{"id":18744,"date":"2020-12-17T07:13:23","date_gmt":"2020-12-17T07:13:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=18744"},"modified":"2020-12-17T07:13:23","modified_gmt":"2020-12-17T07:13:23","slug":"literatur-66","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=18744","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Auch wenn es durchaus dem kritischen allt\u00e4glichen Sprachgebrauch entspricht, die Rede vom \u201eRechtsextremismus\u201c ruft zwischen den Zeilen f\u00f6rmlich nach seinem linken Pendant. Wer dem \u201eHufeisen-Modell\u201c mit seiner Gleichsetzung von rechts und links, die aus derselben Entfernung der \u201edemokratischen Mitte\u201c resultieren soll, entgehen will, der oder die sollte lieber von der Rechten oder von der extremen Rechten reden, denn so werden Verbindungen, Anschl\u00fcsse und Entwicklungspfade deutlich, die zwischen der \u201eMitte der Gesellschaft\u201c und extrem rechtem Denken und Handeln bestehen.<\/p>\n<p>Gerade diese Verbindungen spielen im dominierenden Diskurs keine Rolle. Dessen bevorzugte Quellen sind weiterhin die Berichte der Verfassungsschutz\u00e4mter, die qua staatlichem Auftrag jene Bestrebungen beobachten, die jenseits der von den \u00c4mtern gezogenen Grenze zwischen Radikalismus und Extremismus liegen. Durch diesen Zugang wird das gesamte Feld zugerichtet. Die Beschreibungen der rechtsextremistischen Gefahren abstrahieren von allen \u00f6konomischen, sozialen und sozialpsychologischen Kontexten, um die Unterschiede zwischen der \u201efreiheitlichen demokratischen Grundordnung\u201c und ihren rechten Feinden als wesensm\u00e4\u00dfige darstellen zu k\u00f6nnen. In solchen Perspektiven findet sich regelm\u00e4\u00dfig kein Platz f\u00fcr die Rechten im Staatsapparat, weil der per se auf der demokratischen Seite platziert ist.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz: <\/strong><em>Rechtsextremisten in Sicherheitsbeh\u00f6rden. Lagebericht, K\u00f6ln 2020 (<a href=\"https:\/\/www.verfassungsschutz.de\/de\/oeffentlich\u00adkeit\u00ads\u00adarbeit\/publikationen\/pb-rechtsextremismus\/broschuere-2020-09-lagebericht-rechtsextremisten-in-sicherheitsbehoerden\">https:\/\/www.verfassungsschutz.de\/de\/oeffentlich\u00adkeit\u00ads\u00adarbeit\/publikationen\/pb-rechtsextremismus\/broschuere-2020-09-lagebericht-rechtsextremisten-in-sicherheitsbehoerden<\/a>)<\/em><\/p>\n<p>Mit dieser Darstellung des Hellfeldes rechtsextremistischer Vorf\u00e4lle in den bundesdeutschen Geheimdiensten und Polizeien rechtfertigte Innenminister Seehofer seine damalige Weigerung, das Problem unabh\u00e4ngig und wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Die Darstellung beinhaltet neben der Verfahrensstatistik kurze Angaben zu den Reaktionen auf Ebene der Bundes- und L\u00e4nderbeh\u00f6rden, Rechtsextremist*innen in \u201ePr\u00e4vention\u201c, \u201eDetektion\u201c und \u201eReaktion\u201c entgegenzutreten. Der Bericht versteht sich als \u201eTeil eines ganzheitlichen Ansatzes\u201c, in dessen koordinierendem Zentrum sich offenkundig die im Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz neu geschaffene \u201eZentralstelle Rechtsextremismus im \u00f6ffentlichen Dienst\u201c sieht. Es ist m\u00fc\u00dfig, danach zu fragen, worin die Kompetenz des Amtes f\u00fcr diese neue Aufgabe bestehen sollte. Es gibt Institutionen, deren Versagen durch Ausbau und Aufwertung belohnt werden; auch selbstredend, dass der Bericht dazu genutzt wird, das \u201eFr\u00fchwarnsystem\u201c \u201eVerfassungsschutz\u201c auszubauen. Immerhin sind in dem Bericht die vielf\u00e4ltigen Anstrengungen benannt, die die Beh\u00f6rdenleitungen in Gang gesetzt haben. \u201eGefahr erkannt\u201c, soll wohl die Botschaft lauten.