{"id":18872,"date":"2021-01-13T09:41:50","date_gmt":"2021-01-13T09:41:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cilip.de\/?p=18872"},"modified":"2021-01-13T09:41:50","modified_gmt":"2021-01-13T09:41:50","slug":"eine-nummer-fuer-alles-und-jeden-zur-geplanten-einfuehrung-einer-personenkennziffer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=18872","title":{"rendered":"Eine Nummer f\u00fcr alles und jeden:\u00a0Zur geplanten Einf\u00fchrung einer Personenkennziffer"},"content":{"rendered":"<p><strong>Mit einem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die ab 2008 vergebene Steuer-ID als Identifikationsnummer aller in Deutschland lebenden Personen etablieren. Damit soll der Datenaustausch zwischen Beh\u00f6rden vereinfacht werden. Neu sind die Pl\u00e4ne f\u00fcr ein sol\u00adches Personenkennzeichen in der Geschichte nicht, die Bedenken gegen eine solche Katalogisierung von Menschen bleiben ebenso aktuell.<\/strong><\/p>\n<p>Mit dem \u201eEntwurf eines Gesetzes zur Einf\u00fchrung und Verwendung einer einheitlichen Identifikationsnummer in der \u00f6ffentlichen Verwaltung zur \u00c4nderung weiterer Gesetze\u201c (Registermodernisierungsgesetz, RegModG)<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> soll ein wesentlicher Schritt in der Digitalisierung der \u00f6ffentlichen Verwaltung gegangen werden. Die scheitere bislang, so suggeriert der Gesetzentwurf, nicht nur an der geringen digitalen Verf\u00fcgbarkeit der Daten von B\u00fcrger*innen in der Verwaltung; fragten die Beh\u00f6rden untereinander Daten ab, so k\u00f6nnten sie dies bislang nur mit alphanumerischen Daten wie Name\/Vorname, Geburtsdatum und -ort. Gerade Na\u00admen seien heutzutage aber eine gro\u00dfe Fehlerquelle \u2013 sei es wegen unterschiedlicher Transkription nicht lateinisch geschriebener Namen, \u00dcbertragungsfehlern, Namens\u00e4nderungen infolge von Heiraten oder dem Wechseln des Geschlechts.<!--more--><\/p>\n<p>Daneben werden noch weitere vorgeblich datensch\u00fctzerische Argumente ins Feld gef\u00fchrt. Die \u201eredundante Datenhaltung\u201c \u2013 die Bundesregierung geht von insgesamt bis zu 220 zentralen und dezentralen Datenregistern in der Bundesrepublik aus \u2013 f\u00fchre neben Fehlern in der Datenhaltung auch dazu, dass Daten neu erhoben werden m\u00fcssten, die bereits bei anderen Beh\u00f6rden vorhanden seien. Dies widerspreche dem Gebot der Datenminimierung. Au\u00dferdem m\u00fcssten Daten zu Identifizierungszwecken erhoben werden, die zur eigentlichen Aufgabenerf\u00fcllung \u00fcberfl\u00fcssig seien. Dies treffe auf Unverst\u00e4ndnis bei den B\u00fcrger*innen, wenn diese Daten immer neu angeben und Nachweise (Geburts- und Heiratsurkunden etc.) \u00fcber bereits vorhandene Daten erbringen m\u00fcssten.<\/p>\n<p>Ein eineindeutiges Identifizierungsmerkmal sei dar\u00fcber hinaus f\u00fcr ein register\u00fcbergreifendes Identit\u00e4tsmanagement erforderlich, um nutzerfreundliche und medienbruchfreie Verwaltungsverfahren anbieten zu k\u00f6nnen. Das kann man sich so vorstellen, wie es mit dem Gesetz zur Digitalisierung von Familienleistungen (Elterngeld)<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> bereits eingef\u00fchrt wurde: Wer Elterngeld beantragt, muss der Elterngeldstelle nur noch die Freigabe zum Abruf von erforderlichen Daten bei anderen Beh\u00f6rden und \u00f6ffentlichen Stellen erteilen. Die Elterngeldstelle holt sich dann die Daten zur Best\u00e4tigung der Identit\u00e4t der Antragstellenden (bei der Meldebeh\u00f6rde), zur Geburt eines Kindes (beim Standesamt) und zur Verdiensth\u00f6he der letzten Monate (\u00fcber die Rentenversicherung).