{"id":18824,"date":"2017-11-17T16:16:12","date_gmt":"2017-11-17T16:16:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=18824"},"modified":"2017-11-17T16:16:12","modified_gmt":"2017-11-17T16:16:12","slug":"polizeiarbeit-in-sozialen-medien-starke-praesenz-aber-kaum-geregelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=18824","title":{"rendered":"Polizeiarbeit in sozialen Medien &#8211; Starke Pr\u00e4senz, aber kaum geregelt"},"content":{"rendered":"<h3>von Susanne Lang<\/h3>\n<p><strong>Seit 2014 twittern die Polizeien in Frankfurt, Berlin, M\u00fcnchen und Hamburg und sorgen immer wieder f\u00fcr eine Diskussion, was eigentlich Polizeiaufgaben auf Twitter und Facebook sind. Neben Kommunikation, Informationsmanagement und Fahndung nutzt die Polizei soziale Netzwerke auch bei Demonstrationen. Das k\u00f6nnte einen Versto\u00df gegen das Neutralit\u00e4tsgebot darstellen.<\/strong><\/p>\n<p>Die ersten Erfahrungen in sozialen Medien sammelte die Polizei in Niedersachsen. <!--more-->Bereits 2012 benutzte sie Facebook, um Fahndungsaufru\u00adfe zu ver\u00f6ffentlichen. Dass damals die Polizeidienststelle aus Han\u00adnover die Social-Media-Pionierin der deutschen Polizei wurde, ist vermutlich Zufall. Es gab keine strategische Leitlinie zur Einf\u00fchrung und Nutzung von Social Media bei der Polizei, kein Budget und keine zus\u00e4tzlichen personellen Ressourcen und es gab \u2013 und gibt \u2013 kein Konzept.<\/p>\n<p>Die Auseinandersetzung mit Polizeiaktivit\u00e4ten in sozialen Medien begann mit dem vom Fraunhofer Institut von 2010 bis 2014 gemeinsam mit dreizehn euro\u00adp\u00e4ischen Partnern durchgef\u00fchrten EU-Forschungs\u00adprojekt \u201eComposite\u201c \u2013 Comparative Police Studies in the EU.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Die Vernetzung der Polizeiarbeit in sozialen Medien mit Polizeien aus zehn verschiedenen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern, das Austauschen von Erfahrungen und Weitergeben von praktischem Wissen in Workshops brachte auch die Diskussion und Nutzung von sozialen Medien durch deutsche Polizeien wesentlich voran. Die Wahrnehmung der deutschen Polizeien, in der Nutzung von Social Media deutlich hinterher zu hinken, geht auf die in diesem Projekt entstandene vergleichende Studie \u201eBest Practice in Police Social Media Adaptation\u201c zur\u00fcck.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> In Gro\u00dfbritannien wird Twitter beispielsweise seit den Riots 2011 in London und anderen St\u00e4dten zur Krisenkom\u00admunikation genutzt \u2013 im Rahmen des Forschungsprojekts gab es eine detaillierte Aufarbeitung der Twitter-Strategie der Metropolitan Police of London und der Greater Manchester Police, wovon auch die deutschen Beh\u00f6rden lernen konnten.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Ab Januar 2014 geht es dann schnell: In den meisten Landeshauptst\u00e4dten wird Social Media nach dem Prinzip \u201eLearning by Doing\u201c eingef\u00fchrt: Wer Erfahrungen hat, gibt sie weiter, aus Fehlern wird gelernt. \u201eStandardisierte Anforderungen an Online-Beamte gibt es nicht. Manche Pr\u00e4sidien verpflichten den Pressesprecher, nebenher zu twittern. Andere gr\u00fcnden Social-Media-Teams und ziehen daf\u00fcr Beamte von der Verkehrsstreife oder der Kripo\u00a0ab\u201c, schreibt Jana Anzlinger in der S\u00fcddeutsche Zeitung.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Als Ersatz f\u00fcr ein Social Media-Regelwerk f\u00fcr die Polizeiarbeit gibt es f\u00fcr die Polizeien des Bundes eine \u201eHandreichung zur Nutzung sozialer Medien in den Bundesministerien\u201c, die sich jedoch ausschlie\u00dflich auf soziale Medien als Instrument der \u00d6ffentlichkeitsarbeit bezieht.