<\/p>\n<p>Im quantitativen Teil macht der Bericht Angaben \u00fcber rechtsextremistische Verdachtsf\u00e4lle in den Sicherheitsbeh\u00f6rden (Geheimdienste und Polizeien) des Bundes und der L\u00e4nder. In den L\u00e4ndern wurden 319 Verdachtsf\u00e4lle gez\u00e4hlt, beim Milit\u00e4rischen Abschirmdienst 1.064 und bei den \u00fcbrigen Bundesbeh\u00f6rden 58. Bezogen auf die Gesamtzahl der Besch\u00e4ftigten lag die Quote der Rechtsextremismus-Vorw\u00fcrfe zwischen 0% im Saarland und 0,3% in Hessen oder 0,003% im BKA und 0,9% bei der Bundespolizei. Hinzu kam, dass zum Zeitpunkt der Erhebung bereits \u00fcber rund die H\u00e4lfte der Vorw\u00fcrfe entschieden war: Von den 319 F\u00e4llen in den L\u00e4ndern waren 67 F\u00e4lle, von den 58 bei den Bundesbeh\u00f6rden 7 Verfahren eingestellt worden. Kein Wunder, dass der Innenminister angesichts dieser Zahlen von bedauerlichen, aber sehr seltenen Einzelf\u00e4llen reden konnte.<\/p>\n<p><strong>Hessisches Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport:<\/strong><em>Polizeiliche Alltagserfahrungen \u2013 Herausforderungen und Erfordernisse einer lernenden Organisation. Darstellung erster Ergebnisse der Umfrage, Wiesbaden 2020 (<a href=\"https:\/\/in\u00adnen.hessen.de\/presse\/pressemitteilung\/ergebnisse-der-umfrage-zur-hessischenpoli\u00adzei\u00ad\u00adstudie-praesentiert\">https:\/\/in\u00adnen.hessen.de\/presse\/pressemitteilung\/ergebnisse-der-umfrage-zur-hessischenpoli\u00adzei\u00ad\u00adstudie-praesentiert<\/a>)<\/em><\/p>\n<p>Dass die Meldung, die zu einem Straf- oder Ermittlungsverfahren f\u00fchrt, nur die Spitze eines Sachverhalts darstellt, ist trivial. Dass der Abstand zwischen Hell- und Dunkelfeld in Sicherheitsbeh\u00f6rden, die sich als Gefahrengemeinschaft definieren besonders hoch ist, ist plausibel. Das \u201eHessische Kompetenzzentrum gegen Extremismus\u201c hat Ende 2019 eine Online-Umfrage unter den Besch\u00e4ftigten der Landespolizei durchgef\u00fchrt, die ein etwas anderes Licht auf das Personal wirft. Mit einem schlichten Fragebogen wurde f\u00fcr eine Reihe von Aspekten die H\u00e4ufigkeitsverteilung erhoben. Einige f\u00fcr das Thema Rechtsextremismus relevante Antworten: 1,6% der Befragten sehen sich selbst als politisch \u201erechts\u201c (fast zwei Drittelsehen sich in der Mitte). 3,4% sind der Meinung, dass NS-Verbrechen vielfach \u00fcbertrieben dargestellt w\u00fcrden, f\u00fcr knapp 9% z\u00e4hlen Offenheit und Toleranz nicht zu den Grundpfeilern unserer Gesellschaft, mehr als ein Drittel glauben nicht, dass Einwanderer*innen Deutschlands Gesellschaft bunter und vielf\u00e4ltiger machen und knapp 28% bef\u00fcrchten, Deutschland k\u00f6nne zu einem islamischen Land werden \u2013 bei all diesen Fragen schneiden die hessischen Polizist*innen deutlich \u201edemokratischer\u201c ab als die Mehrheit der Bev\u00f6lkerung. Knapp 32% der Befragten hatten \u201eschwerwiegendes Fehlverhalten\u201c von Kolleg*innen beobachtet; aber weniger als die H\u00e4lfte hatten es zur Anzeige gebracht. Das Fehlverhalten unter Kolleg*innen bezog sich bei 22% (zweimal oder \u00f6fter) auf Diskriminierung oder Mobbing oder bei 3,6%auf sexualisierte \u00dcbergriffe. Rassistische \u00c4u\u00dferungen wurden von 12,5% \u00f6fter als zweimal wahrgenommen. In einer siebenstufigen Skala bewerteten 4,0% das Verhalten der hessischen Polizei als \u201evorurteilsbelastet\u201c, weitere fast 50% sahen es n\u00e4her an diesem Pol als an der Vorurteilsfreiheit. Beobachtetes (Fehl-)Verhalten gegen\u00fcber B\u00fcrger*innen wurde nicht erhoben. Dass die Werte insgesamt geringer ausfallen als im Durchschnitt der Bev\u00f6lkerung, kann angesichts der Sonderstellung, die die Polizei gegen\u00fcber B\u00fcrger*innen hat, kaum beruhigen.<\/p>\n<p><strong>Krott, Nora R.