{"id":18789,"date":"2017-11-14T19:08:06","date_gmt":"2017-11-14T19:08:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=18789"},"modified":"2017-11-14T19:08:06","modified_gmt":"2017-11-14T19:08:06","slug":"ausser-spesen-nichts-gewesen-die-ergebnisse-des-nsa-untersuchungsausschusses","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=18789","title":{"rendered":"Au\u00dfer Spesen nichts gewesen? &#8211; Die Ergebnisse des NSA-Untersuchungsausschusses"},"content":{"rendered":"<h3>von Anne Roth<\/h3>\n<p><strong>Eine Legislaturperiode lang hat Edward Snowden den Bundestag besch\u00e4ftigt. Kurz vor der vorletzten Wahl, Anfang Juni 2013, erschien der erste Artikel, der auf den von ihm geleakten NSA-Unterlagen basierte, und ziemlich exakt vier Jahre sp\u00e4ter endete mit Abschlussbericht und Bundestagsdebatte der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode, genannt <\/strong>\u201e<strong>NSA-Unter\u00adsuchungs\u00adausschuss\u201c.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Der Ausschuss sollte kl\u00e4ren, ob und wie die von Snowden enth\u00fcllte Massen\u00fcberwachung der Five Eyes (der Geheimdienste der USA, Gro\u00dfbritanniens, Kanadas, Australiens und Neuseelands) in Deutschland stattfand und ob bzw. wie Deutschland daran beteiligt war. <!--more-->Der Untersuchungsauftrag erstreckte sich \u00fcber f\u00fcnf Drucksachenseiten und umfasste auch Fragen danach, inwieweit Deutschland am Geheimen Krieg der USA beteiligt war und ob Angeh\u00f6rige von US-Beh\u00f6rden in Deutschland an der Befragung von Gefl\u00fcchteten beteiligt waren.<\/p>\n<p>Im Detail ging es darum, wer wie und von wem in Deutschland von Formen der technikbasierten Massen\u00fcberwachung betroffen war, welche deutschen Stellen davon wussten und welche dabei mitmachten. Und genauso, welche Kontrollgremien davon h\u00e4tten wissen m\u00fcssen, aber nicht informiert worden waren.<\/p>\n<p>Der 1. Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) war einer der umfangreichsten, wenn nicht der umfangreichste in der Geschichte der Bundesrepublik: 2.400 Ordner Akten (davon 560 mit dem Geheimhaltungsgrad VS-Vertraulich oder h\u00f6her eingestuft), 580 Stunden Ausschuss-Sitzungen mit einer durchschnittlichen Dauer von gut neun Stunden \u2013 miteingerechnet die wesentlich k\u00fcrzeren Beratungssitzungen des Ausschusses. Es gab regelm\u00e4\u00dfig nicht nur \u201egeheim\u201c, sondern auch mehrere \u201estreng geheim\u201c eingestufte Sitzungen \u2013 ein Einstufungsgrad, der eine Gef\u00e4hrdung des Bestands der Bundesrepublik voraussetzt.<\/p>\n<p>Was ist nun geblieben von den Bef\u00fcrchtungen, auch in Deutschland w\u00fcrde jegliche Kommunikation durchleuchtet und in die gro\u00dfen NSA-Datenspeicher in den USA weitergeleitet \u2013 wom\u00f6glich mit Wissen der Bundesregierung?<\/p>\n<p>Nicht best\u00e4tigt werden konnte \u2013 jedenfalls durch die parlamentarische Untersuchung \u2013 die Annahme, dass ein Gro\u00dfteil der Methoden, die in den auf den Snowden-Dokumenten basierenden Artikeln beschrieben worden waren, in Deutschland eingesetzt wurde, wom\u00f6glich unter Beteiligung deutscher Dienste. Was nicht bedeutet, dass das meiste davon in Deutschland nicht stattfand bzw. stattfindet. Es dokumentiert eher, dass es dem Ausschuss in weiten Teilen nicht m\u00f6glich war, den Vorw\u00fcrfen