<\/p>\n<p>In Bund, L\u00e4ndern und Kommunen gibt es insgesamt etwa 575 Verwaltungsleistungen. Diese sollen, so der Auftrag aus dem Onlinezugangsgesetz,<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> bis Ende 2021 digitalisiert sein. Das sei ohne ein solches register\u00fcbergreifendes Identit\u00e4tsmanagement nicht umsetzbar, so die Bundesregierung. Tats\u00e4chlich wurde f\u00fcr die Digitalisierung des Familienleistungsverfahrens ein eher komplizierter Weg gew\u00e4hlt, der nicht auf alle anderen Verfahren \u00fcbertragbar ist.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Last but not least lie\u00dfe sich so auch der Zensus (sprich: Volksz\u00e4hlung) in Zukunft ohne das aufwendige Verfahren, das derzeit f\u00fcr den auf 2022 verschobenen EU-weiten Zensus 2021 auf den Weg gebracht wird, durchf\u00fchren. Hier war es zun\u00e4chst n\u00f6tig, mit einer Auswahl des Datenbestandes einen Testlauf durchzuf\u00fchren, um dann (im kommenden Jahr) einmalig alle bei den Meldebeh\u00f6rden vorhandenen Daten zusammenzuf\u00fchren und abzugleichen, um Dubletten und \u201eKarteileichen\u201c identifizieren und weitere Abgleiche und Pr\u00fcfungen vornehmen zu k\u00f6nnen. Mit einem eindeutigen Identifizierungsmerkmal beziehungsweise einem Personenkennzeichen (PKZ) k\u00f6nnten die Daten auch bei einer weiterhin im f\u00f6deralen System dezentralen F\u00fchrung der Melderegister quasi auf Knopfdruck zusammengef\u00fchrt werden.<\/p>\n<h4>Einf\u00fchrung eines Zentralregisters durch die Hintert\u00fcr?<\/h4>\n<p>Darin liegt selbstverst\u00e4ndlich die Gefahr, zu allen anderen m\u00f6glichen Gelegenheiten die Daten der B\u00fcrger*innen zu bestimmten Sachverhalten zentral abzurufen. Das technische R\u00fcckgrat f\u00fcr den zuk\u00fcnftigen Datenaustausch zwischen den Beh\u00f6rden bildet ein zentrales Register der Identifikationsnummern beim Bundesverwaltungsamt (der \u201eRegistermodernisierungsbeh\u00f6rde\u201c). Im Zentralregister sind zur Identifikationsnummer keine weiteren Daten gespeichert. Weitere wesentliche Angaben wie Namen, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Anschrift und weitere Daten sind als \u201eBasisdaten\u201c beim Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern gespeichert und werden von dort abgerufen. Abrufbar sind anhand von Familienname, Wohnort, Postleitzahl und Geburtsdatum die Identit\u00e4tsnummer, anhand von Identit\u00e4tsnummer und Geburtsdatum wiederum alle \u00fcbrigen Daten, soweit sie zur Aufgabenerf\u00fcllung erforderlich sind.<\/p>\n<p>Beh\u00f6rde A kann dann anhand der Identifikationsnummer \u00fcber ebenfalls neu zu schaffende Vermittlungsstellen alle f\u00fcr einen Verwaltungsvorgang erforderlichen Daten bei den Beh\u00f6rden A, B, C,\u2026 anfordern. Die Daten werden dabei verschl\u00fcsselt und bei jedem Transport die \u00dcbermittlungsberechtigung abstrakt (anhand eines Zertifikats) kontrolliert und protokolliert. Innerhalb der abrufenden Beh\u00f6rden werden Berechtigungen f\u00fcr die jeweilige Datenverarbeitung an die Besch\u00e4ftigten vergeben, die diese Berechtigung durch ein Authentifizierungsverfahren nach\u00adweisen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Diese Form der Daten\u00fcbertragung wird auch \u201e4-Corner-Modell\u201c genannt und ist in der Privatwirtschaft bereits etabliert, um Zahlungsanweisungen sicher abzuwickeln: eine Stelle (Corner 1) \u00fcbertr\u00e4gt Daten, die vor dem Versand verschl\u00fcsselt und mit einem Zertifikat versehen werden (Corner 2), \u00fcber eine dritte Stelle (\u201eman in the middle\u201c), die die Authentizit\u00e4t des Senders pr\u00fcft, beim Empf\u00e4nger werden die Daten entschl\u00fcsselt (Corner 3) und k\u00f6nnen dann an den eigentlich Empfangsberechtigten (Corner 4) \u00fcbergeben werden. Die Berechtigung des Daten\u00adabrufs wird durch die Registerbeh\u00f6rde als \u201eman in the middle\u201c stichprobenhaft oder auf Anlass kontrolliert. Die Registerbeh\u00f6rde ist au\u00dferdem f\u00fcr Verfahren zur Qualit\u00e4tssicherung verantwortlich, die eine hohe Aktualit\u00e4t und Glaubw\u00fcrdigkeit der Daten gew\u00e4hrleisten sollen (Werte zur Glaubw\u00fcrdigkeit beziehungsweise \u201eValidit\u00e4t\u201c werden ebenfalls im zentralen Identit\u00e4tenregister des Bundeszentralamts f\u00fcr Steuern gespeichert). Das 4-Corner-Modell gilt nach dem Entwurf des RegModG jedoch nur f\u00fcr bereichs\u00fcbergreifende \u00dcbermittlungen, nicht innerhalb der Beh\u00f6rden oder Bereiche (also bspw. zwischen zwei Meldebeh\u00f6rden).