\/Krott, Eberhard\/Zeitner, Ines: <\/strong><em>Xenophobic attitudes in German police officers: A longitudinal investigation from professional education to practice, in: International Journal of Police Science &amp; Management 2018, H. 3, S. 174-184<\/em><\/p>\n<p><strong>Dies.: <\/strong><em>Umgang mit Fremdheit. Entwicklung im L\u00e4ngsschnitt der beruflichen Erstsozialisation, in: Die Polizei 2019, H. 5, S. 129-139<\/em><\/p>\n<p>Es ist eine alte Frage, ob sich autorit\u00e4re, zu rechten \u00dcberzeugungen neigende Charaktere vermehrt f\u00fcr Berufe interessieren, in denen im Innenverh\u00e4ltnis eine klare Hierarchie, im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis die Aus\u00fcbung von (mit staatlichem Auftrag ausgestatteter) Autorit\u00e4t vorherrschen. In einer sich \u00fcber vier Jahre erstreckenden Untersuchung wurden fremdenfeindliche Einstellungen bei angehenden Polizist*innen in Nordrhein-Westfalen erhoben: Zu Beginn, nach einem und nach zwei Jahren des Studiums und im ersten Jahr ihrer Arbeit im Polizeidienst. In das Studium sind spezifische Module integriert, die auf den Ausbau interkultureller Kompetenzen zielen. Die Daten wurden anhand eines Fragebogens erhoben, in den die Verfasser*innen verschiedene Items aus unterschiedlichen Untersuchungen integriert hatten. Die Auswertung erfolgte ausschlie\u00dflich quantitativ, indem H\u00e4ufigkeiten und Korrelationen zu den vier Messzeitpunkten dargestellt werden. Die Autor*innen kommen zu dem Ergebnis, dass das Ausma\u00df der Fremdenfeindlichkeit zu Beginn des Studiums dem ihrer Altersgenoss*innen entsprach und es w\u00e4hrend des Studiums sank. Im ersten Jahr der Berufst\u00e4tigkeit stellen sie aber wieder einen leichten Anstieg fest. Sie vermuten, dass vielleicht berufliche Kontakte mit Migrant*innen zu dieser Ver\u00e4nderung beitrugen. Betont wird, dass mit den Daten keine Aussagen zur Bedeutung der Ausbildungsinhalte gemacht werden k\u00f6nnen. Auch m\u00fcsste zwischen den ge\u00e4u\u00dferten Antworten und den wirklichen \u00dcberzeugungen und schlie\u00dflich dem Handeln im polizeilichen Alltag unterschieden werden.<\/p>\n<p><strong>Gutschmidt, Daniela\/Vera, Antonio: <\/strong><em>Cop Culture und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in der Polizei: eine empirische Analyse, in: Gro\u00df, Hermann\/ Schmidt, Peter (Hg.): Empirische Polizeiforschung XXIII: Polizei und Migration, Frankfurt am Main (Verlag f\u00fcr Polizeiwissenschaft) 2019, S. 227-250<\/em><\/p>\n<p>Anfang 2019 wurden 153 Polizist*innen, die sich im Master-Studium des h\u00f6heren Polizeidienstes befanden, mittels eine Online-Fragebogens befragt. Gepr\u00fcft werden sollte der Zusammenhang zwischen \u201eCop Culture\u201c und \u201eGruppenbezogener Menschenfeindlichkeit\u201c, die in unterschiedlichen Items erhoben wurden. Im Hinblick auf die Cop Culture werden vier Teilkulturen diagnostiziert (konservativ-m\u00e4nnlich, institutionspatriotisch, Team- und Gewissenhaftigkeitskultur), die in unterschiedlichen Arbeitsfeldern unterschiedlich ausgepr\u00e4gt sind. Die statistischen Korrelationen ergaben insgesamt keine signifikanten Zusammenh\u00e4nge zwischen der Auspr\u00e4gung von Cop Culture und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Dass die h\u00f6chste Korrelation zwischen der konservativ-m\u00e4nnlichen Kultur und der Abwertung homosexueller Menschen besteht, \u00fcberrascht nicht. Zur Verbreitung \u201eGruppenbezogener Menschenfeindlichkeit\u201c innerhalb zur Polizei kann die Erhebung nichts beitragen. Einerseits konnten Zusammenh\u00e4nge zur Cop Culture nicht festgestellt werden, andererseits verweigerten 26% der Befragten die Aussagen zu diesem Fragenkomplex, weil sie ihre Anonymit\u00e4t nicht ausreichend gew\u00e4hrleistet sahen.