tats\u00e4chlich nachzugehen. Das hat verschiedene Ursachen:<\/p>\n<p>Die Bundesregierung vertrat die Auffassung, dass s\u00e4mtliche Akten mit Bezug zu den Five Eyes nur nach der Zustimmung der jeweiligen Regierungen dem Untersuchungsausschuss \u00fcbergeben werden konnten. Das betraf nicht nur Unterlagen, die origin\u00e4r in oder durch Zusammenarbeit mit den Five-Eyes-Staaten entstanden sind, wie etwa die Vertr\u00e4ge \u00fcber eben diese Zusammenarbeit, sondern auch deutsche Dokumente, wie beispielsweise Protokolle von gemeinsamen Gespr\u00e4chen. Im Ergebnis entschieden so die Regierungen der USA oder Gro\u00dfbritanniens dar\u00fcber, ob bestimmte Unterlagen der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt wurden. Und nicht nur im Einzelfall: Die britische Regierung hat so verhindert, dass dem Ausschuss irgendetwas \u00fcber die Aktivit\u00e4ten ihrer Geheimdienste bekannte wurde, mit der Ausnahme einer Operation, die zwar geplant, aber nie durchgef\u00fchrt wurde. Bekannt wurde sie unter dem Namen \u201eMonkeyshoulder\u201c. Dass der Name dieser und einer weiteren Operation mit der CIA weder im Ausschuss ausgesprochen noch im Abschlussbericht ausgeschrieben werden durfte, obwohl beide in zahlreichen Presseartikeln erw\u00e4hnt sind und zumindest die Operation \u201eMonkeyshoulder\u201c auch w\u00f6rtlich im Buch des Ausschussvorsitzenden Sensburg genannt wurde (mit dem Aufdruck \u201eAus den Akten des NSA-Untersuchungsausschusses\u201c), illustriert das Ausma\u00df des Bestrebens der Bundesregierung, eine \u00f6ffentliche Ausein\u00adandersetzung zu verhindern. Das Grundgesetz selbst legt allerdings in Art. 44 Abs. 1 fest, dass ein Untersuchungsausschuss des Bundestages \u201ein \u00f6ffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt.\u201c<\/p>\n<p>Die Arbeit des Ausschusses l\u00e4sst sich also grob in zwei gro\u00dfe Bereiche unterteilen: einerseits die Befassung mit den Programmen und Operationen, die durch Edward Snowden bekannt geworden sind, und andererseits die Auseinandersetzung mit der Bundesregierung dar\u00fcber, was und wie untersucht wird. Hier soll prim\u00e4r Ersteres dargestellt werden, ohne jedoch n\u00e4her auf die Erkenntnisse zur Beteiligung Deutschlands am sog. Geheimen Krieg einzugehen.<\/p>\n<h4>Kooperationen deutscher und US-amerikanischer Dienste \u2013 Die Operation \u201eEikonal\u201c<\/h4>\n<p>Die Behandlung des eigentlich zentralen Themas, die Untersuchung der Aktivit\u00e4ten der Five Eyes in Deutschland oder auch die \u00dcberwachung der Kommunikation der Menschen in Deutschland, war durch die Blockade der Bundesregierung weitgehend unm\u00f6glich geworden: Nach der Konsultation kamen kaum noch Akten dazu beim Ausschuss an. Der vom gesamten Bundestag beschlossene Untersuchungsauftrag enthielt dar\u00fcber hinaus ein Nadel\u00f6hr: Es sollte lediglich untersucht werden, ob eine \u00dcberwachung der Kommunikation \u201evon, nach und in Deutschland\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> durch die Five Eyes stattfand. Das schloss nach Ansicht der Bundesregierung alle Operationen aus, bei denen Daten aus Kabeln au\u00dferhalb Deutschlands erfasst wurden, oder auch alle Operationen, die in Kooperation mit Geheimdiensten weiterer Staaten durchgef\u00fchrt wurden. Gerade die Untersuchung des Ringtauschs war damit kaum