<\/p>\n<p>Mit diesem komplizierten System der Speicherung der Daten in zwei parallelen Systemen und des Abrufs \u00fcber das System, in dem nur die Identit\u00e4tsnummern gespeichert sind, versucht die Bundesregierung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Gen\u00fcge zu tun. Schon 1969 hatte das h\u00f6chste Gericht in seinem \u201eMikrozensusurteil\u201c befunden, es widerspr\u00e4che \u201eder menschlichen W\u00fcrde, den Menschen zum blo\u00dfen Objekt im Staat zu machen (&#8230;). Mit der Menschenw\u00fcrde w\u00e4re es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht f\u00fcr sich in Anspruch nehmen k\u00f6nnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Pers\u00f6nlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymit\u00e4t einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zug\u00e4nglich ist.\u201c<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a>Diese Linie des Gerichts wurde im Volksz\u00e4hlungsurteil 1983 ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt, das BVerfG nannte die Verwendung eines Personenkennzeichens darin ausdr\u00fccklich als Negativbeispiel einer verfassungswidrigen Rechtslage.<\/p>\n<p>Der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) h\u00e4lt mit Blick auf diese Rechtsprechung und entgegen der Ausf\u00fchrungen der Bundesregierung im Gesetzentwurf an seiner klaren Kritik an der geplanten Identifikationsnummer fest. Ein Personenkennzeichen sei \u201emit der Verfassung nicht vereinbar. Es schafft ein system-inh\u00e4rentes, \u00fcberm\u00e4\u00dfiges Risiko der Katalogisierung der Pers\u00f6nlichkeit\u201c, und biete \u201ekeinen ausreichenden Schutz vor Missbrauch\u201c.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Es reiche mit Blick auf das Mikrozensus- und das Volksz\u00e4hlungsurteil des BVerfG bereits der subjektive Eindruck des B\u00fcrgers\/der B\u00fcrgerin, dass seine\/ihre Pers\u00f6nlichkeit, der besonders gesch\u00fctzte \u201egeistige Innenraum\u201c, nicht mehr frei von staatlicher Beobachtung, Katalogisierung und totaler Erfassung sei und er\/sie darauf mit einer \u00e4u\u00dferen Anpassung seiner Verhaltensweisen beginne. Der BfDI verweist darauf, dass die Identifikationsnummer auch von der Privatwirtschaft als zentrales Ordnungsmerkmal benutzt werden k\u00f6nne, um die Datenverarbeitung (beispielsweise bei der Vermietung von Fahrzeugen, die Authentifizierung in Finanzgesch\u00e4ften) zu vereinfachen. In dem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass im Identit\u00e4tenregister gespeicherte unrichtige Daten dann in allen beteiligten Beh\u00f6rden verwendet werden. Ihre Korrektur ist hingegen nur in einem komplizierten Verfahren m\u00f6glich, f\u00fcr die Korrektur sind unterschiedliche Beh\u00f6rden zust\u00e4ndig. Dass B\u00fcrger*innen sich direkt an die registerf\u00fchrende Beh\u00f6rden wenden k\u00f6nnen, ist nicht vorgesehen.<\/p>\n<p>Dass nun ausgerechnet die Steuer-ID, die seit 2008 alle Einwohner*innen mit dauerhaftem Aufenthalt und Kinder mit Geburt erhalten, nun als PKZ dienen soll, best\u00e4rkt die berechtigten Sorgen vor einer Zweckentfremdung von PKZ und Zentralregister. Denn schon die Einf\u00fchrung der Steuer-ID war umstritten und konnte erst durchgesetzt werden, als die alleinige Nutzung f\u00fcr Steuerzwecke zugesichert wurde. Allerdings enthielt die damalige Neuregelung im \u00a7139a-c Abgabenordnung (AO) bereits \u00d6ffnungsklauseln f\u00fcr eine zweck\u00e4ndernde Nutzung der Steuer-ID. \u201eDamit ist eine zuk\u00fcnftige Erweiterung des Identifikationsmerkmals \u00fcber den Besteuerungsbereich hinaus und damit die Bildung eines Personenkennzeichens m\u00f6glich\u201c, wie ein Gutachten aus der Technischen Universit\u00e4t Berlin festhielt.