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Auf L\u00e4nderebene sieht es nicht anders aus.<\/p>\n<p>Heute existieren fast 300 Social Media-Konten, die von BKA, Bundespolizei, Pr\u00e4sidien und Dienststellen genutzt werden. Die meisten Stellen betreiben ein Twitter- und ein Facebook-Konto, einige spielen Inhalte zus\u00e4tzlich bei Instagram aus. Zwei Twitterkonten geh\u00f6ren individuellen Polizisten, die als solche twittern d\u00fcrfen. Alle anderen sind Konten der jeweiligen Dienststellen, die in der Pressestelle organisatorisch angebunden sind. Diese Anbindung wird jedoch in Krisen- und Einsatzzeiten aufgehoben. Dann wechselt das Social-Media-Team in die Einsatzabteilung und macht dort Einsatzkommunikation, wie es der Social-Media-Beauftragte der Polizei Frankfurt am Main, Andr\u00e9 Karsten, auf der re:publica im Mai 2017 beschreibt.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> In diesen Situationen ist Social Media dann ein zus\u00e4tzliches Instrument der Einsatzleitung: Kommunikation mit DemonstrationsteilnehmerInnen, Informationsmanage\u00adment in Krisensituationen, gezielte Fahndung aber auch Beeinflussung von DemonstrationsteilnehmerInnen. Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete der LINKEN, sieht solche Eins\u00e4tze als Einschr\u00e4n\u00adkung des Versammlungsrechts.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<h4>Wie sieht die Social Media Praxis konkret aus?<\/h4>\n<p>Der Kriminologe Thomas-Gabriel R\u00fcdiger von der Fachhochschule der Polizei Brandenburg, der einzige ausgewiesene Experte der Polizei auf dem Gebiet Social Media und Cybercrime, beschreibt drei verschiedene Verwendungsweisen von sozialen Medien bei Polizeien: \u201eInformationsgewinnung (zum BeispielB. Erbitten von Hinweisen bei Ermittlungen oder durch Monitoring von sozialen Medien w\u00e4hrend Krisen oder zur Einsch\u00e4tzung von Situationen); Informationsvermittlung (z.B. im Rahmen von Aufkl\u00e4rungskampagnen oder in Form von Hinweisen w\u00e4hrend Gefahrensituationen\/Krisen); Beziehungsbildung\/PR\u201c.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Letzteres ist in Deutschland noch nicht weit verbreitet und vor allem auch noch nicht akzeptiert. Beziehungsarbeit, wie sie in anderen L\u00e4ndern schon \u00fcblich ist, geht je\u00addoch viel weiter: PolizistInnen singen w\u00e4hrend der Arbeit vor der Kamera und veranstalten sogar Tanzwettbewerbe ganzer Polizeidienststellen wie die \u201eRunning Man Challenge\u201c, deren virale Videos 2016 innerhalb weniger Tage mehrere Millionen Menschen erreichten \u2013 und binden. Eine neuseel\u00e4ndische Polizeistation startete den Wettstreit \u2013 nach dem Schneeballprinzip zog sich innerhalb kurzer Zeit der Tanzwettbewerb \u00fcber Polizeistationen in Gro\u00dfbritannien und in die USA.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Selbst die Polizeistation in Charleston schwingt die H\u00fcfte zu dem 90er Jahre R&amp;B Hit \u201eMy Boo\u201c und veralbert sich mit gro\u00dfer selbstironischer Souver\u00e4nit\u00e4t \u2013 und unter Einbeziehung der lokalen Bev\u00f6lkerung. Diese Beziehungsarbeit dient dem gezielten Aufbau von B\u00fcrgern\u00e4he und setzt auf eine erh\u00f6hte Pr\u00e4senz von einzelnen engagierten PolizeibeamtInnen in sozialen Medien, die im besten Fall die Menschen \u2013 vergleichbar mit der Situation eines Dorfpolizisten \u2013 pers\u00f6nlich (zu) kennen (glauben). Dieses Konzept setzt selbstverst\u00e4ndlich eine hohe Pr\u00e4senz von PolizistInnen als Individuen in Social-Media-Plattformen voraus. Um ein solches Konzept hierzulande realisieren zu k\u00f6nnen, br\u00e4uchte es laut R\u00fcdiger \u00fcber 10.000 individuelle Polizeikonten in Deutschland.