m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Daher konzentrierte sich der Ausschuss von Anfang an auf die Beteiligung der deutschen Geheimdienste Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV). Der BND hat in Bad Aibling eine eigene Dienststelle mit R\u00e4umlichkeiten f\u00fcr die Kooperation mit der NSA. Hier befand sich auch bereits ein Standort des Echelon-Netz\u00adwerks der Five Eyes. In Bad Aibling, so stellte sich schnell heraus, war der Ort, an dem der BND erfasste Kommunikationsdaten an die NSA \u00fcbergab und vermutlich noch \u00fcbergibt.<\/p>\n<p>Zur Untersuchung \u00fcberlassen wurden dem Ausschuss Akten zur Operation \u201eEikonal\u201c, einer Kooperation zwischen NSA und BND f\u00fcr einen Abgriff von Kommunikationsdaten aus einem Kabelknoten in Frankfurt\/Main. Grundlage von \u201eEikonal\u201c war ein \u201eMemorandum of Agreement\u201c (MoA), eine vertragliche Grundlage, die am 28. April 2002 unterzeichnet wurde. Auf der Basis des MoA wurden Telekommunikationsdaten vom BND erfasst, mit Suchbegriffen durchsucht und die Treffer an die NSA weitergeleitet. Das betraf zun\u00e4chst Telefonate und Faxe, sp\u00e4ter aber auch E-Mails. Neben den Inhalten der Kommunikation wurden auch Metadaten weitergegeben, also etwa wer wann wo mit wem kommunizierte oder auf bestimmte Internet-Seiten zugriff.<\/p>\n<p>Zu Beginn der Kooperation in Bad Aibling ging es um Daten, die von den dort betriebenen Satelliten-Empfangsger\u00e4ten erfasst wurden. Das eigentliche Ziel war aber der Zugriff auf die kabelgest\u00fctzte Kommunikation am Netzknoten in Frankfurt\/Main. Dabei sollten Daten von Deutschen und US-AmerikanerInnen ausgefiltert werden, die Erfassung von europ\u00e4ischen Zielen hingegen wurde jedenfalls nicht ausgeschlossen. Der sp\u00e4ter \u2013 durch Beweisantr\u00e4ge der Opposition \u2013 \u00f6ffentlich gewordene Selektorenskandal hat dann sehr deutlich gezeigt, dass EU, Vereinte Nationen (VN), Nichtregierungsorganisationen und diverse europ\u00e4ische Regierungen von BND und NSA \u00fcberwacht wurden. Das Interesse der USA am MoA war der Zugang zu europ\u00e4ischen Glasfaserkabeln, Interesse des BND war die \u00fcberlegene Technik der NSA. Edward Snowden hat dieses Muster der internationalen Massen\u00fcberwachung bereits in dem Film \u201eCitizen Four\u201c beschrieben: Hard- und Software der NSA gegen Daten der kooperierenden Geheimdienste.<\/p>\n<p>Das MoA war ohne Einbeziehung des Bundestages verhandelt und unterzeichnet worden und allein deswegen formell unwirksam. Ob die Kontrollgremien in einer Weise informiert wurden, die ihren Mitglieder verdeutlichte, wie weitreichend die geplante und dann umgesetzte Kooperation war, ist zu bezweifeln.<\/p>\n<p>Die Operation \u201eEikonal\u201c, deren Grundlage das MoA war, wurde ab 2001 geplant. Der Zugriff fand konkret an Kabeln der Deutschen Telekom in Frankfurt\/Main statt \u2013 zun\u00e4chst auch ohne G\u00a010-Anordnung, die immer dann erforderlich ist, wenn Kommunikation abgeh\u00f6rt werden soll, die durch Artikel 10 des Grundgesetzes gesch\u00fctzt ist. Das Argument hier war, dass nur sogenannte Ausland-Ausland-Kommunikation erfasst werden sollte, f\u00fcr die eine G\u00a010-Anordnung nicht erforderlich sei. Die Kommunikation von Deutschen und sich in Deutschland aufhaltenden Menschen sollte explizit ausgefiltert werden \u2013 f\u00fcr die vor 15 Jahren noch \u00fcbliche analoge (oder: leitungsvermittelte) Telekommunikation unter Umst\u00e4nden eine akzeptable Argumentation, nicht aber f\u00fcr die paketvermittelte (oder: digitale) Kommunikation, die sich in diesen Jahren durchsetzte.