{"id":1896,"date":"2000-02-09T23:35:39","date_gmt":"2000-02-09T23:35:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=1896"},"modified":"2000-02-09T23:35:39","modified_gmt":"2000-02-09T23:35:39","slug":"neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=1896","title":{"rendered":"Neue Munition f\u00fcr die Polizei &#8211; Eine von Schein-Sachzw\u00e4ngen dominierte Diskussion[1]"},"content":{"rendered":"<h3>von Oesten Baller<\/h3>\n<p><b>Rambos, die von mehreren Sch\u00fcssen getroffen ihre Angriffe fortsetzen &#8211; vor dem Hintergrund dieser Schreckensvision wird derzeit \u00fcber eine neue Munition f\u00fcr die Polizei diskutiert. Der herk\u00f6mmlichen Vollmantelmunition fehle die n\u00f6tige &#8222;Mannstoppwirkung&#8220;, sie gef\u00e4hrde zudem unbeteiligte Dritte.<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fn2\" name=\"fnverweis2\">[2]<\/a> Die Innenministerkonferenz (IMK) beschloss daher im Juni 1999, die Polizei insgesamt mit einer neu zu entwickelnden Deformationsmunition auszur\u00fcsten.<\/b><\/p>\n<p>Bislang wird Deformationsmunition in Deutschland nur von der GSG 9 und den Spezialeinheiten der L\u00e4nder (Sondereinsatzkommandos\/ Pr\u00e4zisionssch\u00fctzenkommandos) eingesetzt. Die mit der allgemeinen Ausr\u00fcstung der Polizei mit Deformationsmunition verbundenen Konsequenzen f\u00fcr den polizeilichen Alltag und den &#8222;Normal-Fall&#8220; des polizeilichen Schusswaffengebrauchs werden in der Regel nur aus dem Blickwinkel der polizeilichen Taktik beleuchtet.<!--more--><\/p>\n<p>Als Referenz dient dabei immer wieder ein tragischer Polizeieinsatz in M\u00fcnchen im November 1998: Im Eingangsbereich seiner Wohnung greift ein Mann die Polizei mit einem Messer an. Nach Androhung des Schusswaffengebrauchs und erfolglosem Einsatz eines Reizstoffspr\u00fchger\u00e4tes gibt eine junge Polizeibeamtin aus ca. zwei Metern Entfernung einen Schuss auf den Oberk\u00f6rper des Angreifers ab, der allerdings ohne die erhoffte Wirkung bleibt. Ein zweiter Schuss durchschl\u00e4gt den Kopf des Angreifers und trifft seinen dahinter stehenden unbeteiligten Bruder ebenfalls am Kopf. Bei beiden sind die Verletzungen t\u00f6dlich. Warum hat die Polizistin aus zwei Metern Entfernung nicht auf die Beine gezielt? Warum konnten die beteiligten Beamten nicht wie mehrmals zuvor dem Angriff ins Treppenhaus ausweichen? Der Vorfall wirft Fragen auf, kann aber nicht die Notwendigkeit einer neuen Munition beweisen.<\/p>\n<p>Ein anderes Beispiel spricht gegen den Nutzen von Deformationsmunition: Ein auf frischer Tat angetroffener Bankr\u00e4uber schoss aus der Deckung seines Fahrzeugs heraus mit einer Pumpgun auf zwei Polizeibeamte. Nur der hohen Durchschlagskraft der Vollmantelmunition war es zu verdanken, dass der Angreifer, der bereits einem Polizisten ins Gesicht geschossen hatte, getroffen werden konnte (mit t\u00f6dlichem Ausgang) und die beiden Polizisten am Leben blieben.<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fn3\" name=\"fnverweis3\">[3]<\/a> Ein weiterer Fall zeigt, dass auch in Extremsituationen mit der herk\u00f6mmlichen Munition erfolgreich vorgegangen werden kann. Ein 27 Jahre alter Mann, von einem Ehestreit stark erregt, ersticht auf offener Stra\u00dfe heimt\u00fcckisch eine Polizeibeamtin. Als er auch ihren Kollegen bedroht, reagiert dieser besonnen und beendet den Angriff erfolgreich mit einem Beinschuss.