<\/p>\n<p><strong>Cremer, Hendrik: <\/strong><em>Politische Bildung in der Polizei. Zum Umgang mit rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien, Berlin (Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte) 2020. (<a href=\"http:\/\/www.institut-fuer-menschenrechte.de\/fileadmin\/user_upload\/Publikationen\/Analyse\/Analyse_Politische_Bildung_Polizei.pdf\">www.institut-fuer-menschenrechte.de\/fileadmin\/user_upload\/Publikationen\/Analyse\/Analyse_Politische_Bildung_Polizei.pdf<\/a>)<\/em><\/p>\n<p>Der Ruf nach einer verbesserten Ausbildung wird immer von der Hoffnung getragen, dass sich Probleme von Institutionen auf diese Weise quasi von innen ver\u00e4ndern lassen. Diese Strategie ist allerdings auch hochgradig spekulativ, weil sie die Pr\u00e4ge- und Beharrungskr\u00e4fte von Institutionen massiv untersch\u00e4tzt. Unbeschadet dieser tendenziellen \u00dcbersch\u00e4tzung von Ausbildung, kann es keinen Zweifel daran geben, dass Rassismus und Rechtsextremismus in der polizeilichen Ausbildung st\u00e4rker als bisher thematisiert werden m\u00fcssen. Hendrik Cremers Analyse widerlegt die Vorstellung, das staatliche Neutralit\u00e4tsgebot stehe einer solchen Besch\u00e4ftigung im Wege. Sie ist ein Pl\u00e4doyer f\u00fcr Auseinandersetzung mit Rassismus und Menschenfeindlichkeit als Pflicht in der Ausbildung von Polizist*innen \u2013 womit freilich wenig \u00fcber die Umsetzung und nichts \u00fcber die Wirkungen gesagt ist.<\/p>\n<p><strong>Austermann, Nele\/Fischer-Lescano, Andreas\/Kaleck, Wolfgang u.a. (Hg.): <\/strong><em>Recht gegen rechts. Report 2020, Frankfurt am Main (S. Fischer) 2020, 397 S., 14,00 EUR<\/em><\/p>\n<p>In diesem Band geht es nicht um wissenschaftliche Diagnosen, sondern um zeitgeschichtliche Dokumentation in aufkl\u00e4rerischer Absicht. Nicht nur \u00e4u\u00dferlich erinnert der Band an den \u201eGrundrechte-Report\u201c. Die Herausgeber*innen teilen dasselbe Anliegen; und wie der Report soll \u201eRecht gegen rechts\u201c j\u00e4hrlich erscheinen. Im \u201eProlog\u201c wird als Anliegen formuliert, \u201eeiner kritischen \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich zu machen, wo die Justiz ihre Instrumente zur Verteidigung von Demokratie und Vielfalt derzeit verstauben und verrosten l\u00e4sst; wo sie Sensibilit\u00e4t f\u00fcr die Rechte von, nicht nur rassistisch, Marginalisierten vermissen l\u00e4sst; und auch wo sie ihrerseits zu einem Teil des Problems wird \u2026\u201c. Damit ist das Spektrum der insgesamt 47 Beitr\u00e4ge, die die fast 400 Seiten f\u00fcllen, zutreffend umrissen. Allerdings gibt es nur wenige Schilderungen, in denen die Leistungen der Justiz als demokratische \u201ebestpractice\u201c sichtbar werden: Etwa im gerichtlich best\u00e4tigten Hausverbot, das ein Hotel gegen\u00fcber dem Ex-NPD-Vorsitzenden Udo Vogt verh\u00e4ngte, oder die Bekr\u00e4ftigung des journalistischen Auskunftsbegehrens gegen\u00fcber der s\u00e4chsischen Polizei durch das Oberverwaltungsgericht des Landes.<\/p>\n<p>Im Band \u00fcberwiegen allerdings die Beitr\u00e4ge, die eher die Sorgen \u00fcber den Zustand der Justiz vergr\u00f6\u00dfern. Nehmen wir nur die F\u00e4lle mit einem expliziten Polizeibezug. Zu den ersten Falldarstellungen geh\u00f6rt eine Denunziationsgeschichte aus Frankfurt\/Oder: AFD-Aktivisten im Polizeidienst beschuldigen in verunglimpfender, in der Sache widerspr\u00fcchlicher Weise \u00f6rtliche GR\u00dcNEN-Politiker*innen, Wahlplakate be\u00adsch\u00e4digt zu haben. Breitwillig wird aus dem haneb\u00fcchenen Kram ein Ermittlungsverfahren gezimmert, das gef\u00fchrt und dann eingestellt wird \u2013 w\u00e4hrend bereits die Er\u00f6ffnung eines Verfahrens gegen die Polizisten wegen der Verfolgung Unschuldiger unterbleibt. Oder die Urteile zur Verwendung rechtsextremer Propagandadelikte. Wie das Oberlandesgericht Celle ein T-Shirt-Aufdruck \u201eRefugees NOT Welcome\u201c, der mit einem Hinrichtungs-Piktogramm illustriert ist, als Ausdruck der Willkommenskultur uminterpretiert, ist unfassbar. Weniger phantasiebegabt, aber als genauso weltfremd, entschied die Staatsanwaltschaft Frankfurt\/Main, als sie das Verfahren gegen Polizist*innen einstellte, die Hakenkreuze im Chat verschickt hatten. Die Begr\u00fcndung: Der Chat sei nicht \u00f6ffentlich, und nur das \u00f6ffentliche Zeigen stehe unter Strafe. Oder die polizeilichen Ermittlungen in Chemnitz: Im Anschluss an die \u201eHerz statt Hetze\u201c-Demonstration werden Demonstrant*innen aus Marburg, die sich am 