<\/p>\n<p>Die Telekom f\u00fchlte sich durch die blo\u00dfe Zusage des BND, es sei alles zul\u00e4ssig, rechtlich nicht hinreichend abgesichert, um die Daten ihrer KundInnen an den deutschen Geheimdienst zu \u00fcbergeben. Anstelle einer klaren rechtlichen Grundlage f\u00fcr die Operation \u2013 die es ja nicht gab \u2013 erhielt sie ein Schreiben des Kanzleramts, das best\u00e4tigte, dass der BND zur Erhebung und Verwendung der Daten berechtigt sei: den sog. Freibrief. Ab 2004 wurden Daten vom BND erfasst, gefiltert und an die NSA weitergeleitet.<\/p>\n<p>Eine G\u00a010-Anordnung beantragte der BND erst ab 2005 auf Druck der Deutschen Telekom. Durch die zunehmend paketvermittelte Kommunikation konnte schon bei der Erfassung der Daten nicht mehr eindeutig in \u201edeutsche\u201c und \u201enicht-deutsche\u201c Kommunikation separiert werden, so dass immer bef\u00fcrchtet werden musste, m\u00f6glicherweise G\u00a010-gesch\u00fctzte Kommunikation zu erfassen. Die G\u00a010-Kommission, die die Ma\u00dfnahme bewilligte, wurde \u00fcber das Ziel der Operation allerdings get\u00e4uscht: Sie ging davon aus, dass das Ziel des Abgriffs die G\u00a010-gesch\u00fctzten Daten sein sollten \u2013 also Kommunikation vom Ausland nach Deutschland und andersherum \u2013 und hat genau dies auch genehmigt. Tats\u00e4chlich ging es dem BND aber um die \u201emiterfasste\u201c Auslands-Auslands-Kommunikation: Die G\u00a010-Ma\u00dfnahme war lediglich der \u201eT\u00fcr\u00f6ffner\u201c. Von einer Operation \u201eEikonal\u201c erfuhr die G\u00a010-Kommission erst durch den PUA.<\/p>\n<p>Der BND folgte dabei der Einsch\u00e4tzung, dass die Erfassung von Daten in Deutschland nicht unbedingt unter den Grundrechtsschutz falle, solange die TeilnehmerInnen der Kommunikation sich nicht in Deutschland befinden. Diese Sichtweise wurde allerdings von den zu dieser Frage geladenen Sachverst\u00e4ndigen, darunter ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, im Ausschuss strikt zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<p>Die Operation \u201eEikonal\u201c basierte auf der Annahme, dass es m\u00f6glich sei, G\u00a010-gesch\u00fctzte Kommunikation zuverl\u00e4ssig auszufiltern \u2013 das allerdings gelang nie. Das \u201eDatenfilterungssystem\u201c (DAFIS) des BND war einerseits technisch nicht in der Lage, wirklich alle deutschen E-Mails, Telefonate und weitere digitalen Kommunikationsformen zu identifizieren und auszufiltern, bevor die Daten an die NSA \u00fcbergeben wurden. Das aber w\u00e4re erforderlich gewesen, um eine solche Kooperation \u00fcberhaupt eingehen zu k\u00f6nnen. Andererseits ist es schlechterdings unm\u00f6glich, etwa in englischer Sprache in London geschriebene E-Mails einer Deutschen zu identifizieren, die beispielsweise eine Mailadresse bei einem nichtdeutschen Provider nutzt.<\/p>\n<p>Dazu kam, dass das Bundesamt f\u00fcr die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde die vom BND verwendete Hard- und Software zertifiziert hatte, obwohl es diese gar nicht tats\u00e4chlich gepr\u00fcft hatte. Gepr\u00fcft wurde lediglich im Hinblick \u201eauf die Papierlage\u201c, also ob die zu pr\u00fcfenden Ger\u00e4te schl\u00fcssig beschrieben und dokumentiert waren.