<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fn4\" name=\"fnverweis4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Den Beweis zu erbringen, dass die \u00fcbliche Vollmantelmunition der Polizei im Einsatz gegen Personen unzureichend und Deformationsmunition aus polizeitaktischen Gesichtspunkten besser geeignet sei, war schon 1997 das ausdr\u00fcckliche Ziel einer Studie der Forschungs- und Entwicklungsstelle f\u00fcr Polizeitechnik der Polizei-F\u00fchrungsakademie (PFA). Ihre deutschlandweite Auswertung des polizeilichen Schusswaffengebrauchs 1994 (1.177 F\u00e4lle, davon 37 gegen Personen, 45 gegen Fahrzeuge und 1.095 gegen Tiere) brachte jedoch auch keine verwertbaren Ergebnisse.<\/p>\n<h4>Vollmantel- und Deformationsmunition<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fn5\" name=\"fnverweis5\">[5]<\/a><\/h4>\n<p>Standardm\u00e4\u00dfig ist die deutsche Polizei f\u00fcr den Einsatz der Pistole P6 und der Maschinenpistole MP 5 mit Patronen des Kalibers 9 mm x 19 (9 mm Parabellum) ausger\u00fcstet. Bei dieser Munition handelt es sich um Vollmantel-Rundkopf-Geschosse. Deren volle Ummantelung verhindert, dass sich die Munition bei einem K\u00f6rpertreffer verformt oder zerlegt. Wegen ihrer hohen Durchschlagskraft gibt die Munition im menschlichen K\u00f6rper nur einen Teil ihrer Energie (56%) ab.<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fn6\" name=\"fnverweis6\">[6]<\/a> Das Geschoss durchschl\u00e4gt zwangsl\u00e4ufig den K\u00f6rper und kann mit einer Restenergie von 44% durch Querschl\u00e4ger oder direkte Treffer weitere Personen gef\u00e4hrden. Die Schadenszone im K\u00f6rper selbst ist im wesentlichen durch den Schusskanal bestimmt, der ca. einen anderthalbfachen Kaliberquerschnitt hat. Dar\u00fcber hinaus bildet sich im K\u00f6rper f\u00fcr Sekundenbruchteile eine H\u00f6hle (sog. tempor\u00e4re Wundh\u00f6hle) mit erheblich vergr\u00f6\u00dfertem Durchmesser, in der sich die Munition h\u00e4ufig \u00fcberschl\u00e4gt. Verletzungen entstehen prim\u00e4r im Schusskanal, in dem das Gewebe zerrissen oder zertr\u00fcmmert wird. Aufgrund der begrenzten Geschwindigkeit der Kurzwaffenmunition bei der Verwendung in den \u00fcblichen Waffen von ca. 355 m\/s h\u00e4lt elastisches Gewebe (insbesondere Blutgef\u00e4\u00dfe) dem Druck in der tempor\u00e4ren Wundh\u00f6hle h\u00e4ufig stand, d.h. es kommt nicht zu Zerrei\u00dfungen<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fn7\" name=\"fnverweis7\">[7]<\/a> mit der Gefahr starker innerer Blutungen.<\/p>\n<p>Deformationsgeschosse verformen sich unmittelbar beim Auftreffen auf den menschlichen K\u00f6rper. Es fehlt damit der f\u00fcr die Vollmantelmunition typische enge Schusskanal; vielmehr bildet sich kurz nach dem Eindringen des Geschosses die tempor\u00e4re Wundh\u00f6hle. Der Umfang des Aufpilzens des Projektils ist von der konkreten Geschosskonstruktion abh\u00e4ngig und kann ein Mehrfaches des urspr\u00fcnglichen Kalibers betragen. Je st\u00e4rker die Munition aufpilzt, desto gr\u00f6\u00dfer ist die Energieabgabe im K\u00f6rper, die bei der existierenden Munition zwischen 71% und 100% liegt.