<\/p>\n<p>Die Praxis deutscher Polizeidienststellen in sozialen Medien beinhaltet neben dem Anwerben von Personal vor allem die Verbreitung von Fahndungsaufrufen zur Aufkl\u00e4rung von Straftaten. Dazu ist eine gro\u00dfe Reichweite der Polizei-Accounts Voraussetzung, weshalb die Zahlen der AbonnentInnen und Likes auch f\u00fcr die Arbeit der Polizei in Sozialen Medien ein zentrales Erfolgskriterium ist. Beispielgebend im Bereich der Online-Fahndung ist vermutlich der Fahndungserfolg des BKA vom 10. Oktober 2017: Ermittler hatten auf einer Kinderporno-Website Fotos eines schweren Missbrauchs an einem vierj\u00e4hrigen M\u00e4dchen gefunden, dessen Wohnort sie in Deutschland vermuteten, traten aber seit August 2017 mit der Ermittlung von T\u00e4ter oder Opfer auf der Stelle. In Anbetracht der Dringlichkeit der Situation und der Schwere der Tat ver\u00f6ffentlichte das BKA am 10.\u00a0Oktober auf seinem Facebook-Account ein Foto des Opfers, um das M\u00e4dchen identifizieren zu k\u00f6nnen. Innerhalb weniger Stunden meldete sich die Mutter des Kindes, am selben Abend konnte der mutma\u00dfliche T\u00e4ter festgenommen werden. Zu bef\u00fcrchten ist, dass sich hier ein Grundproblem in der Entwicklung der Social Media-Praxis der Polizei zeigen wird: Erfolge verschieben Gesetze. Eigentlich ist eine Fahndung auf Facebook mit unverpixeltem Bild aus Gr\u00fcnden des Opferschutzes abzulehnen, zumal das Internet nichts vergisst und das Originalfoto immer irgendwo online zu finden sein wird. In der Abw\u00e4gung, das betroffene M\u00e4dchen in seiner Anonymit\u00e4t zu sch\u00fctzen oder es aus der Situation des schweren sexuellen Missbrauchs zu befreien, ist die Entscheidung des BKA vielleicht nachvollziehbar und richtig. Aber wie werden solche Ermittlungen unsere Rechtsauffassung beeinflussen und ver\u00e4ndern?<\/p>\n<h4>Unzul\u00e4ssige politische Deutung?<\/h4>\n<p>Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Informationsvermittlung und Aufkl\u00e4rung in Krisensituationen. Zu diesen Einsatzszenarien geh\u00f6ren auch Gro\u00dfdemonstrationen wie Blockupy in Frankfurt\/Main im M\u00e4rz 2015, die R\u00e4umung des Hausprojektes in der Friedelstra\u00dfe in Berlin-Neuk\u00f6lln Ende Juni 2017 oder auch die G20-Proteste in Hamburg in der Woche darauf. Hier wird aus der Twitter- und Facebooknutzung zur Kommunikation mit der Bev\u00f6lkerung schnell eine Einsch\u00fcchterung und Vorverurteilung von Protestierenden. W\u00e4hrend der Blockupy-Proteste pr\u00e4sentierte die Frankfurter Polizei auf Twitter ein ausgebranntes Auto mit dem Kommentar \u201eObwohl zum Gl\u00fcck niemand verletzt wurde, entstand f\u00fcr die betroffene Familie gro\u00dfer Schaden. <a href=\"https:\/\/twitter.com\/hashtag\/Brandstiftung?src=hash\">#Brandstiftung<\/a> <a href=\"https:\/\/twitter.com\/hashtag\/m18?src=hash\">#m18<\/a> <a href=\"https:\/\/twitter.com\/hashtag\/18m?src=hash\">#18m<\/a>\u201c. Die Hashtags bezogen sich auf die Blockupy-Proteste anl\u00e4sslich der Er\u00f6ffnung der Europ\u00e4ischen Zentralbank, einen nachgewiesenen Zusammenhang der Brandstiftung mit den Protesten gab es aber nicht. Dennoch wurden mehrfach Tweets dieser Art abgesetzt und bestimmten dadurch die Berichterstattung \u00fcber die Proteste wesentlich. Ausf\u00fchrlich dokumentierte der Blogger John F. Nebel die Twitter-Akti\u00advi\u00adt\u00e4t der Frankfurter Polizei w\u00e4hrend der Blockupy-Proteste und res\u00fcmiert: \u201eF\u00fcr (linke) Proteste ist diese ausgekl\u00fcgelte Polizei-Kommunika\u00adtion eine neue Erfahrung. Vorbei die Zeiten, in denen die Polizei in gestelztem Beamtendeutsch ihre Pressemitteilungen am Folgetag twitterte. Vorbei die Zeiten, in denen Twitter einen Vorteil brachte. Der kommunikatorische Vorsprung ist weg. Der Lack ist ab. Twitter wird von der Gegenseite genauso schnell, virtuos und intelligent genutzt.