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<h4>Nicht der erste Versuch: Historische Vorl\u00e4ufer<\/h4>\n<p>Die Vergabe von Personenkennzeichen als eindeutigere Alternative zu Name\/Vorname plus Geburtsdatum zur Erschlie\u00dfung von Registern und Verkn\u00fcpfung von Daten in unterschiedlichen Registern, also als Mittel zur Verwaltungsrationalisierung, ist selbstverst\u00e4ndlich nicht neu. 1944 wurde in Berlin eine Reichspersonalnummernkartei aufgebaut, deren Zweck die Kompletterfassung der Bev\u00f6lkerung mit dem Ziel ihrer Heranziehung zur Beteiligung am \u201etotalen Krieg\u201c war. Vom Aufbau her \u00e4hnelte die Nummer dem, was bis heute im Sozialversicherungssystem verbreitet ist: Geburtsdatum und vierstellige Nummer in Kombination mit einer Kodierung f\u00fcr Geschlecht und Staatsangeh\u00f6rigkeit.<\/p>\n<p>Es sollte zweieinhalb Jahrzehnte dauern, bis es in Deutschland erneut zur Einf\u00fchrung eines Personenkennzeichens kam. Am 1. Januar 1970 f\u00fchrte die DDR die Personenkennzahl (PKZ) ein, die aus Geburtsdatum, einer Ziffer f\u00fcr das Jahrhundert der Geburt und dem Geschlecht, einer dreistelligen Zahl f\u00fcr die zust\u00e4ndige Meldebeh\u00f6rde, einer fortlaufenden Nummer f\u00fcr den Geburtstag und einer Pr\u00fcfnummer bestand. Sie war zugleich wesentliches Element f\u00fcr den Aufbau einer Zentralen Personendatenbank in Berlin-Biesdorf. Ab 1984 war sie voll funktionsf\u00e4hig und sammelte und verwaltete die Daten des \u201eZentralen B\u00fcros f\u00fcr Personalangelegenheiten\u201c. Die Nummer wurde in alle Personaldokumente, Sozialversicherungs-, Renten-, Wehrdienst- und Impfausweise eingetragen. \u00dcber die Personenkennzahl k\u00f6nnen noch heute Stasi-Akten erschlossen werden.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Zur gleichen Zeit wurde auch in der Bundesrepublik die Einf\u00fchrung eines Personenkennzeichens diskutiert. 1968 wurden im Bundesinnenministerium \u201eintensive Vorarbeiten f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines bundeseinheitlichen Personenkennzeichens\u201c aufgenommen.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a>Beteiligt waren die Kommunalen Spitzenverb\u00e4nde, die \u201eKommunale Gemeinschaftsstelle f\u00fcr Verwaltungsvereinfachung\u201c und der \u201eAusschuss f\u00fcr wirtschaftliche Verwaltung im Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft\u201c eingebunden. Es war ebenfalls als zw\u00f6lfstelliges Personenkennzeichen mit Geschlecht, Geburtsdatum, vierstelliger fortlaufender Num\u00admer f\u00fcr alle am selben Tag Geborenen und Pr\u00fcfziffer konzipiert. Mit der Einf\u00fcgung von Geburtsdatum und einer Ziffer f\u00fcr das Geschlecht sollte das Kennzeichen leichter merkbar sein, au\u00dferdem h\u00e4tten diese beiden Angaben dann in den Registern entfallen k\u00f6nnen. Die Vergabe war f\u00fcr das Jahr 1973 an alle Einwohner*innen der Bundesrepublik vorgesehen. Frappierend ist, wie sehr sich die Argumente von damals und heute \u00e4hneln: die derzeitigen M\u00f6glichkeiten von Datenverarbeitung und Da\u00adtenspeicherung w\u00fcrden, so der damalige Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher, \u201eerst dann voll ausgesch\u00f6pft, wenn sich Verwaltungen und Beh\u00f6rden nicht nur im eigenen Bereich, sondern auch bei ihrer Zusammenarbeit der elektronischen Datenverarbeitung bedienten\u201c.