<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fn8\" name=\"fnverweis8\">[8]<\/a> Wegen der erh\u00f6hten Energieabgabe verl\u00e4\u00dft die Munition den K\u00f6rper entweder mit erheblich verminderter Restenergie oder sie bleibt stecken. Der Verletzungsbereich ist bei der Deformationsmunition signifikant gr\u00f6\u00dfer, weil im Verh\u00e4ltnis zur Vollmantelmunition sowohl der Schusskanal als auch die tempor\u00e4re Wundh\u00f6hle einen bis auf das Doppelte vergr\u00f6\u00dferten Durchmesser aufweisen k\u00f6nnen und zudem durch die h\u00f6here Energieabgabe irreversible Sch\u00e4digungen des Gewebes wahrscheinlicher sind, die dessen chirurgische Entfernung bis hin zur Amputation von Gliedma\u00dfen nach sich ziehen k\u00f6nnen. Aufgrund des gr\u00f6\u00dferen Volumens des Einwirkungsbereichs steigt unzweifelhaft die Wahrscheinlichkeit, dass zentrale Blutgef\u00e4\u00dfe getroffen werden, was auch bei Sch\u00fcssen ins Bein das Risiko des Todes durch Verbluten erh\u00f6ht. Diese Schlussfolgerung wird von den Bef\u00fcrwortern der Deformationsmunition gerne verschwiegen.<\/p>\n<p>Freilich sind nicht alle Deformationsgeschosse gleich. Derzeit auf dem Markt befindlich sind folgende:<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fn9\" name=\"fnverweis9\">[9]<\/a> von Dynamit Nobel die Typen Action 1 und Action 3, von MEN Elisenh\u00fctte das Geschoss Quick Defense = QD 1 und von Hirtenberger das Geschoss EMB. Action 1, QD 1 und EMB sind von der Wirkung her sehr \u00e4hnlich. Die Energieabgabe im menschlichen K\u00f6rper liegt aufgrund einer deutlichen Aufpilzung bei fast 100%, so dass diese Munition der obigen Beschreibung weitgehend entspricht. Der einzige beachtliche Unterschied besteht darin, dass bei Action 1 die Aufpilzung gefranst ist und sich Teile abl\u00f6sen k\u00f6nnen. Durch diese Splitterbildung entsteht ein zus\u00e4tzliches Verletzungspotential, \u00fcber das sich einschl\u00e4gige Ver\u00f6ffentlichungen ausschweigen. Im Gegensatz zu den beschriebenen Typen weist die Munition Action 3 gegen\u00fcber der Vollmantelmunition zwar eine erh\u00f6hte Energieabgabe (71% gegen\u00fcber 56%) auf,<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fn10\" name=\"fnverweis10\">[10]<\/a> erh\u00f6ht jedoch das Verletzungs- und T\u00f6tungsrisiko nicht signifikant, weil sie nicht aufpilzt und somit der Querschnitt von Schusskanal und Wundh\u00f6hle kaum vergr\u00f6\u00dfert wird. Die Sondereinheiten der Berliner Polizei haben wegen der Splitterbildung die Action 1-Munition abgeschafft und setzen mit ihren Pistolen SIG 226 (SEK) und Glock 26 (Personenschutz) die Munition QD 1 ein; in Brandenburg wird Action 1-Munition verwendet.<\/p>\n<h4>Die kluge M\u00e4r von den Dumdumgeschossen<\/h4>\n<p>Die Deformationsmunition wird zuweilen mit den Dumdumgeschossen gleichgestellt, deren Einsatz v\u00f6lkerrechtlich unzul\u00e4ssig ist.<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fn11\" name=\"fnverweis11\">[11]<\/a> Der Begriff bezeichnete urspr\u00fcnglich nur Geschosse, die Ende des 19. Jahrhunderts in einer Waffenfabrik in Dumdum bei Kalkutta hergestellt wurden. Sp\u00e4ter wurde daraus ein Gattungsname f\u00fcr alle Munitionsarten, die sich bei einem Treffer zerlegen oder verformen. Wegen der verheerenden Wirkung der in den britischen Kolonialkriegen eingesetzten urspr\u00fcnglichen Dumdummunition verbot Art. 22 der Haager Konvention von 1899 &#8222;den Gebrauch von Geschossen, die sich im menschlichen K\u00f6rper leicht ausdehnen oder plattdr\u00fccken, so wie Geschosse mit hartem Mantel, bei denen der Mantel den Kern nicht ganz bedeckt oder mit Einschnitten versehen ist&#8220;. Dieses ausdr\u00fcckliche Verbot von Deformationsgeschossen wurde in Art. 23 der Haager Landkriegsordnung von 1907 verallgemeinert auf &#8222;den Gebrauch von Waffen, Geschossen oder Stoffen, die geeignet sind, unn\u00f6tig Leiden zu verursachen&#8220;.