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Aber auch die Pr\u00fcfkriterien selbst waren ungen\u00fcgend: Das betraf u.a. die Einhaltung der sog. 20-Prozent-Regel, die laut Telekommunikations\u00fcberwachungsverordnung in der damaligen Fassung besagte, dass bei der strategischen Fernmeldeaufkl\u00e4rung nur 20 Prozent der Daten auf den von der G\u00a010-Kommission genehmigten Kommunikationsstrecken vom BND \u00fcberhaupt verwendet werden durften. Diese Mengenbegrenzung, die vor allen anderen Formen der Verarbeitung durchzuf\u00fchren war, wurde bei der BSI-Pr\u00fcfung nicht beachtet.<\/p>\n<p>Die Operation \u201eEikonal\u201c wurde im Mai 2008, also vor fast zehn Jahren beendet. Nach der Erz\u00e4hlung der Bundesregierung hat der BND Fehler erkannt und die Kooperation eingestellt. Damit ist dieser nicht mehr zu leugnende problematische Teil der Zusammenarbeit mit der NSA Geschichte. Alle folgenden Operationen wurden geschickt aus dem Untersuchungsgegenstand hinausdefiniert, und die Beantwortung aller Fragen und Beweisantr\u00e4ge dazu wurde abgewiesen: So gibt es etwa durch die Snowden-Enth\u00fcllungen deutliche Hinweise auf eine \u201egemeinsame Operation von NSA und BND mit einem dritten Partner mit dem Ziel, Zugang zu einer internationalen Datenleitung zu erhalten\u201c, die sog. Operation \u201eWharpdrive\u201c.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<h4>Die Operationen Glotaic und Monkeyshoulder<\/h4>\n<p>Zwei weitere Operationen des BND mit anderen Geheimdiensten kamen im Untersuchungsausschuss zur Sprache: Die Operation \u201eGlotaic\u201c, die der BND mit der CIA von 2004 bis 2006 durchf\u00fchrte, und die Operation \u201eMonkeyshoulder\u201c mit einem britischen Geheimdienst, die seit 2010 geplant, aber wohl nicht \u00fcber erste Tests \u2013 allerdings mit echten Daten \u2013 hinauskam. Die Operation \u201eGlotaic\u201c war ein heimlicher Zugriff auf Daten der Firma MCI in Deutschland, bei der sich der BND unter der Legende, Techniker im Auftrag des US-amerikanischen Mutterkonzerns MCI (sp\u00e4ter Verizon) zu sein, mit dessen Wissen Zugang verschaffte und die auf diese Weise erfassten Daten an die CIA weiterleitete. F\u00fcr diese Operation gab es, obwohl die Daten in Deutschland erfasst wurden, keine G\u00a010-Aonordnung, und auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) wurde nicht unterrichtet. Obwohl es nach Aussagen der Zeugen kaum verwertbare Ergebnisse gab, wurde \u201eGlotaic\u201c zwei Jahre lang durchgef\u00fchrt. Warum die CIA an Daten eines US-ameri\u00adkanischen Providers interessiert war, die \u00fcber den Umweg Deutschland erfasst wurden, kann nur spekuliert werden. Naheliegend ist, dass es hier um Daten ging, deren Erfassung f\u00fcr amerikanische Dienste in den USA rechtswidrig gewesen w\u00e4re: Ein Paradebeispiel f\u00fcr den von Snowden beschriebenen Ringtausch zwischen den Diensten.<\/p>\n<p>Bei der Operation \u201eMonkeyshoulder\u201c sollten ebenfalls am Frankfurter Netzknoten Metadaten erfasst und mit dem britischen GCHQ geteilt werden.