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a>Im Blick hatte das Bundesinnenministerium die damals auf allen staatlichen Ebenen neu entstehenden Datenverarbeitungszentren, in denen Daten zu einer Person weiterhin h\u00e4ndisch zusammengef\u00fchrt werden mussten. Der Bef\u00fcrchtung, der Staat k\u00f6nne damit noch weiter in die Privatsph\u00e4re der B\u00fcrger*innen eindringen, begegnete die Bundesregierung recht lapidar: Daf\u00fcr sei ja gar nicht ein Personenkennzeichen ausschlaggebend, sondern die \u201emissbr\u00e4uchliche Ausnutzung der Rationalisierungsm\u00f6glichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung\u201c durch Mitarbeiter*innen der Beh\u00f6rden. Dies k\u00f6nne durch herk\u00f6mmliche Sicherungen und automationsgerechte Schutzma\u00dfnahmen aber weitgehend verhindert werden. Au\u00dferdem wurde ein System von Auskunftsrechten der Betroffenen und diverse Ma\u00dfnahmen in Aussicht gestellt, die heute zum Standardrepertoire des Datenschutzes geh\u00f6ren (Zweckbindung, Erforderlichkeit, Protokollierung, Strafbewehrung von pers\u00f6nlichen Verst\u00f6\u00dfen).<\/p>\n<p>Aus der zitierten Antwort der Bundesregierung geht auch hervor, dass schon die Vergabe eines Personenkennzeichens an sich als Verletzung der Menschenw\u00fcrde angesehen werden k\u00f6nne, aber nur, wenn es im Verkehr mit den Beh\u00f6rden den Namen ersetzt, die Bewohner*innen der BRD also gleich nur noch mit ihrer Nummer angesprochen w\u00fcrden. Damit wurde rhetorisch zwar das Mikrozensus-Urteil ber\u00fccksichtigt, ohne seine Substanz wirklich handlungsleitend werden zu lassen. Vollst\u00e4ndig au\u00dfen vor blieb in dieser Betrachtung des damaligen Bundesinnenministers, dass die Vergabe eines PKZ nicht nur ein Eindringen des Staates in die \u201eIndividualsph\u00e4re\u201c der B\u00fcrger*innen bedeutet, sondern die Machtasymmetrie zwischen ihnen und der staatlichen Verwaltung durch den erweiterten Informationszugriff zugunsten des Staates verschoben wird.<\/p>\n<p>Das Vorhaben sollte im Rahmen einer grundlegenden Reform des Meldewesens umgesetzt werden, das aber \u00fcber eine erste Beratung im Bundestag nicht hinauskam. Erst 1980 wurde das Melderechtsrahmengesetz zur Vereinheitlichung des Meldewesens eingef\u00fchrt. Es enthielt genauso wenig eine PKZ wie sp\u00e4ter das 2015 in Kraft getretene Bundesmeldegesetz, das nach der F\u00f6deralismusreform (2006) die Meldegesetze der L\u00e4nder abl\u00f6ste.<\/p>\n<h4>Ausl\u00e4nderzentralregister als Feldversuch<\/h4>\n<p>Wie immer ist die Politik bei Eingriffen in die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Betroffenen weniger zimperlich, wenn es um die datenm\u00e4\u00dfige Erfassung und Katalogisierung von \u201eAusl\u00e4nder*innen\u201c geht. So wird f\u00fcr alle Personen, die im Ausl\u00e4nderzentralregister (AZR) gespeichert sind, eine AZR-Nummer zu ihrem Datensatz gespeichert. Diese diente lange nur dem Austausch zwischen der zust\u00e4ndigen Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde und dem AZR, blieb aber auch nach einem Umzug in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich einer anderen Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde gleich. Mit dem \u201eDatenaustauschverbesserungsgesetz\u201c und der Einf\u00fchrung eines neuen \u201eKerndatensystems\u201c f\u00fcr neu ankommende Gefl\u00fcchtete wurde zus\u00e4tzlich eine Nummer f\u00fcr den \u201eAnkunftsnachweis\u201c (AKN-Nummer) vergeben, die dann auch f\u00fcr den Datenaustausch weiterer Beh\u00f6rden mit dem AZR genutzt werden kann.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a>Mit dem \u201eZweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz\u201c wurde eine Grundlage geschaffen, die AZR-Nummer aller Ausl\u00e4nder*innen auf ihren Aufenthaltstitel beziehungsweise Bescheinigungen aufzudrucken, um den Datenabruf (zun\u00e4chst nur) der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden zu erleichtern. Mit der k\u00fcrzlich vom Bundestag beschlossenen \u00c4nderung des Bundesmeldegesetzes wurde \u2013 weitgehend unbemerkt von der \u00d6ffentlichkeit \u2013 der Gebrauch der AZR-Nummer durch alle m\u00f6glichen Beh\u00f6rden beim Datenabruf bei den Melde\u00e4mtern zugelassen.