<\/p>\n<p>Auch wenn das Kriegsv\u00f6lkerrecht nicht unmittelbar auf die innerstaatliche Aus\u00fcbung hoheitlicher Gewalt anwendbar ist, macht ein Vergleich trotzdem Sinn, weil der Sinngehalt der internationalen Regelungen mit dem innerstaatlichen Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz verwandt ist. Das V\u00f6lkerrecht wirft also die Frage auf, ob mit der allgemeinen Einf\u00fchrung von Deformationsmunition nicht im wahrsten Sinne \u00fcber das Ziel hinausgeschossen wird, weil die Wirkung auf den Betroffenen au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zum Anlass des Schusswaffengebrauchs steht und somit unn\u00f6tige Leiden verursacht.<\/p>\n<h4>Vorgaben f\u00fcr die neue Deformationsmunition<\/h4>\n<p>Die Antwort hierauf ist abh\u00e4ngig von der tats\u00e4chlich eingesetzten Deformationsmunition. Da diese derzeit erst entwickelt wird, kann nur eine vorl\u00e4ufige Aussage aufgrund der technische Vorgaben erfolgen. Letztere finden sich im Entwurf (Stand: Oktober 1999) einer Technischen Richtlinie f\u00fcr eine Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert, die unter der Redaktion des polizeitechnischen Instituts der PFA vom Unterausschuss F\u00fchrungs- und Einsatzmittel des Arbeitskreises II der IMK vorgelegt wurde. Die erw\u00e4hnten Munitionshersteller Dynamit Nobel, MEN Elisenh\u00fctte und Hirtenberger stehen bei der Entwicklung neuer Geschosse auf der Basis dieser vorl\u00e4ufigen Richtlinie kurz vor der Zertifizierung durch das Beschussamt in Ulm. MEN wirbt bereits f\u00fcr ein neues Geschoss QD P.E.P (Quick Defence Polizei-Einsatz-Patrone).<\/p>\n<p>Laut IMK-Beschluss vom 11.6.1999 muss die Munition folgende Forderungen erf\u00fcllen: geringe Gef\u00e4hrdung Unbeteiligter, geringe Abprallgefahr, gro\u00dfe Energieabgabe auf Weichziele zur Erzeugung der Angriffs- und Fluchtunf\u00e4higkeit, keine Splitterbildung und ausreichende Wirkung beim Beschuss von Hartzielen und Fahrzeugreifen. (Der Begriff &#8222;Weichziel&#8220; &#8211; im Klartext: Menschen &#8211; d\u00fcrfte gute Aussichten auf einen vorderen Platz bei der Auswahl von Unw\u00f6rtern haben.)<\/p>\n<p>Hinsichtlich der durch Gelatinebeschuss festzustellenden endballistischen Wirkung auf unbedeckte und bedeckte &#8222;Weichziele&#8220; sind nach der Richtlinie folgende Kriterien zu erf\u00fcllen: Eindringtiefe minimal 20 cm, maximal 30 cm; Energieabgabe maximal 60 Joule\/cm (\u00fcber eine Strecke von mindestens 5 cm sind mindestens 30 bzw. 20 Joule\/cm zu erreichen); keine Geschosszerlegung, Restmasse gr\u00f6\u00dfer als 98%. Ferner muss das Geschoss 4 Bleche durchschlagen und beim Beschuss eines Reifens ein Loch mit einem Durchmesser von 4 mm stanzen.<\/p>\n<p>Diese Vorgaben stimmen weitgehend mit den Daten der beschriebenen Action 1-Munition \u00fcberein. Nach den bisher vorliegenden Untersuchungen k\u00f6nnen eine hohe Energieabgabe und eine begrenzte Eindringtiefe nur durch entsprechende Aufpilzung des Geschosses erreicht werden auf Kosten eines erh\u00f6hten Verletzungs- und T\u00f6tungsrisikos.<\/p>\n<h4>Rechtliche Bewertung<\/h4>\n<p>Bef\u00fcrworter der Einf\u00fchrung von Deformationsmunition neigen zur Vereinfachung des (verfassungs-)rechtlichen Dilemmas eines jeden Schusswaffeneinsatzes der Polizei. Am h\u00e4ufigsten werden drei Argumente genannt: 1. Die Angriffs- oder Fluchtunf\u00e4higkeit eines Straft\u00e4ters sei &#8211; auch zum Eigenschutz der Polizeibeamten &#8211; schnellstm\u00f6glich zu bewirken. 