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Bedeutsam an dieser Operation ist neben der Tatsache, dass die Planung offenbar durch die Snowden-Ver\u00f6ffentlichungen gestoppt und das Projekt im Herbst 2013 eingestellt wurde, vor allem, wie sie im Untersuchungsausschuss (nicht) thematisiert wurde. Zun\u00e4chst ge\u00adw\u00e4hr\u00adte die Bundesregierung nur den Obleuten des PUA im Kanzleramt Einsicht in die Unterlagen, sp\u00e4ter wurden sie in den R\u00e4umen des BND dem gesamten Ausschuss zur Einsicht vorgelegt. Ordent\u00adliches Beweismittel im Untersuchungsausschuss wurden sie nie, und auch die Zeugenvernehmungen fanden unter un\u00fcblichen Beschr\u00e4nkungen statt. Die zust\u00e4ndigen Kontrollgremien hatten zuvor nichts von der Operation erfahren.<\/p>\n<h4>Problematische Suchbegriffe \u2013 die Selektoren-Skandale<\/h4>\n<p>Die Kooperation von BND und NSA beschr\u00e4nkte sich nicht auf die Erfassung von Daten, die durch Kabel flie\u00dfen, sondern findet unabh\u00e4ngig davon st\u00e4ndig als Kooperation bei der Satellitenerfassung statt, u.a. in der gemeinsamen Dienststelle im bayerischen Bad Aibling. Die Daten aus den gemeinsamen Operationen flie\u00dfen nicht vollst\u00e4ndig in die USA. Nachdem \u2013 theoretisch \u2013 G\u00a010-gesch\u00fctzte Daten ausgefiltert werden, werden mithilfe von Selektoren (Suchbegriffen) die Kommunikationsinhalte identifiziert, die die NSA interessieren. Dass unter diesen Selektoren der NSA viele waren, die weder Terrorismus noch illegalen Waffenhandel betrafen, sondern deutsche und europ\u00e4ische Interessen ber\u00fchrten, erfuhr der PUA erst durch einen eigenen Beweisantrag der Opposition \u2013 obwohl s\u00e4mtliche Akten zu den Kooperationen bereits vorgelegen haben sollten. Kurz darauf gab die Bundesregierung eine Pressemitteilung heraus, die deutlicher nicht h\u00e4tte sein k\u00f6nnen: \u201eIm Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverz\u00fcglich Weisung erteilt, diese zu beheben.\u201c<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Es stellte sich heraus, dass der BND die NSA-Selektoren vor dem Einsatz nicht ausreichend pr\u00fcfte \u2013 eine systematische Pr\u00fcfung fand wohl erst nach den Snowden-Enth\u00fcllungen ab August 2013 statt. Es wurden zehntausende unzul\u00e4ssige Selektoren gefunden, die sich vor allem gegen Regierungen und Institutionen in den EU-Staaten, gegen EU-Einrichtungen, gegen Deutsche und deutsche Firmen gerichtet hatten.<\/p>\n<p>Dabei war mindestens im BND seit 2005 bekannt, dass die NSA Selektoren lieferte, die der Wirtschaftsspionage dienen konnten, und zwar auch in Deutschland. Nichtsdestoweniger bewertete die Bundesregierung die Kooperation mit der US-Regierung h\u00f6her als die Kontrolle durch den Bundestag. Der PUA konnte die NSA-Selektoren nicht selbst einsehen, stattdessen erfand die Bundesregierung das bisher ungekannte Instrument der \u201eVertrauensperson der Bundesregierung\u201c, die die Selektoren einsehen und dem Ausschuss berichten sollte. Daran \u00e4nderte auch die Klage der Opposition vor dem Bundesverfassungsgericht nichts.