\u201c<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Der Rechtswissenschaftler Felix Hanschmann von der Universit\u00e4t Frankfurt nennt den Twittereinsatz der Polizei Frankfurt w\u00e4hrend der Blockupy-Proteste rechtswidrig.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Gegen\u00fcber der FAZ weist Hanschmann darauf hin, dass die Polizei auf Twitter das Neutralit\u00e4tsgebot verletzen k\u00f6nnte und eine politische Deutung von Demonstrationen vornehme, die die Polizei eigentlich zu unterlassen habe.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<h4>Kritik f\u00fcr Berlin und Hamburg, Lob f\u00fcr M\u00fcnchen<\/h4>\n<p>Die Kritik am Twitterverhalten der Frankfurter Polizei 2015 hat die Polizeien anderer Bundesl\u00e4nder aber nicht von \u00e4hnlichem Vorgehen abgehalten. Bei der R\u00e4umung der Hausprojekts Friedelstra\u00dfe meldete die Berliner Polizei via Twitter, die HausbesetzerInnen h\u00e4tten einen T\u00fcrknauf unter Strom gesetzt: \u201eLebensgefahr f\u00fcr unsere Kollegen!\u201c Die Falschmeldung wurde erst einen Tag sp\u00e4ter korrigiert, hatte aber bereits f\u00fcr hohe Wellen gesorgt \u2013 nicht nur in den Sozialen Medien, sondern auch in den Zeitungen und den Fernsehnachrichten. Der Einsatzleiter vor Ort habe die Meldung gefordert, aber keine Entwarnung gegeben, nachdem sich das Ganze als falsch herausgestellt hatte, rechtfertigte sich die Leiterin des Social Media-Teams der Berliner Polizei.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Auch die Twittereins\u00e4tze der Hamburger Polizei w\u00e4hrend der G20-Proteste Anfang Juli zeichneten sich durch Desinformation, Diffamierung und Vorverurteilung aus, was selbst von Medien wie der Tagesschau kritisiert wurde.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Das Schema ist einfach und effektiv: Angebliche Gewalttaten werden pr\u00e4sentiert \u2013 etwa ein \u201eHinterhalt\u201c f\u00fcr die Polizei im Schanzenviertel oder Gehwegplatten, die auf ein Dach geschafft wurden; obwohl die Realit\u00e4t, wie man mittlerweile wei\u00df, eine andere war, kann die darauf angeblich zu recht folgende gewaltt\u00e4tige Reaktionen der Polizei als Erfolg verkauft werden. Medien greifen diese Eilmeldungen als Polizeinachrichten auf \u2013 sp\u00e4tere Dementi \u00e4ndern nichts mehr an der Wahrnehmung der Versammlungen. Eine Protestbewegung, die auf Massenproteste setzt, wird mit dieser Polizeitaktik der schnellen und gezielten Desinformation einen Umgang finden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Ganz anders hingegen sah die Social Media-Polizeiarbeit nach dem Amoklauf in M\u00fcnchen am 22. Juli 2016 aus. In der Berichterstattung gab es Lob und Anerkennung f\u00fcr die ausgewogene, professionelle Krisenkommunikation: \u201eBeh\u00f6rden m\u00fcssen auf Twitter sein und informieren\u201c, war eine der Schlussfolgerungen, die der Bayrische Rundfunk neben vielen anderen Medien zog. Eine Kritik, dass es neben Datenschutzproblemen auch eine klare Regulierung von Polizeiarbeit in Social Media-Netzwerken br\u00e4uchte, war seither in der Presse nicht mehr zu h\u00f6ren. Wahrnehmbar war jedoch nach M\u00fcnchen ein sprunghafter Anstieg von polizeilichen Social Media-Konten von noch 130 im September 2016 auf 216 im M\u00e4rz 2017. Jede \u00f6ffentliche Anerkennung von polizeilicher Social Media-Aktivit\u00e4t f\u00fchrt derzeit zu deren weiterem Ausbau. Denn mit jeder Erfolgsmeldung wird wieder ein\/e DienststellenleiterIn erreicht und \u00fcberzeugt, diese Form der Kommunikation einzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Die polizeilichen Social Media-Zust\u00e4ndigen sind durch die Abwesenheit von gesetzlichen Regeln mehr oder weniger auf ihre pers\u00f6nliche Einsch\u00e4tzung