2. Bei Einsatz einer Munition mit ausreichender Mannstoppwirkung k\u00f6nne in der Regel auf weitere Sch\u00fcsse verzichtet werden, wodurch die Gef\u00e4hrdung des Betroffenen sinke 3. Der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit verlange eine Minimierung der Umwelt- bzw. Drittgef\u00e4hrdung, was nur durch eine hohe Energieabgabe im K\u00f6rper des Betroffenen und eine zu minimierende Restenergieabgabe erreicht werden k\u00f6nne. Alle vorgebrachten Argumente haben zweifelsohne ihre Berechtigung, was freilich nicht ausschlie\u00dft, sie kritisch zu durchleuchten.<\/p>\n<p>Ungenau ist schon die Grundannahme des ersten Arguments, der Schusswaffengebrauch richte sich nur gegen gef\u00e4hrliche Angriffe eines Straft\u00e4ters. Zwar regeln die Polizei- und Zwangsgesetze von Bund und L\u00e4ndern einheitlich die Zul\u00e4ssigkeit des Schusswaffengebrauchs, wenn es um die Verhinderung schwerer Straftaten geht, die entweder ein Verbrechen oder ein Vergehen unter Mitf\u00fchrung von Schusswaffen oder Explosivmitteln darstellen. In den meisten Bundesl\u00e4ndern kann die zu verhindernde Tat auch ein sonstiger gegenw\u00e4rtiger Angriff auf Leben oder Gesundheit eines Dritten oder eines im Einsatz befindlichen Polizeibeamten sein. Allerdings ist f\u00fcr die Beurteilung des Anlasses f\u00fcr den Schusswaffengebrauch die Vorstellung des handelnden Polizeibeamten ma\u00dfgeblich, der sich im Eifer des Einsatzes auch irren kann. Zum anderen kann auch der Angreifer selbst zu Unrecht einen Angriff annehmen, gegen den er sich verteidigen will. Obwohl in beiden F\u00e4llen objektiv keine Straftat vorliegt, ist der vermeintliche oder tats\u00e4chliche Angreifer dem Risiko der T\u00f6tung ausgesetzt.<\/p>\n<p>Die Verhinderung schwerer Straftaten ist jedoch nicht der einzige m\u00f6gliche Anlass eines polizeilichen Schusswaffengebrauchs. Dessen Zweck kann auch die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs sein, sei es, dass eine Person, die einer erheblichen Straftat verd\u00e4chtig ist, festgenommen werden soll, sei es, dass unter der gleichen Voraussetzung ein tatverd\u00e4chtiger Ausbrecher in den amtlichen Gewahrsam zur\u00fcckgef\u00fchrt werden soll. Schlie\u00dflich kann Anlass des Schusswaffengebrauchs auch die Wiederergreifung eines verurteilten Ausbrechers aus dem Strafvollzug bzw. die Verhinderung eines Ausbruchs sein. In der offiziellen Statistik<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fn12\" name=\"fnverweis12\">[12]<\/a> der IMK f\u00fcr die Jahre 1988-1997 lassen sich 69% der auf die polizeirechtlichen Vorschriften gest\u00fctzten F\u00e4lle des Schusswaffengebrauchs gegen Personen den zuletzt genannten Anl\u00e4ssen zuordnen. Bezieht man die unter Notwehr\/Nothilfe eingestuften F\u00e4lle mit ein, die tendenziell dem Anlass der Abwehr eines gegenw\u00e4rtigen Angriffs zuzuordnen sind, so umfassen die auf den staatlichen Strafanspruch zur\u00fcckzuf\u00fchrenden F\u00e4lle immerhin noch knapp ein Viertel aller Anl\u00e4sse. Abgesehen vom Anlass der Wiederergreifung eines verurteilten Straft\u00e4ters ist zun\u00e4chst festzuhalten, dass es sich in allen F\u00e4llen nicht um einen Schusswaffengebrauch gegen Straft\u00e4ter, sondern gegen Verd\u00e4chtige handelt. Die in internationalen Menschenrechtspakten und als fester Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips im Grundgesetz verbriefte Unschuldsvermutung verbietet es, gegen\u00fcber einem lediglich Verd\u00e4chtigen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die in ihrer Wirkung einer Strafe, die den rechtskr\u00e4ftigen Nachweis einer Schuld verlangt, gleichkommen.