>\u00a0\u00a0 \u00a7 142a Abs. 1 GVG nach \u00c4nderung durch Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages v. 1.8.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a>\u00a0\u00a0 Frank, P.: Neujustierung der Strafverfolgung im Ph\u00e4nomenbereich Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus, in: Neue Zeitschrift f\u00fcr Strafrecht 2020, H. 4, S. III<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a>\u00a0\u00a0 BfV: Rechtsextremisten in Sicherheitsbeh\u00f6rden. Lagebericht, K\u00f6ln 2020, S. 5<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a>\u00a0 Rechte Szene-Kleidung, in: ndr.de v. 23.10.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a>\u00a0\u00a0 Rechtsextreme bleiben, Informant muss gehen, in: Panorama v. 5.3.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a>\u00a0\u00a0 Kalender-Exemplare der Polizeigewerkschaft vergriffen, in: Welt online v. 29.2.2012<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a>\u00a0\u00a0 Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums v. 20.10.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a>\u00a0\u00a0 Hunold, D.; Wegner, M.: Rassismus und Polizei, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 2020, 42-44, S. 27-32<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a>\u00a0\u00a0 Kemme, S.; Essien, I.; Stelter, M.: Antimuslimische Einstellungen in der Polizei, in: Monatsschrift f\u00fcr Kriminologie 2020, H. 2, S. 129-149<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a>\u00a0\u00a0 Ver\u00f6ffentlicht am 11.11.2020 auf der Homepage des Projekts <a href=\"https:\/\/kviapol.rub.de\">https:\/\/kviapol.rub.de<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref27\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a>\u00a0\u00a0 Hessisches Innenministerium: Polizeiliche Alltagserfahrungen, Wiesbaden 2020, S. 10<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref28\" name=\"_ftn28\">[28]<\/a>\u00a0\u00a0 KviAPol, 2. Zwischenberichta.a.O. (Fn. 26), S. 53f.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Thema \u201ePolizei und Rechtsextremismus\u201c hat in den Medien Konjunktur. Dabei werden unterschiedliche Aspekte beliebig<\/p>\n","protected":false},"author":14,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,128],"tags":[667,1094,1195,1420],"class_list":["post-18734","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-124","tag-geheimdienste","tag-polizei","tag-rechtsextremismus","tag-terrorismus"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18734","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/14"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=18734"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18734\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=18734"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=18734"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=18734"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}