zur\u00fcckgeworfen. Damit wird kritische Berichterstattung und juristische Auseinandersetzung ein wesentlicher Teil eines gesellschaftlichen Aushandlungsprozesses, an der sich die Social Media-Beauf\u00adtragten orientieren. Social Media ist schnell und empfindlich \u2013 einen Shitstorm will auch die Polizei nicht riskieren und reagiert darum auf deutliche Kritik meistens schnell. Das wird an zwei aktuellen Auseinandersetzungen zu Twitter-Pannen der Polizei deutlich. Am 23. September 2017, einen Tag vor der Bundestagswahl, twitterte die Berliner Polizei Informationen \u00fcber Stra\u00dfensperrungen beim Berlin-Marathon und benutzte dabei den Hashtag #genderwahn. Vermutlich wollte man mit dem Hashtag nur selbstironisch darauf hinweisen, dass man in dem Tweet erstmalig eine geschlechtsneutrale Ansprache gew\u00e4hlt hatte, bemerkte aber offenbar nicht (oder ignorierte), dass der Hashtag haupts\u00e4chlich von der AfD im Wahlkampf benutzt wurde. Nach sofortigen Protesten entschuldigte sich die Polizei und l\u00f6schte den Tweet. W\u00e4hrend die Berliner Polizei ihren Fauxpas eingestand, erwies sich die Polizei Sachsen in einem \u00e4hnlichen Fall als unbelehrbar. Dort kommentierte die Polizei am 25. September 2017 die Festnahme eines Libyers, dem bereits 26 verschiedene Straftaten von der Polizei zugeordnet worden waren, s\u00fcffisant: \u201eOb er \u201anur\u2018 die bisher bekannten 26 Straftaten begangen hat, bleibt derzeit fraglich. Mit Sicherheit kann nur gesagt werden, dass er sich vorerst in Haft befindet und das hoffentlich auch f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit.\u201c<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Nachdem es per Twitter massive Beschwerden \u00fcber den Tweet gegeben hat, reagierte das s\u00e4chsische Innenministerium \u2013 unter anderem auf Twitter. Was als Entschuldigung gedacht war, geriet jedoch abermals daneben: Die tendenzi\u00f6se Einordnung der Festnahme sei erfolgt, weil die Polizei \u201eberufsbedingt fast ausschlie\u00dflich mit negativen Aspekten des Fl\u00fcchtlingszustroms befasst ist\u201c.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/p>\n<p>Beide F\u00e4lle zeigen, dass die Auseinandersetzung um das Verhalten und Auftreten der Polizei in sozialen Netzwerken in erster Linie auch in diesen Netzwerken und in anderen Medien gef\u00fchrt wird \u2013 und gef\u00fchrt werden muss. Die Bundesregierung sieht bislang keine Notwendigkeit, das Verhalten von Polizeien in sozialen Medien zu regulieren oder \u00fcberhaupt weitere \u00dcberlegungen dazu anzustellen, wie Strafverfolgung im digitalen Raum aussehen soll. Bislang legte der Gesetzgeber die polizeiliche Nutzung von Twitter als \u00d6ffentlichkeitsarbeit aus, nicht jedoch als einen Ort polizeilichen Handelns, weshalb auch eine Regulierung als nicht n\u00f6tig angesehen wird. Allerdings wurden einige Grunds\u00e4tze bereits gerichtlich verhandelt: So entschied das Bundesverfassungsgericht 2008 zur Onlinedurchsuchung, dass alle im Internet zug\u00e4nglichen Informationen, die ohne Zugangskontrolle erreichbar sind, als \u00f6ffentlich zu bewerten sind und polizeiliche Eingriffshandlungen hier grunds\u00e4tzlich nicht gegen die Grundrechte versto\u00dfen. Die Grundlage f\u00fcr eine Polizeiarbeit in sozialen Medien ist damit bereits gelegt worden \u2013 inklusive einer automatisierten Informationssuche in sozialen Medien unter Zuhilfenahme von Analysesoftware (die sogenannte Open Source Intelligence, OSINT).<\/p>\n<h4>Viele, viele Probleme<\/h4>\n<p>Thomas-Gabriel R\u00fcdiger sieht die Polizeiarbeit in sozialen Medien als eine der zuk\u00fcnftigen Hauptaufgaben polizeilicher Arbeit und hat in seinem Aufsatz \u201eDas Broken Web?\u201c konzeptionelle \u00dcberlegungen angestellt, wie eine solche Praxis aussehen sollte.