<\/p>\n<p>Ob es \u00fcberhaupt mit der Unschuldsvermutung vereinbar ist, einen Verd\u00e4chtigen durch den Einsatz der Schusswaffe dem Risiko der T\u00f6tung auszusetzen, ist fraglich. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte schon 1975 fest, dass vom Schusswaffeneinsatz &#8222;\u00fcberhaupt abzusehen ist, wenn die allein erfolgversprechende Zwangsma\u00dfnahme in keinem vern\u00fcnftigen Verh\u00e4ltnis zum angestrebten Erfolg steht. Der Schusswaffengebrauch zum Zwecke der Wiederergreifung eines fl\u00fcchtigen Rechtsbrechers, gegen den wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein Haftbefehl erlassen wurde, ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn von diesem aktuell noch eine nicht unerhebliche Gefahr f\u00fcr die Allgemeinheit ausgeht.&#8220;<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fn13\" name=\"fnverweis13\">[13]<\/a> Wenn also der Schusswaffengebrauch allein zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs schon unzul\u00e4ssig sein soll, dann ist erst recht eine Erh\u00f6hung des Verletzungs- und T\u00f6tungsrisikos durch Einsatz von Deformationsmunition ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Das zweite Argument steht unter der Pr\u00e4misse, dass beim Schusswaffengebrauch nach jedem einzelnen Schuss innegehalten und die Erforderlichkeit eines weiteren Schusses \u00fcberpr\u00fcft wird. Ob dies in der Realit\u00e4t so ist, l\u00e4sst sich oft nicht kl\u00e4ren: Schutzbehauptungen der Beamten, die sich auch gegen\u00fcber einem m\u00f6glichen strafrechtlichen Vorwurf verteidigen m\u00fcssen und d\u00fcrfen, sind nicht auszuschlie\u00dfen. Von 37 F\u00e4llen des Schusswaffengebrauchs gegen Personen 1994 wurde in 13 F\u00e4llen durch einen Schuss mit herk\u00f6mmlicher Munition der Angriff beendet. In 22 F\u00e4llen (davon einer mit Action 1-Munition) wurde ein- bis dreimal nachgeschossen &#8211; in sechs dieser F\u00e4lle war der Angriff jedoch schon nach dem ersten Schuss beendet. In den \u00fcbrigen F\u00e4llen gaben die Beamten an, dass der Angriff nach dem ersten Schuss fortgesetzt wurde. Wenn einmal die rechtliche und individuelle Hemmschwelle \u00fcberschritten ist, d\u00fcrfte eine mehrmalige Schussabgabe kein Einzelfall sein. Vermutlich nicht ganz untypisch ist ein j\u00fcngst vor dem Bundesgerichtshof verhandelter Fall: Ein Polizeibeamter verfolgte einen Mann, den er einer gerade geschehenen Vergewaltigung verd\u00e4chtigte, und gab dabei vier Sch\u00fcsse aus naher Entfernung ab. Einer traf in H\u00fcfth\u00f6he, einer im R\u00fccken und zwei im Kopf; jeder der drei letzten h\u00e4tte f\u00fcr sich t\u00f6dlich gewirkt.<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fn14\" name=\"fnverweis14\">[14]<\/a> Auch der &#8222;Fall Zurwehme&#8220;, bei dem Polizeibeamte am 27. Juni 1999 einen harmlosen Wanderer erschossen, den sie f\u00fcr einen gef\u00e4hrlichen Ausbrecher hielten, zeigt, dass Stress und Angst<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fn15\" name=\"fnverweis15\">[15]<\/a> h\u00e4ufig den polizeilichen Schusswaffengebrauch begleiten.