1. September 2018 auf dem R\u00fcckweg zu ihrem Bus befinden, von 15-20 Neonazis mit Totschl\u00e4gern, Kn\u00fcppeln etc. angegriffen. Schon am n\u00e4chsten Tag versprach die Pressestelle der Polizei \u201erasche\u201c Ermittlungen. W\u00e4hrend in der \u00d6ffentlichkeit Berichte \u00fcber eine Gruppe namentlich bekannter Neonazis auftauchten, wurden die Opfer erst im November 2018 von hessischen Polizist*innen befragt (\u201eauch dabei habe immer wieder die Vermutung mitgeschwungen, die Marburger Gruppe habe die Neonazis provoziert\u201c). Erst im Fr\u00fchjahr 2019 erfolgte eine weitere Zeugenvernehmung der Opfer; im Mai 2020 wurde ihnen mitgeteilt, es werde gegen 17 namentlich bekannt Beschuldigte ermittelt. Und seither: Nichts. Selbst die Akteneinsicht f\u00fcr die Anw\u00e4lt*innen wurde erst f\u00fcr Herbst 2020 in Aussicht gestellt.<\/p>\n<p>Der Band versammelt F\u00e4lle und Geschichten quer durch die Republik. Er ruft geballt in Erinnerung, was in den tagesaktuellen Nachrichten schnell vergessen wird. Der Fokus liegt hier auf der Justiz. W\u00fcnschbar w\u00e4re, wenn auch die Akteure in anderen Bereichen deutlicher auf ihre \u201eZunft\u201c blicken und die schleichende Entdemokratisierung und Entliberalisierung \u00f6ffentlich machen w\u00fcrden: in den Schulen und Hochschulen, in den Unternehmen \u2013 vielleicht sogar in der Polizei.<\/p>\n<h4>Aus dem Netz<\/h4>\n<p><a href=\"http:\/\/www.der-rechte-rand.de\">www.der-rechte-rand.de<\/a><\/p>\n<p>Im 31. Jahr erscheint \u201eder rechte rand\u201c (drr) mit sechs Ausgaben pro Jahr. Das \u201eAntifaschistische Magazin\u201c, vom \u201eVerfassungsschutz\u201c als \u201elinksextremistische bzw. linksextremistisch beeinflusste Publikation\u201c geadelt, berichtet kontinuierlich \u00fcber die rechte, extrem rechte und Neonazi-Szene in Deutschland. Die Homepage bietet den Zugang zu allen bislang erschienenen 184 Heften. Gegenw\u00e4rtig sind sechs Bereiche (von der AfD \u00fcber die \u201eIdentit\u00e4ren\u201c bis zum NSU) als \u201eSchwerpunkte\u201c ausgewiesen: Hier werden Artikel aus dem Magazin und zus\u00e4tzliche Online-Beitr\u00e4ge zusammenstellt.<\/p>\n<p>Leider geh\u00f6ren Polizei und Dienste bislang nicht zu den ausgewiesenen Schwerpunkten. Die Volltextrecherche f\u00fchrt aber zu interessanten Treffern. Dabei sind auch Berichte, die es in die gro\u00dfe \u00d6ffentlichkeit nur selten schaffen: Etwa ein Bericht vom Mai 2018 \u00fcber Rainer Wendt, den Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft im Beamtenbund. In dem Beitrag erf\u00e4hrt man, dass Wendt mehr ist als ein Law-and-Order-Vertreter par excellence, sondern er gegen Gefl\u00fcchtete wettert, rassistische Karikaturen rechtfertigt, keine Probleme mit der AfD hat, mithin nach rechts weit offen ist. Auf der Homepage schreibt \u201eder rechte rand\u201c: \u201eDas Magazin zeigt, wie der rechte Rand gesellschaftlich verankert ist und an Themen der gesellschaftlichen \u201aMitte\u2019 ankn\u00fcpft.\u201c Bei Wendt sieht man: Das Magazin zeigt auch, wie die \u201aMitte\u2018 gezielt den Anschluss an den rechten Rand sucht.<\/p>\n<p>Auch erinnert die Volltextrecherche an Dinge, die man l\u00e4ngst vergessen hatte. So ein Artikel vom Dezember 2019, der die Berliner \u201eFreiwillige Polizeireserve\u201c w\u00fcrdigt, die massiv von Rechten unterwandert war und schlie\u00dflich aufgel\u00f6st wurde.<\/p>\n<p>Die Autor*innen von \u201eder rechte rand\u201c besch\u00e4ftigen sich immer wieder mit der Polizei. So gab es im letzten Jahr verschiedene Beitr\u00e4ge zu den rechten Netzwerken in Polizei und Bundeswehr. Zu Recht wurde bemerkt, dass auch CILIP sich bislang zu wenig um diesen Komplex gek\u00fcmmert hat \u2013 von der polizeinahen Publizistik ganz zu schweigen.