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a>Hierdurch wird die enge Zweckbindung der AZR-Nummer aufgeweicht und faktisch f\u00fcr \u201eAusl\u00e4nder*innen\u201c zumindest ein wesentlicher Schritt in Richtung eines PKZ gegangen.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund ist es nicht besonders abwegig davon auszugehen, dass sich auch die Identifikationsnummer irgendwann auf P\u00e4ssen, Personalausweisen und weiteren amtlichen Dokumenten wiederfinden wird. W\u00e4hrend der Verweis auf genau diese staatliche Praxis in der DDR in den 1970er Jahren noch ausreichte, um die damaligen PKZ-Pl\u00e4ne zu Fall zu bringen, scheint diese Erinnerung 30 Jahre nach ihrem Ende ausreichend verblasst, um sie ignorieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 19\/24226 v. 11.11.2020<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 19\/21987 v. 31.8.2020, Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gew\u00e4hrung von Familienleistungen<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen v. 14.8.2017, BGBl. I, S. 3122, \u00a7 1<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ausf\u00fchrlich hierzu: Stellungnahme des Sachverst\u00e4ndigen Rainer Rehak (Forum Informatiker*innen f\u00fcr Frieden und gesellschaftliche Verantwortung\/FifF e.V.) zur \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung des Ausschusses f\u00fcr Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages (104. Sitzung) am 26.10.2020, Ausschussdrucksache 19(4)614C<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BVerfGE 27, 1 \u2013 1 BvL 19\/63<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Stellungnahme des BfDI vom 21.10.2020; liegt der Redaktion vor<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Brandt, C. et al.: Lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal, steuerliche Identifikations\u00admerk\u00admale und \u201einformationelle Selbstbestimmung\u201c, Berlin 2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 s.<a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Personenkennzahl\">https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Personenkennzahl<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 6\/598 v. 1.4.1970, S. 3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a>\u00a0\u00a0 ebd., S. 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 ausf\u00fchrlicher hierzu vgl. Burczyk, D.: Gefl\u00fcchtete als Datenmasse, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/Cilip 111 (Oktober 2016), S. 25-32<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a>\u00a0\u00a0 BT-Drs. 19\/22774 v. 23.9.2020, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur \u00c4nderung des Bundesmeldegesetzes, hier Art. 2 Nr. 12 (\u00c4nderung im \u00a7 38 Abs. 1 Nr. 2 BMG)<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit einem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die ab 2008 vergebene Steuer-ID als Identifikationsnummer aller in<\/p>\n","protected":false},"author":14,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,128],"tags":[259,416,948,1208],"class_list":["post-18872","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-124","tag-auslaenderzentralregister","tag-datenschutz","tag-melderegister","tag-registermodernisierungsgesetz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18872","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/14"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=18872"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/18872\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=18872"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=18872"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=18872"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}