<\/p>\n<p>Das dritte Argument schlie\u00dflich, dass der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz zur Minimierung der Gef\u00e4hrdung Unbeteiligter die Einf\u00fchrung der Deformationsmunition geradezu fordere, ist eher zweischneidig. Dass der Einsatz der Schusswaffe unzul\u00e4ssig ist, wenn dadurch Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gef\u00e4hrdet werden, geh\u00f6rt zu den unverr\u00fcckbaren allgemeinen Rechtsgrunds\u00e4tzen des Schusswaffengebrauchs. Verfassungskonform kann dieser Grundsatz nur so ausgelegt werden, dass nur geschossen werden darf, wenn eine Gef\u00e4hrdung Unbeteiligter weitestgehend ausgeschlossen ist. Die Regelungen aller Bundesl\u00e4nder (Ausnahme Berlin<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fn16\" name=\"fnverweis16\">[16]<\/a>) lassen eine Gef\u00e4hrdung Unbeteiligter nur zu, wenn dies zur Abwehr einer gegenw\u00e4rtigen Lebensgefahr unvermeidbar ist. Eine Konsequenz aus dem Einsatz einer Munition, die die Umwelt weniger gef\u00e4hrdet, k\u00f6nnte sein, dass h\u00e4ufiger geschossen wird, wenn diese entscheidende rechtliche Barriere wegf\u00e4llt.<\/p>\n<p>Eine allgemeine Ausr\u00fcstung der Polizei mit einer Munition, die zu einer erheblich gr\u00f6\u00dferen Gef\u00e4hrdung und so zu einer gr\u00f6\u00dferen Wahrscheinlichkeit eines t\u00f6dlichen Risikos f\u00fcr den Betroffenen f\u00fchrt, ist mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit schwerlich in Einklang zu bringen. Angesichts des hohen Stellenwerts des menschlichen Lebens kann ein solches Risiko nur in den extremen Ausnahmesituationen in Betracht kommen, in denen die beabsichtigte T\u00f6tung eines Menschen in einer rechtlich kaum l\u00f6sbaren G\u00fcterabw\u00e4gung unabdingbar ist. Im Prinzip darf also eine Deformationsmunition, die den derzeit auf dem Markt befindlichen Typen entspricht, nur unter den Voraussetzungen gegen Menschen eingesetzt werden, in denen nach den gesetzlichen Regelungen und einer verfassungskonformen Abw\u00e4gung des Einzelfalls ein finaler Rettungsschuss f\u00fcr zul\u00e4ssig gehalten wird.<\/p>\n<h5>Oesten Baller ist Professor f\u00fcr \u00f6ffentliches Recht am FB 3 (Polizeivollzugsdienst) der FH f\u00fcr Verwaltung und Rechtspflege Berlin.<\/h5>\n<h6>[1] Der Firma Dynamit Nobel AG und dem Polizeitechnischen Institut der Polizei-F\u00fchrungsakademie danke ich f\u00fcr die \u00dcberlassung von internen Dokumentationen. Wertvolle Informationen verdanke ich auch einem Gespr\u00e4ch mit Mitarbeitern der Berliner Sondereinheiten (SEK\/PSK, LKA 63). Soweit technische und (wund-)ballistische Ausf\u00fchrungen im Text nicht gesondert belegt sind, stammen sie aus diesen Quellen.<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fnverweis2\" name=\"fn2\">[2]<\/a> Dicke, W.: Das doppelte Risiko, in: Deutsche Polizei 1999, H. 1, S. 6-9<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fnverweis3\" name=\"fn3\">[3]<\/a> Deutsche Polizei 1999, H. 2, S. 4f.<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fnverweis4\" name=\"fn4\">[4]<\/a> S\u00fcddeutsche Zeitung v. 29.2.2000<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fnverweis5\" name=\"fn5\">[5]<\/a> grundlegend Sellier, K.; Kneubuehl, B.: Wundballistik und ihre ballistischen Grundlagen, Berlin 1992<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fnverweis6\" name=\"fn6\">[6]<\/a> Damm, H.-R.: Waffen und Munition f\u00fcr die Polizei, in: Schriftenreihe der PFA 1996, H. 3, S. 103-116 (107); nach Industrieangaben betr\u00e4gt die Energieabgabe nur ein Drittel.