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Er leitet seine \u00dcberlegungen aus der \u201eBroken Windows\u201c-Theorie ab, die kurz zusammengefasst davon ausgeht, dass zerbrochene Fenster \u2013 wenn sie nicht repariert und ihr Zerst\u00f6ren geduldet wird \u2013 schnell zur Verwahrlosung von Stadtgebieten f\u00fchren k\u00f6nnten. Diese \u00dcberlegung \u00fcbertr\u00e4gt R\u00fcdiger auf das Internet und fordert eine Sichtbarkeit von Strafverfolgung im Internet, um eine abschreckende und ermahnende Wirkung zu erzielen, aber auch um ansprechbar vor Ort zu sein, zum Beispiel in einer App. Damit w\u00fcrde die Aufgabe von Strafverfolgung im Internet nicht vom Staat an den privaten, zivilrechtlichen Sektor abgeben, wie es mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken von Justizminister Heiko Maas bereits angedacht wurde, sondern zumindest rechtsstaatlich verhandelt werden.<\/p>\n<p>Eine solche Strategie setzt entsprechende Personalressourcen voraus, au\u00dferdem technische Ausstattung und entsprechende Ausbildungen. Sie bringt aber weitere Probleme mit sich: Zum einen gibt es grunds\u00e4tzliche Datenschutzprobleme. Beh\u00f6rdenkommunikation in sozialen Netzwerken ist laut den Gesch\u00e4ftsbedingungen einiger Dienste f\u00fcr Werbe- und andere Vermarktungsinteressen verwertbar, was im deutschen Datenschutz ausgeschlossen ist. Ein weiteres Problem w\u00fcrde in der Wahrnehmung von Polizei liegen: Wo sich einige durch eine erh\u00f6hte Polizeipr\u00e4senz in ihrer Timeline sicher f\u00fchlen m\u00f6gen, wird die digitale Polizeipr\u00e4senz von anderen nur als bedrohlich empfunden. Auch R\u00fcdiger benennt dieses Problem: \u201eDie Balance zu finden zwischen notwendiger oder gar \u201ab\u00fcrgernaher\u2018 polizeilicher Pr\u00e4senz im digitalen Raum und als bedrohlich oder zudringlich empfundener \u00dcberwachung, ist demnach keine triviale Aufgabe.\u201c<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Das dritte Problem entsteht bei der Polizei selbst und d\u00fcrfte derzeit das gr\u00f6\u00dfte Hindernis sein: Denn die Polizei ist durch das Legalit\u00e4tsprinzip gebunden, s\u00e4mtlichen Straftaten nachzugehen, von der sie Kenntnis erh\u00e4lt. Das wird im Internet schwierig, wie R\u00fcdiger beschreibt: \u201eWenn also ein Polizeibeamter in einem Forum gegen Kinderpornografie vorgehen will, dabei aber \u00fcber Beleidigungen, Volksverhetzungen oder Urheberrechtsverletzungen st\u00f6\u00dft, so kann er faktisch eigenst\u00e4ndig keine Gewichtung vornehmen, ohne sich selbst in die Gefahr einer Straftat zu begeben.\u201c<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a><\/p>\n<p>Trotz aller Probleme wird die Social Media-Aktivit\u00e4t der deutschen Polizeien weiterhin zunehmen. Hier entsteht ein Auseinandersetzungsfeld, in dem B\u00fcrgerrechte und Demokratie einmal mehr neu verhandelt werden. Diese Auseinandersetzung wird vor allem in den sozialen Medien gef\u00fchrt \u2013 einem Feld, in dem die klassischen B\u00fcrgerrechtsgruppen ziemlich rar sind.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Forschungsprojekt mit ver\u00f6ffentlichten Ergebnissen: <a href=\"http:\/\/composite-project.eu\/\">http:\/\/composite-project.eu<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Presseerkl\u00e4rung zur Ver\u00f6ffentlichung der Studie vom Fraunhofer Institut v. 6.12.2012: <a href=\"https:\/\/www.fit.fraunhofer.de\/de\/presse\/12-12-06.html\">www.fit.fraunhofer.de\/de\/presse\/12-12-06.