<\/p>\n<h4>Sonstige Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Mecking, Sabine (Hg.): <\/strong><em>Polizei und Protest in der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden (Springer VS) 2020, 229 S., 44,99 EUR (eBook: 34,99 EUR)<\/em><\/p>\n<p>Ausgangspunkt dieses Bandes war ein polizeigeschichtliches Symposium an der Fachhochschule f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung NRW im Fr\u00fchjahr 2017. Erweitert um zus\u00e4tzliche Beitr\u00e4ge ist die Ver\u00f6ffentlichung in zwei Themenkomplexe gegliedert: Nach der Einleitung der Herausgeberin folgen vier Beitr\u00e4ge. Sie stehen unter der \u00dcberschrift \u201eWandel in Gesellschaft, Politik und Polizei\u201c. Vier weitere Artikel sind mit \u201ePolizeiliches Handeln zwischen Reform und Tradition\u201c zusammenfasst. Der Band zeichnet in verschiedenen Zug\u00e4ngen die Wandlungen des \u00f6ffentlichen Protests und der polizeilichen Reaktionsweisen nach. Dabei, so die Herausgeberin, sollte im Fokus stehen, \u201ein welcher Hinsicht sich die Polizei als \u201alernende Institution\u2018 erwies und was das f\u00fcr die Arbeit der Polizei heute bedeutet\u201c (S. 22).<\/p>\n<p>Bevor sich Sabine Mecking dem Zustand der deutschen Polizeigeschichtsschreibung widmet, liefert sie in der Einleitung einen kenntnisreichen und kurzen Durchgang durch die westdeutsche Protest-Polizei-Historie. Die Verbindung von Ereignis- und Strukturgeschichte wirkt in dieser knappen Form jedoch ein wenig verst\u00f6rend. \u201eDie Polizei verhilft B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern sowie den von ihnen gebildeten Gruppen zur Durchsetzung ihrer verfassungsm\u00e4\u00dfig garantierten (Freiheits-)Rechte\u201c (S. 9). Dieser Satz reicht jeder Polizeipressestelle zur Ehre; stellt aber keine zeitgeschichtliche Diagnose dar. Der Brokdorf-Beschluss h\u00e4tte ebenso eine W\u00fcrdigung verdient wie die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) und ihre Wirkungen auf die Inanspruchnahme des Demonstrationsrechts.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend schildert Wolfgang Kraushaar das Protestgeschehen der 1950er Jahre (Betriebsverfassung, Wiederbewaffnung, Halbstarkenkrawalle). Sabine Mecking schlie\u00dft mit den Protesten der Au\u00dferparlamentarischen Opposition (APO) bis zu denen der Neuen Sozialen Bewegungen an \u2013 allerdings mit merkw\u00fcrdiger Schwerpunktsetzung und der Eingemeindung des Protests in eine neue \u201ecivicculture\u201c. Frank Decker widmet sich der aktuellen Entwicklung unter dem Eindruck populistischer Protestveranstaltungen mit der bemerkenswerten Feststellung, der Protest gehe heute \u201e\u00fcberwiegend von rechts aus\u201c. Ulrich Jan Schr\u00f6der stellt die Entwicklung des Versammlungsrechts bis in die Gegenwart der Corona-Begrenzungen dar. In dem lesenswerten Beitrag kommen leider die polizeipolitischen Inputs in die Demonstrationsrechtsdebatte etwas zu kurz.<\/p>\n<p>Im zweiten Teil blicken die Verfasser st\u00e4rker auf die Polizei. Michael Sturm besch\u00e4ftigt sich \u2013 konzentriert auf die M\u00fcnchener Polizei \u2013 mit den 1950er Jahren:Die aus der Weimarer Republik \u00fcbernommenen Einsatzkonzepte werden angesichts der konkreten Herausforderungen im Laufe der Zeit \u00fcberwunden. Am Ende steht die \u201eM\u00fcnchener Linie\u201c, eine mit wissenschaftlichen Mitteln modernisierte, aber keineswegs weniger repressive Strategie. Lukas W. Petzold untersucht die Wirkungen des Studierendenprotests auf die nordrhein-westf\u00e4lische Polizei in den 1960er und 1970er Jahren. Deutlich wird, wie die obrigkeitsstaatlichen Orientierungen langsam erodieren, wie sich der allgemeine gesellschaftliche Aufbruch auch in der Polizei niederschl\u00e4gt. Interessant sind die Hinweise auf die Politischen Kommissariate, die Veranstaltungen verdeckt \u00fcberwachten und \u201eSonderakten\u201c anlegten. Petzold f\u00fchrt die Modernisierungen in der Polizei allerdings weniger auf die studentischen Proteste zur\u00fcck als auf die allgemeinen Probleme (Arbeitsbelastung, Rekrutierung), denen sich die Institution gegen\u00fcbersah. Klaus