<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fnverweis7\" name=\"fn7\">[7]<\/a> Allmannsberger, O.: Mythos &#8222;Mannstoppwirkung&#8220; &#8211; welche Munition ist die richtige?, in: Hessische Polizeirundschau 1999, H. 7, S. 15-19 (16)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fnverweis8\" name=\"fn8\">[8]<\/a> Damm a.a.O. (Fn. 6), S. 107<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fnverweis9\" name=\"fn9\">[9]<\/a> hierzu Dicke a.a.O (Fn. 2); Erbinger, M.; Wilhelm, R.: Aller guten Dinge sind drei, in: Deutsches Waffen-Journal 1999, H. 12, S. 1962-1967<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fnverweis10\" name=\"fn10\">[10]<\/a> Damm a.a.O. (Fn. 6)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fnverweis11\" name=\"fn11\">[11]<\/a> vgl. zum Folgenden Sellier; Kneubuehl a.a.O. (Fn. 5), S. 46, 47, 53-57, 170-173; zur Geschichte: Spiers, E.M.: The Use of the Dum Dum Bullet in Colonial Warfare, in: The Journal of Imperial and Commonwealth History, 1975, No. 4, pp. 3-13<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fnverweis12\" name=\"fn12\">[12]<\/a> vgl. hierzu <a href=\"\/ausgabe\/62\/waffen.htm\" target=\"1\" rel=\"noopener\">P\u00fctter, N.: Polizeilicher Schu\u00dfwaffengebrauch. Eine statistische \u00dcbersicht, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 62 (1\/99), S. 41-51<\/a> (insbesondere Tabelle 2, S. 45)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fnverweis13\" name=\"fn13\">[13]<\/a> Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen, Bd. 26, S. 99 (102)<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fnverweis14\" name=\"fn14\">[14]<\/a> s. Neue Juristische Wochenschrift 1999, H. 34, S. 2533<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fnverweis15\" name=\"fn15\">[15]<\/a> So begr\u00fcndete die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die beiden Polizeibeamten, vgl. Greiner, A., in: Die Polizei 2000, H. 2, S. 46<br \/>\n<a href=\"\/2000\/02\/09\/neue-munition-fuer-die-polizei-eine-von-schein-sachzwaengen-dominierte-diskussion1\/#fnverweis16\" name=\"fn16\">[16]<\/a> \u00a7 9 Abs. 2 UZwG Berlin, der eine Ausnahme auch beim Einsatz der Schusswaffe gegen Personen in einer Menschenmenge zul\u00e4sst, ist verfassungskonform ebenfalls im Sinne der insofern \u00fcbereinstimmenden Regelung in allen anderen Bundesl\u00e4ndern auszulegen.<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: Baller, Oesten: Neue Munition f\u00fcr die Polizei. Eine von Schein-Sachzw\u00e4ngen dominierte Diskussion, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 65 (1\/2000), S. 70-78<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Oesten Baller Rambos, die von mehreren Sch\u00fcssen getroffen ihre Angriffe fortsetzen &#8211; vor dem<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":12174,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,71],"tags":[424,764,1260,1437,1527],"class_list":["post-1896","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-065","tag-deformationsmunition","tag-imk","tag-schusswaffengebrauch","tag-todesschuesse","tag-vollmantelmunition"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1896","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1896"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1896\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/12174"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1896"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1896"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1896"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}