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Studie: <a href=\"https:\/\/www.fit.fraunhofer.de\/content\/dam\/fit\/de\/documents\/ukriots%20v90.pdf\">www.fit.fraunhofer.de\/content\/dam\/fit\/de\/documents\/ukriots%20v90.pdf<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Sueddeutsche.de v. 26.9.2017<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken: BT-Drs. 18\/5778 v. 17.8.2015<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"https:\/\/re-publica.com\/en\/17\/session\/wir-habn-polizei-chancen-herausforderungen-beim-einsatz-sozialer-medien-polizeiarbeit\">https:\/\/re-publica.com\/en\/17\/session\/wir-habn-polizei-chancen-herausforderungen-beim-einsatz-sozialer-medien-polizeiarbeit<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 FAZ v. 21.6.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 R\u00fcdiger, T.-G.: Soziale Medien \u2013 Anbruch eines neuen Zeitalters polizeilicher Arbeit?, in: Der Kriminalist 2017, H. 1-2, S. 4-12 (8)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Tagesspiegel v. 4.5.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a>\u00a0\u00a0 <a href=\"https:\/\/www.metronaut.de\/2015\/03\/twittern-zur-aufstandsbekaempfung\/\">www.metronaut.de\/2015\/03\/twittern-zur-aufstandsbekaempfung\/<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a>\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/politik\/deutschland\/2015-07\/polizei-twitter-verstoss-gegen-recht\/komplettansicht\">www.zeit.de\/politik\/deutschland\/2015-07\/polizei-twitter-verstoss-gegen-recht\/komplettansicht<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a>\u00a0 FAZ v. 21.6.2016<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a>\u00a0 RBB24 v. 19.10.2017, <a href=\"http:\/\/www.rbb24.de\/politik\/beitrag\/2017\/10\/twitter-polizei-friedel-strasse-berlin-fake-news-kontraste.html\">www.rbb24.de\/politik\/beitrag\/2017\/10\/twitter-polizei-friedel-strasse-berlin-fake-news-kontraste.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a>\u00a0\u00a0 <a href=\"http:\/\/faktenfinder.tagesschau.de\/inland\/gzwanzig-143.html\">http:\/\/faktenfinder.tagesschau.de\/inland\/gzwanzig-143.html<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a><a href=\"https:\/\/www.tag24.de\/nachrichten\/leipzig-polizei-sachsen-christian-frey-twitter-kritik-libyer-aerger-fremdenhass-dresden-341135\">\u00a0 www.tag24.de\/nachrichten\/leipzig-polizei-sachsen-christian-frey-twitter-kritik-libyer-aerger-fremdenhass-dresden-341135<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a>\u00a0 Stellungnahme der Polizei Sachsen v. 26.9.2017, <a href=\"http:\/\/www.polizei.sachsen.de\/de\/MI_2017_52512.htm\">www.polizei.sachsen.de\/de\/MI_2017_52512.htm<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a>\u00a0 <a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/pulse\/das-broken-web-thomas-gabriel-r\u00fcdiger?trk=mp-reader-card\">www.linkedin.com\/pulse\/das-broken-web-thomas-gabriel-r%C3%BCdiger?trk=mp-reader-card<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a>\u00a0 R\u00fcdiger a.a.O. (Fn. 8), S. 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a>\u00a0 ebd.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Susanne Lang Seit 2014 twittern die Polizeien in Frankfurt, Berlin, M\u00fcnchen und Hamburg und<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,119],"tags":[583,787,995,1094,1155,1340,1450],"class_list":["post-18824","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-114","tag-facebook","tag-internet","tag-neutralitaetsgebot","tag-polizei","tag-pressearbeit","tag-soziale-medien","tag-twitter"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18824","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=18824"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18824\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=18824"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=18824"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=18824"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}