<\/p>\n<p>Neben den Selektoren der NSA setzt der BND auch eigene ein. Diese richteten sich gegen Ziele, die nicht dem Aufgabenprofil des BND entsprachen, bei dem es neben allgemeinen Lage-Einsch\u00e4tzungen um Terror-Bek\u00e4mpfung, Organisierte Kriminalit\u00e4t und illegalen Waffenhandel geht. So betrafen die BND-Selektoren EU-Regierungen, europ\u00e4ische Institutionen, JournalistInnen, Nichtregierungsorganisationen und die UN. Als Angela Merkel als letzte Zeugin des Ausschusses im Februar 2017 bei ihrer Haltung blieb, die sie bereits 2013 ge\u00e4u\u00dfert hatte, n\u00e4mlich \u201eAbh\u00f6ren unter Freunden \u2013 das geht gar nicht\u201c, dann gibt es daf\u00fcr nur zwei m\u00f6gliche Erkl\u00e4rungen: Entweder ihr ist und war nicht bekannt, was ihr eigener Geheimdienst tut, oder aber sie hat wissentlich gelogen.<\/p>\n<h4>XKeyscore bei BND und Verfassungsschutz<\/h4>\n<p>Von den vielen Programmen, die durch Snowden bekannt wurden, ist \u201eXKeyscore\u201c dasjenige, dessen Nutzung in Deutschland am besten untersucht ist. Der BND erhielt \u201eXKeyscore\u201c bereits im Jahr 2007 von der NSA und setzte es in seiner Au\u00dfenstelle in Bad Aibling ein, um massenhaft Daten zu erfassen und automatisiert zu analysieren. Problematisch ist dabei, dass der BND die Software vor dem Einsatz nicht hinreichend \u00fcberpr\u00fcft hatte, um sicherstellen zu k\u00f6nnen, dass die Grundrechte gewahrt blieben. Stattdessen informierte er nicht einmal die Fachaufsicht \u00fcber die \u00dcbernahme US-amerikanischer \u00dcberwachungssoftware. F\u00fcr die Speicherung der Daten w\u00e4re eine Dateianordnung erforderlich gewesen, die es nicht gab. Zum Einsatz von \u201eXKeyscore\u201c beim BND \u00e4u\u00dferte sich die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) in ihrem ausgesprochen kritischen Bericht \u00fcber die T\u00e4tigkeit des BND in Bad Aibling.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Die Bundesregierung enth\u00e4lt ihn jedoch durch die Einstufung als \u201egeheim\u201c weiterhin der \u00d6ffentlichkeit vor.<\/p>\n<p>Ab Juni 2013 gab es \u201eXKeyscore\u201c auch beim Verfassungsschutz (BfV). Das Programm wurde dort ausf\u00fchrlich \u201egetestet\u201c \u2013 allerdings un\u00adter Verwendung von echten Daten aus G\u00a010-Ma\u00dfnahmen des BfV. Der \u201eWirkbetrieb\u201c, also der reale Einsatz der Software, soll erst im Sommer 2016 begonnen haben. Das Hauptinteresse bei ihrem Einsatz besteht einerseits im Lesbarmachen von digitaler Kommunikation und andererseits in viel weitergehenden Formen der Verkn\u00fcpfung von Informationen, die es erm\u00f6glichen, Personen und Beziehungen zwischen Personen leichter zu identifizieren. Dies ist mit Grundrechtsverletzungen verbunden, \u00fcber die weder die Kontrollgremien noch etwa der zu Beginn des Einsatzes amtierende Datenschutzbeauftragte Peter Schaar informiert worden waren.<\/p>\n<h4>Fazit<\/h4>\n<p>Die hier dargestellten Ergebnisse des Ausschusses sind nur einige von vielen Themen, die in den gut drei Jahren der Dauer des 1. PUA der 18. Wahlperiode untersucht wurden. An ihnen werden aber zugrundeliegende Probleme deutlich, die es zum einen schon lange gibt und die zum anderen mit der technischen Entwicklung neu entstehen.<\/p>\n<p>Nicht neu, aber weiterhin hochproblematisch ist die Unkontrollierbarkeit der Dienste auch \u2013 oder gerade &#8211; in einem international oft als beispielhaft gepriesenen System der parlamentarischen Kontrolle. Im PUA hat sich erneut gezeigt, dass der BND nur das N\u00f6tigste an das Kanzleramt berichtet. Interne Zweifel (die es gab), wurden per Dekret des Pr\u00e4sidenten beendet. Die politische Kontrolle liegt beim Kanzleramt, und hier setzte sich dieselbe Kultur fort \u2013 sicherlich auch, weil BeamtInnen h\u00e4ufig zwischen BND und der aufsichtf\u00fchrenden Abteilung 6 des Kanzleramts wechseln.