Weinhauer zeichnet die Wandlungen im \u201eprotestpolicing\u201c von den 1960ern bis zum Anfang der 1980er Jahren nach. In der Darstellung der 1960er unterscheidet er zwischen den \u201eBeatkrawallen\u201c (\u201epatriarchalische Gelassenheit\u201c) und den Studierendenprotesten seit Mitte des Jahrzehnts (\u201eSchutz des mythologisierenden Staates\u201c). Besonders gegen\u00fcber als politisch eingestuften Demonstrationen hielt sich lange eine Haltung, die durch \u201eAntikommunismus, autorit\u00e4res Staatsverst\u00e4ndnis, aktivistische M\u00e4nnlichkeit und Vorstellungen von \u201aakuten Massen\u2018\u201c bestimmt war. Seit den 1970er Jahren war die Polizei erheblichen Ver\u00e4nderungen unterworfen, f\u00fcr die 1980er sieht Weinhauer eine st\u00e4rkere Orientierung der Polizei am Rechtsstaat statt am autorit\u00e4ren Staat. Allerdings sei auch diese formal-abstrakt geblieben und habe die polizeilichen Kontrollambitionen nur wenig ver\u00e4ndert. Im Kern sieht Weinhauer \u201eeine kulturell bedingte Problemkonstellation\u201c, die die Polizei bis heute begleite: Die \u201eVerfestigung und Abschottung kameradschaftlicher (Klein-)Kollektive\u201c.<\/p>\n<p>Der Band wird mit dem Beitrag eines \u201ereflektierenden Polizeipraktikers\u201c \u00fcber die \u201ePolizei als lernende Organisation?\u201c abgeschlossen. Udo Behrendes, \u00fcber Jahrzehnte Polizist in leitenden Funktionen in der nordrhein-westf\u00e4lischen Polizei und dank seiner Ver\u00f6ffentlichungen und seines Engagements durchaus bundesweit bekannt, zeichnet Rollenverst\u00e4ndnis und Handlungsrepertoire der westdeutschen Polizei im Protestgeschehen nach. In den 1950er Jahren dominieren die Vorstellungen vom \u201eStra\u00dfenkampf\u201c, von der Abwehr \u201ekommunistischer Umsturzversuche\u201c die Lage. W\u00e4hrend und durch die studentischen Proteste brechen in der Polizei Konflikte zwischen Traditionalisten, die die Proteste nach der \u201eLeberwursttaktik\u201c aufl\u00f6sen wollen, und den \u201eReformern\u201c auf, die auf differenzierten Umgang und Kooperation setzen. Auf die Massenproteste der 1970er und 1980er Jahre und auf die Militanz der Proteste reagiert die Polizei mit der Einrichtung von Spezialabteilungen. Behrendes sieht die Polizei in den 1980er Jahren zwischen einem ver\u00e4nderten, zugespitztem Protestgeschehen (Autonome, 1. Mai \u2026) auf der einen und der Rechtsprechung (Brokdorf, Mutlangen) auf der anderen Seite. Die Chronologie reicht fast bis in die Gegenwart: Heiligendamm und Hamburg tauchen ebenso auf wie die Castor-Transporte oder Links-Rechts-Gegendemonstrationen oder die Internationalisierung des Protests. Die Frage nach der Lernf\u00e4higkeit der Institution Polizei versucht er mit abschlie\u00dfenden Thesen zu beantworten: Erstens habe sich die Polizei im Umgang mit sozialem Protest professionalisiert. Zweitens gelte f\u00fcr die Polizei das Primat des Rechts, nicht der (Partei-)Politik. Drittens sollte die Polizei als Folge des Kooperationsgebots dauerhafte Kommunikationsbeziehungen mit den Schl\u00fcsselakteuren des Protests pflegen. Viertens f\u00fchre das Differenzierungsgebot dazu, dass die Polizei angemessen mit zivilem Ungehorsam umgehe\/umgehen m\u00fcsse, auch um Eskalationen zu vermeiden. F\u00fcnftens m\u00fcsse die Polizei ihre Eins\u00e4tze in dem Sinne reflektieren, dass sie ihren eigenen Anteil an Konfrontationen erkennt beziehungsweise dass sie nicht eine Gewaltspirale anheize.<\/p>\n<p>Im Fazit pl\u00e4diert Behrendes f\u00fcr eine \u201eunaufgeregte\u201c Diskussion des Themas. Statt einer Militarisierung der Polizei schl\u00e4gt er vor, aus den Erfahrungen der Vergangenheit zu lernen. Er verweist auf den Vorschlag einer Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz, die eine systematische Sammlung und Auswertung von Einsatzerfahrungen forderte. Der Beschluss stammt von 1986 und ist bis heute nicht umgesetzt. Auch das ist eine Antwort auf die Lernbereitschaft der Polizeien in Deutschland.