<\/p>\n<p>Die internationale Kooperation der Dienste entzieht sich der Kontrolle selbst, indem per Vertrag festgelegt wird, dass Dritte nicht ohne Zustimmung beider Partner informiert werden d\u00fcrfen. Diese Third-Party-Rule meint in der Interpretation der Bundesregierung auch das Parlament. Diese Sicht wurde von den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen mitgetragen und schlussendlich vom Bundesverfassungsgericht in seiner Selektoren-Entscheidung gest\u00fctzt.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Hier liegt die Ursache daf\u00fcr, dass der PUA seiner Aufgabe, die Aktivit\u00e4ten der Five Eyes zu untersuchen, nur zu einem Bruchteil nachkommen konnte und sich deshalb auf die deutschen Dienste konzentrierte.<\/p>\n<p>Die Untersuchung der Operation \u201eEikonal\u201c hat gezeigt, dass der BND seine Datenabgriffe \u00fcber Jahre auch technisch in einer Weise umsetzte, die die Vorgaben des G10-Gesetzes ignorierte. Erst als dies zehn Jahre sp\u00e4ter durch den PUA bekannt wurde, wurden Konsequenzen gezogen: Ergebnis ist das neue BND-Gesetz, das solche Methoden nun erlaubt. Die parlamentarische Kontrolle konnte dies vorher \u00fcberhaupt nicht bemerken, weil dazu n\u00f6tig gewesen w\u00e4re, dass \u00fcber technische Details erstens \u00fcberhaupt berichtet worden w\u00e4re und die Mitglieder der Kontrollgremien dies zweitens h\u00e4tten einordnen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Zu bef\u00fcrchten ist, dass in den Bereichen der Geheimdienst-Kooperationen, deren Untersuchung dem PUA verweigert wurde, noch weitaus drastischere Formen der Massen\u00fcberwachung praktiziert werden: Stoff f\u00fcr einen n\u00e4chsten Untersuchungsausschuss. Ohne sp\u00fcrbares \u00f6ffentliches Interesse wird es den jedoch nicht geben.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Abschnitt B. I. des Untersuchungsauftrags, BT-Drs. 18\/843 v. 18.3.2014<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 18\/12850 v. 23.6.2017, S. 1504<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 18\/12850 v. 23.6.2017, S. 1406<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 stern v. 2.6.2015, <a href=\"http:\/\/www.stern.de\/investigativ\/operation-monkeyshoulder--bnd-chef-verschwieg-umstrittenes-ausspaehprojekt-vor-kanzleramt-6206512.html\">www.stern.de\/investigativ\/operation-monkeyshoulder&#8211;bnd-chef-verschwieg-umstrittenes-ausspaehprojekt-vor-kanzleramt-6206512.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Bundesregierung: Fernmeldeaufkl\u00e4rung des Bundesnachrichtendienstes, Pressemitteilung Nr. 153 v. 23.4.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2016\/geheimer-pruefbericht-der-bnd-bricht-dutzendfach-gesetz-und-verfassung-allein-in-bad-aibling\">https:\/\/netzpolitik.org\/2016\/geheimer-pruefbericht-der-bnd-bricht-dutzendfach-gesetz-und-verfassung-allein-in-bad-aibling<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 BVerfG: Beschluss des Zweiten Senats v. 13.10.2016, Az: 2 BvE 2\/15<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Anne Roth Eine Legislaturperiode lang hat Edward Snowden den Bundestag besch\u00e4ftigt. 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