<\/p>\n<p><strong>Abdul-Rahman, Laila\/Esp\u00edn Grau, Hannah\/Klaus, Luise\/Singeln\u00adstein, Tobias: <\/strong><em>Rassismus und Diskriminierungserfahrungen im Kontext polizeilicher Gewaltaus\u00fcbung. Zweiter Zwischenbericht zum Forschungsprojekt \u201eK\u00f6rperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen\u201c (KviAPol). Ruhr-Universit\u00e4t Bochum, 11.11.2020 (<a href=\"https:\/\/kviapol.rub.de\">https:\/\/kviapol.rub.de<\/a>)<\/em><\/p>\n<p>Der zweite Zwischenbericht des Bochumer Forschungsprojekts wertet die erhobenen Daten im Hinblick auf Rassismus und (ethnische) Diskriminierung aus. Neben der quantitativen Analyse von \u00fcber 3.300 \u00fcber eine Online-Befragung erhobenen Angaben von \u2013 nach ihrer Auffassung \u2013 unrechtm\u00e4\u00dfiger polizeilicher Gewaltanwendung Betroffener, diese war explizit im ersten Zwischenbericht ausgewertet worden, werden nun auch die Daten aus dem qualitativen Teil des Projekts ber\u00fccksichtigt. F\u00fcr den vorliegenden Bericht wurden nun neun Interviews aus der \u201eZivilgesellschaft\u201c und acht aus dem Bereich der Polizei ausgewertet und mit den Angaben der Online-Befragung verbunden. Weitere Auswertungen des Materials, etwa im Hinblick auf die justizielle W\u00fcrdigung der Vorg\u00e4nge, stehen noch aus.<\/p>\n<p>Die Befunde und die Schlussfolgerungen des Berichts k\u00f6nnen hier nicht wiedergegeben werden. Ausgehend von der Online-Befragung werden drei Gruppen unterschieden: Menschen ohne und Menschen mit Migrationshintergrund und People of Color (PoC). Wenig \u00fcberraschend zeigen sich die gr\u00f6\u00dften Unterschiede zwischen \u2013 vereinfacht formuliert \u201ewei\u00dfen Deutschen\u201c \u2013 und denjenigen, die als Fremde wahrgenommen werden. PoC werden vermehrten Personenkontrollen unterworfen und f\u00fchlen sich h\u00e4ufiger diskriminiert. Sie und die Personen mit Migrationshintergrund leiden st\u00e4rker unter den Folgen der Gewaltanwendung als \u201ewei\u00dfe\u201c Personen. Gemeinsam ist allen Gruppen die geringe Anzeigequote, die insbesondere mit der Angst vor Gegenanzeigen begr\u00fcndet wird. In den Interviews wird deutlich, dass das \u201eErfahrungswissen\u201c von gro\u00dfer Bedeutung f\u00fcr die polizeiliche Praxis ist. In diese Erfahrungen flie\u00dfen \u2013 mitunter unbewusste und h\u00e4ufiger unreflektierte \u2013 Gef\u00e4hrlichkeitszuschreibungen ein, die sich in gezielten Kontrollen bestimmter R\u00e4ume und Gruppen manifestieren.<\/p>\n<p>Den (ungleichen) Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen liegt nach Auffassung der Autor*innen ein \u201estrukturelles Problem polizeilicher Praxis\u201c zugrunde, da es sich nicht um \u201ezuf\u00e4llige Erscheinungen bei einzelnen Beamt*innen\u201c handelt, sondern diese \u201e(auch) aus den Strukturen der Polizei entstehen \u2013 etwa ihren Aufgaben und T\u00e4tigkeiten, der Art und Weise der Umsetzung dieser sowie den Formen des Umgangs mit Fehlern und Missst\u00e4nden.\u201c<\/p>\n<p>Man w\u00fcnscht sich diesen Bericht auf den Schreibtischen der politisch und polizeilich Verantwortlichen. Wir warten mit Interesse auf weitere Auswertungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Auch wenn es durchaus dem kritischen allt\u00e4glichen Sprachgebrauch entspricht, die Rede vom \u201eRechtsextremismus\u201c<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[128,148],"tags":[],"class_list":["post-18744","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-124","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18744","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=18744"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18744\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=18744"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=18744"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=18744"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}